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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Mag.  Guggenberger, DDr.  Niederwieser, Brigitte Tegischer, Gisela Wurm und Genossen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend die Gewährung einer dem rechtsstaatlichen Denken hohnsprechenden Akteneinsicht.

 

Von der Innsbrucker Justiz wurde am 23.  April 1996 ein Verfahren gegen Landesrat Ferdinand Eberle und Bezirkshauptmann Günther Sterzinger wegen des Verdachts des Amtsmißbrauches eingestellt.  Seitens der Staatsanwaltschaft hieß es, daß der im Grundverkehrsgesetz eingeräumte Ermessensspielraum nicht verlassen worden sei, weshalb kein Mißbrauch der Amtsgewalt vorliege.

 

Dem Ganzen waren Grundstückskäufe von Tiroler Unternehmern zugrundegelegen, die vergeblich nicht ausreichend überprüft worden seien und die in weiten Teilen der Tiroler Bevölkerung berechtigten Unmut und Unverständnis hervorgerufen haben.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten vertreten die Auffassung, daß politische Ungereimtheiten dieses Falles bestmöglich und streng untersucht werden sollten.  Mit der Einstellung des Strafverfahrens ist aber auf der strafrechtlichen Ebene ein eindeutiger Schlußstrich gezogen worden, der aber von manchen, die mit rechtsstaatlichem Denken wenig am Hut haben, nicht akzeptiert werden will.

 

Vielmehr hat der grüne Landtagsklub Tirol aufgrund der höchst fragwürdigen Gewährung einer Akteneinsicht in den bereits geschlossenen Strafakt in einer Pressekonferenz öffentlich Namen und Aussagen aus dem Gerichtsakt zitiert.

 

Die Verantwortlichen dieser Aktion haben dadurch eine Methode angewandt, die der Glaubwürdigkeit der unabhängigen Gerichte einen schweren Schlag versetzt, den Daten- und Personenschutz mit Füßen tritt, der Rechtsstaatlichkeit Hohn spricht und die Justiz,für parteipolitische Zwecke mißbraucht.

 

Im Tirol-Kurier vom 20.  Juni 1996 war dazu zu lesen:

 

"Für eine (Bürgerrechts-)Partei, deren Proponenten im Nationalrat Sturm gegen

 

Lauschangriff, Datenvernetzung und gläserne Bürger laufen ein immerhin bemerkenswertes

Rechtsverständnis.  Der politischen Opportunität und Taktik die eignen Grundsätze

 

unterzuordnen, erinnert leider allzu fatal an die These vom berechtigten Zweck, der bekanntlich alle Mittel heiligen soll.  Bei der Interessensabwägung zwischen (gelungener.) tagespolitischer Kleingeldklauberei und rechtsstaatlichem Grundsatzdenken unterschieden sich die Grünen im konkreten Fall nur marginal von der sonst kritisierten F."

Da die dargestellte Methode - Mißbrauch von Aktenbestandteilen, die vertraulich sein müßten, zu parteipolitischem Zweck - offenbar um sich greift, ist die vorliegende Problematik keine lokale, sondern eine grundsätzliche, die insbesondere für den Bundesminister für Justiz einen Handlungsbedarf darstellt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Justiz daher nachstehende

Anfrage:

1.       Wie beurteilen Sie im vorliegenden Fall die Gewährung der Akteneinsicht durch den Einzelrichter des Landesgerichtes Innsbruck ?

 

2.       Halten Sie es für zulässig, daß die Gewährung der Akteneinsicht unter Berufung auf § 82 StPO erfolgte ?

 

3.       Hielten Sie es für zulässig, daß die Gewährung der Akteneinsicht sich auf § 82a StPO stützt ?

 

4.       Warum ist die Staatsanwaltschaft Innsbruck der gegenständlichen Gewährung in der Akteneinsicht nicht entgegengetreten ?

 

5.    Wie beurteilen Sie die Einbringung einer Aufsichtsbeschwerde gegen den Beschluß des betreffenden Richters durch den Vizepräsidenten des Oberlandesgerichtes Innsbruck ?

 

6.    Welche Schritte sollten nach Ihrem Dafürhalten gesetzt werden, damit in Zukunft der Mißbrauch von Aktenbestandteilen, die vertraulich sein müßten, zu parteipolitischen Zwecken hintangehalten wird ?

 

7.    Wie beurteilen Sie die vorliegende Gewährung der Akteneinsicht im Hinblick auf Vertrauen der Bürger in die Justiz und in die Rechtsstaatlichkeit ?