864/J

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Motter,. KIER, Barmüller und Partner/innen an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Eingriff in Persönlichkeitsrechte eines unbescholtenen Bürgers

 

 

Am Dienstag, den 4. Juni 1 @, reiste der deutsche Mitarbeiter der IG Autorinnen und Autoren, Steffen Schuler, mit dem Zug von Mainz nach Wien.  Glaubt man dem von ihm angefertigten Protokoll über den Tathergang, wurde er um ca. 20.1 0 h am Hauptbahnhof in Linz von österreichischen Zollbeamten ohne Angabe von Gründen aufgefordert, den Zug zu verlassen und ins Bahnhofszimmer mitzukommen.

 

Dort wurde er zunächst einmal von einem Beamten ins Gesicht geschlagen.  Danach erst wurde er davon informiert, daß gegen ihn der Verdacht auf Drogenbesitz" bestehe.  Steffen Schuler wurde daraufhin einer entwürdigenden Leibesvisitation unterzogen, die unter anderem dahin bestand, daß er sich überall abtasten lassen mußte, dann völlig nackt ausziehen und sogar seinen Anus genau untersuchen lassen mußte.  Auch alle seine Dokumente und sein Gepäck wurden auf das Genaueste durchleuchtet.  Nach etwa 40 Minuten wurde er ohne Entschuldigung, sondern«ri vielmehr unter Ausstoßen weiterer Drohungen von den Beamten entlassen".

 

Dieser rein willkürliche körperliche Übergriff und die darin zum Ausdruck kommende Menschenverachtung wurde später auf Anfrage von der oberösterreichischen Finanzlandesdirektion damit gerechtfertigt, daß es den Anschein hatte, der Mann stehe unter Drogeneinfluß und deshalb einer "routinemäßigen" Kontrolle hafte unterzogen werden müssen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterzeichneten Abgeordneten folgende

 

ANFRAGE

 

an den Bundesminister für Finanzen:

 

 

1.      Noch weichen Kriterien stellen Grenz- oder Zollbeamte fest, wann ein Mann oder eine Frau unter Drogeneinfluß stehen?

 

2.      Wie läuft eine "routinemäßige Kontrolle" bei Verdacht auf Drogenbesitz ab?

 

3.      Können oder konnten Sie verifizieren, ob die oben geschilderten Vorgänge am 4. Juni den Tatsachen entsprechen?  Wenn ja, wie bewerten Sie den Fall?  Wenn nein, wie war der Ablauf der Ereignisse aus der Sicht der darin verwickelten Beamten?

 

4.      Halten Sie die getroffenen Amtshandlungen in dem geschilderten Fall für korrekt?  Wenn nein, werden Sie gegen einen oder mehrere Beamte disziplinarrechtliche Schritte unternehmen und welche?

 

5.    Welche gesetzlichen Grundlagen ermächtigen Zoll- oder Grenzbeamte zum Austeilen von Schlägen ins Gesicht oder auch nur zum Verteilen von "Klappsen", wie die oben geschilderte "Amtshandlung" von einem Vertreter der oberöster­reichischen Finanzlandesdirektion uminterpretiert wurde?

 

6.    Sind Grenz- oder Zollbeamte verpflichtet, den betroffenen Verdächtigen zu Beginn der Anhaltung den Grund dafür zu nennen und nach Beendigung der Amtshandlung auf Wunsch eine Bestätigung darüber auszuhändigen und ihren Namen oder zumindest die Dienstnummer zu nennen?  Wenn nein, warum nicht?