866/J

 

 

ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pable`, Dr. Ofner an den Bundesminister für Justiz betreffend Strafaufschub für Drogenabhängige

 

 

 

 

Laut aktuellem Stand § 23a Suchtgiftgesetz muß einem straffälligen Süchtigen ein Strafaufschub auf höchstens zwei Jahre gewährt werden, wenn sich dieser einer Therapie unterzieht und der positive Verlauf für diesen Zeitraum nachgewiesen wird.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher in diesem Zusammenhang an den Herrn Bundesminister für Justiz folgende

 

 

ANFRAGE

 

 

1.)Wieviele Personen haben von 1990 bis 1995 die Therapie gern. § 23a SGG in Anspruch genommen und auch vollendet, wieviele Abbrecher der Therapie gab es in diesem Zeitraum?

 

2.)Wie hoch sind die Kosten für die gern. §23a SGG in Anspruch genommenen Therapien?

 

3.)Glauben Sie nicht, daß mit der beabsichtigten Neuregelung des Suchtgiftgesetzes und der Gewährung einer Therapie bei Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren enorme Kosten entstehen werden?

 

4.)Wie hoch schätzen Sie die Mehrkosten?