934/J

 

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Gusenbauer,Brader,Frischenschlager, Pollet-Kammerlander

 

an den Bundesminister für Finanzen

 

betreffend Maßnahmen zur Entschuldung von Entwicklungsländern

 

 

Der Bundeskanzler hat am Weltsozialgipfel in Kopenhagen im März 1995 angekündigt, daß Österreich erstmals zusätzliche Entschuldungsmaßnahmen für Entwicklungshilfekredite in Höhe von 1 Mrd. öS setzen wird.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1 -  Wie hoch sind die sog.  Entwicklungsländer (ohne OPEC und ohne Osteuropa) insgesamt durch öffentlich garantierte Kredite im Rahmen der Ausfuhrförderung gegenüber Österreich verschuldet?

 

2.       Welcher Gesamtbetrag davon konnte bei Fälligkeit nicht zurückgezahlt werden?  Wieviel wurde davon bisher umgeschuldet?

Welche Länder waren bisher in welcher Höhe davon betroffen?

(Stand Ende 1995)

 

3.       In welchem Umfang verminderte sich die Gesamtschuld der einzelnen o.a. Länder durch diese Schuldenerleichterung?  Welchem Prozentsatz der Gesamtschuld gegenüber Österreich entspricht dieser Betrag?

 

4.       Wurden Schuldenerleichterungen für öffentlich garantierte Kredite im Rahmen der Ausfuhrförderung auch außerhalb des Pariser Klubs gewährt?

 

5.    Welche legistischen Maßnahmen wären notwendig, um auf die Rückzahlung von öffentlich garantierten Krediten im Rahmen der Ausfuhrförderung gegenüber den ärmsten, am höchsten verschuldeten Entwicklungsländern zu verzichten, wenn sich die budgetären Auswirkungen nach den Tilgungsplänen der betroffenen Kredite richten?