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ANFRAGE

der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend 19-monatige Freiheitsstrafe für Deserteur

Laut Zeitungsberichten sitzt der 21-jährige Manfred Chuchla eine Haftstrafe von 19 Monaten in der Justizanstalt Simmering wegen Desertion ab.  Herr Chuchla hat zwar bisher keinen Zivieldienstantrag gestellt, wäre aber jetzt durch seine Erfahrungen beim Wehrdienst nach einem Gewissenswandel bereit eine Zivildiensterklärung abzugeben und einen Wehrersatzdienst abzuleisten.  Die gegenwärtige Zivildienstregelung schließt ihn jedoch von jedem Antmgsrecht aus und Herr Chuchla wird nach seiner Entlassung aus der Haftanstalt Simmering voraussichtlich einen neuerlichen Einberufungsbefehl zugestellt bekommen und erneut verurteilt werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE

 

1 .     Welchen Weg sehen Sie, daß Herr Chuchla nach Verbüßen seiner 19-monatigen Haft keine weiteren Freiheitsstrafen in Folge eines neuerlichen Einberufungsbefehles zu befürchten hat?

 

2.    Wieviele gleichgelagerte Fälle von Desertion, die nach wie vor im wehrpflichtigen Alter sind, und nach einer Haftstrafe mit einen neuerlichen Einberufung zu rechnen haben, gibt es?

 

3.    Sehen Sie mit der kommenden Zivildienstgesetznovelle eine politische Lösung und damit einen legalen Weg für jene, die wie Herr Chuchla einen Gewissenswandel erlebten und gerne Wehrersatzdienst leisten wollen, jedoch derzeit von jedem Antmgsrecht auf Zivildienst ausgeschlossen bleiben?