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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Ilse Mertel, Heidrun Silhavy, Dr. Irmtraut Karlsson, Gabriele Binder, Verena Dunst, Inge Jäger, Annemarie Reitsamer, Gisela Wurm und Genossen

an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie betreffend Impulse für den qualitativen Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie

 

 

Anläßlich der Erklärung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten zur wirtschaftlichen Lage am 27.6.1996, wurde von Bundesminister Dr. Famleitner im besonderen Maße das Thema Arbeitszeitflexibilisierung angesprochen.  Darüberhinaus stellte er, ebenso wie sein Amtsvorgänger, die derzeit gültigen gesetzlichen Regelungen bei den Ladenöffnungszeiten zur Diskussion.  Gerade der Handel ist ein Wirtschaftszweig in dem überwiegend Frauen beschäftigt sind.  Im Mai 1995 waren über 146.000 Frauen in dieser Branche tätig.

Dem Forschungsbericht aus Sozial und Arbeitsmarktpolitik Nr. 52 ist zu entnehmen, daß in 65,5 % der Fälle die Arbeitszeit als Grund für die Abwanderung.von Arbeitskräften aus dem Einzelhandel angeführt wird.  Bereits die Nutzung der gültigen Regelungen, d.s. Öffnungszeiten zwischen 6.00 und 19.30 von Mo.- Fr. bzw 1 Mal pro Woche bis 2 1.00 Uhr sowie die Einkaufssamstage ermöglichen es Eltern, die im Handel beschäftigt sind üblicherweise nicht, mit dem vorhandenen Kinderbetreuungsangebot in der bisherigen Form, vor allem hinsichtlich der Öffnungszeiten das Auslangen zu finden.

Daher werden zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf von der Bundesregierung begrüßenswerterweise in den Jahren 1997 und 1998 600 Mio.  Schilling für Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung gestellt.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie daher nachstehende

Anfrage:

 

1     Seitens der Wirtschaft werden mit dem Schlagwort "Flexibilisierung" verstärkt Arbeitszeiten gefordert, denen kein entsprechend qualitatives Betreuungsangebot gegenübersteht.

 

Werden Sie dafür eintreten, daß die Budgetmittel von 600 Mio.  Schilling für die Cofinanzierung von Kinderbetreuungsangeboten eingesetzt werden, welche den Aspekten der qualitativ hochwertigen und den Betreuungserfodernissen berufstätiger Eltern und Alleinerzieherlnnen entsprechen und damit auch existenzsichernden Vollerwerb und Vereinbarkeit mit Familie ermöglichen?

 

2.     Institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen und Betreuungsangebote mit qualifiziertem und bestens ausgebildetem Personal sind heute von allen maßgeblichen Familienorganisationen anerkannt.  PädagogInnen und Psychologlnnen sprechen sich jedoch immer wieder gegen einen zu häufigen Wechsel der Betreuungspersonen aus.  Sind Sie der Meinung, daß es für die Entwicklung von Kleinkindern bis zum Schuleintritt förderlich ist, neben der familiären Betreuung zusätzlich mehr als eine Betreuungseinrichtung täglich besuchen zu müssen und daher mit einer Vielzahl von Bezugspersonen konfrontiert zu werden?

 

3.     Vertreten Sie die Meinung, daß die Vorsorge für bedarfsgerechte und flächendeckende Kinderbetreuungangbote weiterhin ausschließlich Aufgabe der Länder bleiben soll?  Sind Sie außerdem der Meinung, daß die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel einen Impuls für die Schaffung von Kinderbetreungseinrichtungen darstellt?

 

Sind Sie weiters der Meinung, daß diese Maßnahmen der besseren Vereinbarkeit von existenzsichernder Beschäftigung und Familie - und damit auch der Vorbeugung der Armutsbekämpfung - dienen sollen?

 

Wenn nein, warum nicht und welche Maßnahmen werden Sie treffen, damit die Länder dann dieser Aufgabe besser als bisher nachkommen?