985/J

 

Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Schmidt

und Partnerlnnen

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Abhöraktionen durch Private

 

 

 

Es ist in Österreich möglich, sogenannte Handscanner käuflich zu erwerben, wie regelmäßige Inserateinschaltungen in einigen Zeitungen belegen.  Dies ist auch legal möglich, denn § 7 Fernmeldegesetz besagt, daß Empfängergeräte ohne Einschränkung ge- und verkauft werden dürfen, nur die Inbetriebnahme ist bewilligungspflichtig.  Doch dies ist schwer zu überwachen.  Damit wird de facto in Kauf genommen, daß Private in die Lage versetzt werden, zum Beispiel ein über das D-Netz geführtes Telephongespräch abzuhören.

 

Die im Inserattext verwendete Formulierung "Alles abhören" erweckt den Eindruck, als wäre dies eine für jedermann legitime Vorgangsweise.

 

Es gibt in der österreichischen Rechtsordnung eine Reihe von Werbeverboten, wie etwa das im Strafgesetzbuch verankerte Werbeverbot für Unzucht mit Personen des gleichen Geschlechtes oder mit Tieren, das Werbeverbot für höherprozentige alkoholische Getränke vor einer bestimmten Uhrzeit oder das generelle Verbot für die Werbung für Zigaretten in den elektronischen Medien.

 

Daneben gibt es auch eine Reihe von Bestimmungen, die vorschreiben, daß die Werbung etwas näher determinieren bzw. auf Nebenerscheinungen aufmerksam machen muß, wie etwa der Hinweis, daß das Rauchen von Zigaretten gesundheitsgefährdend ist.

 

So problematisch einige Werbeverbote oder -beschränkungen auch sind fällt auf, daß ausgerechnet die Werbung für Handscanner keiner Beschränkung unterliegt, obwohl das Abhören fremder Gespräche - ausgenommen unter bestimmten Voraussetzungen - gesetzlich verboten ist.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterzeichneten Abgeordneten folgende

Anfrage

1)     Ist Ihnen bekannt, daß für Geräte, wie sie oben beschrieben sind, Werbung gemacht wird?

 

2)      Welche Werbeverbote bzw.  Einschränkungen gibt es derzeit in der österreichischen Rechtsordnung?

 

3)      Erscheint Ihnen ein Verbot bzw. eine Einschränkung der Werbung für elektronische Handscanner sinnvoll?

 

4)      Wenn nein, warum nicht?

 

5)      Welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit das unerlaubte Abhören von

          Gesprächen durch Private hintangehalten werden kann?

 

6)      Werden Sie aus dem angeführten Problembereich für die derzeit diskutierte

          Vorlage zum "großen Lauschangriff’ Schlußfolgerungen ziehen?