27/JPR XX.GP

 

der Abgeordneten Dr. Povysil, Mag. Haupt, Dr. Salzl, Dr. Grollitsch, Dr. Pumberger

und Kollegen

an den Herrn Präsidenten des Nationalrates

betreffend: Durchführung der Entschließung "Stellungnahmen zu

Gesetzesvorschlägen“ aus der IX. GP 463 d.B. und betreffendes Schreiben des

Bundeskanzleramtes (BKA) aus dem Jahre 1991

Aus Anlaß der mangelhaften Weiterleitung von Stellungnahmen zu

Gesetzesentwürfen an die Parlamentsdirektion, wurde anhand des

Kardiotechnikergesetz (KtG) eine Rückfrage beim zuständigem Bundesministerium für

Arbeits, Gesundheit und Soziales BMAGS /Sektion VIII durchgeführt.

Hierbei stellte sich heraus, daß zehn Stellungnahmen (Österr. Ärztekammer,

Allgemeines Krankenhaus Wien (AKH), TILAK GesmbH, Krankenanstaltenverbund

(KAV), Bundesministerium f. wirtschaftliche Angelegenheiten, Gewerkschaft

Öffentlicher Dienst (GÖD), Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGBIFGV), Amt der

OÖ Landesregierung, Österr. Gemeindebund, Arge im ÖKV) weder in der

Parlamentsdirektion, geschweige denn bei den Klubs eingetroffen sind.

Die Stellungnahme des Landes Salzburg ist zuerst im Parlament und erst sieben

Tage später im Ministerium eingetroffen.

Die Stellungnahme des Dachverband der Medizinisch Technischen Dienste

(MTD) ist direkt an die Abgeordneten (als Kopie des Schreiben an das BMAGS)

ergangen, aber die Parlamentsdirektion und das Ministerium erhielten sie nicht.

Die Stellungnahme der Wirtschaftskammer langte zwar bei der

Parlamentsdirektion ein, wurde aber nicht an den Klub weitergeleitet

Nach mündlicher Auskunft des Landes Oberösterreich wird die Entschließung

der IX. GP 463 d.B. und die jeweilige Aufforderung im Begleitschreiben der

Ministerien negiert. Der Nationalrat erhält daher keine Exemplare der Stellungnahmen:

Angeblich besteht eine dies bezügliche Weisung - die sich darauf stützt, daß der

Nationalrat laut Verfassung nicht die Kompetenz hat, den Ländern Weisungen zu

erteilen.

Nach Rücksprache mit den diversen Stellen und den Abteilungen der

Parlamentsdirektion kam es zu keiner zufriedenstellenden Klärung.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten

An den Herrn Präsidenten des Nationalrates

folgende

Anfrage:

1. Welche weiterführenden Maßnahmen wurden seitens der Parlamentsdirektion und

der Ministerien im Zusammenhang mit der Verteilung der Stellungnahmen zu

Gesetzesentwürfen im Hause seit der Entschließung von der IX. GP 463 d.B.

getroffen?

2. Welcher Verteilerschlüssel wird für die Vergabe der 25 Kopien im Nationalrat

angewendet. Wie sieht der genaue Bezieherkreis im Hause aus?

3. Wird der „Stand“ der Stellungnahmen mittels Direktkontakt zu dem betroffenen

Ministerium kontrolliert?

4. Wird eine Versandliste des betreffenden Ministerium der zu Abgabe einer

Stellungnahme eingeladenen Institutionen an das Parlament übermittelt?

5. Sollte auf dem Verteiler der Stellungnahme nicht „25 Kopien für das Parlament“

angeführt sein, übermittelt dann das jeweilige Ministerium automatisch die

Stellungnahmen?

6. Wie erklären Sie sich, daß gewisse Stellungnahmen dem Parlament vorliegen und

dem Ministerium nicht?

7. Wie erklären Sie sich, daß gewisse Stellungnahmen den Abgeordneten vorliegen und

nicht der Parlamentsdirektion?

8. Wie erklären Sie sich, daß gewisse Stellungnahmen der Parlamentsdirektion

vorliegen und dem Klub nicht?

9. Besteht eine effektive Zeitgleichheit beim Entwurfversand durch die Ministerien an

die begutachtenden Stellen und an den Nationalrat? Wenn nein, warum?

10. Wie erklären Sie sich die lückenhafte Übermittlung der Stellungnahmen an das

Parlament?

11. Wie beurteilen Sie die Haltung des Landes Oberösterreich bei der Verteilung der

Stellungnahmen ? Wie sieht die verfassungsrechtliche Basis für die gesamte

Entschließung tatsächlich aus?

12. Wie ist der chronologische Ablauf der Verteilung ab Einlangen per Post im Hause?

Welche Abteilungen durchlaufen diese Stellungnahmen ? Welche Rolle haben die

jeweiligen Ausschußeingeteilten der Parlamentsdirektion?

13. Welche Schritte gedenken Sie zu setzen um künftig eine lückenlose und zeitgerechte

Zustellung der Gesetzesentwürfe und Stellungnahmen gewährleisten zu können?