32/JPR XX.GP
der Abgeordneten Mag. Haupt, Mag. Stadler
an den Präsidenten des Nationalrates
betreffend angebliches Einlangen von Regierungsvorlagen
Am 12. Mai 1998 passierte die Novelle zum Bundespflegegeldgesetz den Ministerrat. Sie
wird in den elektronischen Informationen des Parlament als am 13. Mai 1998 eingelangt
geführt (Intranet, Parlinkom) und mit der Nummer 1186 d.B. bezeichnet. Lediglich dem
den Bürgern nicht zugänglichen Parlinkom ist zu entnehmen, daß die Regierungsvorlage
am 13. Mai der Staatsdruckerei übermittelt wurde.
Die Anfragesteller halten es für irritierend, wenn die Parlamentsdirektion in ihren Publi -
kationen Regierungsvorlagen zu einem Zeitpunkt als eingelangt bezeichnet, zu dem sie
den Nationalräten noch in keiner Weise zur Verfügung stehen. Auch Bürger, die das
Internet - Service des Parlaments nutzen, müssen zu der irrigen Ansicht kommen, die
Parlamentarier könnten schon seit fünfzehn Tagen über die Vorlage verfügen. Die
unterzeichneten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Präsidenten
des Nationalrates die nachstehende
Anfrage:
1. Wann ist die Regierungsvorlage 1186 d.B. (Novelle zum Bundespflegegeldgesetz)
im Parlament eingelangt?
2. Wann wurde sie den einzelnen Abgeordneten zum Nationalrat erstmals verviel -
fältigt zur Verfügung gestellt?
3. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit auch in den Informationsdiensten
des Parlamentes künftig klar erkennbar ist, ab wann Beilagen den Abgeordneten
tatsächlich zur Verfügung stehen?
4. Nach welchen Grundsätzen werden einzelne Vorlagen zuerst und unmittelbar
nach ihrem Einlangen im Parlament in kopierter Form an die Abgeordneten verteilt
und später durch gedruckte Exemplare ersetzt, andere aber sofort gedruckt, was
eine spätere Verteilung an die Abgeordneten mit sich bringt?
5. Welche Möglichkeiten sehen Sie, den Zeitablauf der Verteilung von Vorlagen an
die Abgeordneten des Nationalrates zu standardisieren und sicherzustellen, daß
nach einer gewissen Höchstfrist den Abgeordneten die Vorlagen zumindest in
kopierter Form jedenfalls zur Verfügung zur stehen?