41/JPR XX.GP

 

                                               ANFRAGE

 

 

 

der Abgeordneten Petrovic, Freundinnen und Freunde

 

an den Nationalratspräsidenten

 

betreffend Bundesimmobiliengesellschaft (BIG); ergänzende Anfrage zu 44051AB/XX

 

 

In der Anfragebeantwortung 4405/AB wird festgestellt, daß “mit der Errichtung der BIG keine

speziellen ökologischen städtebaulichen oder sozialpolitischen Zielsetzungen verbunden

waren und sind.” Allein diese Feststellung scheint aus der Sicht der unterfertigten

Abgeordneten problematisch, da öffentliches Eigentum stets mit der Erreichung allgemeiner

gesellschaftlicher Ziele (Ökologie, Sozialpolitik, städtebauliche bzw. kulturpolitische

Akzente) verbunden sein sollte. Es ist als politisches Versäumnis zu betrachten, daß der BIG

keine derartigen Vorgaben gemacht worden sind, da eine Tätigkeit mit einer verkürzten

ökonomischen Zielsetzung nicht die Einrichtung einer Bundesgesellschaft rechtfertigen

würde.

 

Ferner wird in der genannten Anfragebeantwortung auf zwei Berichte des Rechnungshofes

verwiesen, in welchen “die Tätigkeit der BIG sehr positiv” beurteilt worden sei. Dabei handelt

es sich offenbar um “Prüfungsberichte” an die zuständigen Ressorts, nicht um

“Tätigkeitsberichte” an den Nationalrat. Dem Vernehmen nach sind zwar einige

Arbeitsbereiche als recht zufriedenstellend bewertet worden, es gibt jedoch massive Kritik in

den Hauptbereichen der Tätigkeit der BIG:

 

1. Die Verwaltungskosten der von der BIG verwalteten Wohnhäuser sind mit über S 50,-/m2

    und Jahr wesentlich höher als die Durchschnittskosten, die bei den

    Bundesgebäudeverwaltungen auftraten bzw. auftreten (ca. S 41,-/m2 und Jahr ohne

    Baudirektion Wien). Ebenso gibt es überhöhte Verwaltungskosten bei den

    Fruchtgenußobjekten (Schulen, Amtsgebäude), wo der Rechnungshof im Bericht ca. S

    55,4/m2 und Jahr festgestellt hat. Eine Angleichung an Verhältnisse der Privatwirtschaft -

    wie es das Gesetz vorsieht - wird bei weitem nicht erreicht, eher das Gegenteil.

    Die für gewerbliche Hausverwalter gültigen und lt. § 22 MRG gesetzlichen

    Verwaltungshonorare (für das Jahr 1995 z.B. S 32,80/m2 und Jahr) werden deutlich

    überschritten und ebenso im Vergleich die Verwaltungskostenpauschale für

    Gemeinnützige Wohnbaugesellschaften lt. der Entgeltrichtlinienverordnung 1986 des

    Wirtschaftsministeriums.

 

2. Der Fruchtgenußrahmenvertrag zwischen dem Bund und der BIG wird in dem

    wesentlichsten Punkt 2.4. seit 1994 nicht eingehalten. Demnach sollten die von der BIG

    neu errichteten Gebäude dem Eigentum des Bundes zuwachsen, was bis dato nicht erfolgt

    ist. Bis zum Jahre 1997 errichtete die BIG Neubauten im Wert von ca. S 9,3 Mrd. und

    leistete Anzahlungen für Bauten in Höhe von ca. 5 1,3 Mrd.

 

    3. Die BIG hat diese Vermögenswerte in ihrer Bilanz undifferenziert als Eigenvermögen

        (Bauten auf fremden Grund) aktiviert, um sie für ihre Kreditlinie usw. zu verwenden. Als

        Fruchtnießerin ist sie aber dazu nicht berechtigt, da sie weder zivilrechtliche

        Eigentümerin bzw. lt. eindeutigen Entscheidungen des OGH bei gleichen Fällen auch

        nicht wirtschaftliche Eigentümerin ist.

        Damit entsprechen die Bilanzen der BIG nicht den gesetzlichen Vorschriften betreffend

        Bilanzwahrheit und Schutz der GläubigerInnen. Auch die Grundsätze ordnungsgemäßer

        Buchführung werden durch derartige Praktiken verletzt. Die Frage eines möglichen

        Haftungsdurchgriffes auf Gebäude, die dem Bund gehören, stellt sich.

 

4. Infolge der Nichtaktivierung der Neubauten beim Bund stimmt die Vermögensrechnung

    des Bundes seit dem Jahre 1994 nicht mehr, wodurch ein Verstoß gegen das

    Bundeshaushaltsgesetz vorliegt. Die Baudirektion Wien darf lt. Finanzministerium die

    von der BIG gemeldeten Bauwerte nicht in die Bestandsrechnung aufnehmen, anstatt der

    BIG ihre Bilanzierungsform als Eigentümerin zu untersagen. Damit stellt sich die Frage

    der Verletzung der Budgethoheit des Nationalrates gem. Art. 42 und 51 B - VG.

 

5. In ihrer Mietenkalkulation für die Bundesnutzerlnnen setzt die BIG einen 2 - 3 % höheren

    fiktiven Zinssatz ein, als sie für die aufgenommenen Kredite (z.B. Schweizer Franken

    Kredit) tatsächlich den Banken bezahlt.

    Über die Laufzeit von 20 Jahren ergeben sich bei der Annuität (die über die Mieten der

    Nutzerlnnen rückbezahlt wird) extrem hohe Sondergewinne (z.B. beim Projekt SOWI

    Innsbruck + 180 Mio. 5 usw.) für die BIG, denen keine Leistung gegenübersteht. In

    Zeiten der Budgetrestriktionen ist diese Vorgangsweise absolut unverständlich und

    unhaltbar.

 

6. Einer ökologischen Bauweise und dem Einbau von sparsamen Energiesystemen in die

    Neubauten (Energiesparhäuser) wird von der BIG wenig Bedeutung zugemessen. Im

    Vordergrund stehen “günstige Mietkosten” und niedrige Investitionen zu Baubeginn. Die

    Folgekosten des späteren Betriebes bzw. die Energiekosten sind für die BIG anscheinend

    relativ uninteressant, da diese sowieso der/die spätere BundesnutzerIn bezahlen muß;

    somit stellt sich die Frage der Einhaltung des Gebotes der wirtschaftlichen Sparsamkeit

    bzw. der Maximierung des volkswirtschaftlichen Nutzens (§14 ff BHG).

 

7. Dem Vernehmen nach soll bei mehreren Ausschreibungen den anbietenden Firmen

    ausdrücklich die Verwendung halogenfreier Datenkabel (das sind PVC - freie Kabel)

    untersagt worden sein. Abgesehen von der ökologischen Schädlichkeit von PVC ist

    spätestens seit dem Düsseldorfer Flughafenbrand die Frage der Verwendung

    halogenfreier Datenkabel auch eine Frage der Sicherheit für Personen (Gefährdung

    flüchtender Personen durch korrosive Gase) sowie eine Frage der Gebäudesicherheit und

    der Wirtschaftlichkeit (Zerstörung auch von nicht brennenden Gebäudeteilen). Es ist

    daher völlig unverständlich, daß die BIG explizit die anbietenden Firmen verpflichtet,

    gegen Erfordernisse der Sicherheit und der Wirtschaftlichkeit zu verstoßen. Ferner

    widerspricht diese Verhaltensweise auch der einschlägigen DIN - Norm.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an den Nationalratspräsidenten folgende

 

 

 

                                               ANFRAGE:

 

 

 

1. Halten Sie es angesichts der kolportierten Mißstände im Bereich der BIG wünschenswert,

    daß dem Nationalrat ein umfassender Tätigkeitsbericht betreffend die Aufgabenbereiche

    der BIG zugeleitet wird?

 

2. Werden Sie mit dem Präsidenten des Rechnungshofes in der Angelegenheit Kontakt

    aufnehmen, damit der Nationalrat die Möglichkeit einer umfassenden Evaluierung der

    Tätigkeit der BIG auf Basis von Daten und Fakten erhält?