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der Abgeordneten Petrovic, Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

an den Präsidenten des Nationalrats

betreffend unpraktikable, unökologische und teure Regelung der Reisekostenabgeltung

Vor der Sommerpause wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien eine Neuregelung

der Reisekostenabgeltung beschlossen, die per 1. Jänner 1997 in Kraft treten soll. Mit

der Neuregelung wurde vom bisher geltenden Prinzip der Pauschalierung durch die

zur Verfügungstellung einer Bahnnetzkarte abgegangen. Nunmehr werden bestimmte

Reisekosten (zu Plenar- bzw Klubsitzungen, zu Ausschußsitzungen) ohne Kostenlimit

abgegolten; Reisebewegungen im ureigensten Aufgabenbereich von Abgeordneten,

also etwa zu Diskussionsveranstaltungen mit Bürgerinitiativen, Umweltgruppierungen,

Behindertenbewegung, Sozial- und Frauenprojekten jedoch nicht mehr erfaßt. Durch

den Wegfall der Pauschalierung ist zu befürchten, daß einerseits jeder Anreiz zur

Benützung der umweltfreundlichen Bahn genommen wird und andererseits bei den

nunmehr vom Parlament zu finanzierenden Reisebewegungen jeder Druck in Richtung

Sparsamkeit wegfällt. Schließlich ist zu befürchten, daß ein beachtlicher

adminastrativer Mehraufwand für die Parlamentadministration entsteht, der ebenfalls

letztlich aus Steuermitteln getragen werden muß.

Um daher für die Zeit nach Inkrafttreten der Neuregelung eine entsprechende

Vergleichsbasis zu schaffen und eine nach Ansicht der Unterfertigten Abgeordneten

zweifellos nötigwerdende Reform der Reform vorzubereiten stellen

die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1) Wie hoch waren insgesamt die vom Parlament getragenen Reisekosten in den Jahren

1993, 1994, 1995 sowie im ersten Halbjahr 1996 ?

2) Welcher Anteil davon entfiel auf

a) die zur Verfügung gestellten Bahnnetzkarten

b) sonstige Reisekosten im Rahmen des regelmäßigen Sitzungsbetriebes (z.B.

Flugtickets für die Abgeordneten aus den westlichen Bundesländern)

c) für außerordentliche Reisen wie Wahlbeobachtungen, internationale Delegationen

und sonstige Auslandsreisen ? Aufschlüsselung nach Fraktionen.

3) Halten Sie es persönlich für sachlich gerechtfertigt, die Reisekostenabgeltung lediglich

auf den Bereich von Parlaments- bzw. Klub- und Ausschußsitzungen zu beziehen,

nicht jedoch auf den Bereich der Vertretung von Interessen der Bevölkerung ? Wenn

ja, worauf gründet sich Ihre Meinung?

4) Durch die nach oben hin unbeschränkte Abgeltungen von amtlichen Kilometer-Geldern

kann es insgesamt zu wesentlich höheren Belastungen der SteuerzahlerInnen kommen

als bisher. Nach Meinung der unterfertigten Abgeordneten hätte zur Eindämmung

unkalkulierbarer Kostenexplosionen daher in Hinkunft allen Abgeordneten ein

Wahlrecht eingeräumt werden können und zwar durch die Wahl folgender

Abgeltungsmöglichkeiten:

1) Bahnnetzkarte 1. Klasse und ein zusätzlicher Pauschbetrag von ÖS 3.800,- pro

Jahr.

2) Bei Verzicht auf die Bahnnetzkarte - Auszahlung eines Pauschbetrag in der Höhe

der Bahnnetzkarte 1. Klasse plus einen Pauschalbetrag von ÖS 3.800,- pro Jahr.

3) Der Fahrausweiß 1. Klasse ausgestellt vom Bundesministerium für öffentliche

Wirtschaft und Verkehr sollte nur mehr zur freien Fahrt im Geltungsbereich

österreichische Eisenbahn und Kraftfahrlinien Gültigkeit haben. Der Geltungsbereich

Schiffslinien sollte daher ersatzlos gestrichen werden.

Wie beurteilen Sie im Interesse einer sparsamen, zweckmäßigen und leicht zu

administrierenden Regelung diesen Grünen Vorschlag ?