54/JPR XX.GP

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten G. Moser, Freundinnen und Freunde

 

an den Präsidenten des Nationalrats

 

betreffend Überstunden, Teilzeitarbeit und Arbeitszeitverkürzung

 

Jeder Prozentpunkt der Arbeitslosenrate verursacht Folgekosten für die öffentliche

Hand in der Höhe von 11 Milliarden Schilling.

Angesichts der angespannte Lage am Arbeitsmarkt, der großen Zahl von

arbeitslosen Jungakademikern und dem verstärkten Wunsch nach Teilzeitarbeit

erhebt sich die Frage, inwieweit die öffentliche Hand nicht diesen Verhältnissen am

Arbeitsmarkt entgegensteuern kann. Vor allem deshalb, weil entsprechend einer

Studie des WIFO Arbeitszeitverkürzungen im öffentlichen Dienst geringere

Kostenaufwendungen nach ziehen, da einerseits Ausgaben für Notstandhilfe und

Arbeitslosenunterstützungen eingespart werden und andererseits

Sozialversicherungsbeiträge eingenommen werden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

1. Wie hoch ist die Anzahl der Überstunden in Ihrem Ministerium im Vergleich

    zu der vor fünf Jahren?

 

2. Wieviele Teilzeitarbeitsplätze existieren derzeit in Ihrem Ministerium, wieviel

     waren es vor fünf Jahren?

 

3. Wie teilen sich die Überstunden und Teilzeitarbeitsplätze jeweils auf Frauen

    und Männer auf?

 

4. Welchen Gehaltsstufen sind Überstunden und Teilzeitarbeitsplätze, getrennt

    nach Frauen und Männern, zuzuordnen?

 

5. In welchem Ausmaß gedenken Sie die Anzahl der Überstunden zu reduzieren?

    Wieviele zusätzliche Stellen wären dadurch möglich?

6. Wie hoch ist derzeit der Anteil an ausgeschriebenen Stellen, die als

     Teilzeitarbeitsplätze ausgewiesen sind oder auf welchen Teilzeitarbeit möglich

     wäre?

 

7. Denken Sie daran, in Zukunft alle Stellen auch als Teilzeitarbeitsplätze

     auszuschreiben, wen nicht, warum nicht?

 

8. Welche Vorteile bzw. welche Nachteile würde eine vermehrte Besetzung mit

    Teilzeitarbeitsplätzen bringen?

 

9. Welchen Arbeitsplatzeffekt würde eine Senkung der gesetzlichen Arbeitszeit

    auf 35 Wochenstunden im öffentlichen Dienst zur Folge haben?

 

10. Welchen Kostenaufwand würde dies für Ihr Ministerium bedeuten?