Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / 26

16. In Ziffer 18 lit. d lautet die Einleitung:

"Abs. 4 erhält die Bezeichnung Abs. 5 und lautet: "Weiters wird vor dem Ausdruck "Die Beschlagnahme" der Ausdruck "(5)" eingefügt.

17. In Ziffer 18 lit. e lautet die Einleitung:

"Abs. 6 lautet:"

Weiters wird der Ausdruck "(5)" durch "(6)" ersetzt.

18. In Ziffer 18 lit. f lautet die Einleitung:

"Abs. 7 lautet:"

Weiters wird der Ausdruck "(6)" durch "(7)" ersetzt.

19. Ziffer 19 entfällt, Ziffer 20 wird zur Ziffer 19

20. Nach der neuen Ziffer 19 wird folgender Artikel II angefügt:

"Artikel II

(1) Die §§ 4, 39a, 41, 43, 58, 60, 81, 85, 87, 89, 101b bis 101e, 105, 107, 109, ausgenommen Abs. 2 Z 3 und 111 Z 19 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. ..../1998 treten mit 1. Juli 1998 in Kraft.

(2) Die §§ 23, 40, 79a bis 79j, 101a, 109 Abs. 2 Z 3 und 111 Z 13a in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. ..../1998 treten mit 1. Oktober 1998 in Kraft.

(3) Die §§ 79a bis 79j sind auf Schäden und der § 101a ist auf Umweltbeeinträchtigungen, die vor deren Inkrafttreten verursacht worden sind, nicht anzuwenden.

(4) Die Funktionsperiode der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß Abs. 1 bestellten Mitglieder der wissenschaftlichen Ausschüsse endet am 31. Oktober 1998."

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. - Bitte.

9.32

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ungeachtet dessen, daß der Ausschuß tatsächlich sehr lange getagt hat, viele Sitzungen abgehalten hat, teile ich nicht die Einschätzung der Frau Abgeordneten Rauch-Kallat, daß wir mit dem Ergebnis zufrieden sein können. Ich glaube, daß wir das sehr bald merken werden, weil ein Interessenausgleich, der angestrebt worden ist, nicht erreicht worden ist.

Seit wir in diesem Haus über Gentechnologie und die gesetzlichen Grundlagen für die Gentechnologie in Österreich reden, hat man es verabsäumt, einen fairen Interessenausgleich zuzulassen - mit dem Ergebnis, daß wir heute genau vor der Situation stehen, daß sehr viele Sorgen und Ängste existieren, daß niemand glaubt, daß hinter dieser Technologie beherrschbare Risken stehen, sondern alle Sorge haben, daß das etwas ist, das uns entgleiten kann. Das wird durch das Verhalten, das auch im Ausschuß gesetzt ... (Abg. Kopf: Das ist eine Glaubensfrage!)

Es ist keine Glaubensfrage, Herr Abgeordneter Kopf, sondern es ist eine Frage der Plausibilität, und ich werde im Zusammenhang mit den Haftungsbestimmungen darauf noch eingehen.

Denn: Wenn, wie gesagt wird, keine Risken existieren würden, bestünde doch überhaupt kein Grund, kein strenges Haftungsregime dafür einzuführen. Ich verstehe nicht, warum gerade jene


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