Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / 38

Wenn hier heute gesagt wird, damit erweise man dem Forschungsstandort Österreich einen Gefallen, dann muß ich sagen: Ich glaube das überhaupt nicht. Man verstärkt nur die unglückliche Synergie, die es gibt zwischen Wissenschaftlern in Universitätsinstituten und der Gentechnikindustrie, man bindet diese noch mehr aneinander, als es schon bisher der Fall war, und das dient mit Sicherheit nicht der Sache.

Worum ging es konkret bei den Änderungen? - Die Initiatoren des Volksbegehrens haben ursprünglich drei Forderungen gestellt: kein Patent auf Leben, kein Essen aus dem Genlabor und keine Freisetzungen. Es wurden, da natürlich diese drei Forderungen - das wußten alle - in dieser Form nicht Gesetz werden können, dann Mindestforderungen, konkrete Forderungen im Ausschuß vorgeschlagen. Aber keine einzige dieser Mindestforderungen wurde entsprechend erfüllt.

Im Bereich der Bürgerbeteiligung, der so wichtig ist, weil Sie damit tatsächlich einen Interessenausgleich hätten schaffen können, haben Sie die Mindestforderungen nicht erfüllt. Ja, die Gemeinde, das Bundesland haben jetzt Parteienstellung, und das ist ein Fortschritt zu früher. Aber die Notwendigkeit, Bürgerinitiativen, einzelne Bürger leicht zur Parteienstellung kommen zu lassen, die haben Sie unberücksichtigt gelassen. Und es scheint so, als ob man die Bürgermeister, die meist entweder von ÖVP oder SPÖ sind und über die man schon irgendwie die Hand halten kann, in das Verfahren einbindet (Abg. Kröll: Sie sind ja Volksvertreter!), aber Verbände, Bürgerinitiativen nach wie vor außer acht gelassen würden. Gerade um diese hätte man sich aber kümmern müssen, wenn es darum geht, einen Interessenausgleich und eine konfliktfreie Abwicklung zukünftiger Verfahren zustande zu bringen.

Die Haftungsregelung ist völlig ungenügend. Mein Vorredner hat sich beim Justizminister dafür bedankt; ich muß sagen, ich weiß nicht, wie ernst er das meint. (Abg. Mag. Haupt: Der Entwurf war besser als das, was nachgekommen ist!) Ich bedanke mich auch bei ihm, aber für seinen Vorschlag; er war nämlich sehr gut und viel weiter gehender als das, was hier heute beschlossen wird.

Was wir hier heute hinsichtlich der Haftung - und das ist nur ein Punkt, den ich herausheben möchte - auch beschließen werden, ist, daß aufgrund einer Schädigung entgangener Gewinn nicht ersetzt wird. Und es sagen viele Experten, viele Juristen - das ist auch im Ausschuß angeklungen -, daß das ein Rückschritt ist im Vergleich zur geltenden Rechtsprechung: Bisher - im normalen zivilrechtlichen Verfahren - wurde Schaden, der entstanden ist, ersetzt.

Zum Schutz sensibler Gebiete: Sie preisen das in der Presse immer so an. Es soll heute ein Entschließungsantrag dazu eingebracht werden. Wenn Sie das wirklich wollen, warum beschließen Sie es nicht konkret?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um den Schlußsatz, Frau Abgeordnete!

Abgeordnete Ing. Monika Langthaler (fortsetzend): Herr Präsident, ich komme zum Schlußsatz. - Man kann folgendermaßen zusammenfassen: Es ist nicht gelungen, einen Interessenausgleich zu finden, es ist nicht gelungen, die Ängste der Bevölkerung wirklich zu berücksichtigen. Das heutige Ergebnis ist eine Enttäuschung für alle, die vor einem Jahr das Volksbegehren unterschrieben haben (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Mag. Barmüller.)

10.24

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort hat sich jetzt Frau Bundesministerin Mag. Prammer gemeldet. - Bitte, Frau Minister.

10.24Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Lassen Sie mich zunächst auf einige Aussagen von Vorrednerinnen und Vorredner eingehen. Es wurde sowohl von Frau Abgeordneter Langthaler als auch von Herrn Abgeordneten Barmüller gesagt, daß Verhandlungen unter Ausschluß der Opposition geführt wurden. Ich bedauere zutiefst, daß die Opposition jedes Mal gerade dann, wenn in die Diskussion eingegangen wurde, den Aus


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