Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 116. Sitzung / 96

garantieren, daß sie, wenn sie Kinder bekommen, dadurch keine Nachteile erleiden. (Beifall bei der SPÖ.)

Es geht uns auch um das Recht auf Teilzeitarbeit für Menschen mit Betreuungspflichten. Auch das ist eine zentrale Forderung. Es besteht dieses Bedürfnis, wir alle wissen es, das ist etwas, was sehr gefordert wird. Das wird meistens leider nur von Frauen in Anspruch genommen, das könnte aber auch für Männer möglich und interessant sein.

Es ist auch wichtig, daß jemand, der Betreuungspflichten übernimmt, die Verbindung zu seinem Beruf behält. Wir wissen, wie schwer es für Wiedereinsteigerinnen ist, wieder einen Job zu bekommen, vor allem auf derselben Ebene. Meistens muß man dann mit Einbußen rechnen. Auch das ist etwas, was wir fordern: die Möglichkeit, Teilzeitarbeit in Anspruch zu nehmen, wenn es die Betreuungspflichten erfordern. Das Wichtige dabei ist das Rückkehrrecht in den alten Job.

Wir erheben auch nach wie vor Forderungen im Zusammenhang mit dem Karenzurlaub für Alleinerzieherinnen. Wir werden dazu auch die entsprechenden Initiativanträge einbringen. Ich glaube, daß sie sogar schon beim Präsidium eingebracht worden sind. Wir haben sie jedenfalls unterschrieben, weil diese Forderungen für uns weiter bestehen und nicht vom Tisch sind. Diese Probleme, die die Frauen haben, müssen gelöst werden. Für uns sind die Verhandlungen jetzt nicht damit beendet, daß es einen Endbericht gibt. Für uns wird die Diskussion weitergehen. Ich verspreche, daß wir uns dafür einsetzen werden, daß diese Forderungen für die Frauen erfüllt werden. (Beifall bei der SPÖ.)

14.31Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Mag. Prammer. - Bitte, Frau Bundesministerin.

14.31Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist schon etwas befremdlich, wenn die Frau Abgeordnete Haller am Anfang ihrer Ausführungen sagt, es sei nichts umgesetzt worden, und am Ende ihrer Ausführungen von überzogenen Forderungen spricht. Haben wir über 11 Punkte eines Frauen-Volksbegehrens gesprochen, oder haben wir über andere Dinge gesprochen, frage ich mich heute im nachhinein, nach diesen sieben Monaten.

Beim Frauen-Volksbegehren ist es im Gegensatz zum Gentechnik-Volksbegehren tatsächlich so, daß wir heute hier sagen müssen, wir bleiben den Frauen wieder einmal vieles schuldig. Trotzdem stehe ich nicht an, auch aufzuzeigen, daß auch in diesem einen Jahr so manches verwirklicht werden konnte, von dem wir viele Jahre fast nicht einmal zu träumen gewagt hätten. In diesem Zusammenhang ist die Versicherungspflicht und die Versicherungsmöglichkeit für geringfügig Beschäftigte zu nennen. Es ist etwas Neues und Wesentliches - nur als zusätzliches Beispiel -, daß Kinderbetreuungseinrichtungen auch von Bundesseite, obwohl dieser finanziell nicht dafür zuständig ist, kräftig unterstützt werden. Ich erspare mir die Aufzählung der vielen Punkte, die hier auch angeführt werden könnten.

Es gibt aber drei Gründe dafür, daß ich trotzdem noch von positiven Ergebnissen sprechen möchte.

Erstens: Zwischenschritte sind wesentlich und wichtig. Es ist notwendig, daß wir uns auch zu Zwischenschritten entscheiden - im Sinne der Frauen und im Sinne auch der Forderungen des Frauen-Volksbegehrens. Ich denke, diese können heute gemacht werden, und diese sind auch in den vergangenen Monaten gemacht worden.

Zweitens: Die Lebenssituation der Frauen, die Realität, die sie täglich erleben, ihr Umfeld, ihre Wünsche, ihre Erwartungen an die Gesellschaft, das alles steht heute im Zentrum einer Diskussion so intensiv wie noch nie, behaupte ich. Es ist heute nicht mehr so einfach, über Frauenwünsche, über Frauenforderungen hinwegzusehen und hinwegzugehen. Frauenpolitik und Frauenforderungen sind Gegenstand der Tagespolitik und des Tagesgeschehens gewor


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