Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 127. Sitzung / 9

Beginn der Sitzung: 11.01 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dr. Heinrich Neisser, Dritter Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Ich darf Sie sehr herzlich begrüßen, bitte Sie, die Plätze einzunehmen, und eröffne die 127. Sitzung des Nationalrates.

Ich gebe bekannt, daß die Amtlichen Protokolle der 124. Sitzung vom 27. Mai sowie der 125. und der 126. Sitzung vom 28. Mai 1998 aufgelegen und unbeeinsprucht geblieben sind; sie gelten daher als genehmigt.

Als verhindert gemeldet für die heutige Sitzung sind die Abgeordneten Apfelbeck und Ing. Langthaler.

Aufforderung an Abgeordneten Rosenstingl gemäß § 11 Abs. 4 GOG und § 2 Abs. 1 GOG

Präsident Dr. Heinz Fischer: Darüber hinaus möchte ich dem Hohen Haus mitteilen, daß Herr Abgeordneter Rosenstingl vor dem 28. April 1998 das Staatsgebiet der Republik Österreich freiwillig verlassen hat, sich nach Mitteilung des Bundesministeriums für Inneres derzeit in Brasilien aufhält und zu den Plenarsitzungen des Nationalrates im Monat Mai unentschuldigt nicht erschienen ist.

Herr Abgeordneter Rosenstingl ist auch zur heutigen Plenarsitzung bis zur Stunde nicht erschienen. Hingegen ist am 15. Juni, also gestern, von Rechtsanwalt Dr. Zanger ein Schreiben in der Parlamentsdirektion eingelangt, in dem es unter anderem wörtlich heißt - ich zitiere -:

"Zunächst teile ich mit, daß ich die rechtsfreundliche Vertretung des Herrn Peter Rosenstingl übernommen habe. Unter Bezugnahme auf § 11 Abs. 2 der Geschäftsordnung teile ich Ihnen namens des Herrn Peter Rosenstingl mit, daß sich dieser infolge Festnahme während eines Urlaubes in Brasilien derzeit in Haft befindet, die jedenfalls nach den brasilianischen Gesetzen nur temporär sein kann. Ungeachtet einer allfälligen Bereitschaft des Herrn Peter Rosenstingl, freiwillig nach Österreich zurückzukehren, muß nach brasilianischem Recht dennoch das Auslieferungsverfahren formell durchgeführt werden. Die Haft ist jedenfalls durch das Ergebnis des Auslieferungsverfahrens, das von der Republik Österreich angestrengt wurde, zeitlich begrenzt. Nur aus diesem Grund ist Herr Peter Rosenstingl nicht in der Lage, zu den Parlamentssitzungen zu erscheinen und entschuldigt sich auf diesem Wege." - Soweit die entscheidende Passage aus diesem Schreiben.

Ich darf dem Nationalrat in diesem Zusammenhang die aufgrund des Geschäftsordnungsgesetzes gegebene Rechtslage in aller Kürze wie folgt in Erinnerung rufen - ich tue dies auch nach Beratungen in der Präsidialkonferenz -:

Gemäß § 11 der Geschäftsordnung ist jeder Abgeordnete verpflichtet, an den Sitzungen des Nationalrates teilzunehmen. Ist ein Abgeordneter verhindert, an einer oder mehreren aufeinanderfolgenden Sitzungen des Nationalrates teilzunehmen, so ist dies der Parlamentsdirektion vor Beginn der Sitzung beziehungsweise vor Beginn der ersten von mehreren aufeinanderfolgenden Sitzungen mitzuteilen.

Der Präsident teilt sodann am Beginn jeder Sitzung mit, welche Abgeordneten verhindert sind.

Da Herr Abgeordneter Rosenstingl den Nationalratssitzungen vom 12., 13., 14, 15., 26., 27. und 28. Mai 1998 unentschuldigt ferngeblieben ist, wurde dies jeweils am Ende der betreffenden Sitzung vom Präsidenten bekanntgegeben.


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