Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 128. Sitzung / 79

von Mitarbeitern im Gesundheitsbereich eine wichtige gesetzliche Grundlage schaffen, auch Ihre Zustimmung finden wird! - Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.33

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Frau Bundesministerin.

Gestatten Sie mir bitte folgenden Hinweis: Da die Anzeige der Redezeitbeendigung im Augenblick nicht funktioniert, werde ich jeweils eine Minute vor Beendigung der Redezeit ein kurzes Zeichen mit der Glocke geben. Wenn ich dieses Glockenzeichen gebe, hat der jeweilige Redner noch eine Minute Restredezeit.

Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Haller. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. - Bitte, Frau Abgeordnete.

22.33

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Wenn man sich sämtliche Tagesordnungspunkte dieser Gesundheitsdebatte anschaut, kann man feststellen, daß eigentlich der gesamte Bereich familienrelevant ist. Mir als Familiensprecherin der Freiheitlichen Partei liegen aber vor allem zwei Bereiche besonders am Herzen, und ich möchte es nicht verabsäumen, auf diese Punkte einzugehen.

Im Zusammenhang mit den Anträgen der Liberalen und der Grünen betreffend Legalisierung und Entkriminalisierung von Drogen und die ärztliche Heroinabgabe kann ich die Ausführungen meiner Kollegin Povysil nur bekräftigen. Von freiheitlicher Seite kommt dazu natürlich eine strikte Absage; anders kann es gar nicht sein! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir alle wissen, daß die Meinungen betreffend diese Geißel der Menschheit, die Drogenabhängigkeit, sehr unterschiedlich sind, und wir wissen auch, daß keine Regierung dazu bisher das Gelbe vom Ei gefunden hat. Auch die Meinungen der Experten divergieren gewaltig. Allerdings lehnen 61 Prozent der österreichischen Bevölkerung die Freigabe von Drogen ab, und damit haben sie haben vollkommen recht. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Es hat bereits genügend warnende und kritische Stimmen in Anbetracht der Liberalisierung des Suchtmittelgesetzes gegeben, und zwar vorher und nachher.

Ich zitiere jetzt aus einer Stellungnahme des Innsbrucker Richters Geisler, der seit zehn Jahren am Landesgericht Innsbruck diese Position in bezug auf Drogendelikte bekleidet, und ich muß sagen: Aus freiheitlicher Sicht können wir ihm nur zustimmen. Er sagt, daß er für die erfolgte Liberalisierung kein Verständnis aufbringen kann, und er ist sicher einer, der die Szene wie kein anderer kennt. Seiner Meinung nach geht die bereits erfolgte Liberalisierung am Kern des Problems vorbei. Er sagt wörtlich: "Ein Mediziner hat mir einmal gesagt, für die Süchtigen ist die größte Härte die größte Güte.”

Das Motto "Behandlung statt Strafe", unter dem die Liberalisierung gelaufen ist, würde er lieber in "Behandlung und Strafe" umwandeln, denn er weiß aus seiner Erfahrung, daß bei sehr vielen Abhängigen die Therapiewilligkeit nur ein Lippenbekenntnis ist. Sie erklären sich nur deshalb dazu bereit, um einer eventuellen Strafe zu entgehen.

Außerdem können Sie in diesem Bericht nachlesen, daß Richter Geisler auch keine Freude mit der sogenannten Methadon-Substitutionsbehandlung hat, weil diese die Gefahr in sich birgt, daß die Sucht fixiert wird.

Liberale und Grüne fordern jedoch die gänzliche Freigabe, so unter dem Motto "Macht euch ruhig selbst kaputt, das ist liberal!". - Ich bitte Sie, in diesem Zusammenhang zu bedenken, daß diese Sucht auch die Mitmenschen kaputtmacht. Ich möchte daran erinnern, daß jetzt eine neue Studie der Innsbrucker Gerichtsmedizin über die Gefährlichkeit von Drogen im Straßenverkehr vorliegt. Ich habe bereits im Jahre 1993 auf eine Studie der gerichtsmedizinischen Abteilung in München verwiesen, in welcher bereits damals festgestellt wurde, daß 25 Prozent aller Unfälle im Straßenverkehr auf Drogenbeeinflussung zurückzuführen sind. In der Schweiz gibt es eine Studie, in welcher in diesem Zusammenhang von 40 Prozent gesprochen wird.


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