Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 128. Sitzung / 80

Wenn wir heute anschließend an die Debatte dieser Tagesordnungspunkte im Rahmen der Änderung des Führerscheingesetzes eine "weiche" Entschließung annehmen, in welcher jetzt endlich einmal ein konkretes Prüfungsverfahren in diesem Bereich und eine entsprechende gesetzliche Handhabe gefordert werden, dann muß ich sagen: Es ist höchste Zeit - und eigentlich schon fünf Minuten nach zwölf!

Ich möchte noch kurz auf den Antrag von uns Freiheitlichen betreffend die bundeseinheitliche Anerkennung des Berufes von AltenfachbetreuerInnen eingehen: Ich selbst bin seit zwölf Jahren Obfrau eines Tiroler Gesundheits- und Sozialsprengels, und ich glaube, daß ich mit Ihnen, Frau Ministerin, konform gehe, wenn ich sage, daß die Tiroler Lösung im Bereich der Altenbetreuung eine sehr gute ist und daß auch die Ausbildung an der Innsbrucker Caritas-Schule eine sehr gute ist. In Tirol gibt es parteienübergreifenden Konsens und einen parteienübergreifenden Forderungskatalog zum Ausbau der Alten- und Behindertenpflege.

Frau Bundesministerin! Wenn wir Freiheitlichen mit unserem Antrag eine Artikel-15a-Vereinbarung betreffend bundeseinheitliche Anerkennung des Altenpflegeberufes einfordern, dann hoffe ich, bei Ihnen und auch bei einigen Ihrer Kollegen und Kolleginnen auf Verständnis zu stoßen!

Ich finde es wirklich skurril, daß man einerseits gerade im NAP den größten Hoffnungsbereich für zusätzliche Arbeitsplätze im Gesundheitsbereich sieht, andererseits aber die Schaffung eines einheitlichen Berufsbildes für diesen Bereich ablehnt.

Wir werden diesen Antrag heute wieder einbringen, auch wenn Sie ihn ablehnen, weil wir überzeugt davon sind, daß gerade in diesem Bereich durch die Schaffung eines einheitlichen Berufsbildes neue Arbeitsplätze geschaffen werden können, und weil wir meinen, daß es eine Höherqualifizierung in diesem Bereich geben soll, ja muß, und weil wir überzeugt davon sind, daß das nicht nur beschäftigungslosen Frauen zugute kommt, sondern auch der immer älter werdenden österreichischen Bevölkerung. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.39

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Buder. Das Glockenzeichen wird andeuten, daß Sie dann noch eine Minute Redezeit haben. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. - Bitte, Frau Abgeordnete.

22.39

Abgeordnete Hannelore Buder (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Die heutige Änderung des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes stellt - wie Sie, Frau Ministerin, schon gesagt haben - eine Anpassung an die Bedürfnisse der Praxis dar.

Nach dem alten Krankenpflegegesetz aus dem Jahre 1961 war es gestattet, im intramuralen Bereich im Notfall auch in einem anderen Bereich als dem erlernten Spezialpflegebereich tätig zu sein. Im Gesundheits- und Krankenpflegegesetz war die Möglichkeit der Übernahme des Personals in die Allgemeinpflege auf Antrag des Spitalserhalters durch eine Bestätigung des Landeshauptmannes bis zum 31. Dezember 1997 vorgesehen. Leider haben es - außer in Wien - alle Spitalserhalter in den Ländern verabsäumt, diese Genehmigungen zu beantragen. Daher dürften 300 bis 400 Personen nicht mehr an ihrem Arbeitsplatz arbeiten.

Der vorliegende Antrag sieht vor, daß bei entsprechender Berufstätigkeit in der Allgemeinpflege, wenn man mindestens sechs Monate vollbeschäftigt oder entsprechend länger teilzeitbeschäftigt war, die bisherige Tätigkeit auch unter Berücksichtigung des Geltungsbereiches des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes weiter ausgeübt werden kann. Die bisher geltende Frist für die Bestätigung des Landeshauptmannes wird dadurch ausgesetzt.

Wichtig ist es meiner Meinung nach auch, daß im § 84 Abs. 2 eine Regelung geschaffen wird, nach welcher die Möglichkeit der schriftlichen Anordnung für die Pflegehelfer im extramuralen Bereich per Telefax vorgesehen ist, und daß im § 84 Abs. 4 die erlaubten Tätigkeiten, die im Einzelfall unter Aufsicht des gehobenen Personals nach schriftlicher ärztlicher Anordnung vom Pflegehelfer durchgeführt werden dürfen, aufgezählt werden. Dieser Katalog wurde durch Tätig


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