Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 160. Sitzung / 3

Beginn der Sitzung: 9.01 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dr. Heinrich Neisser, Dritter Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder.

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Ich darf Sie herzlich zur 160. Sitzung des Nationalrates begrüßen, die für heute, 9 Uhr, einberufen wurde und die ich hiermit für eröffnet erkläre.

Als verhindert gemeldet sind folgende Abgeordneten: Aumayr, Böhacker, Mag. Haupt, Dr. Haider, Motter, Wenitsch, Kröll, Tichy-Schreder, Gatterer, Mag. Frieser, Platter, Gradwohl, Heinzl und Dr. Keppelmüller.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bundeskanzleramt über Entschließungen des Bundespräsidenten betreffend die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilung gemacht: Herr Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem wird von Herrn Bundesminister Rudolf Edlinger vertreten. Herr Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten Dr. Wolfgang Schüssel wird durch Bundesminister Mag. Wilhelm Molterer vertreten.

Fragestunde

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nunmehr zur Fragestunde. Ich beginne jetzt – um 9.02 Uhr – mit dem Aufruf der einzelnen Anfragen. ´

Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die 1. Anfrage, Nr. 244/M, kommt von Frau Abgeordneter Sophie Bauer. Ich bitte Sie, Frau Abgeordnete Bauer, Ihre Frage zu formulieren. – Bitte.

Abgeordnete Sophie Bauer (SPÖ): Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Frage lautet:

244/M

Welche Auswirkungen werden die geplanten Maßnahmen im Bereich der Schwarzarbeitsbekämpfung Ihrer Meinung nach haben?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um Beantwortung, Frau Ministerin.

Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales Eleonora Hostasch: Herr Präsident! Sehr geschätzte Damen und Herren! Ich darf Ihnen zunächst einen schönen guten Morgen wünschen.

Sehr geschätzte Frau Abgeordnete! Die Verletzung von Meldevorschriften im Bereich der Sozialversicherung, von gewerberechtlichen Vorschriften und von Beschäftigungseinschränkungen auch für ausländische Arbeitnehmer kostet korrekten Unternehmern und Arbeitnehmern jährlich Milliardenbeträge. Vor allem entsteht dadurch ein erheblicher Ausfall an Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern, die für die Finanzierung der öffentlichen Aufgaben unverzichtbar sind.

Durch die Regierungsvorlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, die am 11. März im Sozialausschuß des Nationalrates beraten werden wird, sollen die Beschäftigungsmöglichkeiten


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