Stenographisches Protokoll

176. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XX. Gesetzgebungsperiode

 

Freitag, 18. Juni 1999

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Stenographisches Protokoll

176. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XX. Gesetzgebungsperiode Freitag, 18. Juni 1999

 

Dauer der Sitzung

Freitag, 18. Juni 1999: 9.05 – 23.34 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Futtermittelgesetz 1999 – FMG 1999

2. Punkt: Pflanzenschutzgrundsatzgesetz

3. Punkt: Bericht über den Antrag 1094/A der Abgeordneten Rudolf Schwarzböck, Heinz Gradwohl und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Weingesetz 1985 und das AMA-Gesetz 1992 geändert werden

4. Punkt: Bericht und Antrag betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992 geändert wird

5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

6. Punkt: Bericht über den Entschließungsantrag 948/A (E) der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend Schadloshaltung der Studierenden nach Schließung des Mozarteums

7. Punkt: Dritter Bericht zur Lage der Jugend in Österreich

8. Punkt: Bericht über die Petition (PET-46) betreffend Jugendvolksbegehren, überreicht vom Abgeordneten Werner Amon

9. Punkt: Bericht über die Petition (Pet-44) betreffend "Jugendschutz- bzw. Jugendförderungsgesetze", überreicht von den Abgeordneten Gabriele Binder, Mag. Kurt Gaßner und Brigitte Tegischer

10. Punkt: Übereinkommen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen samt Anhängen und Erklärung

11. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird (UIG-Novelle 1999)

12. Punkt: Bericht über den Antrag 1086/A der Abgeordneten Matthias Ellmauer, Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltkontrollgesetz, BGBl. I Nr. 152/1998, geändert wird

13. Punkt: Bericht über den Entschließungsantrag 718/A (E) der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen betreffend die Schaffung einer europäischen Atomhaftungsrichtlinie

14. Punkt: Bericht betreffend Bundes-Abfallwirtschaftsplan, Bundesabfallbericht 1998

15. Punkt: Denkmalschutzgesetz – DMSG

16. Punkt: Bericht über den Entschließungsantrag 590/A (E) der Abgeordneten Dr. Michael Krüger und Genossen betreffend Denkmalschutz für historische Gärten und Parks

17. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten (UOG 1993), das Universitäts-Organisationsgesetz, das Kunsthochschul-Organisationsgesetz, das Akademie-Organisationsgesetz 1988, das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten der Künste, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert werden

18. Punkt: Bericht über den Entschließungsantrag 906/A (E) der Abgeordneten Maria Schaffenrath und Genossen betreffend Maßnahmen zur Erleichterung der Väterkarenz

19. Punkt: Bericht über den Antrag 951/A der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 und das Elternkarenzurlaubsgesetz 1989 geändert werden

20. Punkt: Bericht über den Entschließungsantrag 920/A (E) der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen betreffend geschlechtergerechten Sprachgebrauch in Verordnungen

21. Punkt: Bericht über den Antrag 1039/A der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz 1994 geändert wird

22. Punkt: Bericht über den Antrag 716/A der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das B-VG geändert wird

23. Punkt: Bericht über den Antrag 146/A der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz, das Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates, das Klubfinanzierungsgesetz 1985, das Bundesgesetz über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984 und die Nationalratswahlordnung 1992 geändert werden (Förderung der Beteiligung von Frauen am politischen Leben)

24. Punkt: Bericht über den Antrag 147/A der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird

25. Punkt: Zweiter Bericht betreffend den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst (Gleichbehandlungsbericht) gemäß § 53 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz; Berichtszeitraum: 1. Jänner 1996 bis 1. Juli 1997

26. Punkt: Bericht über den Entschließungsantrag 959/A (E) der Abgeordneten Maria Schaffenrath und Genossen betreffend GründerInnenoffensive

27. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Nebengebührenzulagengesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Karenzurlaubsgeldgesetz, das Einsatzzulagengesetz, das Richterdienstgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Militärberufsförderungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Bundesfinanzgesetz 1999 (7. BFG-Novelle 1999), das Dorotheumsgesetz und das Pensionskassengesetz geändert werden und ein Bundesgesetz über die Gründung einer Bundespensionskasse AG erlassen wird (Dienstrechts-Novelle 1999)

28. Punkt: Bericht und Antrag betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über den unabhängigen Bundesasylsenat geändert wird

29. Punkt: Bericht und Antrag betreffend den Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird

30. Punkt: Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes – Statut

31. Punkt: Bericht über den Antrag 1093/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Presseförderungsgesetz 1985 geändert wird

32. Punkt: Bericht über den Antrag 154/A der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Presseförderungsgesetz 1985 aufgehoben wird

33. Punkt: Bericht über den Antrag 1100/A der Abgeordneten Dr. Volker Kier, Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol, Mag. Terezija Stoisits, MMag. Dr. Willi Brauneder und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert wird

34. Punkt: Bundesgesetz über Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit von Tieren in Betrieben (Tiergesundheitsgesetz – TGG) und über eine Änderung des Bangseuchen-Gesetzes, des Rinderleukosegesetzes und des IBR/IPV-Gesetzes

35. Punkt: Bericht zur Lage der VerbraucherInnen 1998

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen 19

Geschäftsbehandlung

Ersuchen des Abgeordneten Dr. Andreas Khol um Abhaltung einer Präsidialsitzung im Zusammenhang mit der Festsetzung der Tagesblockzeit 21

Unterbrechungen der Sitzung 21, 132, 134

Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Dr. Andreas Khol, gemäß § 57 Abs. 5 der Geschäftsordnung die Gesamtredezeit auf 9 "Wiener Stunden" festzusetzen – Ablehnung (Stimmenauszählung) 23, 24

Verlangen auf Auszählung der Stimmen bei der Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Dr. Andreas Khol 24

Ersuchen auf Festsetzung der Tagesblockzeit auf 10 "Wiener Stunden" gemäß dem Vorschlag der Präsidialkonferenz:

MMag. Dr. Madeleine Petrovic 23

Herbert Scheibner 23

Mag. Dr. Heide Schmidt 24

Annahme des Vorschlages der Präsidialkonferenz, gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 die Tagesblockzeit auf 10 "Wiener Stunden" festzusetzen 25

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 5649/AB gemäß § 92 Abs. 1 der Geschäftsordnung 22

Durchführung einer kurzen Debatte gemäß § 57a Abs. 1 der Geschäftsordnung 104

Redner:

Dr. Gabriela Moser 105

Rudolf Parnigoni 107

Reinhart Gaugg 108

Mag. Thomas Barmüller 109

Mag. Doris Kammerlander 111

Bundesminister Dr. Caspar Einem 112

Antrag der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen, dem Verfassungsausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 989/A betreffend ein Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 12. Juli 1999 zu setzen 22

Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG 22

Redner:

Mag. Doris Kammerlander 114

Dr. Peter Kostelka 116

Mag. Karl Schweitzer 117

Mag. Thomas Barmüller 118

Dr. Gabriela Moser 119

Ablehnung des Fristsetzungsantrages 120

Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen, dem Ausschuß für Wissenschaft und Forschung zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über die Akkreditierung von Bildungseinrichtungen als Privatuniversitäten gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 13. Juli 1999 zu setzen – Annahme 22, 233

Antrag der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen, dem Ausschuß für Wissenschaft und Forschung zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird, gemäß § 43 Abs. 1 der Geschäftsordnung eine Frist bis 13. Juli 1999 zu setzen 22

Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG 22

Redner:

Dr. Martin Graf 120

DDr. Erwin Niederwieser 123

Dr. Martina Gredler 124

Mag. Dr. Udo Grollitsch 125

Annahme des Fristsetzungsantrages 126

Antrag der Abgeordneten Andreas Wabl und Genossen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur Untersuchung folgender Gegenstände:

1. Umgehung des Kriegsmaterialgesetzes beim Export von Gebrauchtwaffen durch den Bundesminister für Landesverteidigung,

2. unrichtige Information des Nationalrats durch den Bundesminister für Landesverteidigung in dieser Angelegenheit, etwa dadurch, daß dieser in der Fragestunde der 175. Sitzung des Nationalrats behauptet hat, daß die Erhebungen der Staatsanwaltschaft in dieser Angelegenheit eingestellt wurden,

gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung 233

Bekanntgabe 126

Ablehnung 234

Verlangen auf Durchführung namentlicher Abstimmungen 132, 134

Ausschüsse

Zuweisungen 19, 201, 201, 201

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (1648 d. B.): Bundesgesetz über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, Vormischungen und Zusatzstoffen (Futtermittelgesetz 1999 – FMG 1999) (1941 d. B.) 25

2. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (1750 d. B.): Bundesgesetz betreffend Grundsätze für den Schutz der Pflanzen vor Krankheiten und Schädlingen (Pflanzenschutzgrundsatzgesetz) (1942 d. B.) 25

3. Punkt: Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1094/A der Abgeordneten Rudolf Schwarzböck, Heinz Gradwohl und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Weingesetz 1985 und das AMA-Gesetz 1992 geändert werden (1943 d. B.) 25

4. Punkt: Bericht und Antrag des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992 geändert wird (1944 d. B.) 26

Redner:

Bundesminister Mag. Wilhelm Molterer 26, 68

Bundesministerin Mag. Barbara Prammer 28

Anna Elisabeth Aumayr 31

Rudolf Schwarzböck 32

Karl Smolle 34

Otmar Brix 38

Andreas Wabl 39

Georg Schwarzenberger 42

Mag. Herbert Haupt 44

Matthias Achs 46

Mag. Thomas Barmüller 47

Jakob Auer 49

Dr. Helene Partik-Pablé 50

Emmerich Schwemlein 51

Dr. Gabriela Moser 52

Katharina Horngacher 53

Franz Koller 54

Arnold Grabner 56

Anneliese Klein 57

Johannes Zweytick 58

Hans Sevignani 60

Heinz Gradwohl 61

Robert Wenitsch 61

MMag. Dr. Madeleine Petrovic 63

Ernst Fink (tatsächliche Berichtigung) 67

Johannes Zweytick (tatsächliche Berichtigung) 69

Annahme der Gesetzentwürfe in 1941, 1942, 1943 und 1944 d. B. 70

Entschließungsantrag der Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr und Genossen betreffend importierte Lebendschweine und A-Stempel – Ablehnung 32, 70

Entschließungsantrag der Abgeordneten Karl Smolle und Genossen betreffend Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit – Ablehnung 37, 70

Entschließungsantrag der Abgeordneten Andreas Wabl und Genossen betreffend Maßnahmen anläßlich des Dioxinskandales – Ablehnung 41, 70

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und Genossen betreffend Dioxinmisere – importiert und hausgemacht – Ablehnung 44, 70

Entschließungsantrag der Abgeordneten Anna Elisabeth Aumayr und Genossen betreffend US-Hormonfleisch und Dioxin-Lebensmittel – Ablehnung 51, 70

Entschließungsantrag der Abgeordneten Robert Wenitsch und Genossen betreffend Importverbot für Lebens- und Futtermittel, die nicht nach österreichischen Regeln und Auflagen produziert wurden – Ablehnung 63, 71

Entschließungsantrag der Abgeordneten Andreas Wabl und Genossen betreffend Einführung einer Flächenbindung in der Tierhaltung für alle landwirtschaftlichen Betriebe – Ablehnung 64, 71

5. Punkt: Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (1767 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (1964 d. B.) 72

Redner:

Edith Haller 72

Dr. Sonja Moser-Starrach 74

Sigisbert Dolinschek 75

Dr. Ilse Mertel 77

Klara Motter 78

Karl Öllinger 79

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein 80

Ridi Steibl 81

Doris Bures 82

Günther Platter 84

Karl Gerfried Müller 85

Hannelore Buder 86

Annahme des Gesetzentwurfes in 1964 d. B. 87

Entschließungsantrag der Abgeordneten Edith Haller und Genossen betreffend Sicherstellung der Zweckbindung des Familienlastenausgleichsfonds und des Reservefonds – Ablehnung 73, 88

6. Punkt: Bericht des Familienausschusses über den Entschließungsantrag 948/A (E) der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend Schadloshaltung der Studierenden nach Schließung des Mozarteums (1968 d. B.) 88

Redner:

MMag. Dr. Madeleine Petrovic 88

Ludmilla Parfuss 89

Kenntnisnahme des Ausschußberichtes 1968 d. B. 90

Gemeinsame Beratung über

7. Punkt: Bericht des Familienausschusses über den Dritten Bericht (III-182 d. B.) des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie zur Lage der Jugend in Österreich (1965 d. B.) 90

8. Punkt: Bericht des Familienausschusses über die Petition (PET-46) betreffend Jugendvolksbegehren, überreicht vom Abgeordneten Werner Amon (1966 d. B.) 90

9. Punkt: Bericht des Familienausschusses über die Petition (Pet-44) betreffend "Jugendschutz- bzw. Jugendförderungsgesetze", überreicht von den Abgeordneten Gabriele Binder, Mag. Kurt Gaßner und Brigitte Tegischer (1967 d. B.) 90

Redner:

Dr. Martin Graf 90

Werner Amon 92

Klara Motter 94

Brigitte Tegischer 95

Karl Öllinger 96

Walter Murauer 99

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein 100

Elfriede Madl 101

Doris Bures 102

Franz Koller 103

Matthias Ellmauer 103

Gabriele Binder 127

Rosemarie Bauer 127

Mag. Kurt Gaßner 128

Johann Schuster 130

Mag. Thomas Barmüller 130

Franz Riepl 131

Kenntnisnahme des Berichtes III-182 d. B. 132

Annahme der dem schriftlichen Ausschußbericht 1965 d. B. beigedruckten Entschließung betreffend Jugendförderung und Jugendvertretung auf Basis eines Bundesjugendförderungsgesetzes  (E 192) (namentliche Abstimmung) 132

Kenntnisnahme der Ausschußberichte 1966 und 1967 d. B. 136

Annahme der dem schriftlichen Ausschußbericht 1966 d. B. beigedruckten Entschließung betreffend Sicherung des Generationenvertrages (E 193) 136

Annahme der dem schriftlichen Ausschußbericht 1967 d. B. beigedruckten Entschließung betreffend Harmonisierung der Jugendschutzgesetze der Länder sowie Entwurf über ein Bundesjugendförderungsgesetz (E 194) 136

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Martin Graf und Genossen betreffend Herabsetzung des Wahlalters im Sinne einer aktiven Teilnahme der jungen Menschen am politischen Leben – Ablehnung (namentliche Abstimmung) 91, 134

Gemeinsame Beratung über

10. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (1481 d. B.): Übereinkommen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen samt Anhängen und Erklärung (1974 d. B.) 136

11. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (1652 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird (UIG-Novelle 1999) (1975 d. B.) 136

12. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1086/A der Abgeordneten Matthias Ellmauer, Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltkontrollgesetz, BGBl. I Nr. 152/1998, geändert wird (1976 d. B.) 136

13. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Entschließungsantrag 718/A (E) der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen betreffend die Schaffung einer europäischen Atomhaftungsrichtlinie (1977 d. B.) 137

14. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über den Bericht (III-145 d. B.) des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie betreffend Bundes-Abfallwirtschaftsplan, Bundesabfallbericht 1998 (1695 d. B.) 137

Redner:

Mag. Karl Schweitzer 137

Dkfm. DDr. Friedrich König 139

Mag. Thomas Barmüller 140

Dipl.-Ing. Werner Kummerer 141

Ing. Monika Langthaler 142

Bundesminister Dr. Martin Bartenstein 144

Andreas Wabl (tatsächliche Berichtigung) 147

Karlheinz Kopf 148

Dkfm. DDr. Friedrich König (Erwiderung auf eine tatsächliche Berichtigung) 149

Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann 150

Rainer Wimmer 151

Karlheinz Kopf (tatsächliche Berichtigung) 151

Dr. Volker Kier 152

Karl Freund 153

Mag. Karl Schweitzer (tatsächliche Berichtigung) 154

Robert Wenitsch 155

Anton Heinzl 155

Anna Elisabeth Aumayr 156

Josef Schrefel 157

Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller 158

Georg Oberhaidinger 159

Dr. Gabriela Moser 160

Antrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller und Genossen gemäß § 76 Abs. 3 GOG auf Beschlußfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG – Annahme 149, 163

Genehmigung des Staatsvertrages in 1974 d. B. 162

Beschlußfassung im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 B-VG 162

Annahme der Gesetzentwürfe in 1975 und 1976 d. B. 163

Annahme der dem schriftlichen Ausschußbericht 1977 d. B. beigedruckten Entschließung betreffend Schaffung einer europäischen Atomhaftungsrichtlinie (E 195) 163

Kenntnisnahme des Berichtes III-145 d. B. 163

Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Monika Langthaler, Mag. Karl Schweitzer, Mag. Thomas Barmüller und Genossen betreffend EU-weites Gentechnikmoratorium – Ablehnung 143, 163

Gemeinsame Beratung über

15. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (1769 d. B.): Bundesgesetz, mit welchem das Bundesgesetz betreffend Beschränkungen in der Verfügung über Gegenstände von geschichtlicher, künstlerischer oder kultureller Bedeutung (Denkmalschutzgesetz – DMSG) geändert wird (1899 d. B.) 163

16. Punkt: Bericht des Kulturausschusses über den Entschließungsantrag 590/A (E) der Abgeordneten Dr. Michael Krüger und Genossen betreffend Denkmalschutz für historische Gärten und Parks (1900 d. B.) 164

Redner:

Dr. Michael Krüger 164

Dr. Josef Cap 165

Mag. Dr. Heide Schmidt 165, 178

Franz Morak 169

MMag. Dr. Madeleine Petrovic 170

Bundesministerin Elisabeth Gehrer 170, 178

Mag. Walter Posch 171

Dr. Gerhard Kurzmann 172

Dr. Gertrude Brinek 172

Dr. Brigitte Povysil 175

Helmut Dietachmayr 176

Dr. Susanne Preisinger 176

Sonja Ablinger 177

Annahme des Gesetzentwurfes in 1899 d. B. 178

Kenntnisnahme des Ausschußberichtes 1900 d. B. 179

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Michael Krüger und Genossen betreffend Grundsteuerbefreiung von Denkmalen – Ablehnung 165, 179

Gemeinsame Beratung über

17. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über die Regierungsvorlage (1831 d. B.) Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten (UOG 1993), das Universitäts-Organisationsgesetz, das Kunsthochschul-Organisationsgesetz, das Akademie-Organisationsgesetz 1988, das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten der Künste, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert werden (1915 d. B.) 180

18. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Entschließungsantrag 906/A (E) der Abgeordneten Maria Schaffenrath und Genossen betreffend Maßnahmen zur Erleichterung der Väterkarenz (1916 d. B.) 180

19. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 951/A der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 und das Elternkarenzurlaubsgesetz 1989 geändert werden (1917 d. B.) 180

20. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Entschließungsantrag 920/A (E) der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen betreffend geschlechtergerechten Sprachgebrauch in Verordnungen (1918 d. B.) 180

21. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 1039/A der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz 1994 geändert wird (1919 d. B.) 180

22. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 716/A der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das B-VG geändert wird (1920 d. B.) 180

23. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 146/A der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz, das Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates, das Klubfinanzierungsgesetz 1985, das Bundesgesetz über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984 und die Nationalratswahlordnung 1992 geändert werden (Förderung der Beteiligung von Frauen am politischen Leben) (1921 d. B.) 180

24. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 147/A der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird (1922 d. B.) 180

25. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Zweiten Bericht (III-179 d. B.) der Bundesregierung betreffend den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst (Gleichbehandlungsbericht) gemäß § 53 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz; Berichtszeitraum: 1. Jänner 1996 bis 1. Juli 1997 (1814 d. B.) 180

26. Punkt: Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Entschließungsantrag 959/A (E) der Abgeordneten Maria Schaffenrath und Genossen betreffend GründerInnenoffensive (1815 d. B.) 180

Redner:

Edith Haller 181

Dr. Elisabeth Hlavac 182

Klara Motter 183

Rosemarie Bauer 185

MMag. Dr. Madeleine Petrovic 186

Mag. Gisela Wurm 189

Elfriede Madl 190

Dr. Gertrude Brinek 192

Sophie Bauer 193

Inge Jäger 194

Katharina Horngacher 194

Hannelore Buder 195

Johannes Zweytick 196

Bundesministerin Mag. Barbara Prammer 197

Annahme des Gesetzentwurfes in 1915 d. B. 198

Annahme der dem schriftlichen Ausschußbericht 1915 d. B. beigedruckten Entschließung betreffend Änderung des Rechtspraktikantengesetzes, des Unterrichtspraktikumsgesetzes sowie der Ärzteausbildungsordnung  (E 196) 200

Kenntnisnahme der Ausschußberichte 1916, 1917, 1918, 1919, 1920, 1921, 1922 und 1815 d. B. 201

Zuweisung der Anträge 906/A (E) und 951/A an den Ausschuß für Arbeit und Soziales 201

Zuweisung des Antrages 147/A an den Verfassungsausschuß 201

Kenntnisnahme des Berichtes III-179 d. B. 201

Entschließungsantrag der Abgeordneten Edith Haller und Genossen betreffend Verbesserung des Rechtsschutzes im Ausschreibungsverfahren – Ablehnung 191, 200

Gemeinsame Beratung über

27. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1764 d. B.): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Nebengebührenzulagengesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Karenzurlaubsgeldgesetz, das Einsatzzulagengesetz, das Richterdienstgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Militärberufsförderungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1985, das Bundesfinanzgesetz 1999 (7. BFG-Novelle 1999), das Dorotheumsgesetz und das Pensionskassengesetz geändert werden und ein Bundesgesetz über die Gründung einer Bundespensionskasse AG erlassen wird (Dienstrechts-Novelle 1999) (1945 d. B.) 202

28. Punkt: Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über den unabhängigen Bundesasylsenat geändert wird (1946 d. B.) 202

29. Punkt: Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses betreffend den Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (1947 d. B.) 202

30. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1852 d. B.): Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes – Statut (1948 d. B.) 202

Redner:

Wolfgang Jung 202

Dr. Ilse Mertel 204

Dr. Volker Kier 204

Dkfm. DDr. Friedrich König 206

Mag. Terezija Stoisits 207

Otto Pendl 207

Peter Schieder 208

DDr. Erwin Niederwieser 209

Annahme der Gesetzentwürfe in 1945, 1946, 1947 und 1948 d. B. 209

Gemeinsame Beratung über

31. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1093/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Presseförderungsgesetz 1985 geändert wird (1950 d. B.) 211

32. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 154/A der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Presseförderungsgesetz 1985 aufgehoben wird (1951 d. B.) 211

Redner:

Dr. Michael Krüger 211

Dr. Josef Cap 213

Mag. Gilbert Trattner 214

Mag. Cordula Frieser 215

Mag. Karin Praxmarer 215

Dr. Volker Kier 216

Mag. Terezija Stoisits 216

Karl Smolle 217

Annahme des Gesetzentwurfes in 1950 d. B. 218

Kenntnisnahme des Ausschußberichtes 1951 d. B. 219

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits und Genossen betreffend Förderung der Tätigkeit des Presserates  –  Ablehnung 217, 219

33. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1100/A der Abgeordneten Dr. Volker Kier, Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol, Mag. Terezija Stoisits, MMag. Dr. Willi Brauneder und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert wird (1949 d. B.) 219

Redner:

Dr. Irmtraut Karlsson 219

Dr. Walter Schwimmer 220

Dr. Michael Krüger 220

Dr. Volker Kier 223

Mag. Terezija Stoisits 223

Annahme des Gesetzentwurfes in 1949 d. B. 224

Gemeinsame Beratung über

34. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1712 d. B.): Bundesgesetz über Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit von Tieren in Betrieben (Tiergesundheitsgesetz – TGG) und über eine Änderung des Bangseuchen-Gesetzes, des Rinderleukosegesetzes und des IBR/IPV-Gesetzes (1996 d. B.) 224

35. Punkt: Bericht des Gesundheitsausschusses über den Bericht (III-185 d. B.) der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz zur Lage der VerbraucherInnen 1998 (1736 d. B.) 224

Redner:

Dr. Stefan Salzl 224

Verena Dunst 225

Klara Motter 226

Ridi Steibl 227

Dr. Alois Pumberger 227

Ludmilla Parfuss 229

Willi Sauer 229

Anna Huber 230

Mag. Johann Maier 231

Johann Schuster 232

Bundesministerin Mag. Barbara Prammer 232

Annahme des Gesetzentwurfes in 1996 d. B. 233

Kenntnisnahme des Berichtes III-185 d. B. 233

Eingebracht wurden

Regierungsvorlage 20

1896: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Schweizerischen Bundesrat über den frühzeitigen Austausch von Informationen aus dem Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes ("Nuklearinformationsabkommen" Österreich – Schweiz) samt Anhang

Anträge der Abgeordneten

Dr. Gabriela Moser und Genossen betreffend Erstellung einer fundierten Studie über die Einführung einer Verkehrserregerabgabe (1165/A) (E)

Karlheinz Kopf und Genossen betreffend das Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994 geändert wird (1166/A)

Karlheinz Kopf und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit (Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, UVP-G) (1167/A)

Karlheinz Kopf und Genossen betreffend das Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz, BGBl. Nr. 325/1990, geändert wird (1168/A)

Karlheinz Kopf und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (1169/A)

Ingrid Tichy-Schreder, Dr. Günther Kräuter, Mag. Dr. Udo Grollitsch und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mineralrohstoffgesetz – MinroG geändert wird (1170/A)

Dr. Elisabeth Pittermann, Dr. Erwin Rasinger und Genossen betreffend In-vitro-Fertilisation (1171/A) (E)

Klara Motter und Genossen betreffend die Ausweitung der Rechte von Gleichbehandlungsbeauftragten (1172/A) (E)

Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem zur Beseitigung behindertendiskriminierender Bestimmungen das Allgemeine Verwaltungsverfahrensgesetz 1991, das Arbeiterkammergesetz, die Allgemeine Bergpolizeiverordnung, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, die Abgabenexekutionsordnung, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das Gerichtsorganisationsgesetz und die Strafprozeßordnung 1975 geändert werden (1173/A)

Anfragen der Abgeordneten

MMag. Dr. Willi Brauneder und Genossen an den Bundeskanzler betreffend künftige Beschäftigung von Absolventen des Bakkalaureats-Studiums im öffentlichen Dienst (6455/J)

MMag. Dr. Willi Brauneder und Genossen an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz betreffend künftige Beschäftigung von Absolventen des Bakkalaureats-Studiums im öffentlichen Dienst (6456/J)

MMag. Dr. Willi Brauneder und Genossen an den Bundesminister für auswärtige Angelegenheiten betreffend künftige Beschäftigung von Absolventen des Bakkalaureats-Studiums im öffentlichen Dienst (6457/J)

MMag. Dr. Willi Brauneder und Genossen an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend künftige Beschäftigung von Absolventen des Bakkalaureats-Studiums im öffentlichen Dienst (6458/J)

MMag. Dr. Willi Brauneder und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend künftige Beschäftigung von Absolventen des Bakkalaureats-Studiums im öffentlichen Dienst (6459/J)

MMag. Dr. Willi Brauneder und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend künftige Beschäftigung von Absolventen des Bakkalaureats-Studiums im öffentlichen Dienst (6460/J)

MMag. Dr. Willi Brauneder und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend künftige Beschäftigung von Absolventen des Bakkalaureats-Studiums im öffentlichen Dienst (6461/J)

MMag. Dr. Willi Brauneder und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend künftige Beschäftigung von Absolventen des Bakkalaureats-Studiums im öffentlichen Dienst (6462/J)

MMag. Dr. Willi Brauneder und Genossen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend künftige Beschäftigung von Absolventen des Bakkalaureats-Studiums im öffentlichen Dienst (6463/J)

MMag. Dr. Willi Brauneder und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft betreffend künftige Beschäftigung von Absolventen des Bakkalaureats-Studiums im öffentlichen Dienst (6464/J)

MMag. Dr. Willi Brauneder und Genossen an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie betreffend künftige Beschäftigung von Absolventen des Bakkalaureats-Studiums im öffentlichen Dienst (6465/J)

MMag. Dr. Willi Brauneder und Genossen an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten betreffend künftige Beschäftigung von Absolventen des Bakkalaureats-Studiums im öffentlichen Dienst (6466/J)

MMag. Dr. Willi Brauneder und Genossen an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr betreffend künftige Beschäftigung von Absolventen des Bakkalaureats-Studiums im öffentlichen Dienst (6467/J)

Karl Öllinger und Genossen an den Bundeskanzler betreffend Lehrlingsinitiativen der Bundesregierung (6468/J)

Karl Öllinger und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Lehrlingsinitiativen der Bundesregierung (6469/J)

Karl Öllinger und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend eventuelle Aktivitäten von verurteilten Rechtsextremisten und Aktivisten der Volkstreuen Außerparlamentarischen Opposition (VAPO) (6470/J)

Karl Öllinger und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Lehrlingshotline (6471/J)

Karl Öllinger und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend die Haftentlassung von Aktivisten der Volkstreuen Außerparlamentarischen Opposition (VAPO) (6472/J)

Karl Öllinger und Genossen an den Bundesminister für Wissenschaft und Vekehr betreffend Dr. Heinrich Gross und die Ludwig Boltzmann Gesellschaft (6473/J)

Karl Öllinger und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend sogenannte Anderl-Feiern (6474/J)

Karl Öllinger und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend neonazistische Aktivitäten (6475/J)

Karl Öllinger und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend neonazistische Aktivitäten (6476/J)

Karl Öllinger und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend Stand der Ermittlungen der österreichischen Justizbehörden bezüglich der Bewertung der Bücher von Jan van Helsing (6477/J)

Karl Öllinger und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend die Verbreitung neonazistischer und rassistischer Propaganda im Internet (6478/J)

Karl Öllinger und Genossen an den Bundeskanzler betreffend Lehrlingsbeauftragten der Bundesregierung (6479/J)

Karl Öllinger und Genossen an den Bundeskanzler betreffend Lehrlingshotline (6480/J)

Dr. Gabriela Moser und Genossen an den Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten betreffend Reformkatalog zur Eindämmung und Verhinderung von Korruption im Vergabewesen (6481/J)

Dr. Irmtraut Karlsson und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend eine Anklageschrift in der Causa Dr. Heinrich Gross (6482/J)

MMag. Dr. Willi Brauneder und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend hinkünftige Verkehrsüberwachung der B 37 (6483/J)

MMag. Dr. Willi Brauneder und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Ankauf des "Antonis"-Funksystems (6484/J)

MMag. Dr. Willi Brauneder und Genossen an den Bundeskanzler betreffend Anschaffung eines einheitlichen Funksystems für Einsatzkräfte (6485/J)

MMag. Dr. Willi Brauneder und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Pflicht zur Verköstigung von Angehaltenen (6486/J)

Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend schriftliche Dienstanweisungen für die Behandlung der abzuschiebenden Ausländer bei der Durchführung von Abschiebungen (6487/J)

Dr. Alois Pumberger und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Psychotherapie auf Krankenschein (6488/J)

Mag. Herbert Haupt und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Sterilisierung von Endoskopen (6489/J)

Dr. Michael Krüger und Genossen an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr betreffend illegales Abhören von Telefonaten (Mobilfunk und Festnetz) (6490/J)

Anna Elisabeth Aumayr und Genossen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft betreffend Gutachtenerstellung von Angestellten der Landwirtschaftskammern (6491/J)

Mag. Herbert Haupt und Genossen an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr betreffend Schengen-Abkommen für Kraftfahrer (6492/J)

Mag. Gisela Wurm und Genossen an den Bundesminister für Justiz betreffend vorurteilsbeladene Zitate einer Staatsanwältin (6493/J)

Klara Motter und Genossen an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten betreffend Lagerschäden bei Exponaten des Technischen Museums Wien (6494/J)

Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller und Genossen an den Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie betreffend Verwendung von Abfall als Material im Landschaftsbau (6495/J)

Arnold Grabner und Genossen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Mißstände an der MILAK Wiener Neustadt (6496/J)

Dr. Martina Gredler und Genossen an den Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr betreffend Mangel an FachhochschulabsolventInnen aus den Bereichen Elektronik und Informationstechnologie (6497/J)

Dr. Gottfried Feurstein und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Anteil der Beamten an den Bediensteten des AMS (6498/J)

Mag. Herbert Haupt und Genossen an die Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz betreffend Deklaration von Lebensmitteln ohne und mit GVO (6499/J)

Dr. Helene Partik-Pablé und Genossen an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten betreffend fragwürdige Unterrichtsunterlagen des Vereines "Helping Hands" (6500/J)

Dr. Alois Pumberger und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Heilverfahren (6501/J)

Reinhart Gaugg und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Baukostenzuschüsse für Restaurierungen von Pfarrkirchen (6502/J)

Reinhart Gaugg und Genossen an den Bundesminister für Inneres betreffend Dienstzuteilungen und Versetzungen im Bereich der Bundespolizei (6503/J)

Elfriede Madl und Genossen an den Bundesminister für Landesverteidigung betreffend Verantwortung im Bereich Öffentlichkeitsarbeit (6504/J)

Dr. Alois Pumberger und Genossen an die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales betreffend Vollversorgung im Notarztwesen (6505/J)

Mag. Karin Praxmarer und Genossen an die Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten betreffend das Gebaren des Leiters des Bundesoberstufenrealgymnasiums und des Bundesgymnasiums für Berufstätige an der Theresianischen Militärakademie, das den Verdacht des Amtsmißbrauches nahelegt (6506/J)

Dr. Alexander Van der Bellen und Genossen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Situation des Bundesbudgets (6507/J)

*****

Wolfgang Jung und Genossen an den Präsidenten des Nationalrates betreffend "Dichterlesung" im Parlament (57/JPR)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Justiz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen (5789/AB zu 6073/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Helene Partik-Pablé und Genossen (5790/AB zu 6182/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf die Anfrage der Abgeordneten Edith Haller und Genossen (5791/AB zu 6134/J)

der Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und Genossen (5792/AB zu 6129/J)

der Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Michael Krüger und Genossen (5793/AB zu 6130/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen (5794/AB zu 6083/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Brigitte Povysil und Genossen (5795/AB zu 6120/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Brigitte Povysil und Genossen (5796/AB zu 6128/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen (5797/AB zu 6074/J)

des Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen (5798/AB zu 6076/J)

*****

des Präsidenten des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr und Genossen (51/ABPR zu 52/JPR)

des Präsidenten des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Ute Apfelbeck und Genossen (52/ABPR zu 56/JPR)

Beginn der Sitzung: 9.05 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Heinz Fischer, Zweiter Präsident Dr. Heinrich Neisser, Dritter Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf Sie herzlich bitten, die Plätze einzunehmen, und ich eröffne die 176. Sitzung des Nationalrates.

Für den heutigen Sitzungstag als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Hans Helmut Moser und Schaffenrath.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Anfragebeantwortungen: 5789/AB bis 5798/AB.

Anfragebeantwortungen (Präsident des Nationalrates): 51/ABPR und 52/ABPR.

B) Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Ausschuß für Arbeit und Soziales:

Antrag 1145/A der Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsmarktförderungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden,

Antrag 1146/A der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt, MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (BGBl. 1955/189), zuletzt geändert durch das BGBl. I 68/99, und das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz (BGBl. 1978/560), zuletzt geändert durch das BGBl. I 16/99, geändert werden,

Antrag 1147/A (E) der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und Genossen betreffend Anpassung der Beitragsgrundlage nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz an das tatsächliche Einkommen,

Antrag 1148/A (E) der Abgeordneten Mag. Herbert Haupt und Genossen betreffend Wahlmöglichkeit für Bauern zwischen der Beitragsbemessung aufgrund des Einheitswerts und einer Bemessung anhand des tatsächlichen Einkommens,

Antrag 1150/A der Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr. Gottfried Feurstein und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Nachtschwerarbeitsgesetz, das Urlaubsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz geändert werden,

Antrag 1151/A der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bundesgesetz vom 30.11.1978 über die Sozialversicherung freiberuflich selbständig Erwerbstätiger, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert wird,

Antrag 1154/A der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609/1977, zuletzt geändert durch BGBl. I 1998/172, geändert wird,

Antrag 1155/A der Abgeordneten Friedrich Verzetnitsch und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Arbeitsverhältnisgesetz (AVHG) geschaffen wird, die Gewerbeordnung 1994, das Angestelltengesetz, das Gutsangestelltengesetz, das Hausbesorgergesetz, das Hausgehilfen- und Hausangestelltengesetz, das Heimarbeitsgesetz, das Entgeltfortzahlungsgesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz, das Nachtschwerarbeitsgesetz, das Urlaubsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden, sowie das Arbeiter-Abfertigungsgesetz aufgehoben wird;

Außenpolitischer Ausschuß:

Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Schweizerischen Bundesrat über den frühzeitigen Austausch von Informationen aus dem Bereich der nuklearen Sicherheit und des Strahlenschutzes ("Nuklearinformationsabkommen" Österreich – Schweiz) samt Anhang (1896 der Beilagen);

Bautenausschuß:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesstraßengesetz 1971 geändert wird (1969 der Beilagen);

Finanzausschuß:

Bundesgesetz betreffend die Veräußerung der Anteile des Bundes an der Timmelsjoch-Hochalpenstraße-Aktiengesellschaft (1906 der Beilagen),

Antrag 1164/A der Abgeordneten Mag. Dr. Udo Grollitsch und Genossen betreffend Änderung des Bundes-Sportförderungsgesetzes 1969, BGBl. Nr. 2/1970, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 292/1986;

Justizausschuß:

Fernabsatz-Gesetz (1998 der Beilagen),

Signaturgesetz – SigG (1999 der Beilagen),

Antrag 1149/A der Abgeordneten Ute Apfelbeck und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975 geändert wird;

Landesverteidigungsausschuß:

Antrag 1158/A (E) der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen betreffend Zurückziehung des Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird sowie ein Bundesgesetz über Aufgaben und Befugnisse der militärischen Landesverteidigung (Militärbefugnisgesetz – MBG) eingeführt wird;

Verfassungsausschuß:

Antrag 1152/A der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundesverfassungsgesetz vom 29. November 1988 über den Schutz der persönlichen Freiheit geändert wird,

Antrag 1156/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich,

Antrag 1157/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen betreffend ein Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation des Österreichischen Rundfunks (ORF-Gesetz, ORF-G),

Antrag 1159/A der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Allgemeines Behinderten-Gleichstellungsgesetz (Beh-GStG) erlassen wird,

Antrag 1161/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die XX. GP des Nationalrates vorzeitig beendet wird,

Antrag 1162/A der Abgeordneten Peter Schieder, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Regionalradiogesetz geändert wird,

Antrag 1163/A der Abgeordneten Peter Schieder, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Rundfunkgebührengesetz erlassen wird sowie das Fernmeldegebührengesetz, die Rundfunkverordnung, das Telekommunikationsgesetz, das Rundfunkgesetz und das Kunstförderungsbeitragsgesetz abgeändert werden;

Verkehrsausschuß:

Schienenverkehrsmarkt-Regulierungsgesetz (1835 der Beilagen);

Wirtschaftsausschuß:

Notifikationsgesetz 1999 – NotifG 1999 (1898 der Beilagen),

Antrag 1153/A der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung BGBl. 1994/194, zuletzt geändert durch das BGBl. I 59/1999, geändert wird,

Antrag 1160/A (E) der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka und Genossen betreffend ein einheitliches Anlagenrecht;

Ausschuß für Wissenschaft und Forschung:

Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird (1997 der Beilagen).

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter Dr. Khol hat sich zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.

9.05

Abgeordneter Dr. Andreas Khol (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich rege eine kurze Präsidiale an Ihrem Podium an, denn ich habe die Mitteilung erhalten, daß entgegen einer Abmachung in der Präsidialkonferenz Fristsetzungsdebatten und Kurzdebatten beantragt wurden. Wir haben die Blockredezeit um zwei Stunden verlängert, jedoch mit der Vereinbarung, daß am heutigen Tag keine sogenannten Sonderaktionen stattfinden. Ich fühle mich hintergangen und rege daher eine Präsidialsitzung an.

9.06

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bitte zu verstehen, daß ich die Sitzung kurz unterbreche und die Klubvorsitzenden zu mir bitte, bevor ich Festlegungen treffe oder Bekanntmachungen vornehme.

Die Sitzung ist kurz unterbrochen.

(Die Sitzung wird um 9.06 Uhr unterbrochen und um 9.21 Uhr wiederaufgenommen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Es ist möglich, daß wir Abstimmungen haben werden, und es ist auch möglich, daß wir Abstimmungen haben werden, die eine Zweidrittelmehrheit erfordern, und das ist der Grund dafür, daß ich wieder die Glocke eingeschaltet habe.

Verlangen auf Durchführung einer kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung 5649/AB

Präsident Dr. Heinz Fischer: Vor Eingang in die Tagesordnung teile ich mit, daß mir das Verlangen vorliegt, eine kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 5649/AB zur Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser und Genossen betreffend Entwicklung des Personenverkehrs auf der Schiene durch den Herrn Wissenschaftsminister durchzuführen.

Da wir heute keine Dringliche Anfrage haben, findet diese Kurzdebatte um 15 Uhr statt.

Fristsetzungsanträge

Präsident Dr. Heinz Fischer: Weiters teile ich mit, daß Frau Abgeordnete Mag. Kammerlander beantragt hat, dem Verfassungsausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 989/A betreffend ein Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich eine Frist bis 12. Juli zu setzen.

Es liegt in diesem Zusammenhang auch das Verlangen vor, über diesen Fristsetzungsantrag eine Kurzdebatte durchzuführen. Diese kurze Debatte wird nach Erledigung der soeben bekanntgegebenen Debatte über die Anfragebeantwortung durchgeführt werden.

Die Abstimmung erfolgt in unmittelbarem Anschluß an die Debatte über den Fristsetzungsantrag.

*****

Weiters teile ich mit, daß die Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol beantragt haben, dem Ausschuß für Wissenschaft und Forschung zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz über die Akkreditierung von Bildungseinrichtungen als Privatuniversitäten eine Frist bis 13. Juli 1999 zu setzen.

Eine Debatte zu diesem Antrag wurde nicht beantragt.

Vielleicht sollte ich hinzufügen, daß in der gestrigen Präsidialsitzung angekündigt wurde, daß dieser Antrag nicht aufrechterhalten wird, wenn es gelingt, einen Termin für eine Ausschußsitzung einvernehmlich zu vereinbaren.

*****

Schließlich teile ich mit, daß die Abgeordneten Dr. Khol, Dr. Kostelka beantragt haben, dem Ausschuß für Wissenschaft und Forschung zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird, 1997 der Beilagen, gleichfalls eine Frist bis 13. Juli zu setzen.

Die Möglichkeit einer allfälligen Zurückziehung ist in diesem Fall in gleicher Weise wie beim vorhergegangenen Antrag gegeben.

Die Antragsteller Dr. Khol, Dr. Kostelka selbst haben keine Debatte beantragt, hingegen liegt mir eine Verlangen von fünf Abgeordneten der freiheitlichen Fraktion vor, gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag Dr. Kostelka, Dr. Khol durchzuführen.

Diese Kurzdebatte wird, wenn es dabei bleibt, im Anschluß an die vorhin bekanntgegebenen Kurzdebatten durchgeführt werden.

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Was die Tagesordnung selbst betrifft, liegt mir der Vorschlag vor, die Punkte 1 bis 4, 7 bis 9, 10 bis 14, 15 und 16, 17 bis 26, 27 bis 30, 31 und 32 sowie 34 und 35 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Gibt es dagegen Einwendungen? – Das ist nicht der Fall. Der Nationalrat hat das so beschlossen.

Redezeitbeschränkung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein und kommen zur Dauer der Debatten.

Was die Dauer der Debatten betrifft, liegt mir noch ein Vorschlag aus der Präsidialsitzung vor. – Dazu gibt es Wortmeldungen. – Bitte, Herr Abgeordneter Dr. Kostelka.

9.25

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Wir haben in der soeben durchgeführten Stehpräsidiale im Hinblick auf die Sonderaktionen, die wider die Vereinbarung beantragt worden sind, nunmehr zwischen den Koalitionsfraktionen Einvernehmen dahin gehend erzielt, daß wir auf 9 "Wiener Stunden" zurückgehen, um die Bewältigung der Sitzung in absehbarer Zeit zu ermöglichen.

9.25

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nur damit wir geschäftsordnungsmäßig Klarheit haben: Wenn das so ist, dann würde keine einvernehmliche Lösung vorliegen, sondern dann wäre dies ein Vorschlag, der von diesem Haus mit Zweidrittelmehrheit zu genehmigen wäre.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. – Bitte.

9.26

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Ich nehme immer wieder mit Erstaunen wahr, daß, wenn es um die Rechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dieses Hauses und die Rechte aller Abgeordneten und deren Mitarbeiter, die etwa Betreuungspflichten für Kinder haben, das überhaupt nichts zählt. Wenn es aber drum geht, daß Oppositionsrechte beschnitten und eingeschränkt werden sollen, dann setzen Sie sich mit Zweidrittelmehrheit durch. Ich finde das wirklich arg und beschämend! (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Dr. Gredler.)

9.26

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

9.26

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich ersuche dringend, bei der ursprünglichen Vereinbarung zu bleiben, für die heutige, sehr umfangreiche Tagesordnung 10 "Wiener Stunden" Redezeit zu geben. Ich meine, es sollte das Recht eines jeden Abgeordneten sein, entsprechend der Thematik hier auch das Wort ergreifen zu können.

Ich möchte daran erinnern, daß es über diese Redezeit ein absolutes Einvernehmen in der Präsidiale gegeben hat. (Abg. Dr. Kostelka: Und das Einvernehmen, keine Fraktion nimmt Aktionen in Anspruch!) Jetzt das Argument zu bringen, daß angeblich die Grünen eine Vereinbarung gebrochen hätten, ist nicht zutreffend. Es gab zwar eine Vereinbarung über einen Vorschlag, daß es heute keine Sonderaktionen gibt, die Grünen haben aber in der Präsidiale ausdrücklich einen Vorbehalt der Zustimmung ihres Klubs eingebracht – und damit können Sie bitte auch keine Vereinbarung brechen.

Ein Mißverständnis dazu zu verwenden, den Abgeordneten hier – entgegen einer einstimmigen Vereinbarung in der Präsidiale – die Redezeit zu kürzen, halte ich für absolut unzulässig. Deshalb noch einmal mein Ersuchen, bei der vereinbarten Redezeit von 10 "Wiener Stunden" zu bleiben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

9.27

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Heide Schmidt. – Bitte.

9.28

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Die Vereinbarung über 10 "Wiener Stunden" wurde im Hinblick darauf getroffen, daß die Behandlung der zahlreichen Tagesordnungspunkte eben eine derartige Zeit erfordert, um sich tatsächlich damit auseinandersetzen zu können. Und an dieser Tagesordnung hat sich nichts geändert.

Ich glaube daher, daß die Tatsache, daß die Grünen nun eine Sonderinstrument eingebracht haben – unabhängig davon, ob man aufgrund der Verhandlungen in der Präsidiale davon ausgehen konnte oder nicht –, nichts daran ändern kann, daß uns für diese Tagesordnungspunkte zehn Stunden notwendig zu sein schienen.

Wenn jetzt die Sitzung länger dauert und – das muß ich schon sagen – daher vielleicht in die Nachtstunden hineingeht, sodaß jene, die Verpflichtungen Kindern oder sonstigen Personen gegenüber haben, daher hier länger sein müssen, so liegt das eben in der Natur der Sache.

Meine Bitte ist, bei diesen zehn Stunden zu bleiben, denn an der Tagesordnung hat sich nichts geändert – und das war die Grundlage für unsere Vereinbarung. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum sowie des Abg. Wabl.)

9.29

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Weitere Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung liegen nicht vor; wir haben ja auch keine Debatte zur Geschäftsordnungsfrage selbst beschlossen.

Ich werde so vorgehen, daß ich zuerst den Antrag auf 9 "Wiener Stunden" abstimmen lasse – und, wenn dieser die nicht erforderliche Zweidrittelmehrheit findet, als zweites über den Antrag auf 10 "Wiener Stunden" abstimmen lasse.

Ich bitte daher jene Damen und Herren, die dem Antrag Dr. Kostelka, Dr. Khol auf Festsetzung einer Blockredezeit von 9 "Wiener Stunden" zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) – Das ist mit Zweidrittelmehrheit beschlossen. (Gleichzeitige Rufe: Auszählen!) – "Auszählen!" ist ein legitimes Verlangen. Wenn auch nur ein Mitglied dieses Hauses eine Auszählung verlangt, so hat eine solche stattzufinden.

Ich bitte zwei Schriftführer, zu meiner Unterstützung zu mir zu kommen. – Bitte, noch eine zweite Schriftführerin. Frau Kollegin Apfelbeck, sind Sie bereit? – Nein. Ich bitte Frau Reitsamer, die "Nein"-Stimmen zu zählen, und den Kollegen Auer, die "Ja"-Stimmen zu zählen. Und ich bitte Sie sehr herzlich, es den beiden Kollegen nicht schwerzumachen. – Bitte. (Die Schriftführer Reitsamer und Auer nehmen die Stimmenauszählung vor. – Währenddessen kommt es vor, daß Abgeordnete den Sitzungssaal betreten. – Ruf bei den Freiheitlichen: Wer kommt denn da noch herein bei der SPÖ? – Abg. Koppler: Die ist da gesessen! Paßt ein bisserl besser auf!)

Es gibt keine Geschäftsordnungsbestimmung, wonach man einen Abgeordneten am Betreten des Sitzungssaales hindern kann. Das haben wir in der Präsidialsitzung eindeutig klargestellt. (Abg. Scheibner: Da kommt schon wieder wer! Das ist ja unglaublich! – Abg. Mag. Schweitzer: Wie geht denn das dann mit dem Auszählen, wenn dauernd jemand kommt und geht? – Abg. Koppler: Du hast so eine unsympathische Stimme, Schweitzer! – Abg. Gaál: Der Herr Gaugg kommt auch! – Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ und den Freiheitlichen. – Abg. Gaugg: Vielleicht kommen noch ein paar, Herr Präsident! Warten S’ noch ein bisserl!)

Meine Damen und Herren! (Rufe bei den Freiheitlichen: Schon wieder einer! – Ruf bei der ÖVP: Es ist ja schon ausgezählt! – Weitere lebhafte Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Sie können Platz nehmen, der Abstimmungsvorgang ist beendet. Ich muß nur ausrechnen, ob dies eine Zweidrittelmehrheit ist.

Der Antrag hat nicht die erforderliche Zweidrittelmehrheit erhalten und ist daher abgelehnt. (Beifall bei den Freiheitlichen und den Grünen. – Abg. Koppler: Das gibt es ja nicht! – Weitere Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.)

Ich lasse nunmehr über die Redezeit von 10 Stunden abstimmen, und ich bitte jene Damen und Herren, die einer Redezeit von 10 Stunden zustimmen, sich von den Sitzen zu erheben. – Dieser Antrag ist mit Zweidrittelmehrheit beschlossen. (Ironische Heiterkeit und Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Marizzi: So ein Blödsinn! – Unruhe im Saal. – Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.)

Meine Damen und Herren! Wenn es in einem Parlament demokratisch zugeht, wenn eine demokratische Abstimmung stattgefunden hat, wie auch immer sie ausgeht – und sie ist fair durchgeführt worden –, dann ist das bitte kein Grund für Hohn und Spott. Ich bin stolz auf ein Parlament, das ordentlich abstimmt, auch wenn es die Opposition dem Vorsitzenden beziehungsweise den Kollegen, die die Stimmen zählen müssen, nicht leichtmacht. Wir haben fair abgestimmt, und das gilt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

*****

Aus dieser Redezeit ergeben sich 150 Minuten für die SPÖ, 140 Minuten für die ÖVP, 130 Minuten für die Freiheitlichen und je 90 Minuten für die Grünen und für das Liberale Forum.

1. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (1648 der Beilagen): Bundesgesetz über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, Vormischungen und Zusatzstoffen (Futtermittelgesetz 1999 – FMG 1999) (1941 der Beilagen)

2. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über die Regierungsvorlage (1750 der Beilagen): Bundesgesetz betreffend Grundsätze für den Schutz der Pflanzen vor Krankheiten und Schädlingen (Pflanzenschutzgrundsatzgesetz) (1942 der Beilagen)

3. Punkt

Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft über den Antrag 1094/A der Abgeordneten Rudolf Schwarzböck, Heinz Gradwohl und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Weingesetz 1985 und das AMA-Gesetz 1992 geändert werden (1943 der Beilagen)

4. Punkt

Bericht und Antrag des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das AMA-Gesetz 1992 geändert wird (1944 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 1 bis 4 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Eine Berichterstattung wird nicht gewünscht.

Zum Wort gelangt Herr Bundesminister Molterer. – Bitte, Herr Bundesminister, ich darf Ihnen das Wort erteilen und Sie um Ihren Bericht bitten.

9.37

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte diese Debatte dazu benutzen, das Hohe Haus auf seinen Wunsch über den aktuellen Stand der Futtermitteluntersuchungen zu informieren.

Die österreichische Landwirtschaft steht für hohe Qualitäts- und Umweltstandards. Wir haben uns in den letzten Jahren einen guten Ruf erarbeitet, den wir verteidigen müssen. Das Vertrauen, das die europäischen, insbesondere aber die österreichischen Konsumenten in heimische Lebensmittel setzen, ist ein Wert, den wir nie aufs Spiel setzen dürfen. Ich gehe davon aus, daß darüber im Hohen Haus Einigkeit besteht.

Hohe Qualität erfordert entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen. Dazu gehört neben umfassenden Maßnahmen zur Ökologisierung und Qualitätsorientierung der Landwirtschaft – hier ist Österreich Vorreiter in Europa, wie dies auch beim jüngsten Agrarministerrat von Kommissar Fischler bestätigt wurde – auch ein Zweites: Es geht um ein gutes Kontrollsystem. Auch hier gehört Österreich zu den führenden Staaten in Europa. Die österreichische Bundesregierung führt seit vielen Jahren strenge Kontrollen in der gesamten Ernährungskette von den Futtermitteln bis hin zum Lebensmittel durch.

Alleine im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft wurden zum Beispiel in den letzten Jahren jeweils über 1 000 Betriebe im Futtermittelbereich kontrolliert und über 2 500 Proben gezogen und analysiert. Im Vergleich dazu werden etwa in Deutschland, das ja in Europa auch für strenge Kontrollen bekannt ist, jährlich zirka 13 000 bis 15 000 Proben gezogen. Bezogen auf die Größe des Landes ist bei uns folglich die Kontrolldichte hoch. Wir haben diese Vorgangsweise in der Vergangenheit auch entgegen kritischer Stimmen aufrechterhalten.

In diesem Zusammenhang ist auch festzuhalten, daß Österreich bereits in der Vergangenheit Dioxinuntersuchungen sowie auch Analysen anderer Umweltgifte, wie etwa Schwermetalle, durchgeführt hat. (Unruhe im Saal.)

Hohes Haus! Zur aktuellen Situation darf ich festhalten, daß, nachdem Österreich erstmals von der EU-Kommission über die Probleme ...

Präsident Dr. Heinz Fischer (das Glockenzeichen gebend): Eine Sekunde, Herr Minister. – Meine Damen und Herren! Ich kann mich erinnern, daß wir gebeten wurden, den beiden Regierungsmitgliedern das dringende Verlangen des Hohen Hauses mitzuteilen, über das Thema "Dioxin" zu berichten. Wenn man einen solchen Wunsch an Regierungsmitglieder ausspricht und dieser erfüllt wird, dann ist es zumindest ein Gebot der Höflichkeit, den Ausführungen auch Interesse entgegenzubringen, denn dieser Bericht ist von Ihnen verlangt worden. Ich würde Sie herzlich bitten, dem Rechnung zu tragen.

Bitte, Herr Minister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer (fortsetzend): Danke, Herr Präsident! Ich beginne trotzdem nicht von vorne. (Heiterkeit.)

Zur aktuellen Situation darf ich festhalten, daß, nachdem Österreich erstmals von der EU-Kommission über die Probleme in Belgien informiert wurde, das Landwirtschaftsministerium umgehend alle in seiner Kompetenz liegenden erforderlichen Maßnahmen eingeleitet hat.

Am 1. Juni erging die Weisung an die Kontrollbehörden, Dioxinuntersuchungen im erforderlichen Ausmaß bei Geflügelfutter durchzuführen, im besonderen bei Produktgruppen, die zu Problemen in Belgien geführt haben. Mit Weisung vom 4. Juni wurden die Untersuchungen auf alle Futtermittel ausgeweitet.

Mit Verordnung habe ich das Verbringen in das Bundesgebiet, das Inverkehrbringen und die Verfütterung der für die Tierfütterung bestimmten inkriminierten Erzeugnisse mit Ursprung in oder Herkunft aus Belgien verboten.

Es wurden jedenfalls alle in Frage kommenden Nahrungsmittel und Futtermittel, die aus Belgien stammen, vom Markt genommen, wobei Nachforschungen bei Futtermitteln, insbesondere mit hohem Fettanteil, durchgeführt wurden. Das hatte zur Folge, daß bäuerliche Betriebe gesperrt wurden und sind – eine Belastung, die nicht zu unterschätzen ist.

Dazu möchte ich eine weitere Information geben. Diese Sperren wurden am 11. Juni 1999, also vor der Wahl zum Europäischen Parlament, durchgeführt und noch am gleichen Tag der Öffentlichkeit nachweislich bekanntgegeben. Ich sage das, weil gestern der Vorwurf erhoben wurde, es sei erst nach den Wahlen zum Europäischen Parlament gehandelt worden. Das stimmt nicht.

Zusätzlich wurden routinemäßig verschiedene Futtermittel einer Dioxinuntersuchung zugeführt. Die Ergebnisse haben ergeben, daß die Dioxinwerte im allgemeinen im Bereich der üblichen Hintergrundkonzentration liegen, lediglich in einigen Ausnahmefällen wurden erhöhte Konzentrationen vorgefunden.

Bevor ich diese Fälle im Detail schildere, muß vorausgeschickt werden, daß die bei diesen Proben festgestellten Gehalte – umgerechnet auf das tierische Erzeugnis –, unter Zugrundelegung der Empfehlungen der WHO, jedenfalls deutlich unter jenem Wert liegen, ab dem eine Gesundheitsgefährdung angenommen werden kann. Das Landwirtschaftsministerium und das Bundeskanzleramt stellen übereinstimmend fest, daß keine Gesundheitsgefährdung vorliegt. Das möchte ich deutlich festhalten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Aus diesem Grund, meine Damen und Herren, ist in dieser Frage ein Vergleich mit der Situation in Belgien in keiner Weise zulässig. Das trifft umso mehr zu, als sich die aktuelle Problematik auf zwei Unternehmen beschränkt. Es wurden mittlerweile alle namhaften Futtermittelhersteller in Österreich untersucht und bisher, mit Ausnahme von zwei Unternehmen, keine überhöhten Dioxinwerte festgestellt. Bei einem der beiden Unternehmen sind drei Produkte gesperrt, beim anderen eines. (Abg. Wabl: Was heißt "überhöht"?)

Zu den Ereignissen der letzten Tage darf ich berichten, daß das Landwirtschaftsministerium am 14. Juni 1999 gegen Abend die ersten Probeergebnisse jener Futtermittel, deren Untersuchung am 1. Juni angeordnet worden war, erhielt. Diese ergaben im Vergleich zu den anderen Probeergebnissen bei fünf Produkten erhöhte Dioxinwerte, wobei vier davon einer Firma zuzurechnen sind. Noch am gleichen Abend wurde das BKA mit der Frage nach der Vorgangsweise bei überhöhten Dioxinwerten befaßt. Am 15. Juni wurde dem Landwirtschaftsministerium mitgeteilt, daß die zuständige Veterinärbehörde in Oberösterreich einen Betrieb sperrte, bei dem ein Wert von 2,25 Pikogramm im Futtermittel ermittelt wurde. Da es sich dabei um ein Futtermittel der betroffenen Firma handelte, bei dem Analyseergebnisse höhere Belastungswerte ergaben, ordnete das Landwirtschaftsministerium an, daß das Unternehmen bis zur Klärung des Sachverhaltes keine Produkte mehr ausliefern darf. Darüber hinaus wurde vorerst die Beschlagnahme jener Produkte angeordnet, bei denen die überhöhten Dioxinwerte festgestellt wurden.

Nach weiteren Gesprächen mit dem BKA stellte dieses fest, daß bei den gefundenen Grenzwerten der Tatbestand einer Qualitätsbeeinträchtigung im Sinne des § 3 Abs. 2 Futtermittelgesetz vorlag, nicht aber Gesundheitsgefährdung. Nach dieser Feststellung durch das BKA und nachdem die Firma Veränderungen im Produktionsbetrieb vornahm, wurde von weiteren Beschlagnahmen abgesehen und somit der generelle Auslieferungsstopp beseitigt. Die Anordnung der Beschlagnahme wurde auf Basis der Mitteilungen des BKA auf jene vier Proben eingeschränkt, bei denen Dioxinwerte über den relevanten Vergleichswerten festgestellt wurden.

Nach weiteren klärenden Gesprächen am 16. Juni mit dem BKA wurde dem Landwirtschaftsministerium mitgeteilt, daß die Grenze für Beschlagnahmen auf 2 Pikogramm festzulegen sind. Dieser Wert wurde von Toxikologen des BKA auf Basis des derzeitigen Wissensstandes festgelegt.

In weiterer Folge wurden die Landeshauptleute angewiesen, die von der Beschlagnahme betroffenen Futtermittel aus dem Verkehr zu ziehen. Diese Weisung wird zurzeit gerade umgesetzt.

Wie diese Chronologie zeigt, hat die österreichische Bundesregierung im Interesse der Konsumenten, der Bauern, aber auch der Lebensmittelwirtschaft alle erforderlichen Schritte gesetzt, um eine umfassende und rasche Klärung des Sachverhalts sicherzustellen, weiters aber auch eine möglichst exakte Eingrenzung des Problems zu erreichen. Beide Ressorts arbeiten in dieser Frage in enger Abstimmung und werden auch weiterhin alle erforderlichen Schritte setzen, um eine rasche Klärung aller offenen Fragen im Interesse Österreichs, aber auch im Interesse unserer guten Reputation im Ausland sicherzustellen.

Auf Basis der gesetzten Maßnahmen haben das BMLF und das BKA am 16. Juni 1999 der Wirtschaft eine gemeinsame Erklärung zur Verfügung gestellt. Dabei kommen das BMLF und das BKA zu folgender Schlußfolgerung: "Aufgrund der getroffenen Maßnahmen und der bisher vorliegenden Ergebnisse ist davon auszugehen, daß österreichische Waren keine überhöhten Dioxinkontaminationen aufweisen."

Meine Damen und Herren! Die Ereignisse der letzten Wochen haben verdeutlicht, daß am europäischen Binnenmarkt strenge Regelungen, begleitet von scharfen Kontrollen, notwendig sind. Das Landwirtschaftsministerium unterstützt daher alle Bemühungen auf europäischer Ebene, die höchstmögliche Qualität und Sicherheit von Futtermitteln zu gewährleisten. Besonders begrüßenswert ist aus meiner Sicht die Initiative von Kommissar Fischler, über die Einrichtung einer unabhängigen Lebensmittelagentur der Europäischen Union zu diskutieren. Österreich wird seine guten Erfahrungen in diese Diskussion einbringen und aktiv mitwirken.

Die Ereignisse der letzten Wochen verdeutlichen aber auch, daß der österreichische Weg einer umweltgerechten Landwirtschaft im Interesse der Bauern und der Konsumenten der einzig richtige Weg ist. Österreich wird an diesem Weg festhalten. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

9.47

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Bundesminister.

Ich erteile nun Frau Bundesministerin Barbara Prammer das Wort. – Bitte.

9.47

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer: Herr Präsident! Hohes Haus! Auch ich möchte eingangs betonen, daß österreichische Lebensmittel im In- und Ausland einen ausgezeichneten Ruf genießen, und wir müssen alles daransetzen, diesen guten Ruf nicht zu verlieren. Österreich hat gerade im Zusammenhang mit dem Beitritt zur Europäischen Union größten Wert darauf gelegt, unseren Lebensmittelkodex und die hohe Qualität unserer Lebensmittel beizubehalten. Österreich verfügt auch über eines der besten Lebensmittelkontrollsysteme Europas. Auch diese strikten Kontrollen sind ein wichtiger Teil der Qualitätssicherung für unsere Lebensmittel.

Nun zu den konkret getroffenen Maßnahmen.

Am 27. Mai 1999 unterrichteten die belgischen Behörden die Europäische Kommission über einen Fall schwerer Kontamination von Mischfuttermitteln mit Dioxinen. Am Abend des 28. Mai wurden die Mitgliedstaaten und damit auch Österreich von diesem Vorfall informiert. Die dioxinbelasteten belgischen Futtermittel waren seit dem 15. Jänner dieses Jahres an eine beträchtliche Zahl von Hausgeflügelbetrieben in Belgien abgegeben worden. Daraufhin habe ich unverzüglich die Landeshauptleute schriftlich angewiesen, Nachschau zu halten und bei Auffinden von Fleisch von Hühnern und von Eiern aus Belgien Proben zu ziehen und allenfalls vorhandene Warenreste zu beschlagnahmen.

Von diesen von mir angeordneten Maßnahmen habe ich auch umgehend die Wirtschaft in Kenntnis gesetzt. Weiters habe ich am 2. Juni 1999 ein Einfuhrverbot für Geflügelfleisch und Geflügelfleischerzeugnisse aus Belgien nach Österreich erlassen. Am darauffolgenden Tag erfolgte dann die entsprechende Entscheidung der Europäischen Kommission. Ich betone: Wir waren sogar einen Tag schneller als die Kommission. Mit dieser Entscheidung wurde Belgien untersagt, Geflügelfleisch und daraus hergestellte Produkte sowie Eier und Eiprodukte und Erzeugnisse, die mehr als zwei Prozent Eier und Eiprodukte enthalten, in Verkehr zu bringen. Von dieser Entscheidung der Kommission ausgenommen waren lediglich Produkte von nicht inkriminierten belgischen Betrieben und solche, bei denen Analysen die Unbedenklichkeit bestätigen.

Unmittelbar darauf begann sich abzuzeichnen, daß auch belgisches Rinder- und Schweinefutter von der Dioxinkontamination betroffen war. Bereits in den Morgenstunden des 4. Juni gab ich daraufhin die Weisung, auch die Einfuhr von Schweine- und Rindfleisch und daraus hergestellten Produkten sowie Milch- und Milchprodukten aus Belgien zu untersagen.

Noch am selben Tag, also am 4. Juni, erging auch eine entsprechende Entscheidung der Europäischen Kommission.

Weiters habe ich die schriftliche Weisung an die Landeshauptleute erteilt, Nachschau zu halten und möglicherweise betroffene Rind- und Schweinefleischprodukte sowie Milch und Milchprodukte aus Belgien bei Auffinden zu beproben und zu beschlagnahmen.

Von diesen von mir angeordneten Maßnahmen wurde wiederum umgehend die Wirtschaft in Kenntnis gesetzt.

Am 7. Juni wurden die zu treffenden Maßnahmen vom Ständigen Veterinärausschuß der Europäischen Kommission bestätigt und präzisiert. Am selben Tag habe ich die Landeshauptleute auch davon in Kenntnis gesetzt und angewiesen, von allen von den Entscheidungen der Europäischen Kommission betroffenen belgischen Lebensmitteln Proben zu ziehen und allfällige Warenreste zu beschlagnahmen. Diese Anordnung betraf also Lebensmittel, die nach dem 15. Jänner 1999 produziert wurden und für die keine Analysenzertifikate beziehungsweise keine behördlichen Bestätigungen über die Unbedenklichkeit vorliegen.

Am 11. Juni erging die schriftliche Weisung an die Landeshauptleute, bei Feststellung von Futter aus Belgien die betroffenen Tiere zu sperren und die Futtermittelaufsichtsorgane darüber zu informieren. Die Tiere sind bis zur Bestätigung der Unbedenklichkeit des Futters durch die belgischen Veterinärbehörden oder bis zum Vorliegen von Untersuchungsergebnissen in Evidenz zu halten. Die Erlaubnis zur Schlachtung ist erst nach Feststellung der Unbedenklichkeit zu erteilen.

Nachdem das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft am 15. Juni auch in einigen Futtermitteln österreichischer Provenienz leicht erhöhte Dioxinwerte feststellte, die zwar um ein Hundertfaches unter den belgischen Werten, aber doch über den sogenannten akzeptablen Normalwerten lagen, habe ich die Landeshauptleute angewiesen, bei Feststellung von solchem übermäßig mit Dioxin kontaminiertem Futter im Zuge von Kontrollen durch die Futtermittelaufsicht des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft die betroffenen Tiere in Evidenz zu nehmen.

Für die zur Schlachtung bestimmten Tiere ist die Schlachterlaubnis zu verweigern, bis die Unbedenklichkeit des Futters durch die zuständige Futtermittelaufsichtsbehörde bestätigt wird oder bis Untersuchungsergebnisse nach Probeschlachtungen erweisen, daß die Genußtauglichkeit des Fleisches gegeben ist.

Diese Vorsorgemaßnahmen beziehen sich ganz spezifisch nur auf betroffene Tiere, also solche, an die Futtermittel der kontaminierten Chargen verfüttert wurde. Damit soll nach derzeitigem Wissensstand einerseits gewährleistet werden, daß möglichst optimale Sicherheit erreicht wird, gleichzeitig soll aber auch vermieden werden, daß durch überschießende Maßnahmen vermeidbarer wirtschaftlicher Schaden bei den Betroffenen entsteht.

Zur theoretischen wissenschaftlichen Bewertung der in Futtermitteln und Lebensmitteln gefundenen Dioxinmengen wurde von mir in Kooperation mit Bundesminister Molterer eine Arbeitsgruppe von hochqualifizierten Spezialisten eingesetzt. Klarheit über die Auswirkungen der dioxinbelasteten Futtermittel auf das tierische Endprodukt sollen Probeschlachtungen und Analysen bringen, die ich bereits veranlaßt habe.

Mein Bestreben in der Dioxinproblematik war und ist es, einerseits Sicherheit für alle Konsumentinnen und Konsumenten zu gewährleisten und andererseits die notwendigen Maßnahmen sehr zielgerichtet zu setzen und zu fokussieren. (Beifall bei der SPÖ.)

Klar ist, daß eine mögliche Belastung der Menschen mit den in Belgien gefundenen extrem hohen Dioxinwerten auf alle Fälle vermieden werden muß. Daher habe ich in voller Übereinstimmung mit den von der Europäischen Kommission angeordneten Maßnahmen die sofortige vorläufige Beschlagnahme aller verdächtigen belgischen Lebensmittel bis zum Vorliegen der Analyseergebnisse angeordnet.

Aufgrund der von mir angeordneten Maßnahmen wurden in den vergangenen Wochen zahlreiche Lebensmittel belgischen Ursprungs sichergestellt und beprobt. Um die Dioxinanalysen rasch durchführen zu können, wurde mit dem Forschungszentrum Seibersdorf vereinbart, daß das Forschungszentrum jetzt und auch künftig Dioxinanalysen für mein Ressort durchführen wird. Außerdem wurden Proben an ein weiteres inländisches sowie an ein ausländisches Institut zur Analyse gesandt. Erste Ergebnisse dieser Lebensmittelanalysen sind nächste Woche zu erwarten.

Was die Dioxinwerte in österreichischen Futtermitteln betrifft, so kann zwar nach heutigem Stand der Erkenntnisse davon ausgegangen werden, daß bei vorübergehendem Konsum von aus diesen Futtermitteln produzierten Lebensmitteln keine Gesundheitsgefahr besteht, dennoch muß meiner Meinung nach sowie nach Ansicht von Experten aus Vorsorgegründen eine Belastung unserer Lebensmittel mit Dioxinmengen über den Normalwerten jedenfalls vermieden werden. Daher mußten und müssen auch hier wirksame Maßnahmen getroffen werden. Auch wenn noch keine Gesundheitsschädlichkeit vorliegt, kann nicht einfach zur Tagesordnung übergegangen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

In den nächsten Wochen werden nun die Ergebnisse der Analysen von Lebensmitteln und Probeschlachtungen Klarheit über die tatsächliche Höhe der Belastung bringen. Die von mir und Bundesminister Molterer eingesetzte Expertengruppe wird diese Ergebnisse beurteilen und – nachdem Dioxingrenzwerte derzeit weltweit nicht vorliegen – auch festlegen, welche Richt- beziehungsweise Grenzwerte angewendet werden müssen, um jede Sicherheit für die Konsumentinnen und Konsumenten zu garantieren.

Aufgrund dieser Erkenntnisse werde ich die weiteren notwendigen spezifischen Maßnahmen festsetzen, um zu erreichen, daß auch künftig Lebensmittel tierischer Herkunft mit erhöhter Dioxinbelastung nicht in die Verkaufsregale kommen. Die Gewährleistung eines hohen Maßes an Lebensmittelsicherheit ist zu unser aller Wohl notwendig (Beifall bei der SPÖ), auch wenn die getroffenen und noch zu treffenden Maßnahmen fallweise Schwierigkeiten und Belastungen mit sich bringen.

Von großer Relevanz für Österreich wird es darüber hinaus sein, welche konkreten Maßnahmen alle anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in diesem Zusammenhang gesetzt haben und setzen werden. Wir werden größten Wert darauf legen, daß am europäischen und internationalen Markt dieselbe konsequente und transparente Vorgangsweise angewendet wird wie in Österreich.

Dies zum einen, um den Konsumentinnen und Konsumenten auch bei ausländischen Produkten jede Sicherheit zu geben, und zum anderen, damit für österreichische Exportwaren keine Nachteile entstehen, sondern vielmehr die österreichische Exportwirtschaft durch unsere konsequenten Maßnahmen Vorteile lukrieren kann. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

9.57

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Frau Bundesministerin, und noch einmal auch dem Herrn Bundesminister.

Nächste Wortmeldung: Frau Abgeordnete Aumayr. – Bitte.

9.57

Abgeordnete Anna Elisabeth Aumayr (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Minister! Herr Minister! Hohes Haus! So schaut sie also aus, die EU-Landwirtschaftspolitik: wahnsinnig gewordene Rinder, wahnsinnig geworden deshalb, weil sie mit falsch behandeltem Tiermehl gefüttert wurden, Schweine, welche an Pest erkranken, werden zu Hunderttausenden gekeult und getötet, um dann wieder als Tiermehl verarbeitet und verfüttert zu werden, und jetzt: Dioxin im Geflügel, im Fleisch und in den Eiern. Das sind die Segnungen des freien Warenverkehrs, daß wir diese Dioxin-Lebensmittel auch in Österreich haben. So schaut er aus, der "Feinkostladen Österreich".

Und wie schaut das Krisenmanagment aus, Frau Ministerin und Herr Minister? Kein Konsument in Österreich weiß den Namen derjenigen Produkte, welche mit Dioxin verseucht sind. Sie schützen die Namen der Firmen, Sie schützen die Firmen, und das alles geht auf Kosten der Gesundheit der Konsumenten und vor allem auch unserer Kinder.

Dioxinanalysen im Lebensmittelbereich gibt es keine, Frau Ministerin, denn es fehlen die Geräte und außerdem sind die Labors über 100 Jahre alt. Sie, Frau Ministerin und Herr Minister, haben 30 Millionen Schilling für eine Inseratenkampagne übrig, jedoch keinen Schilling für ordentliche Dioxinanalysen. Ich bin aber nicht überrascht über dieses Krisenmanagement, sondern es ist üblich in Österreich, daß so vorgegangen wird. Ich erinnere mich an die BSE-Krise. Was hat damals Herr Kommissar Fischler als erstes gemacht? Er hat sich vor die Kamera gestellt und gesagt, seine Lieblingsspeise sei englisches Rindfleisch. Was hat der Herr Landwirtschaftsminister Molterer gemacht, als es um die Aufhebung des Rindfleischembargos gegangen ist? Er hat sich der Stimme enthalten, der Herr Landwirtschaftsminister. Da gab es keine "Stimme Österreichs", als es um den Schutz vor diesen Rindfleischimporten gegangen ist.

Jetzt, Herr Bundesminister, schweigen Sie an und für sich ja ganz genauso! Sie schweigen genauso wie Frau Ministerin Prammer zur Frage der Tiertransporte! Über Tausende Kilometer werden die Tiere gekarrt, millionenfaches Leid – und das nur deshalb, weil die Tiere in der Europäischen Union eine Sache, eine Ware sind.

Herr Landwirtschaftsminister! Sie senken die Preise, die die Bauern erzielen können. Die Bauern müssen immer härter kalkulieren, um einigermaßen über die Runden zu kommen. Kein Bauer weiß mehr, was letztlich wirklich in diesen Futtermitteln drinnen ist. Es gibt unterschiedlichste Produktionsbedingungen für unsere Landwirte und unterschiedlichste ökologische Bedingungen. Aber, Herr Landwirtschaftsminister und Frau Ministerin Prammer, es gibt für belgische Schweine, die täglich lebend nach Österreich importiert werden, den "A"-Stempel! Diese belgischen und holländischen Schweine werden mit der Schlachtung zu österreichischen! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das ist arg, Frau Minister!)

Und, Frau Ministerin, wie können Sie, bitte ... (Abg. Dr. Nowotny spricht mit dem auf der Regierungsbank sitzenden Bundesminister Mag. Molterer.) Herr Kollege Nowotny, bitte seien Sie so lieb! – Ja, danke vielmals.

Frau Ministerin Prammer! Sie haben heute von der hohen Qualität der österreichischen Lebensmittel gesprochen. Frau Ministerin! Wo ist die hohe Qualität der österreichischen Lebensmittel, wenn ausländische Schweine mit der Schlachtung zu österreichischen werden? (Beifall bei den Freiheitlichen.) Wie können Sie denn das überhaupt untersuchen? – Sie können sie ja nicht einmal untersuchen, Sie können sie ja nicht einmal testen.

Es gibt Untersuchungen von Konsumentenvereinen, die bezeugen, daß in 70 Prozent des Fleisches von belgischen und holländischen Schweinen Rückstände von Beruhigungsmitteln gefunden worden sind und in 10 Prozent Rückstände von verbotenen Hormonen, daß die Qualität zu 80 Prozent minder ist. Wohin geht denn dieses Fleisch, Frau Bundesministerin? – Als österreichische Qualität über den Ladentisch! Und das ist der Skandal, Frau Ministerin, und Sie schweigen dazu! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Und aus diesem Grund bringen ... (Abg. Dr. Partik-Pablé: Was sagen Sie dazu, Frau Minister? Sie schütteln ständig den Kopf!) Ja, Sie schütteln ständig den Kopf. Sie können ja überhaupt nicht sagen, daß belgische Produkte auf Dioxinrückstände untersucht worden sind, denn dieses belgische Schweinefleisch geh ja als österreichische Qualität über den Ladentisch! Das ist Betrug am Konsumenten, und das ist Betrug am Bauern, Frau Ministerin! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Aus diesem Grund bringen wir Freiheitlichen bereits zum sechsten Mal den Antrag ein: Weg mit dem "A"-Stempel für ausländische Produkte! Dort, wo "A" draufsteht, muß "A" drinnen sein, Frau Bundesministerin! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Aumayr, Wenitsch, Koller, Dr. Salzl und Klein betreffend importierte Lebenschweine und A-Stempel

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird dringend aufgefordert, die Konsumententäuschung sofort zu beenden und nur mehr Fleisch von in Österreich geborenen und gemästeten Schweinen als österreichische Ware mit dem A-Stempel versehen zu lassen, nicht aber Fleisch von lediglich in Österreich geschlachteten Schweinen."

*****

Frau Ministerin! Wenn Sie Ihr Amt ernst nehmen, dann müssen Sie dafür sorgen, daß Ihre Fraktion zustimmt. Alles andere ist Scheinheiligkeit zum Quadrat! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.03

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Entschließungsantrag, der soeben verlesen wurde, ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schwarzböck. Er hat das Wort.

10.04

Abgeordneter Rudolf Schwarzböck (ÖVP): Verehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren der Bundesregierung! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Die österreichischen Konsumenten stellen im weltweiten Vergleich an Lebensmittel absolut höchste Ansprüche. Es gibt kein Land der Welt, wo die Sensibilisierung der Konsumenten im Hinblick auf die Lebensmittelwirtschaft und die Art und Weise, wie Landwirtschaft betrieben wird, so anspruchsvoll und so ausgeprägt ist wie gerade in Österreich. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Österreicherinnen und Österreicher können gerade angesichts dessen, was mit diesem Dioxinskandal in Belgien bei uns bekannt wurde, weiterhin Vertrauen in die österreichischen Bauern, in die österreichische Lebensmittelwirtschaft, aber auch in die Administration im Bund und in den Ländern haben.

Drei Länder der Europäischen Union untersuchen aufgrund der skandalösen Vorkommnisse in Belgien flächenhaft Futtermittel: Belgien – no na, könnte man sagen –, Frankreich und Österreich. Und die Ergebnisse dieser flächenhaften Untersuchungen zeigen, wie anspruchsvoll wir auf diese hohe Sensibilisierung der Konsumenten reagieren. Ich möchte dem Herrn Bundesminister dafür danken, daß er im Grunde genommen alles unternommen hat, Fakten vorzulegen, die dazu dienen, dieses Vertrauen zu bewahren.

Und es ist nicht vom Tisch zu bringen: Es fanden sich einige Futtermittelchargen, wo es Kontamination mit Dioxin gab, meine Damen und Herren, aber in so geringen Mengen, daß es in weiten Teilen der Welt nicht einmal irgendeinen Kommentar dazu geben würde. Und es sind alle Vorkehrungen getroffen worden, auch solche – das sage ich hier als Bauernvertreter –, über die sich die betroffenen Bauern nicht gerade freuen. Aber es ist auch uns lieber, es wird alles unternommen, um dieser sensibilisierten Konsumentenschaft alle Garantien geben zu können und ihr zu versichern, daß in ihrem Sinn alles unternommen wird, bis zur Konsequenz, daß unter Umständen sogar die Forderung nach Schadenersatz rechtlich ausgetragen werden muß.

Aber das absolut höchste Gut, das auch wir haben, sind dieses Vertrauen und diese hohe Sensibilisierung in die kleinstrukturierte bäuerliche, ökologisch wirtschaftende Landwirtschaft. Daher hat der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft in diesem Bereich auch im Interesse der Bauern gehandelt (Beifall bei der ÖVP), mittel- und langfristig gesehen sogar im Interesse jener Bauern, die jetzt mit Verkaufssperren in ihre Betrieben leben müssen, ohne daß sie in irgendeiner Weise etwas zu verantworten haben, weil nicht einmal noch geklärt ist, ob die Futtermittel, die sie nach den Rechtsnormen des Binnenmarktes und der österreichischen Rechtsordnung eingesetzt haben, überhaupt kontaminiert sind.

Meine Damen und Herren! Ich habe nicht die Zeit, mich mit den Ausführungen von Kollegin Aumayr auseinanderzusetzen, aber, Frau Kollegin Aumayr, wenn Sie laufend einen Beschaustempel, der die österreichische Tierbeschau kennzeichnet und sonst gar nichts, als die Kennzeichnung von Herkünften darstellen, dann tragen Sie dazu bei, daß unter Umständen manipulativ belgische Schweine in Österreich als österreichische deklariert werden können. (Abg. Wenitsch: Der Konsument sieht das so!) Und hören Sie damit auf, im Grunde genommen das, was Sie an skandalösen Vorgängen in der Lebensmittelwirtschaft außerhalb Österreichs im Binnenmarkt anprangern, so darzustellen, als ob es keinen besseren Inhalt für Reden gebe, als sich mit solchen Dingen zu beschäftigen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich gehöre zu den vier Abgeordneten in diesem Haus, die praktizierend Weinbau betreiben. Sie haben daher sicher Verständnis, wenn ich mich in diesen sechs Minuten, die mir zur Verfügung stehen, auch mit dem Weingesetz beschäftige. Denn wir haben erlebt, daß die Österreicherinnen und Österreicher Wein mindestens so sensibel betrachten wie Futtermittel und die daraus erzeugten tierischen Produkte Milch, Fleisch und Eier.

Wir haben in intensiven Verhandlungen und in großartiger Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft im Landwirtschaftsausschuß einen Initiativantrag verabschiedet, der uns im Bereich der Weinwirtschaft und des Weinbaus wesentliche Fortschritte bringt. In Marktbezogenheit reagieren wir auf die neuen Handelsströme damit, daß österreichische Qualitätsweine sowohl national als auch international entsprechende Chargengrößen haben müssen, um im konzentrierten Lebensmittelhandel präsentiert zu werden. Und wir ermöglichen mit diesem Weingesetz, daß in den großen weinbautreibenden Bundesländern Niederösterreich und Burgenland Qualitätswein aus zwei oder mehreren Weinbaugebieten als niederösterreichischer oder burgenländischer Wein auf den Markt gebracht werden kann, um die entsprechenden Mengen zu haben, ohne daß wir die regionalspezifische Bezeichnung dort, wo sie weiterhin gewollt wird, aufweichen.

Wir haben den Marktströmen dadurch Rechnung getragen, daß wir es der Fruchtsaftindustrie und der obstverarbeitenden Industrie erlauben, dem international üblichen Standard entsprechend aus Apfelsaft- oder Birnensaftkonzentrat rückverdünnt vergärten Most zu erzeugen, und schützen selbstverständlich die traditionellen bäuerlichen Erzeugungsmethoden der Obstmostproduktion nach den alten Gärmethoden.

Wir können Wettbewerbsverzerrungen dadurch beseitigen, daß der Marketingbeitrag für Tankweinexporte genauso eingehoben wird wie für Flaschenweinexporte, weil es am Exportmarkt zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen gekommen ist.

Maßnahmen wie Entbürokratisierung, Wegfall der Mengenmeldung vom 30. April und die Möglichkeit, daß Kellereiinspektoren die Weinaufsicht bei wirklichen Bagatellen, Versehen oder ähnlichem nicht strafen oder anzeigen müssen, sondern abmahnen können, dienen dazu, ein Vertrauensverhältnis zwischen Administration, Exekutive und den Betroffenen in der Lebensmittelwirtschaft aufzubauen. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! So erschütternd die Dioxinproblematik ist, die in Belgien zutage getreten ist, muß ich doch sagen, als praktizierenden Bauer, als überzeugter Österreicher wünsche ich angesichts der hohen Standards der österreichischen Lebensmittelwirtschaft und im Interesse der österreichischen Konsumenten und der europäischen Konsumenten der belgischen Regierung, daß es ihr gelingen möge, aus diesen Vorfällen in einiger Zeit eine Erfolgsbilanz zu ziehen, wie es der österreichischen Bundesregierung, dem Parlament und allen Betroffenen im Bereich der Weinwirtschaft in den letzten zehn Jahren möglich war. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.11

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Smolle. – Bitte, Herr Abgeordneter.

10.11

Abgeordneter Karl Smolle (Liberales Forum): Visoki Dom! Gospod predsednik! Gospa ministrica! Gospod minister! Herr Präsident! Frau Minister! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich glaube, daß sich der Dioxinskandal in Belgien natürlich schon trefflich für demagogische Ausflüge eignet, aber wichtiger ist es, den Konsumenten im Auge zu behalten, um den es geht. Es geht um gesunde Nahrung für einen mündigen Konsumenten. Das ist das Thema, meine Damen und Herren. Wir sollen hier nicht gefällige Anträge stellen, sondern wichtig ist, ob wir im Lande – aber nicht nur bei uns –, ob wir europaweit in der Lage sind, gute, qualitativ hochstehende Nahrungsmittel zu erzeugen, zu kennzeichnen, anzubieten und dem Konsumenten eine freie Wahl zu ermöglichen. Um diese Frage geht es.

Meine Damen und Herren! Grundsätzlich ist daher festzuhalten – das sage ich ganz klar auch als Vertreter einer Oppositionspartei –, daß sich die Lebensmittelqualität in den letzten Jahren enorm erhöht hat. Das heißt, die Qualität der Lebensmittel hat sich, trotz aller Skandale, nicht verschlechtert, sondern sie hat sich verbessert. Nur aufgrund dieser heute produzierten Hochqualitätslebensmittel ist es möglich, daß wir auch einen so hohen Gesundheitsstandard haben.

Wir haben eine bessere Produktion, eine besser kontrollierte Produktion, eine einwandfreiere Produktion, wir haben höhere Standards. Ich verweise nur auf ein Beispiel: Milch und Keime. Wir haben ein gesamtheitliches Denken, das heißt, es geht nicht nur immer darum, ein Nahrungsmittel zu produzieren, zu verkaufen und zu sagen, alles Weitere interessiert mich nicht, sondern es gibt einen Zusammenhang. Der Mensch beginnt nachzudenken gerade beim Einkauf von Nahrungsmitteln, und daher auch die sehr verständlichen nervösen Reaktionen der Konsumenten, die sich fragen: Was soll ich nun tun? Was soll ich ab nun essen?

Meine Damen und Herren! Gott sei Dank sind Dinge wie Zusammenhänge zwischen Ernährung des Tieres, zwischen Tier und Mensch und der Gesamtkreislauf schon Allgemeinwissen und werden in das Allgemeinverhalten auch mit einbezogen. Auch der Konsumentenschutz – auch das soll erwähnt sein – hat sich gebessert, das heißt, die Kontrollen sind effektiver, also wirksamer. Es gibt auch eine wirksame Kontrolle bei der Produktion.

Wir haben auch einen Tierschutz, der zur Selbstverständlichkeit geworden ist. Es kommt zwar noch immer zu Problemen in Bereichen, wo es eine Art Vermenschlichung des Tieres gibt, wo man sozusagen glaubt, es müsse im Stall genauso ausschauen wie im Wohnzimmer. Da gibt es natürlich noch Deviationen, aber grundsätzlich bekennen wir uns alle zu einer tiergerechten und gesunden Haltung von Tieren.

Und was ganz wichtig ist und uns ganz besonders freut, ist: Wir haben einen mündigen Bürger, wir haben einen Bürger, der weiß, was er will. (Zwischenruf des Abg. Wabl.) Wir haben einen Bürger, der mündig ist, einen mündigen Konsumenten. Das ist natürlich wichtig, denn das ist der ganz wichtige Partner auch in diesem Wirtschaftsbereich. Ich würde einmal so sagen: Der Weg ist richtig, Kollege Wabl, du kannst ruhig ein bißchen den liberalen Weg mitgehen, der Weg ist richtig, aber vielleicht sind einige Ziele noch nicht erreicht.

Ich möchte selbstverständlich auch auf einige Mängel hinweisen. Wir haben – und das sieht man heute – noch immer mit Altlasten zu kämpfen. Ich verweise nur auf ein Produkt, nämlich auf DDT, mit dem vor Jahren meine Eltern und Großeltern sozusagen noch "Wunder" bewirkt haben. Man hat es zum Beispiel gegen Ameisen angewandt, man hat gesagt, das wirkt, das tötet alle, das paßt. Mittlerweile wissen wir, daß dieses Produkt, obwohl seit 20 Jahren verboten, nach wie vor zum Beispiel auch in der Alpenmilch vorkommt. – Das heißt, es muß uns bewußt werden, wie langfristig die Folgen sein können, wenn wir uns nicht richtig verhalten.

Seit 1990, zwischen 1990 und 1998 – auch das ist festzuhalten –, hat sich der Dioxinwert im Blut halbiert. Auch das ist sicher ein Fortschritt in dem Sinne, daß bei Verbrennungs- und chemischen Vorgängen sorgfältiger darauf geachtet wird, welche Stoffe entstehen. Ich erinnere mich daran, daß man in meiner Jugendzeit alles, was man nicht brauchte, verbrannt hat, wie auch immer es gebrannt haben mag und was auch immer dadurch sozusagen wieder auf die Erde zurückgekommen ist. Heute – das ist ganz wichtig – achtet man auf diese Dinge, und es ist eine Emissionsminderung festzustellen ist.

Wenn wir heute von Dioxin reden, dann müssen wir auch von den Ursachen reden. Nach wie vor geht es um die Frage der Verbrennungsvorgänge, die nicht unmittelbar mit der Landwirtschaft etwas zu tun haben. In diesem Sinne halte ich auch die gesamtheitliche Sicht für sehr wichtig.

Sehr geehrter Herr Minister! Im Zusammenhang mit der Futtermittelgesetznovelle hatten wir eine Diskussion im Ausschuß – diesbezüglich bringe ich heute auch einen etwas geänderten Antrag ein –, denn es ist nach wie vor ein Faktum, daß relativ unbedacht Antibiotika angewandt werden. Dies geschieht vor allem in der Anmästung, und da nicht unbedingt im Zusammenhang mit Gesundheit oder als gesundheitliche Notwendigkeit, sondern einfach deswegen, um das Fleisch am Tier etwas aufzubauen. Meine Damen und Herren! Das sind sicher Dinge, die wir so nicht akzeptieren können.

Ich habe das auch im Ausschuß erwähnt. Jeder, der sich etwas mit Gesundheitsfragen befaßt, weiß, wie bedrohlich die Frage der Resistenz ist. Es gibt immer wieder Probleme – und das werden Ärzte bestätigen, auch die Ärzte in diesem Hause –, und zwar enorme Probleme anläßlich von Operationen, wo Resistenzen, Allergien und so weiter festgestellt werden. Also keine einfachen Fragen, Herr Minister! Es wäre gut, wenn Sie da initiativ würden.

Wir müssen feststellen – ich sage das, um nicht unsachlich zu bleiben –, auch in den sogenannten Bioprodukten gibt es nach wie vor Dioxin, wenn auch in geringen Mengen, gibt es Stoffe, die wir uns in Bioprodukten schon gar nicht wünschen, meine Damen und Herren. (Abg. Zweytick: Das ist eine Unterstellung!) Also der Prozeß ist etwas langwierig, es ist keineswegs so, daß mit einer einfachen Maßnahme etwas zu ändern ist. (Präsident Dr. Neisser übernimmt den Vorsitz.)

Es ist natürlich mutig, zu behaupten, das gäbe es nicht, aber das ist nur auf mangelndes Fachwissen zurückzuführen, Kollege Zweytick. Sie müssen noch einige Bücher neben jenem, das Sie vielleicht als Zweitbuch schon gelesen haben, lesen. (Beifall beim Liberalen Forum. – Abg. Schwarzenberger: Nennen Sie ein Bioprodukt, das Dioxin enthält!)

Als Reaktion des Konsumenten ist ein Boom auf Bioprodukte festzustellen. Es gibt eine steigende Tendenz. Wir wissen zum Beispiel, daß heute etwa 2,2 Millionen Hektar in EU-Europa Bioanbaufläche sind, und die Tendenz ist steigend. Man geht davon aus, daß sich das Ausmaß dieser Bioanbauflächen bis zum Jahr 2010 auf etwa 15 Prozent steigern wird. (Ruf bei der ÖVP: Solange Sie sagen, daß da Dioxin drin ist, sicher nicht!) Ich glaube, daß es sehr gut ist, davon auszugehen, daß sich der Konsument weiterhin vernünftig verhalten wird. Das heißt, hier ist eigentlich die Politik gefordert, für dieses selbstverständliche Bedürfnis des Konsumenten nach gesunden Nahrungsmitteln auch die Basis zu schaffen und in Form von Kontrolle auch zu garantieren.

Die Anteile der Bioprodukte im Lebensmittelhandel sind derzeit noch relativ gering – relativ, sage ich –, sie betragen 3 Prozent, aber auch da ist die Tendenz steigend. Herr Minister und auch Frau Minister! Das wären Maßnahmen, die Sie setzen sollten, nämlich daß wir wirklich garantieren könnten, daß Bioprodukte nicht nur die Aufschrift "Bio" tragen, sondern auch "bio" sind. (Beifall beim Liberalen Forum und bei Abgeordneten der Grünen.)

Ein paar Gedanken noch zur Spritzmittelproblematik: In diesem Zusammenhang wird viel zu wenig bedacht, welche Folgekosten sich ergeben können. Es ist schnell gesagt: Wir erzeugen Produkte, die einwandfrei und gut verkaufbar sind und auch schön aussehen; sie lachen sozusagen den Konsumenten an. Dies gelingt aber oft nur durch Einsatz von Chemikalien, und das müssen wir festhalten, meine Damen und Herren. In diesem Sinne hat – wie es häufig der Fall ist – der Teufel Dioxin auch etwas Gutes, und zwar, daß wir nunmehr eine sensible und sehr ins Detail gehende Diskussion über Gesundheit und Nahrungsmittel führen.

Meine Damen und Herren! Es hat sich ausgehend vom Konsumenten bis hin zum Produzenten eine Sensibilität herausgebildet, daß einfach nicht mehr alles verkauft werden kann. Wir haben dafür auch ein sehr gutes Produktbeispiel, bei dem wir vor Jahren noch geglaubt haben, es ginge auch auf die schlampige österreichische Weise. Das war beim Wein der Fall. Wir haben damals gemeint, wir strecken ihn einfach, machen ein bißchen mehr daraus, es wird schon irgendwie passen. Heute aber – nach dem seinerzeitigen Skandal – haben wir einen guten, gesunden österreichischen Wein, mit kontrollierter Herkunft und Qualität, der sich gut verkauft. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Meine Damen und Herren, es geht um kein kleines Problem! Es gibt im Zusammenhang mit dem Dioxinskandal 500 verdächtige Produkte, die kontrolliert werden müssen. Es handelt sich also um keine Kleinigkeit!

Herr Minister! Im Sinne der Zeitökonomie möchte ich nunmehr zwei Anträge zur Verlesung bringen, und zwar im Zusammenhang mit dem Einsatz von Antibiotika und auch im Zusammenhang mit der notwendigen Kontrolle im nationalen und internationalen, speziell im EU-Bereich.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Karel Smolle und weiterer Abgeordneter betreffend den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft (1941 der Beilagen) betreffend die Regierungsvorlage (1648 der Beilagen) für das Bundesgesetz über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, Vormischungen und Zusatzstoffen (Futtermittelgesetz 1999 – FMG 1999)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft (1941 d. B.) betreffend die Regierungsvorlage (1648 d. B.) für das Bundesgesetz über die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, Vormischungen und Zusatzstoffen (Futtermittelgesetz 1999 – FMG 1999), wird wie folgt geändert:

§ 3 wird folgender Abs. 4 angefügt:

"(4) Es ist verboten, Vormischungen oder Futtermittel herzustellen oder in Verkehr zu bringen, die als Zusatzstoffe Antibiotika enthalten."

*****

Ein sehr mutiger Vorstoß – das ist mir bewußt –, zugleich aber ist es ein ganz wichtiger Vorstoß in die Richtung, daß man Antibiotika als Medikament für kranke Menschen und natürlich auch Tiere verwenden sollte. Sie sollten nicht einfach generell Futtermitteln beigemischt werden. Ein ganz mutiger Vorschlag!

Weiters, Herr Minister, in diesem Zusammenhang, weil uns die Themen Gesundheit und Ernährung immer wieder beschäftigen werden, ersuchen wir – und dieses Ersuchen richtet sich an die Frau Ministerin und den Herrn Minister –, dem Nationalrat bis 31. Dezember 1999 einen Bericht über die Lebensmittelqualität vorzulegen.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Smolle, Mag. Barmüller, Motter und weiterer Abgeordneter betreffend Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird ersucht, dem Nationalrat bis 31. Dezember 1999 einen Bericht betreffend einzelstaatliche und europäische Optionen zur weitergehenden Verbesserung und Kontrolle der Qualität von Lebensmitteln vorzulegen."

*****

Herr Minister! Frau Ministerin! Diesen Antrag bringe ich sehr bewußt so ein. Ich lasse Ihnen beiden absolut Spielraum, aus einer breiten Palette Kontrollmöglichkeiten auszuwählen. Dazu gehört etwa auch, dem Konsumenten die Möglichkeit zu eröffnen, das einzelne Produkt zu prüfen und ganz bewußt zu kaufen, weil es eine genaue Kennzeichnung aufweist. Das wäre eine ganz wichtige Maßnahme!

Zweitens: Ich bekenne mich absolut auch zu einer europäischen Kontrolle, ergänzend zur nationalstaatlichen. Es wurde am derzeit aktuellen Fall in Belgien deutlich, daß eine frühzeitigere Einbeziehung der Europäischen Kommission wahrscheinlich auch zu einer rascheren Reaktion geführt hätte. Wir müssen davon ausgehen – und das ist das Problematische an der Sache –: Es ist ein kleiner Fehler in einem Betrieb! Und dieser Fehler vervielfacht sich und verbreitet sich über ganz Europa, vermittelt durch weitere Betriebe, die die fraglichen Produkte verwenden oder weiterverarbeiten.

Wir haben eine ganz neue Situation! Es ist nicht mehr die Sache eines Dorfes, wie beispielsweise Rotlauf bei Schweinen im Dorf X beim Bauern Y, sondern es ergibt sich sofort in einer Art Kettenreaktion ein europäisches Problem. Belgische Vorfälle sind nicht mehr nur für Belgien relevant – Belgien ist in Österreich und in ganz Europa!

Herr Minister! Es ist absolut Ihre Aufgabe – und wir befinden uns zurzeit ja mitten in der Neuordnung der Kennzeichnung im Rahmen der EU –, unbedingt auf eine solche Regelung zu dringen, die es dem Konsumenten ermöglicht, genau zu wissen, was er kauft, woher es ist und welche Qualität es hat. Hierbei darf es keine Schlampereien geben!

Herr Minister! Ich verweise noch einmal auf Artikel 30 beziehungsweise 36 in der alten Fassung: Sie haben die Möglichkeit – Frau Ministerin, auch Sie haben die Möglichkeit –, im Gesundheitsbereich spezielle österreichische Maßnahmen zu setzen, Vorbehalts- und vorsorgende Maßnahmen zu setzen, also rechtzeitig zu reagieren. Es ist nicht so, daß das gegen das EU-Recht verstieße, meine Damen und Herren.

Ich möchte mit einem sehr einfachen Satz schließen: Es ist nicht angebracht, schon gar nicht im Bereich der Gesundheit, Demagogie zu betreiben. Es ist ein zu ernstes Thema. Ich habe das Gefühl, daß die Bundesregierung hier einiges versäumt hat – ich habe es schon im Ausschuß aufgezeigt –, aber es ist natürlich auch Sache des Hauses, die nötigen rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. (Abg. Wabl: Also einfach war der nicht, der Satz!)

Wir werden dem Futtermittelgesetz nicht zustimmen, weil es einige Dinge enthält, die uns in dieser Form nicht passen. Es ist sozusagen ein drübergestreutes Futtermittelgesetz. Ich glaube aber, wir sollten hier präziser arbeiten. Hiebei geht es um Gesundheit und vor allem auch um die Schaffung nachhaltiger Voraussetzungen für ein gesundes und glückliches Leben. Dafür zu sorgen, ist Aufgabe des Landwirtschaftsministers und natürlich auch der Gesundheitsministerin. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum.)

10.26

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Sowohl der Entschließungsantrag als auch der Abänderungsantrag, die Herr Abgeordneter Smolle vorgetragen hat, sind ausreichend unterstützt und werden in die Verhandlung miteinbezogen.

Ich erteile das Wort jetzt Herrn Abgeordneten Otmar Brix mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 3 Minuten. – Bitte.

10.26

Abgeordneter Otmar Brix (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Es ist reinster Zufall, daß wir das Futtermittelgesetz knapp nach dem Aufkommen des Dioxinskandals in Belgien diskutieren. Man konnte nicht voraussehen, daß es ein solches Zusammentreffen geben würde. Ich bin sehr froh darüber, daß wir das heute diskutieren, und die Österreicherinnen und Österreicher können sich aufgrund der Erklärungen der Frau Bundesministerin und des Herrn Bundesministers davon überzeugen, wie ernsthaft in diesem Land mit diesen Themen umgegangen wird.

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte aber davor warnen – denn ich habe das noch sehr gut in Erinnerung –, daß, wenn wirklich einmal ein Fehler in einem Betrieb in der Landwirtschaft – wo auch immer – gemacht wird, damit so umgegangen wird wie seinerzeit beim Weinskandal. Damals war es bei ein paar Firmen zu wirklich skandalösen Handlungen gekommen, aber man hat damit die gesamte österreichische Weinwirtschaft und alle österreichischen Weinbauern, die anständige und ehrliche Leute waren, in Mißkredit gebracht. Und jetzt habe ich das Gefühl, daß genau das auch heute wieder von der Opposition versucht wird. Das gilt es abzuwehren, und es gilt aufzuzeigen, daß es nicht so ist, meine Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ich füge gleich noch hinzu: Als Konsument und als Bürger dieses Landes bin ich auch froh darüber und stolz darauf, daß, als vor einem Jahr auch nur der Verdacht gegen die österreichische Fleischwirtschaft aufgetaucht ist, Frau Bundesministerin Prammer damals sofort reagiert und Maßnahmen gesetzt hat. Wenn es auch nicht allen gefallen hat: Es war wichtig, und wir haben das Vertrauen in die österreichischen Bauern auch durch diese Maßnahmen stärken können. (Abg. Wabl: Das ist richtig!) – Daran sehen wir, wie wichtig es ist, Kontrollen vorzunehmen.

Ich habe bemerkt, wie billig und einfach die Opposition Angriffe startet. Herr Abgeordneter Smolle spricht unverfroren etwas aus, was er nicht beweisen kann. Er spricht von Bioprodukten, in denen Dioxin enthalten sein soll. Kollege Smolle! Kommen Sie heraus, nennen Sie einen Namen eines Bioproduktes, in dem das enthalten ist! Führen Sie die Leute doch nicht in die Irre, indem Sie davon sprechen, daß 500 Produkte dioxingefährdet sind. – Wissen Sie, daß es in Wirklichkeit Millionen von Produkten gibt, die auch überprüft und kontrolliert werden? Sie dagegen sprechen hier von 500 – Sie nennen nur diese eine Zahl, ohne auch die andere zu erwähnen.

Es kann doch auch nicht im Interesse der Opposition selbst sein, eine Politik zu machen, die in Wirklichkeit österreichische Bauern, die österreichische Wirtschaft, aber auch den österreichischen Konsumenten gefährdet. (Abg. Aumayr: Das ist ja ein ungeheuerlicher Anwurf!) Ich wette um alles, daß der Großteil der österreichischen Bauern, wahrscheinlich 99,9 Prozent, anständige und ehrliche Arbeit leisten. Dazu stehe ich und dazu bekenne ich mich! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich innerhalb meiner kurzen Redezeit einen Schlußsatz anbringen: Das Futtermittelgesetz wird weiterhin beinhalten, daß Sicherheit in der österreichischen Landwirtschaft gewährleistet ist, sodaß die österreichischen Konsumenten ein anständiges, ehrliches, gesundes österreichisches Produkt erhalten. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Schwarzenberger.)

10.30

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Jetzt gelangt Herr Abgeordneter Wabl zu Wort. 15 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. Nach 20 Minuten läute ich endgültig ab. – Bitte.

10.30

Abgeordneter Andreas Wabl (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Schwarzenberger, kennen Sie die Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark? – Ich glaube, die ist Ihnen ein Begriff. Ein Brief vom 1. August 1996 hat österreichisches Altspeiseöl für die holländische Futtermittelindustrie zum Inhalt. Der Landeskammer für Land- und Forstwirtschaft Steiermark wurde berichtet, daß Altspeiseöl, das in Österreich als gefährlicher Abfall deklariert ist, als Grundstoff für die Futtermittelproduktion nach Holland exportiert wird. (Abg. Aumayr: Mahlzeit!) Mit diesem auf diese Art und Weise produzierten Futter sollen ausschließlich Schweine in Holland gefüttert werden – das sind die Schweine, die dann nach Österreich gebracht und hier geschlachtet werden, dann steht wieder "A" drauf –, die dann als Importware auch nach Österreich gelangen.

In diesem Brief heißt es: Wir ersuchen Sie, sehr geehrter Herr Botschafter, um Mitteilung, wieweit dieser Sachverhalt besteht. Sollte tatsächlich diese Art der Futtermittelproduktion in Ihrem Land bestehen, wären wir zum Schutz unserer Konsumenten dazu angehalten, den Tatbestand nach österreichischem Gesetz darzulegen, daß nämlich in Österreich die Erzeugung von Futtermitteln aus Altspeiseölen und Fetten nach dem österreichischen Futtermittelgesetz verboten ist. – Zitatende.

Meine Damen und Herren! Es war ein Kernpunkt der Auseinandersetzung über das Futtermittelgesetz im Ausschuß – wie auch schon im Zusammenhang mit dem Pflanzenschutzmittelgesetz –, daß man in Österreich meint, für die heimischen Konsumenten müsse das Futtermittel die Güte 1a haben und dann sei alles bestens. Wenn man es jedoch ins Ausland bringt, dann nimmt man es nicht mehr so genau. Dann richtet man sich maximal nach den Gesetzen, die im Ausland gültig sind, und darauf könne man schließlich keinen Einfluß nehmen.

Das heißt, ein Produkt wie Altspeiseöl wird bei uns zwar als höchst problematisch angesehen und sehr vorsichtig behandelt, aber ein Futtermittelhersteller kann diesen Zusatzstoff selbstverständlich beimischen und das Futtermittel in ein anderes Land bringen. Falls das in Holland verboten ist, dann wird sich schon in Osteuropa ein Land finden. Na selbstverständlich wird es dort ein Land, einen Betrieb geben, der sagt: Ja, wir brauchen billigste Futtermittel, damit wir wieder in die EU exportieren können! Und danach landen diese Produkte wieder bei den Konsumentinnen und Konsumenten in Österreich.

Meine Damen und Herren! Das ist genau jener Kreislauf, von dem wir hier seit Jahren sprechen, den Sie aber offensichtlich ignorieren wollen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Herr Bundesminister! Frau Ministerin! Ich sage hier auch als Oppositionsabgeordneter, ich habe den Eindruck, daß Sie sehr wohl bemüht sind, die Qualitätssicherung in Österreich voranzutreiben und diese sicherzustellen. Aber wenn Sie nicht zur Kenntnis nehmen, daß wir seit dem EU-Beitritt ein derart vernetztes industrialisiertes Landwirtschaftssystem und auch Lebensmittelproduktionssystem haben, bei dem Sie sich gar nicht mehr in dieser Form schützen können, dann werden Sie die falschen Maßnahmen ergreifen und werden trotz all Ihrer Kontrollsysteme immer nur hinterherlaufen.

Nehmen wir das Beispiel Dioxin! Sie mußten, weil es auch der Wahrheit entspricht, auf die Frage, welche Dioxingrenzwerte es gibt, richtigerweise antworten: Es gibt keine. Jeder Mediziner und jeder Wissenschafter weiß, daß Dioxin bereits dann, wenn es nachgewiesen wird, zu einem gesundheitlichen Problem werden kann, denn wir wissen nämlich nicht, in welchen Konzentrationen Dioxin von lebenden Organismen aufgenommen wird. Daher müssen Sie ununterbrochen Kontrollen durchführen und jedesmal genau nachverfolgen, welche Stationen das einzelne Produkt, das einzelne Futtermittel, der einzelne Zusatzstoff genommen hat. Wie wollen Sie das aber in einer derart vernetzten Wirtschaft, wie sie in Europa und weltweit bereits auf einem liberalisierten Markt besteht, bewerkstelligen?

Es ist ja nicht so, daß die Bedenken und die Rufe der Grünen und anderer Gruppen im Zusammenhang mit der Liberalisierung des Weltwirtschaftsmarktes deshalb vorhanden sind, weil wir etwas gegen ausländische Ware hätten. Gott behüte! Wir sind selbstverständlich dafür, daß mit der ganzen Welt Handel getrieben wird, aber es muß klar sein, daß, wenn man gewisse Freiheiten einrichtet, auch im Kontrollsystem eine Harmonisierung eingetreten sein muß. Das ist unerläßlich für eine hohe Produktqualität in Österreich. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

Herr Bundesminister! In Europa gibt es aber in manchen EU-Mitgliedsländern eben nicht so hohe Standards der Kontrolle, eben nicht so hohe Standards im Bereich der Herstellung von Futtermitteln und nicht so hohe Standards in der Landwirtschaft. Dort ist nicht so eine hohe Qualität der landwirtschaftlichen Produktion wie in Österreich gegeben. Wir sind auf diese hohe Qualität zu Recht stolz in Österreich und auch darauf, daß wir einen solch hohen Anteil an biologischer Landwirtschaft haben. Genau aus diesem Grund müssen wir darauf drängen, daß es zu einer Harmonisierung kommt, sonst laufen wir ständig hinterher und sind ständig mit solchen Problemen konfrontiert.

Meine Damen und Herren! Es gibt in der Südsteiermark die Firma SEEG in Mureck. Ihr Chef hat bereits im Jahre 1995 in einem Gespräch mit der Landwirtschaftskammer, mit Politikern festgehalten, daß man versuche, aus dem Altspeiseöl ein Produkt herzustellen, und zwar Brennstoff für Traktoren und andere Maschinen. Aber durch die Entwicklung auf dem Futtermittelmarkt, daß nämlich dieses Altspeiseöl günstigst in andere Länder exportiert werden und Futtermitteln zugesetzt werden kann, wurde dieses Produkt dieser Firma entzogen. Deshalb haben damals schon die Firma SEEG und andere verlangt, daß ein sofortiges Verbot dieser Praxis eingeführt wird.

Was ist auf diesem Sektor passiert, Herr Minister? – Sie haben mir im Landwirtschaftsausschuß geantwortet: Herr Abgeordneter Wabl, wir können nur dafür zuständig sein, was in Österreich an Futtermitteln in der landwirtschaftlichen Produktion eingesetzt wird. Wenn etwas exportiert wird, gelten andere Bestimmungen. – Ich sage Ihnen folgendes: Wir bekommen mit den Bananen und mit allen Produkten, die wir auf den Märkten sehen, all das wieder zurück, was wir hier in Österreich an Sünden begehen. Jeder Produktionsfehler, jeder Exportfehler, jede Rücksichtslosigkeit, durch die Produkte, die in Österreich nicht abgesetzt werden können, im Ausland landen, kommen auf Umwegen wieder zurück. Und das ist das Problem!

Herr Kollege Smolle! Ich habe Ihren Antrag auf Verbot von Zusätzen, von Antibiotika unterstützt, mein Name steht mit auf dem Antrag. Ich sage Ihnen nur folgendes: Die Anmerkung, daß es selbstverständlich ist, daß man, wenn ein Tier krank ist, Antibiotika einsetzt, halte ich für problematisch. Ich bin selbstverständlich dafür, daß wir bei der Tierhaltung, bei Tieren wie Hunden, Katzen und Pferden, die wir mehr oder weniger als liebgewordene Freunde behandeln, natürlich auch die Mittel einsetzen, die wir im großen und ganzen auch beim Menschen einsetzen. Man kann auch übertreiben, indem man kostspielige Operationen durchführt, die man gleichzeitig anderen Menschen vorenthält.

Aber Sie müssen zur Kenntnis nehmen, daß dasselbe Prinzip in der Nahrungsmittelproduktion nicht gelten kann. Wenn man nämlich Tausende Schweine in Massentierhaltung hält, und es erkrankt ein Tier, dann muß man, um nicht großen wirtschaftlichen Schaden zu erleiden, mit der vollen antibiotischen Keule hineinfahren. Führt man aber eine Landwirtschaft, wie wir sie in Österreich im wesentlichen haben, und zwar kleinräumig, Familienbetriebe, überschaubar – im wesentlichen, sage ich –, dann kann man direkt reagieren, angepaßt reagieren, gemeinsam mit dem Tierarzt, kann man ein Tier separieren. Das kann man bei der Massentierhaltung nicht mehr tun, die ja im wesentlichen in vielen Ländern Europas und auf der ganzen Welt vorherrscht. Diesbezüglich halte ich es für falsch, daß man da im Krankheitsfalle mit Antibiotika hineinfährt, weil diese Mittel letztendlich ja wieder in der Nahrungsmittelkette landen.

Ich sage noch einmal: Es gibt einen Unterschied des Einsatzes von Antibiotika zwischen der Produktion in der Landwirtschaft und bei Tieren, die wir in Wohnräumen halten, die gemeinsam mit Menschen leben, die mehr oder weniger unsere Freunde geworden sind. Aber bei jenen Tieren, die auf den Wiesen stehen, die in den Ställen stehen, würde ich andere Maßstäbe ansetzen.

Meine Damen und Herren! Die Grünen haben mehrere Entschließungsanträge eingebracht. Einen davon möchte ich Ihnen vortragen. Ich glaube, er ist mir abhanden gekommen. (Der Redner sucht den Antrag in seinen Unterlagen.) Nein, da ist er ja. Ich habe schon befürchtet, Herr Smolle hat ihn mir wieder weggenommen. (Zwischenrufe der Abgeordneten Smolle und Mag. Haupt.)

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Andreas Wabl, Freundinnen und Freunde betreffend Maßnahmen anläßlich des Dioxinskandals

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zu treffen beziehungsweise auf EU-Ebene für folgende Maßnahmen einzutreten:

eine verstärkte Förderung des ökologischen Landbaus und einer artgerechten Tierhaltung,

eine transparente und verpflichtende Kennzeichnung von tierischen Produkten nach Art der Tierhaltung" – das ist eine alte Forderung, wir haben Unterausschüsse eingesetzt, es wurde über den Antrag der Grünen diskutiert, es wurde aber immer wieder vertagt –,

"Abschaffung der industriellen Tierhaltungs-, Tierzucht- und Fütterungspraktiken"– es wäre sehr geholfen, wenn wir ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz hätten; das verhindert Ihre Fraktionen, Herr Molterer; es gibt eine Mehrheit hier im Haus, aber Ihre Fraktion verhindert das –,

"Schaffung EU-weiter einheitlicher Sicherheitsstandards bei Produktion und Lebensmittelkontrolle" – ich weiß, daß Sie sich dafür einsetzen –,

"Einführung eines lückenlosen Futtermittel-Kontrollsystems analog zum Tiergesundheitsdienst,

Verbot des Einsatzes von Leistungsförderern in Futtermitteln,

Festhalten am Verbot des Einsatzes von Wachstumshormonen in der Nutztierhaltung,

strengere Produkthaftung beim Hersteller."

*****

Herr Bundesminister! Zum ersten Punkt des Antrages bezüglich verstärkte Förderung des ökologischen Landbaus und einer artgerechten Tierhaltung möchte ich folgendes anmerken: Das kann nur funktionieren, wenn wir diesen Weg der Förderung konsequent weitergehen. Wenn gesellschaftlich erwünschtes Verhalten nicht in dem Ausmaß vorhanden ist, wie wir es wünschen, wie wir es uns vorstellen, dann muß der Steuerzahler, dann muß die Politik hier Rahmenbedingungen schaffen und durch Förderungen diesen Zustand verbessern. (Bundesminister Mag. Molterer: Wie es Österreich tut!) – Wie es Österreich zum Teil tut.

Das heißt aber auch – und das ist genau das Problem, das wir in Österreich haben –: Wir haben eine unglaubliche Entwicklung hin zu Qualitätsstandards. Diese gibt es übrigens auch bei der Weinproduktion, Herr Kollege Schwarzböck; er ist jetzt nicht im Saal. Hinsichtlich des Weines – gestern war, glaube ich, so eine Sendung – haben wir eine unglaublich hervorragende Entwicklung hin zur Qualitätsproduktion. Es gibt auf der einen Seite Spitzenprodukte, für die die Weinbauern zwischen 100 und 300 S und mehr pro Flasche verlangen können, da herrscht reißender Absatz. Auf der anderen Seite besteht aber die tragische Situation, daß Weinbauern bei Preisen von 4 S und 5 S pro Flasche auf ihren Produkten, auf ihrem Wein sitzenbleiben und ihn nicht absetzen können. (Bundesminister Mag. Molterer: Nicht weil die Qualität schlecht ist!) Hier gibt es eine unglaubliche Auseinanderentwicklung. (Zwischenruf der Abg. Tichy-Schreder.)

Es hat nicht nur damit zu tun, daß sie schlechtes Marketing betreiben – nicht nur, aber auch; da haben Sie recht –, aber es gibt insgesamt in der Landwirtschaft genau diese Auseinanderentwicklung. Auf der einen Seite gibt es Menschen, die genug verdienen, so wie wir alle hier im Haus, die sich ein Segment der besten Qualitätslebensmittel leisten können, und auf der anderen Seite wird Massenware angeboten, die jene Menschen kaufen müssen, die sich sonst nichts anderes mehr leisten können. Und diesbezüglich sage ich Ihnen folgendes: Wir müssen in der Sozialpolitik ansetzen und nicht auch jene Produktionen fördern, die weiterhin auf Intensivierung setzen, weiterhin auf Massenproduktion setzen und weiterhin mit bedenkenlosem Einsatz von Medikamenten und anderen Zusatzstoffen agieren.

Meine Damen und Herren! Herr Landwirtschaftsminister! Frau Ministerin! Sie werden bei den Grünen Verbündete finden, wenn es darum geht, zu strengeren Normen zu kommen, wenn es darum geht, auch Fördermittel für die ökologische Landwirtschaft bereitzustellen. Da werden Sie in uns Verbündete haben, aber Sie werden massive Gegner haben, wenn Sie glauben, daß Sie den Lobbyisten auf den internationalen industrialisierten Landwirtschaftsmärkten und Lebensmittelmärkten nachgeben können. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

10.45

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der soeben von Herrn Abgeordneten Wabl eingebrachte Entschließungsantrag betreffend Maßnahmen anläßlich des Dioxinskandals ist ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlung miteinbezogen.

Ich erteile jetzt Herrn Abgeordneten Schwarzenberger das Wort. Gewünschte Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

10.45

Abgeordneter Georg Schwarzenberger (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geschätzten Damen und Herren der Bundesregierung! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Die österreichische Landwirtschaft hat selbst größtes Interesse daran, daß unsere Produkte frei von schädlichen Rückständen sind. Deshalb bekennen wir uns in Österreich ja auch zu diesen strengen Kontrollen. Es wurde hier gesagt, daß sehr viele Lebensmittel aus den Regalen entfernt worden sind. Dies war vorerst eine reine Vorsichtsmaßnahme. Die Untersuchungen all dieser Produkte haben noch kein Ergebnis gebracht. Es handelt sich um Vorsichtsmaßnahmen, weil diese Produkte aus Belgien eingeführt worden sind oder Bestandteile, die in Belgien hergestellt wurden, enthalten. Das heißt aber noch lange nicht, daß diese Produkte auch kontaminiert sind. Aber wie schon gesagt, wir bekennen uns zu dieser Vorsichtsmaßnahme.

Wenn bei uns etwa Futtermittel mit 2,25 Pikogramm aus dem Verkehr gezogen werden, so ist das nur ein Dreihundertfünfzigstel jenes Wertes, der in Belgien festgestellt worden ist. An dieser Maßnahme sieht man ja, wie vorsichtig wir sind.

Und noch etwas: Offensichtlich hat die Opposition große Probleme, weil sie Gütezeichen mit Schlachtstempeln verwechselt. Der Schlachtstempel "A", der in einem österreichischen Schlachtbetrieb von einem österreichischen Beschautierarzt vergeben wird, sagt nur aus, daß das betreffende Tier in einem österreichischen Schlachthof geschlachtet worden ist. Das ist kein Gütezeichen.

Daneben gibt es Gütezeichen, etwa jenes, das vom Verein "Made in Austria" in erster Linie für gewerbliche und industrielle Produkte vergeben wird, nämlich das "rot-weiß-rote A". Bei so gekennzeichneten Produkten muß mehr als die Hälfte der Wertschöpfung aus österreichischer Produktion stammen.

Weiters gibt es das klare Gütezeichen für Lebensmittel, und zwar das AMA-Gütezeichen, wobei hier auch ein entsprechendes Kontrollsystem vorhanden ist. Frischfleisch mit dem AMA-Gütezeichen muß zu 100 Prozent aus Österreich kommen. Auch Milchprodukte mit dem AMA-Gütezeichen müssen zu 100 Prozent aus Österreich kommen.

In der Zwischenzeit wurde auch ein Rinderkennzeichnungssystem eingeführt. Die Rinderkennzeichnung und Rindfleischkennzeichnung werden mit 1. Jänner 2000 im gesamten EU-Raum eingeführt werden, was dann auch nachvollziehbar sein wird. Viele Bauern klagen und die Freiheitlichen sagen, das seien Schikanen für die Bauern, weil sie jedem neugeborenen Kalb bereits innerhalb der ersten sieben Tagen zwei Marken verpassen müssen, und innerhalb von sieben Tagen müsse das gemeldet werden. Jede Bestandsänderung jeder Verkauf, jede Weiterzucht – muß gemeldet werden; das geht bis zum Schlachthof und zu den Zerlegebetrieben.

Wir können hinsichtlich der Schweine dasselbe einführen, aber dann werden die Freiheitlichen wieder sagen: Wenn jedes Ferkel gekennzeichnet werden muß, jedes Ferkel innerhalb von sieben Tagen bei einer Zentralstelle gemeldet werden muß, dann ist das wieder ein weiterer Schritt hin zum "gläsernen Bauern", der überall kontrolliert wird. Das ist die Kehrseite der Medaille.

Herr Abgeordneter Smolle! Zu Ihrer Äußerung betreffend Abwertung der Bioprodukte und Ihrer allgemeinen Pauschalverdächtigung: Die Biobauern müssen sich strengsten Kontrollen unterwerfen, und zwar nicht nur Kontrollen durch die AMA, sondern es gibt auch Kontrollvereine, die mehrmals im Jahr die Haltung, die Futtermittel und die landwirtschaftliche Produktion sehr streng kontrollieren. Da, so glaube ich, kann man dann auch Vertrauen in diese Produkte haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Leider erlaubt es mir die Zeit nicht mehr, näher auf die anderen Gesetzesmaterien einzugehen.

Zum Weingesetz hat bereits Präsident Schwarzböck seine Vorstellungen dargelegt.

Es wird aber auch das Futtermittelgesetz beschlossen werden, und zwar neue Regelungen über das Inverkehrbringen von Futtermitteln, die EU-konform gestaltet werden. Das bedeutet, daß vor allem die Betriebe des Futtermittelsektors in Zukunft einer Zulassung oder Registrierung bedürfen, je nachdem, welche Futtermittel und Zusatzstoffe hergestellt oder in Verkehr gebracht werden. Es sind dabei auch Regelungen hinsichtlich der durchzuführenden Kontrollen anläßlich der Einfuhr von Futtermitteln, aber auch Regelungen hinsichtlich der Kontrolle des Warenverkehrs innerhalb der Gemeinschaft enthalten sowie Bestimmungen hinsichtlich eines gemeinschaftlich einheitlichen Zulassungsverfahrens.

Auch das Pflanzenschutzgrundsatzgesetz wird beschlossen werden. Das ist ein Grundsatzgesetz mit Verfassungsbestimmung, wobei die Länder Ausführungsgesetze hiezu zu beschließen haben. Es regelt insbesondere die Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten und Schädlingen. Weiters sind in diesem Grundsatzgesetz zusätzliche Möglichkeiten zur Beschränkung der Nutzung von befallenen Grundflächen sowie die Teilnahme von EU-Inspektoren an der Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen vorgesehen.

Noch eine abschließende Bemerkung. Es gibt auch in diesem Haus immer wieder Abgeordnete, die meinen, Klärschlammverwendung in der Landwirtschaft sei sozusagen die billigste Verwertung. Doch gerade durch Klärschlamm, der auf unsere Feldern aufgebracht wird, ist Dioxingefahr gegeben. Das beweist jetzt wieder der Dioxinskandal in Belgien. Die Bauern sind in ihrer Vorsicht bestätigt worden, daß Klärschlamm ein Abfallprodukt bleiben und nicht als Düngemittel verwendet werden soll, so wie es sich einige vorstellen. (Beifall bei der ÖVP.)

10.52

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Mag. Haupt. Ich stelle die Uhr auf 7 Minuten ein. – Bitte.

10.52

Abgeordneter Mag. Herbert Haupt (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte zunächst folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Haupt, Scheibner, Aumayr und Kollegen betreffend Dioxinmisere – importiert und hausgemacht

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird dringend aufgefordert, hinsichtlich der Dioxinkontamination von Lebens- und Futtermitteln folgende Maßnahmen zu setzen:

Offenlegung aller bisher verfügbaren Daten und Fakten,

klare Benennung und lückenlose Auflistung der dioxinverdächtigen und tatsächlich dioxinhaltigen Lebens- und Futtermittel zwecks Information der Verbraucher und Landwirte,

rasche und lückenlose Beschlagnahme tatsächlich kontaminierter Lebens- und Futtermittel,

Importstopp für verdächtige Lebens- und Futtermittel,

Abgeltungen für schuldlos zu Schaden gekommene bäuerliche Betriebe,

ausreichende budgetäre Dotierung der Lebensmitteluntersuchungsanstalten, um erforderliche Geräte und ausgebildetes Personal für die notwendigen Rückstandsuntersuchungen einsetzen zu können.

Abgesehen von diesen Sofortmaßnahmen wird die Bundesregierung aufgefordert, im Zusammenwirken mit den zuständigen EU-Gremien

rasch ein Dioxin-Ausstiegsprogramm für alle Mitgliedstaaten zu entwickeln und umzusetzen,

im Rahmen der EU-Umweltpolitik und des Betriebsanlagenrechtes die Emissionskontrolle von Dioxin bei den Verursachern zu intensivieren

und EU-weit einheitliche, strenge Dioxin-Grenzwerte zu beschließen."

*****

Sehr geehrte Damen und Herren! Worum geht es? – Es geht auf der einen Seite darum, daß wir heute hinsichtlich Futtermittel eine neue gesetzliche Grundlage mit Verordnungsermächtigungen für den Herrn Landwirtschaftsminister im Sinne einer Verbesserung des Gesundheitszustandes der Tiere beschließen, um dadurch in der Nahrungsmittelkette auch eine gesundheitliche Verbesserung für den Konsumenten zu erreichen. Auf der anderen Seite geht es bei den Erklärungen der beiden Regierungsmitglieder um eine entsprechende Diagnose hinsichtlich der Abarbeitung des belgischen Dioxinskandals und – parallel dazu – um die Diskussion der in Österreich aufgetretenen erhöhten Dioxinwerte bei Futtermitteln.

Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sie haben beide am 31. Mai 1999 von der EU die Nachricht über den belgischen Futtermittelskandal erhalten. Man darf nicht vergessen, daß die belgischen Behörden diesen Futtermittelskandal, der im eigenen Land bereits im Februar in den belgischen Zeitungen ruchbar geworden ist, bis Mai dieses Jahres vertuscht und den krampfhaften Versuch unternommen haben – fast möchte ich boshaft sagen –, aus Dioxin Bioxin zu machen, die Konsumenten dumm sterben zu lassen und die bäuerlichen Betriebe vorsätzlich zu schädigen.

Auf diese Situation und den Rücktritt der belgischen Regierung, der die logische Konsequenz daraus war, haben die europäischen Behörden nunmehr unterschiedlich reagiert. Die Nachbarländer Deutschland, Holland und Frankreich waren durch den Export kontaminierter Futtermittel direkt betroffen, die anderen europäischen Staaten haben entsprechende Vorsichtsmaßnahmen in ihrem Bereich getroffen.

Ich möchte nicht einzelne Details des heute vorgetragenen Ablaufes der Setzung von Maßnahmen in Österreich diskutieren, aber drei Dinge, sehr geehrte Damen und Herren, möchte ich schon feststellen.

Das Nicht-EU-Land Schweiz, das zur gleichen Zeit die diesbezüglichen Informationen bekommen hat, war beim ersten Schritt nach der allgemeinen Information am 1. Juni 1999 gleichauf mit Österreich.

In den folgenden Schritten, die die Schweiz gesetzt hat, hat sie uns um fünf Tage überholt – und das mit dem gleichen Maßnahmenkatalog, wie ihn die österreichische Bundesregierung hat. Es hat schlußendlich bis zum 16. Juni dieses Jahres gedauert, bis Sie, Frau Bundesminister, erstmalig durch Ihre internen Dienstanweisungen auch tatsächlich Details bekanntgegeben haben.

Ich meine, Frau Bundesminister – Sie können sich im Internet auf der Webseite der Schweiz informieren –, Sie sollten einmal in Ihrem eigenen Ministerium prüfen, ob nicht durch eine Verwaltungsvereinfachung in Österreich einiges möglich wäre, nämlich parallele Schritte zu setzen, die in der Schweiz, die eine sparsame Verwaltung hat, möglich sind. Das wäre besser, als nach drei Wochen gegen das Interesse der österreichischen Konsumenten schlußendlich bei der Ergreifung von Maßnahmen eine Woche hinter der Schweiz nachzuhinken. Ich glaube, Frau Bundesminister, Sie haben in Ihrem eigenen Bereich dringenden Handlungs- und Nachbesserungsbedarf.

Sehr geehrte Damen und Herren! Es ist seit langem die Diskussion hier im österreichischen Parlament, ob man negative oder positive Listen bei den Kennzeichnungen führt. Schauen Sie sich einmal im Internet die Webseiten des Staates Neuseeland an! Neuseeland war in der Lage, am 2. Juni dieses Jahres auf seinen Webseiten für die Konsumenten all jene Produkte europäischer Herkunft bekanntzugeben, die unbedenklich sind und all jene aus dem Verkehr zu ziehen, die nicht unbedenklich sind.

Sehr geehrte Frau Bundesminister! Sie als Konsumentenschutzministerin müssen sich von mir den Vorwurf gefallen lassen, daß Sie seit dem Jahre 1998, seit der Revision der Dioxingrenzwerte durch die WHO in Genf, bis heute nicht in der Lage waren, eine ordnungsgemäße Diskussion darüber zu führen, welche Grenzwerte und Empfehlungen für den Schutz der Konsumenten in Österreich durch Sie und Ihre Behörden festgesetzt werden. Der Schriftverkehr darüber liegt mir vor. Ersparen Sie es mir, diesen hier vorzutragen! Am 16. Juni haben Sie erst die Expertenkommission damit beauftragt, in entsprechender Form Untersuchungen durchzuführen und die Grenzwerte festzusetzen. Sie brauchen nicht nachzudenken, Sie können sich auf mein Wissen verlassen. Wenn ich wollte, könnte ich Ihnen hier aus diesem Pack von Papieren auch das entsprechende Schreiben zeigen.

Ich meine, Frau Bundesminister, Sie sollten aus Erfahrung danach trachten, nicht erst spät zu reagieren – das ist der Vorwurf, den Ihnen Herr Abgeordneter Smolle gemacht hat und den wir Freiheitliche Ihnen auch machen –, nicht nachhinkend und im und nachhinein und dann mit einem hohen Kostenaufwand Ihr Ressort zu organisieren und tätig zu werden, sondern im vorhinein aufgrund der Bedrohungsfelder für unsere Gesundheit, für unsere Betriebe, für unsere Erzeugungen strategisch zu planen und für das von der Bundesregierung gemeinsam mitgetragene Bild des Feinkostlandes Österreich im Vorfeld Maßnahmen durchzuführen. Im nachhinein festgesetzte Grenzwerte werden immer den Beigeschmack von Gefälligkeitsgrenzwerten haben.

Ich darf Sie auch darauf aufmerksam machen, sehr geehrter Herr Bundesminister, Frau Bundesminister, daß die von Ihnen in Ihrer gemeinsamen Aussendung beider Ministerien genannten 240 Pikogramm für Futtermittel, wenn man die entsprechenden Daten der Analysen kennt und die entsprechenden toxikologischen Rückrechnungen macht, jenen Wert ergeben, mit dem Sie sich auf dem Stand des Jahres 1990 und nicht auf dem Stand der Revision des Jahres 1998 befinden.

Ich bitte Sie dringend, und ich ersuche Sie im Interesse der österreichischen Konsumenten: Rechnen Sie das mit Ihren Toxikologen nochmals nach! Ich bin überzeugt davon, daß ich recht habe, weil ich mir heute nochmals die Mühe gemacht habe, das selbst nachzurechnen.

Ich darf Sie weiters darauf hinweisen, Frau Bundesminister, daß die Grenzwerte in Japan und in den Vereinigten Staaten in entsprechender Form um eine Zehnerpotenz niedriger angesetzt sind; in den USA nicht von der Food and Drug Administration, also dem staatlich dafür zuständigen Dienst, sondern von den Umweltmedizinern und vom Institute of National Protection. Auch die diesbezüglichen Informationen können Sie heute von Ihrem Amt aus im Internet abrufen, so wie jeder andere Österreicher, wie jede Tageszeitung und wie jeder an der Problematik Interessierte auch.

Ich fordere daher im Interesse der Sicherheit unserer Konsumenten, im Interesse der Sicherheit unserer Produktionen, im Interesse auch unserer bäuerlichen Betriebe, daß Sie verhindern, daß wir in einen Strudel hineinkommen, und daß Sie sich das, was bis jetzt offiziell publiziert wurde, auch schleunigst ansehen, nachrechnen und darauf Ihre Reaktionen in Österreich abstellen.

Es geht uns Freiheitlichen darum, den österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten beste Lebensmittel zur Verfügung zu stellen und den Schaden, den immer der Verbraucher, sprich: der Bauer hat, so gering wie möglich zu halten und jene, die unbedarft zu Schaden gekommen sind, in entsprechender Form zu entschädigen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.01

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Entschließungsantrag, den Herr Abgeordneter Mag. Haupt am Beginn seiner Rede verlesen hat und der die – wörtliches Zitat – "Dioxinmisere – importiert und hausgemacht" betrifft, ist ausreichend unterstützt, wurde überreicht und wird in die Verhandlung miteinbezogen.

Ich erteile jetzt Herrn Abgeordneten Achs das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

11.01

Abgeordneter Matthias Achs (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wenn wir heute über diese Weingesetz-Novelle und damit über die österreichische Weinwirtschaft diskutieren, so müssen wir in diesem Zusammenhang auch viele Fragen stellen wie etwa: Wie hat sich die österreichische Weinwirtschaft in den letzten Jahren entwickelt? Wie hat die Strukturveränderung im Weinbau Platz gegriffen? Welche Mengen werden produziert und wie sieht es mit der Vermarktung aus? Wie kommen unsere Weinbäuerinnen und Weinbauern mit den Änderungen infolge des Beitritts zur Europäischen Union zurecht? Können sie die neuen Chancen und Herausforderungen auf diesem Markt nützen? – All das sind Fragen, die wir beantworten müssen.

Tatsache ist, daß sich heute viele Betriebe mit kleiner Struktur, die sogenannten Nebenerwerbsbauern, gezwungen sehen, ihre Weingärten zu roden, zu verpachten oder aufzugeben, und zwar deshalb, weil man nun auch in der Weinwirtschaft in größeren Dimensionen denken und wirtschaften muß. Es sind vor allem die größeren Betriebe, welche über eine moderne Ausstattung verfügen und am ehesten dazu in der Lage sind, hochwertige Produkte auf den Markt zu bringen.

Die Zeiten, in denen die Winzer nur Produzenten waren, in großen Mengen produzierten und darauf warten konnten, daß ihnen der Großhändler die Produkte abnimmt, sind vorbei. Heute ist neben einer guten Produktion auch eine fachgerechte Veredelung des Produktes wichtig und notwendig.

Weiters muß der Weinbauer heute auch gleichzeitig Kaufmann sein. Er muß sich darum kümmern, daß er seine Weine erfolgreich vermarkten kann. Weinhändler und Genossenschaften waren früher wichtige Vermarktungsinstrumente unserer Weinwirtschaft, wurden aber leider im Laufe der Zeit mehr und mehr zurückgedrängt. Deshalb waren die Produzenten gezwungen, nach neuen Vermarktungsformen zu suchen, wozu anzumerken ist, daß sie nun die Vermarktung ihrer Produkte immer öfter selber in die Hand nehmen und durchführen.

Ein Großteil der innovativen Winzer besucht heute nationale und internationale Messen, um so die Trends und Konsumentenwünsche rechtzeitig zu erkennen. Sie nützen auch sehr geschickt den neuen und großen Absatzmarkt in Europa und in Übersee.

Meine Damen und Herren! Der Forderung der Weinbauern, die Rechtsvorschriften durchschaubar zu machen, sind wir durch diese Novelle gerecht geworden. Natürlich soll das Gesetz auch dazu dienen, daß die Vermarktung des österreichischen Qualitätsweines international gesehen erleichtert wird.

Die Aufteilung Österreichs in vier Weinbauregionen halte ich für eine unbedingte Notwendigkeit. Das Burgenland und Niederösterreich werden nun gemeinsam die Weinbauregion "Weinland" bilden. Damit wird eine mengenmäßig erforderliche Vermarktungseinheit geschaffen. Diese neue Form der Kooperation der bedeutendsten österreichischen weinbautreibenden Bundesländer erleichtert es, Verträge mit Handelsketten abzuschließen, und sichert eine gleichbleibende Qualität.

Stichwort Qualität. So besticht zum Beispiel der steirische Weißwein durch sein Aroma und seine Fruchtigkeit. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ und der ÖVP.) Der hervorragende Grüne Veltliner in Niederösterreich hält jedem Vergleich mit den großen Weißweinen – auch international – stand! (Neuerlicher Beifall bei Abgeordneten der SPÖ und der ÖVP.) Auch die Weine der Bundeshauptstadt Wien haben einen beachtlichen Qualitätspegel erreicht. (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der SPÖ und der ÖVP.) Und nicht zu vergessen sind natürlich die burgenländischen Prädikatsweine, die sehr eleganten Weißweine wie auch die gehaltvollen Rotweine, die ebenfalls – und auch international gesehen – jedem Vergleich standhalten. (Neuerlicher demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der SPÖ und der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Die Weinwirtschaft verlangt von uns Abgeordneten nur eines, nämlich daß wir ordentliche Rahmenbedingungen für sie schaffen und bürokratische Hemmnisse abbauen. Ich hoffe, daß wir durch diese Novelle den ersten Schritt in Richtung einer unbürokratischen Verwaltung in der Weinwirtschaft gesetzt haben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.06

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet hat sich nun Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. (Abg. Mag. Barmüller spricht mit Abg. Achs.) Über welche Marke auch immer Sie sich unterhalten wollen. (Heiterkeit.) – Bitte.

11.07

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Ich mußte mich bei Herrn Abgeordneten Achs nur erkundigen, ob er auch die steirischen Weine erwähnt hat. (Abg. Schwarzenberger: Die Tiroler Weine hat er nicht erwähnt!) Da er mir das versichert hat, bin ich sehr beruhigt und kann mich nun den anderen Gesetzentwürfen, die heute verhandelt werden, zuwenden.

Ich möchte dabei insbesondere auf Herrn Abgeordneten Wabl replizieren, der gemeint hat, wir seien etwas sorglos, was den Umgang mit Antibiotika in der Landwirtschaft angeht. – Das stimmt nicht, Herr Abgeordneter Wabl! In jenem Antrag, den die Liberalen eingebracht haben und den auch Sie mit unterstützen, geht es nicht nur darum, Herr Abgeordneter, daß etwa im Bereich der landwirtschaftlichen Produktion generell keine Antibiotika eingesetzt werden sollen. Wir teilen die Auffassung, daß sie dem Futtermittel nicht beigesetzt werden sollen, halten es aber für wichtig, daß nicht nur das Futter von Haustieren davon ausgenommen wird, denn es gibt auch Zuchttiere, die letztlich nicht für den Verzehr bestimmt sind, und bei denen es doch falsch wäre, keine Antibiotika einzusetzen. Wir teilen also die Auffassung, daß, wenn es um die Massenproduktion geht, Antibiotika der falsche Weg sind, und zwar sowohl im Futtermittelzusatz als auch sonst. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Wir sind überhaupt der Meinung, daß Massentierhaltung – ich erinnere daran, daß es hier im Hause einen Antrag gegeben hat betreffend Abschaffung der Käfighaltung von Hühnern – der falsche Weg ist!

Meine Damen und Herren! Daher muß man zu dem, was jetzt im Zusammenhang mit dem Dioxinskandal betreffend Belgien und die erhöhten Dioxinwerte, die es in Österreich gegeben hat, gesagt worden ist, klarstellen, daß diese gefährlichen Dioxin-Dosen insbesondere ein Produkt der Chlorchemie sind. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, daß jener Weg, den man in Österreich, aber auch europaweit beschritten hat und bei dem es immer wieder zu völlig unvollständigen Verbrennungen kommt, zur Produktion von Dioxin führt.

Dieser Immission kann sich letztlich niemand entziehen! Ich erinnere daran, daß es in den siebziger und achtziger Jahren sogar in der Muttermilch gesundheitsschädliche Konzentrationen von Dioxin gegeben hat. All das hat man durch vermehrte Bewußtseinsbildung und bestimmte Maßnahmen in den Griff bekommen, zeigt jedoch, daß die Dioxin-Problematik nicht neu ist und nicht das erste Mal auftritt. Auffallend ist, daß sie, wenn sie heute auftritt, insbesondere Lebensmittel betrifft und da dann ganz besonders große Ausmaße erreicht. Das zentrale Problem dabei ist, meine Damen und Herren, daß die Landwirtschaft mittlerweile in einer industriell vernetzten Form betrieben wird, die es schwierig macht, einen Fehler, wenn er einmal irgendwo passiert ist, rechtzeitig einzudämmen.

Das ist die eigentliche Herausforderung, die wir in diesem Zusammenhang sehen. Denn bereits im März 1998 hat es in Milchprodukten in Nordfrankreich hohe Dioxin-Konzentrationen gegeben. Im Mai 1998 sind ebenfalls in Frankreich in bezug auf Fleisch besondere Probleme aufgetreten. Neuerdings gibt es den Skandal in Belgien, aber auch erhöhte Dioxinwerte in Österreich. Wenn man sich vor Augen führt, daß etwa die Bestandteile der Sojabohne in rund 30 000 Produkten enthalten sind, wird einem klar, daß, wann immer solche industriell vernetzten Vorgänge auch im Bereich der Landwirtschaft eingeführt werden, besondere Probleme auftreten können und besondere Herausforderungen an die Kontrolle gestellt werden müssen.

In Belgien war es so, daß zwar diese erhöhten Dioxinwerte nur in einer einzigen Futtermittelfabrik aufgetreten sind, davon aber 1 570 Hühnerfarmen sowie auch etliche Rinder- und Schweinezuchtbetriebe betroffen waren. Und das zeigt, daß es in diesem Bereich zu wenig Kontrolle gibt.

Daher, meine Damen und Herren, haben wir Liberalen klargelegt, daß wir selbstverständlich für eine faire Preisbildung im Bereich der landwirtschaftlichen Produkte sind, denn nur dadurch wird gewährleistet, daß mit anderen Methoden als Massentierhaltung gute Qualität erzielt werden kann. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Wir halten es für notwendig, daß es eine klare, und zwar klar ersichtliche und verständliche Kennzeichnung von Lebensmitteln geben muß. Es bedarf weiters eines einheitlichen Kontrollsystems, dessen Ergebnisse aber auch kontinuierlich veröffentlicht werden, da man sich sonst keine Meinung bilden und seine Kaufentscheidungen nicht anders gestalten kann.

Außerdem, meine Damen und Herren, brauchen wir besondere Grenzwerte, die sich auch an der Hintergrundbelastung, die es gerade hinsichtlich des Dioxins gibt, orientieren. Daher ergeht unsere Aufforderung an die Frau Bundesministerin, nicht nur die Grenzwerte der WHO zu beachten, sondern daß wir gerade angesichts der heute bereits allerorten existierenden Hintergrundbelastung neue Grenzwerte festlegen, um Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

11.12

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Auer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

11.12

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Positiv ist, daß, wie bereits gesagt wurde, die in Österreich getroffenen Maßnahmen Vorsichtsmaßnahmen waren und trotz der Tatsache, daß in einem beziehungsweise auch in einem zweiten Betrieb kleine Schwierigkeiten aufgetreten sind, keine Gesundheitsgefährdung besteht, weil die Werte, die in diesen österreichischen Betrieben gemessen wurden, um ein Hundertfaches geringer sind als in Belgien. (Beifall bei der ÖVP.)

Es trifft sich zufällig, daß ich am 26. November des letzten Jahres eine schriftliche Anfrage betreffend Datenmaterial für Schlachttiere an Sie, Frau Bundesministerin Prammer, gerichtet habe. Sie enthielt Fragen wie: Weiß man, welche Schlachttiere aus ausländischer, also nichtösterreichischer Produktion aus dem EU-Raum, und welche aus österreichischer Produktion stammen? und Wie viele ausländische Schlachttiere – Rinder, Kälber und Schweine – wurden im vergangenen Zeitraum in Österreich geschlachtet? beziehungsweise Wieviel Verarbeitungsfleisch nichtösterreichischer Herkunft wurde verarbeitet?

Die Antwort darauf war nicht ganz zufriedenstellend, daher würde ich mir wirklich wünschen, daß das Datenmaterial über geschlachtete Tiere wie über Verarbeitungsfleisch nach Herkunftsland getrennt besser aufliegen und bekanntgegeben werden könnte.

Meine Damen und Herren! Ich bitte auch dringend darum, daß nicht nur beim Bauern, im Kleinhandel und im Fleischhauereibetrieb kontrolliert wird, sondern vor allem auch – und dieser Fall zeigt eindeutig auf, wie notwendig das wäre – jene Betriebe in der EU, welche Zusatzkomponenten, Futtermittelchargen herstellen, schärfer kontrolliert werden, damit sich der Produzent, aber auch der Konsument und die Wirtschaft darauf verlassen können, daß das, was verkauft wird, einwandfreie Qualität hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Es sei auch klar festgehalten, daß der Konsument eindeutig darauf vertrauen kann, daß er, wenn er österreichische Qualität kauft, damit ein gesundes, ein umweltgerecht produziertes Lebensmittel erwirbt. Ich würde wirklich einmal bitten, daß man, wie auch die Kollegen Schwarzenberger und Schwarzböck schon dargelegt haben, nicht ständig den Schlachtstempel mit dem Herkunftsstempel verwechselt. (Abg. Schwarzenberger – auf die Reihen der Freiheitlichen weisend –: Noch dazu, wo in dieser Fraktion zwei Tierärzte sind! – Zwischenruf des Abg. Wenitsch.) Klar ist, daß das österreichische AMA-Gütesiegel eindeutig österreichisches Frischfleisch bezeichnet, und es wäre gerade für diese Seite des Hauses (der Redner weist auf die Reihen der Freiheitlichen) notwendig, das einmal zu berücksichtigen. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Gerade dieses AMA-Gütesiegel beweist uns trotz aller Kritik von dieser Seite wieder einmal, wie wichtig es ist, denn man kann damit nachvollziehen, von welchem Betrieb das Produkt stammt, welcher Herkunft es ist. Damit wird eindeutig österreichische Qualität mit dementsprechender Frische in den Verkehr gebracht. Das ist das wichtigste!

Folgende Bitte möchte ich noch äußern: Es wurde bereits angezogen, daß gerade im Zusammenhang mit der Entsorgung mancher Produkte – ich sage einmal vorsichtig "mancher Produkte", es handelt sich dabei um Klärschlamm, verschiedene große Kompostierungsanlagen im städtischen Bereich und anderes – die Landwirtschaft sehr oft den Entsorger spielen soll, und das auch noch kostengünstig. Faktum ist, daß in einer Beantwortung durch das Umweltministerium festgehalten wurde, daß, wenn aufgrund neuer Erkenntnisse bestehende Grenzwerte verändert, neue Grenzwerte eingeführt werden oder wenn es aufgrund heute noch nicht bekannter Mechanismen zu einer Anreicherung von Schadstoffen kommt, der Landwirt für die Ausbringung von Klärschlamm die Haftung zu übernehmen hat.

Es kann doch nicht sein, daß der Österreicher, die Österreicherin und in Fortführung die Kommunen den Klärschlamm möglichst billig entsorgen, indem man ihn kostengünstig auf landwirtschaftliche Böden ausbringen läßt, aber dann, wenn es neue Grenzwerte gibt, der Landwirt die Schuld trägt. Das kann es doch bitte nicht sein! Er kann die Haftung nicht übernehmen! (Beifall bei der ÖVP.)

Insgesamt ist es – um wieder zum eigentlichen Thema zurückzukommen – wichtig, daß das heute vorliegende Futtermittelgesetz, das sich mit den Vorkommnissen der letzten Wochen sozusagen trifft, ein Qualität sicherstellendes Gesetz ist, sodaß die österreichische Bauernschaft darauf vertrauen kann, daß die Produkte, die in ihrem Bereich hergestellt werden, auch allen Anforderungen entsprechen. Ich wiederhole meine dringende Bitte, gerade in den vorgelagerten Bereichen die Kontrollen zu verstärken, damit in Fortsetzung der Kette nicht der Landwirt und der Verbraucher draufzahlen und die Wirtschaft in Frage gestellt wird.

In diesem Sinne werden wir diesem positiven Gesetz eindeutig die Zustimmung geben. (Beifall bei der ÖVP.)

11.17

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Frau Abgeordnete Dr. Partik-Pablé. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

11.17

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte jetzt nicht philosophisch werden, aber der Dioxinskandal in Belgien, der Alarm, daß etwas ähnliches in Österreich passiert sein könnte, der frühere BSE-Skandal und ähnliche Vorfälle lassen einen schon darüber nachdenken, wie es mit dem, was wir als machbar bezeichnen, eigentlich bestellt ist.

Wir sind nämlich sehr schnell an einem Punkt angelangt, an dem wir erkennen müssen, daß uns das, was wir gestern noch als Fortschritt bezeichnet haben, auf den Kopf fällt. Irgendwie erinnert einen das Ganze schon an den "Zauberlehrling", der sagt: "Die ich rief, die Geister, werd ich nun nicht los!"

Ich glaube, daß diese Skandale wirklich ein Grund sind, uns nachdenklich zu stimmen. Und in einer solchen Situation muß man sich auch – ich betone "muß" – die Frage stellen, ob wir und wie dringend wir nicht in die Speichen des Rades des Fortschritts, der uns in Situationen bringt, die uns zum Verhängnis werden können, eingreifen sollten.

Tatsächlich ist es so, daß die Landwirtschaft und die Nahrungsmittelindustrie in Brüssel von einigen Multis beherrscht werden, die einen enormen Druck auf die Anbieter ausüben, sodaß einerseits Kleinunternehmer ganz einfach eingehen und fast nicht mehr vorhanden sind und andererseits die Anbieter nicht mehr in der Lage sind, auf die gesundheitlichen Aspekte, die sie mit den von ihnen erzeugten Produkten bewirken, einzugehen.

Die Bauern sind längst durch Agrarfabriken ersetzt worden, in denen es gang und gäbe oder sogar, habe ich mir sagen lassen, notwendig ist, daß bereits die kleinen Kücken mit Antibiotika behandelt werden, damit sie überleben können! Denn der Bauer ist nicht mehr in der Lage, anzubieten, weil zum Beispiel der Endverbraucherpreis eines Hendls mit 25 S einfach keinen auch nur irgendwie noch akzeptablen Erzeugerpreis zuläßt, und er auch bei einem Einkaufspreis von 10 S pro Kilo Schweinefleisch nicht mehr mithalten kann. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Und die Multis setzen die Daumenschrauben so an, daß die Qualitätssicherung nicht mehr gegeben ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister, Sie haben im ORF – ich habe Sie gehört – gesagt, Sie wollten Österreich als Qualitäts-Musterland erhalten, und meinten, wir hätten rechtzeitig und richtig reagiert und vorgebeugt. – Nur, Herr Minister, ich glaube, es ist zuwenig, daß man erst dann reagiert und kontrolliert, wenn schon etwas passiert ist.

Die große Aufgabe von Ihnen beiden (die Rednerin weist auf die auf der Regierungsbank sitzenden Bundesminister Mag. Prammer und Mag. Molterer) ist es, innerhalb der EU Druck auszuüben, daß die Multis nicht mehr das alleinige Sagen haben, das von maximalem Preisdruck bestimmt ist, sondern auch auf die gesundheitlichen Aspekte Rücksicht genommen wird! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Und Sie haben weiters dafür zu sorgen, daß uns als nächstes nicht das hormonverseuchte Fleisch aus den USA hier in Österreich präsentiert wird. Das ist Ihre große Aufgabe!

Sie können meiner Meinung nach wirklich mit gutem Recht Druck in der EU ausüben, denn wir gehören zu den wenigen Nettozahlern! Wir haben auch ein Wort dabei mitzureden, wenn es um solch wichtige Entscheidungen geht! Wir brauchen nicht immer nur dort zu sitzen und die Beschlüsse der EU wie die Musterschüler zu vollziehen, sondern wir sind eine wichtige Macht, weil wir enorm viel in Brüssel einbezahlen. Ich bitte Sie, sich dieser Verantwortung bewußt zu sein.

Dazu bringe ich noch folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Aumayr, Klein, Koller, Dr. Partik-Pablé, Wenitsch und Kollegen betreffend US-Hormonfleisch und Dioxin-Lebensmittel

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, in den zuständigen EU-Gremien ein sofortiges Importverbot für US-Hormonfleisch durchzusetzen, sämtliche dioxinverseuchte Lebensmittel aus dem Verkehr zu ziehen und die Schadenersatzfrage zu klären sowie die Lebensmittelkontrollen österreichweit zu verstärken."

*****

Frau Ministerin! Sie haben gesagt, es bestehe ohnehin ein Importverbot. Wir hören jedoch immer wieder, welch großer Druck auf alle EU-Staaten ausgeübt wird, dem Verlangen der USA nachzugeben und dieses hormonverseuchte Rindfleisch einzuführen. Ich bitte Sie daher, im Interesse der Österreicher in dieser Angelegenheit hart zu bleiben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.22

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der von Frau Abgeordneter Dr. Partik-Pablé vorgetragene Entschließungsantrag wurde überreicht, ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Schwemlein. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

11.23

Abgeordneter Emmerich Schwemlein (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Weingesetz-Novelle 1999 ist unserer Meinung nach die konsequente Fortsetzung der Schaffung einer gesicherten Rechtsgrundlage und moderner Rahmenbedingungen für die gesamte österreichische Weinwirtschaft. Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten gehören dazu nicht nur die Weinbauern, sondern auch der Handel – vor allem aber die Konsumenten, und nicht zuletzt die Weinaufsicht und, damit verbunden, eine starke Kontrolle.

Unsere Überlegungen seit der uns allen noch erinnerlichen Zäsur im Jahre 1985 lauten zusammengefaßt: kompromißloses Eintreten für Qualität und bedingungsloses Bekenntnis zu kontrollierten, begrenzten Mengen. – Heute, 15 Jahre danach, hat der österreichische Wein weltweit einen hervorragenden Ruf, unsere Spitzenwinzer sind Weltklasse, auf sie können wir stolz sein, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Als durchaus positiv ist auch hervorzuheben, daß die Zahl der Weininteressenten stark zugenommen hat. Und als Vertreter einer Tourismusregion darf ich noch folgendes hervorstreichen: Vor Jahren war das Angebot – sowohl in der Menge als auch in der Qualität – in der Gastronomie eher begrenzt und nicht von hohem Niveau. – Heute können wir feststellen, daß exzellente Weine angeboten werden und – was besonders erfreulich ist – von den Konsumenten auch geschätzt und gekauft werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein weiterer wesentlicher Punkt: Mit der Novelle 1999, die wir heute beschließen, erfolgt nicht nur eine vollständige EU-Rechtsanpassung und damit verbunden ein Neuaufbau des Weingesetzes, geordnet nach Wein-Sachgebieten, sondern darüber hinaus wird mit dem neuen Weingesetz eine Begriffsdefinition vorangestellt, wodurch es nicht mehr – wie in der Vergangenheit immer wieder – zu Fehlauslegungen aufgrund großer Interpretationsspielräume kommen wird.

Diese Weingesetz-Novelle 1999, meine sehr geehrten Damen und Herren, bringt für Produzenten, Handel, Weinkonsumenten und Weinaufsicht ein neues, klar strukturiertes und damit sehr praktikables Weingesetz, welches durch die Streichung einer Bestandsmeldung auch der Zielsetzung der Entbürokratisierung gerecht wird.

Wir sind überzeugt davon, daß wir damit vor allem den dynamischen, über unsere Grenzen hinaus bekannten Weinbaubetrieben eine solide, einschätzbare und moderne Rechtsgrundlage geben, durch die der bisherige Erfolg im In- und Ausland weiterhin prolongiert wird. (Beifall bei der SPÖ.)

11.26

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Dr. Gabriela Moser. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

11.26

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Gestern brachte Herr Dr. Stummvoll anläßlich der Budgetdebatte ein – ja, wie soll man sagen? – sehr ausgebleichtes Porzellanschwein als Symbol an dieses Rednerpult. – An sich sollte dieses Symbol auch heute während der gesamten Debatte zu diesen Tagesordnungspunkten hier stehen, und zwar als Zeichen dafür, wie die industrielle Landwirtschaft mit den Tieren umgeht, unter welchen Umständen vor allem in unseren Konkurrenz- und Nachbarstaaten, teilweise aber auch in Großbetrieben in Österreich mit den Tieren verfahren wird.

Es liegen mir Unterlagen vor, die deutlich belegen, daß die Schweinezucht insgesamt eine Sache auf Minuten und Sekunden ist. Das fängt schon bei der Fütterung an, denn es wird all das genauestens zusammengemischt, was optimales Wachstum gewährleistet, es wird ein optimaler Mix mit dem Ziel hergestellt, das Ferkel möglichst bald von der Mutter trennen zu können, es wird also vor allem mit sehr viel Chemie gearbeitet! Alles dient dazu, möglichst schnell einen entsprechenden Umsatz zu haben, möglichst schnell zu Geld zu kommen.

Aber gerade dieses Bestreben führt dazu, daß auch bei uns der Schweinepreis im Keller ist, daß auch bei uns die Mäster Schwierigkeiten haben, daß auch bei uns insgesamt gesehen auf der einen Seite das Tierleid größer wird, auf der anderen Seite aber der Gewinn geringer. Das ist paradox, das ist pervers und für mich das deutlichste Signal und das beste Zeichen für eine völlig widersinnige Tierzucht- und Landwirtschaftspolitik, die es größtenteils auch in Österreich gibt.

Auf der anderen Seite haben wir in Österreich durchaus bereits den zukunftsträchtigen Weg in der Landwirtschaft eingeschlagen, denn es sind, wie ich glaube, schon 25 Prozent der Betriebe Bio-Bauernhöfe. Dort gibt es eine artgerechtere Haltung von Tieren, dort haben die Tiere mehr Chancen – dort geht es vor allem auch den Schweinen gut – und es wird nicht so mit ihnen umgegangen, wie es in der EU im Durchschnitt üblich ist, etwa in den Niederlanden, wo es bei den Saumästereibetrieben Durchschnittsgrößen von über 4 000 Stück gibt, oder in Großbritannien, wo es Mäster gibt, die 5 750 Schweine in einem Stall haben! Das müssen Sie sich einmal vorstellen!

Angesichts dieser Tatsache möchte ich noch darauf hinweisen, daß die Massentierhaltung insgesamt auch ökologisch sehr, sehr bedenklich ist. Herr Minister! Sie kommen ja aus Oberösterreich, Sie kennen sich in der Landwirtschaft beileibe viel besser aus als manch anderer hier im Hohen Haus: Sie wissen selbst, daß etwa das Gülle-Problem, das gerade aus der Tiermast resultiert, in Oberösterreich teilweise totgeschwiegen wird. Der Herr Umweltanwalt weiß genau, daß jene Güllemenge, die es zu entsorgen gilt, nie aufgebracht werden kann, daß die gesamte Menge, also inklusive Senkgrubeninhalte gerade aus Mastbetrieben und auch aus Einzelhaltungen, nicht dazu angetan ist, auf die traditionelle Art und Weise – nämlich durch Aufbringen auf das Feld – bewältigt werden zu können. Auf der anderen Seite ist es nach wie vor sehr, sehr teuer, diese regulär über Kläranlagen zu entsorgen.

Durch diese falsche Form der Landwirtschaft wird aber – quasi mit einem Augenzwinkern – auch eine Belastung des Grundwassers, auch eine Belastung des Trinkwassers weiter vorangetrieben und weiterhin aufrechterhalten. Deshalb heißt es eben wie immer – ich glaube, das wird schon zehn oder fünfzehn Jahre lang in diesem Haus gepredigt, auch von seiten der ÖVP –: Der einzige Ausweg aus dieser Situation ist einfach die biologische Landwirtschaft, ist die artgerechte Tierhaltung. Das nützt den Konsumenten, das bringt den Bauern mehr, und vor allem profitiert davon die Umwelt! (Beifall bei den Grünen.)

11.31

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Horngacher. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

11.31

Abgeordnete Katharina Horngacher (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Das vorliegende Futtermittelgesetz gibt uns nun die Gelegenheit, im Lichte der letzten Ereignisse in Belgien grundsätzlich darüber nachzudenken, wie es zu solchen Entwicklungen und Skandalen kommen konnte.

Meine Vorrednerin, Frau Abgeordnete Partik-Pablé, hat mit ihren philosophischen Betrachtungen absolut recht. Wir müssen uns schon fragen: In welche Richtung geht es überhaupt? – Die BSE-Krise sowie der belgische Skandal auf dem Lebensmittel- und dem Futtermittelsektor – die Beimischungen von verbotenen Futtermitteln – sind eklatante Fehlentwicklungen.

Auch die Hormonzugaben in Amerika bei Milch und Mast sowie auch die Gentechnik-Einsätze zur Steigerung der Produktion auf dem Acker und im Stall haben dasselbe Muster. Letztlich werden derart verantwortungslose Entgleisungen durch einen extremen Preis-Kosten-Druck provoziert. Ich denke dabei an unsere Schweinepreise, ich denke an unsere Geflügelpreise. (Abg. Aumayr: Politische Entscheidungen, Frau Kollegin!)

Es funktioniert eben nicht, wenn man einerseits immer aufwendiger hergestellte und qualitativ hochwertige, aber gleichzeitig andererseits immer billigere Produkte verlangt. Die Gesamtgesellschaft ist zwar der Nutznießer der billigen Produkte, aber auf Dauer gesehen können diese auch Schwierigkeiten machen.

Auch in den vor- und nachgelagerten Bereichen steigt der Kostendruck enorm. Ein Agrarsystem, das auf der einen Seite die Bauern wirtschaftlich in immer stärker industrialisierte Strukturen zwingt und auf der anderen Seite die Qualität nicht entsprechend belohnt, geht den falschen Weg. Der beste Garant gegen diese Auswüchse ist der bäuerliche Familienbetrieb. Diesen gilt es zu stärken, und gute Qualität muß auch ihren Preis haben dürfen! (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben in Österreich ein sehr strenges Lebensmittelrecht. Wir müssen aber in Zukunft unser Augenmerk mehr auf die Abfallwirtschaft richten, wie uns das Beispiel in Belgien zeigt. Wir müssen auch beachten, daß zum Beispiel Klärschlamm auf landwirtschaftlichen Böden nichts verloren hat. (Abg. Aumayr: Sagen Sie das dem Landwirtschaftsminister!)

Ich glaube, man unterschätzt das! Wenn man einmal Klärschlamm aufbringt, dann wird das keine großen Auswirkungen haben. Wenn man es aber ständig macht, dann kann das Langzeitwirkungen haben, die nie wieder gutzumachen sind. (Bundesminister Mag. Molterer spricht mit Abg. Marizzi. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Herr Minister, Sie sollten aufpassen, da geht es um den Klärschlamm!) – Er weiß es!

Überall dort, wo Lebensmittel erzeugt werden, ist das zu gefährlich. Wir wollen unsere Böden gesund erhalten, und wir lehnen daher die Klärschlammaufbringung ab. Sie ist zwar die billigste Entsorgung, wird aber auf Dauer vielleicht am teuersten kommen. Wir Bauern stellen unsere Böden nicht als Abfallkübel der Nation zur Verfügung!

Wir müssen uns dessen bewußt werden, daß der Mensch mit seinen Ressourcen behutsam umgehen muß. Alles, was an Giftstoffen in den Kreislauf gelangt, bleibt im Kreislauf und kann negative Auswirkungen haben. Daher bin ich auch absolut gegen die Zulassung von Hormonen in der Mast und in der Milcherzeugung. Herr Minister! Es wäre wichtig, sich in Brüssel dagegen vehement zu wehren! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Aumayr – in Richtung des weiterhin in ein Gespräch verwickelten Bundesministers Mag. Molterer –: Das interessiert ihn nicht, den Herrn Minister!)

Wir alle – auch die Wissenschaft – wissen nicht, welche Langzeitfolgen und -wirkungen damit verbunden sind. Das gilt auch für die gentechnische Veränderung von Pflanzen. Daher wäre es für mich unverantwortlich, eine andere Position zu beziehen. Wann wird denn der Mensch begreifen, daß wir nicht alles tun dürfen, was wir heute vom Stand der Technik aus gesehen bereits können? – Wir müssen langfristig denken!

Zusammenfassend läßt sich im Zuge dieser aktuellen Diskussion feststellen, daß wir in Österreich auf unsere heimische Landwirtschaft schon stolz sein dürfen. Denn das Prinzip der Nachhaltigkeit, wie es immer schon von unserem Vordenker und ehemaligem Landwirtschaftsminister Josef Riegler eingefordert wurde, wird auch vom derzeitigen Minister, der ebenfalls unserer Partei angehört, fortgesetzt. Und es zeigt sich, daß unsere Agrarpolitik die richtige ist!

Niedrige Preise haben automatisch einen Einfluß auf die Qualität, daher muß ich Solidarität zwischen Bauern und Konsumenten einfordern. Das muß auch beinhalten, daß der Bauer gesunde Lebensmittel zur Verfügung stellt, dafür aber auch aus den Erlösen seiner Arbeit und mit den Ausgleichszahlungen ein Einkommen hat, das ihn am Wohlstand der Gesellschaft teilhaben läßt. (Beifall bei der ÖVP.)

11.35

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Koller. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

11.36

Abgeordneter Franz Koller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Das neue Futtermittelgesetz läßt die Dioxin-Verursacher total außer acht. Das neue Futtermittelgesetz stellt jedenfalls keine wirkliche Lösung der Problematik dar. Den wahren Verursachern der Dioxin-Belastung wie Müllverbrennung, Papierbleiche, Klärschlammausbringung und anderen Quellen wurde jahrelang nicht zu Leibe gerückt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Diese Versäumnisse haben zu nicht wieder gutzumachenden Irritationen im Bereich der Futtermittelproduktion geführt. Wieder wird, so wie beim BSE-Skandal, die Sorglosigkeit einiger auf dem Rücken aller Bauern ausgetragen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir Bauern müssen den Futtermittelfirmen vertrauen. Aber aus Sorglosigkeit – ja, ich sage sogar unter Anführungszeichen "aus purer Gewinnsucht" – werden Futtermittel erzeugt, die nicht nur den Bauern, sondern auch den Konsumenten schaden. (Abg. Steibl: Was fütterst denn du deinen Viechern?)

Die Produktion von Lebensmitteln ist Vertrauenssache. Wir Bauern bemühen uns um das Vertrauen der Konsumenten. Aber obwohl wir weder die Verursacher der Dioxin-Belastung sind, noch davon etwas wissen konnten, sind wir, die Bauern, die Hauptbetroffenen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Festzustehen scheint, daß kontaminierte Futtermittel in Belgien bereits Mitte Jänner im Umlauf waren. So gab es ab Anfang Februar in belgischen Zuchthennen-Betrieben eine deutliche Abnahme der Legeleistungen. Eier dieser Hennen wiesen außerordentlich schlechte Schlüpfergebnisse auf. Die überlebenden Junghennen wiesen Vergiftungserscheinungen auf. Es ist verantwortungslos und unentschuldbar, daß dies so lange geheimgehalten und die Öffentlichkeit so spät informiert wurde!

Das von allen EU-Staaten vereinbarte Frühwarnsystem funktionierte nicht – wie so vieles in dieser undurchschaubaren, bauernfeindlichen und korrupten EU! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Steibl: So ein Blödsinn!)

Das neue Futtermittelgesetz stellt jedenfalls keine wirkliche Lösung der Probleme dar. Obwohl die jährlichen Kosten von bisher zirka 10 Millionen Schilling auf 28 Millionen Schilling ansteigen werden, kann auch in Zukunft in Österreich nicht auf Dioxin untersucht werden.

Ganz kurz zum Pflanzenschutzgrundsatzgesetz: Es erscheint sinnvoll, die unterschiedlichen Produktionen in der Gesetzgebung zu berücksichtigen. So sind zum Beispiel in Vorarlberg Grünland und Weideland dominant, in Niederösterreich der Ackerbau und in der Steiermark der Obst- vor allem Apfelanbau. Die Steiermark braucht daher zum Beispiel eine andere Regelung. Um ein kurzes Beispiel zu nennen: Integrierte Produktion und Warndienste müssen dort besonders berücksichtigt werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Aumayr, Wenitsch, Koller, Klein, Dr. Salzl betreffend Bundesgesetz betreffend Grundsätze für den Schutz von Pflanzen vor Krankheiten und Schädlingen (Pflanzenschutzgrundsatzgesetz), 1750 der Beilagen, in der Fassung des Ausschußberichtes, 1942 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage 1750 der Beilagen, in der Fassung des Ausschußberichtes, 1942 der Beilagen, wird wie folgt geändert:

§ 4 Abs. 1 lautet:

"§ 4. (1) Die Landesgesetzgebung hat vorzusehen, daß behördlich angeordnete oder von der Behörde selbst durchgeführte Bekämpfungsmaßnahmen nach einem kostendeckenden Gebührentarif berechnet und aus öffentlichen Mitteln getragen werden.

Eigentümer und sonstige Verfügungsberechtigte von Grundstücken, Baulichkeiten und Transportmitteln haben nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verschulden einen von der Behörde festzusetzenden Kostenbeitrag zu leisten."

*****

Sehr geehrte Damen und Herren! Wir sehen nicht ein, daß ehrliche, anständige Bauern die Kosten dafür zu tragen haben. Wenn ein Verschulden vorliegt, dann sollten selbstverständlich die Kosten vom Verursacher zu tragen sein! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die Probleme sind bei den Wurzeln anzupacken! Frau Ministerin! Herr Minister! Handeln Sie – aber nicht zugunsten der Agrarindustrie, nicht zugunsten der Chemielobby, sondern zum Wohle der Bauern und der Konsumenten! – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

11.40

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der von Herrn Abgeordneten Koller vorgetragene Abänderungsantrag ist geschäftsordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und wird in die Verhandlung miteinbezogen.

Herr Abgeordneter Grabner hat sich als nächster zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

11.41

Abgeordneter Arnold Grabner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Als Mitglied des Landwirtschaftsausschusses möchte ich heute vor allem aus der Sicht des Verbrauchers beziehungsweise des Verbraucherschutzes zur Novelle des Futtermittelgesetzes Stellung nehmen.

Diese Gesetzesvorlage hat durch die Dioxinvorfälle in Belgien, aber auch in Österreich eine nicht vorhersehbare Brisanz erhalten. Ich möchte aber darauf hinweisen, daß unabhängig davon am Beginn der interministeriellen Verhandlungen zwischen den Landwirtschaftsministerien und dem Verbraucherschutzressort im Frühjahr des Jahres 1998 die Beamten des Bundeskanzleramtes in die Verhandlungen mit der Zielsetzung gegangen sind, eine Verschärfung diverser Bestimmungen zu erreichen beziehungsweise die Mitkompetenz des Verbraucherschutzes zu stärken.

Nicht unerwähnt lassen möchte ich in diesem Zusammenhang, daß diese Zielsetzungen von den Vertretern des Landwirtschaftsressorts durchwegs akzeptiert wurden. So gibt es in der uns vorliegenden Novelle Verbesserungen im Bereich der Mitwirkung bei der Zulassung von Zusatzstoffen, verschärfte Bestimmungen für die Zulassung von Futtermittelbetrieben, eine verbesserte Kennzeichnung von Futtermitteln und anderes mehr.

Meine Damen und Herren! Dadurch ergibt sich eine verbesserte Transparenz bei der Zusammensetzung von Futtermitteln betreffend Antibiotika, Vitamine und dergleichen. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Aber wir kriegen das ganze Schlechte aus der EU!) Die vorhin angesprochene Verbesserung bei der Kontrolle von Futtermitteln erlaubt nunmehr die Kontrolle (Abg. Dr. Partik-Pablé: Wir kriegen es aus der EU!) – hören Sie ein bißchen zu; Sie regen sich immer auf, wenn jemand anderer bei Ihrer Rede hineinschreit! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Überhaupt nicht!) – am Ort der Verfütterung, also etwa im landwirtschaftlichen Betrieb, und zwar auch ohne Verdacht auf Mißbrauch in Form von routinemäßigen Kontrollen.

Im Rahmen künftiger wissenschaftlicher Versuche ist die Mitwirkung des Verbraucherschutzbereichs hinsichtlich Überprüfung der Unbedenklichkeit für die menschliche Gesundheit möglich. Und schließlich gibt es eine Mitkompetenz durch das Bundeskanzleramt, es gibt einen Verbraucherschutz bei der Einfuhr aus Drittländern (Abg. Aumayr: Es nützt aber nichts, wenn das nur in Österreich passiert und die anderen EU-Länder ...!) – hören Sie ein bißchen zu! – und bei den Anforderungen im Rahmen der Zulassung von Betrieben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, folgendes ist sehr wichtig: Die jüngsten Dioxinvorfälle, leider auch in unserem Land, zeigen einmal mehr, daß auch im Sinne der Produzenten eine präventive Mitwirkung des Verbraucherschutzes einen nicht mehr wegzudenkenden Faktor darstellt. (Abg. Gaugg: Hast du dir die Finger verbrannt, oder was? Er hat eine Verletzung am Finger!)

Entscheidend über Erfolg oder Mißerfolg auch der bäuerlichen Betriebe ist heute der Markt (Abg. Wenitsch: Auch die Politik, nicht nur der Markt!), und damit tritt der Konsument in den Mittelpunkt. Er entscheidet beim Kauf der Lebensmittel, ob er Qualität oder Billigware wählt. In jedem Fall erwartet er sich – dies bestätigen zahlreiche Studien – Produktwahrheit und Produktsicherheit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Genau diese Zielsetzung haben wir mit der Verstärkung des Mitspracherechtes des Verbraucherschutzministeriums im Futtermittelrecht umgesetzt. Ich möchte beiden Ressorts dafür meine Anerkennung im Namen der österreichischen Konsumenten aussprechen! (Beifall bei der SPÖ.)

So einvernehmlich, wie einerseits die Verhandlungen auf Beamtenebene zwischen den beiden Ressorts, wie ich eingangs schon erwähnt habe, vonstatten gegangen sind, so umfassend und konsequent erwarte ich mir andererseits die gemeinsame, rasche Aufarbeitung der aktuellen Dioxinvorfälle in unserem Land. Dies sollte mit aller Härte erfolgen! Das neue Futtermittelgesetz wird uns in Zukunft in die Lage versetzen, verstärkt präventiv zu wirken, solche Vorfälle noch besser zu verhindern oder noch rascher aufzudecken und zu ahnden. (Beifall bei der SPÖ.)

11.45

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Frau Abgeordnete Anneliese Klein. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

11.45

Abgeordnete Anneliese Klein (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Ministerin! Herr Minister! Hohes Haus! Niemand weiß, wofür die ÖVP steht. (Beifall bei den Freiheitlichen.) – Steht sie mit dem Bauernbund hinter den Bauern, oder will die Kammer die Bauern ausradieren?

Wiederum einigten sich die Regierungsparteien SPÖ und ÖVP in einer Nacht-und-Nebel-Aktion über eine Gesamtänderung des Weingesetzes, deren Inhalt nur wenige Stunden zuvor den anderen Fraktionen zugeleitet wurde. Was Sie von SPÖ und ÖVP zu dieser plötzlichen Änderung veranlaßt hat, ist schwer nachzuvollziehen. Aber wie Ihre Einstellung zur Demokratie und zum Parlamentarismus ist, wissen wir bereits und konnten dies auch durch Ihre jetzige Vorgangsweise wieder klar erkennen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sie verzichten völlig auf die Begutachtung und wundern sich dann, wenn ein Husch-Pfusch-Gesetz zustandekommt, das praxisfremd ist und große Lücken aufweist. Es darf Sie dann nicht verwundern, wenn die österreichischen Weinbauern entsetzt sind, daß ein solches Weingesetz beschlossen wird! (Abg. Haidlmayr: Futtermittelgesetz! Falsche Rede!)

Es stellt sich dabei die Frage, was zukünftig unter "Wein" zu verstehen sein wird. Im derzeit geltenden Weingesetz wird dies im § 1 noch genau geregelt.

Ich zitiere aus dem Weingesetz: "Wein im Sinne dieses Bundesgesetzes ist das durch alkoholische Gärung aus dem Saft frischer und für die Weinbereitung geeigneter Weintrauben hergestellte Getränk. Die Weintrauben sind" ... "frisch, solange sie ohne Zusatz fremder Flüssigkeit Saft hergeben können," und die Weintrauben sind "geeignet, wenn der Saft ein Mostgewicht von mindestens 13 Grad Klosterneuburger Mostwaage (KMW) aufweist." – Zitatende. (Abg. Koppler: Falscher Zettel!)

Bei dem heute zur Debatte stehenden Abänderungsantrag zum Weingesetz kann unter "Wein" anscheinend fast alles verstanden werden. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Schwarzenberger: Gumpoldskirchen!)

Genauso verhält es sich bei Obstwein, der nun auch aus Fruchtsaftkonzentrat erzeugt werden kann. Wie lange wird es dann noch dauern, bis Wein nur noch aus Konzentraten gewonnen wird? Wo bleibt da der vielzitierte "Feinkostladen" der Qualitätsweine?

Unverständlich ist auch, daß die Bundesländer Burgenland und Niederösterreich die Weinbauregion "Weinland" bilden, weiters die Bundesländer Kärnten, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg zur Weinbauregion "Bergland" ernannt wurden, hingegen das Bundesland Steiermark die Weinbauregion "Steiermark" bleibt, und das Bundesland Wien die Weinbauregion "Wien" bildet.

Die steirischen Winzer haben sich dazu entschlossen, ihre derzeitigen drei Weinbaugebiete unverändert zu lassen. In Wien können die Winzer aufgrund einer historischen Regelung sowohl Qualitäts- als auch Landwein anbieten. Hingegen dürfen die größten Weinbaugebiete, Niederösterreich und das Burgenland, ihren Landwein nur mehr unter dem Namen "Weinland" anbieten. (Abg. Großruck: Wir haben den besten Rotwein der Welt!)

Österreich ist ein kleines Weinbauland mit einer im Vergleich zu anderen EU-Ländern kleinbäuerlichen Struktur. Es wäre sinnvoll, die notwendigen nationalen Begleitmaßnahmen für unsere Weinbauern zu schaffen, da sie die schweren Lasten der EU-Agrarpolitik zu tragen haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Daher werden wir Freiheitlichen im Interesse unserer kleinen Weinbauern diesem Weingesetz nicht zustimmen! (Neuerlicher Beifall bei den Freiheilichen.)

11.49

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Zweytick. Gleichfalls 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte. (Abg. Großruck: Hannes! Jetzt schenkst du uns reinen Wein ein!)

11.49

Abgeordneter Johannes Zweytick (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Herr Minister! Geschätzte Frau Kollegin Klein, ich muß sagen, ich weiß nicht, wovon Sie vorhin gesprochen haben, aber mir hat gerade ein Kollege gesagt, Sie sind Weinbäuerin aus Gumpoldskirchen. Wenn Sie gestatten, dann werde ich Sie demnächst besuchen, um ein paar Dinge aufzuklären, womöglich vor Ort in Ihrem Weinbaubetrieb. Ansonsten lade ich Sie herzlich ein, einmal zu mir in die Steiermark zu kommen, um ein bißchen über den Wein in seinen Zusammenhängen mit den Gesetzen zu sprechen und die gegenwärtige Situation auf dem Markt im Vergleich zu den ausländischen Regionen und deren Weinen, die ebenfalls in den Markt hineindrängen, zu verstehen. Wir werden darauf zu antworten wissen!

Insofern ist der heutige Initiativantrag zur Weingesetz-Novelle sehr begrüßenswert, um eben in dieser Situation auch rechtzeitig antworten zu können. Da kommt in erster Linie auch einfach eine bessere Lesbarkeit des bestehenden Weingesetzes in Form einer Entbürokratisierung schon zum Tragen. Gerade für die kleinen Weinbauern ist das sehr wichtig, weil die Bürokratie ja nicht abnimmt, sondern zunimmt. Es gelingt mit diesem Weingesetz nun auch, einen großen Teil der Entbürokratisierung für die Weinbäuerinnen und Weinbauern zu beschließen.

Ein Beispiel für die Entbürokratisierung ist etwa die Abschaffung der ersten Bestandsmeldung per Ende April. Als Weinbäuerin sollten Sie wissen, was das für eine Arbeit macht, wie viele Stunden man daran arbeiten muß, wieviel wertvolle Zeit dabei auf Kosten des Weinbergs oder des Weinkellers verlorengeht, nur um einer Statistik willen, die administrativ gar nicht richtig kontrolliert werden kann, sondern nur Kosten verursacht. Es war höchste Zeit, daß man diese erste Bestandsmeldung wieder abgeschafft hat.

Ein wesentlicher Schritt hin zu einer besseren Lesbarkeit der Gesetzesrichtlinien ist damit gelungen. Zufrieden können wir aus der Sicht der Praxis auch damit sein, daß sogenannte zwingende Mindestwerte in Hinkunft keinen Zwang mehr darstellen. Dies ist besonders deswegen zu begrüßen, weil der Extraktgehalt oder Aschegehalt eines Weines vor allem den natürlichen Einflüssen unterliegt. Man kann der Natur keine Gesetze auferlegen. Letztlich setzt sich die Natur in den Eigenschaften eines Weines durch.

Gerade der Extraktwert ist ein Problem, weil man ja besonders auf heißen Südlagen und schotterigen Böden in extremen Jahrgängen kaum Werte zusammenbringt. Indem man einen Mindestgehalt von Gesetz wegen fordert, stellt man die Weinbauern und Weinbäuerinnen vor Anforderungen, die sie einfach nicht erfüllen können. Das regelt die Natur, und es wäre wichtig, diese Gesetze den klimatischen Einflüssen und der Natur anzupassen.

Daher können bestimmte – sicher unabsichtliche oder ungewollte – Fehler der Winzer künftig auch nicht mehr als Gerichtsdelikt geahndet werden, sondern müssen von der Behörde als Verwaltungverfahren behandelt werden. Auch das ist sehr wichtig, Frau Kollegin.

Aus den natürlichen klimatischen Einflüssen und Unterschieden zwischen den Regionen ergeben sich Vorzüge und Nachteile für den Wein. Es obliegt aber den Weinbauern, daraus Kapital zu schlagen.

Die besonderen heimischen Weinspezialitäten setzen sich immer stärker auf dem Weltmarkt durch, und niemand redet heute mehr über den österreichischen Weinskandal. Voraussetzung dafür waren und sind restriktive Maßnahmen, zum Beispiel die Produktionsobergrenzen bei regionalen Qualitäts- und Landweinen.

Kollege Schwarzböck hat schon darauf hingewiesen: Auch die Zusammenführung der Weinbaugebiete im Burgenland und in Niederösterreich unter der Marke "Österreichisches Weinland" ist ein weiterer wichtiger Schritt, um den ausländischen Marken auf dem heimischen Markt stärker entgegenzuhalten – einfach um die notwendigen Chargen, sprich Mengen zu haben. Wir sind ein kleines Weinland, wir haben nicht die großen Mengen, aber wir müssen uns einfach gegen die Konkurrenz wehren und auch den Konsumenten ein entsprechendes Angebot zur Verfügung stellen.

Um also angesichts der starken Nachfrage auch entsprechende Mengen liefern zu können, können unter der neuen Bezeichnung "Weinland Österreich" Weine mehrerer Weinbaugebiete zwischen Niederösterreich und Burgenland in größerem Umfang auf dem Markt angeboten werden, um der Konkurrenz internationaler Weine entgegenzuhalten. Es gäbe dazu noch weitere Beispiele.

Das wurde heute sichergestellt, um auch in Zukunft zu gewährleisten, daß sich die Österreicher heimischen Wein nicht nur zu allen Zeiten leisten können, sondern daß er auch in ausreichender Menge vorhanden ist.

Frau Kollegin Klein! Sie haben gefragt: Wofür steht die ÖVP, diese Volkspartei? – Diese Volkspartei steht dafür, die Produktionsbedingungen zu erleichtern, und auch dafür, unsere Produkte im Wettkampf am internationalen Markt durch entsprechende gesetzliche Richtlinien zu schützen. Sie steht auch dafür, unseren Produkten gleichzeitig auch den notwendigen Freiraum zu geben, um sich auch bewähren zu können, um sich durchsetzen zu können.

Ich zähle jetzt nicht alle Begriffe dieser Weingesetz-Novelle auf. Ich komme zu Ihnen, oder Sie kommen zu mir. Ich lade Sie jetzt schon ein. Es sind nämlich wichtige Maßnahmen, die heute gesetzt werden. Wir sind verpflichtet, dem österreichischen Weinbau – jenen Betrieben, in denen hart gearbeitet wird und die an Arbeitsintensität kaum zu überbieten sind – die notwendigen Rahmenbedingungen zu geben. 

Letztlich sichert der österreichische Weinbau auch eine Traumlandschaft, die es zu erhalten gilt. In diesem Bereich liegen noch viele andere Herausforderungen für die Zukunft, für die wir die notwendigen Rahmenbedingungen schaffen müssen, um diesen besonderen Standort zu sichern.

Was ich nicht verstehe – gerade weil Sie von den Freiheitlichen gegenüber den Bauern immer so wichtig tun –, ist, daß Sie von der FPÖ gestern die zweiprozentige – und von der Mineralölsteuer befreite – Beimischung von Rapsöl zum Dieselöl nicht unterstützt haben, daß Sie dagegen gestimmt haben. Was ich auch nicht verstehe, ist, daß Sie gegen die Erhöhung der Vorsteuerpauschale von 10 auf 12 Prozent sind. Das bringt den österreichischen Bauern 1,2 Milliarden Schilling, aber auch das haben Sie abgelehnt.

Genausowenig verstehe ich, daß Sie diese so wichtige Initiative zur Novelle des Weingesetzes ablehnen. Das ist etwas extrem Wichtiges für die Weinbauregionen, für die Weinbäuerinnen und Weinbauern! Etwas Besseres kann man gar nicht machen, als zu handeln statt zu reden. (Beifall bei der ÖVP.) Heute und hier wurde im Sinne des österreichischen Weinbaues gehandelt, im Sinne der Menschen, die in diesem Bereich arbeiten.

Noch etwas zum Thema Traubensaft, das Sie, Frau Abgeordnete Klein, angezogen haben, zu Ihrer Bemerkung über die frischen Trauben und die 13 Prozent Klosterneuburger Mostwaage.

Nach dem österreichischen Weingesetz muß ein Wein mindestens 9 Volumsprozent Alkohol haben, danach richtet sich das Weingesetz. Alles, was weniger hat, ist sonst irgend etwas. Vermischen Sie diese Dinge nicht!

Herr Bundesminister! Ich darf mich für diese Initiative recht herzlich bedanken! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Zweytick geht zur Regierungsbank und schüttelt Herrn Bundesminister Mag. Molterer die Hand.)

11.56

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Sevignani. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

11.57

Abgeordneter Hans Sevignani (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! "Feinkostladen Österreich" oder "Fischlers Feinkostladen", so heißt es immer wieder. Seit dem Beitritt zur EU wird dieser Feinkostladen aber mächtig erschüttert. Österreich hatte stets eines der strengsten Lebensmittelgesetze, das durch die EU aber ständig verwässert wird.

Ich denke in diesem Zusammenhang an unsere Bauern, die sich täglich bemühen, beste Lebensmittel auf den Markt zu bringen. Sie sind es nun, die unschuldig in Verruf kommen. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Offensichtlich haben wieder einmal die EU-Agrarfabriken und die Kontrolle über sie versagt. Dazu kann man nur sagen: "Schöne Grüße aus Brüssel" an Österreich und seine Konsumenten!

In diesem Zusammenhang stellen sich viele Fragen. Wieviel Schaden wurde bisher angerichtet? Wie viele Tiere wurden nach Österreich importiert? Wie viele Nachfolgeprodukte wurden vermarktet? Welche Nahrungsmittel aus der EU sind belastet? – Das Stichwort heißt Dioxin. Aber das ist nur die Spitze eines Eisberges. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es drängt sich auch die Frage auf: Wer schützt die Tiere vor belastetem Futter? Wer schützt unsere Bauern? Und wer schützt uns, die Konsumenten?

All diese Fragen sind von unserer säumigen Regierung zu beantworten. Nach Listerien, Trichomonaden, hormonverseuchtem US-Fleisch, Salmonellen und Rinderwahnsinn kommt nunmehr das Dioxin. Diese Liste ist nicht vollständig, daher muß man den Konsumenten Unsicherheit und Mißtrauen gegenüber bestimmten Nahrungsmitteln zugestehen.

Die verfehlte Agrarpolitik in der EU zeigt uns wieder, daß die Produktion von Lebensmitteln entweder nicht oder zu wenig kontrolliert wird und daher auch nicht mehr überschaubar ist. Es ist an der Zeit, entsprechende Vorkehrungen seitens der Regierung zu treffen, damit der Schaden für die österreichische Bauernschaft in Grenzen gehalten wird. Weiters ist eine rasche Aufklärung nötig, damit nicht auch noch der Tourismus durch diese Causa Schaden erleidet! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Der Mensch ist, was er ißt. Meine geschätzten Damen und Herren von den Regierungsparteien! Belastete Futtermittel erzeugen belastete Lebensmittel. Es stellt sich die Frage: Was essen wir? – Nachdem uns die EU eine Reihe von Zusatzstoffen, wie Geschmackstoffe, Geruchsstoffe, Konservierungsmittel, Weichmacher und Geschmacksverstärker verordnet hat, ist diese Frage nicht beziehungsweise nicht leicht zu beantworten.

Nur eine flächenbezogene österreichische Landwirtschaft ohne Futtermittel aus der EU-Agrarfabrik gewährleistet uns wieder österreichische Qualität. "Feinkostladen Österreich" – Mahlzeit! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.00

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gradwohl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

12.00

Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Wir haben in dieser Plenarwoche im Hohen Haus zum Thema österreichische Landwirtschaft eine Reihe von Debatten, obwohl sie nicht wirklich in den Vordergrund getreten sind und eigentlich heute eine Landwirtschaftsdebatte abgeführt wird.

Ich erinnere an die Beschlüsse zur Steuerreform 2000, in deren Rahmen die Anhebung des Steuerpauschales von 10 auf 12 Prozent für pauschalierte land- und forstwirtschaftliche Betriebe erfolgt ist und die Steuerfreistellung einer 2prozentigen Beimischung von Rapsöl zu normalem Diesel beschlossen wurde, oder an die Novelle zum Führerscheingesetz, die Erleichterungen für die Besitzer der Führerscheinklassen B und F mit sich bringt, ich erinnere aber auch an die heute noch bevorstehenden Beschlüsse zum Bereich der Tiergesundheit, an das Tiergesundheitsgesetz, das bereits angesprochen worden ist. Auch hier können die Bauern mit einer verbesserten Entschädigungsmöglichkeit rechnen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Rahmen der heutigen Tagesordnung behandeln wir auch das Futtermittelgesetz und das Weingesetz, welches wir mit den heutigen Beschlüssen zu novellieren haben. Speziell im Zusammenhang mit der bereits gelaufenen Debatte und vor allem mit den Anwürfen der Oppositionsfraktion darf ich folgendes feststellen: Erstens, Frau Kollegin Klein, stelle ich Ihnen gerne den Ausschußbericht zum Weingesetz zur Verfügung. Darin können Sie nachlesen, was heute tatsächlich beschlossen wird. Denn mir scheint, Sie tanzen mit Ihrer Rede auf der falschen Hochzeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zum zweiten ist es uns mit der beschlossenen Ausschußfeststellung gelungen, genau für den Bereich, der heute schon einige Male angesprochen worden ist, nämlich die Biolandwirtschaft, besondere Vorteile und besondere Sicherheiten auch in bezug auf Futtermittel zu schaffen und damit diesen wichtigen agrarischen Bereich hervorzuheben. Damit bin ich schon beim Kernpunkt meiner Aussagen. Denn meine Kollegen, Vorredner meiner Fraktion haben zu den Gesetzen bereits im Detail Stellung genommen.

Hohes Haus! Wir können – das wurde heute schon einige Male gesagt – eine lange Liste von Zusätzen, von Beimengungen, von Problemen und manchmal zum Skandal gemachten Problemen aufzählen, die den Bereich der Lebensmittelwirtschaft und den Bereich der Futtermittelwirtschaft betreffen. Aber wir können auch mit Stolz sagen: Wir haben in Österreich einen großen Anteil von biolandwirtschaftlichen Betrieben. Diese stellen meiner Ansicht nach die Zukunft dar, die Zukunft der bäuerlichen Landwirtschaft in vielfältiger Hinsicht. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn man den Umfragen, die europaweit durchgeführt wurden, Glauben schenkt – und das tue ich –, dann sind für 68 Prozent der Europäer die Nahrungsmittelsicherheit und die Verbraucherschutzpolitik das höchste Gut überhaupt.

Herr Bundesminister! Daher darf ich, auch unter Hinweis auf Frau Kollegin Horngacher – sie hat sich hier dafür ausgesprochen, die bäuerlichen landwirtschaftlichen Betriebe zu unterstützen –, nochmals und wie schon einige Male zuvor wiederholen: Die Zukunft der österreichischen Familienbetriebe in der Landwirtschaft liegt in der Bioproduktion. Sie liegt in der Bioproduktion aufgrund der Qualität der Produkte, aufgrund der Sicherheit der Produkte, aber auch aufgrund der großen Leistungen für die Umwelt in unserem Land.

Daher müssen wir darangehen, trotz der Verbesserungen mit den heutigen Beschlüssen weiterhin dafür einzutreten, daß die Agrarproduktion vollbiologisch erfolgt und daß wir die Biobauern in Zukunft verstärkt unterstützen, damit wir vor Problemen, wie sie in Belgien aufgetreten sind, bewahrt bleiben. (Beifall bei der SPÖ.)

12.05

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Wenitsch. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

12.05

Abgeordneter Robert Wenitsch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gleich zu Kollegen Wabl: Herr Kollege, ich gebe dir in vielen Bereichen deiner Ausführungen recht und stimme dir zu. Wir werden auch deinem Antrag betreffend Maßnahmen aufgrund des Dioxinskandals zustimmen.

Den zweiten Antrag betreffend Einführung einer Flächenbindung in der Tierhaltung müssen wir leider ablehnen. Denn das, was in diesem Antrag gefordert wird, könnte nur europaweit gefordert werden. Von diesem Antrag kommt meiner Ansicht nach nur durch, daß dies zwar hier in Österreich, aber leider Gottes nicht im gesamten EU-Bereich gefordert wird. Darum müssen wir ihn ablehnen.

Herr Minister! Die heutigen Regierungsvorlagen betreffend das Futtermittelgesetz und das Pflanzenschutzgesetz sowie der Antrag, mit dem das Weinbaugesetz abgeändert werden soll, bedeuten in erster Linie mehr Bürokratie für die Bauern und damit selbstverständlich Mehrkosten. Ich kann mir nicht vorstellen, daß wir einer krisengeschüttelten Landwirtschaft in Österreich höhere Kosten und mehr Bürokratie in Zukunft zumuten können. Darum werden wir diesen Antrag und die beiden Regierungsvorlagen selbstverständlich ablehnen.

Herr Minister Molterer! In bezug auf Ihre Aussage, daß die Kontrolle hier in Österreich recht gut funktioniere, gebe ich Ihnen recht. Allerdings wünsche ich mir diese Kontrolle auch für Agrarprodukte und Lebensmittel, die nach Österreich importiert werden. Hier in Österreich werden unsere Bauern wirklich nach strengsten Richtlinien scharf kontrolliert. Warum wendet man dasselbe Maß an Kontrolle nicht auch auf Produkte, die nicht in Österreich erzeugt, jedoch unseren Konsumenten mehr oder weniger zum Fraß vorgeworfen werden, mit gleicher Schärfe an? (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Kollege Schwarzenberger! Ihr Argument hinsichtlich der Kennzeichnung verstehen hier vielleicht ein paar Kollegen. Ich bin davon überzeugt, es ist nicht für alle verständlich, daß es Unterschiede gibt zwischen einem österreichischen Produkt, das von der AMA gekennzeichnet worden ist, und einem Produkt, auf dem das große "A" draufsteht. Herr Kollege Schwarzenberger, der Konsument ist verwirrt. So muß man das sehen. (Abg. Schwarzenberger: Ihr verwirrt! Der Konsument ist nicht verwirrt, sondern ihr verwirrt!) Diese Verwirrung führt schon zu einer Konsumententäuschung hin, und dort landen wir letztendlich. Das wollen wir in Zukunft vermeiden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Darum verlangen wir eine strenge Kennzeichnung für alle Produkte. Auf dem Produkt soll "Belgisches Fleisch, abgepackt in Österreich" draufstehen, da habe ich nichts dagegen. Aber das soll auf dem Produkt, auf der Packung draufstehen, damit der Konsument in Zukunft wirklich entscheiden kann, was er kauft. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Kollege Schwarzböck! Sie haben auch gemeint, daß gut reagiert worden ist. Ja, da gebe ich Ihnen recht, es ist hier in Österreich recht gut reagiert worden auf die Skandale, die in den letzten Jahren im Zuge des EU-Beitritts für unser Land hereingeströmt sind. Aber reagieren ist zuwenig, wir müssen agieren! Wir müssen vorbeugende Maßnahmen treffen, um hier in Österreich wieder das Vertrauen der Konsumenten für österreichische Produkte in vermehrter Weise zu gewinnen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Minister Molterer! Ich brauche mir hierzu nur die ausländische Presse anzuschauen. "Fischler fordert Kontrollinstanz" – hervorragend, er gibt schon zu, daß die Kontrollen versagt haben! Die Schweizer Bauern fordern eine Deklaration ab 2000; sie blockieren bereits die Grenzen und verlangen mehr Kontrollen.

Herr Minister! Warum, bitte, geben Sie nicht endlich dem Drängen der Freiheitlichen recht? Warum sagen Sie nicht: Ja, wir wollen in Zukunft stärker kontrollieren!? Alle Agrarprodukte, die nicht nach österreichischen Richtlinien und Auflagen erzeugt worden sind, und ebenso die Lebensmittel werden in Zukunft nur dann importiert werden können, wenn sie auch nach österreichischen Kriterien erzeugt worden sind. – Das wäre ein fairer Wettbewerb.

Wir können es uns nicht erlauben und unseren Bauern, die ja mittlerweile – Gott sei Dank – in großem Ausmaß auf eine Ökologisierung umsteigen, nicht zumuten, daß sie in einen Wettbewerb hineingezogen werden, in dem sie von vornherein den kürzeren ziehen. Sie können heute von einem kleinen Bauern, der in herkömmlicher Weise auf ökologische Art produziert und seinen Betrieb führt, nicht verlangen, daß er mit der Agrarindustrie und mit Agrarkonzernen in der Europäischen Union beziehungsweise in Amerika konkurrieren kann. Das wird nicht funktionieren. Wir können diesen Bauern und den Produzenten nur helfen, indem wir endlich strengere Richtlinien für den Import von Lebensmitteln einführen. Alles andere hat keinen Sinn, wir können uns sonst auf nichts mehr verlassen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

An die Freunde von der Sozialdemokratie: Ich habe heute von Ihnen eine Einladung bekommen. Leider findet die offizielle Eröffnung schon um 12 Uhr statt, und ich stehe jetzt hier am Rednerpult. Sonst wäre ich recht gern hingegangen. Ich bin wirklich erfreut darüber, daß endlich auch in der Sozialdemokratie der Konsumentenschutz anscheinend verstärkt hervorgehoben wird. Das ist ein besonders wichtiges Anliegen. Wir müssen auf unsere Konsumenten schauen, wir wollen die Konsumenten in Zukunft mit gesunden und ordentlichen Nahrungsmitteln versorgen.

Herr Minister! Ein Anliegen möchte ich noch vorbringen, bevor ich den Entschließungsantrag einbringe. Sie wissen selbst, wie es mit der Mykoplasmenimpfung in der Schweinezucht ist. Herr Minister Molterer, da geschieht etwas, wodurch zwei Drittel der österreichischen Bauern schwer benachteiligt werden. Sie wissen selbst, was ich meine. Es werden in Zukunft nur anerkannte Erzeugergemeinschaften die Impfkosten rückerstattet bekommen. Für die Anerkennung von Erzeugergemeinschaften sind Sie persönlich verantwortlich, das unterliegt Ihrem Ressort.

Ich verlange von Ihnen, Richtlinien zu schaffen, damit in Zukunft auch Bauern, die ihre Produkte nicht über einen ÖVP-nahen Ferkelring oder über die Schweinebörse vermarkten, Anspruch auf diese Förderungen haben. Zwei Drittel der österreichischen Schweinehalter werden in dieser Republik schwer benachteiligt. Das ist kein Zustand! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe nun folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wenitsch, Aumayr, Dr. Salzl, Klein, Koller betreffend Importverbot für Lebens- und Futtermittel, die nicht nach österreichischen Regeln und Auflagen produziert werden

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, zum Schutze der Verbraucher und der ehrlichen Produzenten ein Importverbot für Lebensmittel und Futtermittel, welche nicht nach den strengen österreichischen Erzeugungsrichtlinien hergestellt wurden, zu erlassen sowie die diesbezüglichen Kontrollen zu verstärken."

*****

(Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.12

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der soeben vorgetragene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlung miteinbezogen.

Es hat sich weiters Frau Abgeordnete Dr. Petrovic zu Wort gemeldet. – Bitte.

12.12

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bringe zunächst einen Entschließungsantrag betreffend die Flächenbindung aller Tierhaltungsbetriebe ein. Das heißt, er betrifft das gegenteilige Prinzip dessen, wie in Holland, Belgien oder Norddeutschland tierische Produkte erzeugt werden.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wabl, Freundinnen und Freunde betreffend Einführung einer Flächenbindung in der Tierhaltung für alle landwirtschaftlichen Betriebe

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, die bäuerlichen Strukturen zu fördern und eine Flächenbindung von 2 Großvieheinheiten (GVE)/ha Landwirtschaftliche Nutzfläche (LN) für alle landwirtschaftlichen Betriebe einzuführen.

*****

Ich halte diese Flächenbindung für das wichtigste Prinzip, wenn es um den Schutz bäuerlicher Produktionsstrukturen, um den Schutz der Konsumenteninteressen, um den Schutz der Umwelt und um den Tierschutz geht. Ich weiß schon: Der Herr Bundesminister wird sagen, daß diese Flächenbindung bei den Ökoförderungen existiert. Ja, das stimmt, aber sie existiert nicht für alle Betriebe.

Genau das ist das Problem der Agrarpolitik in Österreich: Es gibt zwar ein gut entwickeltes, ein besser als sonstwo in Europa entwickeltes Biosegment, aber es ist immer noch kein durchgängiges Prinzip. Genau das wollen die Grünen: biologische Produktion für alle! (Beifall bei den Grünen.)

Meine Damen und Herren! Hier sind viele Sünden und Fehler passiert. Es war einer der ersten Schritte der ÖVP im Zuge des EU-Beitrittes, die Bestandsobergrenzen aufzuheben und damit einen guten Schritt in Richtung nordeuropäischer Agrarfabriken zu gehen und der österreichischen bäuerlichen Produktion den Rücken zu kehren. Das hat mit dem "Feinkostladen" nichts zu tun.

Diese verwaschene Politik, daß Sie nicht eindeutig und ausschließlich auf eine organisch-biologische Produktion setzen, rächt sich jetzt. Wir könnten jetzt als österreichische Anbieter, auch bedingt durch die Verunsicherung der Konsumentinnen und Konsumenten, ganz anders auf den Märkten präsent sein, wenn Sie nicht dieses Doppelspiel der Politik betrieben hätten. Zwar gibt es zugegebenermaßen eine staatliche Ökoförderung, aber man will es sich auch nicht mit den Agrarfabriken, den Großhändlern und den Großstrukturen verscherzen. Dieses Verwaschene gereicht heute den österreichischen Bäuerinnen und Bauern zum Schaden. (Beifall bei den Grünen.)

Ich habe aber noch ein paar ganz spezielle Anliegen, Herr Bundesminister! Bereits im Jahre 1996 wurde, von der Steiermark ausgehend, die Frage der Verwendung von Altölen im Futter thematisiert. Mein Kollege Andreas Wabl hat Sie darauf angesprochen. Was ist daraufhin geschehen? – Anstatt sicherzustellen, daß Tiere, die mit diesen gefährlichen Altölen gefüttert worden sind, hier nicht in Verkehr gebracht werden dürfen, hat man die Einstufung der Altöle und Fette als gefährliche Abfälle beseitigt!

Das heißt, diese Altöle unterliegen dem freien Warenverkehr. Sogar wenn sie hier nicht ins Futtermittel kommen, hindert das niemanden unter den Altölverwertern in Österreich daran, die Fette aufzukaufen. Die Transportkosten sind niedrig – Ökosteuer gibt es ja keine –, daher wird der ganze Dreck nach Holland gekarrt. Dort wird er eingeschmolzen, teilweise mit den Plastikverpackungen – daher nämlich das Dioxin –, und dieser garstige Fett-Plastik-Mischmasch wird dann an Tiere verfüttert. Die Produkte dieser Tiere unterliegen wiederum dem freien Warenverkehr. Und wir haben es gehört: Etwa 6 Prozent des Fleisches in Österreich sind belgisches Fleisch. Da kann ich nur sagen: Prost Mahlzeit!

Dort drüben findet die Veranstaltung des VKI statt. Kontrolle ist sehr gut, aber solange man gegen diese Produktionsbedingungen nichts tut, stehen die Kontrollore letztlich auf verlorenem Posten. Sie laufen einem sich ständig erneuernden, immer größeren Skandal hintennach. Wie gesagt, es kommen abgelaufene Butter- und Margarinepackerln mitsamt der Plastikverpackung – es würde teure Arbeitszeit kosten, müßte man die Verpackung herausholen, deshalb kommt gleich alles hinein – in den großen Schmelzofen und gelangen dann an die Schweine, an die Hühner, an das Geflügel.

Auch das Futter unterliegt dem freien Warenverkehr und kann ebenfalls importiert werden. Wie gesagt, jetzt wird auf Dioxine kontrolliert. Aber Sie wissen, daß diese Kontrollen aufwendig sind. Sie sind teuer, und vor allem sind sie kein Ersatz dafür, daß man diesen Wahnsinn einstellt. Das ist ja verrückt, was da passiert!

Herr Bundesminister! Daß es auch auf Österreich nicht zutrifft, daß hier eine Insel der Seligen wäre, beweisen mittlerweile die Menschen, die hier in Österreich geschädigt werden. Ich rede nicht nur von den Tieren – Sie wissen, daß ich für diese immer eingetreten bin. Mittlerweile sind bereits Menschen geschädigt worden, und ich werde Ihnen ganz konkrete Fälle nennen; ich habe Sie schon darauf angesprochen, ich habe die ganze Bundesregierung darauf angesprochen. Ich frage nachdrücklich: Was ist in diesen Fällen passiert?

Erster Fall: Bad Waltersdorf. Ein österreichischer Gasthof, eine Fremdenpension wird an den Rand der Existenzbedrohung gedrängt. Der Nachbar dort hat eine intensive Hühnerhaltung, die für 4 800 Hühner genehmigt ist. Mittlerweile sind dort drei Schwarzbauten errichtet worden – dafür ist keine Baugenehmigung vorhanden –, und es gibt dort statt 4 800 jetzt bereits 74 000 Hühner. Wir wissen, daß auch die Arbeitnehmer derartiger Betriebe ein hohes Gesundheitsrisiko für Lungenerkrankungen tragen. Die Vogelhalterlunge, die Farmerlunge ist ein in der Arbeitsmedizin leidvoll bekanntes Phänomen. Selbstverständlich betrifft das auch den Nachbarn, also den Tourismusbetrieb.

Es gibt dort weiters eine Maistrocknungsanlage, einen Riesensilo, der ebenfalls ohne Baugenehmigung errichtet wurde. Die bisherigen Anwaltskosten dieses Gastronomiebetriebes betragen 350 000 S, so hoch ist bisher sein Schaden. Dieser Betrieb wird bald aufgeben müssen, weil er sich nicht durchsetzen kann. Und was ist der Grund dafür, daß dort so viele Schwarzbauten entstehen? – Der Betreiber dieser Anlage ist verwandt mit Landesrat Pöltl! Das ist der wahre Grund dafür, daß so etwas möglich ist. (Abg. Wabl: Unglaublich!)

Ich frage Sie, Herr Bundesminister: Was werden Sie tun? Oder sagt man dem Betroffenen: Leider Pech gehabt! Da geht die Familienbeziehung, da gehen die Blutsbande vor dem Rechtsstaat. (Abg. Dr. Maitz: Das ist eine widerliche Unterstellung! Sie sollten sich schämen!)

Kommen Sie hierher zum Rednerpult! Sie wissen wieder alles ganz genau, Herr Maitz – so, wie Sie uns auch gestern die Unwahrheit gesagt haben. Sie sind der Großmeister der Unwahrheiten, Herr Maitz! Sie haben uns gestern eine alte APA-Meldung als angeblichen Brief aus dem Justizressort verkauft. Ich denke, meine Damen und Herren, Sie können selbst beurteilen, was vom Wahrheitsgehalt der Aussage eines derartigen Abgeordneten zu halten ist. (Beifall bei den Grünen. – "Ah"-Rufe bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Kommen Sie zum Rednerpult und sagen Sie, daß der Betreiber der Hühneranlage in Bad Waltersdorf nicht mit Landesrat Pöltl verwandt ist! Dann werden wir die Auseinandersetzung öffentlich führen. Ich habe derartige Informationen. Vielleicht haben Sie andere.

Zweiter Fall: Pyhra in Niederösterreich. Dort ist ein Schweinemastbetrieb für 4 000 bis 5 000 Schweine geplant. Deren Haltung ist artgerecht nicht möglich, dort müssen notwendigerweise Antibiotika eingesetzt werden. Bei 4 000 bis 5 000 Schweinen kann ein krankes Schwein den ganzen Bestand gefährden, daher bekommen sie notwendigerweise Medizinalfutter – das, was wir angeblich alle nicht wollen. Wohlgemerkt: Es geht um einen neu zu errichtenden Betrieb, nicht um eine Altanlage!

Der Anrainer, der sich jetzt an uns – und wahrscheinlich auch an Sie – gewandt hat, wohnt 100 Meter entfernt. Möchten Sie, meine Damen und Herren, 100 Meter weit entfernt von einer Schweinemast mit 4 000 bis 5 000 Schweinen wohnen? – Da können Sie nur noch absiedeln. Das ist Wahnsinn, was dort geschieht – nicht in Holland, nicht in Belgien, nicht in Brabant, sondern hier in Österreich, und das ist eine Schande! (Beifall bei den Grünen.)

Den dritten Fall kennen Sie seit vielen Jahren. Alle kennen Sie diesen Fall, das ist überhaupt ein Fall, in dem die rechtsstaatlichen Kategorien irgendwie auslassen. Es geht um Gnas, einen sattsam bekannten Schwarzbau in Gnas, eine nicht genehmigte Kottrocknungsanlage. Das ist für Nachbarn ungefähr das Gräßlichste, das Grimmigste, was einem in der Nachbarschaft passieren kann. Mehrere Anrainer haben mittlerweile kapituliert. Sie sagen, daß der Rechtsstaat in die Knie gegangen ist, und sind weggezogen.

Ich verfolge seit 1995, 1996 die Vorkommnisse in Gnas, und ich muß sagen, daß ich fassungslos bin. (Abg. Wabl: Das ist die ÖVP, die die Eigentumsrechte schützt!) Die Landeshauptfrau weiß davon, alle Landesräte wissen es, Sie alle wissen Bescheid. (Rufe und Gegenrufe zwischen Abg. Wabl und Abgeordneten der ÖVP.) Die betroffenen Anrainer waren in meiner Gegenwart auch bei Klubobmann Kostelka. Wir waren überall, wir haben alles versucht, aber es geht nichts! (Abg. Wabl: Gärtner-Lüge! – Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen.)

Herr Maitz möge bitte wieder genau zuhören. Herr Maitz! Vielleicht kennen Sie auch dieses Dokument nicht, aber gleich werden Sie es kennen. (Die Rednerin liest aus einem in die Höhe gehaltenen Dokument vor.) Bezirkshauptmannschaft Feldbach – die Geschäftszahl können Sie dann hier einsehen –, 13. November 1996, Bescheid über eine Zwangsstrafe: Mit Bescheid der Marktgemeinde Gnas vom 16. August 1994 sind Sie zu folgender Leistung verpflichtet worden: Die Benützung der – hier näher bezeichneten – Hallen und Grundstücke für die Junghennenaufzucht ist ab sofort, für welche Zwecke auch immer, zu unterlassen – bei sonstiger Haftstrafe. – Zitatende.

Was glauben Sie, was nach dem Bescheid vom August 1994 und dann nach der Zwangsstrafenandrohung vom November 1996 geschehen ist? Was glauben Sie, was im Rechtsstaat Österreich seither passiert ist? Was meinen dazu vielleicht auch die jungen Herrschaften auf der Galerie? – Nichts ist passiert, gar nichts! Diese Anlage wird weiter betrieben. (Abg. Dr. Maitz: Vollkommen falsch! Das ist wieder falsch!)

Seitens des Landes hat man gesagt, daß die Mittel fehlen, um die Zwangsstrafe zu vollstrecken. Daraufhin haben die Tierschützerinnen und Tierschützer eine Sammelaktion durchgeführt. Wir haben dem armen Lande Steiermark die Kosten der Vollstreckung der Maßnahme vorgestreckt. Wir haben einen sechsstelligen Schillingbetrag auf den Tisch gelegt und haben gesagt: Wenn das Land so arm ist, wenn auch die Gemeinde so arm ist – wir zahlen es! – Das Geld ist zurückgekommen, und sie haben gesagt: Das geht im Rechtsstaat nicht, wir können nicht von Privaten Geld annehmen, um staatliche Bescheide zu vollstrecken.

Die umwelthygienische Beurteilung ist mehr als eindeutig: Ich habe hier von einem Mediziner, von Medizinalrat Dr. Schmied, ein Gutachten – er ist auch dem Herrn Maitz unbekannt (Abg. Dr. Maitz: Das ist Ihnen gestern in die Knochen gegangen! Zeigen Sie die Briefe aus dem Justizministerium her! – Abg. Wabl – in Richtung des Abg. Dr. Maitz –: ... weil Sie lügen!) –, in dem er sagt, daß es zu Erkrankungen kommt, die sonst in dieser Konzentration in der Bevölkerung nicht vorkommen. Es sind Krebserkrankungen, es sind Todesfälle, die dort eingetreten sind, und nicht kleine Beschwerden. Ein medizinisches Gutachten besagt: in dieser Konzentration statistisch nicht zu erwarten – das heißt höchstwahrscheinlich durch diese Anlage bedingt.

Wir haben ein umwelthygienisches Gutachten vorliegen, in dem die Unhaltbarkeit, die Absurdität der Belastungen schwarz auf weiß aufgezeigt wird. Die Reaktion im Rechtsstaat Österreich, die Reaktion in der schwarzen Steiermark: Achselzucken! Und hinter vorgehaltener Hand sagen sie alle: Der Rechtsvertreter des Unternehmens, Herr Dr. Hohenberg, hat so gute Beziehungen; er ist eben stärker als alle diese Bürgerinnen und Bürger und stärker als die Bezirkshauptmannschaft Feldbach mit ihren vergeblich angedrohten Zwangsstrafen.

Ich kann Ihnen noch eine lange Liste von Fällen vorlegen, in denen es noch nicht so dreist – in rechtsstaatlichen Kategorien – zugegangen ist: Himberg-Velm, Lichtenau, Lichtenwörth, Pyhra, Karnabrunn, Raiding, Breitenau, Ladendorf, Achau, Langmannersdorf, Euratsfeld, Hausleiten, Emmersdorf, Gallneukirchen, Tragwein, Zemendorf, Kremsdorf, Forchtenstein und, wie gesagt, Bad Waltersdorf, womit ich begonnen habe.

In all diesen Fällen haben sich bereits Bürgerinitiativen gebildet. Sie haben sich an die Volksanwaltschaft gewandt, und sie haben sich an die Parlamentsklubs gewandt. Die Leute sind verzweifelt. Sie haben Einfamilienhäuser gebaut, sie haben sich verschuldet, und jetzt können sie das Fenster nicht mehr aufmachen. (Abg. Tichy-Schreder: Wann haben sie gebaut?) Das Grundwasser ist jenseits von Gut und Böse. Die Leute mit vielen Kindern müssen jeden Tee, jede Suppe mit gekauftem Wasser zubereiten, weil man das Wasser nicht mehr den Kindern geben kann. Der Rechtsstaat sagt: Leider Pech gehabt! – Die Agrarlobby sitzt auf einem langen Ast. Die sind verwandt, verhabert, verschwägert oder sonst irgend etwas, und es sind bisher alle rechtlichen Instrumente im Nichts gelandet. (Abg. Dr. Partik-Pablé – in Richtung des auf der Regierungsbank sitzenden Bundesministers Mag. Molterer –: Wie äußern Sie sich denn dazu?)

Meine Damen und Herren! Es ist schlimm, was in Holland und Belgien passiert ist. Ich stehe nicht an zu sagen, daß die Strukturen in Österreich – noch – erheblich besser sind. Ich empfehle auch – noch – den Konsumentinnen und Konsumenten, daß sie österreichische Produkte, Produkte von biobäuerlichen Betrieben kaufen. Darauf können sie vertrauen.

Aber ich sage Ihnen eines: Wenn Sie diese Wiglwagl-Politik machen – ein bißchen Bio als Nische für die Reichen und die Bioladenkonsumenten, und der Rest, die breite Masse, die in den Kantinen und Werksküchen ißt, bekommt wirklich solch einen Dreck vorgesetzt, mit allem Leid der Nachbarn –, dann ist die Strategie vom "Feinkostladen Österreich" gescheitert. Da gibt es ein Entweder-Oder! Ein bißchen Sowohl-Als-auch aber geht nicht auf. Herr Bundesminister, hier sind vor allem Sie als zuständiger Minister gefordert! Ich sage, Ihre Bewährungsprobe liegt darin, daß Sie diese – im wahrsten Sinn des Wortes – Sauställe aufräumen! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Herr Minister, was sagen Sie dazu? Das muß Sie doch zu einer Äußerung bewegen!)

12.29

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Frau Abgeordnete Dr. Petrovic hat am Anfang ihrer Ausführungen einen Entschließungsantrag vorgetragen, der ausreichend unterstützt ist und in die Verhandlung miteinbezogen wird.

Mir liegt jetzt eine Wortmeldung des Herrn Abgeordneten Fink zu einer tatsächlichen Berichtigung vor. Herr Abgeordneter, die Redezeit beträgt 2 Minuten, und ich bitte Sie, am Beginn den Sachverhalt, den Sie berichtigen wollen, konkret darzustellen. – Bitte.

12.30

Abgeordneter Ernst Fink (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren Bundesminister! Frau Abgeordnete Dr. Petrovic hat behauptet, daß wegen der Kottrocknungsanlage beziehungsweise wegen der Eierverwertungsanlage in Gnas Leute von dort weggezogen sind, weil es dort so stinkt, weil es dort so schlecht ist, weil dort die Lärmbelästigung so hoch ist. – Es ist unrichtig, was Sie gesagt haben!

Richtig ist vielmehr, daß die Leute dort nach wie vor wohnen, und richtig ist auch, daß diese Kottrocknungsanlage beziehungsweise die Eierverwertungsanlage seit einem halben Jahr geschlossen ist und daß 183 Bauern ihre Ware nicht mehr in diesen Betrieb liefern können. (Beifall bei der ÖVP. – Lebhafte Zwischenrufe bei der ÖVP und den Grünen, unter anderem: Abg. Wabl: Jeden Tag eine neue Lüge! Wer soll denn der ÖVP noch glauben?! – Abg. Mag. Mühlbachler – in Richtung der Grünen –: Von Ihnen kommt jeden Tag eine neue Lüge! – Abg. Wabl: Drecksgeschäfte in der Politik! Widerlich! – Abg. Dr. Höchtl: Sie sind ein widerlicher Mensch!)

12.31

Präsident Dr. Heinrich Neisser (das Glockenzeichen gebend): Meine Damen und Herren! Es gibt noch eine Wortmeldung, diese werde ich aber erst dann aufrufen, wenn Sie sich beruhigt haben! (Weitere heftige Zwischenrufe bei der ÖVP und den Grünen. – Präsident Dr. Neisser gibt neuerlich das Glockenzeichen.)

Meine Damen und Herren! Ich bitte, jetzt mit den Zwischenrufen aufzuhören! (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Wabl.) Herr Abgeordneter Wabl, bitte!

Herr Bundesminister Mag. Molterer, Sie gelangen jetzt zu Wort. – Bitte.

12.32

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte mich eingangs für die weitgehend faire und korrekte Debatte über die Fragen Futtermittelsituation und Dioxin in Österreich bedanken. Ich möchte mich vor allem dafür bedanken, daß im überwiegenden Teil der Reden hier im Hohen Haus sehr klar darauf hingewiesen wurde, daß es keine Vergleichbarkeit zu Belgien gibt und daß eine Gesundheitsgefährdung für die Konsumentinnen und Konsumenten nicht vorliegt.

Ich möchte mich bei dieser Debatte auch zu drei weiteren Fragen klar äußern.

Meine Damen und Herren! Die Landwirtschaft in Österreich arbeitet und produziert auf einem hohen Qualitätsniveau, auch was die Frage der ökologischen Verträglichkeit betrifft: Die österreichischen Bäuerinnen und Bauern haben zum Ziel, Produkte hoher Qualität in naturnaher und verantwortungsvoller Weise zu erzeugen.

Meine Damen und Herren! Ich möche von dieser Stelle aus sehr klar sagen: Ich lasse mir die österreichischen Bäuerinnen und Bauern nicht durch den einen oder anderen möglichen Einzelfall in einen Topf werfen mit Praktiken, die außerhalb Österreichs stattfinden und die meine Zustimmung nicht finden, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich lasse mir auch durch Einzelfälle den Ruf Österreichs nicht zerstören – wer immer das mit welcher Motivation versucht, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich halte fest, daß die österreichische Lebensmittelwirtschaft, daß die Betriebe der österreichischen Lebensmittelwirtschaft – ob Klein- und Mittelunternehmen oder Betriebe der Industrie – in hochqualitativer und verantwortungsvoller Weise Lebensmittel für die österreichischen Konsumentinnen und Konsumenten erzeugen, meine Damen und Herren.

Ich halte fest, daß die österreichischen Lebensmittel international überhaupt keinen Vergleich zu scheuen brauchen. Ganz im Gegenteil: Sie liegen an der Spitze! Und das wollen und müssen wir verteidigen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich trete daher gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen der österreichischen Bundesregierung an, dieses Niveau zu halten, dieses Niveau auszubauen, weil wir nur so langfristig im internationalen Wettbewerb bestehen können, meine Damen und Herren.

Ich trete aber genauso an, die Verunsicherung aus dieser Diskussion herauszuhalten und Klarheit und Sicherheit zu geben: Sicherheit für die Bauern, Sicherheit für die Wirtschaft, Sicherheit vor allem für die Konsumentinnen und Konsumenten, meine Damen und Herren! (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich darf in Anbetracht mancher Debattenbeiträge ersuchen, die faire und korrekte Diskussionsebene bei dieser Debatte nicht zu verlassen, meine Damen und Herren. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Schweine aus dem Ausland erhalten den Stempel "A"!) So gesehen betrachte ich weite Teile dieser Diskussion, etwa auch den Beitrag des Herrn Abgeordneten Haupt, den Beitrag des Herrn Abgeordneten Wabl und den Beitrag des Herrn Abgeordneten Smolle, eigentlich als ein Kompliment für die österreichischen Bauern und für die österreichische Wirtschaft, meine Damen und Herren. (Abg. Scheibner: Aber nicht für Ihre Politik!)

Ich möchte zu den vorliegenden Gesetzesmaterien nur drei kurze Bemerkungen machen:

Das Futtermittelgesetz, meine Damen und Herren, stellt eine wichtige Rechtsgrundlage dar, um auch in Zukunft Sicherheit bei der Zulassung und Registrierung von Betrieben, bei der Einfuhr aus Drittstaaten und auch hinsichtlich des Zulassungsverfahrens geben zu können.

Herr Abgeordneter Smolle und Herr Abgeordneter Wabl! Zu Ihren Anregungen und Fragen möchte ich festhalten, daß ich genau aufgrund jener Argumente, die Sie vorgebracht haben, für eine europäische Regelung eintrete, weil wir nur durch klare europäische Spielregeln, sowohl was die Frage der Zusatzstoffe als auch was die Frage der Kennzeichnung betrifft, für die Bauern und die Konsumenten Sicherheit geben können.

Zum Weingesetz, meine Damen und Herren: Das Weingesetz ist weiterhin jener rechtliche Rahmen, der einerseits eine unmißverständliche Qualitätsorientierung für die Weinwirtschaft vorgibt, andererseits aber die notwendige Orientierung auch für den Markt, für die Markttransparenz und für die Notwendigkeiten in der Vermarktung schafft.

Meine Damen und Herren! Ich habe diese Weingesetz-Novelle bei der Tagung des Bundes-Weinbauverbandes präsentiert, und ich möchte dem Hohen Haus mitteilen, daß die österreichische Weinwirtschaft – nämlich die Produzenten und der Weinhandel – diese Weingesetz-Novelle dezidiert begrüßt: als Fortschritt, als Schritt in die richtige Richtung, nämlich in Richtung Qualität, in Richtung Markt und in Richtung Entbürokratisierung, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Abschließend möchte ich ersuchen, daß von allen Seiten, von allen Beteiligten der Beitrag dazu geleistet wird, unser Qualitätsniveau, unser Niveau der ökologischen Qualität zu halten. Ich bitte vor allem darum – trotz aller berechtigten Kritik von seiten mancher Oppositionsabgeordneter, die ich verstehe –, die Kirche im Dorf zu lassen und mehr Sicherheit zu geben und nicht zur Verunsicherung beizutragen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Das ist doch lächerlich, was Sie da sagen!)

12.38

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Zweytick, was ist los? (Abg. Zweytick – auf dem Weg zum Präsidium –: Ich möchte eine tatsächliche Berichtigung machen!) Vielleicht geht eine solche Meldung das nächste Mal ein bißchen früher.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Zweytick gemeldet. – Bitte.

12.38

Abgeordneter Johannes Zweytick (ÖVP): Sehr geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ich möchte hier einiges richtigstellen.

Die Behauptung, daß Herr Agrarlandesrat Pöltl mit der Familie Hörtinger in Bad Waltersdorf verwandt ist, ist unrichtig.

Ich darf weiters richtigstellen, daß Herr Landesrat Pöltl mit den Schwarzbauten nichts zu tun hat, weil die Bauordnung und die Raumordnung im Land Steiermark Herr Landesrat Schmid verantwortet und dafür zuständig ist. (Beifall bei der ÖVP. – "Ah"-Rufe bei der ÖVP.)

12.39

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Ich schließe daher die Debatte. (Unruhe im Saal.)

Ein Schlußwort seitens des Berichterstatters wurde nicht gewünscht.

Meine Damen und Herren! Ich möchte Sie jetzt ernsthaft ersuchen – auch Sie, Herr Abgeordneter Koller! –, den Abstimmungsvorgang nicht zu stören! Das heißt, ich bitte Sie, ruhig zu sein.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung, die über jeden Ausschußantrag getrennt durchgeführt wird.

Zunächst stimmen wir ab über den Entwurf betreffend ein Futtermittelgesetz 1999 in 1648 der Beilagen mit den dem Ausschußbericht angeschlossenen Abänderungen in 1941 der Beilagen.

Die Abgeordneten Smolle und Genossen haben dazu einen Zusatzantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über den Zusatzantrag und danach über den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen lassen.

Der Zusatzantrag der Abgeordneten Smolle und Genossen betrifft die Einfügung eines neuen Absatzes 4 im § 3.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir stimmen daher sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage 1648 der Beilagen mit den dem Ausschußbericht angeschlossenen Abänderungen in 1941 der Beilagen ab.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Dieser Entwurf ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer in dritter Lesung zustimmt, der soll ein Zeichen geben. – Der Entwurf ist auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

Jetzt stimmen wir ab über alle Entschließungsanträge, die zu diesem Tagesordnungspunkt eingebracht worden sind.

Als erstes stimmen wir ab über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Aumayr und Genossen betreffend importierte Lebendschweine und A-Stempel.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir stimmen ab über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Smolle und Genossen betreffend Maßnahmen zur Verbesserung der Lebensmittelsicherheit.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Wabl und Genossen betreffend Maßnahmen anläßlich des Dioxinskandals.

Wer für diesen Entschließungsantrag ist, der möge ein Zeichen der Zustimmung geben. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Weiters stimmen wir ab über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Haupt und Genossen betreffend Dioxinmisere – importiert und hausgemacht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Jetzt stimmen wir ab über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Aumayr und Genossen betreffend US-Hormonfleisch und Dioxin-Lebensmittel.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Jetzt stimmen wir ab über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Wenitsch und Genossen betreffend Importverbot für Lebens- und Futtermittel, die nicht nach österreichischen Regeln und Auflagen produziert wurden.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Schließlich stimmen wir ab über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Wabl und Genossen betreffend Einführung einer Flächenbindung in der Tierhaltung für alle landwirtschaftlichen Betriebe.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Als nächstes stimmen wir ab über den Entwurf betreffend ein Pflanzenschutzgrundsatzgesetz in 1750 der Beilagen.

Dazu haben die Abgeordneten Aumayr und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht, sodaß ich zunächst über die vom Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile abstimmen lassen werde.

Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Aumayr und Genossen bezieht sich auf § 4 Abs. 1.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Ich lasse sogleich über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage abstimmen.

Ich bitte bei Zustimmung um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Das ist in der Fassung der Regierungsvorlage mehrheitlich angenommen.

Jetzt stimmen wir ab über die restlichen, bisher noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Teil sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Ich stelle fest: Jetzt haben wir die Einstimmigkeit erreicht. Dieser Teil wurde einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Entwurf in dritter Lesung zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – In dritter Lesung ist dieser Entwurf mehrheitlich angenommen.

Als nächstes stimmen wir ab über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Weingesetz 1985 und das AMA-Gesetz 1992 geändert werden, samt Titel und Eingang in 1943 der Beilagen.

Der vorliegende Gesetzentwurf enthält eine Verfassungsbestimmung, sodaß ich zunächst im Sinne der Geschäftsordnung feststelle, daß das für die Abstimmung erforderliche Quorum der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten gegeben ist.

Ich bitte all jene Damen und Herren Abgeordneten, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Dieser Entwurf ist mehrheitlich angenommen worden, und zwar mit dem verfassungsmäßig erforderlichen Zweidrittelquorum.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die in dritter Lesung zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Mehrheitlich angenommen. Auch in diesem Fall bei Vorliegen des verfassungsmäßig gebotenen Zweidrittelquorums.

Wir stimmen jetzt ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1944 der Beilagen.

Auch dieser Entwurf, mit dem das AMA-Gesetz 1992 geändert wird, enthält eine Verfassungsbestimmung, sodaß ich zunächst die erforderliche Feststellung hinsichtlich des gegebenen Präsenzquorums mache.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dieser Entwurf ... (Abg. Wabl steht neben dem Platz der Abg. Haidlmayr.) Herr Abgeordneter Wabl, das ist aber nicht die übliche Form der Abstimmung. (Abg. Wabl nimmt neben dem Sitz der Abg. Haidlmayr Platz.) – Dieser Entwurf ist mehrheitlich angenommen, wobei ich ausdrücklich festhalte, daß das verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelquorum gegeben ist.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Entwurf in dritter Lesung zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Entwurf ist in dritter Lesung mehrheitlich bei Vorliegen der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen.

5. Punkt

Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (1767 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird (1964 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Da auf eine mündliche Berichterstattung verzichtet wurde, beginnen wir sofort die Debatte mit einem Beitrag der Frau Abgeordneten Edith Haller.

Frau Abgeordnete! Sie wollen mit 6 Minuten Redezeit auskommen. Ich stelle die Uhr darauf ein. – Bitte.

12.48

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich möchte nahtlos an die gestrige Debatte über die Dringliche Anfrage betreffend den Kinderbetreuungsscheck anschließen. Man war gestern über die Finanzierbarkeit des Kinderbetreuungsschecks geteilter Meinung, obwohl eigentlich durch die diesbezüglich vorliegenden Studien klar erwiesen ist, daß dieser Scheck finanzierbar ist. Heute ist mir völlig klar – und zwar seit kurzem, seit ich die Aussagen des Herrn Finanzministers Edlinger im "Standard" gelesen habe –, warum Sie als zuständiger Familienminister die zukünftige Finanzierung des Kinderbetreuungsschecks in Frage stellen. Das hat einen direkten Bezug zur Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes, die heute zur Debatte steht. (Bundesminister Dr. Bartenstein hält eine Ausgabe des "Standard" in die Höhe.)

Herr Bundesminister! Wir haben im Familienausschuß die Befürchtung geäußert, daß es in Zukunft eine Aufweichung der Bestimmung, daß Sie die alleinige Verfügungsgewalt über die kommenden Einlagen im Reservefonds des Familienlastenausgleichs haben, geben könnte. Darin wurden wir einerseits dadurch bestätigt, daß § 40 Abs. 1 und die neue Formulierung des § 40 Abs. 9 eine andere Interpretation zulassen, und zweitens durch die gestrige Aussage des Finanzministers Edlinger zum Budgetüberschreitungsgesetz, die da lautete, er habe überhaupt kein Verständnis mehr dafür, daß sich in manchen Töpfen Gelder ansammeln, die eigentlich dem Budget zur Verfügung zu stehen hätten.

Heute las ich folgendes: daß Herr Finanzminister Edlinger vorhat – und das hat er dezidiert gesagt –, die Zuwendungen zum Familienlastenausgleichsfonds zu senken, das heißt, den Arbeitgeberbeitrag von derzeit 4,5 Prozent auf 3,5 Prozent zu senken. Es ist also ganz klar: Wenn in Zukunft die Zuflüsse zum Fonds gesenkt werden, dann wird es keine Überschüsse mehr geben, und dann hat auch der Reservefonds nicht mehr so viel Geld. Und das alles kaschieren Sie mit diesem Familienlastenausgleichsgesetz, das heute hier zur Beschlußfassung vorliegt und dem auch wir bei oberflächlicher Betrachtung – aber nur bei oberflächlicher Betrachtung! – fast unsere Zustimmung gegeben hätten.

Herr Bundesminister! Es wird also in Zukunft wieder eine Sanierung des Budgets zu Lasten der österreichischen Familien geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Das steht fest, und das ist jetzt dokumentiert. Unsere Befürchtungen in diese Richtung sind jetzt dokumentiert und bewiesen.

Herr Bundesminister! Ich finde es wirklich schlimm: Sie haben sich gestern über die Dringliche Anfrage noch einigermaßen hinwegretten können, indem Sie die von uns an Sie gestellten Fragen einfach nicht beantwortet haben. Sie haben zusammengefaßt, aber die Fragen nicht beantwortet. (Abg. Haigermoser: Hinweggeturnt – mit einem Bauchfleck!) Aber jetzt ist klipp und klar ersichtlich, jetzt tritt es zutage, daß immer wieder und seit vielen Jahren die österreichischen Familien zur Budgetsanierung beitragen müssen. Das ist die sogenannte Super-Politik der ÖVP für Österreichs Familien. Dafür haben wir Freiheitlichen kein Verständnis! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir haben allerdings Verständnis dafür, daß der Bereich Elternbildung ausgedehnt werden soll. Wir finden diesen Vorschlag auch akzeptabel. Unsere Vorbehalte im Bereich der Mediation gehen in die folgende Richtung: daß eigentlich nicht einzusehen ist, daß diese Modelle für den Bereich Justiz aufkommensneutral und eher kostensparend sein sollen, daß es nach wie vor kein Berufsbild, keine Richtlinien dafür gibt und daß dadurch, wie Sie selber gesagt haben, ein neuer Markt entsteht, der in gar keiner Weise mehr kontrollierbar ist.

Ich möchte den Ausdruck, der sich mir angesichts des Umstandes, daß in diesem sensiblen Bereich ein wilder Markt besteht, aufdrängt, in diesem Zusammenhang nicht gebrauchen.

Ich möchte nun zum dritten Teil dieser Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes unseren Antrag einbringen, den wir schon als Ausschußfeststellung im Ausschuß haben wollten und für den Sie damals noch waren. Aber ich verstehe jetzt, warum Sie sich nun so entscheiden. Da haben Sie natürlich einen Wissensvorsprung gehabt und sind wahrscheinlich mit Ihrem Kollegen Edlinger schon übereingekommen.

Ich bringe folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haller, Dolinschek, Dr. Graf, Koller, Madl und Kollegen betreffend Sicherstellung der Zweckbindung des Familienlastenausgleichsfonds und des Reservefonds

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie wird ersucht, durch entsprechende Maßnahmen sicherzustellen, daß die Zugriffsermächtigung auf den FLAF und den Reservefonds des FLAF ausschließlich dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie vorbehalten bleibt und die Einnahmenüberschüsse des FLAF und die Rücklagen des Reservefonds des FLAF zweckgebunden und ausschließlich für familienpolitische Zwecke zu verwenden sind."

*****

Herr Bundesminister! Ich bin von Ihrer Vorgangsweise zutiefst enttäuscht! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.54

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Entschließungsantrag, den Frau Abgeordnete Haller soeben verlesen hat, ist ordnungsgemäß überreicht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Ich erteile jetzt Frau Abgeordneter Dr. Sonja Moser-Starrach das Wort. Gleichfalls 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

12.54

Abgeordnete Dr. Sonja Moser-Starrach (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die ÖVP stimmt dieser Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 sehr gerne zu.

Herr Bundesminister! Wir danken Ihnen, und wir danken der dazugehörigen einsatzfreudigen Beamtenschaft. Ich sehe Sie eindeutig in diesem § 40 als den Tempelwächter des Familienlastenausgleichsfonds. Ich habe auch schon mit Frau Kollegin Haller darüber gesprochen, aber sie liest es einfach irgendwo anders. (Abg. Haller: Ihnen fehlt der Überblick! Was sagen Sie zum Vorhaben des Bundesministers Edlinger? Sind Sie damit einverstanden?)

Es steht in aller Deutlichkeit drinnen und ist absolut so zu verstehen, daß diese Gelder ausschließlich den Familien vorbehalten sind. Ich habe in meiner Amtszeit als Bundesministerin schon alles darangesetzt, fremde finanzielle Belastungen wegzubringen. Auch Bundesminister Bartenstein hat alles dazu getan, daß das in diesem Sinne positiv weitergegangen ist. (Abg. Haller: Sie stecken mit der SPÖ immer unter einer Decke!)

Das sogenannte kleine Familienpaket, das im Jänner 1999 in Bad Aussee beschlossen und vereinbart wurde, hat es möglich gemacht: Wir bekommen 30 Millionen Schilling mehr Mittel für Elternbildung, Mediation und Eltern- und Kinderbegleitung. Aus den Ergebnissen der Eltern-Kind-Forschung ist bekannt, daß Elternbildung eines der wichtigsten Instrumente zur Stärkung der Elternkompetenz und der familiären Erziehungsfähigkeiten ist und somit die Basis der Primärprävention gegen verschiedenste Schwierigkeiten in der alltäglichen Eltern-Kind-Situation darstellt.

Die Elternbildung ist auch die Antwort auf zunehmende Individualisierung und den Wertepluralismus in der Gesellschaft. Tradierte Verhaltensweisen erweisen sich immer öfter als nicht mehr hilfreich, um angesichts der Komplexität neuer Familienformen Erziehungsarbeit bestens leisten zu können. Wir wollen die Eigenständigkeit des Kindes akzeptieren und alles dazu tun, daß sich die kindliche Persönlichkeit entfalten und wachsen kann. (Beifall bei der ÖVP.)

Unser Ziel sind selbständige, kompetente Persönlichkeiten.

Ich sehe auch eine unkündbare Elternverantwortung und möchte eine Stärkung dieser Elternkompetenz sowie vor allem, wie schon erwähnt, die Prävention, und zwar besonders bei Beziehungsschwierigkeiten, Entwicklungsstörungen bis hin zu begleitenden Hilfsangeboten bei Gewalt an Kindern.

Zur Elternbildung sind noch die Information, die Selbstreflexion und der Erfahrungsaustausch auch in der Gruppe zu vermerken, um etwaige Schwellenängste abbauen zu können. Oft hilft zu Beginn eben das Zuhören, ein stummes Zuhören. Elternbildungsangebote vor Ort – auch über die Pubertät hinaus – haben sich als äußerst hilfreich erwiesen.

Wir haben flächendeckende Erziehungsberatungsstellen, schulpsychologische Dienste und Familienberatungsstellen sogar mit Schwerpunktbildung, aber wenn Sie so engen Kontakt mit den Elternvereinen und mit den Kindern- und Jugendanwälten haben wie ich, dann werden Sie in den vielen verzweifelten Anrufen und Beratungsgesprächen auch mit Fragen konfrontiert, die nicht in einem einzigen Gespräch zu lösen sind.

Ganz entsetzlich sind für diese Eltern Wartezeiten und Vertröstungsgespräche. Aber mit mehr Geldmitteln können auch mehr qualifizierte Lösungen und Therapeuten angeboten werden. Die hilfesuchenden Menschen werden es uns danken, und Probleme mit Kindern dürfen niemals auf die lange Bank geschoben werden.

Der zweite Teil dieser zusätzlichen Mittel in Höhe von 30 Millionen Schilling soll für Mediation sowie für Eltern- und Kinderbegleitung aufgewendet werden. Wenn die emotionalen Schwierigkeiten auf eine sachliche Ebene gehoben werden können, dann ist es leichter, zu einer Lösungskompetenz zu kommen. Vice versa ist auch die Kinderbegleitung nur dann optimal wirksam, wenn sich auch die Eltern der Co-Mediation unterwerfen, wenn sie sich ebenfalls beraten lassen. Mit dem neuen Eherechts-Änderungsgesetz, das ab 1. Jänner 2000 wirksam wird, haben wir flächendeckend an allen Bezirksgerichten die Möglichkeit, sich freiwillig der Mediation zu stellen.

Die Anwendung mediatorischer Instrumente in familienrechtlicher Konfliktsituation erfolgt in völliger Akkordanz auch mit internationalen Tendenzen. Durch die Europaratsempfehlung zur Familienmediation werden die Vertragsstaaten aufgefordert, Mediation oder andere außergerichtliche Konfliktlösungsmethoden anzubieten, um Streitigkeiten zu verhindern oder aufzulösen und vor allem für die Kinder die bestmögliche Lösung zu finden. Mediation wird auch im 21. Jahrhundert in weiten Bereichen die Konfliktkompetenzlösung darstellen. (Beifall bei der ÖVP.)

13.00

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nunmehr gelangt Herr Abgeordneter Dolinschek zu Wort. (Abg. Dr. Mertel: Dolinschek!) – Wie bitte? (Abg. Dr. Mertel: Die Betonung liegt auf "Do"!) Frau Abgeordnete, ich bitte um Entschuldigung, ich habe zwar eine gewisse Kärntner Connection, aber da bin ich noch nicht so firm. Also: Dolinschek. (Heiterkeit.)

Herr Abgeordneter, ich hoffe, Sie verzeihen mir. Sie sind nun am Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

13.00

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Da Sie sich jetzt darüber einig sind, wie mein Name auszusprechen ist, kann ich ja beginnen. (Heiterkeit.)

Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir alle, die wir hier im Hohen Haus sitzen, sind uns darin einig, daß es derzeit eine erschreckend hohe Zahl von Scheidungen gibt und diese Zahl im Steigen begriffen ist. (Abg. Dipl.-Ing. Schöggl: Das wird jetzt noch leichter!)

Wir sind uns, glaube ich, auch darin einig, daß es in letzter Zeit sehr viele Familientragödien entweder knapp vor der Scheidung oder nach der Scheidung gegeben hat. Auch darüber, daß es eine Eltern- beziehungsweise Partnerbildung geben sollte, um dem zu begegnen und Abhilfe zu schaffen, sind wir uns vermutlich einig. Ich meine auch, daß die Familien heute einer solchen Vielfalt von Werten in der Gesellschaft ausgesetzt sind, daß sie oft total überfordert sind.

Der Elternbildung wird sicherlich bald eine größere Bedeutung zukommen, es kommt aber immer darauf an, wie man sie handhabt und was daraus wird. Eltern oder werdende Eltern können jetzt von dieser Elternbildung Gebrauch machen.

Die Mediation, die in diesem Bereich vorgesehen ist, ist eine neue Form der Schlichtung. Sie kommt aus den Vereinigten Staaten, wie so vieles, und wird sicherlich in Zukunft in Scheidungs-, Umwelt- und auch in Mietfragen eine gewisse Rolle spielen. Die Frage ist nur: Ist sie für die betroffenen Personen schneller und billiger als die Rechtsprechung, die wir derzeit haben?

Herr Bundesminister! Sie haben im Ausschuß angekündigt, daß die Mediation ab 1. Jänner kommenden Jahres, also ab 1. Jänner 2000, flächendeckend in ganz Österreich angeboten wird. Die Mittel dazu – im heurigen Jahr noch 4 Millionen Schilling – sollen auf 30 Millionen Schilling pro Jahr angehoben werden, wovon für die Mediation zwischen 5 und 10 Millionen Schilling und für die Elternbildung 20 bis 25 Millionen Schilling vorgesehen sind.

Sie haben auch gesagt, daß es keine ausschließliche Bundesfinanzierung geben wird, sondern eine Kofinanzierung mit den Ländern anzustreben ist. Allerdings, Herr Bundesminister, gibt es im Prinzip derzeit noch keine Richtlinie, und eine Mitfinanzierung durch die Länder ist bis heute eigentlich nicht gesichert. Der Ansatz ist sicherlich in Ordnung, aber der Vorlage fehlt die Klarheit. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es mangelt an Klarheit bei den Förderungsmaßnahmen, bei der Elternbildung und der Mediation, aber auch – wie meine Kollegin Haller bereits erwähnt hat – bei der Veranlagung der Mittel des Reservefonds im Wege der Bundesfinanzierungsagentur, denn der Zugriff zum FLAF und zum Reservefonds, Herr Bundesminister, sollte meiner Meinung nach ausschließlich dem Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie vorbehalten bleiben. (Bundesminister Dr. Bartenstein: Ganz Ihrer Meinung!) – Ja, da sind wir einer Meinung.

Wenn Ihr Kollege, Herr Finanzminister Edlinger, ankündigt, im Zuge der Steuerreform etwas einzusparen, und er will dadurch einsparen, daß er praktisch die Beiträge von 4,5 auf 3,5 Prozent senkt, so ist das für ihn relativ einfach. Der rote Minister sagt, er spart beim schwarzen Minister ein, und umgekehrt ist es wahrscheinlich auch so. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die Ausbildung zur Mediation wird zur Gänze aus dem FLAF finanziert, was ich auch nicht ganz verstehe, denn der Justizminister hält sich dabei komplett schadlos. Es ist für mich jedoch einfach nicht einsichtig, weshalb die Einführung der Mediation für das Bundesministerium für Justiz aufkommensneutral sein soll oder sogar kosteneinsparend wirken wird und der gesamte budgetäre Aufwand praktisch Ihrem Ministerium zukommt, Herr Bundesminister, denn das bedeutet praktisch, daß die Aus- und Weiterbildung der Familienrichter zu künftigen Mediatoren aus dem FLAF finanziert wird. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt den Vorsitz.)

Darüber hinaus lassen beide Novellen konkrete Hinweise auf die Schaffung eines gesetzlichen Berufsbildes für die Mediation vermissen. Im Prinzip kann sich heute jeder anmelden und zum Mediator ausbilden lassen. Was dabei herauskommen wird, steht in den Sternen.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Haller, Dolinschek, Dr. Graf, Koller, Madl und Kollegen eingebracht im Zuge der Debatte über die Regierungsvorlage (1767 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird in der Fassung des Ausschußberichtes (1964 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

§ 39c lautet:

"§ 39c. (1) Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie kann gemeinnützige Einrichtungen, die das Angebot qualitativer Elternbildung gewährleisten, auf Ansuchen fördern.

(2) Elternbildung ist unter Beachtung allgemein anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnisse durch geeignetes Fachpersonal durchzuführen. Erforderlichenfalls kann der Bund zur entsprechenden Aus- und Weiterbildung des Fachpersonals beitragen. Zur Sicherung der kontinuierlichen Inanspruchnahme von Elternbildungsangeboten kann der Bund notwendige Maßnahmen zur Bewußtseinsbildung durchführen.

(3) Bei allen Projekten zur Förderung der Elternbildung ist eine Mitfinanzierung durch die Länder anzustreben.

(4) Auf die Gewährung von Förderungen besteht kein Rechtsanspruch. Förderungen auf Aufwendung nach Abs. 1 bis Abs. 3 sind aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zu tragen.

(5) Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie hat Richtlinien zur Förderung der Elternbildung zu erlassen, in denen das Nähere bestimmt wird. Die Richtlinien sind im Amtsblatt zur ‚Wiener Zeitung‘ zu veröffentlichen."

*****

(Beifall bei den Freiheitlichen.)

13.06

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesene Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Mertel. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

13.06

Abgeordnete Dr. Ilse Mertel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Haller, es ist natürlich immer ganz gut, wenn ein Politiker, ein Abgeordneter, eine Abgeordnete das Gras wachsen hört, aber ich kann es in diesem Fall nicht nachvollziehen, denn in dieser Bestimmung steht etwas anderes.

Es steht darin, daß diese Agentur verpflichtet wird, das Geld so anzulegen, daß es sich möglichst stark vermehrt. Das ist eine Aufgabe dieser Agentur, die wir eingesetzt haben. Sie hat den Auftrag, die Staatsschulden zu verwalten und die Mittel optimal zu veranlagen. Sie hat natürlich auch die Aufgabe, Kredite aufzunehmen, aber vor allem hat sie eben die Mittel wie die im Reservefonds optimal anzulegen.

Auch die Befürchtungen betreffend das Zugriffsrecht des Finanzministers kann ich nicht nachvollziehen, weil der Finanzminister weder Vorstandsmitglied noch Aufsichtsratsmitglied dieser Agentur ist. Er hat lediglich die Aufsicht über diese Agentur, die eine ausgegliederte Dienststelle ist. (Abg. Mag. Trattner: Der Einfluß kann ein sehr hoher sein! – Abg. Dr. Graf: Er kann sie ausschalten!)

Ich glaube auch nicht, daß die Befürchtungen der Frau Abgeordneten Haller, die sie in einer Ausschußfeststellung festgehalten hat, vom Herrn Familienminister geteilt werden. Daher halte ich einen Entschließungsantrag für überflüssig. Ich habe den Herrn Familienminister während der Ausschußsitzung gefragt, ob diese Ausschußfeststellung für ihn von Wichtigkeit wäre, aber er hat dies verneint. Er hat auch auf Befragen durch Frau Haller mit den Schultern gezuckt, weil er eben den Gesetzestext nicht so empfindet, als ob ein Eingriffsrecht in seine Rechte vorläge. (Abg. Dr. Graf: Aber er kann den Fonds ausräumen! Gegen die Veranlagung wird er vielleicht nichts machen!)

Ich finde, daß Frau Haller zu Unrecht von Herrn Bundesminister Bartenstein zutiefst enttäuscht ist, denn die Mittel des Fonds sind nach wie vor zweckgebunden. (Abg. Öllinger: Machen Sie jetzt Mediation?) Das ist meine Sicht der Dinge, und ich halte es auch für richtig, daß Familienmittel zweckgebunden sind.

Die heutige FLAG-Novelle steht in einem engen Zusammenhang – das möchte ich schon noch betonen – mit dem Eherechts-Änderungsgesetz, das wir vor zwei Tagen beschlossen haben. Damit konnte nämlich das Konfliktregelungsmodell Mediation erstmals gesetzlich anerkannt werden. Diese Novelle steht aber auch in unmittelbarem Zusammenhang mit jenem Teil des Familienpaketes – nennen wir es "Bad Ausseer Familienpaket" –, der die Karenzzeitflexibilisierung vorhat und regeln soll, mit jenem Teil also, den wir – davon gehe ich aus – noch im Juli beschließen werden.

Traurige Realität ist, daß Gewalt in der Familie vor allem im Zusammenhang mit Scheidungen und als Folge von Scheidungen auftritt und daß Gewalt – das ist höchst bedauerlich – leider oft als Mittel der Konfliktlösung betrachtet wird. Ich denke dabei zum Beispiel an den Vorfall in Salzburg, der fünf Menschen das Leben gekostet hat. Ich meine, daß alles darangesetzt werden muß, um solche Taten zu verhindern. Dabei geht es uns natürlich vor allem um die betroffenen Kinder, die besonders unter Gewalt und Scheidungen leiden. Gewalt kann und darf nicht Mittel der Konfliktlösung sein!

Wir müssen die bereits gewonnenen Erfahrungen aus der Mediation beachten, die ja schon einige Projektläufe hinter sich hat. Ich meine auch, daß wir die Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitforschung dieser Mediationsmodelle künftig in unsere Vorhaben einbauen müssen.

Was eine qualitative Elternbildung betrifft, möchte ich betonen, daß es das Ziel ist, die Erziehungskompetenz der Eltern zu stärken und natürlich – das ist mir wichtig – eine Förderung der gewaltfreien Erziehung zu bewirken.

Aus meiner Sicht geht es auch darum, die bisherigen Elternbildungsangebote durch eine Informationskampagne effizient zu ergänzen, das Image der Elternbildung zu erhöhen, sie vor allem im Bewußtsein der Bevölkerung zu verankern und die Väter verstärkt in Elternbildungsangebote einzubinden und zur Teilnahme zu motivieren.

Abschließend noch ein Gedanke: Ich meine, daß dieses Gesetz durchaus eine Initiative für die Etablierung neuer, zukunftsorientierter Berufsfelder und Berufsbilder für unsere Gesellschaft ist und sich durch den Ausbau der Mediation und der Elternbildung für viele Menschen neue Berufschancen ergeben. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Graf: Dafür muß man eine Grundlage schaffen! Heute kann sich jeder "Mediator" nennen! – Abg. Dr. Mertel – auf dem Weg zu ihrem Platz –: Ich habe von einem Berufsbild gesprochen! – Abg. Dr. Graf: Aber es muß eine Grundlage geschaffen werden! – Abg. Dr. Mertel: Ich weiß, Ihr Anliegen sind die Rechtsanwälte!)

13.11

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Klara Motter. – Bitte, Frau Abgeordnete.

13.11

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist zwar Mittagspause, ein paar Kollegen sind aber doch noch da, und dafür danke ich, denn es ist doch eine wichtige Materie, über die wir jetzt diskutieren. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Ich möchte nicht so sehr auf den Inhalt eingehen, denn das haben meine Vorredner schon getan, ich möchte nur sagen, wir Liberalen stimmen der Regierungsvorlage: Bundesgesetz, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird, zu. 30 Millionen mehr Förderungen für die Ehebildung ist als positiv anzusehen. (Abg. Dr. Graf: Die Ehebildung wird damit nicht gefördert!) Daß ab dem Jahr 2000 auch Mediationen sowie Eltern- und Kinderbegleitung in Scheidungs- und Trennungssituationen sowie Maßnahmen zu Elternbildung gefördert werden, ist zu begrüßen. – Ist es jetzt richtig gewesen, Herr Kollege? (Abg. Dr. Graf: Es geht ja eher um Scheidungen!)

Gestatten Sie mir trotzdem eine Kritik an der Gesetzesvorlage. Dem Entwurf mangelt es eindeutig an Klarheit, und zwar sowohl, was die Förderungsmaßnahmen der Elternbildung und der Mediation als auch, was die Veranlagung der Mittel des Reservefonds im Wege der Bundesfinanzierung betrifft.

Es ist weiters nicht klar, um welche Institutionen es sich handelt und welche Einrichtungen von diesen Förderungsmaßnahmen profitieren. Auch darüber, wie die Länder zu einer Mitfinanzierung stehen, gibt es noch keine konkreten Aussagen, aber gerade diese Mitfinanzierung durch die Länder ist maßgeblich, um eine effiziente, zielführende Elternbildung anzubieten. Herr Minister, ich bitte Sie, das mit den Ländern ehebaldigst zu regeln. Ich wünsche Ihnen dafür auch viel Erfolg. (Beifall beim Liberalen Forum.)

13.13

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.13

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Gestatten Sie mir im vorhinein eine kritische Anmerkung, Herr Bundesminister, die mit dem Gesetzestext selbst nichts zu tun hat. Wir hatten ja schon mehrere Debatten, die dieses kleine Familienpaket oder andere Teile des kleinen Familienpakets betroffen haben, und wir haben schon sehr früh vernommen, daß Sie auch dafür sind, daß bestimmte Regelungen eingeführt werden. Aber uns ist damals immer wieder versichert worden: Das kleine Familienpaket ist nicht teilbar, es kommt im ganzen, oder es kommt gar nicht.

Das hat damals vor allem die Regelung über das erhöhte Karenzgeld für Frauen, die den Namen des Kindesvaters nicht nennen können oder wollen, betroffen. (Abg. Dr. Mertel: Das war nicht in Bad Aussee!) Da war schon klar, daß Sie, Herr Bundesminister, zustimmen. Aber für eine Partei in diesem Haus, für die ÖVP, war klar, das kann nicht kommen. Und als dann klar war, daß es doch kommen wird, hat es geheißen, das kommt nur im Paket, im kleinen Familienpaket, und das kann nicht geteilt werden.

Jetzt stelle ich fest, daß das kleine Familienpaket doch geteilt wurde, nämlich in jene Tranche, die wir heute diskutieren, und in eine Tranche, die nicht in dieser Sitzungsperiode behandelt wird, sondern in der nächsten.

Das war die kleine kritische Anmerkung, die gar nichts mit dem Inhalt dieser Novellierung, die wir heute beschließen, zu tun hat.

Zur gegenständlichen Novelle stehen auch wir von den Grünen positiv. Ja, ich sehe es als einen Fortschritt an, daß die Elternbildung, daß die Mediation unterstützt wird, daß sie vom Bundesministerium betrieben und finanziert wird. Ich habe aber schon im Ausschuß angemerkt, daß ich mir klare Absprachen oder eine Koordination mit anderen öffentlichen Stellen, die Mediation betreiben, wünschen würde.

Ich kann auch der Anregung des Kollegen Graf, daß man an diesem Berufsbild Mediation oder Mediator arbeiten muß, etwas abgewinnen. Ich bin allerdings nicht so überzeugt davon, daß die Mediation nur eine willkommene Berufserweiterung für Juristen sein soll. Ich würde mir wünschen, daß man auch Ausbildungsvorgaben beschreibt, die notwendig sind, um wirklich gute Mediatoren und Mediatorinnen zu haben. Das wünsche ich mir, und an diesem Punkt wird zu arbeiten sein. (Abg. Dolinschek: Da sind wir bei Ihnen! – Abg. Dr. Graf: So ist es!)

Gleichzeitig, meine sehr geehrten Damen und Herren – vor allem Kollege Dolinschek hat das so beschrieben –, habe ich keine allzu hohen Erwartungen – und ich möchte vor solchen Erwartungen auch warnen – dahin gehend, daß mit dem, was wir heute hier beschließen, die Familientragödien der Zukunft ausgeschlossen werden können.

Ich würde eher meinen – und es wäre schon ein großes Verdienst, wenn wir das erreichen könnten –, daß wir durch die Mediation die sehr schmerzvollen Trennungsprozesse in den kleinen Details besser begleiten können. Aber die großen Familientragödien und Konflikte, die sich sehr oft auch bei Trennungen abspielen, werden wir, so fürchte ich, dadurch nicht eliminieren können. Diese Hoffnung sollte man auch gar nicht mit der Erwartung, die man an die Mediation hat, verknüpfen, sonst würden diese Erwartungen nur enttäuscht werden. (Abg. Dr. Mertel: Immerhin erreicht man durch die Mediation über 50 Prozent einvernehmliche Lösungen!)

Ich glaube auch, daß die Mediation ihr Gutes leisten kann, aber ich meine, daß es dabei eher um die kleinen Dinge geht, sowie vor allem um die bei Trennungen Hauptbetroffenen, die fast immer auf der Strecke bleiben, nämlich die Kinder. (Abg. Dr. Graf: Mit dem Wegweiserecht wurde auch diese Erwartung geweckt, und die ist nicht eingetroffen!) – Okay, aber in diesem Fall, Herr Kollege Graf, habe ich diese Erwartungen nicht. Ich weiß nicht, was der Herr Bundesminister noch dazu sagen wird. Ich habe nur gemerkt, Kollege Dolinschek hat das in bezug auf die großen Familientragödien angesprochen, also habe ich eher die Annahme damit verbunden, daß von Ihrer Seite die große Erwartung kommt.

Ich wollte meinen Debattenbeitrag dazu nutzen, um generell davor zu warnen, daß man allzu große Erwartungen damit verknüpft. Trotzdem ist es positiv, wenn man in den kleinen Details, was diese eben sehr schmerzvollen Trennungsprozesse betrifft, nicht bei allen, aber bei sehr vielen dieser Trennungen etwas verbessern helfen kann.

Die Elternbildung will ich jetzt gar nicht noch einmal ansprechen, denn mit den – seien wir ehrlich – gar nicht so hohen Geldmitteln, die wir dafür ausgeben, die wir dafür zur Verfügung stellen, werden wir eine allumfassende Elternbildung, unabhängig davon, ob sie notwendig und sinnvoll ist, nicht erreichen können.

Selbstverständlich – oder hoffentlich – werden auch die Mittel, die zusätzlich in diesem Bereich ausgegeben werden, sinnvoll eingesetzt, wenn es bei den Rahmenbedingungen stimmt. Diese sind auch im Ausschuß teilweise schon angesprochen worden.

Ich möchte noch einmal klar sagen: Unsere Zustimmung gilt, aber bitte versuchen wir nicht, das, was wir damit auf den Weg bringen, mit allzu hohen Erwartungen zu verknüpfen. Dann könnte es zumindest im Kleinen ein nützlicher Beitrag sein. – Danke. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

13.19

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet hat sich nun Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. – Bitte, Herr Bundesminister.

13.19

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Frau Abgeordnete Haller hat insbesondere den veränderten § 40 des Familienlastenausgleichsgesetzes zum Anlaß genommen, um das Gras wachsen zu hören, wie Sie, Frau Abgeordnete Mertel, das genannt haben.

Da ist nichts dran. Es geht dabei ausschließlich darum, Frau Abgeordnete Haller, daß die in Zukunft zu erwartenden Überschüsse des Familienlastenausgleichsfonds bestmöglich veranlagt werden. Es ist weiterhin so, daß gemäß § 40 Abs. 1 des FLAG der Fonds nicht nur eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, sondern auch vom Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie verwaltet wird.

Es ist auch nicht so, daß dem Bundesministerium für Finanzen eine Mitkompetenz bei der Veranlagung eingeräumt wird, sondern lediglich der Bundesfinanzierungsagentur. Das ist auch sinnvoll, denn bei der heutigen Volatilität der Märkte heißt es rasch zu reagieren. Es werden erhebliche Geldmittel sein, die da zu veranlagen sind. Dabei geht es darum, die bestmöglichen Zinsen zu lukrieren. Das ist im Sinne des Bundes, das ist vor allem aber auch im Sinne der Familien. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Haller: Dann können Sie ja unserem Antrag zustimmen!)

Zu Ihrer Anmerkung, Frau Abgeordnete Haller, daß Herr Finanzminister Edlinger gestern gesagt habe, daß ihm verschiedene Töpfe nicht passen, und insbesondere zu Ihrer Bemerkung, daß er im heutigen "Standard" zitiert wird, daß die Beiträge zum Familienlastenausgleichsfonds von derzeit 4,5 auf 3,5 Prozent zurückgeführt werden: Ich habe den gleichen "Standard" wie Sie – auf die Zeitung bezogen, nicht auf etwas anderes. (Abg. Dolinschek: Wie meinen Sie das?) – So wie ich es gesagt habe, durchaus neutral. (Abg. Böhacker: Neutral ist gut!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Dazu sage ich, daß diese Absicht des Finanzministers – er tut sie nicht zum ersten Mal kund, vermutlich auch nicht zum letzten Mal, aber es paßt zur heutigen Debatte – ein Volumen von nicht weniger als ... (Abg. Haller: Wie war das gestern mit dem Finanzminister?) – Wenn Sie mir kurz zuhören, Frau Abgeordnete Haller, dann werden Sie mit dem, was ich jetzt sage, vermutlich ausnahmsweise sogar einverstanden sein.

Das Volumen würde einer Reduktion von nicht weniger als 9 Milliarden Schilling entsprechen. Ich betone den Konjunktiv. Eine Senkung der FLAF-Beiträge um diesen einen Prozentpunkt würde die Familien Österreichs also 9 Milliarden Schilling kosten. Wir bräuchten uns dann bezüglich der Finanzierbarkeit der jetzt gerade umgesetzten Familiensteuerreform keine Gedanken mehr zu machen. Sie wäre nicht finanzierbar. Der FLAF hat diese Überschüsse nicht – weder im Jahre 1999 noch im Jahre 2000.

Ich finde diesen Vorstoß des Finanzministers – ich sage das so offen hier; er hat mich ja auch nicht konsultiert, bevor er dieses Interview gegeben hat – doppelt unverständlich (Abg. Böhacker: Zweigeteilte Regierung!), weil es seitens der Frau Kollegin Prammer – daran habe ich mich erinnert, als sie mich gestern hier auf der Regierungsbank bei der Debatte zur Dringlichen Anfrage der Freiheitlichen unterstützt hat; nicht Sie waren es, aber die Frau Abgeordnete Partik-Pablé, die diese Anfrage vorgetragen hat – einen Vorstoß gibt, das Karenzgeld in Zukunft einkommensabhängig zu gestalten, also nicht 5 565 S pro Monat zu gewähren, sondern einen Betrag, der irgendwo zwischen 6 000 S und 14 000 S liegt. (Zwischenruf der Abg. Rosemarie Bauer.)

Das weiß ich nicht, aber Frau Ministerin Prammer hat einer Wochenzeitung gegenüber gesagt, durchschnittlich wären das 7 742 S, soviel würde nach ihren Berechnungen das Karenzgeld in Zukunft im Durchschnitt ausmachen. Allein dieser Vorschlag der Frau Kollegin Prammer würde das Budget und den FLAF auf heutiger Rechtsbasis mit 3,8 Milliarden Schilling belasten.

Also was ich nicht verstehe, ist, daß auf der einen Seite aus ein und derselben Regierungsfraktion der Vorschlag kommt, die Beiträge zum FLAF ganz entscheidend zu reduzieren und damit sogar die Familiensteuerreform zu gefährden, auf der anderen Seite aber Vorschläge kommen, diesen FLAF in Milliardenhöhe zu belassen, was vom Herrn Finanzminister zu meiner großen Verwunderung nicht nur unwidersprochen bleibt, sondern sogar begrüßt wird. Das paßt nicht zusammen! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich habe schon gesagt, diese Begehrlichkeiten des Herrn Finanzministers sind nicht neu. Ich erwarte sie auch in der Zukunft, schließlich haben wir ja bald Wahlen, aber ich weise diesen Vorstoß klar zurück. Eine Budgetsanierung zu Lasten der Familien kommt für mich nicht in Frage! Dafür stehe ich, meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses, nicht zur Verfügung, und ich hoffe, Sie auch nicht. (Beifall bei der ÖVP.)

Zuletzt: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Öllinger, ich kann Sie beruhigen: Es war eine Entscheidung der Präsidiale, nicht von mir, diese FLAF- und FLAG-Punkte heute zu behandeln. Jene Punkte, die ursprünglich in die Kompetenz der Frau Sozialministerin fallen, folgen in einigen Tagen. Das hat keine tieferen Ursachen. Das Karenzzeitkonto und auch die Neuregelung des Punktes, daß die Nennung des Vaters bei der Inanspruchnahme des Zuschusses zum Karenzgeld nicht unbedingt notwendig ist, all das wird im Hohen Haus in einigen Wochen verhandelt und, so nehme ich an, auch beschlossen werden.

Ich stehe jedenfalls voll zu dieser Entscheidung der Bundesregierung, die ich ja schließlich gerne mitgetragen habe. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

13.25

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Herr Bundesminister.

Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Steibl. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

13.25

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Auch ich möchte auf einen der wichtigsten Punkte in diesem Familienlastenausgleichsgesetz zu sprechen kommen, nämlich auf den Bereich der Elternbildung.

Der Wunsch nach einem harmonischen Familienleben und einer funktionierenden Partnerschaft steht für viele Menschen ganz oben auf der Werteskala. Das bestätigt auch der Jugendbericht, der als übernächster Tagesordnungspunkt diskutiert wird. Auf der anderen Seite wissen wir um die steigenden Scheidungsraten und um die zunehmende Gewaltbereitschaft auch in der Familie. Diese Diskrepanz zwischen Wunsch und Wirklichkeit zeigt, wie wichtig und wie notwendig es ist, in Richtung Prävention zu gehen und zu arbeiten, und gerade in diesem Zusammenhang kann Elternbildung, kann Partnerbildung ein wichtiger Faktor sein.

Ich möchte mich seitens des ÖVP-Klubs wirklich sehr herzlich bei Herrn Minister Bartenstein dafür bedanken, daß er diese Initiative gesetzt hat, daß er sich aktiv darum bemüht hat, daß diese Vorlage zustande gekommen ist, denn ich denke, sie ist zum Wohle der Familien. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Notwendigkeit dafür erkennt man auch daran, daß viele Länder diesbezüglich schon Vorarbeiten geleistet haben. Ich möchte nur erwähnen, daß es zum Beispiel in der Steiermark mit allen Erwachsenenbildungseinrichtungen, die sich mit dieser Thematik beschäftigen, eine Vernetzung gibt, um gemeinsam daran zu arbeiten und auch an die Zielgruppe heranzukommen. Das ist deshalb wichtig, weil diese Zielgruppe ja nicht immer offen zugibt, daß sie in Not ist, daß sie Informationen braucht und eben zum Beispiel Seminare in Anspruch nehmen möchte.

Ich möchte aber noch auf einen anderen Punkt zu sprechen kommen, dessen Erledigung in dieser Sitzungsperiode leider nicht mehr machbar war. Es ist dies etwas, was im Familienpaket von Bad Aussee auch mit besprochen und beschlossen wurde, nämlich die Schüler- und Lehrlingsfreifahrt bei auswärtiger Unterbringung.

Ich verstehe das nicht: Am 11. Feber 1998 haben Herr Bundesminister Edlinger, Frau Bundesministerin Prammer und auch Frau Kollegin Mertel das unterschrieben und somit die Zustimmung gegeben. Ich muß zugestehen, daß Frau Kollegin Mertel sich wirklich sehr darum bemüht hat, noch eine Möglichkeit zu finden, diesen Antrag bei der letzten Ausschußsitzung einzubringen, es ist ihr nur leider nicht gelungen.

Für mich ist unverständlich, daß ein Herr Bundesminister Edlinger und eine Frau Ministerin Prammer das zwar unterschrieben haben, aber dann nichts umgesetzt wird! Ich finde, das ist nicht in Ordnung. Aber ich denke, das paßt in eine gewisse Linie, denn der Finanzminister wird im "Standard" vom 8. Juni zitiert, daß er Familien mit kleinen Kindern als die "G’stopften" bezeichnet. Ich finde, so kann man das nicht formulieren! Und auch Mütter und Väter, die in Karenz gehen, werden nach Meinung der SPÖ "teuflisch verführt".

Nächster Punkt. Für uns ist auch unverständlich, warum man nicht weiterkommt, warum man nicht wenigstens in Diskussion kommt – es gibt ja nicht wirklich eine Diskussion seitens der SPÖ – über das "Karenzgeld für alle". Das wäre neben der Schüler- und Lehrlingsfreifahrt auch bei auswärtiger Unterbringung einer der wichtigsten Punkte für die Familien in unserem Land. Ich würde die SPÖ wirklich darum bitten, daß sie in diesen Fragen einmal einen Schritt weitergeht, in Verhandlungen eintritt, damit diese Punkte zum Wohle unserer Familien und Kinder umgesetzt werden können. (Beifall bei der ÖVP.)

13.29

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Bures. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

13.29

Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In Ergänzung, Frau Kollegin Steibl: Sie haben einen wesentlichen Satz vergessen, der unter diesen zwölf zusätzlichen Punkten, die vereinbart und unterschrieben wurden, gestanden ist, nämlich, daß es von der finanziellen Entwicklung des FLAF abhängig ist. (Abg. Steibl: Wer verwaltet den FLAF: der Herr Minister Edlinger oder der Herr Minister Bartenstein?) Meiner Meinung nach ist es die ureigenste Aufgabe eines Finanzministers, dafür Sorge zu tragen, daß Maßnahmen, die gesetzt werden, auch die entsprechende finanzielle Deckung finden. Wir wissen ja aus anderen Bereichen, wozu es führt, wenn man Vorschläge macht, aber dann nicht weiß, woher man das Geld nehmen soll.

Ich halte es für eine sehr eigenartige Situation, daß das Parlament – gerade dann, wenn es um Konfliktlösungs- und Konfliktregelungsmodelle geht, um die Mediation also – womöglich die Aufgabe eines Mediators zwischen zwei Regierungsmitgliedern übernehmen soll.

 

Herr Kollege Bartenstein! Ich nehme an, Sie werden keinen Mediator beziehungsweise keine Mediatorin brauchen. (Abg. Steibl: Nein, er weiß selber, was er will!) Gehen Sie mit Herrn Minister Edlinger auf einen Kaffee, regeln Sie, wer was wann in der Zeitung liest, meiner Ansicht nach kann das nicht die Aufgabe des Hohen Hauses sein. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten des Liberalen Forums.)

Ich halte die vorliegende Regelung, nämlich Mittel für die Elternbildung zur Verfügung zu stellen, für unumstritten; das haben auch meine Vorrednerinnen und Vorredner betont. Ich finde, daß Elternbildungsmaßnahmen, die dabei helfen sollen, mit Konflikten umzugehen, auch in Eltern-Kind-Beziehungen ganz besonders wichtig sind.

Die heutige Änderung ist ein kleiner Mosaikstein in einem gesamten Familienpaket. Ich möchte nur kurz die entsprechenden Maßnahmen in Erinnerung rufen, die zum Schutz vor Gewalt in der Familie, zum Schutz von Frauen und Kindern, die Gewalt in der Familie ausgesetzt sind, getroffen wurden. Aufgrund einer jahrzehntelangen Aufklärungsarbeit vor allem von Frauenpolitikerinnen dieses Hauses ist es gelungen, ein öffentliches Bewußtsein zu schaffen, das die Maßnahmen, die in diesem Zusammenhang gesetzt wurden, auch wirklich unterstützt.

So ist etwa das Wegweiserecht gegen Gewalttäter eine sehr notwendige Maßnahme gewesen, ebenso Opferschutzmaßnahmen, der Ausbau von Frauenhäusern et cetera. Heute wird ein kleiner, zusätzlicher Beitrag geleistet, dabei steht im Mittelpunkt, daß junge Menschen in einer gleichberechtigten Beziehung leben wollen, in der die Arbeitsteilung zwischen Männern und Frauen gerecht abläuft und Beruf und Familie vereinbar sind. In diesem Familienpaket ist daher die Flexibilisierung der Karenzzeit ein sehr wichtiger Punkt.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten können aufgrund unserer familienpolitischen Gesamtbetrachtung diesem Paket unsere Zustimmung geben, mit einem Abänderungsantrag, den ich hiermit einbringen möchte:

Abänderungsantrag

der Abgeordnete Dr. Ilse Mertel, Dr. Sonja Moser-Starrach und Kollegen zum Bericht des Familienausschusses (1964 der Beilagen) betreffend die Regierungsvorlage (1767 der Beilagen) eines Bundesgesetzes, mit dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 in der Fassung des Ausschußberichtes (1964 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

In Z 1 hat § 39 c Abs. 5 wie folgt zu lauten:

"(5) Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie hat Richtlinien zur Förderung der Elternbildung, von Mediation sowie der Eltern- und Kinderbegleitung in Scheidungs- und Trennungssituationen zu erlassen, in denen das Nähere bestimmt wird. Die Richtlinien sind im Amtsblatt zur ,Wiener Zeitung‘ zu veröffentlichen."

*****

Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.33

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesene Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, auch entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Weiters zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Platter. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

13.33

Abgeordneter Günther Platter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Minister! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es melden sich heute natürlich vor allem Frauen zur Änderung des Familienlastenausgleichsfonds zu Wort (Abg. Steibl: Gott sei Dank auch ein Mann!), aber gestatten Sie mir, ebenfalls einige Anmerkungen dazu zu machen.

Erfreulich ist, daß für die Elternbildung und für die Mediation künftig mehr finanzielle Mittel zur Verfügung stehen. Ich möchte kurz zur Elternbildung Stellung nehmen, weil ich weiß, in welch schwieriger Situation Eltern sich oft befinden, in welch schwierige Situation auch Familien kommen können.

In diesem Zusammenhang möchte ich vor allem auf die Suchtpräventionsmodelle zu sprechen kommen. Aus meiner früheren beruflichen Tätigkeit – ich war einmal Suchtgiftfahnder – weiß ich, was sich in manchen Familien abspielt, wenn ein Kind, aus welchem Grund auch immer, sei es verschuldet oder unverschuldet, in Drogenabhängigkeit gerät. Das ist nicht nur eine äußerst schwierige Situation für die Drogenabhängigen selbst, sondern die Eltern und die ganze Familie sind oft einem unglaublichen Druck ausgesetzt.

Anfangs, wenn sich die Konsumation eher auf leichte Drogen beschränkt, aber dennoch bereits eine Verhaltensänderung feststellbar ist, sind die Elternteile oft unterschiedlicher Meinung darüber, warum sich dieses Kind plötzlich verändert hat. Wenn ein Kind, ein Jugendlicher oder eine Jugendliche aus diesem Teufelskreis aber nicht mehr herauskommt und schlußendlich zu harten Drogen greift, wird das zu einer gewaltigen Belastung für die Eltern, für die gesamte Familie, aber auch für den näheren Bekanntenkreis. Der Schulerfolg läßt nach, es ist oft eine gewaltige Verhaltensänderung feststellbar, das äußere Erscheinungsbild verändert sich, der Bekanntenkreis verändert sich, und letztlich steht manchmal auch zuwenig Geld zur Verfügung.

In vielen Fällen kommt es dann soweit, daß es zwischen den Elternteilen zu unterschiedlichen Meinungen darüber kommt, ob man nun dem drogenabhängigen Kind noch weitere finanzielle Unterstützung gewähren soll oder nicht, und bedauerlicherweise ist es gar nicht selten der Fall, daß in solchen Notsituationen das drogenabhängige Kind sogar die eigenen Eltern bestiehlt.

Zu solchen Tragödien kommt es – oftmals in einem weit größeren Ausmaß, als man annimmt – leider sehr häufig, und es entstehen dabei natürlich nicht nur zwischen den Elternteilen große Konflikte, sondern es droht dabei die gesamte Familie auseinanderzubrechen. Meine Damen und Herren, da muß geholfen werden! Es muß nicht nur dem drogenabhängigen Kind oder Jugendlichen geholfen werden, sondern es muß auch den Eltern geholfen werden.

Die Eltern müssen sich fragen: Wie gehe ich mit diesem Problem um? Wie verhalte ich mich gegenüber dem drogenabhängigen Kind, und wie verhalte ich mich gegenüber dem eigenen Partner? – Gerade in solchen Fällen sind die Suchtpräventionsmodelle im Rahmen der Elternbildung von unschätzbarer Bedeutung. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) Meine Damen und Herren! Damit kann den Eltern wirklich wertvolle Hilfe angeboten werden.

Da ich gerade von der Drogenabhängigkeit spreche und auch die Folgeerscheinungen der Drogenkonsumation sehr gut kenne, möchte ich heute und hier in aller Klarheit sagen, daß die Freigabe der Drogen, auch der sogenannten leichten Drogen, keinesfalls der richtige Weg ist! Ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, wenn die Liberalen, die Grünen und auch manche Sozialdemokraten immer wieder die Freigabe dieser leichten Drogen befürworten, und dafür, daß die Grünen, die Liberalen und auch die Sozialdemokraten im Europäischen Parlament immer wieder die Freigabe von leichten Drogen befürworten und das sogar immer wieder verlangen. Die ÖVP sagt ein klares Nein zu solchen Intentionen, ein klares Nein zur Drogenfreigabe! (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Wir wollen nicht, daß in unserem Land Drogen in Geschäften erworben werden können. Wir wollen nicht, daß Österreich ein Paradies der Drogenhändler wird. Was wir aber wollen, ist, daß unsere Kinder, unsere Schüler, unsere Jugendlichen vor Drogen geschützt werden. Wir wollen, daß den Drogenabhängigen aus ihrer Sucht geholfen wird. Wir wollen, daß den Eltern von drogenabhängigen Kindern die bestmögliche Unterstützung zuteil wird, und wir wollen auch, daß Dealer, die unsere Jugend in die Drogenabhängigkeit treiben, hart bestraft werden.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluß. Die Elternbildung mit dem Schwerpunkt Suchtprävention ist der richtige Weg. Therapie statt Strafe ist für Suchtgiftkranke das richtige Rezept, und harte Strafen für Drogenhändler können nur die logische Konsequenz daraus sein. (Beifall bei der ÖVP.)

13.38

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Müller. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

13.38

Abgeordneter Karl Gerfried Müller (SPÖ): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Meine Damen und Herren! (Rufe: Finanzminister?) – Herr Familienminister, ich bitte um Entschuldigung! (Abg. Schwarzenberger: Er wäre auch ein guter Finanzminister! – Heiterkeit.)

Der wesentlichste Inhalt der geplanten Novellierung läßt sich mit verstärkter Elternbildung zur Erhöhung der Erziehungskompetenz umschreiben. Ich halte diesen Ansatz wirklich für sehr wichtig und richtig: Vorsorge in Form von Elternbildung, und zwar dahin gehend, wie man der Gewalt in der Familie vorbeugen kann, und auch Aufklärung über sonstige Gefahren in unserer Gesellschaft, wie zum Beispiel den Drogenmißbrauch, den Herr Platter bereits angesprochen hat. Ich glaube aber, daß in diesem Zusammenhang sicherlich auch der Alkoholmißbrauch als gleichgelagert zu sehen ist.

Diese Vorsorge, diese Aufklärung, diese Hilfe sollen ein wichtiger Bestandteil der Familienpolitik sein.

Es muß uns bewußt sein, daß die Erziehung von Kindern und damit auch die Vermittlung von Werten eine wesentliche Leistung für unsere Gesellschaft darstellt. Untersuchungen zeigen ja, daß rund drei Viertel der Österreicherinnen und Österreicher der Meinung sind, daß man eine Familie braucht, um glücklich zu sein. Partner- und Familienzufriedenheit stehen für die Österreicherinnen und Österreicher generell an erster Stelle, wenn es um die Beurteilung ihrer subjektiven Lebenszufriedenheit geht.

Bei der Vergrößerung des Angebotes an Elternbildungskursen muß einerseits darauf geachtet werden, daß das Angebot in vielfältiger Form erfolgt, damit die Eltern dieses Angebot auch entsprechend in Anspruch nehmen können. Als Beispiele wären in diesem Zusammenhang die Unterstützung in Krisensituationen, Familienberatung und Prävention zu nennen.

Hohes Haus! Besonders wichtig ist die Mediation oder Eltern- und Kinderbegleitung in Scheidungs- und Trennungssituationen. Unter der Scheidung, in deren Verlauf ein Elternteil ausgegrenzt wird, leiden Kinder oft jahrelang, und es ist für Kinder ohne zusätzliche Betreuungsangebote sehr schwierig, scheidungsbedingte Schwierigkeiten zu überwinden. Deshalb ist uns Sozialdemokraten dieses erweiterte Betreuungsangebot in Form von Kinder- und Elternbegleitung ein wichtiges Anliegen.

Ich möchte auf die Wichtigkeit der vorgesehenen Erweiterungen hinweisen, meine jedoch, daß man für finanziell Bessergestellte doch eine entsprechende Kostenbeteiligung in Erwägung ziehen sollte.

Abschließend möchte ich noch die neugeschaffene Möglichkeit hervorheben, Mittel des Reservefonds für Familienbeihilfen bestmöglich veranlagen zu lassen. Da der Reservefonds ab dem Jahr 2000 über Überschüsse verfügen dürfte, ist diese Maßnahme als wesentlicher Beitrag zur Wahrnehmung der fiskalischen Verantwortung zu sehen. Ich hoffe, daß Mittel aus dem FLAF niemals für Spekulationszwecke verwendet werden, und bin zuversichtlich, daß mit der Betrauung der Profis der österreichischen Bundesfinanzierungsagentur jegliches Risiko ausgeschlossen ist. (Beifall bei der SPÖ.)

13.42

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Buder. Gleichfalls 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

13.42

Abgeordnete Hannelore Buder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Auch ich halte es für begrüßenswert, daß die Mediation durch diese Gesetzesänderung gefördert wird, denn wir wissen ja, daß in Österreich 34 Prozent der Ehen geschieden werden, wovon 18 000 bis 20 000 Kinder betroffen sind. Und es sind diese betroffenen Kinder, aber auch deren Eltern, die eine besondere Hilfe und eine besondere Stütze brauchen!

Im Falle einer Scheidung kann die Mediation helfen, den Kindern zu zeigen, daß ihre Eltern fähige, verantwortungsbewußte Menschen sind, die ihre Kinder lieben und sie nicht alleine lassen. Es gelingt durch eine Mediation oft auch, den Kindern schädliche Loyalitätskonflikte zu ersparen, und es gelingt mit Mediation oft, ein kooperatives Miteinander statt eines zerstörerischen Gegeneinander zu erreichen.

Heute ist das Ziel der Scheidungsmediation die Förderung der Kooperation zwischen den Streitparteien. Man versucht, zu erreichen und das Bewußtsein zu vermitteln, daß ein Paar, welches sich trennt, sich bemüht, Eltern zu bleiben.

Voraussetzung für eine Mediation ist der freiwillige Zugang. Die Mediation setzt voraus, daß die Streitparteien eine Regelung finden wollen, sie setzt Verhandlungsbereitschaft, aber auch Verhandlungsfähigkeit voraus. Mediation ist keine Vergangenheitsverarbeitung, sondern sie ist zukunftsorientiert und sie ist auch ziel- und zeitorientiert. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Bisher wurde die Mediation viel zuwenig in Anspruch genommen. Es soll auch in Zukunft nicht so sein, daß es zwischen Anwalt und Mediator zu einem Konkurrenzdenken kommt. Wenn man heute eine Mediation privat finanziert, dann kostet diese 800 S bis 1 200 S pro Partner; Starmediatoren verlangen natürlich mehr. Fünf bis sieben Sitzungen zu je zwei Stunden sind notwendig, um die gesteckten Ziele zu erreichen.

Bisher waren ja nur sehr geringe Mittel dafür vorgesehen, Herr Bundesminister, und ich finde es gut, daß Sie in Zukunft mehr Mittel zur Verfügung haben. Es ist meiner Meinung nach aber auch zu begrüßen, wenn Sie die Länder in eine Kofinanzierung mit einbinden, denn ich denke, wir alle sind aufgerufen, das Beste für die Betroffenen zu ermöglichen.

Ich möchte noch kurz erwähnen, wie lange es die Mediation eigentlich schon gibt. Die Steinzeitfrau, die seinerzeit zwei urzeitliche Jäger gerade noch davon abhalten konnte, sich die Schädel einzuschlagen, weil jeder den erlegten Büffel für sich und seine Sippe reklamierte, betrieb seinerzeit schon erfolgreich Mediation.

Mediation ist so alt wie die Menschheitsgeschichte selbst, hat aber in diesem Jahrhundert eine Bedeutung erhalten und ein Ausmaß angenommen, die gesellschaftspolitisch nicht mehr übersehen werden können. Mediation vermittelt ein Konfliktlösungspotential, von dem unsere Gesellschaft sicher auf lange Sicht profitieren wird. Daher ist diese Gesetzesänderung sehr zu begrüßen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.45

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlußwort.

Wir treten daher in das Abstimmungsverfahren ein, und zwar gelangen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1767 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Haller und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters haben die Abgeordneten Dr. Mertel, Dr. Sonja Moser-Starrach und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ferner liegt ein Verlangen der Abgeordneten Haller und Genossen auf getrennte Abstimmung vor.

Wir werden daher zunächst über die von den erwähnten Abänderungsanträgen und dem Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Die Abgeordneten Haller und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend § 39c Abs. 1 bis 4 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem zustimmen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir stimmen daher sogleich über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage ab.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Die Abgeordneten Haller und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend § 39c Abs. 5 eingebracht.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Abgelehnt.

Die Abgeordneten Dr. Mertel, Dr. Sonja Moser-Starrach und Genossen haben ebenfalls einen Abänderungsantrag betreffend § 39c Abs. 5 eingebracht.

So Sie diesem Abänderungsantrag zustimmen wollen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir gelangen weiters zur getrennten Abstimmung hinsichtlich der Z 2 in der Fassung der Regierungsvorlage.

Im Falle der Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies erfolgt durch die Mehrheit. Angenommen.

Schließlich kommen wir noch zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich Sie um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

So Sie dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung geben wollen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Ich stelle fest, der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Haller und Genossen betreffend Sicherstellung der Zweckbindung des Familienlastenausgleichsfonds und des Reservefonds.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit, daher abgelehnt.

6. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Entschließungsantrag 948/A (E) der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend Schadloshaltung der Studierenden nach Schließung des Mozarteums (1968 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir kommen nun zum 6. Punkt der Tagesordnung. – Ich möchte darauf hinweisen, daß dazu vermutlich nur zwei Wortmeldungen vorliegen, sodaß wir in Kürze erneut abstimmen werden.

Zu diesem Punkt wird keine Berichterstattung gewünscht.

Wir treten sogleich in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

13.49

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Aufregung rund um die Schließung des Mozarteums hat sich mittlerweile gelegt. Ich denke, daß der Fall des Mozarteums uns allen aber doch noch zu denken geben sollte.

Der Antrag, den ich damals gestellt habe, hat sich auf die Schadloshaltung der Studierenden gerichtet. Wir wissen ja jetzt, daß es bei Überschreitung der Studienzeiten aufgrund der Regelungen der Sparpakete recht drastische negative Konsequenzen für Studierende geben kann, und es ist ebenfalls bekannt, daß gerade bei künstlerischen Studienrichtungen Überschreitungen der Normstudienzeit fast die Regel sind, weil diese Studien sehr schwierig sind und hohe Anforderungen an die Studierenden stellen.

Es ist uns jetzt in einer Anfragebeantwortung mitgeteilt worden, daß bisher keine Fälle bekanntgeworden sind, in denen Studierende bereits einen evidenten Nachteil erlitten hätten. Ich ersuche dennoch auch den Familienminister, sein Gewicht im Rahmen der Regierung und allenfalls auch im Rahmen der nächsten Legislaturperiode, welche Rolle er dann auch immer haben wird, einzusetzen, damit man, falls noch Fälle von Studierenden auftreten sollten, die einen finanziellen oder sonstigen Nachteil erleiden, diese Fälle rasch, unbürokratisch und in einer kulanten Art und Weise löst.

Zu den Konsequenzen, die ich ziehe – und diese gehen insofern ein wenig über den Anlaßfall hinaus, und da vermisse ich entschlossene Schritte der Bundesregierung –, gehört zum ersten eine umfassende Überprüfung von Gebäuden im Hinblick auf Phänomene, die zusammengefaßt als Sick-Building-Syndrom bezeichnet werden. Ich denke, daß man in Zukunft gerade bei Einrichtungen der öffentlichen Hand, in Ministerien, Schulen, Universitäten, in Gebäuden, in denen sich Menschen oftmals den ganzen Tag aufhalten (Bundesminister Dr. Bartenstein: Im Parlament!) – auch im Parlament, ja –, ein wenig sorgfältiger sein und Hinweise über ein gehäuftes Auftreten von Krankheitssymptomen nicht bagatellisieren sollte.

Es gab in der Vergangenheit schon eine Art Reflex, gewisse Klagen – etwa über Kopfschmerzen, über Immunschwächen – in das Reich der Phantasie, in das Reich der Übertreibungen zu verweisen. Aber ich glaube, daß gerade die neuen Erkenntnisse über das Sick-Building-Syndrom sehr dafür sprechen, daß man das als ernste Erkrankung anerkennt und rasch handelt, bevor eine derartige Verunsicherung eintritt, wie es beim Mozarteum der Fall war – ein Fall, der Österreich auch in die internationalen Schlagzeilen gebracht hat. Also: bessere Überprüfung des Sick-Building-Syndroms und rascheres Nachforschen, wenn sich derartige Hinweise ergeben.

Zum zweiten stelle ich schon die Frage, wie es möglich war, daß ein Gebäude, in dem junge Menschen ausgebildet werden, über 18 Jahre lang nicht von der Baubehörde abgenommen wurde und warum auch die Arbeitsinspektion, warum die Schutzinstanzen, die sich um die Interessen der ArbeitnehmerInnen, der Studierenden zu kümmern hatten, die Warnungen so lange in den Wind geschlagen haben.

Meine Frage auch an Sie als jetzt anwesendes Mitglied der Bundesregierung – sicherlich nicht allein zuständig, aber immerhin –: Gibt es vielleicht ähnliche Fälle? – Wir wissen es nicht, und wir wissen nicht, ob seither eine umfassende Überprüfung im Hinblick auf die Rechtskonformität und die Gesundheitsverträglichkeit von Gebäuden stattgefunden hat.

Ein allerletzter Punkt richtet sich auch mehr an die Gesundheitsministerin, aber ich hoffe, daß es vielleicht einmal im Rahmen der Regierung auch Ihrerseits thematisiert wird, Herr Minister. Es wird hier in der Anfragebeantwortung hervorgehoben, daß das gehäufte Auftreten von Krebserkrankungen, von Leukämie et cetera nicht mit diesem Gebäude im Zusammenhang steht. – Das kann durchaus so sein. Ich schließe nicht aus, daß es sich um Zufälligkeiten handelt, wenn derartige Krebsfälle gehäuft auftreten. Allerdings ist klar, daß die Betroffenen in solch einem Fall natürlich besonders verunsichert sind. Das ist wirklich menschlich nur allzu verständlich.

Ich habe mich in diesem Zusammenhang kundig gemacht, und ich weiß, daß im Bereich der Experten für Epidemiologie große Klage geführt wird über die statistischen Grundlagen der Arbeit. Es wird in Österreich nicht – leider nicht! – regelmäßig und systematisch erfaßt, wo und unter welchen Bedingungen Menschen ein erhöhtes Krankheitsrisiko haben oder eine höhere Wahrscheinlichkeit haben, gesund zu bleiben. Man erklärt das damit, daß man Panikmache vermeiden wolle. Daher wird auf die Fragen, wo jemand wohnt, wo jemand arbeitet und wie es mit entsprechenden Krankheitswahrscheinlichkeiten ausschaut, eigentlich nicht näher eingegangen.

Herr Bundesminister! Ich denke aber, man sollte berechtigte Sorgen über krankmachende oder gesunderhaltende Lebensumstände nicht in den Bereich der Panikmache abschieben, sondern man sollte sich ernsthaft mit diesen epidemiologischen Grundlagen auseinandersetzen. Daher appelliere ich an Sie als Mitglied der Bundesregierung, sich im Rahmen der Bundesregierung dafür einzusetzen, daß die Arbeitsmöglichkeiten für Arbeitsmediziner und für Epidemiologen verbessert werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

13.56

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Parfuss. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

13.56

Abgeordnete Ludmilla Parfuss (SPÖ): Herr Bundesminister! Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Aufgrund der Rede von Frau Abgeordneter Petrovic kann ich meine Ausführungen eigentlich ganz kurz halten. Auch uns ist kein Fall bekannt, der eine Studienverlängerung aus dem Titel Schließung des Mozarteums nach sich zieht. Auch Sie wissen, wie ich meine, inzwischen, daß die jetzige gesetzliche Grundlage betreffend Verlängerung der Anspruchsdauer der Studienzeit bei unvorhergesehenen Ereignissen völlig ausreicht. Sollte tatsächlich ein Fall auftreten, dann kann das im Antragsweg erledigt werden.

Wir stimmen natürlich Ihrem Antrag deshalb nicht zu. (Beifall bei der SPÖ.)

13.57

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlußwort.

Wir treten daher in das Abstimmungsverfahren ein, und zwar gelangen wir nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses, seinen Bericht in 1968 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wenn Sie diesen Bericht zur Kenntnis nehmen wollen, dann bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Der Bericht ist zur Kenntnis genommen.

7. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Dritten Bericht (III-182 der Beilagen) des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie zur Lage der Jugend in Österreich (1965 der Beilagen)

8. Punkt

Bericht des Familienausschusses über die Petition (PET-46) betreffend Jugendvolksbegehren, überreicht vom Abgeordneten Werner Amon (1966 der Beilagen)

9. Punkt

Bericht des Familienausschusses über die Petition (PET-44) betreffend "Jugendschutz- bzw. Jugendförderungsgesetze", überreicht von den Abgeordneten Gabriele Binder, Mag. Kurt Gaßner und Brigitte Tegischer (1967 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 7 bis 9 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

In der Debatte als Erstredner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Graf. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

13.59

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Wir haben Jugendpolitik beziehungsweise die Gestaltung der Jugendpolitik in Unterausschüssen diskutiert, und zwar basierend auf einem Bericht des Familienministers, der vorgelegt wurde und zu dem man durchaus anerkennend sagen muß, daß er, gemessen an der Aufgabenstellung, tatsächlich von der statistischen Aufarbeitung, aber auch von der Aufarbeitung der Fakten her ein sehr ordentlicher Jugendbericht ist.

Natürlich wird man aus diesem Bericht nicht viel lesen können, wenn man lediglich die Fakten heranzieht, sondern man wird wohl die Schlüsse, die man aus den Daten ziehen muß, zu bewerten haben. Und da müssen wir Freiheitlichen feststellen, daß wir in unserer Kritik an der derzeit stattfindenden Jugendpolitik in Wirklichkeit bestärkt worden sind.

Ich möchte in der Kürze der Zeit wenige Punkte herausgreifen, insbesondere die verbandliche Jugendarbeit. Ich möchte nicht so weit gehen, zu sagen – wie dies etwa im Ausschuß getan wurde –, daß der Herr Minister mit der Darstellung der Fakten in diesem Jugendbericht darangeht, unter Umständen die verbandliche Jugendarbeit zu zerschlagen. Das ist nicht der Fall. Aber da sind wir durchaus eines Sinnes. Es bedarf in diesem Bereich einer gewissen Neuorganisation, es gehört ein neuer Schwung in die verstaubten Strukturen der Jugendpolitik hinein, insbesondere was die Vergabe der Geldmittel betrifft, und da ist es sehr gut, wenn man einen Jugendbericht in Händen hat, der im wesentlichen die freiheitliche Position bestärkt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

In diesem Zusammenhang muß man – das ist auch wiederum zum Teil gesellschaftspolitisch – natürlich auch das Umfeld, das parteipolitische Umfeld, sehen, in dem sich dieser Jugendbericht befindet. Wir müssen zur Kenntnis nehmen, daß es eine verparteipolitisierte Jugendarbeit im Verbandswesen gibt. Diesbezüglich kommt Kritik von seiten der ÖVP, aber auch von anderen Kreisen und insbesondere sehr massive Kritik auch von uns. Diese wird man nicht wegdiskutieren können. Es manifestiert sich auch in der täglichen Politik, in der großen Politik, daß es in diesem Bereich darum geht, parteipolitisch Einfluß zu nehmen, und zwar aus einigen wenigen Gründen, die recht einfach darzustellen sind.

Wenn es keine Rechtsansprüche auf Geldvergaben, auf Geldmittel gibt, ist man auf Willkür angewiesen, oftmals auf die Willkür weniger oder einiger. Dann strömt man natürlich – und als gelernter Österreicher weiß man das – in die Parteipolitik. Dann passiert es eben, daß auch auf ministerieller Ebene – nicht im Ministerium des Herrn Ministers Bartenstein – ein Kompetenzkonflikt zutage tritt. Dann passiert es eben, daß ein Bundeskanzler nach der Sportpolitik, nach der Kulturpolitik und nach der Seniorenpolitik auch auf den Bereich der Jugendpolitik Einfluß zu nehmen versucht. Das tut er, indem er beginnt, Kompetenzen, die aufgrund des Bundesministeriengesetzes klar verteilt sind, in das Bundeskanzleramt zu verlagern. Er ruft einen Jugendbeirat ins Leben, obwohl es schon ein Jugendforum und Beiräte im Familienministerium gibt. Dieser Jugendbeirat wurde konstituiert, um ganz einfach parteipolitisch in diesem Bereich zu wirken.

Wen wundert es dann, daß die – sage ich einmal salopp – linken Jugendverbände zum Bundeskanzler streben, sich dort konstituieren, sich die konservativen Jugendverbände aber diesem Ansinnen verschließen und weiterhin beim Familienministerium bleiben? (Abg. Tegischer: Alle sind eingeladen worden!)

Da liegt die Wurzel des Übels, und ich glaube, es ist notwendig, daß wir endlich eine parteipolitische Entflechtung in der Jugendpolitik anstreben (Beifall bei den Freiheitlichen), daß wir die Jugendpolitik hinsichtlich der Geldvergabe mit Rechtsansprüchen ausstatten und daß wir die Geldvergabe endlich entpolitisieren und uns von den verpolitisierten, parteipolitisierten Jugendorganisationen wegbewegen.

Wir haben am 5. November 1998 einen Initiativantrag betreffend Jugendförderung eingebracht, dieser wurde dann – und da sieht man es auch wieder – dem Verfassungsausschuß, Zuständigkeit Bundeskanzleramt, zugewiesen, ohne Zustimmung des Familienministers. (Abg. Parnigoni: Sehr jugendlich sind Sie leider nicht mehr!) Hier muß man endlich einmal eine Entflechtung vornehmen, und wenn es um die Jugendpolitik geht, dann gehören die Interessen der Jugendpolitik gebündelt, und zwar dort, wo sie hingehören, nämlich beim Jugendminister und nicht beim Bundeskanzler! Das muß man einmal sagen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Parnigoni: Sind Sie nicht auch Seniorensprecher der FPÖ?)

Wenn wundert es noch, daß der Frustrationsgrad derart hoch ist? Diese Studie beweist, daß in Wirklichkeit 40 Prozent aller Jugendlichen, die an irgendwelchen Beteiligungsmodellen teilnehmen, frustriert aus diesen aussteigen, weil sie keine Mitbestimmungsmöglichkeiten haben. Im Ausschuß haben sich alle Fraktionen zur Senkung des Wahlalters bekannt. Das ist klar zum Ausdruck gekommen.

Deswegen bringe ich einen Antrag betreffend Herabsetzung des Wahlalters ein, und wir werden bei der Abstimmung sehen, ob die Meinung des Ausschusses auch hier im Plenum noch die gleiche ist.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Graf, Haller, Dolinschek, Koller, Madl und Kollegen betreffend Herabsetzung des Wahlalters im Sinne einer aktiven Teilnahme der jungen Menschen am politischen Leben

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie wird ersucht, in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Inneres und den Bundesländern entsprechende Schritte zur Herabsetzung des Wahlalters zu setzen, um den jungen Menschen dadurch eine verbesserte Teilnahme am politischen Leben einzuräumen, mit der Möglichkeit zur Mitbestimmung und Mitgestaltung bei Wahlen und im Rahmen der Instrumente der direkten Demokratie wie zum Beispiel bei Volksbefragungen oder Volksbegehren."

*****

Ich glaube, wenn man der Jugend Rechte einräumen will, und wenn man will, daß die Jugend gehört wird, dann muß man ihr auch das entscheidendste Recht einräumen, nämlich das Wahlrecht. Solange man die Jugend nur "parkt" und in irgendwelchen Beratungsgremien versteckt, so lange wird sie politikverdrossen aus diesem Prozeß aussteigen. Diese Art von Jugendpolitik ist zuwenig!

Ich habe auch hier immer gesagt: Das Argument, daß sich die Jugend nicht an Wahlen beteiligen wird, ist spätestens am 14. Juni entkräftet worden. Wir wissen seit dem 14. Juni, daß es auch bei den Erwachsenen eine große Wahlverdrossenheit gibt, und diese ist bei den Jugendlichen nicht größer. Wenn die Leute das Gefühl haben, daß sie nicht wirklich mitbestimmen können, dann gehen sie auch nicht zur Wahl, wie die EU-Wahl gezeigt hat. Geben wir der Jugend endlich das Wahlrecht in einem bestimmten Ausmaß! Dann wird sich auch in diesem Punkt etwas ändern. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.06

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der eben verlesene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Amon. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

14.06

Abgeordneter Werner Amon (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich Ihnen, Herr Bundesminister, und Ihrem Haus sehr herzlich für diesen außerordentlich guten Bericht zur Lage der Jugend danken, der wirklich all jene Bereiche in besonders detaillierter Art und Weise darlegt, welche darzustellen er zum Auftrag hatte. Er sollte sich ja nicht ausschließlich mit Fragen der verbandlichen Jugendarbeit und der in diesem Zusammenhang notwendigen finanziellen Jugendförderung auseinandersetzen, sondern auch mit dem Freizeitverhalten von Jugendlichen und mit Fragen der Partizipation von Jugendlichen.

Ich möchte auch meiner Kollegin Tegischer in diesem Zusammenhang für die außerordentlich positive Ausschußführung herzlich danken. Wir haben uns ja immerhin zwei Halbtage mit dem Bericht zur Lage der Jugend beschäftigt und uns mit allen Experten sehr intensiv auseinandergesetzt. Es war meiner Meinung nach eine ausgesprochen gute und konstruktive Diskussion, die wir hier geführt haben. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Motter.)

Der Bericht bringt sehr deutlich zutage, daß sich uns eine Jugend präsentiert, die nicht defensiv ist. Es ist keine Jugend, die dem No-future-Gedanken, sondern vielmehr eine, die dem Pro-future-Gedanken anhängt. Es ist eine Jugend, die sehr qualitäts- und leistungsbewußt ist, und es ist vor allem eine Jugend – das ist gerade auch für politische Jugendorganisationen positiv –, die politisch interessiert und besser informiert ist als etwa die Jugendlichen der sechziger und siebziger Jahre, weil der Informationsstand heute durch die neuen Kommunikationsmittel ungleich höher ist.

Ich sage das auch deshalb, weil die Jugend auch in ihrem Konsumverhalten – das geht ebenfalls aus dem Bericht hervor – sehr sensibel geworden ist. Sie lebt nach dem Grundsatz "shopping for a better world", also nach dem Prinzip, Konsum sehr gezielt zu tätigen. Sie reagiert sehr sensibel darauf, wenn bekannt wird, daß beispielsweise Produkte durch billige Kinderarbeit erzeugt worden sind, und beginnt sofort, derartige Produkte zu boykottieren. Wir haben es also mit einer sehr politischen, einer sehr kritischen Jugend zu tun.

Ich möchte aber gerade auch auf das, was Kollege Graf angesprochen hat, eingehen, weil es mir als Obmann einer parteipolitischen Jugendorganisation natürlich wichtig ist, wie wir in Hinkunft verbandliche Jugendarbeit und Jugendförderung gestalten, die im übrigen nicht negativ ist, wie Sie gesagt haben. Ich meine, daß es durchaus positiv ist, daß es auch parteipolitische Jugendarbeit gibt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es ist aber ebenso klar, daß das nicht die einzige Form der verbandlichen Jugendarbeit ist, sondern daß es eine Reihe von verbandlichen Jugendorganisationen gibt, die keinesfalls parteipolitisch zuordenbar sind. Ich denke etwa an die Alpenvereinsjugend, an konfessionelle Jugendorganisationen oder auch an die Landjugend. Ich würde Sie ersuchen, auch zur Kenntnis zu nehmen, daß es einen wesentlichen Bestandteil in der verbandlichen Jugendarbeit gibt, der nicht parteipolitisch ist.

Ich meine, daß wir – das kommt auch in der von uns eingebrachten Entschließung zum Ausdruck – die Jugendarbeit auf gesetzliche Beine stellen sollten, insbesondere was die Frage der Finanzierung der Jugendarbeit, der verbandlichen und der offenen Jugendarbeit, betrifft, und daß wir in Zukunft eine gesetzliche Jugendvertretung brauchen. Ich glaube, daß wir mit dem Bundesjugendring, so, wie er sich heute darstellt, nicht mehr das Auslangen finden können, denn gerade im Hinblick darauf, daß wir ein zunehmendes Problem mit dem Generationenvertrag haben, ist es notwendig, eine starke Jugendvertretung zu haben.

Ich glaube, daß wir so etwas wie eine gesetzlich verankerte Jugendvertretung brauchen, in der so wesentliche Vertretungen wie die Hochschülerschaft oder auch die Bundesschülervertretung eingebunden sind. (Abg. Mag. Peter: Herr Amon! Eine Jugendkammer! – Abg. Wabl: Mit Pensionsberechtigung!)

Eines ist für mich undenkbar – und da wende ich mich an den Koalitionspartner, an die Sozialdemokraten –, ich halte es wirklich für unmöglich, daß sich der Bundeskanzler im Grunde genommen gegen das Bundesministeriengesetz stellt und, obwohl es einen für Jugendfragen zuständigen Bundesminister in der Bundesregierung gibt, einen Jugendbeirat bei sich einrichtet (Abg. Schieder: Das hat schon Klaus in den sechziger Jahren gemacht; Kreisky in den siebziger Jahren!), der aber leider Gottes – aus Ihrer Sicht "leider Gottes" – mittlerweile ein Schrumpfbeirat ist, weil sich dort nur noch Linke finden. (Abg. Schieder: Das hat Klaus schon in den sechziger Jahren gemacht!) – Ja, aber damals hat es keinen Jugendminister gegeben. Das ist der Unterschied. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich halte das wirklich für eine unnötige Provokation, und ich glaube, es wäre aus Ihrer Sicht auch nicht allzu positiv, würden wir jetzt im Unterrichtsressort einen Lehrlingsbeirat einrichten oder in anderen Ministerien etwa einen Sozialbeirat. (Abg. Schieder: Das hat es schon bei Klaus gegeben! Die Sekretäre haben Alois Mock und Michael Graff geheißen!) Also das ist eine unnötige Provokation, die rein wahltaktische Motive hat, gegen die wir uns auch wehren. Der Beirat ist eben nunmehr ein linker Jugendbeirat, der beim Parteivorsitzenden der SPÖ angesiedelt ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir von der Jungen Volkspartei – dazu gibt es eine Entschließung und eine Ausschußanmerkung – haben ein Jugendvolksbegehren durchgeführt, das immerhin 50 000 österreichische Jugendliche unterschrieben haben. In diesem haben wir uns sehr intensiv mit der Frage des Generationenvertrages auseinandergesetzt, mit der Frage der Absicherung der Pensionen für die heute unter 30jährigen, mit der Frage der Zukunftsinvestitionen in die Bereiche Forschung, Bildung und Entwicklung.

Ich bin der Meinung, daß wir mit der Entschließung, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, in Hinkunft auch die demographische Situation derart zu berücksichtigen, daß bei künftigen Gesetzesvorhaben sichergestellt ist, daß nicht gegen die Interessen der Jugendlichen in diesem Land gehandelt wird, durchaus zufrieden sein können, insbesondere dann, wenn es eine Parlamentarische Enquete geben wird, die sich mit der Frage des Generationenvertrages auseinandersetzt. Denn gerade das ist das zentrale Thema für die nächsten Jahre und Jahrzehnte, und dieses Thema dürfen wir – da tragen alle hier im Haus eine hohe Verantwortung – in den nächsten Jahren nicht außer acht lassen. (Beifall bei der ÖVP.)

14.13

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Klara Motter. – Bitte, Frau Abgeordnete.

14.13

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jugendarbeit, Freizeitarbeit in Österreich sowie Rahmenbedingungen, Formen und Auswirkungen von Jugendbeteiligungsmodellen sind die Schwerpunkte des Dritten Berichtes zur Lage der Jugend in Österreich, der heute zur Debatte steht.

Im fünfbändigen und insgesamt mehr als 1 000 Seiten starken Bericht wird nicht nur eine Situations- und Bedarfsanalyse der Jugend- und Freizeitarbeit vorgenommen und werden nicht nur bestehende Partizipationsmodelle von Jugendlichen analysiert, sondern auch Möglichkeiten der Qualitätssicherung und der Selbstevaluation verbandlicher Jugendarbeit aufgezeigt.

Auf Basis eines Vergleiches der Rechtsentwicklung im Bereich der Jugendförderung in mehreren europäischen Ländern wurden Anregungen zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendförderung in Österreich ausgearbeitet. Ich glaube, meine Damen und Herren, wir sollten speziell dieser Ausarbeitung mehr Augenmerk schenken, denn es gibt Länder, die uns vieles voraushaben, denen wir noch hintennach sind. Wir sollten diese Anregungen auch in Zukunft sehr ernst nehmen, wenn wir jetzt, wie ich hoffe, mit einer effizienten Jugendarbeit beginnen. (Beifall beim Liberalen Forum sowie des Abg. Öllinger.)

Meine Damen und Herren! Dies sind nur wenige Inhalte aus dem Bericht, und wir Abgeordneten hatten ausreichend Gelegenheit, uns in einem Unterausschuß mit der Materie, mit den Inhalten, auch mit Fachleuten und Experten auseinanderzusetzen.

Ich möchte festhalten, daß dieser Bericht eine ausgezeichnete Diskussionsgrundlage ist, wenn man sich ernsthaft für Verbesserungen der gesamten Jugendarbeit in unserem Land einsetzen will.

Was ich leider bedauere, ist, daß im Bericht wenig Augenmerk auf gleichgeschlechtlich spezifische Belange und auf diese Unterschiede gerichtet wurde. Auch Jugendliche in Schulen, Jugendliche in der Arbeitswelt, insbesondere Jugendliche in Ausbildung und Lehre, kamen zu kurz. Ich hoffe, daß dies im nächsten Jugendbericht berücksichtigt wird. Herr Minister! Ich bin guter Dinge, denn Sie hatten es uns auch zugesichert, daß dies geschehen wird. Ich hoffe und wünsche es. (Abg. Dr. Schmidt: Das sagt noch gar nichts! Warum bist du da guter Dinge?)

Meine Damen und Herren! Was geschieht mit diesem Material? Welche politischen Schlußfolgerungen werden gezogen? Wer übernimmt ernsthaft Verantwortung, Verbesserungen im Jugendbereich auf allen Ebenen zu erzielen? – Ich erinnere mich an die Worte von Professor Dr. Pichler, Mitautor des Jugendberichtes, der klar sagte: Welcher Schluß zu ziehen ist, überläßt er den Politikern.

Meine Damen und Herren! Das heißt, wir alle sind aufgerufen. Ob unsere Tätigkeit in den Gemeinden, in den Ländern oder im Bund liegt, ist nicht vordergründig, sondern es müssen alle zusammenwirken. Wenn ich in Erinnerung rufe, daß uns Frau Professor Riepl zu Teil C des Berichtes vor Augen führte, daß politische Grundsatzentscheidungen getroffen werden müssen, daß politische Bildung, mehr Mitbestimmung, finanzielle Unterstützung verwirklicht werden müssen, daß den Jugendlichen entsprechende Räume zur Verfügung gestellt werden müssen, daß es Jugendbeauftragte in allen Gemeinden geben muß, daß mehr Öffentlichkeitsarbeit und mehr Bewußtseinsbildung bei Erwachsenen für die Belange der Jugendlichen zu leisten sind, so wird einem klar: Das kann nur in einer gemeinsamen Arbeit funktionieren. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Wenn ich mir allerdings Teil D vor Augen halte und mich noch einmal an die Ausführungen von Herrn Professor Dr. Pichler erinnere, dann muß ich sagen, es ist Zündstoff gegeben. Diesen in den Griff zu bekommen, wird uns die nächste Zeit beschäftigen. Allein wenn ich an ein Jugendförderungsgesetz denke, das wir zweifelsohne brauchen, sehe ich genug Probleme auf uns zukommen. Trotzdem haben wir die Pflicht, diese zu lösen. Zu lösen sind sie, wenn ausreichend politischer Wille vorhanden ist, wenn taktische Parteipolitik in den Hintergrund gestellt wird und wenn kein kurzfristiges Denken vorherrscht.

Ich möchte noch einmal kurz auf das Jugendförderungsrecht eingehen. Die Idee der Jugendförderung endlich gesetzlich festzuschreiben, ist zu begrüßen. Bei den konkreten Forderungen gibt es aus unserer Sicht jedoch Konfliktpunkte und auch Wünsche. Ich möchte diese ganz kurz darlegen.

Wenn man von einer vorrangigen Förderung von Aktivitäten zu vorgegebenen Schwerpunkten ausgehen will, behindert dies massiv eine eigenständige, spontane und breite Jugendarbeit. Weiters Fördermittel nur in Abhängigkeit von Qualitätskriterien, die auf evaluationsrechtlicher Basis festzustellen sind, zu vergeben, bringt für kleine Jugendorganisationen, die noch keine festen Strukturen aufweisen können, sicherlich Probleme mit sich. Denn so lange eine Organisation keine hauptamtlichen Mitarbeiter aufweisen kann, ist es unmöglich, aufwendige Evaluationsmaßnahmen durchzuführen, und ohne diese werden sie keine Geldmittel erhalten. Diese Gruppierungen haben keine Chance, echte Jugendarbeit zu leisten.

Auch die Repräsentation der Jugendinteressen durch die Bundesjugendversammlung, die in vier Gremien auf Ministerebene vorgesehen ist, ist zu hinterfragen, denn ich glaube nicht, daß sich vier Gremien, auf Ministerebene aufgeteilt, in der Jugendförderung stark machen können, wenn sie keine Ahnung davon haben, was die Jugendlichen wirklich brauchen und was sie tun. Auch durch bürokratische Strukturen würde diese Mittelverteilung weiter kompliziert.

Die Basisförderung ist zu begrüßen, allerdings sollte sie nicht zu gering ausfallen. Ein Drittel der gesamten Förderung dafür zu verwenden, sehe ich als zu gering an. Ebenso dürfen mehrjährige Leistungsverträge, um eine Kontinuität der Arbeit zu gewährleisten, nicht ausschließlich ausschlaggebend sein, denn Jugendarbeit ist in unserer heutigen Zeit extrem kurzlebig.

Meine Damen und Herren! Es ließe sich noch lange, auch über andere Gesichtspunkte diskutieren, aber meine Redezeit läßt es nicht zu. Daher möchte ich abschließend noch meiner Hoffnung Ausdruck geben, daß es gelingen möge, den vielen guten Ideen, den guten Ansätzen in diesem umfangreichen Jugendbericht gemeinsam zum Durchbruch zu verhelfen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

14.20

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Tegischer. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

14.20

Abgeordnete Brigitte Tegischer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich als Ausschußvorsitzende dem Dank des Kollegen Amon anschließen. Die Zusammenarbeit mit den Kollegen und Kolleginnen im Ausschuß war sehr konstruktiv, trotz eines teilweise hohen emotionalen Pegels. Für den offenen Dialog und die lebendige und qualifizierte Diskussion möchte ich mich bedanken. Dazu beigetragen – das möchte ich jetzt ausdrücklich betonen – hat sicherlich die aktive Einbindung und Teilnahme der Betroffenen, nämlich der Vertreter und Experten der Jugendorganisationen. Dies sollte für die Zukunft beispielhaft sein.

Für mich hat sich in diesen zwei Tagen der Beratungen im Unterausschuß folgendes herauskristallisiert: Es hat natürlich Kontroversen – das hat sich ja heute auch wieder gezeigt – und Kritik bezüglich der Förderungskriterien gegeben. Für uns Sozialdemokraten – dazu stehen wir – ist es besonders wichtig, daß der bestehende Dachverband, der Bundesjugendring, erhalten bleibt und gestärkt wird und daß er nicht in einem Beirat im Bundesministerium verkümmert.

Zum Jugendbeirat im Bundeskanzleramt. Der Bundeskanzler hat in der Regierung Koordinierungsaufgaben wahrzunehmen. Ich glaube, er ist nur seiner Pflicht nachgekommen und auch unserem ständigen Ruf nach mehr Mitbestimmung und Partizipation. Ich sehe das nicht als Konkurrenz, sondern es ist ... (Abg. Dr. Graf: Aber da kann er ja den Minister davon informieren!) – Da geht es um Kommunikation, und durchs Reden kommen die Leute zusammen, aber das ist nicht mein ... (Abg. Dr. Graf: Wenn der Kanzler mit seinen Ministern nicht mehr spricht, dann ist es traurig!) Ich weiß nicht, ob Sie das beurteilen können, ob sie es getan haben oder nicht. (Abg. Dr. Graf: Er hat ja im Ausschuß gesagt, daß er davon nichts weiß! Das haben wir ja alle gehört!)

Weiters ist es für uns ausgesprochen wichtig, daß die Basisförderung bestehen bleibt. Eine Jugendorganisation kann nur dann wirklich effektiv arbeiten, wenn die Basiskosten abgedeckt sind. Das ist für uns besonders wichtig hervorzuheben. (Beifall bei der SPÖ.)

Trotz der Kontroversen ist es uns gelungen, einen gemeinsamen Entschließungsantrag zu formulieren. Hervorheben möchte ich, daß der Ausbau von Kinder- und Jugendbeteiligungsprojekten stattfinden wird und Mitbestimmungs- und Mitentscheidungsmöglichkeiten gegeben sind. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Graf.)

Ich möchte jetzt ganz kurz auf den Antrag zur Senkung des Wahlalters von Kollegen Graf eingehen, falls er mir Gehör schenkt. Wir haben im Entschließungsantrag folgenden Passus: Wir wollen die Durchführung einer Analyse über den Ausbau von nach Alter gestaffelten politischen und beruflichen Mitbestimmungsmöglichkeiten. Damit meinen wir sehr wohl die Senkung des Wahlalters. Sie wissen ganz genau, bei mir rennen Sie damit offene Türen ein. (Demonstrativer Beifall beim Liberalen Forum. – Abg. Dr. Graf: Dann werden Sie ja mitstimmen! Wir haben ohnehin eine namentliche Abstimmung!) – Wer weiß.

Besonders erfreulich ist, daß ein eigener Tagesordnungspunkt zur Behandlung der Petition Nummer 44 betreffend Jugendschutz- und Jugendförderungsgesetze vorgesehen wurde, ebenso für die Petition Nummer 46 vom Kollegen Amon. Es freut mich, daß der Entschließungsantrag einstimmig beschlossen wurde.

Ich möchte nur einen Punkt herausgreifen, weil andere Kollegen darauf eingehen werden. Es geht um die Jugendmitbestimmung in den Gemeinden und in den Ländern. Ich habe heute in meinem Postfach den "Tätigkeitsbericht des Österreichischen Städtebundes" vorgefunden und war enttäuscht darüber, daß es zwar eine Menge Ausschüsse gibt, wie zum Beispiel den Ausschuß für Garten- und Parkanlagen, aber keinen Jugendausschuß. Er ist zwar erwähnt, aber er hat keine Mitglieder. Das tut mir sehr leid. (Heiterkeit.) Das ist nachzulesen, steht drinnen. Es ist mir besonders wichtig, daß auch die Gemeinden, die Länder und die Städte dazu beitragen, daß die Jugendlichen wirklich aktiv mitbestimmen und auch mitentscheiden können. (Beifall bei der SPÖ, beim Liberalen Forum sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Der Entschließungsantrag zum Jugendbericht ist für uns eine Basis für ein einheitliches Bundesjugendförderungsgesetz, und ich hoffe, daß in der nächsten Legislaturperiode darauf Rücksicht genommen und es ein solches Gesetz geben wird. Wir gehen mit den drei Entschließungsanträgen in die richtige Richtung, von der wir auch immer gesprochen haben und in die wir die Entwicklung vorantreiben wollten: Politik nicht nur für unsere Jugend zu machen, sondern auch Politik mit unserer Jugend. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ, beim Liberalen Forum und bei Abgeordneten der Grünen.)

14.25

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. 10 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

14.26

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! (Abg. Koppler: Der Öllinger hat auch geklatscht!) – Ja, ich habe auch geklatscht. – Herr Bundesminister! Hohes Haus! Es ist ja schon angemerkt worden, daß die Arbeit im Ausschuß zusammen mit den Expertinnen und Experten sehr positiv und durchaus produktiv war. Daraus sollte man aber nicht allzu eilige Schlußfolgerungen ziehen, so, wie es beispielsweise Kollege Graf gemacht hat, so, wie es aber auch die Regierungsparteien nach dem Unterausschuß gemacht haben.

Kollege Graf tat das insofern, als er hier an das Rednerpult getreten ist und die durchaus sehr facettenreiche Debatte um Partizipation und Mitbestimmung von Jugendlichen sowie um Wahlalterfragen auf einen Antrag reduziert, der eigentlich nur mehr "just for show" ist. Es handelt sich hier um eine Entschließung, Kollege Graf, von der wir alle wissen, sie hat keinen Adressaten mehr, weil es wahrscheinlich nicht zu schaffen sein wird – auch dann nicht, wenn der Bundesminister dieses Anliegen ernsthaft betreiben und gleich morgen daran zu arbeiten beginnen würde –, dieses Gesetz noch in dieser Legislaturperiode im Parlament zu beschließen. (Bundesminister Dr. Bartenstein: Es wird schon daran gearbeitet! Vorauseilender Gehorsam!) – Es wird schon daran gearbeitet. (Abg. Dr. Graf: Sie können alle zustimmen!)

Ich bin ja schon gespannt, was uns da noch alles in dieser Legislaturperiode ereilen wird. Mich würde schon interessieren, Herr Bundesminister, wenn bereits an der Senkung des Wahlalters gearbeitet wird, wann wir das Gesetz im Ausschuß haben werden. (Zwischenruf.) – Wir werden es schon bekommen, der Antrag sorgt ja auch dafür.

Ich möchte eines nicht, nämlich daß man glaubt, der Partizipation von Jugendlichen dadurch Rechnung getragen zu haben, daß man das Wahlalter senkt – egal, ob das nur im kommunalen Bereich ist oder allgemein, so wie wir es fordern. Das wird nicht ausreichen.

Für mich ist die positive Qualität dieses Berichts unter anderem auch darin zu sehen, daß Partizipation von Kindern und Jugendlichen als ein vielgestaltiger Prozeß beschrieben wird, der im Prinzip schon im Kindergarten anfangen kann – auch dafür gibt es Beispiele – und in der Schule weitergeführt werden sollte. Der Bericht verweist auch darauf – das finde ich absolut positiv an diesem Bericht –, daß die Partizipation in der Schule völlig unzureichend ist. Da können Sie noch so sehr die Schulpartnerschaft vorweisen. Lesen Sie sich diesen Bericht durch! Das ist eine ernüchternde Bilanz über Partizipation an Schulen.

Zu Recht ist im Ausschuß auf folgendes hingewiesen worden – ich glaube, es war ein sozialdemokratischer Kollege –: Wir regen uns über die Schulen auf, aber wie schaut es denn bei den Lehrlingen aus? Auch darauf sei verwiesen, weil der Bericht in diesem Punkt tatsächlich sehr knapp ist.

Jetzt habe ich schon drei Bereiche charakterisiert, in denen Partizipation möglich ist. Ich muß ja nicht unbedingt den Kindergartenbereich, auch wenn man das nicht lächerlich machen sollte, besonders hervorstreichen, aber Faktum ist: Es muß uns mehr einfallen als die Senkung des Wahlalters. Ich bin der letzte, der gegen die Senkung des Wahlalters ist, nur ich möchte nicht, daß man die Verantwortung der politischen Entscheidungsträger darauf reduziert, vor die Jugendlichen hinzutreten und zu sagen: Schaut her, wir haben es erreicht, ihr könnt mit 16 Jahren wählen gehen. (Abg. Dr. Graf: Kollege Öllinger! Es hat ja niemand gesagt, daß das das einzige sein muß! Das ist einmal ein wichtiger Punkt!)

Denn dann wird man die Erfahrung machen, daß die Jugendlichen – Kollege Graf, ich glaube, darauf können wir uns einigen – genauso schnell frustriert sein werden wie die Erwachsenen, wenn sie merken, daß die Partizipation über die demokratischen Instrumente – ob das die Instrumente der direkten Demokratie sind, die in Ihrem Antrag angeführt sind, oder die der repräsentativen Demokratie – oftmals nur sehr wenig Spielraum für den einzelnen in der Mitbestimmung übrigläßt.

Wenn man das gut vorbereitet, kann es eine sinnvolle Sache werden. Sie braucht nur die entsprechenden Voraussetzungen, und zwar in den Schulen. Das heißt aber nicht, daß man das eine gegen das andere ausspielen muß und darf.

Allerdings sehe ich jetzt, zu diesem Zeitpunkt, keinen Sinn darin, daß, wenn das in dieser Legislaturperiode tatsächlich nicht mehr erreichbar ist, hier eine Debatte über das Wahlalter geführt wird. (Abg. Dr. Graf: So haben vor 100 Jahren unsere Vorfahren beim Frauenwahlrecht argumentiert!) – Nein, Sie wissen doch, Kollege Graf, daß wir schon oft genug entsprechende Anträge eingebracht haben, daß die Liberalen entsprechende Anträge eingebracht beziehungsweise Forderungen die Wahlaltersenkung betreffend gestellt haben. Wenn auch Sie dafür sind, ist es gut. Ich spreche mich nicht dagegen aus, daß Sie das als Antrag formulieren. Ich weise nur darauf hin, daß es uns jetzt, zu diesem Zeitpunkt, nicht sehr viel weiterhelfen wird. Das sei hier nur angemerkt. (Abg. Dr. Graf: Der Bericht ist jetzt da!)

Zum Bericht selbst möchte ich doch noch einige andere Punkte anmerken. Ich finde den Bericht in bestimmten Bereichen sehr gut. Es gibt andere Bereiche – ich habe das, glaube ich, im Ausschuß sehr deutlich gemacht –, die mich weniger zufriedengestellt haben, vor allem weil in ihnen Schlußfolgerungen enthalten sind, die ich für unausgewiesen oder politisch falsch halte. Ich lese Ihnen jetzt diese Passage vor, was ich im Ausschuß nicht gemacht habe. Aber ich halte es für katastrophal, wenn sie in einem Jugendbericht so undifferenziert steht.

Da heißt es in einer Passage im Teil A: "Der Wohlfahrtsstaat ist am Ende und muß durch Selbsthilfemodelle ersetzt werden." Die Sozialdemokraten haben dem Bericht zugestimmt. Das finde ich "phantastisch", wie weit der politische Bewußtwerdungsprozeß da geht. Ich glaube auch nicht, daß das mit den Grundsätzen der ÖVP verträglich ist, wenn man sagt, der Wohlfahrtsstaat ist am Ende und muß durch Selbsthilfe ersetzt werden.

Da steht es aber weiters: "Selbsthilfemodelle gibt es in einer traditionellen und einer modernen Form. Das traditionelle Modell ist die Familie." Die moderne Form wird gar nicht ausgeführt, sondern da steht dann nur zu lesen: Es wird einen Aufschwung der Familie geben und parallel dazu einen Aufschwung der Singlehaushalte. – Also eine größere Banalität kann man gar nicht festhalten. Alles wird einen Aufschwung erleben, heißt es, aber so wird es nicht funktionieren.

Was der Bericht in diesem Punkt verschweigt – das hätte ich mir gewünscht, und das habe ich, so glaube ich, im Ausschuß schon deutlich gemacht –, ist, daß die sehr hohen Erwartungen, die Jugendliche auch an die Familie – das stimmt, das ist ja durch den Bericht teilweise belegt, auch in diesem Teil A – beziehungsweise an bestimmte Lebensführungen haben, sehr rasch dann, wenn eine Familienbindung eingegangen wird, mit einem sehr hohen Druck, der auf den jungen Menschen lastet, kontrastieren. (Bundesminister Dr. Bartenstein: Welche Seiten?) – Es war ein Zitat von Seite 44 Teil A, Herr Bundesminister.

Ich wollte in bezug auf diese Teile nur anmerken: Es ist sehr viel Gutes darin enthalten, aber manches einfach zuwenig differenziert und in den politischen Konsequenzen falsch oder unzureichend dokumentiert, beziehungsweise es wäre noch mehr daran zu arbeiten. Das heißt ja nicht, daß das nicht in einem nächsten Jugendbericht passieren kann.

Auf eines möchte ich noch hinweisen: Ich meine, Kollegin Tegischer hat die Entschließung zur Jugendförderung schon angeführt. Das betrifft nicht ihre eigene Petition, sondern die Entschließung zur Jugendförderung, die von den Regierungsparteien im Ausschuß verabschiedet wurde, und zwar nach der Beratung im Unterausschuß, in der alles offen war und keine Konturen zu erkennen waren, wie, unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Kriterien die Jugendförderung stattfinden soll, in der die Bereitschaft aller vorhanden war, über neue Kriterien nachzudenken, inklusive der Bereitschaft, daß die Finanzen aufgestockt werden müssen, und inklusive der Bereitschaft, daß die verbandliche Jugendarbeit, was ihre Basisförderung und ihre Förderung generell betrifft, ihre Berechtigung hat und nicht das eine gegen das andere ausgespielt werden soll.

Was ich so enttäuschend gefunden habe – ich sage es hier noch einmal –, ist, daß nach dieser sehr offenen Beratung – wir wissen noch nicht genau, welche Kriterien wir festlegen wollen – dann zwischen dem Unterausschuß und dem Ausschuß in eineinhalb Stunden Arbeit ein fertiger Entschließungsantrag vorproduziert wurde, der sich natürlich teilweise oder in wesentlichen Punkten auf eine Entschließung oder auf einen Antrag des Bundesjugendringes gestützt hat, den ich aber trotzdem für diskussionswürdig halte, nicht weil ich gegen die verbandliche Jugendarbeit bin, sondern weil ich mir denke, die verschiedenen Vorstellungen auch in bezug auf Wertekriterien müssen noch diskutiert werden. Und das kann nicht in eineinhalb Stunden Pause sozusagen wie das Manna vom Himmel gefallen sein.

Ich sage Ihnen eines: Wenn Jugendarbeit, auch verbandliche Jugendarbeit, in Zukunft nur dann gefördert wird, wenn sich die Jugendlichen und ihre Organisationen dreimal bekreuzigen und fünf Eide auf die Verfassung beziehungsweise auf die Menschenrechte, auf den Rechtsstaat et cetera ablegen müssen, dann frage ich mich, warum man sich nicht einfach von seiten des Gesetzgebers damit zufrieden gibt, daß die Leute ein Bekenntnis zur demokratischen Republik ablegen. Schauen Sie sich einmal die Formulierungen an, was die da alles für Eide schwören müssen, damit sie zu diesen Förderungen kommen! Damit tut man der Jugendförderung nichts Gutes.

Das muß ein offener und dialogischer Prozeß sein, der von seiten des Gesetzgebers festgelegt wird, in dem die Ziele der Jugendförderung festgelegt werden, unter welchen Voraussetzungen und zu welchem Zweck sie stattfinden soll, und dann muß alles Weitere bestimmt werden. Das ist in diesem Fall aber nicht geschehen. Das ist in eine Pause gefallen. Ich finde es bedauerlich, auch wenn es nur eine Entschließung ist, daß man hier nicht mehr Offenheit gezeigt hat.

Eine letzte Anmerkung noch dazu: Ich fürchte, die Formulierung, die Sie gewählt haben, könnte dazu beitragen – das wird in Zukunft ein Problem werden –, Jugendorganisationen von Migrantenverbänden oder -vereinen unter Umständen auszuschließen. Das befürchte ich, das wünsche ich mir aber nicht, weil ich nicht glaube, daß einer oder eine von jenen, die diese Entschließung mitgetragen haben, daran gedacht hat, daß wir diesen Prozeß und dieses Zugehen auf Jugendorganisationen wesentlich offener gestalten müssen, als das in der bestehenden Resolution beziehungsweise im Entschließungsantrag der Fall war. (Beifall bei den Grünen.)

14.37

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Murauer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

14.37

Abgeordneter Walter Murauer (ÖVP): Meine Damen und Herren! In aller Kürze: Ich meine, alleine der Umfang des Dritten Berichtes zur Lage der Jugend in Österreich und die Vertiefung in den einzelnen Kapiteln zeigen, welches Anliegen unserem Bundesminister für Jugend und Familie die Jugend Österreichs ist. Das wird hier klar. Dafür ist zu danken, dafür ist ihm zu danken, dafür ist auch den Beamten zu danken und all jenen, die konstruktiv daran mitgewirkt haben. (Beifall bei der ÖVP.)

Geschätzte Damen und Herren! Es kommt eines klar heraus: daß sich die Jugend nach Werten sehnt, und die Werte sind gerade in einer deutschen Untersuchung deutlich zutage getreten; es sind in erster Linie der Friede, die Freundschaft, die Freiheit und die familiäre Sicherheit. Laut einer oberösterreichischen Untersuchung steht bei den Jugendlichen die Familie an erster Stelle, an zweiter Stelle der sichere Arbeitsplatz, dann die Freunde und in weiterer Folge das eigene Haus.

Meine Damen und Herren! Daraus hat die Politik ihre Konsequenzen zu ziehen, aber auch die Gesellschaft und auch wir Väter und Mütter, meine ich, die wir heute hier diesen Bericht diskutieren. Die Jugend hat es sicher heutzutage nicht leicht. Ich denke an den Hürdenlauf, den die Jugendlichen zum Teil durch Konsumzwänge und durch den Druck, in zu sein, haben; immer in Action, überall dabei und brutalsten Suchtgifthändlern oder Sektenorganisationen ausgeliefert zu sein.

Darauf nimmt der Bericht Bezug, und wir haben Konsequenzen zu ziehen. Die Politik kann natürlich die Jugend in unserem Land nicht entscheidend beeinflussen. Wir können uns aber bemühen, jene Voraussetzungen zu schaffen, die es den Jugendlichen ermöglichen, wertvolle Menschen zu werden. Die Bürgergesellschaft, meine Damen und Herren und Herr Öllinger, die Selbsthilfemodelle sind im Modell der Bürgergesellschaft sehr genau definiert. Ich freue mich, daß Sie das so herausgestellt haben und daß Sie unserer Meinung sind, das kommt ganz selten vor. (Abg. Öllinger: Das ist ja das Problem!) Die Bürgergesellschaft ist eine ganz wertvolle Antwort auf Fragen der Jugend. (Zwischenruf der Abg. Dr. Schmidt.) Hier sind auch die Jugendvereine zu nennen, ebenso die Musikvereine, die Freiwillige Feuerwehr und die Kulturvereine, die sich auf Gemeinde- und Bezirksebene um die Jugend kümmern, sich der Jugend annehmen und sie auch entsprechend begleiten.

Die Jugend ist bereit, auch soziales Engagement zu zeigen, Verantwortung zu übernehmen, natürlich auch in Konfrontation und Auseinandersetzung zu gehen. Dem müssen wir uns stellen. Geschätzte Damen und Herren! Es muß uns auch gelingen, der Jugend Ausbildung und Arbeit zur Verfügung zu stellen, weil dies ein wesentliches Element der Entwicklung eines jungen Menschen ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Der Bericht zeigt uns, welche Anliegen es gibt und welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind, Zielführendes zu tun und unserer Jugend zu helfen, zu wertvollen Menschen unserer Gesellschaft zu werden. Ein wesentlicher oder der wesentliche Teil ist dabei, die Familien zu stärken. Meine Damen und Herren! Hinter dem stehen die Österreichische Volkspartei und Minister Bartenstein. (Beifall bei der ÖVP.)

14.41

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. – Bitte, Herr Bundesminister.

14.41

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Dieser Dritte Bericht zur Lage der Jugend in Österreich wurde bisher auch von den Vertretern der Opposition im wesentlichen gutgeheißen. Dafür bedanke ich mich auch im Namen der Autoren, im Namen meiner Mitarbeiter, die dieses tausendseitige Werk erstellt haben. Es wird für Sie, es wird für mich in den nächsten Jahren Leitlinie einer adäquaten modernen Jugendpolitik sein.

Wenn Herr Abgeordnete Öllinger – er bereitet sich gerade auf eine tatsächliche Berichtigung vor – einzelne Textpassagen hier speziell hervorgehoben hat, so nehme ich das gerne zur Kenntnis. Es ist kein Bericht, der Wort für Wort vom zuständigen Minister, von seinen zuständigen, theoretisch weisungsgebundenen Beamten verfaßt wurde, sondern der Teil, den Sie kritisiert haben, ist vom unabhängigen Österreichischen Institut für Jugendforschung verfaßt worden. Da muß nicht alles hundertprozentig der Meinung aller entsprechen. Abgesehen davon kann ich mit jenen Formulierungen, die Sie zitiert haben, gut leben. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Etwas, was sich bisher durch alle Stellungnahmen gezogen hat, ist die Notwendigkeit einer Neuordnung der verbandlichen Jugendarbeit. Ich bekenne mich zur verbandlichen Jugendarbeit. Ich bekenne mich auch zur parteipolitischen verbandlichen Jugendarbeit. Wir brauchen aber eine Neuordnung. Das, was sich hier informell entwickelt hat, was Bundesjugendring heißt, was Bundesjugendplan heißt, was aber zum Teil noch immer nicht mehr und nicht weniger ist als eine Art Nostalgie in Richtung der Mottenkiste von Proporzdenken, das muß neu geordnet werden. (Beifall bei der ÖVP, beim Liberalen Forum sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Der von den Regierungsfraktionen ausgearbeitete Entschließungsantrag stellt meiner Meinung nach eine ausgezeichnete Basis für die weitere Ausarbeitung eines Bundesjugendförderungsgesetzes dar. Auch ich bedanke mich für die ausgezeichnete Arbeit, vor allem auch der Frau Vorsitzenden dieses Unterausschusses, der in diesen zwei Halbtagen gute Arbeit geleistet hat. Es wurde sachlich diskutiert. Man hat etwas weitergebracht.

Ein Punkt, der von den Abgeordneten, auch jener der Regierungsfraktionen, nuanciert anders gesehen wird als von meinem Haus – das hat seine guten Gründe –, ist die Frage der Abdeckung der Basiskosten verbandlicher Jugendarbeit. Wir sind in diesem Punkt mehrfach vom Rechnungshof kritisiert worden, weil es bisher für die Abdeckung dieser Basiskosten keine entsprechende gesetzliche Grundlage gegeben hat. Wenn es diese entsprechenden Grundlagen durch ein Bundesjugendförderungsgesetz in Zukunft geben wird, dann werden wir uns deutlich leichter tun, ob das jetzt Basiskosten oder Overheadkosten heißt. Wir wissen, was gemeint ist. Ich spreche mich aber trotzdem schon jetzt dafür aus, daß nur ein Teil der Gesamtkosten als Basiskosten ersetzt wird und daß ein Teil – das wird noch zu quantifizieren sein, das ist letztlich die Entscheidung des Hohen Hauses – auch projektorientiert vergeben wird.

Herr Abgeordneter Öllinger! Ich meine auch nicht, daß Jugendorganisationen allzu viele heilige Eide schwören müssen, um förderfähig zu werden. (Beifall bei der ÖVP.) Sich zur demokratischen Republik Österreich zu bekennen, muß allemal möglich sein. Hier legt der Entschließungsantrag die Latte keinesfalls zu hoch.

Ich glaube, daß ein weiterer Anspruch durch diesen Jugendbericht sehr wohl erfüllt wird, respektive daß Spezifikationen da sind für einen ganz wichtigen Anspruch, nämlich die Qualitätssicherung der verbandlichen Jugendarbeit in Zukunft noch besser zu gewährleisten, als das schon heute der Fall ist. Das soll uns ein gemeinsames Anliegen sein. Das soll ein roter Faden sein – rot nicht parteipolitisch gemeint, wie Sie mir glauben werden –, der sich durch dieses Bundesjugendförderungsgesetz in Zukunft ziehen wird.

Ich meine aber, daß auch ein Wort der Kritik hier gestattet sein muß. Sehr geehrte Frau Abgeordnete Tegischer! Nicht daß sich die Kritik gegen Sie richtet, sondern Sie haben mit Ihrer Äußerung betreffend Jugendausschuß des Städtebundes, der ein Ausschuß ohne Mitglieder ist, so meine ich, einen empfindlichen Punkt getroffen. Der Jugendbericht zeigt nämlich recht deutlich, daß die Gemeinden nicht immer jenes Engagement aufweisen, das in der Jugendarbeit zweckmäßig und angemessen wäre. Wenn sich nur knapp mehr als ein Viertel von Österreichs Gemeinden überhaupt äußert, wenn sie in einer großen Befragung zur Vorbereitung des Jugendberichtes danach gefragt werden, was denn an Jugendarbeit in dieser Gemeinde passiert, dann ist das zu wenig. Drei Viertel haben sich nämlich nicht geäußert.

Wenn selbst die sich äußernden Gemeinden – das sind ja schon tendenziell jene, die mehr tun – nur in einem Drittel der Fälle ein Budget für Jugendliche und nur in weniger als einem Fünftel der Fälle einen Jugendbeauftragten haben – lieber Herr Bürgermeister Gaßner, ich weiß, Ihre Gemeinde ist hier die Ausnahme von der Regel –, heißt das, daß wir die Gemeinden, natürlich auch die Städte ein wenig stärker motivieren müssen, engagierte Jugendarbeit zu betreiben, als das bisher der Fall war. Wo soll sie denn beginnen? Die Basis ist die Gemeinde. Dort soll Jugendarbeit stattfinden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Abgesehen von diesem Wermutstropfen ist es meiner Ansicht nach ein wichtiger, ein guter Bericht, der die Basis für ein modernes Bundesjugendförderungsgesetz bieten wird, das, wie ich annehme, in den ersten Monaten der nächstes Legislaturperiode in dieses Hohe Haus kommen wird. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.47

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Vielen Dank, Herr Bundesminister.

Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Madl. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

14.47

Abgeordnete Elfriede Madl (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Herr Bundesminister! Wie Sie schon richtig bemerkt haben, gibt es sehr wenige Gemeinden in ganz Österreich, die sich um ein Jugendprogramm kümmern. Dem ist, wie wir auch im Ausschuß artikuliert haben, ja ganz leicht abzuhelfen. Die Abgeordneten dieses Hauses haben heute die Möglichkeit, über die Herabsetzung des Wahlalters abzustimmen, und zwar namentlich abzustimmen. Wie in den Ausschüssen von den verschiedenen Fraktionen artikuliert wurde, steht eigentlich diesem Antrag nichts entgegen. Es hat jede Fraktion ein positives Signal zur Senkung des Wahlalters ausgesendet. Sie haben heute die Gelegenheit, dies zu bekunden und auch zu beschließen.

Ich glaube aber, nach den Ergebnissen des 13. Juni werden Sie diese Intention wieder ins Gegenteil verkehren, weil Sie gesehen haben, daß die Wähler unter 30 Jahren vorwiegend freiheitlich gewählt haben. Wahrscheinlich werden Sie es sich dann wieder überlegen. Wir werden das jedoch den Jugendorganisationen zur Kenntnis bringen, wie Sie heute über den freiheitlichen Antrag betreffend Senkung des Wahlalters abgestimmt haben.

Ich möchte mich ein wenig mit dem Inhalt der Petition Nr. 44 befassen, und zwar speziell was die Forderung betrifft, ein einheitlicheres Jugendschutzgesetz in Österreich zustande zu bringen. Da freut es mich ganz besonders, daß auch die Sozialistische Jugend auf den Zug der Freiheitlichen Jugend aufgesprungen ist, denn die Freiheitliche Jugend, RFJ, verlangt schon seit Jahren die Möglichkeit eines bundeseinheitlichen Jugendschutzgesetzes. Der Inhalt dieser Petition ist unter anderem auch, daß es für Jugendliche sehr schwierig ist, die Landesgesetzgebung zu beachten, weil es sehr viele verschiedene und unterschiedliche Bestimmungen gibt, an die sich manche Jugendliche einfach nicht halten können, weil sie sie erstens gar nicht kennen und weil sie eben so unterschiedlich sind.

Frau Kollegin Tegischer! Jetzt muß ich erfahren, daß zum Beispiel in Oberösterreich gerade eine umfassende Änderung des Jugendschutzgesetzes in Ausarbeitung ist und daß das die sozialistische Fraktion macht, ohne Akkordierung mit den anderen Ländern. Also ist zum Beispiel ein bundeseinheitliches Jugendschutzgesetz aus diesem Grunde nicht in Sicht. Das ist genau der Grund dafür, warum die Jugend so politikverdrossen ist, weil sie nämlich sieht, daß sämtliche Resolutionen, Petitionen oder Meinungen, die sie abgibt, von den Politikern einfach nicht beachtet werden.

Das einzige Signal, das ein Politiker versteht, ist anscheinend jenes, daß er gewählt wird – oder eben nicht. Ermöglichte man der Jugend durch die Einräumung des Wahlrechts, Zeichen zu setzen, so würden sich manche Politiker wahrscheinlich mehr bemühen, die Anliegen der Jugend durchzusetzen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich denke, daß es mit einer Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen Bund und Ländern gelingen müßte, ein einheitliches Jugendschutzgesetz in Österreich zustande zu bringen, mit dem jeder Jugendliche leben kann, mit dem jeder zufrieden sein kann und das jeder Jugendliche in Österreich letztendlich auch einhalten kann. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.51

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bures. Gleichfalls 3 Minuten Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

14.51

Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich vorab auch bei der Unterausschußvorsitzenden Tegischer bedanken, die nicht nur die Diskussionen im Ausschuß hervorragend geleitet hat, sondern die es darüber hinaus überhaupt erst ermöglicht hat, daß eine längst fällige Diskussion auch unter Beiziehung von Vertreterinnen und Vertretern von Jugendorganisationen stattgefunden hat.

Ich halte diese Mitwirkung von demokratisch gewählten Jugendvertretern für eine sehr wesentliche Sache. Und ich halte auch – im Unterschied zu Ihnen, Herr Kollege Graf – parteipolitische Jugendarbeit für einen sehr wesentlichen Bestandteil demokratiepolitischer Erziehung und damit auch für einen sehr wesentlichen Bestandteil der demokratischen Entwicklung dieser Gesellschaft. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Inhaltlich kann ich mich voll meiner Kollegin Tegischer anschließen. Ich möchte zwei kleine Ergänzungen anbringen, dies umso mehr, als sich die betreffenden Themen auch in der Diskussion als Schwerpunkte herauskristallisiert haben.

Das eine ist der Bereich der Jugendförderung. Da bin ich sehr froh darüber, daß klare Bekenntnisse auch aufgrund des Entschließungsantrages hier zum Ausdruck gebracht werden, und zwar zum einen, daß wir die verbandliche Jugendarbeit als sehr wichtig erachten, daß alle Maßnahmen zu setzen sind, damit diese verbandliche Jugendarbeit auch über eine funktionierende Dachorganisation verfügt, und daß diese auch mit finanziellen Mitteln derart auszustatten ist, daß sie autonom ihre Aufgaben im Interesse der Jugendlichen dieses Landes wahrnehmen kann. (Beifall bei der SPÖ.)

Zum anderen enthält die Entschließung ein klares Bekenntnis dazu, daß auch Basiskosten abgedeckt werden müssen, daß es zu wenig wäre, zu meinen, ausschließlich über Projektförderung Jugendarbeit leisten zu können. Wir haben in der Entschließung klar formuliert, daß die notwendige Basisförderung sicherzustellen ist und darüber hinaus natürlich auch Projekte mit Förderungen zu unterstützen sind.

Herr Bundesminister! Lassen Sie mich abschließend – ich habe das auch im Ausschuß getan – einen Appell bezüglich der Gestaltung künftiger Jugendberichte formulieren! Im vorliegenden Bericht ist viel über Partizipation, Jugendförderung und Freizeitverhalten von Jugendlichen enthalten gewesen. Die Kernprobleme der Jugendlichen sind jedoch meiner Ansicht nach nicht im notwendigen Ausmaß beleuchtet worden. Es sind dies die Bereiche der Arbeitswelt von jungen Menschen und der Bereich der Ausbildung. Das sind die Kernthemen junger Menschen, und ich ersuche Sie, diese im nächsten Bericht auch als Schwerpunkte zu behandeln.

Ich danke Ihnen für alle Maßnahmen, die Jugendarbeit unterstützen, und auch allen anderen Mitgliedern der Bundesregierung, zu denen auch der Herr Bundeskanzler zählt, der sich in diesem Bereich sehr erfolgreich engagiert. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.54

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Koller vor. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

14.54

Abgeordneter Franz Koller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Die Bedeutung, die der Jugend naturgemäß bei der Sicherung der Zukunft unseres Gemeinwesens zukommt, erfordert es, daß den Anliegen der Jugend in erheblich verstärktem Maße Beachtung geschenkt wird. Den Gemeinden wurde ein Fragebogen über Jugendarbeit in den Kommunen übermittelt. Bedauerlicherweise kamen nur 20 Prozent der Fragebögen zurück. (Bundesminister Dr. Bartenstein: Es waren 26,5 Prozent!) – Naja, das ist auch wenig!

Nur 17 Prozent der Gemeinden haben einen Jugendbeauftragten und 60 Prozent haben kein eigenes Budget für die Jugend. Die Gemeinden sind gefordert, sich verstärkt für die Belange der Jugend einzusetzen. Die Jugend sollte sich auch mitgestaltend an den Kommunen beteiligen können. Deshalb fordern wir die Einführung von unabhängigen Jugendforen in den Gemeinden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Neben der Einführung der Jugendforen sollte auch das Wahlrecht – in den Gemeinden beginnend – überdacht werden. Der Jugend muß mehr Recht zur Mitbestimmung und Mitgestaltung gegeben werden! (Beifall bei den Freiheitlichen sowie der Abg. Steibl.) 50 Prozent der Jugendlichen wollen eine Herabsetzung des Wahlalters auf 16 Jahre. Das ist ein Signal an uns Politiker.

Sehr geehrte Damen und Herren! 8. Juni 1999 – ich zitiere aus einer Presseaussendung des Abgeordneten Amon –: Die Vergabe von finanziellen Mitteln für Jugendarbeit des österreichischen Bundesjugendringes ist eine Willkür. (Abg. Dr. Mertel: "Willkür"?!) Amon kritisiert, daß es dem österreichischen Bundesjugendring an politischem Gewicht fehlt und er strukturell veraltet ist. Laut Amon kostet der österreichische Bundesjugendring nur Geld. Für seine 28 Mitgliederorganisationen ist er aber weitgehend überflüssig, meint Amon.

Ich bin auch der Meinung, daß an den Zielen der Jugend vorbeigefördert wird. Kollege Amon, hast du das wirklich ernst gemeint? – Ich glaube, das wird der nächste Umfaller der ÖVP. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Es gilt die Interessen und nicht die Strukturen zu fördern. Wir Freiheitliche werden uns dafür einsetzen! – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.57

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ellmauer. Sie haben 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung, es sind jedoch nur noch 3 Minuten bis 15 Uhr. Aber wir werden ein bißchen großzügig sein. – Bitte.

14.57

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Dritte Bericht zur Lage der Jugend in Österreich gibt mir die Gelegenheit, auch aus kommunaler Sicht zur Jugendarbeit Stellung zu nehmen. Mit zunehmender Vernetzung und Globalisierung wird der regionale Bezug, also die lokale Verwurzelung, immer wichtiger. Dies stellen nicht nur Kultursoziologen fest, sondern diese Erkenntnis läßt sich auch aus dem umfangreichen Jugendbericht gewinnen. 85 Prozent der Jugendlichen führen "eine eigene Familie" und 82 Prozent führen "viele Freunde" an oberster Stelle ihrer Lebensziele an.

Daraus ergibt sich der Auftrag für die Jugend- und Bildungspolitik. Durch Sprachunterricht und Jugendaustausch soll das Hineinwachsen in das globale Netzwerk gefördert werden. Durch Jugendarbeit soll aber die Verwurzelung im unmittelbaren Lebensbereich der Jugendlichen, in den Gemeinden, unterstützt werden. Hiebei kommt den Gemeinden als Nahtstelle zwischen der großen weiten Welt und dem kommunalen und regionalen Bereich eine wichtige Funktion zu.

In den Gemeinden werden für die Jugendlichen die Möglichkeiten der Mitgestaltung und der Mitarbeit und die Auswirkungen politischer Entscheidungen unmittelbar erfahrbar und erlebbar. Frau Kollegin Madl! Gerade was die Jugendarbeit in den Gemeinden Oberösterreichs betrifft, ist zu sagen, daß wir hier eine Vorreiterposition innehaben. Ein Großteil der 445 oberösterreichischen Gemeinden hat einen Jugendreferenten. Netzwerke, in denen im Jugendbereich Tätige zusammenkommen und sich verstärkt um die Aufgaben der Jugendarbeit kümmern, werden in Form von sogenannten Bezirksjugendgesprächen organisiert. Aktive Beteiligung der Jugendlichen am Gemeindeleben in Form von Jugendparlamenten, Jugendgesprächsrunden, Jugendstammtischen und so weiter ist bei uns weit verbreitet.

Zu erwähnen wäre auch der Bereich der Jugendmobilität, also die sogenannten Disko-Taxis, sowie die rasche Errichtung von Trendsportanlagen. All dies wird bei uns in Oberösterreich durchgeführt und zum Großteil von den Gemeinden finanziert. (Beifall bei der ÖVP.)

In meiner Gemeinde unterstütze ich massiv die Aktion "Jugend zum Sport". Wir unterstützen auch die sogenannten jungen Vereine wie Musikverein oder Feuerwehr, die ausgezeichnete Jugendarbeit leisten. Neben diesen Vereinen gibt es auch viele Jugendliche, die in keinem Verein sind, die sich als Personenkomitees organisieren und viele Feste veranstalten; Open-air-Konzerte, Faschingsfeste et cetera – auch das wird von den Gemeinden finanziert.

Damit wollen wir auch ein Signal setzen, und zwar sollen Gemeinschaft, Solidarität und Zusammenarbeit erfahrbar und erlebbar werden – und das über alle ideologischen oder parteipolitischen Schranken hinweg. (Präsident Dr. Fischer übernimmt den Vorsitz.)

Herr Bundesminister! Ich teile die im vorliegenden Jugendbericht geforderten Maßnahmen zur stärkeren Einbindung der Jugendlichen und zum Ausbau der Förderung der Jugendlichen. Aber folgendes möchte ich hier doch mit aller Klarheit feststellen: Der Großteil all dieser Aktivitäten geschieht in den Gemeinden und wird von den Gemeinden finanziert. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.) Die Gemeinden tragen den Großteil der Kosten der Jugendarbeit in Österreich, und daher muß man eine entsprechende Vorsorge im nächsten Finanzausgleich dafür fordern und den Finanzminister auffordern, den Gemeinden für ihre Jugendarbeit mehr Mittel zur Verfügung zu stellen. (Beifall bei der ÖVP.)

15.01

Präsident Dr. Heinz Fischer: Meine Damen und Herren! Ich unterbreche jetzt die Verhandlungen über die Tagesordnung, da, wie angekündigt, ab 15 Uhr Kurzdebatten zum Aufruf kommen.

Kurze Debatte über die Anfragebeantwortung 5649/AB

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen zunächst zur kurzen Debatte über die Anfragebeantwortung des Herrn Bundesministers für Wissenschaft und Verkehr mit der Ordnungszahl 5649/AB.

Die schriftliche Anfragebeantwortung ist verteilt worden; es erübrigt sich daher eine Verlesung.

Die Bestimmungen der Geschäftsordnung sind bekannt.

Ich erteile Frau Abgeordneter Dr. Gabriela Moser als Erstunterzeichnerin des Verlangens das Wort. Die Redezeit beträgt 10 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

15.02

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Es gibt einen allgemeinen Anlaß für unsere jetzige Debatte und für unsere Auseinandersetzung insgesamt mit dem öffentlichen Verkehr, speziell mit der Entwicklung des Personenverkehrs auf der Schiene, und es gibt einen sehr konkreten aktuellen Anlaß. (Die Rednerin stellt eine Tafel mit der Aufschrift "Die Grüne Bank darf nicht abgeschafft werden!" auf das Rednerpult! – Abg. Scheibner: Das sieht man ja gar nicht, Sie müssen das Rednerpult höherstellen!)

Lassen Sie mich zuerst zum Allgemeinen kommen. Prinzipiell ist die Anfragebeantwortung, wie sie mir zugestellt wurde, sehr, sehr aufschlußreich und sehr aussagekräftig. Wir haben jetzt schwarz auf weiß, daß es insgesamt mit den Personenkilometern im öffentlichen Bereich auf der Schiene leider bergab geht.

Wir haben sowohl gestern als auch vorgestern eine Verkehrsdebatte geführt, und wir werden uns im Herbst damit auseinandersetzen müssen, daß ein Serviceinstrument, ein Attraktivierungsinstrument, ein Element einer Bahn, die sehr kundenfreundlich sein sollte, endgültig gestrichen werden wird.

Sie alle, meine Damen und Herren, wissen – ich nehme an, Sie fahren auch öfters mit dem Zug hierher nach Wien –, daß die Grüne Bank gestrichen werden soll, daß das im Zuge einer Rationalisierungsmaßnahme der ÖBB der Fall sein soll.

Sie alle wissen ja auch: Die ÖBB sind ein ausgegliedertes Unternehmen und daher zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet – keine Frage. Nur: Diese Wirtschaftlichkeitsrechnung, daß man die Grüne Bank streicht, geschieht vor allem vor dem Hintergrund, daß die Zahl der Schaffner gesenkt werden soll. Der Hintergrund für diese Servicerücknahme, für das Streichen der Grünen Bank ist die Tatsache, daß die ÖBB in den nächsten Jahren sage und schreibe 900 Schaffner einsparen wollen. Es gibt derzeit an die 2 700 Schaffner, und diese Zahl soll reduziert werden.

Diese Reduktion der Zahl der Schaffner bedeutet nicht nur eine Rücknahme des Services, sondern vor allem, daß im Nahverkehrsbereich, in jenem Verkehrsbereich, in dem sehr viele Pendler, alte Frauen und Behinderte unterwegs sind (Abg. Kopf: Was ist das Ziel der ÖBB: Schaffner oder Fahrgäste zu befördern?), in dem sehr, sehr viele Leute unterwegs sind, die auch Betreuung brauchen – in diesem Bereich soll auch der Autoverkehr insgesamt reduziert werden –, der Komfort und die Betreuung sinken, daß insgesamt das Serviceangebot schlechter wird – und das gerade in jenem Bereich, in dem der öffentliche Verkehr ausgebaut werden müßte.

Herr Minister! Sie sind auch dafür verantwortlich, ob in Zukunft im Nahverkehr der Zug schaffnerlos fährt oder ob doch ein Schaffner mitfährt, der für Sicherheit, für Service, für Betreuung sorgt und auch Auskunft gibt.

Die Grüne Bank ist deshalb so wichtig und mehr als ein Symbol, weil sie gewährleistet, daß die ÖBB nach wie vor kundenorientiert und schaffnerorientiert fahren, daß in den ÖBB nach wie vor die Arbeitsplätze erhalten werden, daß sich die ÖBB nach wie vor insgesamt als Unternehmen verstehen, das nicht nur für den öffentlichen Verkehr wesentliches leistet, sondern auch für die Sicherheit des Transportes, vor allem auch für die Sicherheit im Zug selbst eine Garantie abgibt – und diese Garantie heißt Schaffner.

Ein Element der Schaffnertätigkeit ist jetzt das Ausfüllen der Grünen Bank, und die Grüne Bank soll ja vor allem deshalb gestrichen werden, damit man letztendlich auch die Zahl der Schaffner reduzieren kann. Darum unsere Aktion – wir verteilen bereits seit mehreren Wochen Aufforderungen an die Kunden, sich gegen die Einstellung der Grünen Bank zu wehren – und auch die heutige Anfragebesprechung.

Herr Minister! Sie sind verantwortlich dafür, daß auch im Personennahverkehr schaffnerbesetzt gefahren wird. Es liegt in Ihren Händen, den Einsatz von Schaffnern in den Nahverkehrszügen weiterhin zu gewährleisten – oder eben nicht. Sie stehen der obersten Behörde vor, die die Erlaubnis gibt, die die Genehmigung erteilt, ob im Nahverkehrsbereich schaffnerlos gefahren werden soll oder nicht. Dies liegt in Ihren Händen, und ich möchte diesbezüglich hier und jetzt eine Klärung haben, und deshalb auch diese Besprechung einer Anfragebeantwortung.

Das ist der eine konkrete Grund – der soziale Grund, der verkehrspolitische Grund –, und der andere Grund dafür ist, daß seit vergangenem Freitag die Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs insgesamt in Schwebe steht.

Ich lese im "Standard" vom Samstag: Regeln für den Nahverkehr. Einigung über das Finanzierungsgesetz für die Schiene und für den Rail-Regulator. – Samstag, bitte!

Heute ist zu lesen: Regierung einigt sich doch noch auf Nahverkehrsfinanzierung. – Man freut sich ja fast darüber. Dann kommt man in das Parlament, liest die Mitteilungen über die ausgeteilten und eingelangten Anträge und Regierungsvorlagen, findet aber keine Regierungsvorlage über das, was letzte Woche ausverhandelt wurde. (Abg. Parnigoni: Einen Initiativantrag natürlich!) – Man findet einen Antrag – Herr Kollege Parnigoni, Sie haben durchaus recht! – der Herren Abgeordneten Mag. Kukacka und Rudolf Parnigoni betreffend nachhaltige Finanzierung des öffentlichen Personennah- und Regionalverkehrs. Man findet auch zum ÖPNRV-Gesetz einen gemeinsamen Antrag von Rudolf Parnigoni und Helmut Kukacka auf diesem Papier. Nur: Bis jetzt wurde er nicht ausgeteilt. (Abg. Parnigoni: Ist eingebracht!)

Man erkundigt sich, telephoniert – und erfährt dann: Es gab eine Besprechung in Innsbruck, bei der Herr Klubobmann Dr. Khol mit dem Innsbrucker Bürgermeister beisammensaß. Im Ministerrat wurde dann – siehe da! – die Zustimmung der ÖVP zum beschlossenen Einigungspaket für die Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs wieder rückgängig gemacht. – Was ist jetzt los?

Diesbezüglich möchte ich heute hier eine Klärung haben, da wir gestern die Finanzierung des Straßenbaus geklärt haben. Es ist zwar der Termin offen, aber zumindest das Bundesstraßenfinanzierungsgesetz gibt es jetzt wieder, beziehungsweise es wurde verlängert, erneuert. Beim ÖPNRV-Gesetz ist die Situation sozusagen wieder offen. (Abg. Dr. Khol: Das haben wir ja eingebracht!) Was ist jetzt los? Wird weiterverhandelt? Gibt es den Ausschuß, gibt es ein Veto, gibt es eine Blockade der ÖVP oder nicht? (Abg. Dr. Khol: Ist ja gestern eingebracht worden! Ist gestern eingebracht worden!)

Bis jetzt ist es bei uns nicht eingelangt. (Abg. Dr. Khol: Da müssen Sie eben Ihre Papierln anschauen!) Ich habe sogar im Expedit angerufen, Herr Klubobmann. Bis jetzt wurde es mir nicht zugestellt. (Abg. Dr. Khol: Ist zugewiesen!) Und das ist meiner Ansicht nach schon ein Zeichen dafür, daß man auf der einen Seite handelseins wird beim Straßenfinanzierungskonzept, auf der anderen Seite aber bei der Finanzierung des öffentlichen Verkehrs womöglich – ich sage jetzt extra: "womöglich" – wieder sozusagen in die Endrunde geht ohne Paket. Die Legislaturperiode wird enden, ohne daß es ein Gesetz gibt, das wir aber dringend bräuchten.

Wir brauchen dieses Gesetz für die Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs und für die Neuorganisation insgesamt nötiger als ein Stück Brot, und zwar deshalb, weil ja innerhalb der EU bis zum Jahre 2005 die Liberalisierung auch beim öffentlichen Nahverkehr Platz greifen soll und unsere Unternehmungen für diese Situation gerüstet sein und sich darauf einstellen können müssen. Deswegen sind die Neustrukturierung und die Sicherstellung der Finanzierung wesentlich.

Jetzt weiß ich aber nicht, was los ist: kein Ministerratsbeschluß, der Antrag wurde nicht verteilt, zwar Ankündigungen im "Standard", aber anscheinend noch hektisches Tauziehen und Verhandeln hinter den Türen.

Herr Minister! Einerseits bitte ich Sie: Schaffen Sie Klarheit bei der Grünen Bank und den schaffnerbegleiteten Nahverkehrszügen!, andererseits möchte ich an Sie die Frage richten: Wie steht es in gesetzlicher Hinsicht um die Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs? Was ist der letzte Stand der Dinge? – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.10

Präsident Dr. Heinz Fischer: Für die weiteren Diskussionsbeiträge liegt die maximale Redezeit jeweils bei 5 Minuten.

Als erstes praktizieren wir das bei Herrn Parnigoni. – Bitte.

15.11

Abgeordneter Rudolf Parnigoni (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Zu den Ausführungen der Kollegin Moser einige kurze Bemerkungen.

Ich halte fest: Nach dem Bundesbahngesetz 1992 ist es dem Minister nicht mehr möglich, in die kaufmännischen Belange der ÖBB einzugreifen. Welches Produkt die ÖBB ihren Kunden anbieten, ist daher ausschließlich Angelegenheit des Unternehmens.

Zu den Fahrgastzahlen ganz generell: Es gab im Personenverkehr 1990 insgesamt, also Schiene und Bus, 256 Millionen Fahrgäste, 1998 waren es 273 Millionen – eine Steigerung von knapp 7 Prozent, und dies trotz einer Zunahme der Zahl der PKW in dieser Zeit von 3 Millionen auf 3,8 Millionen.

Meine Damen und Herren! Eine Lanze für die ÖBB möchte ich aber schon brechen: Tatsache ist, daß man sich sehr anstrengt, entsprechende Investitionen im Bereich der Beschaffung vorzunehmen, den Fuhrpark auf der Schiene zu erneuern, und zwar durch Doppelstockwaggons, Liegewagen, Wendezüge – Anschaffungen in einer Größenordnung von etwa 1 000 Stück in den nächsten Jahren; 25 Milliarden Schilling werden dafür bis zum Jahre 2010 ausgegeben.

Zum Problem der Einsparung der Schaffner: Kollegin Moser, Tatsache ist – dies haben mir die ÖBB mitgeteilt –, daß bis zum Jahre 2001 nach den derzeitigen Planungen in etwa 315 Schaffner eingespart werden sollen. Nicht 700! Das ist richtigzustellen.

Ich gehe davon aus, meine Damen und Herren, daß das Nahverkehrsfinanzierungsgesetz, das Sie, Frau Dr. Moser, angesprochen haben, in der heutigen Zuweisungssitzung, da wir es am Mittwoch in der Nacht eingebracht haben, zugewiesen werden wird – das wurde mir gerade vom Präsidium versichert –, sodaß wir am 6. Juli dieses Gesetz wie auch das Kraftfahrtliniengesetz und eine entsprechende Entschließung in Verhandlung nehmen können und mit Ihrer Zustimmung, so hoffe ich, dann auch noch im Juli bei der letzten Plenarsitzung besprechen und beschließen können.

Meine Damen und Herren! Wenn dieses Nahverkehrsfinanzierungsgesetz durchgeht und so greift, wie wir es in der Konzeption vorgesehen haben, dann werden wir schon bis zum Jahre 2001 Steigerungen im öffentlichen Nahverkehr zustande bringen, was wieder mehr Beschäftigte auch bei den ÖBB oder anderen Bahnen bedeuten wird, weil es eben zu einer Erhöhung der Zahl der Fahrgäste kommt.

Ein Null/null-Schienenverkehr ist bei den ÖBB seit zehn Jahren möglich. Bei uns im Waldviertel fahren die Schienenbusse nur mit einem Triebfahrzeugführer und keinem Schaffner. Das ist überhaupt kein Problem. Auf der Vorortelinie ist das gang und gäbe. Wir werden natürlich nicht einen ICE oder anderen Zug ohne Schaffner führen – das ist doch klar. Das muß auf die Konzeption abgestimmt und sinnvoll sein.

Zum Thema Ausdünnungen im Fahrplan möchte ich, Kollegin Moser, folgendes sagen: Dafür, daß die ÖBB etwa einen Zug von St. Pölten nach Hainfeld am Sonntag aus dem Programm nehmen – in dem Zug sitzen fünf Reisende –, habe ich Verständnis. Ich habe auch Verständnis dafür – das vertrete ich auch in meiner Region –, daß ein Zug aus dem Programm genommen wird, der am Sonntag um 5 Uhr früh von Schwarzenau nach Zwettl fährt und seit Jahren bei keiner Fahrt mehr als zwei Personen befördert.

Wir werden mit dem öffentlichen Nahverkehrsfinanzierungsgesetz das Grundangebot der ÖBB sicherstellen und auch andere, bessere und interessantere Angebote machen.

Kollegin Moser! Zur Grünen Bank: Die Erträge aus dem Verkauf der Grünen Bank liegen unter 0,5 Prozent der Personenverkehrserträge der ÖBB. (Abg. Mag. Kammerlander: Weil sie die ÖBB nie beworben haben!) Meine Damen und Herren! Und nach einer Mitteilung der ÖBB ist auch festzustellen, daß bei der Grünen Bank eine hohe Mißbrauchsrate – das unterstelle ich nicht Ihnen persönlich – gegeben ist. (Abg. Mag. Kammerlander: Wie und wo kann man da Mißbrauch machen?)

Ich darf Ihnen folgendes sagen, meine Damen und Herren: Die ÖBB haben ein tolles Angebot – ich habe das heute in der Zeitung gelesen –: Es wird einen "Städtescheck", das "Handyticketing" und das "Sommerticket" geben. All das sind Maßnahmen, um gerade jenen, die öfter mit der Bahn fahren, ein besseres Angebot zu bieten. Ich bin auch überzeugt davon – ich hoffe es zumindest –, daß die Menschen bei besserem Fahrmaterial, bei besserem Angebot und Service die Bahn auch in Anspruch nehmen.

Meine Damen und Herren von den Grünen! Sie haben heute wieder Ihren Aktionstag – die eine hat ein Ruderleiberl an, die andere stellt ein Taferl auf. Okay, das ist Ihre Form der Politik. Wir hingegen machen Sachpolitik für die Menschen in unserem Lande. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.15

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Gaugg. – Bitte.

15.16

Abgeordneter Reinhart Gaugg (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herrn! Gott sei Dank gibt es Aktionstage, Herr Kollege Parnigoni, sonst würden die Mächtigen und "Fleißigen" in unserem Lande, die die Regierung bilden, irgendwann einmal einschlafen. Letztlich ist es nämlich ein bißchen billig, sich zurückzuziehen und zu sagen, der Minister hätte keinen Einfluß auf die Bahn, die in Österreich fährt, und zwar veraltet fährt. (Zwischenruf des Abg. Parnigoni.) – Aber die Bestellung erfolgt ausschließlich parteipolitisch, wie Sie wissen. Letztlich ist gerade die Bahn nach dem Wegfall des "Konsum" eine der letzten parteipolitischen Bastionen der SPÖ, und umso weniger kann ich es verstehen, daß man diese in den letzten Jahren im Regen hat stehen gelassen. Wir hören immer von Investitionen, die in der Zukunft durchgeführt werden sollen, wo aber gab es sie in der Vergangenheit? (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es paßt irgendwie nicht zusammen, wenn Sie einerseits sagen: Wir werden jetzt die Bahn modernisieren, um sie gegenüber den Automobilen konkurrenzfähig zu machen!, andererseits aber gleichzeitig in einer Anfragebeantwortung beklagen, daß die Marktanteilsverluste der Bahn durch steigende Motorisierung zu verzeichnen sind. Die Motorisierung wird ja nicht zurückgehen.

Der Rückgang bei der Eisenbahn ist dadurch zu verzeichnen, weil sie veraltet und museal ist – das ist der Hauptgrund dafür. In vielen Bereichen wurde falsch oder überhaupt nicht investiert. Und die Mitarbeiter dieses Unternehmens haben Sie letztlich im Stich gelassen; die müssen das ja täglich verantworten.

Der Werbefeldzug "Schiene statt Verkehrslawine" ist eine geradezu klassische Fehlinvestition (Beifall bei den Freiheitlichen), die letztlich einen Wirtschaftskampf zwischen Bahn und Transporteuren darstellt; darauf reduziert es sich schlußendlich. Diesen Wettbewerb haben Sie aber schon verloren, da die Bahn trotz der Bemühungen, trotz des Werbefeldzugs letztlich nur noch einen Anteil von 18 Prozent am Transport hat (Abg. Parnigoni: 35 Prozent im Güterverkehr!) – und das trotz intensivster Bemühungen, dort Marktanteile zu gewinnen, was jedoch nicht die Hauptaufgabe ist.

Der größte Fehler, den Sie machen, ist, daß Sie die Kernaufgaben mißachten! (Beifall bei den Freiheitlichen.) Ihre Kernaufgabe wäre gewesen, die Bahn zu einem Zeitpunkt zu modernisieren, zu dem die Menschen noch bereit waren, mit der Bahn zu fahren.

Herr Parnigoni! Sie haben nicht das "Vergnügen", mit dem Zug nach Klagenfurt fahren zu müssen. Wenn Sie für 300 Kilometer viereinhalb Stunden brauchen, dann vergeht Ihnen das Zugfahren. Schauen Sie, welche Fahrzeit man in Deutschland für dieselbe Kilometeranzahl benötigt! Wir fahren mit einem Bummelzug, der noch dazu keineswegs den modernen Erfordernissen entspricht. Das ist das Problem: veraltete Schienenanlagen, veraltete Garnituren von Eisenbahnenwaggons und letztlich auch frustrierte Mitarbeiter, weil Sie sie im Stich lassen. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe des Abg. Parnigoni.)

Reden Sie einmal mit den Menschen! (Abg. Mag. Peter: Dann müssen wir den Semmering-Basistunnel doch bauen!) Fragen Sie einmal Ihren Kollegen Edler, er soll Ihnen sagen, wie er als "alter" Eisenbahner darunter leidet, daß Sie als Verkehrssprecher für diese Gruppe der Kärntner nichts tun! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Letztlich kommt es auch deshalb zu einer Verlagerung weg von der Schiene, weil nicht mehr flächendeckend gefahren wird. Sie stellen Verbindungen ein, weil sie zu gering ausgelastet sind, hinterfragen aber nicht, warum dem so ist. Wehren sich dann die Mitarbeiter der Bahn, wie dies in Osttirol der Fall war, gegen die Einstellung einer Linie, werden sie diszipliniert.

Warum wird die Linie eingestellt? – Weil die Bahn die Transporte auf der Straße selbst übernehmen möchte. Herr Minister, das ist schon eigenartig! "Schiene statt Verkehrslawine" – aber letztlich gefährdet Ihr eigenes Unternehmen die Bahn und verlagert den Verkehr von der Schiene auf die Straße. Das ist nicht fair, das ist in hohem Maße unanständig und sicherlich auch nicht zukunftsorientiert. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Solange Sie von der SPÖ den Bundeskanzler und den Verkehrsminister stellen, hätten Sie politisch durchaus die Möglichkeit – außerdem ist ja der Generaldirektor, glaube ich, auch Ihrer Partei zugehörig; es wird ja doch noch funktionieren, daß man ein bißchen miteinander spricht! –, etwas zu ändern. Und es wird an Ihnen liegen, die Modernisierung der Bahn durchzuführen und nicht einen zweifelhaften Konkurrenzkampf mit den privaten Transporteuren und deren Mitarbeitern zu führen. Es würde Ihnen wirklich besser anstehen, endlich das, was Sie beziehungsweise Ihre Vorgänger schon angekündigt haben, zu tun und zu modernisieren, zu attraktivieren – und überdies jene Maßnahmen umzusetzen, die von großer gesamtwirtschaftlicher Bedeutung sind.

Eine dieser Maßnahmen ist die Untertunnelung der Bahnstrecke Klagenfurt–Velden. Es ist sehr wichtig, daß in diesem Gebiet endlich eine Untertunnelung vorgenommen wird. Das Geld wäre vorhanden – laut Masterplan gibt es ja Hunderte Milliarden dafür; wir sind also sehr vermögend! Ich verlange das auch deshalb, weil sich die Menschen dort seit vielen Jahren bemühen – auch in Bürgerinitiativen –, eine Verkehrsberuhigung der Bahn zu erreichen. (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen.) Der Lärm ist für jene, die dort wohnen, unzumutbar.

Ich ersuche Sie daher, da diese Lärmschutzwände bis zum heutigen Tag nicht errichtet sind, diese Maßnahme umgehend umzusetzen. Dann können Sie wieder an Glaubwürdigkeit gewinnen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

15.21

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. – Bitte.

15.21

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herrn Abgeordneten Parnigoni muß ich gleich einmal meinen "Glaubwürdigkeitsausweis" betreffend das Bahnfahren zeigen. (Abg. Parnigoni: Super!) Auch ich bin der Überzeugung, Herr Abgeordneter Parnigoni, daß Sie nicht oft mit der Bahn fahren, denn sonst wüßten Sie, wie es zum Beispiel auf der Südbahn ausschaut, vom Wagenmaterial und dergleichen her.

Es ist festzuhalten, daß die Qualität bei den ÖBB im Personennahverkehr sinkt, und zwar ganz drastisch. (Abg. Parnigoni zeigt eine ÖBB-Vorteilscard.) – Das ist noch die alte, meine ist schon mit Bild.

Unabhängig davon freue ich mich, daß wir beide ohnehin sehen, was in diesem Bereich wirklich vor Ort passiert. Aber ich verstehe dann nicht, daß Sie diese Ihre heutige Rede gehalten haben, Herr Abgeordneter Parnigoni!

Wenn ich auf den Südbahnhof komme, stelle ich immer fest, daß es dort zwar ungefähr acht Schalter gibt, die meisten davon aber geschlossen sind – und das, obwohl die Leute in Schlangen vor den Schaltern stehen. Gleichzeitig werden auch die Vorverkaufstickets reduziert. Und dann ist man verwundert, wenn die Leute sagen: Wenn ich soviel mehr an Zeitaufwand habe, um den öffentlichen Verkehr zu nutzen, fahre ich lieber mit dem Auto, denn dann kann ich jene Zeit, die ich für das Kaufen der Karte brauche, auch im Stau stehen.

Wenn die ÖBB ihre Kundinnen und Kunden vor Ort nicht ordentlich bedienen, darf man sich nicht darüber wundern, daß die Inanspruchnahme dieser Leistungen sinkt. Dazu passen auch all die Schaffnerlos-Pläne, die die ÖBB in diesem Zusammenhang haben, Herr Abgeordneter Parnigoni. Es ist ja überhaupt keine Frage, daß es da Vereinfachungen geben kann, aber ich wundere mich, wenn behauptet wird, daß die Grüne Bank – da hat es mehrere Argumente gegeben – so mißbrauchsanfällig sei. Man ist nicht auf die Idee gekommen, daß man es zum Beispiel so machen könnte, daß die Grüne Bank schon unmittelbar auf dem Bahnsteig abzustempeln ist, mit Kartenautomaten, wie das auch sonst in den öffentlichen Verkehrsmitteln im innerstädtischen Bereich der Fall ist. Es könnte das Mißbrauchspotential natürlich durch intelligente Lösungen gesenkt werden.

Das haben die ÖBB aber nicht gemacht, sondern sie haben die Grüne Bank einfach eliminiert. In der Folge haben sie auch aufgrund eines Gesprächs mit Abgeordneten des Nationalrates gesagt: Wir machen den "Städtescheck". Der Unterschied, Herr Abgeordneter Parnigoni, liegt aber darin, daß der "Städtescheck" erst ab 71 Kilometern gilt und daher für viele Personen nicht nutzbar ist.

Darüber hinaus wird man zugestehen müssen, daß die Argumentation, es bräuchte einen solch großen Zeitaufwand für die Schaffnerinnen und Schaffner, diese Grüne Bank im Zug zu kontrollieren, nicht stimmen kann, wenn man gleichzeitig sagt, die Grüne Bank nehme ohnehin nur 0,5 Prozent des gesamten Umsatzes im Kartenverkauf ein. Wenn das bitte nur einen solch geringen Anteil am Umsatz in diesem Bereich ausmacht, dann kann das keine überbordende Kontrolltätigkeit erfordern.

Die Lösung ist einfach nicht intelligent. Man hat nicht gesagt: Was brauchen die Leute?, sondern die ÖBB fragen: Was macht es uns am einfachsten? Und das ist nicht der richtige Zugang!

Daher komme ich, Herr Abgeordneter Parnigoni, zu Ihrem weiteren Argument, mit dem Sie den Herrn Bundesminister entlasten wollten und gesagt haben, der Herr Bundesminister habe seit Verabschiedung des Bundesbahngesetzes keinen Einfluß mehr. Er hat nicht mehr den politischen, weisungsmäßigen Einfluß, den er sonst gehabt hat – das stimmt! –, aber es gibt noch immer gemeinwirtschaftliche Leistungen, die vom Bund her abgegolten werden. Daher ist der Bund in diesem Zusammenhang auch Kunde der Bahn, und daher kann er als Kunde auch entsprechende Forderungen stellen. Das geht also sehr wohl.

Ich erinnere mich an die Diskussion im Ausschuß, als der Herr Bundesminister nicht den Eindruck gemacht hat, als wäre er zufrieden mit dem, was die ÖBB im Personennahverkehrsbereich machen. Dann, Herr Abgeordneter Parnigoni, hat es aber keinen Sinn, sich ohnmächtig zu erklären, sondern dann muß man sagen: Das, was wir an Leistungen von Bundes wegen aus Steuergeldern zahlen, muß auch einen entsprechenden Qualitätsstandard haben, und das sollte nicht im Rahmen der informellen Schienen, die zwischen SPÖ und ÖBB bestehen, ausgemacht werden, sondern in öffentlichen Diskussionen und auch im Verkehrsausschuß! Das wäre angemessen. (Abg. Parnigoni: Sie wollen haben, daß der Verkehrsausschuß sozusagen dem Generaldirektor vorschreibt, welche Karten er verkaufen soll!) – Nein, Herr Abgeordneter Parnigoni, Sie wissen, daß wir das nicht wollen. Ich habe keine Lust, mit Ihnen zu diskutieren, indem wir einander quasi bewußt mißverstehen. Dafür werden wir beide zu hoch bezahlt für das, was wir hier tun.

Ich meine, es wäre angemessen, eine sachliche Diskussion darüber zu führen, welche Qualitätsstandards die ÖBB erfüllen müssen, wenn sie aus Steuergeld auch in Zukunft noch etwas haben wollen, und das werden wir erst sehen. (Zwischenruf des Abg. Parnigoni.) Bisher ist es nicht gemacht, und ich bin auch nicht zuversichtlich, daß es gemacht wird.

Diese Diskussion stellt aber eine Gelegenheit dar, das wieder einmal herauszustreichen und darauf zu dringen, daß das endlich gemacht wird. Es gibt Möglichkeiten, sie müssen nur genutzt werden! – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

15.26

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Kammerlander. – Bitte.

15.26

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Auch ich kann den Beweis dafür antreten, ständige Bahnfahrerin zu sein. Aber, Herr Parnigoni, ich kann Ihnen auch zugleich die rote Karte zeigen dafür, was Sie ausgeführt haben. Denn Sie haben sich dahin gehend disqualifiziert, daß man gemerkt hat, daß Sie offensichtlich nicht Bahnfahrer sind oder zumindest nicht ständig kontinuierlicher Bahnfahrer. Ich sage Ihnen folgendes: Wenn man fünf Jahre lang mindestens einmal in der Woche zwischen Wien und Graz hin- und herfährt und mehrmals in der Woche in ganz Österreich herumfährt, dann hilft einem all das, was jetzt angeblich als Angebot in bezug auf die Grüne Bank kommt, überhaupt nichts. Darauf möchte ich dann noch näher eingehen.

Aber eines vor allem möchte ich Ihnen am Anfang sagen: Vor allem hier im Osten Österreichs können wir uns zu Recht als Opfer der Rationalisierungen und Einsparungen der letzten Jahre bezeichnen, denn die Qualität des Bahnfahrens hat rapide abgenommen, vor allem im Osten. Ich habe es eigentlich satt, mit Zügen zu fahren, die zu spät kommen, die im Winter nicht geheizt sind, die so dreckig sind, daß man nicht mehr aus dem Fenster hinaussieht, wo die Toiletten nicht funktionieren, wo es keinen Speisewagen gibt, wo nichts, absolut nichts funktioniert! Ich bin aber darauf angewiesen, damit zu fahren, und im übrigen zahle ich gleich viel wie jene, die im Westen mit guten Garnituren, mit modern ausgestatteten Garnituren fahren, und habe überhaupt kein Service. Nichts bitte! (Beifall bei den Grünen.)

Eigentlich müßten wir eine Debatte darüber führen, wieviel überhaupt jemandem zumutbar ist, daß er noch in einen Zug einsteigt. Aber wir führen eine Debatte darüber – und Sie versuchen da irgendwie so eine scheinheilige Debatte zu führen –, was nun statt der Grünen Bank kommt. Das letzte an Service, das ich gehabt habe als gestreßter Mensch – und da gibt es sicher viele –, wird nun auch abgeschafft! Ich rede auch mit Menschen, die beruflich viel mit der Bahn fahren. Ich habe keine Zeit, mich bei einem Bahnschalter anzustellen. (Abg. Parnigoni: Brauchen Sie auch nicht!) Ich habe oft kein Bargeld in der Tasche. Ich kann nicht mit der Scheckkarte beim Schaffner zahlen, also habe ich eine Grüne Bank gehabt. (Abg. Parnigoni: Jetzt haben Sie einen "Städtescheck!) Jetzt soll ich einen "Städtescheck" lösen. Ja, aber ich fahre nicht immer zwischen Wien und Graz, ich fahre manchmal von Salzburg nach Linz und von Linz nach Graz und so weiter. Das stammt doch bitte alles von Gehirnen von Menschen, die nicht Bahn fahren. Und ich habe das wirklich satt! (Zwischenruf der Abg. Ing. Langthaler.)

Schauen Sie sich diese Karte an (die Rednerin zeigt eine Chipkarte), diese hat einen Magnetstreifen hinten drauf. Wenn Sie schon nicht auf die altertümliche Art vorgehen wollen mit Ausfüllen, dann möchte ich Sie darauf hinweisen, daß der Schaffner einen Computer, einen Minicomputer hat. Diese Karte hat einen Magnetstreifen. Dann rüsten Sie das eben um, damit er von dieser Karte abbuchen kann. Wäre das zeitgemäß? Wäre es zeitgemäß, wenn solche Karten ausgestellt würden mit Unterschrift, mit Photo und Magnetstreifen? Dieses Angebot habe ich bis heute nicht von den ÖBB gehört! Da werden letztendlich völlig fadenscheinige Argumente vorgebracht. Es ist gesagt worden, es geht um die Einsparung von Personal.

Diskutieren wir darüber, o.k., wenn Sie das Beispiel bringen mit dem Schienenbus! Mag sein, daß es Strecken gibt, auf denen das nicht erforderlich ist. Dann bringen Sie das auf den Bahnhöfen an, damit ich mit meiner Karte durchfahren kann und das abgebucht wird! Ich meine, Sie tun so, als ob wir im vorigen Jahrhundert lebten! Das finde ich eigentlich so empörend!

Zurück zu jenem Argument – ich kann nur noch einmal wiederholen, was Kollege Barmüller gesagt hat –, das Sie verwenden: Das ist Geschäftsbereich der ÖBB, da haben wir nichts mehr zu sagen, das ist ausgegliedert. timmt Pau

Das ist das Versagen der Politik!, antworte ich Ihnen darauf, nämlich daß Sie die ÖBB ausgegliedert haben, daß Sie jetzt zwar weiter liberalisieren werden, aber keine Rahmenbedingungen darüber festgelegt haben, was öffentlicher Verkehr jedenfalls gewährleisten muß!

Jedenfalls gewährleisten muß er meiner Meinung nach, daß eben die Verkehrsverbindungen entsprechend adäquat aufrechterhalten bleiben, daß sie attraktiver gemacht, daß die Frequenzen gesteigert werden, vielleicht innerhalb eines zeitlichen Planes – und nicht reduziert werden. Sie machen ja das Gegenteil! Sie reduzieren ja! Sie reduzieren die Garnituren, Sie reduzieren die Frequenzen, Sie legen Strecken still, anstatt daß Sie einen Zeitplan haben – fünf, zehn, 15 Jahre –, bezüglich dessen Sie sagen: In zehn Jahren muß die Frequenz um soundso viel höher, attraktiver sein.

Das letzte Mittel, das Sie dazu hätten und das notwendig ist, ist die Frage: Wie wird das finanziert? Wer steuert dazu bei? – Denn es ist klar, daß das finanziert werden muß. Das Nahverkehrsfinanzierungsgesetz ist inzwischen ein so alter Hut, der noch einmal auf den 6. Juli vertagt, noch einmal an die ÖVP versprochen worden ist, daß es vielleicht doch hoffentlich endlich stattfinden wird.

Schauen Sie sich die Situation in Deutschland an! Schauen Sie sich an, wie Nahverkehr in manchen Bundesländern funktioniert – nicht in allen, zugegebenermaßen! Aber in manchen deutschen Bundesländern ist mit einem funktionierenden Nahverkehrsfinanzierungsgesetz genau das erreicht worden, nämlich eine Steigerung (Präsident Dr. Fischer gibt das Glockenzeichen) der Zahlen der Bahnfahrer, der Zahlen der Mitfahrer, eine Steigerung der Frequenzen. (Abg. Parnigoni: Das wollen wir auch!) Das wäre angesagt!

Mit Ihrer Politik, Herr Parnigoni, werden wir demnächst überhaupt nicht mehr Bahn fahren können! (Beifall bei den Grünen.)

15.32

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Einem. – Bitte, Herr Bundesminister. (Ruf bei den Freiheitlichen: Wann sind Sie das letzte Mal mit der Bahn gefahren? – Abg. Ing. Langthaler: Fahren Sie mit dem Zug, Herr Bundesminister?)

15.32

Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr Dr. Caspar Einem: Herr Präsident! Hohes Haus! Lassen Sie mich zu den aufgeworfenen Themen die eine oder andere Bemerkung machen. (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Frau Abgeordnete! Auch ich bin der Meinung, daß es außerordentlich wünschenswert und sinnvoll ist ... (Abg. Mag. Kammerlander sucht beim Rednerpult ihre Bahncard.) – Es liegt da unten; es ist klein, handlich und liegt unter dem Pult. (Abg. Mag. Kammerlander: Ich habe sie übersehen!)

Auch ich glaube, daß es sinnvoll ist, hier eine Diskussion darüber, wie das Angebot eines bestimmten Verkehrsdienste-Anbieters ist, wie es sich entwickelt, zu führen, aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, soweit ich mir erzählen habe lassen, ist in diesem Saale, und zwar im Jahre 1992, beschlossen worden, aus der ursprünglichen staatlichen Verwaltung der Bahn ein eigenständiges Unternehmen zu machen und damit klar die Verantwortlichkeiten zu trennen. (Ruf bei den Freiheitlichen: Nicht abputzen, Herr Minister!) Das heißt nicht, daß man als Eigentümer gar keine Verantwortung mehr trägt, sondern das heißt nur, daß direkte Wünsche, welche Fahrkarten welche Farbe haben sollen und ähnliches mehr, nicht an den Verkehrsminister, sondern an den Vorstand der Bahn zu richten sind.

Ich habe Verständnis dafür, daß Sie von den Grünen in besonderer Weise an der Grünen Bank hängen; wäre es eine Rote Bank gewesen, wäre es vielleicht nicht so sehr Ihre Angelegenheit gewesen, aber die Frage, wie die Fahrkarten gestaltet werden, ist Sache des Unternehmens – und nicht des Verkehrsministers. (Zwischenrufe bei den Grünen.)

Wir sind allerdings Ihrer Auffassung – ich denke, daß es diesbezüglich auch nicht allzu große Differenzen hier im Hohen Hause geben wird –, daß es darum geht, daß der Bund als einer der Besteller gemeinwirtschaftlicher Leistungen auch Qualitätsanforderungen zu stellen hat. Ja, dieser Auffassung bin ich auch.

Frau Abgeordnete Haidlmayr, gerade wir beide haben darüber gesprochen, daß es beispielsweise notwendig ist, in diesem Bereich sicherzustellen, daß etwa auch für Behinderte Möglichkeiten geschaffen werden, die es ihnen erlauben, auf angenehme Art und Weise mit der Bahn zu fahren. (Abg. Haidlmayr: Die sind ja nicht mehr da!) – Das ist ein Prozeß, der nicht von heute auf morgen vom Zaun zu brechen ist, sondern dort geht es jetzt Schritt für Schritt um Verbesserungen, die nachprüfbar sind, und auf diese haben wir uns verständigt.

Dasselbe gilt auch für die Frage des Fahrkartenangebotes. Ich habe – da hat auch Herr Abgeordneter Barmüller richtig gehört – tatsächlich gesagt, nicht jede dieser Entwicklungen überzeugt mich, weil auch ich nicht restlos davon überzeugt bin, daß der Weg, der da beschritten wurde, der richtige ist. Daß man statt der Grünen Bank Städtetickets und andere Alternativen, die wiederum auf andere Zielgruppen abzielen, anbietet, ist nicht gut, weil eine Zielgruppe kein gleichartiges Angebot bekommen hat.

Das, worum es hier aber geht, ist, deutlich zu machen – so gesehen verstehe ich auch die Anmerkungen, die hier gemacht wurden –, daß auch die Vertreter der Bevölkerung, die parlamentarischen Vertreter der Bevölkerung, klar sagen, welche Interessen hier bestehen. Diese heutige Diskussion und auch andere, die etwa auch ich mit dem Vorstand der ÖBB zu diesem Thema geführt habe, werden ihr Ziel nicht verfehlen, nämlich die ÖBB darauf aufmerksam zu machen, daß nur dann geschäftlich eine Vorwärtsentwicklung zu erwarten ist, wenn verstanden wird, daß es darum geht, ein Angebot zu machen, das von den Kunden auch angenommen werden kann. (Demonstrativer Beifall der Abg. Jäger.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zumindest in einer Hinsicht noch ein wenig verdeutlichen, daß wir bezüglich der Österreichischen Bundesbahnen jedenfalls keine besonders schlechte Entwicklung durchlaufen. Es gibt insgesamt – leider Gottes! – die Entwicklung, daß mit der Zunahme des Individualverkehrs auch die Nutzung des Angebotes des öffentlichen Verkehrs in allen Staaten abnimmt – das gilt genauso für Deutschland, das gilt genauso für Frankreich, und das gilt genauso etwa auch für Holland. Überall ist leider eine behutsame Abnahme von etwa 1 Prozent unter den Teilnehmern des Personenverkehrs im Bahnangebot zu verzeichnen.

Ich möchte noch zu einem Thema etwas sagen, das am Anfang angesprochen worden und das mir auch ein Herzensanliegen ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist nicht Sache des Verkehrsministers, anzuordnen, ob in einem Zug Schaffner mitfahren oder nicht, aber ich hatte schon bei einem anderen Anlaß hier im Hohen Hause Gelegenheit dazu, deutlich auf folgendes hinzuweisen: Wir legen wert darauf, daß in den Zügen Schaffner mitfahren, denn das ist jene Art von Leistung, die eine persönliche Verbindung zwischen dem Verkehrsmittel und dem Kunden herstellt. Das ist jene Leistung, die dem Reisenden das Gefühl von Sicherheit vermittelt. Wenn wir an der Bahn interessiert sind, weil sie das sicherste Landverkehrsmittel ist, dann müssen wir auch dafür sorgen, daß die Betreuung der Kunden in einer Art und Weise erfolgt, die sie als sicher erleben.

Daher werde auch ich mich dafür einsetzen, daß eine Betreuung der Passagiere in Personenzügen – sei es im Nahverkehr, sei es im Fernverkehr – durch Schaffner weiter aufrechterhalten bleibt. In diesem Punkt sind wir uns jedenfalls einig. (Beifall bei der SPÖ.)

15.37

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Bundesminister.

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist diese Debatte geschlossen.

Anträge liegen nicht vor.

Kurze Debatten über Fristsetzungsanträge

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als nächstes gelangen wir zur Durchführung einer weiteren kurzen Debatte. Es handelt sich um den Antrag der Frau Abgeordneten Kammerlander, dem Verfassungsausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 989/A betreffend ein Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich eine Frist bis zum 12. Juli 1999 zu setzen.

Im unmittelbaren Anschluß an diese Debatte wird die Abstimmung durchgeführt werden.

Die Redezeiten sind dieselben wie vorher. Erstredner: 10 Minuten, alle weiteren Redner 5 Minuten.

Frau Abgeordnete Kammerlander gelangt als Begründerin zu Wort. – Bitte sehr.

15.38

Abgeordnete Mag. Doris Kammerlander (Grüne): Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Es geht bei diesem Atomsperrgesetz, bei diesem Verfassungsgesetz eigentlich um ein Versprechen, das Sie von der Koalition, daß die Kollegen und Kolleginnen von den Koalitionsparteien schon vor einiger Zeit, vor beträchtlicher Zeit, vor längerer Zeit – je nachdem, wie man das qualifizieren möchte – abgegeben haben. Sie haben anläßlich des Volksbegehrens ein solches Versprechen abgegeben, das immer wieder wiederholt und bei jeder sich nur bietenden und passenden Gelegenheit erneuert wird.

Es geht aber bei diesem Versprechen, wie Sie ja wissen, nicht nur um Atomanlagen und Atomkraftwerke rund um Österreich, es geht – ich bin fast versucht zu sagen: vor allem auch – um die Atomwaffen, und es geht vor allem auch um die Stationierung und Lagerung von Atomwaffen.

Wir Grünen haben einen diesbezüglichen Antrag eingebracht, dieser wurde im Ausschuß vorige Woche kurz andiskutiert, und ich habe dort zu meiner Freude – möchte ich einmal sagen – vernommen, daß sowohl die ÖVP als auch die SPÖ im Prinzip derselben Meinung sind und sich im Prinzip einem solchen Anliegen, einem solchen Vorgehen anschließen könnten, nämlich ein solches Gesetz in den Verfassungsrang zu heben. Beide Parteien haben damals angekündigt, noch eigene Anträge einzubringen, und zwar bis gestern einzubringen, sodaß diese zugewiesen und bei einer folgenden Sitzung des Ausschusses behandelt werden können.

Zu meinem Erstaunen muß ich aber jetzt feststellen, daß mit dem heutigen Tage weder die ÖVP noch die SPÖ einen Antrag eingebracht haben, sodaß weiterhin ausschließlich der Antrag der Grünen im Verfassungsausschuß liegt. (Abg. Dr. Khol: Stimmt ja nicht!)

Worauf es mir aber eigentlich ankommt – Herr Kollege Khol, wenn Sie vielleicht die Freundlichkeit hätten, jetzt noch zuzuhören (Abg. Dr. Khol spricht mit Abg. Dr. Kostelka) –, ist folgendes: Wenn Sie bis jetzt schon keinen eigenen Antrag eingebracht haben, frage ich Sie: Was hindert Sie, was hindert Sie beide daran, über unseren Antrag zu diskutieren, ernsthaft zu diskutieren, sich ihn anzuschauen und zu überlegen, was davon Sie mittragen können und was nicht? Wie schaut das aus? – Wir sind uns alle im klaren darüber, daß der wesentliche Punkt § 2 ist, in dem es um die Stationierung und Lagerung von Atomwaffen geht. Das ist der wesentliche Paragraph, nehme ich einmal an, über den wir diskutieren müssen.

Ich will Ihnen noch einmal darlegen, warum ich diesen Paragraphen für so wichtig halte. Ich weiß, daß Sie von der ÖVP – Sie haben das ja auch in der Öffentlichkeit gesagt – diesbezüglich nichts präjudizieren wollen: "nichts präjudizieren" bedeutet, einen eventuellen Beitritt Österreichs zur NATO nicht zu präjudizieren. Das schließt aber trotzdem nicht aus, Herr Kollege Khol, daß wir ein solches Gesetz verabschieden würden, denn wir können durchaus über Optionen einer gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik in Europa diskutieren und trotzdem ein Verfassungsgesetz haben, das dazu führt, daß Österreich tatsächlich atomwaffenfrei ist.

Ich sage Ihnen, was die Grundlage davon ist: Wir haben bei den Vereinten Nationen einer Resolution zugestimmt, wir haben einer Resolution zugestimmt, die eine umfassende Agenda darüber vorsieht, was die einzelnen Staaten nun tun sollen, zu welchen Schritten sie sich verpflichten, zu welchen Schritten sie aufgefordert werden. Diese Agenda ist mit einer überwältigenden Mehrheit in den Vereinten Nationen angenommen worden.

Ich persönlich halte es eigentlich für ziemlich unerträglich, wenn Österreich immer dann, wenn es opportun erscheint oder wenn es harmlos ist – in Ihren Augen harmlos ist! –, solchen Resolutionen zustimmt, Sie in Österreich aber, hier im Nationalrat, im Parlament diese Resolutionen nicht umsetzen, ja überhaupt nicht gewillt sind, sie umzusetzen.

Österreich hat einer solchen Resolution zugestimmt, daher sehe ich darin eine Verpflichtung, daß wir diese auch in Österreich umsetzen. Diese Resolution sieht ganz klar als Ziel eine atomwaffenfreie Welt vor. Sie zieht ganz klar die Verpflichtung der Staaten vor, keine Atomwaffen herzustellen – das kommt für Österreich nicht in Frage –, diese aber auch nicht zu lagern oder zu stationieren.

Ich würde es vor allem sicherheitspolitisch – und damit komme ich auf ein weiteres Ihrer Argumente – für eine ganz wichtige Voraussetzung halten, daß wir über eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik diskutieren, denn mit der Erweiterung der NATO in Richtung Osten ist auch der Atomschild der NATO weiter nach dem Osten gerückt, und verständlichermaßen, so finde ich, fühlt sich dann auch ein sehr mächtiges Land, ein Atomwaffenland wie Rußland zumindest an den Rand gedrängt bis hin zu verunsichert. Die Situation, die jetzt vorherrscht, gibt keine Sicherheit, aber sie würde und könnte Sicherheit geben, wenn wir uns dazu entschlössen, einen ganz entscheidenden Schritt zu tun und zu sagen: Machen wir einen Anfang, beschließen wir ein solches Verfassungsgesetz, um zu zeigen, daß es möglich ist, eine atomwaffenfreie Zone auch in Europa zu haben und umzusetzen!

Ich nenne Ihnen noch ein Argument: Es ist in meinen Augen absurd, daß das Abschreckungspotential mit dem Fall des Eisernen Vorhangs, mit dem Auflösen der Warschauer Pakt-Staaten zwar einerseits reduziert wurde, andererseits aber ein Militärbündnis wie die NATO von ihrer Nuklearstrategie nicht abrücken, nicht abweichen will. Was soll damit bezweckt werden? Was soll damit erreicht werden, wenn man davon nicht abrückt? – Es wird früher oder später eine Debatte darüber geben, auch in der NATO, weil es gar nicht anders geht, gar nicht anders möglich und umgehbar ist. Aber Österreich könnte als ein Land, das selbst keine Atomwaffen besitzt, keine herstellt, keine Atomkraftwerke hat, einen Schritt setzen und ein solches Gesetz verabschieden.

Sie haben im Ausschuß nicht nur angekündigt, daß Sie – jeder, jede Partei – einen eigenen Antrag einbringen werden, sondern Sie haben einen Unterausschuß dazu eingesetzt, und Sie haben mehr oder weniger in der Debatte mit Nicken und Zustimmung gemeint: Ja, das werden wir schon machen, damit wir diesen Antrag noch in der letzten Sitzungswoche auch im Plenum behandeln können.

Ich nehme Sie beim Wort, Herr Kollege Khol und Herr Kollege Kostelka: Sie haben im Ausschuß zugesichert, daß wir über unseren Antrag noch verhandeln werden können und auch über Ihre, die Sie aber nicht eingebracht haben. (Abg. Dr. Kostelka: O ja!) Ich nehme Sie beim Wort und sage: Gut, machen wir eine Sitzung des Verfassungsausschusses, halten wir eine Unteraus-schußsitzung ab – und sorgen wir dafür, daß dieses Thema auf die Tagesordnung der letzten Plenarwoche kommt.

Sie werden es nicht bereuen, denke ich. Sie können das im Wahlkampf durchaus umsetzen – gut umsetzen. Sie werden damit – das sage ich in Richtung von Ihnen beiden – durchaus eine Stimmung treffen, die in der Bevölkerung in weiten Kreisen vorhanden ist. Es liegt ja nicht an mir, Ihnen Wahlkampfezzes zu geben. Aber wenn Sie schon darauf bedacht sind, so berücksichtigen Sie zumindest auch, daß es durchaus die breite Stimmung in der Bevölkerung trifft. (Beifall bei den Grünen.)

Daher auch dieser Fristsetzungsantrag, weil ich Sie beim Wort nehme. Ich nehme Sie noch einmal, wenn Sie so wollen, ernst hinsichtlich dessen, was Sie in Ausschüssen und hier im Plenum sagen. Ich nehme Sie beim Wort, und ich möchte sehen, ob Sie heute Wort halten und einer solchen Fristsetzung zustimmen.

Wenn Sie das ernst gemeint haben, was Sie im Ausschuß gesagt haben, dann müßten Sie heute dieser Fristsetzung zustimmen, denn Sie haben selbst gesagt, Sie wollen es so. Wenn Sie das nicht tun, haben Sie in meinen Augen nicht nur Ihr Wort verspielt, sondern dann haben Sie ganz sicher Ihre Glaubwürdigkeit verspielt. (Beifall bei den Grünen.)

15.46

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kostelka. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

15.46

Abgeordneter Dr. Peter Kostelka (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Österreich ist aufgrund von Gesetzen atomfrei. Auf der einen Seite gibt es das Atomsperrgesetz im einfachgesetzlichen Rang, auf der anderen Seite gibt es den § 177a Strafgesetzbuch, der Massenvernichtungswaffen verbietet.

Schon seit Jahren gibt es aber aus guten Gründen die Bemühung, das Atomsperrgesetz in Verfassungsrang zu heben. Bereits vor dem Volksbegehren war meine Fraktion dazu bereit, dies zu tun. Wir haben nur von Beginn an im Zusammenhang mit der aktuellen sicherheitspolitischen Diskussion hinzugefügt, daß das Ergebnis doch nicht jenes sein kann, daß man die "bösen" Atomkraftwerke verbietet, aber über die "guten" Atombomben kein Wort spricht. Wenn, dann kann es nur Gleichbehandlung geben, wenn, dann kann es nur ein Atomsperrgesetz geben, das sowohl Atomkraftwerke in Österreich verbietet als auch die Produktion, die Stationierung und den Transport von Atomwaffen in, durch und über Österreich.

Das, meine Damen und Herren, war ein sehr interessanter Testfall. Sie, Frau Abgeordnete Kammerlander, haben vorhin gesagt, beide Fraktionen hätten gemeint, daß sie im Prinzip Ihrem Anliegen zustimmen werden. Was meine Fraktion betrifft, stimmt das auch. Das, was wir als einzige Vorbehalte haben, sind legistische Bereinigungen. Das ist eine redaktionelle Angelegenheit. Ich nehme an, diese wären in einem Gespräch von einer halben Stunde oder Dreiviertelstunde zu Ende. (Abg. Mag. Kammerlander: Tun wir es doch!)

Diese prinzipielle Zustimmung seitens der ÖVP erinnert aber ein bißchen an die Witze von Radio Eriwan. Im Prinzip ist sie schon einverstanden, nur bezüglich Atomwaffen war die Österreichische Volkspartei bisher nur dazu bereit, den Besitz von Atomwaffen in Österreich zu verbieten; das ist eine legistisch sehr gekonnte Formulierung. (Abg. Mag. Schweitzer: Sie haben ja auch ohne ÖVP die Mehrheit!) Diese läuft nämlich darauf hinaus, meine Damen und Herren, daß dem österreichischen Bundesheer die atomare Aufrüstung verboten wird – verfassungsgesetzlich natürlich! Aber das ist nicht wirklich das Problem; niemand denkt ernsthaft daran, dem österreichischen Bundesheer Atomwaffen zur Verfügung zu stellen. (Abg. Wabl: Fasslabend schon!) Die reale Gefahr, die besteht, ist, daß die NATO im Wege eines Beitritts Österreichs zu diesem Militärpakt entsprechende Atomwaffen auf österreichischem Territorium stationieren könnte.

Auch da ist die Diskussion überaus interessant, meine Damen und Herren, sehr interessant sogar, weil wir ja von der rechten Reichshälfte permanent hören, daß eine entsprechende Gefährdung selbst im Falle eines NATO-Beitrittes nicht gegeben wäre. – Ganz im Gegenteil: Es sei, so hören wir, ausverhandelbar, daß es keine Atomwaffen auf österreichischem Territorium geben wird.

Ich will nicht zur NATO, Sie wissen das, und meine Fraktion garantiert, daß es keinen NATO-Beitritt geben wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Wenn es aber wirklich so ist, daß das ausverhandelbar ist, dann, meine Damen und Herren von der FPÖ, meine Damen und Herren von der ÖVP, stärken wir doch, wann immer in ferner Zukunft ein NATO-Beitritt wirklich ausverhandelt werden sollte, dem potentiellen österreichischen Verhandler den Rücken, damit er in Brüssel sagen kann: Selbst wenn wir wollten, wir können in Österreich keine Atomwaffen stationieren oder auch nur durchtransportieren, weil wir ein verfassungsgesetzliches Verbot haben.

Wissen Sie, warum das nicht gemacht wird? – Der Grund dafür ist relativ einfach. Selbst wenn wir Atomwaffen in Österreich haben wollten, wir bekämen sie nicht, weil für neue Beitrittsländer laut Vertrag zwischen der NATO und Rußland ein Verbot von Atomwaffen enthalten ist – mit einer Ausnahme, nämlich Artikel 5. Im Falle der Beistandspflicht gibt es kein derartiges Verbot, und daher ist alles, was in diesem Zusammenhang gesagt wird, Schimäre.

Meine Damen und Herren dieses Hauses! Ich fordere Sie alle auf: Beschließen Sie mit uns nicht nur ein Verbot von Atomkraftwerken in Österreich, sondern auch von Atomwaffen! Tun Sie das nicht, dann muß Ihnen klar sein (Abg. Mag. Schweitzer: Sie haben ja die Mehrheit!), daß Sie in diesem Zusammenhang der Unehrlichkeit geziehen werden können!

Wir haben nicht die Mehrheit, einen solchen Beschluß zu fassen. Wir brauchen dazu eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat und im Bundesrat. Geben Sie uns diese Mehrheiten! (Beifall bei der SPÖ.)

15.51

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schweitzer. Er hat das Wort. (Abg. Scheibner: Herr Kollege Kostelka! Wer will in Österreich Atomwaffen stationieren? – Abg. Dr. Khol: Niemand! – Abg. Ing. Langthaler  in Richtung des Abg. Dr. Kostelka –: Stimmen Sie jetzt der Fristsetzung zu oder nicht?)

15.52

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eines ist mir beim Redebeitrag des Klubobmannes Kostelka abgegangen, nämlich seine Aussage zum Abstimmungsverhalten. Herr Klubobmann Kostelka, stimmen Sie der Fristsetzung jetzt zu? (Abg. Dr. Kostelka: Ich warte, bis wir eine Mehrheit haben! Die haben Sie uns ja nicht gegeben! – Abg. Scheibner: Es geht um die Fristsetzung, damit man das behandeln kann!)

Sie haben – das kann ich Ihnen von hier aus sagen – bezüglich dieses Antrages auch die Unterstützung meiner Partei (Beifall bei den Freiheitlichen), also hätte es dieser Aufforderung nicht bedurft, weil Sie schon längst wissen, daß Sie die Unterstützung von den Freiheitlichen in dieser Frage haben.

Das ist ein Antrag, dem ohne Wenn und Aber – wenn man das in dieser Form sagen darf – seitens der Freiheitlichen zugestimmt wird. (Abg. Scheibner: Die Zweidrittelmehrheit ist schon da!) Um dieses Thema, um diese Gelegenheit auch dazu zu nutzen, etwas einzufordern, wofür sich die österreichische Bundesregierung immer wieder ausgesprochen und in Regierungserklärungen verpflichtet hat, möchte ich noch einmal darauf hinweisen, daß Sie immer wieder nicht nur von einem atomfreien Österreich gesprochen haben, sondern Ihre Tätigkeit sogar so sehr ausweiten wollten, daß Sie gesagt haben: Wir werden dafür sorgen, daß es auch ein atomfreies Mitteleuropa geben wird. – Das hören wir von den Sozialdemokraten seit dem Jahre 1990 immer wieder.

Da orte ich große Defizite, Herr Klubobmann Kostelka, und zwar ganz, ganz große Defizite, obwohl Sie, der Sie in einer Regierungspartei sitzen, und die Regierungsmitglieder Ihrer Partei ein gutes Instrument in der Hand haben. Und dieses gute Instrument ist ein Entschließungsantrag aus dem Jahre 1997. Es liegt nur an der Bundesregierung, Herr Klubobmann, all das, was in diesem steht, umzusetzen. Mich würde interessieren, wie weit Sie bei der Umsetzung dieser Punkte bereits gekommen sind, nämlich bezüglich der Einbringung der österreichischen Position in die Europäische Union und die Vorbereitungen betreffend Osterweiterung, was die Stillegung von unsicheren AKW betrifft.

Herr Klubobmann! Wie weit ist Österreich beim Einbringen der Position betreffend Stillegung von unsicheren AKW im Osten? Was hat die Bundesregierung bisher getan? – Soweit ich mich erinnere, ist es noch nicht einmal zu einem Besuch in Tschechien gekommen, obwohl diesbezüglich ein ganz akutes Problem zu orten ist. Herr Klubobmann Kostelka, da gibt es Defizite!

Genauso ist es beim Ausbau der Atomhaftung auf allen Ebenen. Der Umweltausschuß wird heute noch darüber diskutieren und einen Fünf-Parteien-Entschließungsantrag beschließen. Ich bin davon überzeugt, daß dieser Entschließungsantrag, der sehr gut ist, von der Bundesregierung einmal mehr in nächster Zeit nicht ernstgenommen werden wird. Das wage ich hier und heute bereits zu behaupten, weil ich sehe, daß auch die umfassende Berücksichtigung ökonomischer Kriterien in der Diskussion über nukleare Anlagen von Österreich nicht wirklich ernstgenommen wird, wenn es darum geht, unsere Nachbarstaaten entsprechend nachdrücklich darauf hinzuweisen.

Herr Kollege Kostelka! Mochovce, Bohunice und Temelin sind sozusagen die Schrottzeugen jenseits der österreichischen Grenze dafür, daß Sie in diesem Zusammenhang nichts weitergebracht haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte diese Debatte auch dazu nutzen, darauf hinzuweisen, daß es das österreichische Parlament ist, daß es die fünf hier vertretenen Parteien sind, die endlich die Initiative ergreifen und von denen einige Abgeordnete am 23. Juni, das ist also nächste Woche, nach Prag fahren werden, um in Sachen Temelin etwas weiterzubringen.

Herr Kollege Khol! Herr Kollege Kostelka! Sie nehmen auch an den Sitzungen der Regierung teil, Sie sind ja sozusagen Mitglieder des Ministerrates, und ich würde Sie daher ersuchen, bei der Regierung darauf hinzuwirken, daß diese den Aktivitäten des Parlaments schön langsam folgt, um glaubwürdig zu werden, wenn es um AKW-freie Gebiete in Europa geht. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Scheibner: Wir haben die Zweidrittelmehrheit! Da sind wir gespannt!)

15.56

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. – Bitte sehr.

15.56

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Antrag, um den es jetzt geht, besagt nichts anderes, als daß bis zum 12. Juli dieses Jahres im Ausschuß über ein Bundesverfassungsgesetz betreffend ein atomfreies Österreich geredet werden soll. Das wäre gerade auch vor dem Hintergrund der Nationalratswahlen interessant, denn in einem Bericht über einen solchen Gesetzesvorschlag könnten die Parteien jeweils ihre Positionen klarlegen.

Wenn Herr Abgeordneter Kostelka als Klubobmann seiner Fraktion sagt, er sei daran gehindert, das zu tun, weil die ÖVP nicht die notwendige Mehrheit "zur Verfügung stellen will" – unter Anführungszeichen –, muß ich sagen, das ist ein Ausreden auf die ÖVP, das nicht gerechtfertigt ist, und zwar deshalb nicht, weil die ÖVP vielleicht eine andere Position hat, aber in diesem Hause eine Zweidrittelmehrheit für ein solches Gesetz, was die Durchfuhr von Atomwaffen durch Österreich angeht, sicher zu finden wäre. Aber dazu müßte man im Ausschuß inhaltlich darüber reden. Sich hier zum Rednerpult zu stellen und zu sagen, die SPÖ garantiere, daß es keinen NATO-Beitritt und alles weitere, was noch daran hängt, geben werde, ist ein Vorgriff auf den Wahlkampf, Herr Abgeordneter Kostelka. Eine inhaltlich sachliche Debatte über das, worum es hier geht, nämlich darüber, ob dieser Antrag verhandelt werden soll, ist es nicht.

Wenn es so ist, daß Sie sagen, Sie wollen ein Garant gegen einen NATO-Beitritt sein, dann legen Sie bitte auch die Bedingungen der SPÖ dafür klar. Das kann man aber nur im Ausschuß und in den Verhandlungen tun, denn dann würde es auch in einem Bericht stehen. Das wäre für die Öffentlichkeit wahrnehmbar, da in den Stenographischen Protokollen auch abgedruckt.

Daher, meine Damen und Herren, werden wir dieser Fristsetzung unsere Zustimmung geben, weil wir wollen, daß vor Ende dieser Legislaturperiode diese Frage, die auch Gegenstand eines Volksbegehrens war, von den Parteien im Hause so behandelt wird, daß die Positionen klar und deutlich schriftlich formuliert sind. Damit ist gewährleistet, daß sich die Menschen auch ein Bild machen können.

Wenn Sie, Herr Abgeordneter Kostelka, Ihre Fraktion dazu verhalten, diesem Fristsetzungsantrag nicht zuzustimmen, dann wollen Sie genau diese klare Positionierung nicht. Und damit ist das, was Sie hier gesagt haben, hinfällig. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum und bei Abgeordneten der Grünen.)

15.59

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Gabriela Moser. – Bitte.

15.59

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Herren Klubobmänner! (Abg. Mag. Schweitzer: Die wollen das nicht hören!) Heute, hier und jetzt, gibt es den Redebeiträgen zufolge eine eindeutige Mehrheit für diesen Antrag, der von der sozialdemokratischen Fraktion formuliert, vorbereitet und ausgearbeitet wurde, der aber in den Diskrepanzen, in den unterschiedlichen Konstellationen innerhalb der großen Koalition hängenblieb.

Hier und heute und jetzt gäbe es sogar eine Zweidrittelmehrheit. Warum machen Sie nicht Gebrauch davon?! Warum lassen Sie sich weiterhin in einem atomfreundlichen, verteidigungsbündnisfreundlichen Kurs, den die ÖVP steuert, in einem NATO-freundlichen Kurs festhalten?!

Ich verstehe das nicht! Sind Sie nicht Herr, sind Sie nicht Frau Ihres eigenen Mandats? Herr Klubobmann Kostelka, sind Sie nicht Herr Ihrer eigenen Entscheidungen? (Zwischenruf des Abg. Dr. Kostelka.) Sie sind ja dafür, daß dieser Antrag beschlossen wird. Es gibt eine Zweidrittelmehrheit, zwar mit einigen Abstrichen formaler, redaktioneller Natur – wie Sie formuliert haben –, aber es wäre durchaus möglich! Gehen wir es doch an! Setzen wir uns eine Frist!

Schaffen wir als fulminanten Schlußpunkt dieser Gesetzgebungsperiode eine Vereinbarung darüber und bringen wir sie auch in den Verfassungsrang, damit das, was die österreichische Bevölkerung schon lange will, geschehen kann, nämlich nicht nur die Freiheit von jeder Art der friedlichen Nutzung der Atomkraft, sondern auch ein atomwaffenfreies Österreich und eine Fixierung der Neutralität auf dieser Ebene. Schaffen wir das bitte noch vor Ende dieser Gesetzgebungsperiode! (Beifall bei den Grünen.)

Heute, hier und jetzt haben wir die Chance dazu. Dieser Chance steht nur die ÖVP und deren Fraktionschef Dr. Khol entgegen. Wir wissen das deshalb, weil es im Umweltausschuß Beratungen über das Volksbegehren "Atomfreies Österreich" gegeben hat. Zu diesen Beratungen im Umweltausschuß waren auch Experten aus dem Verteidigungsministerium geladen.

Das, was einer dieser Experten, ein Brigadier – ich glaube, sein Name war Winkler; man kann das aber im Protokoll nachlesen – festhielt, war meiner Ansicht nach sehr bezeichnend und erklärt die Position der ÖVP. Er sagte nämlich: Würden wir diesen Vorschlag annehmen und dieses Gesetz in den Verfassungsrang heben, dann wäre das eine genauso große – ich zitiere wörtlich, zumindest habe ich das so im Gedächtnis – Barriere, ein genauso großes Hindernis für uns, der NATO beizutreten, wie es derzeit die Neutralität ist. – Zitatende.

Was hindert uns, diese Barriere zu verfestigen, also gleichsam die Neutralität durch den Beschluß eines Bundesverfassungsgesetzes über ein atomfreies Österreich zu verfestigen? Das ist bitte notwendig! Das ist dringend notwendig, gerade angesichts der Situation in unseren südöstlichen Nachbarstaaten und der Entwicklung in der ehemaligen Sowjetunion. (Beifall bei den Grünen.)

Wir brauchen die Sicherung der Neutralität, wir brauchen die Atomwaffenfreiheit, und wir brauchen die Kernkraftfreiheit hier in Österreich, in den Grenzregionen und vor allem auch in unseren Nachbarstaaten! Das ist keine Frage! Darum fahren wir auch nach Prag, und darum wollen wir auch im Bereich der zivilen Kernkraftnutzung Druck machen.

Aber in erster Linie müssen wir unsere Hausaufgaben erledigen, und die wesentliche Hausaufgabe heißt für mich: hier und heute ein Ja zu unserem Antrag auf Fristsetzung, ein Ja zum Bundesverfassungsgesetz und ein doppeltes Ja zur Neutralität dadurch, daß wir uns weigern, Transporte von Atomwaffen durch unserer Land zu genehmigen sowie in unseren Regionen die Stationierung und Lagerung von Atomwaffen im Zusammenhang mit einem Beitritt zur NATO zu gestatten.

Bitte nehmen Sie diese Chance wahr! Wir haben die dazu notwendige Mehrheit, sogar eine Zweidrittelmehrheit. Ergreifen Sie diese Chance! (Beifall bei den Grünen.)

16.03

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich bitte, die Plätze einzunehmen, denn wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Antrag, dem Verfassungsausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 989/A betreffend ein Bundesverfassungsgesetz für ein atomfreies Österreich eine Frist bis zum 12. Juli 1999 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Fristsetzungsantrag zustimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt. (Lebhafte Aha-Rufe bei den Freiheitlichen und den Grünen in Richtung der den Antrag ablehnenden SPÖ. – Abg. Mag. Schweitzer – in Richtung des Abg. Dr. Kostelka –: Warum sind Sie überhaupt hinausgegangen?)

*****

Als nächstes gelangen wir zur Durchführung einer weiteren Kurzdebatte. Sie betrifft den Antrag der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol, dem Ausschuß für Wissenschaft und Forschung zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage betreffend eine Änderung des Universitäts-Studiengesetzes eine Frist bis zum 13. Juli zu setzen.

Wir gehen in die Debatte ein; Sie kennen alle die Bestimmungen der Geschäftsordnung.

Das Wort erhält Herr Abgeordneter Dr. Graf, und zwar deshalb, weil zwar der Fristsetzungsantrag von den Regierungsparteien, der Antrag auf Durchführung der Debatte darüber jedoch von der Opposition eingebracht wurde. – Bitte, Herr Abgeordneter.

16.05

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Es geht um eine Fristsetzung für die Behandlung verschiedener Materien im Wissenschaftsausschuß. Es muß an dieser Stelle schon vorweg gesagt werden, daß es dabei um sehr wichtige Materien geht. Bis vor kurzem war es jedoch nicht möglich, Einvernehmen über einen Termin für eine Ausschußsitzung herbeizuführen.

Ich erinnere an die Genesis! An sich – Kollege Niederwieser wird mir darin recht geben – hatten wir keine Sitzung des Wissenschaftsausschusses mehr geplant. Nun wird versucht, dem Obmann des Wissenschaftsausschusses, also meiner Person, umzuhängen, daß wir jetzt nicht innerhalb einer kurzen Frist, nämlich innerhalb von zwei Tagen einen Termin für eine Ausschußsitzung finden. Aber das ernstliche Bemühen, einen Termin dafür noch in den verbliebenen acht Ausschußtagen zustande zu bringen, war meinerseits sichtlich vorhanden und hat bis vor 15, 20 Minuten noch angedauert. Leider fehlt mir noch die Zustimmung einer Fraktion, aber danach können wir den Termin definitiv festsetzen.

Sie wissen ganz genau, daß eine Ausschußsitzung nur einvernehmlich festgelegt werden kann, und für diese Einvernehmlichkeit muß der Ausschußobmann sorgen; er braucht die Zustimmung aller Fraktionen! Daß es überhaupt so weit gekommen ist, ist eigentlich ein Tiefpunkt unserer parlamentarischen Demokratie. Ich möchte nun kurz einmal aufzeigen, wie es überhaupt so weit kommen konnte.

Kollege Lukesch hat schon im Vorfeld verbreitet, daß – "natürlich" – der Ausschußobmann schuld daran sei, wenn eine Materie nicht behandelt werden kann. (Abg. Dr. Lukesch: Sie wollten nicht!) Dem halte ich entgegen: Nicht die Freiheitliche Partei war es, die einseitig den Wissenschaftsausschuß vorzeitig für beendet erklärt hat, sondern das war letztendlich ein Ergebnis des Unvermögens der Koalitionsparteien, sich über gewisse Materien zu einigen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich zitiere – nur damit man sieht, wie mit dem Wissenschaftsausschuß in den letzten sechs Monaten umgegangen wurde – eine Aktennotiz des Kollegen Niederwieser, die er am 25. März an seine Genossen ausgesendet hat:

Lieber Genosse! Liebe Genossin! Bei unserer Besprechung über die neuen Gesetzesvorhaben im Parlament hat es hinsichtlich des Akkreditierungsgesetzes von uns aus fünf Punkte gegeben, die wir gegenüber dem Begutachtungsentwurf geändert haben wollen. – Zitatende.

Dann werden diese fünf Punkte aufgezählt. Er schreibt dann weiter, daß es sich zurzeit erheblich an Punkt 4 spieße – das ist nämlich jene Passage, wonach der Rat beratend sein soll, der Minister entscheidet. Darüber konnte sich die Koalition nicht einigen.

Weiters erklärte Kollege Niederwieser seinen Genossen: Da dieses Akkreditierungsgesetz andererseits wieder nicht von der UniStG-Novelle mit dem dreigliedrigen Studium trennbar sein wird, versucht Caspar Einem noch, die VP zum Einlenken zu bewegen. Andernfalls wird vermutlich weder das eine noch das andere kommen und die Tätigkeit des Wissenschaftsausschusses vorzeitig beendet. Für eine Rückmeldung, wie Du dazu stehst, wäre ich Dir sehr dankbar. Freundschaft! Erwin Niederwieser! – Zitatende. (Aha-Rufe bei den Freiheitlichen.)

So wird in diesem Hause mit dem Parlamentarismus umgegangen! Da wird einseitig die Tätigkeit des Wissenschaftsausschusses – von der SPÖ – für beendet erklärt, nur weil sich die Koalition in einer wichtigen Frage nicht einigen kann (Rufe bei den Freiheitlichen: Da schau her!), all das aufbauend darauf, daß die ÖVP in dem einen oder anderen Punkt des Akkreditierungsgesetzes vielleicht noch umfällt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Am Dienstag ist die ÖVP im Ministerrat tatsächlich umgefallen, und seit Dienstag läuten schrill die Uhren! Die Oppositionsparteien müssen plötzlich für einen knappen Ausschußtermin herhalten, der an sich nur mehr einvernehmlich festgesetzt werden kann – und das, obwohl es darüber hinaus keinen Tag mehr gibt, an dem tatsächlich freie Zeit zur Verfügung steht. Wir alle haben noch die letzte Woche in Erinnerung, in der ich persönlich, aber auch viele unserer Kollegen pro Tag in zwei bis drei Ausschüssen gesessen sind und verschiedene Materien gleichzeitig verhandeln mußten. Das ist nicht der Parlamentarismus, den wir uns vorstellen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Wir wollen die Vorlagen, die in das Hohe Haus getragen werden, behandeln und verhandeln. (Zwischenruf des Abg. Dr. Lukesch.) In der allerletzten Phase haben die Koalitionsvertreter schon jeden Termin angeboten und gemeint: An uns liegt es überhaupt nicht; es ist ja egal, wir schicken – unter Anführungszeichen – "jeden" in den Ausschuß, denn – Klammer auf – Hauptsache, es wird ein paar Stunden behandelt – Klammer geschlossen! Damit ist dem Gesetz Genüge getan und so weiter. Und es ist egal, wer kommt; Hauptsache ist, daß genug Stimmberechtigte anwesend sind! (Abg. Scheibner: Die wollen ja gar nicht mehr verhandeln!)

Wir Freiheitlichen wollen, daß unsere Experten in diesen Ausschüssen verhandeln, und genauso werden es, nehme ich doch an, die Grünen und die Liberalen sehen. Herr Kollege Lukesch! Herr Kollege Niederwieser! Ich glaube, auch Sie sehen das so. (Ruf bei den Freiheitlichen: Dem ist das Wurscht!) Es sollen in den Ausschüssen diejenigen verhandeln, die für diese Ausschüsse an sich zuständig sind. Das darf ihnen nicht unmöglich gemacht werden! Wenn gleichzeitig Unterrichtsausschuß ist, wenn gleichzeitig Verfassungsausschuß ist, wenn keine Termine mehr zu finden sind, dann muß man eben, Kollege Lukesch, entweder frühzeitig umfallen, oder sich vorzeitig und rechtzeitig einigen, Herr Kollege Niederwieser. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Man sollte jedoch nicht mit seinen parlamentarischen Rechten dann plötzlich die Opposition unter Druck setzen – bis hin zur Drohung, daß Sie, wenn Graf nicht einseitig eine Sitzung einberuft, was natürlich nicht usancengemäß wäre, beantragen könnten, ihn als Obmann abzusetzen. So weit sind wir schon in diesem Hause! (Lebhafte Aha-Rufe bei den Freiheitlichen.) Wenn jemand geschäftsordnungskonform vorgehen möchte – und Einvernehmen bedeutet ein Einvernehmen zwischen allen fünf Parteien –, dann wird ihm sanft damit gedroht, daß er als Ausschußobmann abgewählt werden könnte.

Herr Kollege Lukesch! Ich sage Ihnen nun klar und deutlich: Wenn mir Frau Kollegin Gredler – ihre Zustimmung ist die letzte, die ich brauche, ich habe das um 15.40 Uhr nochmals in ihrem Klub deponiert – von diesem Rednerpult aus sagt, daß sie am 9. Juli Zeit hat, dann wird diese Ausschußsitzung am 9. Juli um 9 Uhr stattfinden. Dann bitte ich Sie, daß Sie diesen Antrag einbringen, machen Sie das wahr, denn damit können Sie sich vom Verdacht, daß Sie nicht Demokrat genug sind, die parlamentarischen Usancen einzuhalten, selbst reinwaschen. Ich gebe Ihnen die Chance, diesen Antrag einzubringen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es wäre in der Hand der Freiheitlichen gelegen, diesen Ausschuß – genauso wie es die SPÖ Monate hindurch gemacht hat, als genug Vorlagen in diesem Haus lagen – zu blockieren, und dann hätten Sie diesen Antrag gar nicht mehr stellen können. Jetzt bekommen Sie eine Chance. Es wird einen Antrag geben, wenn Kollegin Gredler sagt, daß sie am 9. Juli Zeit hat, denn dann gibt es das Einvernehmen, und dann können wir diese Materie verhandeln.

Dieser Termin – das muß ich schon auch sagen – schmerzt die Freiheitlichen sehr, denn wir verzichten damit – auch das ist parlamentarische Usance – auf unsere Bundesparteileitungssitzung, die an diesem Tag stattfinden soll, nur damit diese Materie noch verhandelt werden kann. Wir wollen, daß diese Materie verhandelt wird. Wir werden mit unseren Experten an der Ausschußsitzung teilnehmen, auch wenn es uns sehr weh tut und an sich terminlich gar nicht geht. Wir sind dazu bereit, und wir werden es auch tun! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ich möchte an dieser Stelle noch ganz kurz erläutern, wie mit dem Wissenschaftsausschuß umgegangen wird. Am 6. Mai 1999 wird mit einem Antrag gemäß § 27 GOG eine Materie, die an sich in den Wissenschaftsbereich gehört, in den Unterrichtsausschuß eingebracht, nämlich das Akademien-Studiengesetz, mit dem das Hochschul-Studiengesetz geändert werden soll. Darin werden die Studenten der Fachhochschulen und Pädagogischen Akademien einfach in die ÖH eingegliedert, in eine ÖH, die nicht funktioniert, die eine Wahlbeteiligung hat, die – auf deutsch gesagt – "unterm Hund" ist. Dort werden nun diese Körperschaften eingegliedert; aber das ist der falsche Weg.

Sie haben sich nicht getraut, diesen Antrag im Wissenschaftsausschuß einzubringen, sondern ihn vorbeigeschwindelt und in den Unterrichtsausschuß getragen, damit die Wissenschaftsausschußmitglieder der anderen Fraktionen ja nicht damit befaßt werden können. Mit diesem Antrag Lukesch/Niederwieser wurde eine typische Wissenschaftsmaterie direkt und ohne Vorankündigung im Unterrichtsausschuß eingebracht. So gehen Sie mit dem Wissenschaftsausschuß um!

Und für diese Vorgangsweise gibt es unzählige Beispiele. Obwohl sich die Freiheitlichen ab Jänner um eine weitere Sitzung des Wissenschaftsausschusses bemühten, haben Sie von SPÖ und ÖVP das verhindert, weil erstens dessen Auflösung von Herrn Niederwieser bereits einseitig erklärt wurde, zweitens Sie gar kein Interesse an Verhandlungen gehabt haben und drittens im Wissen, daß ein Mitglied der Freiheitlichen Partei zum neuen Vorsitzenden dieses Ausschusses gewählt werden soll, verhindern wollten, daß dieser dann Vorsitzender der kurze Zeit später stattfindenden Wissenschaftsenquete sein wird. Das haben Sie blockiert – und jetzt gehen Sie schon wieder in der gleichen Art und Weise vor!

Versuchen Sie nicht, sich bei den Freiheitlichen auszuweinen oder zu beschweren. In Wirklichkeit treten Sie nämlich den Parlamentarismus, insbesondere im Wissenschaftsausschuß, schon seit sechs Monaten mit Füßen. Sie befassen ihn nicht mit jenen Materien, die dort hingehören! Sie blockieren ihn fünf Monate lang, wenn es darum geht, daß ein Freiheitlicher die Chance erhalten könnte, in einer Wissenschaftsenquete den Vorsitz zu führen! Und erst dann, wenn die ÖVP umgefallen ist, kommen Sie wieder daher und wollen die Materien verhandeln. Dann wird diese einseitig Auflösungserklärung wieder rückgängig gemacht, und dann brauchen Sie das Einvernehmen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Aus dieser Verantwortung werden wir Sie aber nicht so leicht entlassen. Wenn Kollegin Gredler dem Termin 9. Juli zustimmt, findet ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte um den Schlußsatz, Ihre Redezeit ist abgelaufen, Herr Abgeordneter!

Abgeordneter Dr. Martin Graf (fortsetzend): So kann es in der nächsten Legislaturperiode mit dem Wissenschaftsausschuß sicherlich nicht mehr weitergehen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.16

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser. – Bitte. (Abg. Dr. Khol – in Richtung der Freiheitlichen –: Wie habt ihr das bekommen? Das würde mich interessieren! Wir haben das nicht! – Abg. Dr. Kostelka: Das ist Marke Schnell ... Salzburg! – Abg. Haigermoser: Beschimpfen Sie mich nicht! – Abg. Dr. Kostelka: Sie als Salzburger Abgeordneter wissen, wovon ich rede!)

16.16

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Der Redebeitrag des Ausschußvorsitzenden Graf weist in mehrfacher Hinsicht aufklärungsbedürftige Besonderheiten auf.

Zum ersten: Kollege Graf, es ist völlig falsch, daß wir erst seit zwei Tagen über einen Termin für eine Sitzung des Wissenschaftsausschusses verhandeln, sondern im Gegenteil, seit zwei Wochen wird mit Ihnen über einen Termin verhandelt. Und dazu, daß der Ausschuß seine Tätigkeit beendet hätte, ist zu sagen, daß Sie selbst zusammen mit mir, Kollegen Lukesch und anderen an einer Podiumsdiskussion der Österreichischen Hochschülerschaft teilgenommen haben, bei der wir sehr klar ausgesprochen haben, daß – und das haben Hunderte Anwesende gehört! – diese Materie im Juli behandelt wird und selbstverständlich eine Ausschußsitzung stattzufinden hat. (Abg. Dr. Graf: Kollege Lukesch hat dort gesagt, wir brechen nichts übers Knie!) Wenn noch zwei Ausschußwochen zur Verfügung stehen, dann muß es auch möglich sein, mit dem Ausschußvorsitzenden einen Termin zu vereinbaren.

Zweitens – und das macht mir wesentlich mehr Sorgen, liebe Kolleginnen und Kollegen –: Jenen Text, den Abgeordneter Graf vorhin hier am Rednerpult verlesen hat, habe ich über meinen Computer einem ganz beschränkten Personenkreis – über die Parlinkom-EDV auch an Abgeordnete – geschickt. (Zwischenruf des Abg. Dr. Krüger.) Ich frage mich nun wirklich, wie die FPÖ zu diesen Unterlagen kommt. (Abg. Dr. Graf: Schauen Sie in Ihrem eigenen Klub nach! – Weitere Zwischenrufe von Abgeordneten der SPÖ und der Freiheitlichen.) In Erinnerung an die Vorfälle in Salzburg, wo freiheitliche Mitarbeiter in die EDV des Salzburger Landtages beziehungsweise der Landesregierung eingedrungen sind, mache ich mir so meine Gedanken. Das ist wirklich ein Tiefpunkt Ihrer Arbeit! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Fekter: Datenklau ist das! – Abg. Haigermoser: "Haltet den Dieb!"-Methode!)

Zu dieser Situation, die wir gerade erleben, hätte es gar nicht kommen müssen, denn es gab sehr ernsthafte Bemühungen um einen Ausschußtermin. Aber Kollege Graf hat seinerseits immer nur zwei Ausschußtermine angeboten. Und es war doppelzüngig, denn den besagten Termin, an dem auch eine Sitzung des Unterrichtsausschusses stattfindet, haben Sie uns angeboten, jetzt aber sagen Sie: Die Abgeordneten können sich nicht teilen. (Abg. Dr. Graf: Nein, nein, umgekehrt!)

Der zweite Termin war jener Tag, an dem immer die Regierungssitzung stattfindet und der Minister, wie Sie gewußt haben, nicht dabeisein kann. Das waren Ihre Angebote von insgesamt zwei Wochen an möglichen Ausschußterminen. Sie haben mich dann drei Tage lang vertröstet (Abg. Dr. Graf: Gesucht habe ich!) und nur immer wieder von einem Halbtag auf den anderen gesagt, weshalb es nicht gehe und wen aller Sie noch fragen müßten. Wir können aber nicht das Risiko eingehen, daß wegen des Unwillens des Ausschußvorsitzenden eine wichtige Materie nicht mehr behandelt werden kann.

In Wirklichkeit, Kollege Graf, liegt die Ursache in einer Aussage Ihres Präsidenten Brauneder, der – wie auch Sie selbst – klar gesagt hat, daß er dieses Universitäts-Studiengesetz nicht wolle. (Abg. Dr. Graf: Das habe ich nie gesagt!) Sie versuchen nun auf diesem Weg, die Beschlußfassung dieses Gesetzes zu verhindern. (Abg. Dr. Graf: Sie können das nur sagen, weil es in einer Kurzdebatte keine tatsächliche Berichtigung gibt!) Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, können wir so nicht hinnehmen.

Es ist nicht zulässig, daß die FPÖ ein Gesetz, das sie nicht will, unter Ausnutzung der Vorsitzenden-Position blockiert. (Abg. Scheibner: Das ist aber lustig! Es hat zwei Landesverteidigungsausschüsse nicht gegeben, nur weil Sie ein Gesetz nicht haben wollten!) Wir sind weiterhin an Verhandlungen interessiert, wir sind weiterhin an einem Ausschußtermin interessiert. (Abg. Scheibner: Wir haben keine Möglichkeit gehabt, ...!) Ich hoffe, daß es zu dieser Ausschußsitzung noch kommen wird, aber wir werden uns dagegen wehren, liebe Kolleginnen und Kollegen (Abg. Scheibner: Sie können alles machen, sogar Drohungen!), daß eine an dramatischer Schwindsucht leidende Freiheitliche Partei so tut, als ob sie in diesem Hause die Mehrheit hätte. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Ausschüsse kommen nur dann zustande, wenn Sie etwas wollen! Wenn Sie keine Anträge besprochen haben wollen, dann werden Ausschußsitzungen nicht einberufen! – Abg. Haigermoser: ... schlechtes Gewissen! – Ruf bei den Freiheitlichen: Der hat kein Gewissen!)

16.20

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Gredler. – Bitte.

16.20

Abgeordnete Dr. Martina Gredler (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte meine Verwunderung darüber zum Ausdruck bringen, daß die Erarbeitung eines Gesetz so viel Zeit brauchen kann, für die parlamentarische Beratung darüber jedoch nur so kurze Zeit vorgesehen ist – und das angesichts der Tatsache, daß wir Wissenschaftssprecher der Parlamentsparteien zurzeit mit Briefen bombardiert werden, und zwar mit dem Tenor – ich zitiere –: Eine Abwertung der Diplomstudien ist daher nicht akzeptabel; es soll die absolute Gleichwertigkeit der Diplomstudien mit dem Magister festgestellt werden, so die österreichische Rektorenkonferenz.

Auch die Österreichische Forschungsgemeinschaft etwa will vier Bedingungen erfüllt sehen: die Autonomie der Universitäten, die Qualitätssicherung, die internationale Vergleichbarkeit und die Bereitstellung der erforderlichen Mittel. – Es gibt gravierende Einsprüche, gravierende Bedenken, die darin geäußert werden.

Zuletzt möchte ich noch aus einem Brief zitieren, den ich heute in meiner parlamentarischen Post vorgefunden habe: "Wir möchten Sie mit diesem Brief auf unsere Bedenken gegen dieses Gesetz hinweisen. ... Es entsteht der Eindruck, daß es sich bei der vorliegenden Gesetzesnovelle um einen Schnellschuß handelt. So ist beispielsweise die Frage der Folgekosten nicht geklärt ... zum Beispiel die Frage um die A-Wertigkeit der zukünftigen Bakkalaurii ... Es ist keine fundierte Arbeitsmarktanalyse vorhanden ... Seitens der Bundesregierung wurden auch keine Zielvorstellungen formuliert, inwieweit diese Kurzausbildungen besonders spezialisierte oder im Gegenteil sehr generalistische sein sollen."

Weiters heißt es darin: "Schlußendlich ist die Frage der Studienförderung für die neuen Studiensysteme absolut ungeklärt." Und zu guter Letzt "daß durch jede Zäsur in einer wissenschaftlichen Ausbildung Frauen herausselektiert werden. Somit ist das Bakkalaureat auch als frauenpolitischen Gründen abzulehnen." Dieser Brief ist gezeichnet mit: Eva Czernohorszky, Bundesvorsitzende des Verbandes Sozialistischer StudentInnen Österreichs.

Das sind Studenten, die sich das ganz genau angeschaut haben, das sind vor allem Ihre eigenen Leute ...

Präsident Dr. Heinz Fischer: Frau Abgeordnete Dr. Gredler, bitte einen kurzen Bezug zum Thema der Fristsetzung.

Abgeordnete Dr. Martina Gredler (fortsetzend): Herr Präsident! Ich komme aufgrund dieser Briefe zur Fristsetzung und gebe meiner Hoffnung Ausdruck, daß wir am 9. Juli, an dem ich mich selbstverständlich terminmäßig freimachen werde, den ganzen Tag Zeit haben werden, diese großen Lücken, die ich soeben genannt habe, zu besprechen. Ich halte es für nicht sinnvoll, eine Fleckerlteppichreform des Fleckerlteppich-Reformers Einem durchzuboxen, gleichzeitig aber viele Dinge ungeklärt zu lassen.

Ich habe nur einen einzigen der drei Termine, die mir vorgeschlagen wurden, nicht akzeptieren können, nämlich den 30. Juni, an dem auch eine Sitzung des Außenpolitischen Ausschusses stattfindet. Da ich auch außenpolitische Sprecherin meiner Partei bin, habe ich gesagt, daß ich für diesen Termin keine Konsensmöglichkeit sehe, für die beiden anderen Tage wäre ich bereit, meine sonstigen Termine zu verschieben.

Deshalb ist es meiner Meinung nach überhaupt nicht notwendig, über Fristsetzungen zu reden, wenn es ohnehin ein Einverständnis aller fünf Fraktionen gibt. (Beifall beim Liberalen Forum.)

16.24

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grollitsch. – Bitte.

16.24

Abgeordneter Mag. Dr. Udo Grollitsch (Freiheitliche): Verehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Er fühle sich hintergangen, hat uns Herr Klubobmann Khol heute in der Früh lautstark zur Kenntnis gebracht, und zwar hintergangen betreffend eines Beschlusses der Präsidiale, wonach es heute keine Sonderaktionen geben solle. Dabei hat er selbst eine Sonderaktion sozusagen schon im Mund gehabt, nämlich einen Fristsetzungsantrag mit dem Ziel, den Wissenschaftsausschuß zu umschiffen und einen direkten Eingang der Materie ins Plenum mit der üblichen Form der Abstimmung zu erreichen.

Sie, Herr Klubobmann, haben also eigentlich eine Sonderaktion gestartet. Wenn Sie nun nicht darüber debattieren wollen – und das bringen Sie mit Ihrer Rednerliste zum Ausdruck, denn es stellt die ÖVP zu diesem Punkt keinen einzigen Redner –, dann zeigen Sie damit Ihr Demokratieverständnis. Einen "Verfassungsbogen" haben Sie gebastelt! Herr Dr. Khol, kommen Sie unter das Dach der Demokratie! Wir haben Platz für Sie, wir warten auf Sie. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Dieser Fristsetzungsantrag wäre überflüssig gewesen, wenn bei diesem Thema Kooperationsbereitschaft zu einer Ausschußsitzung spürbar gewesen und vor allem wenn eine ausreichende Vorbehandlung gemacht worden wäre. Die Opposition im Vorzimmer draußen warten zu lassen, dann aber überfallsartig mit einer Materie herzukommen und zu sagen: Jetzt reden wir darüber, wann und wo wir wollen!, hat es diesmal eben nicht ganz gespielt. Aber dem Kollegen Graf Vorwürfe zu machen, er hätte keinen Sitzungstermin zustandegebracht, ist unredlich, Herr Professor Lukesch. Das ist unredlich! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Kollege Niederwieser hat offenbar gar nicht zugehört, als hier von diesem Pult aus ein Termin angeboten wurde, der übrigens auch einem Ihrer Vorschläge entspricht. (Abg. Dr. Niederwieser: Paßt, ja!) Wir werden uns also zu dieser Gesetzesvorlage, zu diesem Bakkalaureat oder Caspar-laureat, wie immer man das dann nennt, zu diesem "Fast food" einer akademischen Ausbildung jedenfalls in der Sache im Ausschuß Gott sei Dank noch unterhalten können und vielleicht mit der einen oder anderen Abänderung konstruktiv dazu beitragen.

Aber nehmen Sie bitte diesen Makel vom Ausschußvorsitzenden! Er hat sich sehr um einen Termin bemüht. Da Sie es nicht geschafft haben, diese Vorlage innerhalb des letzten Jahres beschlußreif zu machen, und uns außerdem noch über Umwege – mit diesem berühmten Zettel, der achtlos irgendwo gelegen ist – ausrichten haben lassen, daß der Wissenschaftsausschuß ohnehin schon seine Arbeit eingestellt hat, sollten Sie sich nicht darüber wundern, daß wir uns über den Inhalt dieser Materie keine ernsthaften Gedanken mehr gemacht haben, weil man damit rechnen durfte, daß ohnehin schon das Kreuz über die Arbeit dieses Ausschusses gemacht wurde. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ein Letztes, Herr Niederwieser – ich habe Sie schon das letzte Mal entsprechend einer Äußerung eines Ihrer Parteikollegen den "selbsternannten Bildungspolitiker" beziehungsweise "Bildungsexperten" genannt –: Machen Sie sich um die Schwindsucht unserer Fraktion keine Sorgen! Machen Sie sich keine Sorgen! Wir machen uns auch keine. – Glück auf! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

16.28

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die letzte Wortmeldung hiezu wurde zurückgezogen.

Wir kommen daher sogleich zur Abstimmung, und ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen.

Wir stimmen ab über den Antrag, dem Ausschuß für Wissenschaft und Forschung zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage 1997 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitäts-Studiengesetz geändert wird, eine Frist bis zum 13. Juli 1999 zu setzen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Fristsetzungsantrag eintreten, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit beschlossen.

Ankündigung eines Antrages auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich gebe bekannt, daß mir ein Antrag der Abgeordneten Wabl und Genossen gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung vorliegt, einen Untersuchungsausschuß einzusetzen, und zwar einen Untersuchungsausschuß zur Klärung der Frage "Umgehung des Kriegsmaterialgesetzes beim Export von Gebrauchtwaffen durch den Bundesminister für Landesverteidigung" sowie "unrichtige Information des Nationalrates durch den Bundesminister für Landesverteidigung in dieser Angelegenheit, etwa dadurch, daß dieser in der Fragestunde der 175. Sitzung des Nationalrats behauptet hat, daß die Erhebungen der Staatsanwaltschaft in dieser Angelegenheit eingestellt wurden".

Die Durchführung einer Debatte ist in diesem Fall nicht möglich.

Gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung findet die Abstimmung über diesen Antrag nach Erledigung der Tagesordnung statt.

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich kehre jetzt wieder zur Tagesordnung zurück und nehme die unterbrochene Verhandlung über die Punkte 7 bis 9 wieder auf. Es kommen jetzt vier oder fünf Wortmeldungen und dann eine namentliche Abstimmung.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Gabriele Binder. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

16.30

Abgeordnete Gabriele Binder (SPÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wir kommen zurück zur Tagesordnung und zum Dritten Bericht über die Lage der Jugend. Dieser Bericht, meine Damen und Herren, weist im wesentlichen drei Schwerpunkte auf, nämlich zum einen den Bereich Freizeit und insgesamt das Freizeitverhalten der Jugendlichen in Österreich, zum zweiten hat dieser Bericht die Partizipation und die Mitbestimmungsmöglichkeiten zum Schwerpunkt, die, wie wir in der vorgehenden Debatte schon gehört haben, teilweise gar nicht gegeben sind, und zum dritten die Qualitätssicherung in der Jugendarbeit.

Meine Damen und Herren! Als Vertreterin der "Kinderfreunde" und auch als Parlamentarierin erachte ich es als sehr positiv, daß bei der Behandlung dieses Berichtes die Expertinnen und Experten miteinbezogen wurden und daß vor allem auch Jugendorganisationen und Jugendvertreter bei der Debatte mit dabei waren. Ich denke, das Ziel müßte eigentlich sein, bei allen jugendrelevanten Themen auch in anderen Ausschüssen Jugendvertreter miteinzubeziehen – und das nicht nur beim Bund, sondern auch in den Ländern und vor allem auch in den Gemeinden. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Die Empfehlungen dieses Berichtes warten natürlich auf eine Umsetzung. Einige dieser Empfehlungen möchte ich nennen, so zum Beispiel den Ausbau der politischen Jugendbeteiligung durch rechtlich verankerte Ansprüche auf Mitbestimmung. Unter anderem wird auch empfohlen, unterschiedliche Beteiligungsformen zu fördern.

Es wäre natürlich einerseits verlockend, dem Antrag der Freiheitlichen zuzustimmen. Aber da ich andererseits die Ausführungen von Frau Kollegin Madl gehört habe, meine ich, durch diesen Antrag würde die Mitbestimmung quasi nur auf die Senkung des Wahlalters reduziert. Diesbezüglich gehe ich mit Herrn Kollegen Öllinger konform: Das wäre eindeutig zu wenig und nur populistisch! (Beifall bei der SPÖ.)

Der nächste Punkt, der für die Jugendarbeit sehr wesentlich ist, ist vor allem die Bereitstellung von räumlichen, personellen und finanziellen Ressourcen als Grundlage für die Arbeit mit Jugendlichen. Ein weiterer Punkt, der meiner Überzeugung nach sehr wichtig ist, ist der Umstand, daß Jugendliche in einem generationsübergreifenden Dialog vor allem Vermittlungspersonen brauchen und daß dieser Dialog überhaupt einmal ermöglicht wird.

Schlußendlich gibt es die Erkenntnis, daß Jugendbeteiligung kein Ersatz für etablierte Jugendorganisationen und Jugendarbeit ist, sondern nur eine äußerst wichtige Ergänzung.

Ein paar Worte noch zum Entschließungsantrag betreffend Jugendschutz und Jugendförderung. Meine Damen und Herren! Ich denke, in einem gemeinsamen Europa sind unterschiedliche Jugendschutzbestimmungen in den Bundesländern keinesfalls mehr zeitgemäß. Eine Harmonisierung dieser Bestimmungen ist notwendig, und ich bin optimistisch, da von den Ländervertretern gemeinsam diesbezüglich schon ein Zugeständnis gemacht wurde. Es wird zwar noch etwas dauern – wir sind natürlich schon ein bißchen ungeduldig –, aber es wird möglich sein, einheitliche Jugendschutzbestimmungen zu erreichen und somit den Kindern und Jugendlichen zu ihrem Recht zu verhelfen, damit sie ihre Rechte und Pflichten auch wahrnehmen werden können. (Beifall bei der SPÖ.)

16.34

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rosemarie Bauer. – Bitte.

16.34

Abgeordnete Rosemarie Bauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich den Ausführungen jener Vorredner anschließen, die sich von dieser Stelle aus für den Jugendbericht bedankt haben. Ich glaube, er hat nicht nur eine exzellente Gestaltung – herzlichen Dank, Herr Bundesminister, herzlichen Dank allen Mitwirkenden! –, sondern ich meine, er ist auch eine ausgesprochen gute Informationsquelle, speziell auch was die Zusammenfassung und die Empfehlungen betrifft. Ich finde, daß er nicht nur eine Pflichtlektüre für jeden Abgeordneten in diesem Hause sein sollte, sondern daß es auch für die Gemeindemandatare vor Ort und für die Ländervertreter sehr interessant wäre, sich da einmal hineinzulesen – vielleicht nicht in den ganze Bericht, sondern nur in die Conclusio daraus.

Wir alle, die wir schon älter sind – sicher sind etliche von Ihnen so offen und frei; ich zähle mich selbst auch dazu –, würden die Situation der Jugendlichen vielleicht anders sehen, wenn wir heute selbst jugendlich wären. Sie ist vielleicht anders, als wir uns das vorstellen können. Dank dieses Jugendberichtes kann man jedenfalls mit manchen Vorurteilen aufräumen oder sie vielleicht beseitigen: zum Beispiel mit der Verteufelung der Jugend und mit dem Vorurteil, daß sie sich zurückziehe, daß sie nicht kommunikativ, nur Spielen verfallen sei.

Das Erfreuliche daran ist, daß man dem Bericht entnehmen kann, daß die Jugend von heute enorm gebildet und ausgebildet ist, daß sie sich für vieles interessiert, daß die neuen Medien für sie eine Kommunikationsschiene für Bildung und Weiterbildung sind, daß sich die Jugend sehr wohl für Politik interessiert und es als sehr positiv sieht, sich an politischen Prozessen zu beteiligen, und daß die Jugend sehr hohe Sensibilität gegenüber der Umwelt und den natürlichen Ressourcen hat. Das ist auch verständlich, geht es dabei doch auch um ihre Zukunft.

Der bewußte Lebensstil der Jugend, der sich auch im Outfit und in der Freizeitkleidung äußert, ist schon angesprochen worden.

Dem Zukunftspessimismus, dem Begriff "no future", dieser Vorhersage, die Jugend habe keine Zukunftsperspektiven, können wir mit diesem Bericht eine klare Absage erteilen. Dieser Begriff, diese Ansicht sind out.

Die Freizeit der Jugend hat einen hohen Stellenwert, obwohl man dazusagen muß, daß sie nicht viel Freizeit hat. Daß viele Jugendliche ihre Freizeit mit der Familie verbringen, ja zur Familie sagen, sich in ihrer Familie wohl fühlen, ist, wie ich meine, auch etwas ganz Wesentliches, was uns gut gefällt.

Auch bei den Drogen und der Sexualität kann man nicht sagen, daß sich etwas zum Negativen entwickelt hätte. Es gibt auch keinen Werteverlust, sondern eher – im Gegenteil! – ein Zurückgreifen auf Werte. Es gibt auch bei der Jugend eine Wertorientierung, ein Wertebewußtsein, und die Jugendorganisationen, so sagt die Jugend, bieten nicht nur Spaß und Freude – das sollen sie auch –, sondern sie vermitteln auch Werte.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sicherlich sind diese Punkte für uns ein wesentlicher Ansatz in der künftigen Jugendarbeit und bei gesetzlichen Rahmenbedingungen, auch auf allen anderen Ebenen.

Zwei Dinge noch. Herr Kollege Graf hat gemeint, die Jugend sei politikverdrossen, daher müßte man das Wahlalter auf 16 Jahre herabsetzen. – Ich glaube, das ist ein Widerspruch, darin liegt ein Widersinn. Die Jugendlichen gehen ja heute schon nicht wählen, auch wenn sie 18 Jahre alt sind, daher ist das zu hinterfragen. Das wollte ich dazu sagen. – Erster Punkt.

Zweiter Punkt. Die Frage: Wo soll die Kompetenz der Jugend verankert sein?, wurde angesprochen. – Dazu möchte ich festhalten: Wir haben einen Jugendminister, sie fällt in sein Ressort, dort gehört sie hin. Ich spreche einer Zuweisung an oder einer Vereinnahmung durch den Bundeskanzler das Wort ab. (Beifall bei der ÖVP.)

16.38

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Gaßner. – Bitte.

16.38

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Auch ich schließe mich dem Dank, der heute schon öfter ausgesprochen wurde, an. Ich meine, daß diese Arbeit im Unterausschuß deswegen so gut gelungen ist – natürlich auch aufgrund der Vorsitzführung und des Engagements der Abgeordneten –, weil Jugendliche dort die Möglichkeit hatten, sich zu artikulieren, mitzureden, mitzudiskutieren. Das ist, wie ich meine, eine ganz wesentliche Voraussetzung, wenn wir uns über Jugendarbeit unterhalten. (Beifall bei der SPÖ.)

Dieses Bewußtsein müssen wir in jenen Kreisen von Erwachsenen schaffen, die sich politisch betätigen so wie wir, so wie die Landtage, so wie die Gemeinderäte. Ich möchte nur einen Satz dazu sagen, Herr Bundesminister: Die Gemeinden kann man, wie ich meine, nicht sozusagen in Schuldhaft dafür nehmen, daß es einige Mißstände gibt. Ich finde, daß die Gemeinden – vor allem auch die kleinen Gemeinden – sehr viel mehr tun, als in diesem Bericht herausgekommen ist. Ich habe jetzt aber leider zu wenig Zeit, um das etwas genauer auszuführen.

Meiner Meinung nach wollen die Jugendlichen nicht, daß wir ihnen immer nur mit Stehsätzen begegnen, wie etwa: "Sie sind unser größtes Kapital, sie sind unsere Zukunft." – Reden wir doch mit "unserer Zukunft"! Lassen wir diese Leute mitreden, lassen wir sie mitbestimmen, lassen wir sie mitarbeiten!

An dieser Stelle ein Wort zum Antrag der Freiheitlichen Partei. Herr Abgeordneter Graf hat gemeint, wir werden ja sehen, wie es ausschaut. Herr Abgeordneter Graf hat sehr eindringlich davon gesprochen, daß er nicht will, daß Parteipolitik gemacht wird. Aber noch im gleichen Atemzug, im selben Debattenbeitrag, brachte er einen sehr parteipolitischen Antrag ein, in dem er die Senkung des Wahlalters fordert, und zwar sowohl hinsichtlich des aktiven als auch des passiven Wahlrechts (Zwischenruf der Abg. Madl) – ich erkläre es Ihnen schon! –, wohl wissend, daß das passive Wahlrecht nicht so einfach geändert werden kann, ohne nicht eine Reihe sonstiger Gesetze mit zu ändern.

Der Hauptgrund, warum ich ihm parteipolitische Taktik vorwerfe, ist aber folgender: Man kann dieses Wahlrecht doch nicht quasi über die Jugendlichen drüberstülpen, ihnen sagen, jetzt dürft ihr wählen gehen, und passiv dürft ihr auch noch mitreden, ohne sie vorher anzuhören, ohne mit ihnen diesen Weg zu diskutieren und das genau mit ihnen zu besprechen! Ich finde, das wäre nicht der richtige Weg, sondern wir müssen die Jugendlichen in diese Frage miteinbeziehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Frau Abgeordnete Madl! Sie haben gemeint, in Oberösterreich sei eine parteipolitische Aktion im Gange, wir würden gerade das Jugendschutzgesetz ändern. – Meine Damen und Herren! Es ist folgendes im Gange: In Oberösterreich macht (Zwischenruf der Abg. Madl) das betrifft das Ressort des Landesrates Ackerl, richtig, eines Sozialdemokraten, daher ist das nicht parteipolitisch – Herr Landesrat Ackerl genau das, was ich jetzt gefordert habe: Er bezieht in einer Reihe von Veranstaltungen die Jugendlichen mit ein, damit sie dort mitreden und mitbestimmen können, was sie in einem neuen Jugendschutzgesetz gerne enthalten hätten. (Abg. Madl: Aber die anderen Bundesländer!) Dabei können wir uns auch einschalten und vielleicht auch noch die bundesweite Abgleichung mithineinnehmen. Das wäre, wie ich meine, ein fairer Vorschlag.

Zum Vorwurf der parteipolitischen Aktion in Oberösterreich darf ich Ihnen sagen, daß diese Aktion, diese Veranstaltungen aufgrund eines Beschlusses der Oberösterreichischen Landesregierung vom 17. Mai 1999 geschehen. Soweit ich weiß, ist auch Ihr Herr Landesrat dort Mitglied. Ich weiß auch, daß alle Jugendorganisationen – auch Ihre Jugendorganisation – dazu eingeladen sind.

Ein Schlußsatz noch, meine Damen und Herren. Ich habe einen Auftrag zu erfüllen: Ich darf mich im Namen der jungen Leute, die die Petition Nr. 44 eingereicht haben, bei all jenen bedanken, die diese Petition weitergebracht haben. Das wurde mir ausdrücklich mitgegeben, und diese jungen Leute haben mir gesagt: Da werden wir endlich einmal ernst genommen! – Das ist der Kernsatz, den wir bei der Jugendarbeit brauchen. (Beifall bei der SPÖ.)

16.42

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schuster. – Bitte.

16.42

Abgeordneter Johann Schuster (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Im Jahre 1988, und zwar unter der damaligen Bundesministerin Dr. Flemming, wurde der Erste Bericht zur Lage der Jugend in Österreich vorgelegt. Aufgrund einer Entschließung des Nationalrates ist nun in jeder Legislaturperiode ein solcher Bericht im österreichischen Parlament zu diskutieren.

Der Dritte Bericht, der uns von Herrn Bundesminister Dr. Bartenstein vorgelegt wurde, befaßt uns heute, und er hat drei besondere Schwerpunkte zum Inhalt. Einen dieser Schwerpunkte möchte ich herausheben, und zwar die Freizeitsituation der österreichischen Jugendlichen.

Meine Damen und Herren! Auf Anregung unseres Bundesministers haben sich sechs Jugendorganisationen aus dem Bundesjugendring einer Selbstbewertung unterzogen, um die Qualität der eigenen Arbeit zu erfassen und zu sichern. Die Ergebnisse zeigen uns, daß diese Organisationen in weiten Bereichen ihres Tätigkeitsfeldes qualitativ hochwertige Arbeit leisten. Meine Damen und Herren! Dafür sei diesen Jugendorganisationen gedankt! (Beifall bei der ÖVP.)

Vor kurzem wurde in Oberösterreich, in Linz, eine Enquete zum Thema "Umgang mit kindlicher und jugendlicher Aggression" veranstaltet. Warum sage ich das? – Weil die Inhalte dieser Enquete viele Parallelen zum vorliegenden Jugendbericht aufweisen. Namhafte Psychotherapeuten und Erziehungsberater diskutierten die Ist-Situation und zeigten Lösungen auf. Für alle war klar: Man darf in der jetzigen Situation nicht Sündenböcke suchen und meinen, damit habe man eine Lösung gefunden. Vielmehr geht es darum, die Jugendlichen ernst zu nehmen und ihre Aggressionen in positive Kanäle zu leiten.

Kinder und Jugendliche brauchen begleitende Autoritäten. Sie brauchen auch Reibebäume, aber vor allem brauchen sie Personen, an denen sie sich orientieren können.

Aus diesem Bericht geht auch ganz deutlich hervor, wie die Jugendlichen ihre Freizeit verbringen. Ein Sektor ist zum Beispiel die Freiwillige Feuerwehr in Österreich. Meine Damen und Herren! Wir können auf unsere Jugend in den Schulen stolz sein, auch international gesehen, etwa bei den Olympiaden, wir können auf unsere Lehrlinge stolz sein, sei es bei Weltmeisterschaften oder Olympiaden, und wir können auf unsere Feuerwehrjugend stolz sein, und zwar ebenfalls bei Weltmeisterschaften, denn die Feuerwehrjugend aus Tragwein in Oberösterreich wird bei der WM in Frankreich teilnehmen und versuchen, dort zum dritten Mal den WM-Titel zu verteidigen. Wir halten das für sehr positiv! (Beifall bei der ÖVP.)

Zusammenfassend und abschließend: Österreichs Jugend ist besser als ihr Ruf – und darauf können wir wirklich stolz sein! (Beifall bei der ÖVP.)

16.46

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Barmüller. – Bitte.

16.46

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich melde mich zu Wort wegen des Entschließungsantrages der Freiheitlichen, der die Herabsetzung des Wahlalters betrifft, und zwar deshalb, weil der Antrag in seiner Substanz dermaßen unbestimmt ist, daß er in Wirklichkeit gerade nur dazu dienen kann, ihn im Wahlkampf vielleicht irgendwo unterzubringen oder in einer Broschüre zu zitieren, damit man dann sagen kann, die anderen Fraktionen hätten dagegen gestimmt.

Wahr ist doch, daß in diesem Hause in allen Fraktionen Gespräche gelaufen sind, und es hat auch fraktionsübergreifende Gespräche gegeben, an denen leider die Freiheitlichen nicht teilgenommen haben, bei denen wir aber konkret über eine Senkung des Wahlalters gesprochen haben.

Während in der Begründung des Antrages noch vom aktiven und vom passiven Wahlalter die Rede ist, ist im eigentlichen Text des Entschließungsantrages nur noch vom Wahlalter die Rede. Daher ist klar geworden, daß mit diesem Antrag zwar offenbar Verwirrung gestiftet werden soll, aber keine konstruktive oder konkrete Lösung vorgeschlagen wird.

Aus unserer Sicht ist dieser Antrag daher nicht einmal wert, abgelehnt zu werden, denn wir vom Liberalen Forum treten für eine Senkung des Wahlalters ein, und zwar sowohl auf der aktiven als auch auf der passiven Seite. Aber wir würden uns wünschen, daß es einen konkreten Vorschlag dazu gibt und daß wir in diesem Hause über konkrete Vorschläge reden – und nicht über Entschließungsanträge, die insgesamt wirklich nichts verändern werden.

Es wäre den Freiheitlichen aber zu einfach gemacht, wollte man diesen Antrag einfach ablehnen. Wir werden dem Antrag zustimmen, denn wir treten für eine Senkung des Wahlalters ein, aber wir haben bereits konstruktive und konkrete Gespräche begonnen, und ich bin sicher, daß wir diese auch zum Abschluß bringen werden, bevor dieses Jahr zu Ende ist. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

16.48

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Riepl. Er hat das Wort.

16.48

Abgeordneter Franz Riepl (SPÖ): Sehr verehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Kollege Amon hat in seinen Ausführungen am Beginn der Debatte über dieses Kapitel von einer starken Jugendvertretung gesprochen. Ich denke, das ist Anlaß genug, darauf hinzuweisen, daß wir im Bereich der Jugend und der betrieblichen Jugendvertretung Hunderte Betriebe mit Hunderten Jugendvertrauensräten haben. Wenn wir in 13 Tagen das Jubiläum "25 Jahre Arbeitsverfassung in Österreich" feiern können, dann hängt damit auch die gesetzliche Basis für die Errichtung von Jugendvertretungen zusammen. Ich finde es wichtig, darauf hinzuweisen. (Beifall bei der SPÖ.)

Das Thema "Senkung des Wahlalters" ist ein Kapitel, das uns alle betrifft. Ich möchte nur darauf hinweisen, daß in Punkt 8 des Entschließungsantrags der Abgeordneten Tegischer, Amon und Genossen, der zur Diskussion steht, eine Analyse über den Ausbau der nach dem Alter gestaffelten politischen und beruflichen Mitbestimmungsmöglichkeiten gefordert wird. Ich finde, daß wir diese Analyse abwarten sollten, bevor wir uns mit diesem Thema weiter beschäftigen.

Sehr verehrte Damen und Herren! Am Ende der Debatte möchte ich noch drei kurze Bemerkungen zum Thema Jugend machen. Die Bedeutung der Jugendarbeit ist unbestritten; das hat die Debatte gezeigt. Verbandsmäßige Jugendarbeit ist in meinen Augen besonders wichtig, sie ist daher zu fördern, wo immer es geht.

Wichtig sind in diesem Zusammenhang natürlich der Österreichische Bundesjugendring und die unter ihm zusammengeschlossenen Organisationen. Ich denke, dieser Bundesjugendring, diese Dachorganisation sollte in Zukunft bei der Jugendförderung eine zentrale Stelle einnehmen.

Jugendarbeit geschieht aber auch innerhalb und außerhalb der Schulen. Ich denke, daß wir mit Stolz darauf hinweisen können, daß es nunmehr schon zum siebenten Mal einen Projektwettbewerb in den Wiener Berufsschulen beispielsweise gibt, bei dem die Lehrlinge aufgefordert wurden, sich zu gesellschaftlichen Themen in Projekten zu Wort zu melden. Förderer dieses Projektwettbewerbes ist auch das Bundesministerium für Jugend und Familie. Ich denke, dies ist auch eine Erwähnung hier wert.

Jugendarbeit ist aber auch Teil der Familienpolitik, und aus diesem Grund möchte ich auf die unzähligen Maßnahmen und Hilfestellungen hinweisen, die die "Österreichischen Kinderfreunde" in diesem Zusammenhang anbieten. Hunderte ehrenamtliche Helferinnen und Helfer sind im Rahmen dieser Organisation unterwegs und arrangieren für unsere Jugend entsprechende Veranstaltungen. (Beifall bei der SPÖ.) Ich möchte in diesem Zusammenhang etwa nur auf den "Tag des Kindes" hinweisen.

Sehr verehrter Herr Kollege Amon! Sie haben es bekrittelt und als Provokation angesehen, daß der Bundeskanzler der Republik Österreich einen Jugendbeirat gründet. – Ich denke, Sie sollten respektieren, daß der Chef der Bundesregierung das Recht hat, Kontakt zu Jugendorganisationen zu suchen und auch Beiräte einzuführen. Ich finde, die Provokation liegt eher bei Ihnen, wenn Sie das kritisieren. Sie sollten als Jugendsprecher froh sein, daß Regierungsmitglieder und selbst der Bundeskanzler bereit sind, mit Jugendorganisationen in Kontakt zu treten. Sie sollten das nicht als Provokation ansehen! (Beifall bei der SPÖ.)

16.51

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich bitte jetzt für einen Augenblick um Geduld, weil mir vor zehn Sekunden noch ein Antrag auf namentliche Abstimmung vorgelegt wurde. Wir werden das gleich lösen. (Präsident Dr. Fischer überprüft die Unterlagen.)

Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist daher geschlossen.

Der Berichterstatter verzichtet auf ein Schlußwort.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung, die über die einzelnen Anträge getrennt vorgenommen wird.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Familienausschusses, den vorliegenden Bericht III-182 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Kenntnisnahme dieses Berichtes eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschußbericht beigedruckte Entschließung.

Es ist dies eine Entschließung, die auf einen Antrag Tegischer, Amon und Genossen zurückgeht, in der die Bundesregierung ersucht wird, im Interesse der Jugendlichen bestimmte Maßnahmen zu setzen, und dann werden jene 13 Punkte aufgezählt, die Sie im Ausschußbericht namentlich nachlesen können.

Dazu ist eine namentliche Abstimmung verlangt worden. Diesem Verlangen sind 20 Abgeordnete beigetreten, daher ist die namentliche Abstimmung durchzuführen.

Ich werde die namentliche Abstimmung in der Weise durchführen, daß ich die einzelnen Abgeordneten aufrufe. Ich bitte Sie, sich beim Namensaufruf kurz vom Platz zu erheben, und zwar in der Weise, daß jene Abgeordneten, die dem Ausschußbericht und der beigedruckten Entschließung ihre Zustimmung erteilen wollen, mit "Ja" stimmen, und jene Damen und Herren, die der dem Ausschußbericht beigedruckten Entschließung nicht zustimmen, mit "Nein" stimmen. Ich werde bei jedem einzelnen Abgeordneten kurz vermerken und wiederholen, wie er gestimmt hat, und auch vermerken, wer nicht anwesend ist.

Ich habe ein bißchen Stimmprobleme, ich bitte Sie daher um Solidarität und darum, daß wir diese Abstimmung in entsprechender Ruhe durchführen.

(Über Namensaufruf durch Präsidenten Dr. Fischer geben die Abgeordneten mündlich ihr Stimmverhalten bekannt.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke vielmals.

Ich unterbreche zum Zwecke der Auszählung kurz die Sitzung.

(Die zuständigen Beamten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 17.05 Uhr unterbrochen und um 17.08 Uhr wiederaufgenommen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe folgendes Abstimmungsergebnis bekannt: Es wurden 169 Stimmen abgegeben, davon waren 118 "Ja"-Stimmen und 51 "Nein"-Stimmen.

Der zur Abstimmung stehende Antrag ist daher mit 118 zu 51 Stimmen angenommen. (E 192.)

Mit "Ja" stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Achs, Amon, Antoni, Auer;

Bauer Rosemarie, Bauer Sophie, Binder, Brinek, Brix, Buder, Bures;

Cap;

Dietachmayr, Donabauer, Dunst;

Eder, Edler, Ellmauer;

Fekter, Feurstein, Fink, Freund, Frieser, Fuchs;

Gaál, Gartlehner, Gaßner, Gatterer, Grabner, Gradwohl, Großruck, Gusenbauer;

Hagenhofer, Heindl, Heinzl, Hlavac, Höchtl, Horngacher, Huber, Hums;

Jäger, Jarolim;

Kaipel, Kampichler, Karlsson, Kaufmann, Keppelmüller, Khol, Kiermaier, König, Konrad, Kopf, Koppler, Kostelka, Kräuter, Kröll, Kukacka, Kummerer, Kurzbauer;

Lackner, Leikam, Leiner, Löschnak, Lukesch;

Maderthaner, Maier, Maitz, Marizzi, Mertel, Mock, Morak, Moser-Starrach, Mühlbachler, Müller, Murauer;

Neisser, Niederwieser, Nowotny;

Oberhaidinger;

Parfuss, Parnigoni, Pendl, Pittermann, Posch, Puttinger;

Rada, Rasinger, Rauch-Kallat, Reheis, Reitsamer, Riepl;

Sauer, Schieder, Schrefel, Schuster, Schwarzböck, Schwarzenberger, Schwemlein, Schwimmer, Seidinger, Sigl, Silhavy, Spindelegger, Stampler, Steibl, Steindl, Stippel, Stummvoll;

Tegischer, Teller, Tichy-Schreder, Trinkl, Tychtl;

Wallner, Wimmer, Wurm;

Zweytick.

Mit "Nein" stimmten die Abgeordneten:

Apfelbeck, Aumayr;

Barmüller, Blünegger, Böhacker;

Dolinschek;

Firlinger, Fischl;

Gaugg, Graf, Gredler, Grollitsch;

Haidlmayr, Haller, Höbinger-Lehrer, Hofmann;

Jung;

Kammerlander, Kier, Klein, Koller, Krüger, Kurzmann;

Lafer, Langthaler;

Madl, Marolt, Meisinger, Mentil, Moser Gabriela, Motter;

Nußbaumer;

Ofner, Öllinger;

Partik-Pablé, Petrovic, Praxmarer, Preisinger, Pumberger;

Rieß;

Salzl, Scheibner, Schmidt, Schweitzer, Sevignani, Smolle, Stoisits;

Trattner;

Van der Bellen;

Wabl, Wenitsch.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Als nächstes gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Graf und Genossen betreffend Herabsetzung des Wahlalters im Sinne einer aktiven Teilnahme der jungen Menschen am politischen Leben.

Auch hierüber ist namentliche Abstimmung verlangt worden. Dieses Verlangen ist von 20 Abgeordneten unterstützt, daher gehe ich so vor.

Wir wählen die gleiche Vorgangsweise wie vorhin, wenn es dagegen keinen Einwand gibt. Ich schlage vor, daß in der gleichen deutlichen Weise jene Damen und Herren, die für den Antrag des Herrn Abgeordneten Dr. Graf stimmen, mit "Ja" antworten und jene Damen und Herren, die gegen den Antrag stimmen, mit "Nein" antworten.

Ich bitte Sie, die Plätze einzunehmen, und ich beginne wieder mit dem Stimmenaufruf.

(Über Namensaufruf durch Präsidenten Dr. Fischer geben die Abgeordneten mündlich ihr Stimmverhalten bekannt.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Die Stimmabgabe ist beendet.

Ich unterbreche kurz die Sitzung zum Zwecke der Stimmenauszählung.

(Die zuständigen Beamten nehmen die Stimmenzählung vor. – Die Sitzung wird um 17.19 Uhr unterbrochen und um 17.22 Uhr wiederaufgenommen.)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf und gebe folgendes Abstimmungsergebnis bekannt: Es wurden 167 Stimmen abgegeben, davon waren 50 "Ja"-Stimmen und 117 "Nein"-Stimmen.

Damit ist der Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Graf und Genossen abgelehnt.

Mit "Ja" stimmten die Abgeordneten:

Apfelbeck, Aumayr;

Barmüller, Blünegger, Böhacker;

Dolinschek;

Firlinger, Fischl;

Gaugg, Graf, Gredler, Grollitsch;

Haidlmayr, Haigermoser, Haller, Höbinger-Lehrer, Hofmann;

Jung;

Kammerlander, Kier, Klein, Koller, Krüger, Kurzmann;

Lafer, Langthaler;

Madl, Marolt, Meisinger, Mentil, Moser Gabriela, Motter;

Nußbaumer;

Ofner, Öllinger;

Partik-Pablé, Petrovic, Praxmarer, Preisinger, Pumberger;

Rieß;

Salzl, Scheibner, Schmidt, Schweitzer, Sevignani, Smolle;

Trattner;

Van der Bellen;

Wenitsch.

Mit "Nein" stimmten die Abgeordneten:

Ablinger, Achs, Amon, Antoni, Auer;

Bauer Rosemarie, Bauer Sophie, Binder, Brinek, Brix, Buder;

Cap;

Dietachmayr, Donabauer, Dunst;

Eder, Edler, Ellmauer;

Fekter, Feurstein, Fink, Freund, Frieser, Fuchs;

Gaál, Gartlehner, Gaßner, Gatterer, Grabner, Gradwohl, Großruck, Gusenbauer;

Hagenhofer, Heindl, Heinzl, Hlavac, Höchtl, Horngacher, Huber, Hums;

Jäger, Jarolim;

Kaipel, Kampichler, Karlsson, Kaufmann, Keppelmüller, Khol, Kiermaier, König, Konrad, Kopf, Koppler, Kostelka, Kräuter, Kröll, Kukacka, Kummerer, Kurzbauer;

Lackner, Leikam, Leiner, Löschnak, Lukesch;

Maderthaner, Maier, Maitz, Marizzi, Mertel, Mock, Morak, Moser-Starrach, Mühlbachler, Müller, Murauer;

Neisser, Niederwieser, Nowotny;

Oberhaidinger;

Parfuss, Parnigoni, Pendl, Pittermann, Posch, Puttinger;

Rada, Rasinger, Rauch-Kallat, Reheis, Reitsamer, Riepl;

Sauer, Schieder, Schrefel, Schuster, Schwarzböck, Schwarzenberger, Schwemlein, Schwimmer, Seidinger, Sigl, Silhavy, Spindelegger, Stampler, Steibl, Steindl, Stippel, Stummvoll;

Tegischer, Teller, Tichy-Schreder, Trinkl, Tychtl;

Wallner, Wimmer, Wurm;

Zweytick.

*****

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen als nächstes zur Abstimmung über den Antrag des Familienausschusses, seinen Bericht 1966 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für die Kenntnisnahme des Berichtes stimmen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist mit Mehrheit beschlossen.

Weiters kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschußbericht 1966 der Beilagen beigedruckte Entschließung.

Ich darf bitten, daß jene Damen und Herren, die der dem Ausschußbericht beigedruckten Entschließung ihre Zustimmung erteilen, dies bekunden. – Die dem Ausschußbericht beigedruckte Entschließung ist einstimmig angenommen. (E 193.)

Als nächstes stimmen wir ab über den Antrag des Familienausschusses, seinen Bericht 1967 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Auch hier bitte ich im Falle der Zustimmung um ein diesbezügliches Zeichen. – Die Kenntnisnahme erfolgt einstimmig.

Wir kommen zur Abstimmung über die dem Ausschußbericht in 1967 der Beilagen beigedruckte Entschließung.

Im Falle der Zustimmung erbitte ich ein diesbezügliches Zeichen. – Die Zustimmung zu dieser dem Ausschußbericht beigedruckten Entschließung erfolgt einstimmig. (E 194.)

Damit haben wir diese Punkte der Tagesordnung erledigt.

10. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (1481 der Beilagen): Übereinkommen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen samt Anhängen und Erklärung (1974 der Beilagen)

11. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (1652 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird (UIG-Novelle 1999) (1975 der Beilagen)

12. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 1086/A der Abgeordneten Matthias Ellmauer, Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltkontrollgesetz, BGBl. I Nr. 152/1998, geändert wird (1976 der Beilagen)

13. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Entschließungsantrag 718/A (E) der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen betreffend die Schaffung einer europäischen Atomhaftungsrichtlinie (1977 der Beilagen)

14. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Bericht (III-145 der Beilagen) des Bundesministers für Umwelt, Jugend und Familie betreffend Bundes-Abfallwirtschaftsplan, Bundesabfallbericht 1998 (1695 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Wir gelangen nun zu den Tagesordnungspunkten 10 bis 14; die Debatte darüber wird unter einem durchgeführt.

Wünsche nach mündlicher Berichterstattung liegen nicht vor.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Schweitzer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

17.25

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Bevor ich auf die Punkte eingehe, die auf der Tagesordnung stehen, möchte ich kurz zu einem Thema kommen, das hohe Aktualität hat. Es steht selbstverständlich auch im Zusammenhang mit einem Punkt, der auf der Tagesordnung steht: Es geht um die AKW-Politik beziehungsweise Anti-AKW-Politik, die in diesem Haus gemacht wird.

Herr Bundesminister! Sie haben sich mehrfach kritisch geäußert, wenn es um die Causa Temelin gegangen ist. Sie haben mehrfach betont, daß auch Sie der Ansicht seien, daß es einen Beitritt Tschechiens zur Europäischen Union mit diesem Schrott-Kraftwerk nicht geben darf. (Bundesminister Dr. Bartenstein: So habe ich das nicht gesagt!)

Wir haben uns in mehreren Zusammenkünften – wenn ich "wir" sage, meine ich die Vertreter der Parteien dieses Hauses – auf eine Vorgangsweise im Zusammenhang mit dem Besuch am kommenden Mittwoch im tschechischen Parlament geeinigt. Wir sind sogar übereingekommen, einen gemeinsamen Text zu formulieren, der dort als österreichische Position vorgetragen wird.

Daß dieser gemeinsame Text von den Regierungsstellen der Österreichischen Volkspartei korrgiert wird – quasi mit dem Rotstift korrigiert wird – und daraufhin Grundlage unserer Gespräche sein soll, ist mir nicht ganz einsichtig, Herr Bundesminister. Es handelt sich nämlich um eine Delegation des Parlaments, der Legislative! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Welchen Standpunkt die Regierung einnimmt, ob Sie von der ÖVP sich in der Regierung besser durchsetzen können oder die SPÖ, ist nicht unsere Sache! Aber was unsere Sache ist, soll auch unsere Sache bleiben! Ich sehe nicht ein, daß sich Minister und Regierungsstellen in eine Angelegenheit der Legislative einmischen, Herr Bundesminister. Das möchte ich einmal klar und deutlich gesagt haben! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Scheibner: Die sollen selber ihren Standpunkt feststellen! Das ist wirklich arg!)

Es kann nicht sein, daß man dann – und ich spreche auch das aus – unterschwellig sagt: Falls das in der Form geschieht, wie es hier von ursprünglich fünf Parteien vereinbart worden ist, dann wird es Schwierigkeiten in der Koalition geben. (Abg. Scheibner: Ungeheuerlich!) – Herr Bundesminister! Mir als Vertreter des österreichischen Volkes und Abgeordnetem zum österreichischen Nationalrat ist es völlig egal, ob es innerhalb der beiden Regierungsfraktionen zu Schwierigkeiten kommt oder nicht. Aber in eine Angelegenheit des Parlaments hat sich die Regierung meiner Ansicht nach nicht einzumischen! So sollte es auch bleiben! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Damit komme ich gleich zum zweiten Punkt, Herr Bundesminister. Es gab ein Volksbegehren in Österreich, unterzeichnet von mehr als 1,2 Millionen Menschen, die die Verwendung der Gentechnik in Österreich ablehnen. Jetzt liegt ein Vorschlag des griechischen Umweltministers vor, Herr Bundesminister, der genau jener Haltung entspricht, die die österreichische Bevölkerung in diesem Volksbegehren zum Ausdruck gebracht hat, und der auch genau dem entspricht, was Inhalt eines freiheitlichen Antrages war, nämlich ein Moratorium über einen Zeitraum von fünf Jahren, was den Einsatz der Gentechnik betrifft.

Herr Bundesminister! Ihre Aussendung von heute zeigt einmal mehr, daß Sie weder den Willen des österreichischen Volkes noch das, was im österreichischen Parlament immer wieder diskutiert wird, wirklich ernst nehmen. Sie sagen: Diese Vorgangsweise des griechischen Ministers ist nicht sinnvoll, Sie sind gegen ein Moratorium, Sie werden sich für eine Verschärfung der Richtlinie einsetzen. – Dann möchte ich hier und heute wissen, wie Ihre Vorschläge zur Verschärfung der Richtlinie aussehen! Denn Sie behaupten ja, daß dies weitaus sinnvoller und wirkungsvoller wäre als das vom griechischen Umweltminister geforderte Moratorium.

Nichtsdestoweniger werden wir heute gemeinsam mit den Grünen und den Liberalen einen Antrag einbringen, der das zum Inhalt hat, was der griechische Umweltminister fordert. Wenn Sie bessere Vorschläge haben, dann werde ich sehr erfreut darüber sein. Aber ich warte darauf, daß Sie Ihre Vorschläge hier und heute kundtun und präzisieren! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Nun ganz kurz noch zu dem, was Gegenstand des Umweltausschusses war, Herr Bundesminister. Das Übereinkommen über Industrieunfälle ist in Ordnung, wir haben es auch unterstützt. Nur war bemerkenswert, daß es zu dem Zeitpunkt, zu dem wir es schon unterstützt haben, von unseren Nachbarländern noch nicht unterzeichnet war. Es hat aber wenig Sinn, wenn wir etwas unterzeichnen, was die Nachbarn, die ja in diesem Fall uns entgegenkommen sollten, nicht unterzeichnet haben.

Die zweite, weitaus größere Schwierigkeit besteht darin, daß wir zwar solche Abkommen unterzeichnen, aber zugleich in Österreich das Hauptproblem haben, daß es keinen funktionierenden Zivilschutz gibt. Das ist anläßlich der Sondersitzung einmal mehr zutage gefördert worden.

Da hat die schönste Warnung wenig Sinn, wenn die österreichische Bevölkerung dann nicht wirkungsvoll geschützt werden kann. Deshalb ist es zwar gut, solche Abkommen zu unterzeichnen, aber der Zivilschutz müßte viel mehr Bedeutung haben, und es müßten Voraussetzungen geschaffen werden, damit im Katastrophenfall die Bevölkerung entsprechend geschützt werden kann, sonst hilft uns die Warnung nichts, Herr Bundesminister. Das möchte ich dazu nur gesagt haben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Besonders bemerkenswert ist die Geschichte mit dem Umweltkontrollgesetz: Zuerst wurde das UBA ausgegliedert, damit, wie gesagt wurde, die Ausgaben ein für allemal beschränkt sind. Braucht man mehr Geld, dann soll man das auf dem freien Markt durch Tätigkeiten des Umweltamtes, die angeboten werden, besorgen.

Aber jetzt auf einmal kommen Sie und brauchen Geld für zusätzliche Beamte, obwohl das UBA ausgegliedert ist. Das ist doch schon wieder einmal hü und einmal hott. Man richtet es sich, wie es die augenblickliche Situation gerade verlangt. Man hat zwar bei der Ausgliederung einen Fehler gemacht – obwohl es genügend Parteien gegeben hat, die davor gewarnt haben! –, aber jetzt möchte man auf einmal wieder öffentliche Gelder haben, weil man nicht in der Lage ist, all das, was dort verlangt wird, zu finanzieren. Das ist auch typisch und bezeichnend für die Umweltpolitik, die hier gemacht wird. (Abg. Kopf: Daß du dich nicht schämst für so etwas!)

Es wird gut und sehr gescheit dahergeredet, aber das, was dann im Endeffekt daraus gemacht wird, entspricht bei weitem nicht den Ankündigungen, Kollege Kopf.

Da ich meine Redezeit bereits weit überschritten habe, belasse ich es bei diesen Ausführungen. Ich sage nur noch einmal: Herr Bundesminister! Halten wir das Parlament und die Regierung auseinander. Schauen Sie, daß Sie Ihre Erfolge einfahren können! Wir vom Parlament werden schauen, daß wir für die Interessen der österreichischen Bevölkerung am 23. dieses Monats in Prag die größtmöglichen Erfolge erzielen können. Ihre Hilfe brauchen wir dazu nicht! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.32

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. König. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.32

Abgeordneter Dkfm. DDr. Friedrich König (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben erfreulicherweise im Umweltausschuß einen Fünfparteienantrag für eine europäische Atomhaftungsrichtlinie zustandegebracht, und ich glaube, daß das der richtige Weg ist, weil wir nur gemeinsam auf europäischer Ebene etwas erreichen können.

Wir haben auch, Herr Kollege Schweitzer, im Umweltausschuß unter Ihrem Vorsitz Übereinstimmung in der Frage unserer Haltung in Prag erzielt, und zwar haben wir gesagt: Wir sind der Auffassung ... (Abg. Mag. Schweitzer: Gestern!) Nicht gestern, im Ausschuß! (Abg. Mag. Schweitzer: Auch gestern!) Ich spreche vom Ausschuß.

Wir haben Übereinstimmung erzielt, und zwar haben wir gesagt, daß wir der Auffassung sind, daß nach EU-Recht Atomkraftwerke, die den strengen Sicherheitsvorschriften der EU nicht entsprechen, ein Hindernis für den EU-Beitritt darstellen, weil sie eben nicht dem EU-Recht entsprechen. Das gilt für Temelin, das wirtschaftlich nicht umgerüstet werden kann, und das gilt erst recht für Bohunice, das technisch überhaupt nicht umgerüstet werden kann.

Wir sind uns also in der Sache einig. Aber man kann nicht – und das habe ich von gestern gehört – irgendeiner NGO-Organisation gestatten, daß sie nun an den Formulierungen so herumfeilt, daß das, was wir gemeinsam festgestellt haben, verbal verändert wird.

Die Richtlinie, die wir im Ausschuß für Prag getroffen haben und die mit der Haltung der Regierung übereinstimmt, lautet: Sicherheit hat Vorrang, und nicht die Drohung: Wer ein Atomkraftwerk hat, kann nicht Mitglied werden!, denn es gibt genügend Mitgliedstaaten in der EU, die Atomkraftwerke haben, und das Nicht-Diskriminierungsgebot verbietet uns die Diskriminierung. Aber unsichere Kraftwerke – und das sind sie – können mit dem Rechtsbestand der EU nicht vereinbar sein und sind daher ein Beitrittshindernis. Dazu stehen wir, und das sollten wir gemeinsam, mit einer Stimme, in Prag vertreten! (Beifall bei der ÖVP.)

Sosehr ich anerkennen möchte, daß auch die anderen Oppositionsparteien, neben den Freiheitlichen vor allem Kollege Barmüller, aber auch Kollegin Moser, hier diese Gemeinsamkeit zum Ausdruck gebracht haben, sosehr bedauere ich – das muß ich auch sagen –, daß sich die Vorsitzende der grünen Fraktion, Frau Petrovic, darin unterscheidet. Denn was sie heute wieder an Unterstellungen im Zusammenhang mit der Steiermark von diesem Rednerpult aus gemacht hat, ist wirklich eine Brunnenvergiftung, die in diesem Parlament keinen Platz finden sollte.

Doch das ist noch von dem, was sie gestern in diesem Hohen Haus gesagt hat, übertroffen worden. Ich habe mir den Mitschnitt aus dem Originalton ihrer Rede schreiben lassen, damit man dann später das Protokoll nicht korrigieren kann. Ich werde das nun zitieren:

Petrovic: Es wird nur mehr abgetauscht, und ich sage Ihnen eines, Herr Abgeordneter Khol: Wenn es so ist, daß wir die Fotos gesehen haben, UçK-Kämpfer im Kosovo mit österreichischen Waffen, und niemand von Ihnen fragt mehr: Wie kommen die dazu?, ich frage Sie: Diese Leichen, die in den Brunnen liegen und in den Massengräbern liegen, wie viele davon sind mit österreichischen Waffen erschossen worden? – Zitatende.

Das ist eine Ungeheuerlichkeit! Es ist eine Ungeheuerlichkeit gegenüber Österreich, es ist aber auch eine ganz besondere Ungeheuerlichkeit gegenüber den Opfern dort – oder glaubt Frau Petrovic ernsthaft, daß die UçK, daß die Albaner die eigene Bevölkerung, die in den Massengräbern liegt, die Kinder, von denen wir gehört haben, daß sie getötet, zerstückelt und in die Brunnen geworfen wurden, damit das Wasser vergiftet wird, umgebracht hat? Das sollen die selbst gemacht haben?

Dafür bekommt Sie vielleicht eine Einladung von Herrn Milošević. Eine solche ungeheuerliche Unterstellung gegenüber diesen bedauerlichen Opfern sollte sie veranlassen, hier herauszukommen und sich vor allem bei den Opfern für diese Bemerkung zu entschuldigen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wenn sie das nicht tut, dann wird sie mit dieser ihrer ungeheuerlichen Behauptung leben müssen, und sie wird dann vor allem im Ausland so gesehen werden, wie sie sich gestern dargestellt hat. (Beifall bei der ÖVP und des Abg. Dr. Nowotny.)

17.36

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Barmüller. – Bitte. (Zwischenruf.)

Bitte, meine Kollegen, ich habe nicht genau gehört, wer sich da jetzt geäußert hat, aber persönliche Verunglimpfungen dulden wir nicht. Ich habe es nicht gehört. (Abg. Ing. Langthaler: Ich habe es schon gehört!)

Bitte, Herr Abgeordneter Barmüller.

17.36

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Ich halte fest: Ich war es nicht! – Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Unabhängig davon – zurückkehrend zur Umweltdebatte – halte ich fest, daß auch ich der Meinung bin, daß der Tagesordnungspunkt, der die europäische Atomhaftungsrichtlinie betrifft, ein besonderer Punkt ist, und zwar deshalb, weil es aufgrund dieses Antrages, der ursprünglich von den Abgeordneten Kier, Gredler und Barmüller eingebracht worden ist und dann im Ausschuß zu einem Fünfparteienantrag wurde, möglich war, wieder eine einheitliche Position innerhalb dieses Hauses beziehungsweise zwischen den Fraktionen dieses Hauses herzustellen.

Ich halte das deshalb für wichtig, weil wir, wie schon angeschnitten wurde, am Mittwoch nächster Woche in Tschechien sein werden, um dort ein Gespräch mit dem Vizeumweltminister zu führen. Es ist wichtig, in der Position gegenüber Tschechien klarzulegen, daß es in Fragen des Atomkraftwerkes Temelin, bei der Beurteilung dieses Atomkraftwerkes keinen Unterschied zwischen den Fraktionen dieses Hauses gibt.

Es ist mir weiters ein Anliegen, festzuhalten, daß die Erweiterung der Europäischen Union auch von den Liberalen unterstützt wird, daß die Liberalen aber nicht bereit sind, Sicherheitsrisken in Kauf zu nehmen. Man denke nur daran, daß es, als die DDR und die BRD wiedervereinigt wurden, zu einer Prüfung der Atomkraftwerke auf dem Gebiet der DDR gekommen ist. Diese Prüfung hat beispielsweise dazu geführt, daß das AKW Stendal nicht weitergebaut wurde. Das AKW Stendal ist jedoch derselbe Typ, wie ihn das AKW Temelin aufweist, und damit ist klargelegt, daß dieser Reaktortyp nicht den Sicherheitskriterien entspricht, die innerhalb der Europäischen Union gelten.

Wenn das so aufrechtbleibt, dann wird das eine starke Irritation oder ein Hindernis sein, das einem Beitritt Tschechiens zur Europäischen Union entgegenstehen wird. Das ist deshalb wichtig festzuhalten, weil in der Diskussion die tschechische Regierung – denken Sie zurück an den Mai dieses Jahres – offenbar nicht verstanden hat, daß jeder Weiterbau für sie auch finanziell ein Nachteil sein wird, weil in der jetzigen Situation auch der Vorschlag auf dem Tisch liegt, daß dann, wenn der Bau des AKW Temelin eingestellt würde, das, was bisher an Kosten aufgelaufen ist, als Stranded Investment behandelt werden könnte und daher Tschechien keinen finanziellen Schaden erleiden würde. Dafür treten auch wir ein! (Beifall beim Liberalen Forum.)

Meine Damen und Herren! Die Schaffung der europäischen Atomhaftungsrichtlinie soll aber insbesondere darauf hinweisen, daß es endlich in diesem Bereich zur Kostenwahrheit kommen muß. Wir brauchen Haftungsbestimmungen, die dem Risiko entsprechen. Wir brauchen daher eine Gefährdungshaftung. Wir brauchen eine Haftungsvorsorge, und die Kosten sind auf den Preis der Energie, die aus Atomkraft erzeugt wird, umzulegen. Wir brauchen eine Solidarhaftung all jener Firmen, die am Bau von Atomkraftwerken beteiligt sind, und die Haftungssummen müssen unbeschränkt sein. Die Größenordnung von einem Unfall wie in Tschernobyl ist gerechtfertigt, und das ist in Wahrheit eine unbeschränkte Haftung. Insbesondere muß die Frage der Kanalisation der Haftung wenigstens auf europäischer Ebene einheitlich geregelt werden, und zwar zugunsten der potentiell Geschädigten.

In diesem Sinne werden wir diesem Fünfparteienantrag gerne unsere Zustimmung erteilen und freuen uns, daß wir wieder auf dem Boden angelangt sind, auf dem wir bereits im Jahre 1997 waren, nämlich eine einheitliche Position dieses Hauses in Fragen der zukünftigen Nichtweiternutzung von Atomkraft. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

17.40

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Kummerer. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.40

Abgeordneter Dipl.-Ing. Werner Kummerer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Zum Thema Temelin werden meine Kollegen noch eingehend Stellung nehmen. Ich möchte mich bemühen, wieder zur Sachpolitik zurückzukehren und zunächst zum Umweltkontrollbericht Stellung nehmen.

Es war im Ausschuß seine Enderledigung vorgesehen, und sie wurde auch durchgeführt. Aus Sicht der heutigen Debatte, aus Sicht der gedrängten Tagesordnung, aus Sicht der Aktualität war es, glaube ich, richtig, diesen Umweltkontrollbericht im Ausschuß endzuerledigen, denn dort hat er gebührende Berücksichtigung gefunden. Heute wäre er wahrscheinlich untergegangen – und wir hätten ihn nicht enderledigt –, und zwar zweimal untergegangen, weil dann auch die Debattenbeiträge im Ausschuß wesentlich kürzer ausgefallen wären.

Der vorliegende Umweltkontrollbericht ist ein guter, ein hervorragender Bericht und ein brauchbares Instrument für alle Praktiker und für all jene, die in der Umweltpolitik tätig sind. Ich möchte mich beim Umweltbundesamt und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für diesen Bericht herzlichst bedanken. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das Umweltbundesamt hat damit einmal mehr gezeigt, welche fachliche Qualifikation in diesem Amt vorhanden ist, und die SPÖ unterstützt daher auch die Änderung des Umweltkontrollgesetzes, mittels welchem dem Umweltbundesamt die Möglichkeit gegeben wird, mit Mitteln aus den Altlastensanierungsbeiträgen die Gefährdungspotentialabschätzung, die Prioritätenfestsetzung in der bisherigen Qualität, aber rascher durchzuführen.

Meine Damen und Herren! Nun einige Anmerkungen zum Bereich Abfallwirtschaft, zum Bundes-Abfallwirtschaftsplan 1998. Auch dieser Plan ist gut aufbereitet, ist übersichtlich und ein brauchbares Instrument zur Entscheidungsfindung. Aber, Herr Minister, nach dem Motto: Wenn man einem den kleinen Finger reicht, dann will er die ganze Hand!, möchte ich sagen: Ich könnte mir vorstellen, daß in diesen Bundes-Abfallwirtschaftsplan mehr Kosten-Nutzen-Betrachtungen eingearbeitet und diese deutlicher herausgestrichen werden könnten, etwa der Bereich der Kunststoffe.

Es gibt in diesem Bereich meiner Ansicht nach seit Jahren ein Prinzip des Recyclings um jeden Preis. Das Prinzip, mit dem "gelben Sack" eine getrennte Sammlung durchzuführen, diese Öffnung zum Markt hat für den Konsumenten keine große Erleichterung gebracht. In Österreich liegt die Lizenzgebühr deutlich über 18 S pro Kilogramm. Das muß man sich einmal vorstellen: Für Kunststoffe, Kunststoffverpackungen werden 18 000 S pro Tonne einbehalten! Es ist sicherlich nachvollziehbar und nachkalkulierbar, wie man zu diesen Beträgen kommt.

Es erfolgt eine getrennte Sammlung. Auch da müssen wir aber zur Kenntnis nehmen, daß das Angebot verschlechtert wird: Die Zeiträume für die Abfuhr des "gelben Sackes" werden verlängert, die "gelben Säcke" selbst werden nur mehr bei Eigenabholung dem Verbraucher zur Verfügung gestellt, es erfolgt eine manuelle Trennung, die Geld kostet, und die Herstellung der Produkte ist meiner Ansicht nach auch wenig effizient. Das betrifft zum Beispiel Parkbänke, Gartenzwerge, Getränkekisten und so weiter. Der Großteil geht auf den schlechtesten Entsorgungsweg, auf die Deponie. Die MBAs, die Mechanisch-Biologischen Anlagen, können diese Dinge nicht aufarbeiten, und es bleibt daher nur die Verbrennung übrig. Aber auch da, Kolleginnen und Kollegen, gehen wir nicht unbedingt den für die Umwelt optimalen Weg, denn ein Großteil dieser Massen wird in den Zementfabriken, in den Zementwerken beigeheizt, wo es wesentlich belastendere Emissionen gibt als in technisch ausgereiften Verbrennungsanlagen. (Abg. Kopf: Sag den Rest auch dazu: Was substituieren wir damit?)

Meine Damen und Herren! Wir haben uns vorgenommen, ein Abfallwirtschaftsgesetz 2000 zu entwickeln. Das ist eine Möglichkeit, neue Wege aufzuzeigen, falsche Richtungen zu korrigieren. Wir wollen Systeme, die zu für den Konsumenten vertretbaren Kosten eine ordnungsgemäße und sinnvolle Entsorgung gewährleisten. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

17.45

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Langthaler. – Bitte.

17.45

Abgeordnete Ing. Monika Langthaler (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Präsident, ich habe das Wort, das von einem SPÖ-Abgeordneten hier gegenüber meiner Kollegin geäußert worden ist, sehr deutlich verstanden, und ich würde Sie bitten, sich sehr bald die betreffende Stelle im Protokoll anzusehen und einen Ordnungsruf in Erwägung zu ziehen, denn dieser Ausdruck war in jedem Fall diskriminierend und hat jedenfalls in diesem Haus absolut nichts zu suchen. Ich möchte ihn hier nicht nochmals wiederholen. Angesichts des Umstandes, daß wir heute versucht haben – auch der Präsident, indem er veranlaßt hat, die hier aufgestellten Tafeln zu entfernen –, für eine entsprechende Diskussionsqualität in diesem Haus zu sorgen, sind Ausdrücke, wie sie von einem SPÖ-Abgeordneten heute hier dazwischengerufen wurden, jedenfalls absolut inakzeptabel! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dietachmayr: Ich habe eine Zeitung zitiert!)

Ich möchte nun zur Umweltdebatte zurückkommen und mit jenem Kapitel beginnen, das derzeit von besonderer Aktualität ist. Kollege Schweitzer hat es bereits angeführt. Herr Bundesminister! Nächste Woche ist in Brüssel ein Umweltministerrat (Bundesminister Dr. Bartenstein: In Luxemburg!), ist in Luxemburg ein Umweltministerrat, bei dem es eine Initiative des griechischen Ministers geben wird. Es geht dabei um ein Moratorium, wenn Sie so wollen, für begrenzte Zeit, und zwar lautet dieses: keine Freisetzungen, solange die Richtlinie 90/220 nicht ensprechend revidiert wurde. Nach unseren Informationen – wir haben auch heute morgen noch einmal recherchiert und im Umweltministerium in Griechenland angerufen – unterstützen Dänemark, Irland und Luxemburg bereits schriftlich diese Initiative. Sie, Herr Bundesminister, haben sich negativ dazu geäußert.

Es ist so wie bei der Atompolitik, Herr Bundesminister: Kurz vor Wahlen, dann, wenn es populär ist und wenn vor allem die "Kronen Zeitung" auch diese Linie verfolgt, stellen sich die zuständigen Minister hin und unterstützen das – unglaublich! – und sagen: Ja, wir kämpfen für diese Sache, und zwar nicht nur in Österreich, sondern auch in Europa! Aber dann, wenn es konkret wird, wenn es einen konkreten Antrag gibt, wie jetzt jenen vom griechischen Umweltminister, der zum Ziel hat, die Freisetzungen in Europa so lange auszusetzen, bis alle wissenschaftlichen Untersuchungen, von denen täglich neue kommen und die jene ökologischen Problembereiche aufzeigen, vor denen wir jahrelang gewarnt haben, eingearbeitet sind, also dann, wenn es darauf ankommt, ein Moratorium zu machen, solange dies geschieht, ist Österreich nicht mehr dabei.

Das ist eine unglaubwürdige Politik, Herr Umweltminister! Und Sie dürfen sich nicht wundern, daß Österreich im Bereich der europäischen und internationalen Umweltpolitik nie wirklich eine auschlaggebende Rolle spielen wird. In Österreich wird kurz vor Wahlen – wie jetzt vor der EU-Wahl – anders agiert als danach: Da macht man zum Beispiel einen Atomgipfel und verspricht das Blaue vom Himmel, aber zwei Tage danach will man davon nichts mehr wissen, und es wird dann im Parlament versucht, ein Fünf-Parteien-Übereinkommen wieder aufzuweichen, denn dann ist die Welt wieder ganz anders. Genauso machen Sie es bei der Gentechnik!

Herr Bundesminister! Sie müssen uns heute hier eine Antwort auf die Frage geben, warum Sie dazu eine negative Stellungnahme abgegeben haben, warum Sie diese Initiative des griechischen Umweltministers nicht unterstützen.

Ich bringe nun auch formal einen diesbezüglichen Antrag der Opposition ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Langthaler, Mag. Schweitzer, Mag. Barmüller, Freundinnen und Freunde betreffend EU-weites Gentechnikmoratorium

Die unterfertigten Abgeordneten stellen folgenden Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie wird aufgefordert, die griechische Initiative nach einem EU-weiten Aussetzen aller Marktzulassungen für gentechnisch veränderte Pflanzen bis zum Abschluß der Revision der Richtlinie 90/220/EG zu unterstützen."

*****

Herr Umweltminister! Wenn Sie wirklich an einer seriösen europäischen Politik interessiert sind und sich die österreichischen Erklärungen mit der europäischen Initiative decken sollen, dann müssen Sie diese Initiative des griechischen Ministers unterstützen oder uns wenigstens erklären, warum Sie sich nächste Woche in Luxemburg offensichtlich anders verhalten wollen.

Nun zu einem anderen Bereich, zum Bundes-Abfallwirtschaftsplan 1998. Da verhält es sich nicht viel anders, auch da gibt es einen Widerspruch zwischen Taten und Worten. Ich weiß nicht, wie viele Jahre schon wir immer wieder den jeweiligen Umweltminister daran erinnern, daß im Abfallwirtschaftsgesetz ganz zuvorderst steht: Oberstes Ziel der Abfallpolitik ist die Abfallvermeidung! – Das steht auch im vorliegenden Bericht, und zwar in dem Teil über die Leitlinien der Abfallpolitik, über die Notwendigkeit einer nachhaltigen Ressourcennutzung und so weiter und so fort. Das alles ist immer wunderbar formuliert. Papier ist sehr geduldig!

Aber wo sind die konkreten Initiativen, auch jene von seiten des Umweltministers? Wir können mit diesem Bericht, der hier heute zur Verhandlung steht, konkret dokumentieren, daß das Abfallaufkommen in Österreich steigt. Wenn Sie sich auf Seite 25 die Zahlen ansehen, dann können Sie sehen, daß sich das Gesamtaufkommen an Abfällen aus Haushalten seit dem Jahre 1993 um 11 Prozent erhöht hat, in absoluten Zahlen um rund 266 000 Tonnen. Die Österreicher sammeln wie "verrückt" – nach wie vor liegen wir da im Spitzenfeld; Deutschland und Österreich führen bei den Altstoffsammelstellen immer die Hitparade im europäischen Vergleich an –, es gibt da erstaunliche Initiativen von seiten der Konsumentinnen und Konsumenten, aber es fehlen von seiten der Politik ganz konkrete Richtlinien, Intiativen und auch gesetzliche Maßnahmen, um wirklich etwas für Abfallvermeidung zu tun.

Sie kennen sicher den Bereich der Einwegflaschen in Österreich, der PET-Flaschen, die Zahlen der Zunahme, die es da gibt. Es gibt von Ihrem Ressort überhaupt keine diesbezüglichen Initiativen. Ich habe einen "Kurier"-Artikel in Erinnerung – es ist schon wieder einige Monate her –, in welchem Ihr Sektionschef Zahrer gemeint hat, man sollte tatsächlich wieder konkret überlegen, bei Einweggebinden mit Verboten oder mit mehr Pfand zu agieren. Ja wo sind diese Initiativen? Nichts ist gekommen! Wir sind wieder mit einem Wachsen des Abfallberges konfrontiert. Das ist das einzige Ressort, wo Sie nämlich wirklich zuständig wären, wo Sie konkret etwas tun könnten.

Beim Bereich der Klimapolitik, wo Sie, wie wir wissen, kaum Kompetenzen haben und wo in erster Linie der Verkehrs- und der Wirtschaftsminister dafür zuständig sind, im Verkehr- und Energiebereich Umsetzungen durchzuführen, reden Sie immer sehr viel, auch auf den verschiedensten europäischen Ebenen. Aber beim Abfallbereich, für den die Kompetenz in Ihrem Ressort angesiedelt ist, wo Sie befugt sind, ein Gesetz zu vollziehen, wo Sie meinen, da gebe es zuwenig Regelungen, fehlen Initiativen! Sonst kommen Sie dem Gesetzgeber immer mit guten Ratschlägen. Ich frage Sie: Wo sind die guten Ratschläge von seiten Ihres Ressorts, was diese gesetzgebende Körperschaft konkret tun müßte, um endlich Abfallvermeidung so durchführen zu lassen, wie es im Gesetz konkret drinsteht?

Wir sind auf einem ganz anderen Weg: Wir sind bei einer Zunahme aller Emissionen, inklusive Abfall. Kollegin Moser wird dann den Umweltkontrollbericht noch im Detail erläutern.

Herr Minister! Ich frage Sie schon: Wie ist Ihre Bilanz jetzt am Ende dieser Legislaturperiode? Wo können Sie sagen: Genau in diesem Bereich haben wir sinkende Emissionen, haben wir sinkende Abfalldaten? – Nichts! Wir haben steigende Abfallmengen, wir haben steigende CO2-Mengen, wir haben wieder steigende SO2-Emissionen, und wir haben NOx-Konzentrationen, die jedenfalls nicht so sinken, wie es im Ozongesetz eigentlich verlangt wird.

Die Bilanz ist eigentlich eine sehr schlechte! Aber es gelingt – leider, sage ich dazu – in Österreich offensichtlich nach wie vor, sich mit relativ guter PR über die Daten hinwegzuschwindeln. Es kann sein, daß Ihnen das auch in diesem Wahlkampf wieder gelingt. Aber irgendwann, Herr Minister, wäre es schon auch redlich für einen Umweltminister, der sich doch auch gerne populistischer Medien bedient, Bilanz zu ziehen und ehrlich zu sagen, was er in den letzten Jahren erreicht hat. Aber wenn man sich ansieht, was heute hier zur Vehandlung steht, und wenn man sich die konkreten Daten und Fakten ansieht, dann muß man sagen: Es ist sehr wenig, was diese Bilanz vorzuweisen hat! (Beifall bei den Grünen.)

17.53

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gemeldet hat sich der Herr Bundesminister. – Bitte.

17.53

Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich schwindle mich über gar nichts hinweg, Frau Abgeordnete Langthaler! Ich würde Sie bitten, diesen Bundes-Abfallwirtschaftsplan nicht selektiv, sondern schon in seiner Gesamtheit zu zitieren – jedenfalls die relevanten Zahlen.

Sie wissen ganz genau, daß das Aufkommen von Primärabfall aus Haushalten gestiegen ist. Das ist richtig! Das hat mit Wirtschaftswachstum zu tun, das hat mit einer Zunahme von Single-Haushalten zu tun und ähnlichem mehr. Aber es wäre doch nur fair gewesen, daß gerade Sie als besonders routinierte und in der Sache entschlossene Abgeordnete dann auch dazugesagt hätten, daß in Österreich das Sammeln und Trennen weiterhin verbessert worden ist, daß niemals zuvor so viele Altstoffe wie jetzt gesammelt wurden, und daß insbesondere diejenige Menge, die ökologisch besonders relevant ist – was dann letztendlich auf Deponien geht –, also die Menge an deponiepflichtigem Abfall zurückgegangen ist. (Abg. Ing. Langthaler: Das habe ich gesagt! Dann haben Sie nicht zugehört!) Sie haben auch nicht gesagt, daß es in diesem Abfallwirtschaftsbericht auch sehr viel an Positivem gibt. Ich meine, daß das Ergebnis insgesamt erfreulich ist, auch wenn man feststellen muß, daß das Primärmüllaufkommen etwas gestiegen ist. Das ist richtig!

Nun zu den beiden anderen Punkten, die teils von Ihnen, teils vom Kollegen Schweitzer in den Mittelpunkt gerückt wurden. Zuerst zur Frage der Gentechnik und zu der griechischen Initiative des im übrigen stellvertretenden Ministers Theodoros Koliopanos, eine Art Moratorium in dieser Angelegenheit zu verlangen.

Zum einen darf ich Ihnen sagen, daß gestern im Rat der ständigen Vertreter – also gewissermaßen der EU-Botschafter der Mitgliedstaaten, der Vorstufe des EU-Ministerrates – ein Beschluß mit einem Votum von 14 von 15 Mitgliedstaaten und unter dem Mitgehen der griechischen Delegation gefallen ist, den Abschluß der Richtlinie 90/220 und damit eine auf den heutigen Stand gebrachte Freisetzungsgesetzgebung der Europäischen Union anzustreben und auch für den Rat am 24. und 25. Juni vorzugeben. Das ist also auch die Position Griechenlands! Das ist seit langem auch die Position Österreichs! Wir haben engagiert dafür gekämpft und geworben, daß diese novellierte Richtlinie 90/220 rasch kommt. Im letzten Umweltrat unter österreichischer und meiner Präsidentschaft haben wir im Dezember des Jahres 1998 einen Zwischenbericht fertiggestellt. Wäre die erste Lesung des Europäischen Parlamentes bereits vorgelegen, hätte es auch damals schon eine gewisse Chance auf einen gemeinsamen Standpunkt gegeben. Aber sie lag nicht vor.

Wir haben dort die Richtlinie 90/220 zu etwa zwei Drittel bis drei Viertel fertiggestellt und dieses sehr weit entwickelte Dossier dann der deutschen EU-Präsidentschaft übergeben. Sehr zu unserer Überraschung hat die deutsche Präsidentschaft vorderhand von einer Weiterverfolgung des Dossiers Abstand genommen. Das hatte sehr viel mit Kommunikationsproblemen zwischen dem Umwelt- und dem Gesundheitsressort, auch sehr viel mit Problemen der deutschen Länder zu tun, wie ich höre.

Erst am 30. März hat die deutsche EU-Präsidentschaft dann in der Ratsarbeitsgruppe dieses Dossier wieder aufgenommen, ist jetzt aber so weit – letztlich auch nach einer Aussprache von mir mit Bundesumweltminister Jürgen Trittin vorgestern in London am Rande der WHO-Konferenz über Umwelt und Gesundheit –, dieses Dossier 90/220 nächste Woche zum Abschluß zu bringen. Die Chancen sind intakt, die Wahrscheinlichkeit ist eine gute, daß wir das tun, was aus meiner Sicht die erstbeste Lösung ist, nämlich eine moderne Richtlinie zur Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen zu haben und auf dieser Basis letztlich auch in Österreich und Europa vorgehen zu können.

Apropos Österreich, sehr geehrte Frau Abgeordnete Langthaler und sehr geehrter Herr Abgeordneter Schweitzer: Sie waren bei diesem Gentechnikgipfel nach dem von Ihnen zitierten Volksbegehren nicht dabei, der unter Führung des Herrn Bundeskanzlers vor längerer Zeit stattfand. Eines der Ergebnisse dieses Gentechnikgipfels war, daß so lange versucht werden sollte, mit der in Österreich relevanten Wirtschaft und Industrie eine Art Freisetzungsmoratorium zu akkordieren, bis entsprechende Haftungsbestimmungen in diesem Lande gültig würden und wären. Sie wissen, daß das Hohe Haus inzwischen eine Novelle zum Gentechnikgesetz mit den entsprechenden Haftungsbestimmungen beschlossen hat und wir dementsprechend in Österreich genau das getan haben, was bei diesem Gipfel vereinbart worden ist: so lange eine Art Stillhalteabkommen zu suchen, bis das geschehen ist.

Warum bin ich dafür, den erstbesten Weg zu gehen, nämlich eine moderne Richtlinie 90/220 statt eines sehr unbestimmten Moratoriums zu beschließen? – Zum ersten deshalb, weil ein derartiges Moratorium laut Aussage der Kommission – und wir haben dieses Thema ja nicht zum erstenmal auf der Ebene des Europäischen Rates – mit großer Wahrscheinlichkeit keine Rechtsgrundlage finden würde. Sie können weder in Österreich noch in Brüssel oder Luxemburg etwas beschließen, wofür Sie keine Rechtsgrundlage haben – Auskunft und Information und Position der Europäischen Kommission in der Person der Umweltkommissarin Ritt Bjerregaard.

Zum zweiten: Wir haben entscheidende Verbesserungen in dieser neuen Richtlinie 90/220 vorgesehen. Es wird kein "may contain" geben. Es wird eine klare Kennzeichnung geben, die den Konsumenten sagt, ob gentechnisch veränderte Organismen enthalten sind oder nicht. Das "may contain", das "kann enthalten", ist weg, unter anderem auch wegen des Einspruchs Österreichs.

Es wird zu einer klaren Transparenz und zu einer Demokratisierung des Verfahrens kommen. Es wird nicht mehr so sein, daß sich nur eine einstimmige Position der Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegen die Kommission durchsetzen kann, sondern die Kommitologie wird so geändert, daß bereits eine Mehrheit der Mitgliedstaaten Entsprechendes einleiten kann.

Es wird mit großer Wahrscheinlichkeit eine befristete Zulassung geben – jedenfalls eine befristete, mit großer Wahrscheinlichkeit eine Befristung auf zehn bis zwölf Jahre, schätze ich. Es wird entsprechendes Monitoring und Überwachung geben – etwas, was es in dieser Form bis heute nicht gegeben hat –, sodaß ich, ohne jetzt weitere Fortschritte und weitere Sicherheitsmerkmale dieser neuen Richtlinie 90/220 aufzählen zu können, meine, daß das der beste Weg ist, zumal es wegen der fehlenden Rechtsgrundlage höchst unsicher wäre, den zweitbesten Weg, nämlich den eines Moratoriums, einzuschlagen. – Soviel zur Frage der Gentechnik.

Nun, Herr Abgeordneter Schweitzer, meine Damen und Herren des Hohen Hauses, ganz kurz zur Frage unserer Anti-Atompolitik. Ich weise das kategorisch zurück, sehr geehrter Herr Abgeordneter Schweitzer, daß VP-Regierungsstellen hier Einfluß genommen hätten. Sie haben auch einen Minister zitiert. Ich nehme an, Sie meinen damit mich. – Ich war es nicht! Ich habe auf das, was an Entschließungsantragsentwürfen im Hohen Hause erarbeitet wurde oder wird, sicher keinen Einfluß genommen. Koalitionsprobleme in diesem Zusammenhang sind mir ebenfalls nicht bekannt. Das weise ich kategorisch und in aller Entschiedenheit zurück.

Es ist so, daß die Regierung klar Position bezogen hat. Unter Führung des Herrn Bundeskanzlers hat es, wie ich im Ausschuß schon berichtet habe, einen Antiatomgipfel gegeben. Es wird ein zweites derartiges Gespräch noch vor Ende Juni geben, und der Herr Bundeskanzler hat den Nichtregierungsorganisationen auf der einen Seite, aber auch den vertretenen Landeshauptleuten zugesichert, daß es noch im Juni zur Verabschiedung eines entsprechenden Regierungsbeschlusses kommen wird.

Es steht für mich außer Zweifel, daß eines der leitenden Prinzipien in Richtung Antiatompolitik, mittel- und osteuropäische Beitrittskandidaten und deren Kernkraftwerke sein muß, daß es keinen Beitritt mit unsicheren Kernkraftwerken geben kann. Es steht für mich außer Zweifel, daß diese Regierungsposition ein klares Signal gerade an die Slowakei enthalten muß, daß Bohunice zu schließen ist. Wir verlangen damit nicht mehr und nicht weniger als die Europäische Union im Wege von Ratsschlußfolgerungen ja schon getan hat.

Bohunice ist eines von drei höchst unsicheren Kernkraftwerken in den Beitrittskandidatenländern. Sie wissen, daß Kozloduj in Bulgarien und Ignalina in Litauen auch dazugehören.

Das ist eine klare Position der österreichischen Bundesregierung! Bloß verstehe ich es, daß man auch im Bundeskanzleramt Formulierungen zu suchen hat, die gerade unserem Chefverhandler bei europäischen Gipfeln, nämlich dem Herrn Bundeskanzler, ein Maximum an Stärke für den europäischen Gipfel in Helsinki mitgeben und ihn nicht etwa "in Ketten legen", ihn nicht etwa bewegungsunfähig machen, denn damit könnte er österreichische Interessen im Hinblick auf die Slowakei beim Gipfel in Helsinki sicher nicht so gut vertreten. Und das kann weder unser Interesse sein noch das des Hohen Hauses noch das der Nichtregierungsorganisationen. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Neben Bohunice ist jedes Kernkraftwerk in unserer unmittelbaren Nachbarschaft in den mittel- und osteuropäischen Ländern ein Problem, das ist klar. Temelin – ich stimme mit Barmüller völlig überein – ist schon einmal aus wirtschaftlichen Gründen ein unsinniges Projekt. Es ist jetzt unter Umständen noch als Stranded Investment anzuerkennen, aber das wird nach Fertigstellung nicht der Fall sein. In einem liberalisierten Strommarkt Europas ist der Strom aus Temelin nicht absetzbar. Hierfür haben wir klare Unterlagen und Gutachten.

Was aber die Sicherheitsfrage anlangt, so haben wir der Tschechischen Republik schon klar signalisiert, daß wir der Auffassung sind, daß derzeit – ich betone: derzeit – Temelin nach Auffassung auch der Bundesregierung dem Stand der Technik nicht entspricht und daß wir, wie Herr Abgeordneter Barmüller hier ebenfalls gesagt hat, entsprechend dem Beispiel des früher ostdeutschen Kernkraftwerksprojektes Stendal verlangen werden, daß Tschechien gemäß den damals von Deutschland angewandten Verfahren und Sicherheitsbestimmungen nun Temelin überprüft, indem man ein fiktives Zulassungsverfahren ablaufen läßt, und daß Temelin diesen Kriterien genügen muß. Es ist natürlich so gewesen, daß Stendal nicht weiterverfolgt wurde, weil die deutsche Bundesregierung Mehrkosten von mehr als 2 Milliarden D-Mark vermutet hat und diesen Weg nicht gehen wollte.

Diesen Anforderungen aber soll und muß Temelin genügen, denn sonst, meine Damen und Herren, sehe ich Temelin als durchaus ernstes und ernsthaftes Beitrittshindernis für die Tschechische Republik auf ihrem Weg in die Europäische Union an. Und das sollte es aus meiner Sicht nicht sein.

Ich gehe also davon aus, daß es vor Ende Juni – sprich in der nächsten Woche oder kurz danach, viel mehr Zeit bleibt nicht – zu einem zweiten Gipfelgespräch kommt und daß wir in der letzten Ministerratssitzung des Monats Juni – nämlich ausnahmsweise am Freitag, dem 25., sofern ich richtig informiert bin – dann den von mir zitierten und anvisierten Ministerratsbeschluß entsprechend der Vereinbarung des Antiatomgipfels und entsprechend der Aussage unseres Herrn Bundeskanzlers Klima dann auch per Regierungsbeschluß finalisieren werden. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

18.05

Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich gebe bekannt, daß der Entschließungsantrag der Abgeordneten Langthaler, Schweitzer, Barmüller ordnungsgemäß eingebracht ist und mit in Verhandlung steht.

Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Wabl gemeldet. – Bitte.

18.05

Abgeordneter Andreas Wabl (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Abgeordneter König hat hier vom Rednerpult während dieser Debatte – für mich unverständlicherweise – auf die gestrige Rede von Madeleine Petrovic Bezug genommen und aus einem Protokoll zitiert. Wahrscheinlich ist das ein Protokoll, das in der ÖVP-Zentrale angefertigt worden ist.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Abgeordneter, bringen Sie die zu berichtigende Behauptung und den tatsächlichen Sachverhalt!

Abgeordneter Andreas Wabl (fortsetzend): Ich wundere mich auch, warum er zu diesem Thema reden durfte, Herr Präsident.

Herr Abgeordneter König hat der Frau Abgeordneten Petrovic unterstellt, sie hätte gesagt, daß die Albaner ihre eigenen Kinder zerstückelt und in den Brunnen geworfen hätten. (Abg. Dr. König schüttelt verneinend den Kopf.)

Herr Kollege König! Ich fordere Sie dezidiert auf: Bringen Sie dieses Protokoll hierher! Geben Sie das Protokoll in Kopie den anderen Abgeordneten und auch dem Präsidenten! Denn hier liegt mir das Protokoll vor, das von diesem Haus angefertigt wurde, nicht von Ihren Angestellten, sondern von offiziellen Stenographinnen und Stenographen.

Ich zitiere Ihnen, was Frau Petrovic gesagt hat:

"Und ich sage Ihnen eines: Herr Abgeordneter Khol! Wenn es so ist, daß wir die Photos gesehen haben – UÇK-Kämpfer im Kosovo mit österreichischen Waffen –" – hier wird Bezug genommen auf die "Salzburger Nachrichten" –, "und niemand von Ihnen fragt mehr: Wie kommen die zu ..." Offensichtlich wollte sie sagen: zu österreichischen Waffen?, wurde aber unterbrochen vom Präsidenten.

Präsident Dr. Heinrich Neisser sagt dann: "Frau Abgeordnete! Die Redezeit ist zu Ende. Bitte Schlußsatz!"

"Abgeordnete Madeleine Petrovic (fortsetzend): Ich frage Sie. Diese Leichen, die in den Brunnen liegen und in den Massengräbern liegen: Wie viele davon sind mit österreichischen Waffen erschossen worden?"

Ich weiß aus Protokollen und aus Exportlieferungen, daß österreichische Waffen auch an die serbische Republik gegangen sind. (Abg. Kopf: Von Österreich?) Auch von Österreich.

18.08

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter! Es tut mir leid, die Redezeit von 2 Minuten ist zu Ende und die tatsächliche Berichtigung auch. (Beifall bei den Grünen für den das Rednerpult verlassenden Abg. Wabl. – Abg. Dr. König: Herr Präsident! Eine Erwiderung in eigener Sache! – Abg. Wabl – in Richtung des Abg. Dr. König –: Sind Sie ein UÇK-Kämpfer oder ein Serbe?)

Herr Abgeordneter! Das muß ich prüfen, ob da eine persönliche Erwiderung möglich ist. Geben Sie mir 2 Minuten dafür. Ich rufe inzwischen Herrn Kollegen Kopf auf, und dann werde ich klären, ob Sie das Wort zu einer persönlichen Erwiderung bekommen. (Abg. Dr. König: Weil er behauptet hat, ich hätte falsch zitiert!) Ich werde es gleich klären.

Bitte, Herr Kollege Kopf. (Abg. Wabl – in Richtung ÖVP –: Machen Sie eine Kopie von Ihrem Protokoll aus der Fälscherwerkstatt der ÖVP! – Abg. Kopf: Also bitte, Herr Kollege Wabl! – Abg. Tichy-Schreder: Herr Kollege Wabl, mäßigen Sie sich! – Abg. Wabl: Geben Sie uns auch das Stück, das gefälscht wurde!)

18.08

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! (Neuerliche Zwischenrufe des Abg. Wabl und bei der ÖVP.) Herr Kollege Wabl, es reicht wirklich! Ich möchte zu ein paar Themen sprechen, die schon in der Umweltdebatte angemerkt wurden.

Zum ersten noch einmal zur Atompolitik, Kollege Schweitzer. Der Herr Bundesminister hat es schon betont: Es ist ÖVP-Position, daß es keinen Beitritt von beitrittswilligen Staaten mit unsicheren AKW geben darf. Das ist und bleibt ÖVP-Position und ist inzwischen auch klare Regierungsposition geworden.

Das Ziel, nach außen gemeinsam aufzutreten, sowohl das Parlament wie auch die Regierung, ist meines Erachtens ein äußerst vernünftiges. Das ist eine Vorgangsweise, die uns an Stärke nur gewinnen läßt. Hier, so wie du es getan hast, zu sagen, wir brauchen euch von der Regierung nicht als Parlament ... (Abg. Aumayr: Das hat er nicht gesagt!) – das ist gesagt worden, schaut euch das Protokoll an –, das ist ja im Grunde lächerlich! Ich will es gar nicht anders qualifizieren. Das ist lächerlich, denn du weißt, daß es nicht stimmt. (Abg. Mag. Schweitzer: Nicht bei der Erarbeitung!) Zum Thema Erarbeitung hat dir der Herr Minister seine Antwort schon gegeben. (Abg. Mag. Schweitzer: Wenn etwas kommt an Inhalten, sind wir durchaus dafür!)

Wenn ich aber dann versuche, ein Positionspapier mit der Position der Bundesregierung textlich zu harmonisieren, und jemand wie du, der als Vorsitzender des Umweltausschusses ein Jahr und ein paar Tritte in den Hintern gebraucht hat (Abg. Aumayr: Ein "feiner" Herr! Wirklich ein "feiner" Herr!), damit wir endlich einen Besuch einer Parlamentarierdelegation in Prag zustande bringen konnten, dann hergeht und das jetzt kritisieren will, dann ist das wirklich abenteuerlich! (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Aumayr: Jetzt klatschen sie!)

Du warst es übrigens auch, der gemeinsam mit deiner Fraktion erstmals in diesem Haus die seit vielen Jahren hier gepflogene gemeinsame Fünfparteienvorgangsweise anläßlich des letzten Antiatomentschließungsantrages im Umweltausschuß gesprengt hat – aus rein populistisch-vordergründigen Motiven, wie ich behaupte. (Abg. Aumayr: Sind die Landtagsbeschlüsse aus Oberösterreich auch populistisch?) Wir sind hier im Nationalrat! (Abg. Aumayr: Aha! Gut zu wissen!)

Zu ein paar anderen Dingen noch in aller Kürze: Umweltbundesamt. – Lieber Kollege Schweitzer, du weißt es auch da besser, du weißt es wirklich besser. Das Umweltbundesamt hat bei seiner Ausgliederung eine Deckelung der Finanzierung durch den Bund erfahren, und zwar für klar definierte Aufgaben, die dem Umweltbundesamt gestellt werden.

Wenn wir jetzt erkennen, daß es zusätzliche Aufgaben im Bereich der Altlastensanierung gibt, nämlich zusätzliche Aufgaben in der Vorbereitung der Sanierung durch Studien, und wir beschließen, das dem Umweltbundesamt natürlich auch zusätzlich zu finanzieren, dann ist das doch nicht mehr als recht und billig. Es ist eine seriöse Vorgangsweise, daß wir für Zusatzaufgaben natürlich auch das nötige Geld zur Verfügung stellen und diese dem Umweltbundesamt finanzieren. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dipl.-Ing. Kummerer.)

Zum Thema Gentechnik und Moratorium – Aufforderung des griechischen Vizeministers. Der Herr Bundesminister hat schon ausgeführt: Wenn 14 von 15 EU-Staaten, Frau Kollegin Langthaler, das für die beste Vorgangsweise halten oder sich dafür aussprechen, die Richtlinie möglichst schon beim nächsten Umweltministerrat zu ändern, dann hat wohl eher deine Äußerung mit den bevorstehenden Wahlen zu tun als die des Herrn Ministers. (Abg. Ing. Langthaler: Dänemark, Irland haben schon geschrieben!) Ja, zusätzlich, aber 14 von 15 Ländern begrüßen die Vorgangsweise, schon beim nächsten Umweltministerrat die Richtlinie zu ändern. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Ing. Langthaler.) Entschuldigung! Wenn sich 14 von 15 dazu bekennen, die bessere, nämlich die Nummer eins der Maßnahmen zu wählen, dann besteht doch größte Aussicht, daß man damit auch durchkommt (Abg. Ing. Langthaler: Und wann?), und dann ist das, was du tust, populistisch im Hinblick auf Wahlen und bitte nicht das, was die ÖVP und unser Herr Bundesminister tun. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich wollte noch kurz auf das Thema Abfall eingehen, aber mir fehlt die Zeit, denn ich muß noch einen Antrag einbringen.

Antrag

der Abgeordneten Kopf, Dr. Keppelmüller und Kollegen betreffend den Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (1481 der Beilagen): Übereinkommen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen samt Anhängen und Erklärung (1974 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Im Sinne des Art. 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes sind die authentischen Texte des Übereinkommens in französischer und russischer Sprache dadurch kundzumachen, daß sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie aufgelegt werden.

*****

Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

18.14

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Antrag, den Herr Abgeordneter Kopf gemeinsam mit Herrn Abgeordneten Dr. Keppelmüller gemäß § 76 Abs. 3 der Geschäftsordnung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG hinsichtlich der Kundmachung eingebracht hat, ist ordnungsgemäß unterfertigt und steht mit in Verhandlung.

Ich erteile nun Herrn Abgeordnetem Dr. König zu einer persönlichen Erwiderung das Wort, weil er bei der Darlegung des berichtigten Sachverhaltes im Sinne des § 57 Abs. 3 der Geschäftsordnung durch die Behauptung der unkorrekten Anfertigung oder sogar Fälschung eines Protokolls persönlich einbezogen wurde.

Bitte, 2 Minuten, und ich würde überhaupt bitten, zu einer Deeskalation auf allen Seiten beizutragen. – Bitte, Herr Abgeordneter.

18.15

Abgeordneter Dkfm. DDr. Friedrich König (ÖVP): Herr Abgeordneter Wabl hat das Protokoll bezweifelt. Ich habe hier wörtlich erklärt, es stammt von einem Mitschnitt der Originalrede der Frau ... (Abg. Wabl: Welcher Mitschnitt?) Tonbandmitschnitt ihrer Rede. (Abg. Wabl: Wer schneidet hier im Haus?) Bitte? (Abg. Wabl: Wer schneidet hier? Der Herr Khol?) Wir selbst, weil wir die Dokumentation haben. Das ist ja wohl legitim. Das ist eine öffentlich gehaltene Rede.

Und Sie haben bitte hier in einer Entgegnung mein Zitat wortwörtlich – dankenswerterweise – wiedergegeben. Dieselben Behauptungen, die Sie hier vorgelesen haben, habe ich in meiner Darstellung wortwörtlich ... (Abg. Dr. Petrovic: Was ist da die Erwiderung?)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Abgeordneter König! Sie werden jetzt darlegen, daß Sie das Protokoll nicht gefälscht haben, und es nicht falsch ist. Und dann ist die Erwiderung beendet.

Abgeordneter Dkfm. DDr. Friedrich König (fortsetzend): Das Protokoll ist nicht nur nicht gefälscht, sondern Herr Abgeordneter Wabl hat mit dem von ihm Vorgelesenen genau dasselbe bestätigt, aber den Eindruck erwecken wollen, es wäre etwas anderes. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Wabl: Dann ist das Protokoll falsch! Dann ist das Protokoll gefälscht! Sie unterstellen, daß das Protokoll gefälscht ist! Das ist unglaublich!)

18.16

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. Die Redezeit beträgt 3 Minuten. – Bitte.

18.16

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Zum Übereinkommen betreffend Industrieunfälle – ich werde auf die Ausführungen meines Vorredners, des Kollegen Kopf, dann noch kurz zu sprechen kommen – der jeweiligen Nachbarn, einem Übereinkommen, das wir im Ausschuß mitgetragen haben und auch hier im Hohen Haus mittragen werden, tun sich doch einige, wie ich meine, berechtigte Fragen auf. (Präsident Dr. Neisser übernimmt wieder den Vorsitz.)

Dazu gehört etwa die Tatsache, daß gewisse Unfälle wie beispielsweise Atomunfälle, Transportunfälle, Gefahrenguttransportunfälle, Dammbrüche und ähnliches in diesem Übereinkommen extra ausgenommen sind. Es stellt sich daher die Frage, wie und warum diese Ausschließungen zustande gekommen sind und welche dieser hier angeführten ausgeschlossenen Unfälle woanders wie und mit wem geregelt sind.

Dies ist aber nicht die einzige Frage, die sich auftut, sondern es stellt sich auch die Frage nach den Vertragspartnern. Hier ist angeführt, daß die Vertragspartner einerseits die Staaten der Europäischen Union und andererseits die Nachbarländer sind, wobei bei unseren Nachbarländern explizit nur Ungarn angeführt ist, ansonsten Moldawien, aber nicht tatsächlich die direkten Nachbarn.

Mein Kollege Schweitzer hat es bereits angesprochen, daß es durchaus Sinn macht, Übereinkommen zu treffen. Leider Gottes können wir hier in Österreich für den Fall eines Unfalles auf keinen – es wurde hier im Hause bereits darüber debattiert – funktionierenden Zivilschutz zurückgreifen. Es wäre daher auch ein Gebot der Stunde, dafür Sorge zu tragen, daß eine diesbezügliche Änderung zum Positiven hin erfolgt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Bundesminister! Es stellt sich auch die Frage: Wann wird dieses Übereinkommen, damit es Sinn macht, von den Vertragspartnern tatsächlich auch unterzeichnet? Wie sieht der Zeitrahmen hierfür aus?

Sehr geehrte Damen und Herren! Lassen Sie mich zur Causa Temelin noch etwas sagen. Es geht nicht darum, Irritationen bei der tschechischen Bundesregierung zu erzeugen, also quasi ein wenig zu drohen, sondern es geht darum, hier eine ganz, ganz klare und eindeutige Position, eine österreichische Position einzunehmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Und was ich erstaunlich finde, sehr geehrte Damen und Herren, ist, daß speziell bei der ÖVP das, was vorgestern noch gegolten hat und vereinbart war, nämlich die gemeinsame Marschrichtung für die Delegation, seit gestern wieder anders ist. Einmal mehr fällt die ÖVP um! Und ich sage Ihnen: Es ist ja nicht nur Temelin eine Gefahr, die ÖVP insgesamt ist eine Gefahr (Beifall bei den Freiheitlichen), nämlich eine Gefahr für die Bürger, für deren Sicherheit sie sich nicht einsetzt, da ihr das, aus welchen Gründen auch immer, offensichtlich egal ist.

Sie ignorieren die Positionen von vier Bundesländern, Sie ignorieren ÖVP-Landeshauptleute und Landtagsbeschlüsse. Ihnen ist es egal! Sie sollten sich aber eines Besseren besinnen und darauf hinweisen, daß jetzt die tschechische Regierung zur Vernunft gebracht werden muß und dieses fiktive Genehmigungsverfahren, abgeführt durch die Bundesrepublik Deutschland, als Voraussetzung für einen Beitritt der Tschechen zur Europäischen Union zu erfolgen hat! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.20

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Wimmer. 3 Minuten gewünschte Redezeit. – Bitte.

18.20

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte in aller Kürze ein paar Gedanken zur Novellierung des Umweltkontrollgesetzes einbringen, aber gleich vorweg festhalten, daß wir Sozialdemokraten dieser Vorlage zustimmen werden.

Ich möchte nun ein Thema ansprechen, meine sehr geehrten Damen und Herren, das im Umweltkontrollbericht 1997 zum wiederholten Male aufgezeigt wurde. Worum geht es? – Es geht um die Problematik Nitrate im Grundwasser. Dieses Problem ist ja mittlerweile schon seit 30 Jahren bekannt, seit dem Jahre 1991 gibt es flächendeckende Nitratdaten, aber die gefährliche Situation ist nach wie vor unverändert, weil keine Sanierungsmaßnahmen gesetzt werden.

Die durchgeführten Auswertungen haben im wesentlichen die bisher bekannten Problemregionen bestätigt. Es geht um intensiv genützte landwirtschaftliche Gebiete, das wissen wir mittlerweile. Selbstverständlich böte das Wasserrecht die Möglichkeit, dessen Bestimmungen anzuwenden, Abhilfe zu schaffen, aber tatsächlich geschieht überhaupt nichts.

Zwei Sanierungsgebiete sind bisher erst ausgewiesen worden, und zwar in Oberösterreich, aber Verordnungen dazu gibt es bis heute noch nicht, und das, obwohl alle Studien, die uns bisher vorliegen, aussagen, daß mehr als die Hälfte der österreichischen Grundwassergebiete tatsächlich sanierungsbedürftig wären. Das bedeutet, meine sehr geschätzten Damen und Herren, daß unser Trinkwasser zu großen Teilen nicht mehr unbehandelt konsumiert und getrunken werden kann. Dem kann man nicht ewig zuschauen, hier muß Abhilfe geschaffen werden! (Beifall der Abg. Dr. Gabriela Moser sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Nun weiß ich natürlich, daß Sie, sehr geschätzter Herr Bundesminister, für das Wasserrecht nicht zuständig sind und nicht unmittelbar eingreifen können, aber das ist doch ein Zustand, mit dem Sie nicht zufrieden sein können, mit dem Sie sich doch nicht abfinden können. Ich meine daher, daß es unbedingt notwendig wäre, die Kooperation, die Zusammenarbeit zwischen Ihrem Ministerium, dem Umweltministerium, und dem Landwirtschaftsministerium deutlich zu verstärken, denn es hilft uns überhaupt nichts, wenn in allen Berichten, ob das im Grünen Bericht ist, ob das im Waldbericht ist, ob das im Umweltkontrollbericht ist, alle Jahre wieder auf die gefährliche Situation hingewiesen wird, aber keine einzige Maßnahme gesetzt wird, damit dieser gefährliche Zustand wirklich entschärft werden kann. (Beifall bei der SPÖ.)

18.23

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Kopf hat eine tatsächliche Berichtigung begehrt. – Bitte, Herr Abgeordneter, beginnen Sie mit dem Sachverhalt, den Sie berichtigen wollen.

18.23

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Herr Kollege Hofmann hat vorhin in seiner Rede behauptet, es hätte zwischen allen fünf Parteien eine Vereinbarung über ein Positionspapier zur Fahrt nach Prag am kommenden Mittwoch gegeben, das von uns widerrufen worden sei.

Richtig ist vielmehr, daß zum Zeitpunkt der Besprechung gestern – nicht, wie du gesagt hast, vorgestern – der Aktionsplan der Regierung vorgelegen ist, und dort, wie mir unser Kollege Ellmauer, der an der Besprechung teilgenommen hat, berichtet hat, zunächst einmal dieses Papier ausgeteilt wurde. Daraufhin wurde vereinbart, daß die Klubsekretäre gemeinsam ein Positionspapier akkordieren, über das dann wieder gesprochen werden soll.

Tatsache ist, daß wir von der SPÖ – der Absender ist auf dem Fax klar erkennbar – ein solches Positionspapier bekommen haben, darüber bis heute jedoch keine weiteren Gespräche stattgefunden haben. Dieses Papier als akkordiert zu bezeichnen, ist nicht richtig, deshalb kann von einem Bruch einer Vereinbarung nicht gesprochen werden, weil es eben bis heute nicht akkordiert wurde. (Beifall bei der ÖVP.)

18.25

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Kier. – Bitte, Herr Abgeordneter.

18.25

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Bevor ich mich dem eigentlichen Debattenbeitrag zuwende, der erfreulicherweise einen heute einstimmig zu beschließenden Entschließungsantrag zum Gegenstand hat, nämlich einen, der sich mit der Schaffung einer europäischen Atomhaftungsrichtlinie beschäftigt, möchte ich mich kurz mit den Episoden oder mit den Vorfällen in der vorhergehenden Debatte befassen, in der Kollege Wabl eine tatsächliche Berichtigung und anschließend Kollege König eine persönliche Erwiderung gemacht hat.

Dabei ist etwas zutage gekommen, was man, wie ich meine, nicht auf sich beruhen lassen kann: Es gibt offenbar in diesem Haus zwei Arten, wie der Verlauf der Plenarsitzungen protokolliert wird. Es gibt die Parlamentsstenographen, das parlamentarische Protokoll, das im übrigen auch zu den Materialien gehört und ein wichtiges Protokoll ist, und es gibt offenbar die privaten Tonbandaufzeichnungen der Dokumentation der Österreichischen Volkspartei, die transkribiert und dann von Abgeordneten hier beliebig zitiert werden, obwohl sie erkennbar ganz andere Inhalte wiedergeben, und zwar nicht nur andere Formulierungen, andere Wendungen, andere Schreibweisen, sondern andere Inhalte wiedergeben, als sich dann in den parlamentarischen Protokollen finden.

Ich meine, das ist etwas, was schon bemerkenswert ist. Denn entweder sind wir uns wenigstens bei den Protokollen darüber einig, daß es nur ein Protokoll geben kann, das, so gut es halt geht, richtig ist, weil wir Vertrauen zu den Parlamentsstenographen, zum Stenographischen Dienst und zu den Leuten, die das ausfertigen, haben – nicht zu 100 Prozent fehlerfrei, da mögen schon auch manchmal Fehler passieren, aber so gut wie fehlerfrei. Es ist für mich unerträglich und unvorstellbar, daß es daneben private Protokollierungen gibt, die davon nennenswert abweichen! (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Überlegen Sie, was das bedeutet! Das bedeutet, daß die Österreichische Volkspartei offenbar der Meinung ist, man muß aus Sicherheitsgründen selber Protokolle anfertigen, weil die parlamentarischen Protokolle unserer Stenographen nicht geeignet sind, die Sitzung wiederzugeben.

Das heißt das! Und das können wir nicht auf sich beruhen lassen, und daher wollte ich das hier einmal von diesem Pult aus gesagt haben. (Zwischenrufe der Abgeordneten Steibl und Kampichler.) Ich werde darüber nachdenken, welche Konsequenzen sonst noch zu ziehen sind, denn wenn Sie hier im Parlament schon mit Protokollen und Tonbandaufzeichnungen so umgehen, dann frage ich mich: Was wird dann mit den Tonbändern und den Protokollen im Rahmen von Lauschangriff und Rasterfahndung stattfinden? Die werden dann auch vielleicht ad libitum unterschiedlich protokolliert werden können, wenn wir ein solches Vorbild geben. (Abg. Leikam: Ah, da her weht der Wind!)

Herr Kollege Leikam! Bevor Sie wieder im bedingten Reflex zurückschimpfen (neuerlicher Zwischenruf des Abg. Leikam): Ich habe gesagt, was das für eine Vorbildwirkung ist, oder glauben Sie, daß Leute, die in der Exekutive arbeiten, sich das nicht auch anschauen? Das meine ich! (Weiterer Zwischenruf des Abg. Leikam.) Herr Kollege Leikam! Wenn Sie der Meinung sind, daß das, was die ÖVP hier vorgeführt hat, richtig ist, dann richtet sich das von selbst und dann tun Sie mir leid. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

Offenbar genügt es ja, daß man nur einen Hauch von Kritik am Lauschangriff übt, und schon kommt der Beißreflex vom Kollegen Leikam. Noch nicht einmal zuhörend, was überhaupt Sache ist, schimpft er zurück. Das finde ich nicht gut (Beifall der Abg. Dr. Petrovic), denn genau so ein Beißreflex sollte in einem Rechtsstaat aussetzen bei Ihnen, Herr Kollege Leikam.

Es tut mir leid, daß ich Sie jetzt mit diesen Dingen so strapazieren mußte, aber ich habe das Problem nicht erfunden (Abg. Kampichler: Wir auch nicht!), Kollege König hat das Problem erzeugt durch seine privaten ÖVP-Protokolle. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Ich erwarte mir, daß sich irgendwann einmal der Klubobmann seiner Fraktion dazu äußert, ob es tatsächlich Klublinie ist, daß hier Parallelprotokolle anderen Inhalts angefertigt werden von einer Fraktion. Das würde mich interessieren. (Abg. Kampichler: Gleichen Inhalts!) Anderen Inhalts offenbar! (Abg. Kampichler: Nein, gleichen Inhalts! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.) Es wird aufzuklären sein. Jedenfalls war es bemerkenswert genug, daß die ÖVP es für notwendig hält, eigene Tonbandaufzeichnungen darüber anzulegen.

Aber ich komme zur Sache selbst zurück, denn der Worte dazu sind genug gewechselt. Die Aufregung sollte sich wieder abkühlen. Man wird sich diese Angelegenheit ganz genau anschauen.

Ich wollte eigentlich ursprünglich ausschließlich deshalb hier heruntergehen, um meiner Freude Ausdruck zu verleihen, daß im Rahmen der Möglichkeiten, eine gemeinsame europäische Atomhaftungsrichtlinie zu schaffen, eine Fünfparteieneinigung zustande gekommen ist. Diese Freude ist darin begründet, daß es ein Antrag war, der von mir stammt. Es hat mich erfreut, daß das weiterentwickelt werden konnte.

Ich glaube, wenn wir diesen Weg beschreiten und wenn es gelingt, in der vorgesehenen Weise – der Bundesminister für Umwelt gemeinsam mit den anderen Regierungsmitgliedern – das Haftungsrecht weiterzuentwickeln, dann wird sich die eine oder andere Frage, die uns heute bewegt, aus Wirtschaftlichkeitsgründen gar nicht mehr stellen – seien das jetzt Atomkraftwerke innerhalb der Union oder seien das Atomkraftwerke in Staaten, die der Union gern beitreten möchten –, dann wird der Rechenstift das Seine tun und dann werden wir einiges weiterentwickeln können. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

18.30

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Freund mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 4 Minuten. – Bitte.

18.31

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich möchte zum Übereinkommen über grenzüberschreitende Auswirkungen von Industrieunfällen Stellung nehmen. Die steigende Anzahl von Anlagen, in denen gefährliche Tätigkeiten vorgenommen werden, birgt gewisse Gefahren, Gefahren für den Menschen, aber auch für die Umwelt. Damit Auswirkungen von Industrieunfällen bekämpft und soweit wie möglich verhindert werden können, bedarf es der Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Staaten.

Österreich hat jedoch aufgrund seiner geographischen Lage, mit langen Außengrenzen zu Nicht-EU-Mitgliedstaaten, nur teilweise die Möglichkeit, in ein flächendeckendes System zur Verhütung und zur Bekämpfung von Industrieunfällen mit grenzüberschreitenden Auswirkungen eingebunden zu sein. Aus diesem Grunde ist das vorliegende Übereinkommen für Österreich, meine sehr geschätzten Damen und Herren, für unsere Bevölkerung und für unsere Umwelt ein absolut notwendiges und sinnvolles Instrument, um den vollständigen Schutz des gesamten Bundesgebietes vor den Auswirkungen solcher Industrieunfälle zu gewährleisten.

Bisher haben zwölf Staaten dieses Übereinkommen ratifiziert, darunter die Schweiz, Italien, Ungarn und Deutschland. Als Strategien zur Risikominimierung sollen Wege des Informationsaustausches, der wechselseitigen Konsultation und Zusammenarbeit entwickelt werden, und es soll auf bereits vorhandene nationale und internationale Erfahrungswerte zurückgegriffen werden. Ein Störfall im Sinne dieses Abkommens muß grenzüberschreitende Auswirkungen haben oder haben können. Vom Anwendungsbereich ausgenommen sind Störfälle, die in einem Atomkraftwerk oder im Zusammenhang mit gentechnisch veränderten Organismen entstehen können, sowie Unfälle in militärischen Einrichtungen, Unfälle auf See oder durch lecke Ölbohrinseln hervorgerufene Unfälle.

Der Inhalt des Übereinkommens umfaßt die Festlegung einer verantwortlichen Person hinsichtlich der Verhütung von Industrieunfällen, die Erarbeitung von inner- und außerbetrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen, die Information und Beteiligung der Öffentlichkeit, die Errichtung von Warneinrichtungen und Alarmsystemen, eine gegenseitige Hilfeleistung bei Bekämpfungsmaßnahmen, die Zusammenarbeit bei Forschung und Entwicklung, den Technologieaustausch zur Verhütung von Industrieunfällen und die Bekämpfung ihrer Folgen sowie die friedliche Streitbeilegung.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Der freiheitliche Abgeordnete Schweitzer hat gemeint, ein solches Übereinkommen habe keinen Sinn, weil Österreich überhaupt keinen funktionierenden Zivilschutz habe. Es kann sein, daß man im Zivilschutzbereich noch Verbesserungen durchführen kann. Dessen Präsident ist ja Herr Abgeordneter Gaál von der SPÖ. Ich möchte mich trotzdem hinter unsere Einsatzkräfte stellen, ob das unser (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen) Rotes Kreuz ist oder ob das die Feuerwehren sind. Immer dann, wenn Unfälle passieren, sind sie die ersten, die an Ort und Stelle sind und der Bevölkerung helfen, und deshalb ist es sehr wichtig, daß wir diese freiwilligen Einrichtungen haben und die österreichische Bevölkerung immer wieder darauf zurückgreifen kann. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Insgesamt begrüßen wir von der Österreichischen Volkspartei dieses Übereinkommen als wichtiges und absolut notwendiges Instrument zur Sicherung und zum Schutz unseres gesamten Bundesgebietes vor den Auswirkungen grenzüberschreitender Industrieunfälle. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

18.34

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Mag. Schweitzer begehrt eine tatsächliche Berichtigung.

Herr Abgeordneter! Beginnen Sie mit dem Sachverhalt, den Sie berichtigen wollen. – Bitte.

18.35

Abgeordneter Mag. Karl Schweitzer (Freiheitliche): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Kopf hat in seiner bekannt direkten Vorarlberger Art behauptet, ich hätte mehr als ein Jahr gebraucht, und dazu habe er mir in den "Hintern" treten müssen, um einen Termin für eine Delegation nach Temelin zustande zu bringen. (Abg. Kopf: Ist das eine Berichtigung oder nicht?)

Herr Kollege Kopf! Am 22. September hat es ein Gespräch mit den Oberösterreichern gegeben. Am 24. September habe ich einen Brief geschrieben betreffend Termin. (Abg. Kopf: Hast du ein Jahr gebraucht oder nicht?) Der Termin wurde festgelegt für 19. und 20. November 1998, aber dieser Termin wurde von der Präsidiale abgesagt aufgrund der Wahlen in Tschechien.

Somit war es erneut an mir, einen Termin zu vereinbaren. Am 16. Jänner dieses Jahres habe ich den nächsten Brief an den Präsidenten geschrieben. Er hat nicht geantwortet. Am 24. März habe ich den zweiten Brief geschrieben, bis er mir mitgeteilt hat, daß es seine Sache sei, mit dem Präsidenten des Tschechischen Parlaments einen Termin zu vereinbaren, worauf ich ihn dann höflich gebeten habe, dies zu tun.

Und nun ist dieser Termin zustande gekommen. – Wenn also jemand in den "Hintern" hätte getreten werden müssen (Präsident Dr. Neisser gibt das Glockenzeichen), dann ist damit klar und deutlich herausgekommen, um wen es sich dabei handelt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.36

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter! Der letzte Satz war nicht ganz eine tatsächliche Berichtigung, aber bitte. (Heiterkeit.)

Zu Wort gemeldet ist jetzt Herr Abgeordneter Wenitsch. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

18.36

Abgeordneter Robert Wenitsch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen von der ÖVP! Trotz all Ihrer Verwässerungsversuche, die hier gestartet werden, tritt folgendes immer mehr zutage: Diese Bundesregierung ist in zunehmendem Maße irgendwelchen Lobbies verantwortlich – offenbar mehr als dem Hohen Hause und damit dem Souverän, nämlich den österreichischen Wählerinnen und Wählern.

Herr Minister! So wie mit der Frage der Atomkraft verhält es sich mit dem Modell NATURA 2000. Auch dabei wurde, ohne daß vorher mit den betroffenen Wirtschaftstreibenden, mit den betroffenen Bauern gesprochen worden wäre, einfach der EU ein Gebiet genannt, ohne vorher die Entschädigungsfrage abzuklären, ohne vorher zu klären, wer überhaupt die Kompetenzen bei diesem Programm NATURA 2000 hat.

Wenn ich mir vor Augen halte, wie schwer die Bauern ohnehin schon geschädigt sind (Bundesminister Dr. Bartenstein: Sagen Sie dazu, wer nominiert hat!), wie schwer die Wirtschaftstreibenden, Herr Minister, durch Ihren übereilten EU-Beitritt schon geschädigt sind, mit diesem schlecht ausverhandelten Vertrag vor allem ... (Beifall bei den Freiheitlichen. – Bundesminister Dr. Bartenstein: Sagen Sie doch auch dazu, wer nominiert hat!) – Warten Sie, ich komme gleich dazu, lassen Sie sich Zeit.

Und jetzt kommen wir zu dem, was Sie angeschnitten haben, Herr Minister, und das ist sehr interessant: Es wird nämlich nicht nur von Ihnen von der Regierungsbank aus versucht, mehr oder weniger anzudeuten, wer die Verantwortung hat, sondern auch die ÖVP-Bauernbundfunktionäre sind schon emsig dabei, das in den Gemeinden und in den Dörfern zu verbreiten: Herr Landesrat Bauer von den Sozialdemokraten in Niederösterreich sei der Verantwortliche.

Herr Minister! Ich sage Ihnen – und auch meinen lieben Kollegen –, in diesem Land passiert weder in Niederösterreich noch auf Bundesebene irgend etwas, ohne daß es nicht vorher zwischen der ÖVP und den Sozialdemokraten abgesprochen worden wäre. (Bundesminister Dr. Bartenstein: Schön wär’s!) So schaut es in Wirklichkeit aus! Und Sie können natürlich jetzt vor der Wahl versuchen, zu polarisieren, Gegensätze aufzuzeigen. Das ist spätestens einen Tag nach der Wahl alles wieder vergessen, und es wird dieselbe Leier wie in den vergangenen 14 Jahren auch in Zukunft in Österreich geben. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich halte es wirklich für eine Zumutung gegenüber den betroffenen Gewerbetreibenden, gegenüber den betroffenen Bauern, daß der EU da eine Fläche von 32 Prozent genannt wurde, die man sich wünscht als Fläche für das Programm NATURA 2000, ohne die Betroffenen vorher zu informieren. Das ist eine kalte Enteignung, Herr Minister, nichts anderes! An solche Handlungen von seiten der ÖVP haben wir uns in den letzten Jahren leider Gottes fast schon gewöhnt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.39

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Heinzl mit einer gewünschten Redezeit von 4 Minuten. – Bitte.

18.39

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Die SPÖ begrüßt die Novelle zum Umweltkontrollgesetz, weil damit die Durchführung der Altlastensanierung wesentlich verbessert wird. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die Schwierigkeiten bei der Sanierung der Berger-Deponie hinweisen.

Die Sanierung der Berger-Deponie hat – und das wissen wir – mehr als 1 Milliarde Schilling gekostet. Recherchen der SPÖ-Fraktion nach Abschluß der Sanierung sowie eine Anfrage an den Innenminister von unserem Umweltsprecher Dr. Keppelmüller haben eindeutig ergeben, daß Zigtausende Tonnen Abfälle in zweifelhaft "umweltfreundlicher" Art entsorgt wurden. Es wurden die Abfälle einfach mit Sand und Erde vermischt, damit die Gifte nur verdünnt und dann auf andere Deponien umgelagert. Für diese angeblich so sachgemäße Entsorgung wurden von der öffentlichen Hand enorme Geldmittel aufgewendet.

Hohes Haus! Jetzt steht die Sanierung der überhaupt gefährlichsten Altlast Österreichs, der Umweltbombe Fischer-Deponie an. Die politische Verantwortung für dieses Mega-Desaster trägt unter anderem – und das sei von meiner Seite aus nochmals ausdrücklich betont – der damalige Umwelt-Landesrat und heutige Landeshauptmann von Niederösterreich, Dr. Erwin Pröll. Angesichts der heute geschätzten Sanierungskosten der Fischer-Deponie von mehr als 2 Milliarden Schilling und der Erkenntnisse aus der bereits sanierten Berger-Deponie muß man bei der Sanierung dieser Umweltbombe Fischer-Deponie eine bessere Vorgangsweise wählen, und zwar:

Erstens: Entsprechende Auflagen, die die Entsorgung gefährlicher Abfälle betreffen, sollten bereits in der Ausschreibung zur Sanierung festgelegt werden.

Zweitens: Durch die Bestellung unabhängiger, nicht weisungsgebundener Kontrollorgane sollte eine laufende begleitende Kontrolle bei den Sanierungsmaßnahmen erfolgen. Das unabhängige Kontrollorgan könnte zum Beispiel das Umweltbundesamt sein. Wir wissen, das Umweltbundesamt verfügt über hervorragende Fachkräfte, um die Altlastensanierung begleitend zu kontrollieren.

Hohes Haus! Einer weisungsgebundenen niederösterreichischen Bezirkshauptmannschaft, deren Landeshauptmann, wie ich schon erwähnt habe, aus meiner Sicht die politische Verantwortung für diese Umweltbombe Fischer-Deponie trägt, die alleinige Kontrolle zu überlassen, halte ich für falsch!

Drittens: Nach Abschluß der Sanierung sollte ein öffentlich zugänglicher Sanierungsbericht erstellt werden.

Durch die Sicherstellung maximaler Transparenz und Offenheit sollte es gelingen, unter Berücksichtigung der Erfahrungen mit der Sanierung der Berger-Deponie in Hinkunft umweltpolitisch vertretbare Sanierungen von Altlasten zu gewährleisten.

Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich ersuche Sie, ich fordere Sie auf, für die Sanierung der Fischer-Deponie gemeinsam mit dem Bundesminister für Inneres aufgrund der Erfahrungen mit der Sanierung der Berger-Deponie entsprechende Vorkehrungen zu treffen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.43

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Aumayr. Redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

18.43

Abgeordnete Anna Elisabeth Aumayr (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Ich möchte mich kurz auf das Übereinkommen über die grenzüberschreitenden Auswirkungen von Industrieunfällen beziehen, dem wir zustimmen. Ich kann aber nur sagen: Hoffentlich passiert nichts!

Wenn ich zum Beispiel nur an Linz denke: Linz hat rund 220 000 Einwohner, aber nur für 8 000 Personen Schutzräume. Das muß man sich vorstellen: Eine Stadt mit 220 000 Einwohnern hat nur für 8 000 Personen Schutzräume! In der Schweiz gibt es für jeden Schweizer und für jede Schweizerin ausreichenden Schutzraum, und es gibt auch eine wirtschaftliche Krisenvorsorge mit Lebensmitteln, Herr Bundesminister, und zwar pro Schweizer 2 000 Kalorien pro Tag, und das für ein halbes Jahr! (Abg. Dr. Puttinger: Woher nehmen Sie diese geheimen Daten?)

Herr Bundesminister! Ich vermisse für Österreich wirklich eine Krisenvorsorge, und ich vermisse auch Schutzräume in ausreichendem Maße für die Österreicher.

Und weil ich gerade bei Linz bin, Herr Kollege Freund: Kein Geld für Schutzräume für die Linzer beziehungsweise für die Oberösterreicher, aber 2 Milliarden Schilling für eine Oper in Perg! Das muß man sich einmal vorstellen, wie da Prioritäten gesetzt werden! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Puttinger: Wieso kennen Sie diese geheimen Pläne?) Und es ist in diesem Zusammenhang nicht das Rote Kreuz gefordert oder die Feuerwehr – die leisten ganze Arbeit –, sondern es ist die Politik gefordert, für ausreichende Schutzmaßnahmen für die österreichische Bevölkerung zu sorgen.

Herr Bundesminister! Es ist eines, großartig Übereinkommen zu unterzeichnen, und ein Zweites, eine entsprechende Politik zum Schutz der Bevölkerung zu machen. – Sie machen das erstere. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.45

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Schrefel. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

18.45

Abgeordneter Josef Schrefel (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine geschätzten Damen und Herren! Die Art und Weise, wie Ressourcen genutzt werden, übt einen wesentlichen Einfluß auf die Qualität unserer Umwelt aus. Während man sich jedoch unter Experten über zahlreiche Ziele und Maßnahmen oft sehr schnell weitgehend einig ist, bestehen oft große Probleme in der praktischen Umsetzung.

In der letzten Sitzung des Umweltausschusses wurde eine Reihe von Tagesordnungspunkten behandelt, die sich teils mit neuen Regierungsvorlagen zur Umsetzung und Anpassung an internationale und nationale Erfordernisse befaßten, zum anderen Teil aber Berichte des Umweltbundesamtes an den Nationalrat beinhalten.

Zu Punkt 1, grenzüberschreitende Auswirkungen von Industrieunfällen, hat ja mein Kollege Karl Freund bereits ausführlich Stellung genommen. Dazu möchte ich nur sagen: Da wir es mit einer ständig steigenden Anzahl von Anlagen zu tun haben, in denen gefährliche Tätigkeiten vorgenommen werden, ist das Kennen der zuständigen Behörden und das Einrichten einer Kontaktstelle für wechselseitige Informationen und Hilfeleistungen von großer Wichtigkeit.

Aber auch bei Punkt 3 der Tagesordnung, der zu beschließenden Änderung des Umweltkontrollgesetzes, geht es um die ordnungsgemäße Abwicklung der Vollziehung des Altlastensanierungsgesetzes, demzufolge der Personaleinsatz dem gesteigerten Arbeitsaufwand anzupassen ist. Mit dem Antrag wird das nun ausgegliederte Umweltbundesamt dazu ermächtigt, Projekte zur Untersuchung von Verdachtsflächen und Altlasten durchzuführen.

Mit der Änderung des Umweltinformationsgesetzes wird eine Anpassung an die EU-Richtlinie bezüglich verbesserter Informationsmöglichkeiten im Bereich des Umweltschutzes vorgenommen, was auch eine Verringerung der derzeitigen Anzahl an Ausnahmebestimmungen bedeutet.

Schließlich wurde der Umweltkontrollbericht des Bundesministeriums für Umwelt für den Zeitraum 1995 bis 1997 dem Ausschuß zur Enderledigung zugewiesen und debattiert. Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Umweltausschuß einstimmig angenommen.

Persönlich möchte ich dazu bemerken, daß im Umweltkontrollbericht abermals ein sehr detailliertes Bild der Umweltsituation in Österreich gezeigt wird und daß das ausgegliederte Umweltbundesamt auch in seiner neuen Form seine Arbeit in bewährter Art und Weise weiter erbringen kann, und ich darf den Experten des Umweltbundesamtes dafür meinen Dank aussprechen! (Beifall bei der ÖVP.)

Insgesamt zeigt der Bericht Erfolge in der Luftreinhaltung, im Gewässerschutz, aber auch in der Abfallsammlung. Besonders erfreulich ist für mich, daß die Zahl der Bio-Betriebe weiter angestiegen ist, und es zeigt sich auch, daß zahlreiche positive Impulse in Richtung eines verminderten Pestizideinsatzes und einer Verringerung des Nitratgehalts im Grundwasser durch das ÖPUL-Programm gesetzt wurden.

Unser politisches Bestreben muß es weiterhin sein, klare Grenzen für umweltrelevantes Handeln zu setzen, entsprechende Handlungsspielräume für ein nachhaltiges Verhalten zu schaffen, aber auch eine entsprechende Honorierung dieser multifunktionellen Leistungen für die Allgemeinheit auf Dauer sicherzustellen. (Beifall bei der ÖVP.)

18.49

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Keppelmüller. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

18.49

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Peter Keppelmüller (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Bundesminister, ich habe mir vorgenommen, Sie zwar nicht übertrieben zu loben, aber halbwegs fair zu behandeln. Ich halte nichts davon, in der Umweltpolitik die Methode "Glas halbvoll, halbleer" anzuwenden, wenn das Glas in Wahrheit mindestens zu drei Viertel voll ist.

Auch die Berichte, die heute hier zur Debatte stehen, der Abfallbericht, aber auch der Umweltkontrollbericht, sind eine hervorragende Arbeit, die zwar von Ihren Mitarbeitern, vom UBA und den Beamten gemacht wurde, aber für die Sie verantwortlich sind. Und diese Berichte sind gut! Diese Berichte sind Grundlage für eine sachliche und faire Auseinandersetzung – mit Schwächen, die wir in der Umweltpolitik natürlich noch haben, einer Umweltpolitik, die aber durchaus international vergleichbar und herzeigbar ist.

Ich habe schon im Ausschuß gemeint – mein Kollege Heinzl hat das ein bißchen deutlicher herausgestellt –, wir müssen uns in der Abfallwirtschaft einiges überlegen, weil ich glaube, daß es Tendenzen zu einer Flucht aus dem Abfallrecht gibt – ich glaube, Sie haben ein ähnliches Unbehagen –, beispielsweise bei der Berger-Deponie und bei der Fischer-Deponie. Ich kann aus Zeitgründen nicht näher darauf eingehen, aber da passiert Merkwürdiges, und ich glaube, es ist uns allen klar, daß es gerade im Abfallbereich enorme Geschäftspotentiale gibt.

Es ist daher für mich zum Beispiel ein wichtiger Punkt, dem wir sehr rasch nähertreten sollten, daß wir nicht nur die Kontrolle über die gefährlichen Abfälle haben, sondern daß wir auch ein einfaches Verfahren finden, das nicht wieder die Wirtschaft über Gebühr belastet, aber mit dem wir einen viel besseren Überblick auch über die nicht gefährlichen Abfälle gewinnen.

Was meine ich? – Ein Beispiel: Wir haben es gut gemeint und haben das Speiseöl und die Altöle aus den gefährlichen Abfällen herausgenommen. Ich habe Unterlagen beziehungsweise Hinweise darauf – zum Teil vom deutschen Umweltbundesamt –, daß dann genau solche Stoffe mit anderen Altölen vermischt werden, in denen möglicherweise PCB drinnen ist, und das kann dann bei der Futtermittelherstellung Probleme geben. Aber das muß man sich sachlich anschauen. Das heißt: Bitte sehr rasch nachdenken – ich glaube, es gibt Vorarbeiten über ein System, mit welchem wir möglichst unbürokratisch auch die nicht gefährlichen Abfälle erfassen.

Damit, Herr Minister, wird zwar möglicherweise die Abfallmenge in Österreich wieder ansteigen, wie Kollegin Langthaler kritisiert hat, aber – und das ist auch jetzt der Grund für den Anstieg gewesen – im Sinne einer besseren Erfassung. In Wirklichkeit sind die Massen nicht in dem Ausmaß angestiegen, sondern erfassen wir eben zum Teil besser, insbesondere auch bei den Baurestmassen oder beim Aushubmaterial. – Das wäre also ein Punkt, der mir wichtig ist.

Ein weiterer Punkt: Ich habe gehört, Herr Bundesminister – es muß ja nicht stimmen –, daß es in Deutschland eine Anlage geben soll, die den witzigen Namen "Schwarze Pumpe" hat. Und ich habe auch gehört, daß aus unserem Kunststoffsystem, unserem Sammelsystem dort Material zur Verwertung hinausgeht, und die Verwertung soll so ausschauen, daß das Material geschreddert, mit Hausmüll vermischt und dann als Brennstoff einer Verbrennung zugeführt wird. – Da muß ich schon sagen: Verbrennen wir das lieber bei uns selbst und nützen bei uns die Energieinhalte, statt daß wir das um teures Geld sammeln und verwerten. – Das sind vielleicht ein paar kleine Streiflichter bezüglich einiger Dinge, bei denen ich gerne hätte, daß wir etwas tun.

Sie wissen – da sind wir nicht einer Meinung –, daß die Umsetzung der EU-Richtlinie betreffend die Verbrennung von gefährlichen Abfällen für mich eine Flucht aus dem Abfallrecht oder zumindest keine geglückte Sache ist. Ich werde mich nicht von meiner Meinung abbringen lassen, daß wir damit eine "Dreiklassengesellschaft" eingerichtet haben, nämlich strenge Emissionsgrenzwerte für Monoverbrennungsanlagen – also für echte Müllverbrennungsanlagen –, höhere Emissionsgrenzwerte für industrielle Mitverbrennungsanlagen durch die Mischungsregelung und – was mich ganz besonders stört – die fixen Emissionsgrenzwerte für die Mitverbrennung in der Zementindustrie. Ich halte das nicht für sehr geglückt.

Herr Bundesminister! Trotzdem sind für uns die Berichte wieder eine gute Grundlage, um die Umweltpolitik auch künftig weiterzuentwickeln. Und, wie bereits gesagt, das Umweltglas ist in Österreich sicherlich nicht halbvoll oder halbleer, sondern ich würde sagen, mindestens zu drei Viertel voll. – Herzlichen Dank Ihnen und Ihren Mitarbeitern. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.54

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Oberhaidinger mit einer Redezeit von 3 Minuten. (Abg. Oberhaidinger: 4!) – 4 Minuten stelle ich ein. – Bitte.

18.54

Abgeordneter Georg Oberhaidinger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Bevor ich einige Gedanken zum vorliegenden Entschließungsantrag, mit dem die Bundesregierung aufgefordert wird, Grundbausteine für ein europäisches Atomhaftungsregime zu initiieren, einbringe, einige klärende Worte aus meiner Sicht zu der mehrmals angezogenen Temelin-Diskussion, also zu dem bevorstehenden Besuch der österreichischen Parlamentarier.

Ich war von Beginn an im Ausschuß dabei, genauso wie in dieser Vorbesprechungsrunde gestern, und wir haben uns auf folgende Vorgangsweise geeinigt: Es gibt ein Papier – ausgehend vom Atomgipfel-Papier, etwas adaptiert –, und wir haben uns – alle anwesenden Vertreter der fünf Fraktionen – darauf geeinigt, daß das die Gesprächsgrundlage ist, in diese Richtung werden die Gespräche mit den tschechischen Parlamentariern vorbereitet.

Faktum zwei: Darüber hinaus haben wir uns darauf geeinigt, daß von den Sekretären für die Presse ein Papier vorbereitet wird, das logischerweise nicht in der Detailtreue und in der Dichte erstellt werden wird, allerdings schon in aller Klarheit darstellen soll, wofür wir in dem Gespräch mit den tschechischen Parlamentariern stehen werden.

Kollege Ellmauer, mich hat gewundert, daß nicht du berichtigt hast – du warst ja dabei –, sondern Kollege Kopf. Ich muß dir sagen: Das, was jetzt vorliegt, nämlich die zweite Fassung des Pressepapiers, ist wirklich eine "Wischiwaschi"-Erklärung"! (Beifall bei der SPÖ, bei den Grünen sowie des Abg. Mag. Schweitzer.)

Ich weigere mich, das der tschechischen Presse vorzustellen! Du müßtest wirklich dankbar sein, daß wir deine Anregung nicht aufgenommen haben – du wolltest ja den Kollegen Gumpinger vom oberösterreichischen Landtag mitnehmen. Meine lieben Freunde von der ÖVP, da hättet ihr wirklich alt ausgesehen! Das wäre genau das Gegenteil davon gewesen, wofür die ÖVP in Oberösterreich, die ÖVP in Niederösterreich, aber auch der gesamte Landtag eintritt. Das kann ich mir überhaupt nicht vorstellen.

Das, was in der Erstfassung dieses Pressepapiers gestanden ist, entspricht genau dem, was euer Bundesminister hier in aller Klarheit zur Antiatompolitik und Temelin vorgestellt hat. Deshalb habe ich gesagt, ich verstehe diese Haltung nicht. Ich erhoffe mir – ich kann leider nicht dabei sein –, daß in der vorbesprochenen Klarheit unsere Positionen nächste Woche am Mittwoch den tschechischen Parlamentariern vorgestellt werden. (Beifall bei der SPÖ, bei den Grünen sowie des Abg. Mag. Schweitzer.) Die Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP sind wirklich herzlich dazu eingeladen. (Abg. Kopf: Die Regierungskoalition ist für dich uninteressant?)

Ihr habt schon ein paarmal in diesem Haus demonstriert, wie gleichgültig euch die bestehende Koalition zurzeit ist. (Rufe bei der ÖVP: Was? Was? – Abg. Kopf: Was hast du jetzt gesagt?) Ja, ihr habt das schon ein paarmal demonstriert! In dieser Woche habe ich es selbst einige Male miterlebt, meine Damen und Herren! (Lebhafter Beifall bei der SPÖ.) Seid doch nicht so zimperlich! Wenn wir einmal zu dem stehen, was wir die ganze Zeit gesagt haben, dann seid ihr die Beleidigten!

Und da geht es, bitte, um etwas mehr: Es geht endlich einmal darum, daß die ÖVP auf Bundesebene Farbe bekennt bezüglich dessen, was die ÖVP auf Landesebene – in Oberösterreich wie in Niederösterreich – ständig von sich gibt. (Beifall bei der SPÖ.) Wir haben kein Problem damit, und dazu werden wir stehen!

Meine Damen und Herren! Es ist mir aber ein Bedürfnis, einem Kollegen des Liberalen Forums zu diesem Entschließungsantrag, den wir heute – also jetzt – mitbeschließen werden, zu danken: Kollegen Kier, der einen Entschließungsantrag zu einem wirklich umfassenden Haftungsgesetz, das auf europäischer Ebene initiiert werden sollte, vorgestellt hat.

Wir haben in diesem Haus schon sehr oft über den Faktor Kostenwahrheit gesprochen. Wir haben von unserer Fraktion aus – Kollege Marizzi und ich – zu diesem Thema Kommissar Van Miert geschrieben, der uns bestätigt hat, daß das ein ganz wesentlicher Faktor im Zusammenhang mit den Preisen für Atomstrom ist, und es war wirklich höchst an der Zeit, daß wir hier initiativ werden. – Ich stehe nicht an, Kollegen Kier dafür zu danken.

Ich glaube, wenn wir diesen Antrag beschließen und er von der Bundesregierung bis Ende dieses Jahres umgesetzt wird, dann haben wir einen wesentlichen Beitrag zu einer weiteren Verbesserung der Kostenwahrheit auch für Atomstrom geleistet. – Danke. (Beifall bei der SPÖ und bei den Grünen.)

18.59

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Frau Abgeordnete Dr. Gabriela Moser. 7 Minuten Redezeit. – Bitte.

19.00

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Meine Damen und Herren! Es gibt keine Partei, die eine derartige Breite hat wie die ÖVP im Atomkurs und sich deswegen wahrscheinlich Volkspartei nennt. Da haben wir einen Landeshauptmann, der zusammen mit seinen niederösterreichischen Kollegen wirklich vehement für ein Junktim eintritt, was normalerweise die Linie der Freiheitlichen ist. Da haben wir eine populistische Landes-ÖVP, die mit einem Landtagsabgeordneten Gumpinger vor Ort immer wieder trommelt: Kein Beitritt, wenn Temelin fertiggestellt wird!

Auf der anderen Seite – es gibt eine unheimliche Breite in dieser Partei – gibt es einen Außenminister, der sehr feinfingrig das diplomatische Klavier zu spielen weiß und der immer wieder darauf Wert legt, daß jedes Wort ordentlich gewählt, fein ausgesucht und auch wunderbar auf das diplomatische Vokabular abgestimmt ist. Dieser Außenminister Dr. Schüssel sagt immer wieder, die Frage Temelin dürfe bei Beitrittsverhandlungen thematisiert werden. Man lese nach im Papier, das Herr Kollege Kopf heute vormittag in Abänderung des Vorschlags aller anderen Parteien in die Verhandlungen eingebracht hat, denn darin findet sich wieder diese ominöse Formulierung von Dr. Schüssel: Diesbezügliche Schließungs- und Nichtfertigstellungspläne werden von Österreich bei der Vorbereitung des Europäischen Rates von Helsinki sowie in Helsinki selber mit Nachdruck thematisiert werden. – Bitte, das ist die Breite der ÖVP!

Wir wollen, daß der Beitritt vor dem Hintergrund der Sicherheit und vor dem Hintergrund eines offensiven Ausstiegskonzepts verhandelt wird, die Beitrittsverhandlungen in die Richtung getrieben werden und daß der Baustopp eine entscheidende Rolle für die Position Österreichs beim Europäischen Rat von Helsinki spielen wird. Das ist der Unterschied: Wir wollen, daß er eine entscheidende Rolle spielt, Sie wollen ihn thematisieren. Das ist eine korrekte Darstellung und zeigt gleichzeitig auch die Spannbreite. Würde Herr Landeshauptmann Dr. Pühringer das Papier formulieren, dann stünde darin sicherlich: Österreich gibt nur dann seine Zustimmung, wenn der Baustopp von Temelin vorher beschlossen wurde.

Das ist nur ein Nachtrag. Detaillierte Ausführungen dazu hat bereits mein Vorredner gemacht, und insofern kann ich mich in diesem Bereich relativ knapp halten.

Herr Minister! Nun konkret zu den Themenbereichen, die in diesen Tagesordnungspunkten zusammengefaßt sind. Für mich war es eine sehr erschütternde Erfahrung im Umweltausschuß, daß dieser umfangreiche Bericht (die Rednerin hält den angesprochenen Bericht in die Höhe), der 668 Seiten umfaßt und gleichzeitig auch eine Art "Brockhaus" der österreichischen Umweltsituation darstellt – man kann verschiedenste Bereiche nachschlagen, man findet sehr viele Informationen –, daß dieser Bericht also – man höre und staune! – im Ausschuß enderledigt wird. Hier und heute dürfen wir nicht über diesen Bericht direkt diskutieren (Abg. Dr. Mertel: Tun Sie ja! Tun Sie ja eh!), wir dürfen ihn thematisieren – das ist die berühmte Schüssel-Formulierung – im Zusammenhang mit dem Umweltkontrollgesetz. (Abg. Schieder: Der "Brockhaus" wird ja auch nicht diskutiert!)

Ich glaube, das ist insgesamt bezeichnend für die Einstellung der ÖVP zum Bereich Umwelt: Es darf hier nicht offiziell, sozusagen tagesordnungspunktmäßig ein umfangreiches, sehr wertvolles, sehr fundiertes Werk besprochen werden. Es besteht sicherlich die Möglichkeit, im Rahmen der Behandlung des Umweltkontrollgesetzes en passant darauf einzugehen. (Abg. Kopf: Was hat das mit der ÖVP zu tun?) Sie sind schräg vis-à-vis von mir gesessen und haben besonders darauf gedrungen, daß hier geschäftsordnungsmäßig ganz korrekt vorgegangen wird. – Aber Sie wissen es ohnehin. (Abg. Kopf: Wieso haben wir dann eine Geschäftsordnung gemacht, die generell vorsieht, daß Berichte im Ausschuß enderledigt werden?)

Herr Kollege Kopf! Ich bestreite ja gar nicht die Geschäftsordnungsmäßigkeit, aber Sie hätten doch zustimmen können, daß wir ihn doch im Plenum behandeln. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Kopf.) Ich verweise nur auf den Wirtschaftsausschuß, wo in diesem Zusammenhang viel mehr möglich ist. Im Wirtschaftsausschuß hat Frau Kollegin Tichy-Schreder den Vorsitz, und die ist diesbezüglich unglaublich tolerant. Da wird nicht abgestimmt, ob ein Bericht enderledigt wird oder nicht, da ist es klar, daß er im Plenum enderledigt wird und nicht im Ausschuß. – Also schon wieder eine Spannbreite der ÖVP, die geradezu überwältigend ist.

Aber jetzt noch konkret zu einigen dieser wesentlichen Feststellungen, die in diesem Umweltkontrollbericht getroffen werden; es handelt sich eigentlich um eine unheimlich große Auflistung von Handlungsaufforderungen. Herr Minister, Sie haben heute auch sehr ausführlich von EU-Vorhaben im Zusammenhang mit der Gentechnik gesprochen. Man müßte sich insgesamt an EU-Vorhaben in der Umweltpolitik halten, zum Beispiel an das, was auch der Ausschuß der Regionen vorschlägt, nämlich daß insgesamt auf EU-Ebene eine Art Durchführungsprogramm mit konkreten Maßnahmen, konkreten Terminen und konkreten Verantwortlichkeiten beschlossen wird.

Ich glaube, dieser Kontrollbericht erfordert einen zweiten, einen Beilageband, in dem dann entsprechend den Vorbildern und Modellen der Stadt Graz oder jetzt auch der Stadt Linz der genaue Aktionsplan festgelegt ist. Darin sollte es beispielsweise heißen: Wir wollen es erstens mit der Luftschadstoffreduktion angehen, das Ziel beim CO2 bis zum Jahre 2002 ist minus x Prozent. Wir müssen ja minus 13 Prozent erreichen bis 2008 beziehungsweise 2012. Wenn man dann noch eine Rubrik hat für die Maßnahmen a), b), c), d) und die Verantwortlichkeiten festlegt – verantwortlich sind Sie, der Herr Minister Farnleitner, die verschiedenen Zuständigen auf Landesebene –, dann kann man konkret ans Werk gehen. Aber wir haben bis jetzt nur eine Zusammenstellung dessen, was notwendig ist, aber keinen Umsetzungskatalog. Ein Umsetzungskatalog auf EU-Ebene wird aber verlangt. Warum machen wir das nicht national? Regional wird es gemacht, lokal gibt es das, etwa in Graz, etwa in Linz, aber auf Bundesebene stiehlt man sich davon und beläßt es bei diesem Bericht und dabei, daß er im Ausschuß enderledigt wird.

Ich darf nur zwei Elemente besonders herausgreifen, weil die Müllverbrennung in Diskussion stand. In diesem Umweltkontrollbericht können Sie nachlesen, daß gerade die Quecksilberemissionen massiv zugenommen haben und daß diese Zunahme – insgesamt haben wir ja über 2,18 Tonnen österreichweit – in erster Linie auf die Müllverbrennung zurückzuführen ist. Das ist nur ein Detail. Quecksilber ist ja hoch giftig. Tonnen sind in diesem Zusammenhang schon Dimensionen, die zu denken geben.

Ein zweites Element möchte ich herausgreifen, das auch mit dem Verkehr in Zusammenhang steht. Sie können im Bericht gut nachlesen, daß die SO2-Belastung zwischen 1980 und 1995 abgenommen hat. Wenn Sie genau lesen, werden Sie aber merken, daß wir im Jahr 1988 bereits den Stand von 5 440 Tonnen gehabt haben. Wir haben aber sieben Jahre später wieder 8 720 Tonnen. (Abg. Dr. Keppelmüller: Genau anschauen! Genau anschauen!) Sie können lesen, worauf das zurückzuführen ist, nämlich auf den zunehmenden Diesel-PKW-Verkehr, auf den Diesel-LKW-Verkehr, auf den Güterverkehr. Hier müssen wir einhaken, und wir haben ja im Ökosteuermodell eine höhere Besteuerung des Diesels aus umweltpolitischen Gründen, nicht aus fiskalpolitischen Gründen, vorgesehen.

Ich habe mir noch viele andere Bemerkungen notiert, möchte es aber bei diesen zwei Beispielen belassen. Nehmen wir ernst, was auf EU-Ebene unternommen wird, hier gibt es ein Umsetzungsprogramm, zumindest ist es in Vorbereitung. Wir brauchen es dringend auf nationaler Ebene! (Beifall bei den Grünen.)

19.08

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlußwort der Berichterstattung wird nicht begehrt.

Ich bitte jetzt, die Plätze einzunehmen, denn wir kommen zur Abstimmung, und zwar stimmen wir zunächst ab über den Antrag des Umweltausschusses, dem Abschluß des gegenständlichen Staatsvertrages samt Anhängen und Erklärung in 1481 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Durch diesen Staatsvertrag wird Verfassungsrecht geändert, sodaß ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 1 der Geschäftsordnung feststelle, daß die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der Mitglieder dieses Hauses gegeben ist.

Ich ersuche jetzt alle Damen und Herren, die dafür sind, daß dem Abschluß dieses Vertrages die Genehmigung erteilt wird, um ein entsprechendes Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig. Diese Einstimmigkeit inkludiert natürlich auch das erforderliche verfassungsrechtliche Quorum.

Ich lasse jetzt über den Antrag des Ausschusses, wonach der vorliegende Staatsvertrag im Sinne des Artikels 50 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, abstimmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig. Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen. Ich möchte auch hier noch einmal festhalten, daß damit das verfassungsrechtliche Zweidrittelquorum gegeben ist.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Antrag, im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes zu beschließen, daß die authentischen Texte des Übereinkommens in französischer und russischer Sprache dadurch kundgemacht werden, daß sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie aufgelegt werden.

Wer für diese Vorgangsweise bei der Kundmachung ist, möge ein Zeichen der Zustimmung geben. – Frau Dr. Petrovic auch? – Nein. Also dann muß ich festhalten, daß das mehrstimmig angenommen ist.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1975 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Dieser Entwurf ist mehrheitlich angenommen.

Ich bitte jetzt auch um ein Votum für die dritte Lesung.

Wer in dritter Lesung dem Entwurf zustimmt, möge ein Zeichen geben. – Das ist die Mehrheit. Der Entwurf ist auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

Jetzt stimmen wir ab über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltkontrollgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 1976 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Entwurf ist mehrheitlich angenommen worden.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Wer in dritter Lesung zustimmt, möge dies kundtun. – Der Entwurf ist auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Langthaler, Schweitzer, Barmüller und Genossen betreffend EU-weites Gentechnikmoratorium.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir stimmen jetzt über die dem Ausschußbericht 1977 der Beilagen beigedruckte Entschließung ab.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen der Zustimmung. – Dieser Antrag ist einstimmig angenommen worden. (E 195.)

Wir stimmen jetzt ab über den Antrag des Umweltausschusses, den vorliegenden Bericht III-145 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer dafür ist, möge ein Zeichen geben. – Die Kenntnisnahme dieses Berichtes erfolgt mehrheitlich. Mehrheitlich angenommen.

15. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über die Regierungsvorlage (1769 der Beilagen): Bundesgesetz, mit welchem das Bundesgesetz betreffend Beschränkungen in der Verfügung über Gegenstände von geschichtlicher, künstlerischer oder kultureller Bedeutung (Denkmalschutzgesetz – DMSG) geändert wird (1899 der Beilagen)

16. Punkt

Bericht des Kulturausschusses über den Entschließungsantrag 590/A (E) der Abgeordneten Dr. Michael Krüger und Genossen betreffend Denkmalschutz für historische Gärten und Parks (1900 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nunmehr kommen wir zu den Punkten 15 und 16 der Tagesordnung. Die Debatte darüber wird unter einem durchgeführt.

Herr Abgeordneter Dr. Krüger hat auf eine Berichterstattung verzichtet, sodaß er sich selbst den Weg für den ersten Debattenbeitrag freimacht. – Bitte, Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung.

19.15

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Aufgrund der Redezeitbeschränkung in aller Kürze zum Denkmalschutzgesetz. Zunächst verweisen wir in formeller Hinsicht auf die Stellungnahme des Bundeskanzleramtes, die besagt, daß dieses Gesetz, das aus dem Ministerium der Frau Bundesministerin stammt, den Tiefpunkt einer langen kasuistischen Regelungsflut bedeutet. Tatsächlich hat sich der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes sehr eingehend mit der Novelle befaßt und an dieser Novelle in formeller Hinsicht, aber auch inhaltlich kein gutes Haar gelassen.

So wird bemängelt – und dieser Kritik können wir uns anschließen –, daß eine Fülle unbestimmter Gesetzesbegriffe eingeführt wird, und zwar über die bisherige Terminologie unbestimmter Gesetzesbegriffe hinaus. Da finden sich auf einmal Worte wie "allenfalls", "eigentlich", "wahrscheinlich", also Worte, die in Gesetzen nichts verloren haben. Sie kennen das Legalitätsprinzip, das besagt, daß die gesamte Verwaltung nur aufgrund der Gesetze zu vollziehen ist. Wie können aber Gesetze vollzogen werden, deren Inhalte so schwammig sind, daß sie niemand versteht, Gesetze, die in der Praxis durch so schwammige Begriffe wie "allenfalls", "eigentlich" und "wahrscheinlich" nicht anwendbar sind? Was sind das für Gesetze, wenn sie der normalsterbliche Bürger nicht versteht und selbst Geschulte, wie etwa die Beamten des Verfassungsdienstes, einzelne Bestimmungen nicht nachvollziehen können? Das in formeller Hinsicht. Allein aus diesem Grund erfolgt schon eine Ablehnung.

Aber auch in materieller Hinsicht ist es kein großer Wurf, Frau Bundesminister. Es ist insbesondere zu beklagen, daß der, der in ein Denkmalschutz-Verfahren mit einbezogen wird, nämlich der Normunterworfene, der Normadressat, der Besitzer eines Denkmals oder eines potentiellen Denkmals, unter die Räder kommt. Er hat überhaupt keine geeignete Rechtsstellung, seine Rechte gibt es sozusagen gar nicht. Das sind eigentlich Reste eines starken Obrigkeitsdenkens, einer strikten Über- und Unterordnung.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir lehnen das Gesetz nicht in allen Punkten ab. Sie wissen, alle Klubs haben den Brief der Historikerkommission bekommen. Die Historikerkommission hat davor gewarnt, daß unter Umständen private Firmen Archivinhalte, deren Rechtsvorgänger in der NS-Ära betreffend, unterdrücken könnten. Das geht natürlich nicht, weil eine Historikerkommission nur dann tätig werden kann und den Sachverhalt beurteilen kann, auch im Sinne der Firmen, im Sinne einer Aufarbeitung dieser traurigen Geschichten, wenn der Zugang zu diesen Archiven gewährleistet ist. Daher ist diese vorläufige Unterschutzstellung sicher zu begrüßen. Wir verlangen hier eine getrennte Abstimmung, und in diesem Umfang werden wir zustimmen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Denkmalschutz kann keine Einbahnstraße zugunsten der Öffentlichkeit und zu Lasten des Eigentümers des Denkmals sein. Eine Unter-Denkmalschutz-Stellung bedeutet ja eine erhebliche Belastung auch für den einzelnen. Wir finden es daher nur recht und billig, wenn der einzelne nicht nur eine finanzielle Bürde aufgrund der Erhaltungspflicht, der Beschränkung des Verkaufes aufgelastet bekommt, sondern ihm auch eine Besserstellung in steuerlicher Hinsicht zuteil wird. Wir verlangen daher, daß der Besitzer eines Denkmals von der Grundsteuer befreit wird. Das ist sehr wichtig, insbesondere auch jetzt, wo die historischen Gärten mit einbezogen werden.

Uns von den Freiheitlichen freut es, daß diese Unter-Denkmalschutz-Stellung der historischen Gärten mit einbezogen wird. Ich glaube, es ist wichtig, daß man signalisiert, daß der, der ein Denkmal besitzt, nicht nur der Dumme ist, indem er eine gewisse steuerliche Entlastung insofern zugesprochen bekommt, als sein Denkmal, seine Liegenschaft von der Grundsteuer befreit wird.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Krüger und Kollegen betreffend Grundsteuerbefreiung von Denkmalen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Grundsteuerbefreiung von Denkmalen, die unter Denkmalschutz stehen, vorsieht.

*****

(Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.20

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der zuletzt verlesene Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlung mit einbezogen.

Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Cap mit einer gewünschten Redezeit von 5 Minuten. – Bitte.

19.20

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Ich glaube, wir hatten im Kulturausschuß ausführlich Gelegenheit, uns noch einmal mit dieser Materie auseinanderzusetzen. Ich denke, daß es für unsere kulturelle Identität sehr, sehr wichtig ist, daß es gerade in diesem Bereich, nämlich im Bereich des Denkmalschutzes, wirklich sinnvolle und wirksame Regelungen gibt. Ich glaube, daß das im großen und ganzen garantiert ist, daß die Anregungen in vielen Bereichen aufgenommen wurden, vor allem was die Wünsche der Historikerkommission betroffen hat.

Wir hatten auch eine Diskussion über die Frage der Verfahrenskonzentration, der Entscheidungen des Gewerbereferenten, der betrieblichen Nutzung denkmalgeschützter Objekte und, wie zu erwarten sein wird, der Inanspruchnahme der Parteienstellung des Bundesdenkmalamtes. Ich glaube, daß auch diesbezüglich mit einer sehr umfangreichen und sehr plausiblen Begründung die Bedenken ausgeräumt wurden.

Es ist hier in einer sehr konstruktiven Form ein sehr sinnvolles Gesetz ausgearbeitet worden. Ich möchte noch einmal hervorheben, daß hier wirklich in einer sehr konstruktiven Form zusammengearbeitet wurde, um dieses Ergebnis vorlegen zu können, und hoffe jetzt, daß es wirklich zur Zufriedenheit aller umgesetzt und vollzogen wird. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Khol.)

19.22

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Schmidt. – Bitte.

19.22

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes – dezimiertes Haus! Für Liberale ist die Assoziation Veränderung, Weiterentwicklung immer eine positive. Das gehört sozusagen zu unserem Lebensgefühl. Trotzdem ist für uns Denkmalschutz wichtig. Ich sage deswegen "trotzdem", weil Denkmalschutz doch eher die Assoziation zu Bewahrung und ähnlichem ist.

Ich sage das deswegen, weil Denkmäler als Zeugen der Vergangenheit einen Stellenwert haben, vor allem aber auch Baudenkmäler. Ich glaube überhaupt, daß Baudenkmäler die aussagekräftigsten historischen Quellen sind. Allerdings – und das muß man sehen, und das ist ja auch der Zugang, mit dem man an die Gesetzgebung herangehen muß – gibt es hier ein Spannungsverhältnis von Denkmalschutz auf der einen Seite, dynamischer Stadtentwicklung auf der anderen, Altbauerhaltung gegen Neubaubedürfnis, vor allem aber – und das ist uns Liberalen sehr wichtig – gibt es auch ein Spannungsverhältnis zum Eigentumsrecht.

In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen ein paar Sätze aus der Stellungnahme des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages zitieren, die ich deswegen zitiere, weil ich diese Meinung teile. Es ist eine Stellungnahme, die sich genau auf dieses Spannungsverhältnis und auf das Eigentumsrecht bezieht – ich zitiere –:

"Da durch eine Unterschutzstellung die wirtschaftlichen Verfügungsmöglichkeiten des Eigentümers sehr weitgehend beschränkt werden, müßte – nach den für jede Enteignung anerkannten Prinzipien – im Denkmalschutzgesetz unbedingt eine angemessene Entschädigung des Eigentümers vorgesehen werden, um die drastischen Konsequenzen des Denkmalschutzes – die Entziehung der Verwertbarkeit eines Gutes – erträglich zu machen. Leider wurde auch im nun vorliegenden Entwurf keine derartige Entschädigung vorgesehen." – Auch in der Regierungsvorlage nicht.

"Beim Kulturgut liegt die Erteilung einer Ausfuhrbewilligung derzeit allein im Ermessen des Bundesdenkmalamtes: Das Bundesdenkmalamt ,kann‘ die Ausfuhr bewilligen – oder nicht. Durch diese Bestimmung ist es für den Rechtsunterworfenen – den Ausfuhrwerber – nicht möglich, vorherzusehen, wie das Bundesdenkmalamt im Einzelfall entscheiden wird. Auch im neuen Entwurf" – also in der jetzt zu beschließenden Regierungsvorlage – "wird an diesem – rechtsstaatlich bedenklichen – freien Ermessen des Bundesdenkmalamtes festgehalten.

Trotz der gegen das bisherige Denkmalschutzgesetz und das Ausfuhrverbotsgesetz geäußerten massiven Kritik stellt der nun vorliegende Entwurf eines ,neuen‘ Denkmalschutzgesetzes – abgesehen von einigen geringfügigen Neuerungen – eine Wiederverlautbarung der bisherigen Gesetze dar. Sollte dieser Entwurf in der vorliegenden Fassung beschlossen werden, so würde damit die wichtige Chance vertan, auf diesem Gebiet eine sachlich angemessene, mit dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit im Einklang stehende Neuregelung eines wichtigen Rechtsbereiches zu schaffen." – Zitatende.

Ich lese selten aus Stellungnahmen oder aus Zeitungen vor. Ich denke nur, wenn gerade im Begutachtungsverfahren so konzentriert, auf die wesentlichen Punkte fokussiert Stellungnahmen abgegeben werden und man sie teilt, dann sollte man sie hier auch deponieren, und zwar nicht nur, um die eigene Meinung zu untermauern, sondern auch deshalb, weil – und das ist ja der Sinn eines Begutachtungsverfahrens – in diesem Begutachtungsverfahren auch die Synergien der Interessengruppen, der Betroffenen, der verschiedenen Ministerien zusammengefaßt wurden und dies das Ergebnis ist.

Ich sage Ihnen, Frau Ministerin, ich halte das deswegen für so schade – und daher eingangs mein Bekenntnis zum Denkmalschutz –, weil ich glaube, daß die Wirksamkeit des Denkmalschutzes ganz wesentlich auch davon bestimmt ist, wie die Einstellung der Gesellschaft, wie die Einstellung der Bevölkerung zur Erhaltung der Kulturgüter aussieht. Und eine entsprechende Einstellung der Bevölkerung, der Individuen, der einzelnen, die entweder selbst dafür aufkommen müssen oder dafür einen Beitrag leisten – und sei es über Steuerleistung –, werden Sie nur dann erreichen, wenn Sie ihnen einerseits Rechtsstaatlichkeit garantieren können, ihnen aber andererseits auch nicht das Gefühl geben, der Staat stellt eine Wertigkeit fest, aber die Lasten haben dann die anderen zu tragen. Das alles zusammen macht, wie ich glaube, nicht nur eine zuwenig ausreichende Akzeptanz für den Denkmalschutz aus, sondern auch ein Bewußtsein, das Sie in die richtige Richtung zu prägen versäumen.

Es kann niemand Verständnis dafür haben, wenn der Staat nur etwas verkündet, sich den Spielraum möglichst offen läßt und der einzelne/die einzelne im unklaren gelassen wird, was er/sie zu erwarten hat. Und deswegen lese ich Ihnen auch noch etwas aus der Stellungnahme des Verfassungsdienstes vor.

Ich will mich gar nicht allzusehr mit den unbestimmten Rechtsbegriffen auseinandersetzen. Abgeordneter Krüger hat – in diesem Fall aus meiner Sicht zu Recht – erwähnt, daß die vielen Begriffe, die hier verwendet wurden – Zitat Verfassungsdienst –, "eine Quelle der Rechtsunsicherheit und damit des Kostenrisikos" sind. "Verfassungsrechtlich ist eine derartige Anhäufung von unbestimmten Rechtsbegriffen im Hinblick auf Artikel 18 B-VG entschieden abzulehnen." – Ich glaube, deutlicher kann man es wohl nicht sagen.

Es ist schon richtig, daß das alles Stellungnahmen sind, die sich auf den Ministerialentwurf bezogen haben. Und ich gebe schon zu, daß Sie manches davon für die Regierungsvorlage verändert haben – aber viel zuwenig. Das heißt, die Kritikpunkte, die hier angebracht wurden, bestehen auch heute, auch nach Vorliegen dieser Regierungsvorlage zu Recht.

Dann möchte ich noch etwas erwähnen, was mich stört. Diese Regierungskoalition hat eine Unkultur der Begutachtungsfristen einreißen lassen, die nicht einmal mehr wahrgenommen wird. Das heißt, auch bei diesem Gesetz war die Begutachtungsfrist sehr kurz. Am 12. November 1998 ist der Entwurf im Bundeskanzleramt eingelangt, und das Ende der Begutachtungsfrist war mit 3. Dezember 1998 festgelegt. Es ist wirklich unmöglich, daß die befaßten Stellen in dieser Zeit eine ernstzunehmende Stellungnahme zu einem solchen "Waschl" ausarbeiten. Das ist nicht möglich, wenn man das seriös machen will. Das Begutachtungsverfahren hat aber einen Sinn, es hat einen demokratiepolitischen, es hat einen rechtspolitischen Sinn. Und daher ist es einfach nicht in Ordnung, wie unernst Sie diese Errungenschaften – und ich sage wirklich: Errungenschaften – der Gesetzgebung und des Gesetzgebungsprozesses nehmen. Das alles deutet auf eine Haltung hin: Wir haben eh eine Zweidrittelmehrheit, wir können eh machen, was wir wollen, geben Auftrag hierhin, dahin und setzen uns dann mit Argumenten kaum mehr oder gar nicht auseinander.

Und auch deshalb, Frau Ministerin, glaube ich, gibt es keinen Grund, einer solchen Vorlage, die durchaus auch positive Dinge enthält, zuzustimmen. Ich sage "durchaus auch positive Dinge", weil ich zum Beispiel die Tatsache, daß Park- und Gartenanlagen nunmehr auch unter Denkmalschutz gestellt werden können, positiv sehe. Ich glaube, das war gut so. Ich glaube auch durchaus, daß dieses Institut der Verfahrenskonzentration an sich etwas Positives ist, denn das Bundesdenkmalamt ist ja nicht immer nur eine konstruktive Unterstützung für den Erhalt der Kulturgüter und der Baudenkmäler, sondern hat ja auch oftmals einen völlig unsachlichen, hemmenden Einfluß auf bestimmte Dinge. Und daher soll man die Dinge nicht über einen Kamm scheren, bei vielem Positivem gibt es auch Negatives.

Die Verfahrenskonzentration kann daher ein Schritt in die richtige Richtung sein. Sehen Sie, jetzt bin ich sogar wieder die Verteidigerin des Bundesdenkmalamtes. Das Bundesdenkmalamt hat zwar Parteienstellung, aber meine Befürchtung ist, daß sich die Vertreter des Bundesdenkmalamtes, wenn in der Gesellschaft insgesamt keine Akzeptanz für diese Problematik vorhanden ist, wenn auch das Bundesdenkmalamt nur in einer Weise dotiert ist, daß es sich kaum rühren und somit kaum all seinen Aufgaben nachkommen kann, wie es notwendig wäre, denken: Wir haben zwar Parteienstellung, aber wenn das sowieso nicht so erwünscht ist, schicken wir niemanden hin, nominieren wir gar keinen Sachverständigen und lassen das einfach laufen.

Also daß diese Praxis auch einreißen könnte, befürchte ich durchaus, je nachdem, wie die Signale gegeben werden. Daher hätten wir den Vorschlag gemacht – aber ich bringe den Antrag hier im Plenum gar nicht mehr ein; wir haben ja im Ausschuß darüber diskutiert, und die Akzeptanz war nicht da – und es für durchaus sinnvoll gehalten, eine Bestimmung aufzunehmen, daß das Bundesdenkmalamt jedenfalls zu hören ist. – Gut, es ist nicht geschehen.

Ich wollte nur anmerken, daß ich durchaus auch positive Dinge in dieser Regierungsvorlage sehe.

Zu einem anderen Punkt, der die Bestimmungen über die Bewilligung von Ausfuhren betrifft. Ich sehe auch darin Positives und glaube, daß in diesem Fall die Liberalisierung des bisherigen Ausfuhrverbotsgesetzes sinnvoll ist. Im übrigen hat auch die EU das Ihre dazu beigetragen. Das war ja auch immer ein Aspekt für uns Liberale, warum wir uns als Mitglied dieser Staatengemeinschaft sehen wollten, weil wir wußten, daß auch positive Effekte der Deregulierung damit verbunden sind. Wir haben ja nicht geahnt, daß diese Regierung mehr Interesse daran hat, ihre eigene politische Unkultur nach Europa zu transportieren, als daß sie das dazu benützt, eine Deregulierung durchzuführen. In diesem Fall hat es einen durchaus positiven Effekt gehabt.

Ich glaube aber trotzdem, daß es nicht weit genug geht und daß auch die Rechtssicherheit nicht ausreichend ist. Die Tatsache, daß es Wertobergrenzen gibt, die so angesetzt sind, daß ich davon ausgehe, daß fast alles ausfuhrbewilligungspflichtig ist, wird vielleicht der Sache nicht so sehr dienen, wie es sein sollte. Vor allem ist hier wieder der Gesetzesbegriff unbestimmt. Das Denkmalamt kann eine solche Bewilligung erteilen. Ich habe nichts dagegen, wenn den zuständigen Stellen ein Spielraum gegeben wird. Ich halte es für durchaus gut, daß man nicht alles bis ins letzte und bis ins kleinste regelt. Wenn aber eine solche Kumulierung der unbestimmten Begriffe mit einer Kannbestimmung kombiniert ist, dann wird es gefährlich. Wenn es heißt "öffentliches Interesse" – wir wissen alle, was unter öffentlichem Interesse alles subsumiert sein kann –, wenn es heißt "berücksichtigungswürdige Gründe" und ich weiß nicht was alles und dann noch eine Kannbestimmung dazukommt, dann ist damit meiner Meinung nach der Rechtssicherheit – nämlich auch der Rechtssicherheit für den Ausfuhrwerber und die Ausfuhrwerberin – nicht gedient. Das sollte aber die Aufgabe eines Gesetzes sein. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Nur eine Anregung daher: Wir sollten doch auch einmal darüber diskutieren, ob nicht dieses Institut, wie es in Deutschland eingeführt ist, nämlich die Führung von Listen, erstrebenswerter ist als das, was Sie jetzt einmal mit Ihrem Katalog, der bis zum Jahre 2006 oder 2009 fertig sein soll, angedacht haben. Das mag auch eine Variante sein, aber jene Listen, die auch öffentlich einsehbar sind, bringen meiner Meinung nach derjenigen und demjenigen, die sich für ein solches Kulturgut interessieren, eine ganz andere Information, nämlich auch eine vorausschauende. Man weiß, welche Risiken man eingeht und womit man zu rechnen hat. Ich würde das für sehr sinnvoll halten.

Letzter Punkt: Sie wissen, daß im Juli in London jene Kunstgegenstände versteigert werden, die den Erben Rothschilds restituiert wurden. Ich glaube, daß durchaus Interesse Österreichs daran bestehen könnte, den einen oder anderen Kunstgegenstand wieder nach Österreich zu holen. Ich frage Sie: Welche Vorsorgen haben Sie in diesem Zusammenhang getroffen – abgesehen davon, daß die Restitution überfällig war? Haben Sie zum Beispiel an ein Sonderbudget gedacht? Haben Sie in Ihrem Ressort überhaupt budgetäre Vorkehrungen getroffen? Haben Sie Gespräche mit Ressortkollegen geführt? Wie werden Sie darauf reagieren, daß diese Versteigerung im Juli in London stattfindet? Oder aber haben Sie das Gefühl, daß man sich darum gar nicht mehr zu kümmern bräuchte? Es würde mich sehr interessieren, wenn Sie uns das heute anläßlich Ihrer Stellungnahme hier auch erläutern würden.

Als Grund dafür, warum wir dieser heutigen Vorlage nicht zustimmen werden, darf ich noch einmal ein Zitat, in dem Fall wieder vom Verfassungsdienst, bringen: "Zusammenfassend" – so sagt er in seinen letzten drei Zeilen – "kann gesagt werden, daß abgeraten wird, den vorliegenden Entwurf als Regierungsvorlage einzubringen. Vielmehr wird empfohlen, im Sinne der Deregulierung einen modernen Entwurf eines Denkmalschutzgesetzes zu erarbeiten."

Sie haben zwar diesen Entwurf nicht eins zu eins als Regierungsvorlage eingebracht, aber eines haben Sie nicht getan: Sie haben nicht die Chance genützt, uns einen modernen Entwurf eines Denkmalschutzgesetzes zur Beschlußfassung vorzulegen. Und aus diesen Gründen können wir leider nicht zustimmen. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

19.36

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Herr Abgeordneter Morak. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

19.36

Abgeordneter Franz Morak (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Frau Dr. Schmidt! Naturgemäß sind wir anderer Meinung als Sie. Wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen, und zwar freudig. Lassen Sie mich ein paar Anmerkungen zum Thema Denkmalschutz machen, und zwar zur Vermittlung des Begriffes "Denkmalschutz".

Ich glaube, daß dabei auch ein semantisches Problem eine Rolle spielt. Der Begriff "Denkmalschutz" vermittelt eine Form von Inaktivität, keine Offensive, kein Engagement. Irgendwie ist der Begriff undynamisch. Aber gerade das Gegenteil davon ist wahr. Der angewandte Denkmalschutz ist ein wesentlicher Impulsgeber für die Arbeitswelt und sichert Arbeitsplätze. Denken Sie an das Restaurieren von alten Bauwerken! Für die Sanierung dieser Gebäude sind hochqualifizierte Handwerker notwendig, nämlich für das Sanieren der Mauer, des Stuckes, des Eisens, der bildenden Kunst, des Holzes, der Tapisserien und so weiter. Arbeit ist in diesem Bereich maschinell nicht substituierbar. Das heißt also, wir brauchen dort jeden einzelnen Arbeiter. Eine Unmenge von Know-how fließt ein, in den verschiedensten Kulturtechniken, in den verschiedensten Arbeitstechniken, in den verschiedensten Wissensformen um die Materie und natürlich auch für die Bauwirtschaft.

Zweitens: Wir reden im Denkmalschutz – das ist heute schon mehrmals angedeutet worden, auch von Ihnen, Frau Dr. Schmidt – von Werten: historischen Werten, ästhetischen Werten, aber natürlich auch ideellen Werten, auch von der Wertigkeit der Landschaft zum Beispiel im Denkmalschutz: Das heißt, die Bauten, die wir kennen, die denkmalgeschützt sind und bis 2009 auch aufgelistet sein werden, veredeln eine Landschaft. Sie vermitteln ein anderes Lebensgefühl, ein anderes Raumgefühl, ein Gefühl der Geborgenheit, das menschliche Maß. Es ist auch klar, daß die Menschen eher wegen Schönbrunn, der Karlskirche oder des Belvederes nach Wien kommen und nicht unbedingt wegen der Gebäude Am Schöpfwerk. (Abg. Dr. Schmidt: Vor allem auch nicht wegen des Hundertwasser-Hauses!) Ich erinnere hierbei an ein Zitat des Bildhauers Hrdlicka, der sagte: Wenn man in Italien die Denkmäler abtragen würde, würde kein Italiener mehr nach Hause finden.

Der größte Teil des Denkmalbestandes wird von Privaten und von der Kirche finanziert und gehört Privaten und der Kirche. Das sind ungefähr 75 Prozent. 25 Prozent sind in öffentlicher Hand, wobei gerade der Bestand der Kirche – logischerweise wegen der Kubatur – der kostenintensivste ist. Wenn wir also heute im Radio, im Fernsehen von den Kirchenaustritten hören und somit immer weniger Leute Kirchensteuer bezahlen, so heißt das, daß mittelfristig bis langfristig eine Investitionslawine auf uns zukommen wird. Man sollte das nicht unterschätzen. Augenblicklich gibt es noch hervorragende geschäftstüchtige Stifte und Klöster, die sich selbst erhalten können aufgrund der Produktion, die sie dort haben. Aber das wird möglicherweise nicht immer so anhalten.

Grundsätzlich ist bei der historischen Substanz ein ökonomischer und kreativer Sinnstiftungsanteil immer wichtiger. Nur die Wirtschaftskraft der diversen Unternehmen und der diversen Hauserhalter und ein Nutzungskonzept für diese Bauten erlauben dem Staat einen Budgetansatz, den wir jetzt vorfinden. Ich sage Ihnen hier nur einen Vergleich: Die Restaurierung der Votivkirche wird 480 bis 500 Millionen Schilling kosten. Der Budgetansatz für den Denkmalschutz beträgt 150 Millionen Schilling. Also der sprichwörtliche Tropfen auf den heißen Stein ist ein Wasserfall dagegen. In diesem Fall gehören die Mittel entweder drastisch erhöht, oder wir müssen einen steuerlichen Ansatz finden. Das ist nicht nur mir eingefallen, sondern das fällt jedem ein – bis auf den Finanzminister, das muß man auch sagen.

Bedenken wir doch: Im Bereich des Denkmalschutzes bewegt 1 S 10 S, also den zehnfachen Betrag, und die Förderung macht maximal 10 bis 11 Prozent aus, und die holt sich der Finanzminister über die Mehrwertsteuer dann wieder zurück. Ich glaube, in Zukunft werden wir mittelfristig bis langfristig nicht darum herumkommen, entweder die Transferleistungen zu erhöhen oder – für uns natürlich besser – einen neuen steuerlichen Anreiz zu schaffen, zum Beispiel Streichung der Mehrwertsteuer auf Arbeiten, die im Rahmen des Denkmalschutzes geleistet werden. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Dr. Cap.)

19.41

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. Gleichfalls freiwillige Redezeitbeschränkung von 5 Minuten. (Abg. Dr. Petrovic: 2!) 2 genügen. – Bitte.

19.41

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Inhaltlich kann ich mich praktisch in allem Frau Dr. Schmidt anschließen. Ich hätte mir gerade von einem Denkmalschutzgesetz so um die Jahrtausendwende eigentlich auch mehr erwartet.

Was ich vor allem vermisse, ist ein dynamischerer Ansatz. Ich verkenne nicht, daß das mit diesem Entwurf auch versucht wurde. Man wird sehen, wieviel in der Praxis damit möglich ist. Ich würde mir wünschen – aber ich weiß, daß das in Zeiten wie diesen nicht dem Trend des Marktes entspricht –, daß man auch gegen einen widerstrebenden Eigentümer oder einen Eigentümer, der die Umsetzung der Interessen der Allgemeinheit auf Erhaltung von Kulturobjekten aus bestimmten Gründen vereitelt, aufgrund des Denkmalschutzes vorgehen kann, das heißt im Sinne einer Erhaltungs- oder sogar Wiederherstellungspflicht agieren kann. Es scheint mir so zu sein, daß die Denkmalschützer oft den vollendeten Tatsachen hinterdrein laufen.

Was ich ausdrücklich hervorhebe und positiv finde und worüber ich mich sehr gefreut habe, ist die Möglichkeit, auch Wirkungsstätten berühmter Künstlerinnen und Künstler, die vielleicht als Objekte nicht unbedingt in höchstem Maße schützenswürdig sind, jetzt gebührend zu würdigen. Ich denke, daß dieser Passus ganz besonders in bezug auf die sogenannte Klimt-Villa in Wien Unter St. Veit angewendet werden kann. Ich weiß auch, daß sich die Betroffenen, die sich in dieser Woche dort getroffen haben, sehr gefreut haben, daß ein entsprechender Antrag bevorsteht. Gerade wenn ich an Wien und das Wirken Gustav Klimts denke und die Tatsache, daß es die letzte Wirkungsstätte Klimts ist, die es in Wien noch gibt, zu der täglich ausländische Touristinnen und Touristen pilgern, dann, meine ich, sind diese Klarstellung vor allem auch in den Erläuterungen und der Verweis im Text auf die historische Dokumentation ganz wichtig.

Aus Gründen der Zeitökonomie erspare ich es mir, eine gesonderte Abstimmung darüber zu verlangen. Wie gesagt, diesen Passus halte ich für ausgesprochen positiv. Ich hoffe, daß damit jetzt das künftige Schicksal der Klimt-Villa im Sinne einer Erhaltung besiegelt ist. – Danke. (Beifall bei den Grünen und beim Liberalen Forum.)

19.44

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt jetzt Frau Bundesministerin Gehrer. – Bitte.

19.44

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich glaube, daß mit diesem Denkmalschutzgesetz ein weiterer wichtiger Schritt in die richtige Richtung gelungen ist. Wir haben erstens mit dem Ausfuhrverbotsgesetz, das wir jetzt den EU-Richtlinien angepaßt haben, EU-Konformität erreicht. Die Ausfuhren sind leichter möglich. Wir haben aber trotzdem die Möglichkeit, bei Gegenständen, die ausgeführt werden könnten, mit einem Denkmalschutzverfahren einzuschreiten, und zwar für den Fall, daß es für Österreich wichtig ist, daß sie nicht ausgeführt werden. Es gibt zwar für Ölgemälde Grenzen, es gibt auch für Aquarelle Grenzen, es ist aber immer noch möglich, ganz besonders wichtige Kulturgegenstände mit einem Denkmalschutzverfahren zu schützen.

Ich finde es auch besonders wichtig, daß wir mit diesem Denkmalschutzgesetz Unsicherheiten aufheben, und zwar die Unsicherheit, was per Gesetz unter Denkmalschutz steht. Bis zum Jahre 2010 werden Listen erstellt, wo alle Gebäude im öffentlichen Besitz aufgelistet werden, die unter Denkmalschutz stehen. Damit wird die Rechtsunsicherheit, daß jedes öffentliche Gebäude automatisch unter Denkmalschutz steht, aufgehoben. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiger Schritt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Was mich auch freut, ist, daß wir die Wirtschaftlichkeit als Kriterium eingeführt haben. Ich glaube, das ist ein wichtiger Schritt. Ein Denkmal muß auch leben können. Ich glaube, es muß immer auch so sein, daß bei einem denkmalgeschützten Gebäude gewisse wirtschaftliche Kriterien auch noch eine Rolle spielen müssen. In diesem Zusammenhang gibt es die Teilunterschutzstellung, die es früher nicht gegeben hat; auch ein weiterer wichtiger Schritt. Was mich auch freut, ist, daß wir als Kriterium die besonderen geschichtlichen Zusammenhänge eingeführt haben, die auch ein Grund dafür sein können, etwas unter Denkmalschutz zu stellen.

Wir haben die Gutachten, die Stellungnahmen, die gekommen sind, sehr ernst genommen. Wenn Sie den ersten Entwurf mit dem vergleichen, was jetzt vorgelegt worden ist, dann werden Sie sehen, daß sehr viele Änderungen vorgenommen worden sind, sehr viele Bestimmungen und nähere Erläuterungen enthalten sind. Alles kann man allerdings nicht ganz genau beschreiben. Wenn man geschichtlich, künstlerisch und kulturell als Kriterium hat, dann kann man nicht alles bis ins letzte Detail wirklich festschreiben. Wir haben wirklich versucht, alle Einwendungen ernst zu nehmen.

Ich möchte meinen Mitarbeitern, Herrn Ministerialrat Dr. Helfgott und Sektionschef Dr. Wran, wirklich danken, es war sehr viel Arbeit. Es war sehr viel Arbeit, dieses Gesetz zu erstellen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ sowie dem Liberalen Forum.)

Meine Damen und Herren! Ich freue mich, daß dieses Gesetz heute beschlossen werden kann. Ich freue mich, daß wir auch die historischen Gärten mit einem eigenen Verfahren unter Denkmalschutz stellen können. Ich freue mich darüber, daß wir eine breite Zustimmung bekommen und daß wir bei dem Punkt mit den Archiven eine noch breitere Zustimmung bekommen. Denkmäler prägen unsere Landschaft. Denkmäler sind ein wichtiger Teil unserer Tourismuswirtschaft. Denkmäler sind ein wichtiger Teil der Identität eines Volkes, eines Landes. Ich freue mich, wenn wir mit diesem Denkmalschutzgesetz noch etwas mehr zur Erhaltung unserer Denkmäler beitragen können. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.47

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Posch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

19.47

Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Das vorliegende Denkmalschutzgesetz enthält nach meinem Dafürhalten sechs wichtige Punkte; Sie haben sie ja teilweise schon genannt. Das eine ist das Ausfuhrverbotsgesetz. Das zweite ist, daß nach § 2 Abs. 4 die gesetzliche Vermutung der Unterschutzstellung wegfällt und statt dessen bis zum Jahre 2010 das Bundesdenkmalamt einen Kataster erstellt, in dem die Denkmäler fortgeschrieben werden. Der dritte Punkt ist die teilweise Unterschutzstellung von Denkmälern. Ein weiterer Punkt sind die Ausweitung des Denkmalschutzes auf historische Garten- und Parkanlagen und Schaffung einer Verfassungsbestimmung. Insgesamt gibt es 56 solcher Anlagen in Österreich. Das ist insofern wichtig, als die historischen Baudenkmäler und die damit verbundenen Parks eine untrennbare historische Einheit bilden.

Etwas problematisch ist § 5 Abs. 8. Das Ziel dieser Regelung ist die Verfahrenskonzentration, wobei die Entscheidung über den denkmalschutzrechtlichen Teil in Zukunft der Gewerbereferent treffen wird. Das ist das einzige, wo ich eine gewisse Befürchtung hege, daß dadurch dem Denkmalschutz zuwenig Gewicht eingeräumt wird, wobei man hinzufügen muß, daß zwar das Bundesdenkmalamt Sachverständige entsendet und auch Parteienstellung hat, aber ein gewisses Problem liegt da drinnen.

Zuletzt der Denkmalfonds nach § 33. Da wäre eine bessere Dotierung sicher wünschenswert. Aber insgesamt ist die Novelle eine gelungene Novelle, die den Denkmalschutz weiterbringt und das Gesetz aus dem Jahr 1923 wirklich abrundet. Dazu ist Ihnen herzlich zu gratulieren. (Beifall bei der SPÖ.)

19.49

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kurzmann. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.49

Abgeordneter Dr. Gerhard Kurzmann (Freiheitliche): Herr Vorsitzender! Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Mit dem neuen Denkmalschutzgesetz, das Sie heute mehrheitlich, wie wir gehört haben, beschließen werden, setzen Sie sich, Frau Bundesminister, selbst wohl kein Denkmal. Diese Regierungsvorlage, die ich hier in Händen halte, umfaßt zwar 234 Seiten und ist fast drei Zentimeter dick. Sie hält aber bei weitem nicht, was sie auf den ersten Blick verspricht.

Zum Vergleich: Das bisherige Gesetz war siebenseitig, das bayerische Denkmalschutzgesetz, das ich mir beschafft habe, findet ebenfalls auf sieben Druckseiten Platz. Als Lehrerin, Frau Bundesministerin, haben Sie Ihren Schülern wahrscheinlich in der Vergangenheit den alten Grundsatz beigebracht: "Quantität ist nicht gleich Qualität."

Zur gleichen Erkenntnis gelangt der Verfassungsdienst des Bundeskanzleramtes, der heute schon mehrfach zitiert wurde, der im Hinblick auf diesen Entwurf nüchtern feststellt – und ich möchte ebenfalls aus der Stellungnahme zitieren, und ich zitiere wörtlich – :

Der vorgelegte Entwurf ist aus legistischer Sicht gesehen nicht der Neubeginn einer modern konzipierten Regelung, sondern vielmehr der Schlußpunkt einer langen, immer kasuistischer und komplizierter gewordenen Regelungsflut. Anstelle einer zu erwartenden zeitgemäßen Neustrukturierung des Denkmalschutzrechtes wird im wesentlichen eine durch viel Quantitäten angereicherte Altfassung des Denkmalschutzgesetzes geboten. Angesichts der sich eröffnenden Möglichkeit zu einem Neubeginn im Denkmalschutzrecht wird davon abgeraten, einen letztlich veralteten und legistisch überfrachteten Text dem Parlament vorzulegen. – Zitatende.

Meine Damen und Herren! Nicht berücksichtigt ist in diesem Gesetz zweifellos der Schutz von Sammlungen als Einheit. Auch werden Sie, Frau Bundesministerin, mit diesen antiquierten Bestimmungen zur Haager Konvention nicht den Schutz von Kulturgütern im Kriegsfall sicherstellen können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Aus der Art, wie Sie im Ausschuß auf meine diesbezüglichen Fragen reagiert haben – vor allem auf die Frage, wie Sie mit Denkmalschutztafeln diesen Schutz sicherstellen wollen –, gewann ich den Eindruck, daß weder Sie noch Ihre Experten im Ministerium über das Schweizer GIS-System oder über die Koordinatenangaben auf zivilen und Militärkarten bei den Schweizern informiert waren.

Sie sollten sich, Frau Bundesministerin – damit komme ich schon zum Schluß –, ein Beispiel nehmen an den Herren Klima und Wittmann, die ursprünglich auch ein komplett untaugliches Archivgesetz vorgelegt haben, dieses aber in der Zwischenzeit überarbeiten ließen und in der nächsten Woche dem Verfassungsausschuß, so meine ich, ein brauchbares Archivgesetz vorlegen werden. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

19.53

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Brinek. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

19.53

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich bringe einen Abänderungsantrag ein. Angesichts des Umfangs bitte ich, Herr Präsident, diesen Antrag vervielfältigen und im Saal verteilen zu lassen, sodaß ich nur mehr den wesentlichen Kern verlesen muß. (Die Rednerin referiert kurz über § 3 Abs. 5 und Art. II Abs. 1 des Antrages; der gesamte Antrag hat nachstehenden Wortlaut.)

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Feurstein, Dietachmayr, Dr. Brinek, Kopf und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Denkmalschutzgesetz geändert wird (1899 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschußberichtes wird wie folgt geändert:

I.

1. In § 2 Abs. 1 Z 4 lautet der Klammerausdruck statt "(§ 24f)" "(§§ 24ff)".

2. In § 2 Abs. 3 lautet die Aufzählung der bescheidmäßigen Feststellungen "gemäß den obigen Absätzen 1 und 2, gemäß § 2a Abs. 5 und 6, § 4 Abs. 2 (in den Fassungen vor der Novelle BGBl. Nr. 167/1978), § 6 Abs. 2 und 5, § 9 Abs. 3 sowie § 25a".

3. In § 15 ist "§ 34" durch "§ 33" zu ersetzen.

4. In § 17 Abs. 1 Z 2 ist als zweiter Satz anzufügen:

"Dies hat auch in Fällen des § 16 Abs. 1 Z 3 zu geschehen, wenn eine Bewilligung gemäß der obigen Z 1 nicht erteilt wird."

5. In § 17 Abs. 4 ist der Klammerausdruck "(§ 2, § 2a, § 6)" auf "(§ 2, § 2a, § 6 und § 25a)" zu erweitern.

6. In § 17 Abs. 5 hat der Klammerausdruck zu lauten: "(bzw. die Durchführung eines Feststellungsverfahrens gemäß § 2, § 2a, § 6 oder § 25a)".

7. In § 25a lautet der Klammerausdruck statt "(§ 26f)" "(§ 26)".

8. In § 26 Z 2 lautet die Folge "gemäß §§ 2 Abs. 1 Z 1 und 2a Abs. 5" vollständig "gemäß § 2 Abs. 1 Z 1, § 2a Abs. 5 und § 25a".

9. In § 31 Abs. 1 hat der letzte Klammerausdruck vollständig zu lauten: "(allenfalls auch im Wege einer Ersatzleistung oder Förderung gemäß § 32)".

10. In § 35 Abs. 3 hat

a) nach "Abs. 1" die Bezeichnung "lit a" zu entfallen und

b) der Klammerausdruck "(§§ 17, 20, 22)" richtig "(§§ 17, 19, 22)" zu lauten.

11. In § 37 Abs. 2 Z 1 zweite Unterteilung hat die Paragrafenfolge "§§ 18, 19 und 22" vollständig "§§ 17, 18, 19 und 22" zu lauten.

12. In § 37 Abs. 6 ist nach den Worten "eine nachträgliche Bewilligung erteilt" die Wortfolge "oder bescheidmäßig feststellt, dass ein öffentliches Interesse an der Erhaltung eines Denkmals tatsächlich nicht besteht oder bestanden hat" anzuschließen.

13. Vor "Art. II" hat die Überschrift "Übergangsbestimmungen" zu entfallen.

14. In Art. III hat die Ziffer 1 zu lauten:

"In § 4 Abs. 1 Z 2, in § 5 Abs. 1 sowie in § 16 Abs. 2 ist das Wort "Archivamt" durch "Österreichisches Staatsarchiv" zu ersetzen."

II.

§ 3 Abs. 5 hat zu lauten:

"(5) Die Unterschutzstellung von Park- und Gartenanlagen auch hinsichtlich ihrer gestalteten Natur (§ 1 Abs. 12) kann nur durch Bescheid auf Grund der Bestimmungen dieses Paragrafen erfolgen. Zuvor ist auf wissenschaftlicher Basis ein gutächtliches Konzept zu erstellen, das planlich und beschreibend eine Klarstellung von Art und Umfang der Unterschutzstellung ermöglichen muss und sowohl den Istzustand als auch den anzustrebenden Sollzustand der Park- und Gartenanlage zu enthalten hat. Die Unterschutzstellung hat sich auf jenen Umfang der Park- und Gartenanlagen zu beschränken, die mit einem unbeweglichen Objekt, welches bescheidmäßig unter Denkmalschutz steht, in besonderer künstlerischer oder geschichtlicher Weise sowie auch räumlich verbunden ist. Soweit Park- und Gartenanlagen (mehrheitlich) nicht im Eigentum von Gebietskörperschaften stehen, kann eine Unterschutzstellung nur in jenem Umfang erfolgen, dem die (Mehrheit der Mit-)Eigentümer zustimmen (zustimmt). Dem Unterschutzstellungsbescheid ist – bei sonstiger Nichtigkeit – das Konzept als integrierender Bestandteil anzuschließen."

III.

Artikel II Absatz 1 hat zu lauten:

"(1) (Verfassungsbestimmung) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft."

*****

Meine Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich freue mich, daß wir damit 56 Gärten in die Bundeskompetenz übertragen, das heißt jene Gärten plus Objekte, die einem Gesamtkunstwerk entsprechen und der Nachwelt unbedingt erhalten bleiben sollen. Mit dem vorliegenden Abänderungsantrag ist sichergestellt, daß bezüglich privater Gärten die Unterschutzstellung nur mit privater Zustimmung erfolgen kann, damit unzumutbare Eingriffe in Eigentumsrechte unterbleiben.

Ich freue mich weiters, daß mit dieser Novelle einem Verlangen der Historikerkommission nachgekommen wurde, nämlich die Firmenarchive unter Denkmalschutz zu stellen, um sie damit der Nachwelt zu sichern – vorausgesetzt, Sie wollen das und es findet Ihre Zustimmung, Frau Bundesministerin.

Ich gehe auch davon aus, daß die Verhandlungen zum Archivgesetz, die künftig beim Bundeskanzleramt stattfinden werden, ebenso engagiert geführt werden. Dabei geht es unter anderem um die Rettung und Öffnung jener Archive, die die ehemaligen oder noch bestehenden Staatsbetriebe betreffen.

Lassen Sie mich, meine Damen und Herren, noch eine Bemerkung zu den zitierten, das Gesetzeswerk kritisierenden Stellungnahmen der Begutachter machen. Vielfach bilden diese einen, wie ich meine, rasterhaft eingeengten Zugang zur Legistik ab, der einer modernen Gesetzgebung nicht angemessen ist. In Österreich herrscht eine andere Rechtskultur, auch eine andere Rechtstradition, Herr Kurzmann. Sie können daher nicht eins zu eins die Gesetze des bayerischen Denkmalschutzes, der etwas anderes zu leisten und festzuhalten beabsichtigt, in die österreichische Gesetzgebung übertragen. (Abg. Dr. Kurzmann: Mir ist es ja nicht um die Inhalte gegangen, sondern um den Umfang!) Auch den Umfang können Sie nicht übertragen, weil das Denkmalschutzgesetz in Bayern etwas anderes leistet als bei uns. Bei uns leistet es mehr und umfaßt daher auch mehr. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich denke auch, daß die Stellungnahmen des Verfassungsdienstes dieses Faktum, diese Erkenntnis ignoriert und sich teilweise einem radikal rasterhaften Wissenschaftsverständnis verschrieben haben, wie es etwa der Wiener Kreis um die Jahrhundertwende für ganz bestimmte Zugänge zur Wissenschaft gepflogen hat. Bei so mancher Stellungnahme hatte ich den nachhaltigen Eindruck, daß sie mehr ein sprachpolizeiliches Unterfangen war und nicht wirklich versucht hat, den Sinn und die Absicht des Gesetzes zu verstehen.

Übrigens: Würden wir den vorliegenden Abänderungsantrag nicht einbringen und verabschieden, dann bliebe eine vom Verfassungsdienst übersehene wichtige Aufgabe unerfüllt, nämlich die, das verfassungsmäßige Inkrafttreten festzuhalten.

Ein wesentlicher Hinweis noch: Es war die Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs zu berücksichtigen, und daher hat sich das Gesetzeswerk zu dieser Komplexität entwickelt. Und so dick ist es nur, Herr Kurzmann, weil wir bis zur Beratung des Ausschusses von der Staatsdruckerei keine gedruckte Vorlage bekommen konnten, sondern nur das Manuskript der Sektion, wofür ich mich ausdrücklich bedanke. Ich bitte um Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.57

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Frau Abgeordnete Dr. Brinek hat auf einen Abänderungsantrag Bezug genommen und ihn zum Teil auch verlesen. Der Abänderungsantrag hat einen eher außergewöhnlichen Umfang. Ich habe daher ihrem Ersuchen entsprechend veranlaßt, daß der Antrag vervielfältigt und an die Mitglieder dieses Hauses verteilt wird. Er steht mit in Verhandlung.

Ich erteile jetzt Frau Abgeordneter Dr. Povysil das Wort. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

19.58

Abgeordnete Dr. Brigitte Povysil (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Aufgrund der kurzen Redezeit möchte ich mich nur mit einem Detailproblem des Denkmalschutzgesetzes beschäftigen.

Wir sind in Österreich zu Recht sehr stolz auf unsere archäologischen Fundstätten aus der Zeit des Altertums, sei es nun Carnuntum oder Lauriacum oder Flavia Solva. Immer wieder wird bei innerstädtischen Bauarbeiten auf Reste, Mauerreste von Stadtanlagen aus dem Altertum gestoßen, die uns vor allem eines ermöglichen, nämlich eine archäologische Beweisführung für Lage und Aufbau der damaligen Siedlungsanlagen. Es gibt im Denkmalschutz durchaus ausführliche gesetzliche Bestimmungen, wonach bei Bauarbeiten diese Funde sofort sichergestellt werden müssen. Doch wie schaut eigentlich die Realität aus?

Nehmen wir das Beispiel Graz. Es gab im Bereich des alten Nordtors eine alte Anlage. An dieser Stelle wurde eine wunderschöne neue Hotelanlage errichtet. Es wurde schnell gebaut. Das Bundesdenkmalamt der zuständigen Landesregierung war voll ausgelastet. Die Zeit war zu knapp, um rechtzeitig einen Archäologen für dieses Bauvorhaben abzustellen. Das Bauvorhaben konnte daher auch nicht gestoppt werden. Das alte Nordtor beziehungsweise das Fundament des alten Nordtors wurde zugunsten der neuen Hotelanlage zerstört. Da klaffen eben trotz guter legistischer Maßnahmen Theorie und Praxis weit auseinander, Frau Ministerin. Denn solange nicht genügend Mitarbeiter und solange nicht genügend Budgetmittel vorhanden sind, um neue städtische Bauvorhaben kontinuierlich beobachtend zu begleiten, werden viele Kulturgüter beseitigt, um Bauvorhaben im Sinne der Bauherren nicht zu verzögern. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Stadtarchäologen sind in der Folge bei ihrer Arbeit auf Vermutungen angewiesen, und der genaue archäologische Befund, der genaue archäologische Plan einer solchen Anlage geht verloren.

Im Sinne des Verständnisses unseres Landes als Kulturland, Frau Ministerin, möchte ich Sie daher auf diesen Mißstand aufmerksam machen, und ich ersuche Sie auch, die notwendigen personellen und budgetären Maßnahmen zur Abhilfe zu treffen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.00

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dietachmayr. Gleichfalls 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

20.01

Abgeordneter Helmut Dietachmayr (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Denkmalschutz und damit das Denkmalschutzgesetz mag für viele ein Randthema sein. Trotzdem sind das Kulturerbe und besonders die Baudenkmäler ein bestimmender Bestandteil unseres Lebens! Viele von ihnen sind zum Begriff, zum Symbol für eine Stadt, für ein Land, ja für unsere Kultur geworden.

Denkmalschutz und Denkmalpflege haben die Aufgabe, die Denkmäler, das Kulturerbe zu bewahren. Wirtschaftliche Bedeutung haben die Denkmäler in zwei Bereichen, nämlich erstens als Ziele für den Kulturtourismus indirekt durch ihre Umwegrentabilität und zweitens direkt als Beschäftigungspotential für die mit ihrer Instandhaltung und Reparatur besonders beschäftigten Dienstnehmer – ein außerdem sehr lohnintensiver Markt! Damit bleiben traditionelle Handwerksberufe und Handwerkstechniken erhalten, und es werden wichtige Erkenntnisse im Bereich der Architektur, aber auch im Bereich der Kunst- und Kulturgeschichte geschaffen.

Das österreichische Denkmalschutzgesetz wurde in seiner ersten Fassung am 25. September 1923 beschlossen. Aus Anlaß des 75. Jahrestages präsentierte das Bundesdenkmalamt im vergangenen Jahr die Broschüre mit dem Titel "Gerettet. Denkmale in Österreich". Ich gratuliere den Herausgebern zu dieser Broschüre, sie ist nicht nur graphisch gut gestaltet, sie liest sich auch inhaltlich fast wie ein Kriminalroman. Bei jedem beschriebenen Fall, egal ob das Schloß Hohenbrunn in St. Florian in Oberösterreich, die Brücke an der Wienzeile, das Kellerviertel in Heiligenbrunn im Burgenland, der Daringerhof in der Sieveringer Straße (Abg. Scheibner: Wissen Sie, was im Daringerhof eine Wohnung kostet?), ein Braunkohleförderturm in Fohnsdorf in der Steiermark, das Theater an der Wien oder die Antoniuskapelle in Großhöflein, handelt es sich jeweils um Objekte, die kurz vor dem Abbruch gestanden sind und erst in allerletzter Minute durch das Zusammenwirken von Denkmalschutz sowie privaten und öffentlichen Investoren gerettet werden konnten.

Meine Damen und Herren, im Hinblick auf die Zeit möchte ich nicht im Detail auf diese Novelle eingehen, das haben meine Vorredner schon getan. Ich möchte grundsätzlich sagen, daß wir mit diesem Denkmalschutzgesetz jene Instrumentarien schaffen, die es möglich machen, daß unseren Denkmälern in ausreichender Weise Schutz gewährt wird, gleichzeitig aber auch die Rechte der Eigentümer notwendigerweise besser als bisher gewahrt werden.

Gut erhaltene historische Stätten sind mit ihrem Kulturangebot zu Zielen eines wachsenden Kulturtourismus geworden. Nach Schätzungen der Welttourismusorganisation haben 37 Prozent aller Urlaube auch einen kulturellen Aspekt, die jährliche Wachstumsrate für Kulturtrips wird weltweit bis zum Jahre 2000 bei 15 Prozent liegen.

Meine Damen und Herren! Das kulturelle Erbe für die Zukunft zu bewahren ist eine Herausforderung für uns alle, für Eigentümer genauso wie für das Bundesdenkmalamt! Es ist aber auch eine gesellschaftliche Verpflichtung! Die Denkmäler gehören uns allen, daher tragen auch wir alle dafür Verantwortung! (Beifall bei der SPÖ.)

20.04

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Preisinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

20.04

Abgeordnete Dr. Susanne Preisinger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die historischen Gärten und Parkanlagen in Österreich befinden sich teilweise in einem äußerst schlechten Zustand, und zwar sowohl jene in öffentlichem Besitz als auch jene in Privatbesitz! Tag für Tag gehen teilweise unwiederbringliche Werte verloren. Es ist daher dringlich notwendig, daß die historischen Gärten und Parkanlagen als kulturelles Erbe Österreichs geschützt werden.

Obwohl in Österreich der Denkmal- und Kulturgüterschutz eine höhere Stellung genießt, darf es wirklich nicht so weit gehen, daß das private Eigentum völlig dem öffentlichen Interesse untergeordnet wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Denn dies kommt de facto einer Enteignung gleich. Dem Eigentümer wird also beinahe jede Möglichkeit einer Veränderung unbeweglicher Denkmäler genommen. Darüber hinaus wird dem Eigentümer eines Kulturgutes in rechtsstaatlich wirklich bedenklicher Weise untersagt, dieses sein Eigentum frei zu veräußern. Es wäre daher wirklich – noch einmal! – dringend notwendig, hier eine Abwägung vorzunehmen und dem öffentlichen Interesse das persönliche, private und wirtschaftliche Interesse der Eigentümer gegenüberzustellen. Der Entwurf für das neue Denkmalschutzgesetz berücksichtigt diese Bedenken leider überhaupt nicht. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ebenso wird die wirtschaftliche Nutzung durch den Eigentümer stark beschränkt. Bei derartig massiven Eingriffen in privates Eigentum wäre es daher dringend notwendig, dem Eigentümer eine angemessene Entschädigung zu bezahlen. Der Staat darf also, wie wir schon gesagt haben, keine Enteignungen vornehmen, ohne finanziell vorzusorgen.

Zum Abschluß: Aus diesen Gründen bedarf das Denkmalschutzgesetz in der vorliegenden Fassung dringend einer Überarbeitung. Die FPÖ kann daher diesem Entwurf leider nicht zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.07

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Ablinger mit 3 Minuten gewünschter Redezeit. – Bitte.

20.07

Abgeordnete Sonja Ablinger (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Kollege Morak hat gesagt, er werde diesem Gesetz freudig zustimmen. Man muß ja nicht immer freudig zustimmen, ich kann diesem Gesetz jedenfalls zustimmen. Warum nicht freudig? – Ich glaube – und das ist auch eine Kritik des Verfassungsdienstes –, daß dieses Gesetz zum Teil sehr schwierig zu lesen ist und unklare Formulierungen beinhaltet. Diese Kritik halte ich für berechtigt.

Aus vielen anderen Gründen, die heute schon genannt worden sind, kann ich jedoch zustimmen. Ein Punkt sei besonders erwähnt: Die vorläufige Unterschutzstellung von Archivalien finde ich richtig und notwendig, sie war auch ein besonderer Wunsch der Historikerkommission im Zusammenhang mit der Wiedergutmachung an Zwangsarbeitern. Das halte ich für richtig und ist unter anderem auch ein Grund für meine Zustimmung zu diesem Gesetz.

Sie haben, Frau Ministerin, sehr schön gesagt: Denkmalschutz muß leben! Das halte ich für einen ganz entscheidenden Punkt. Es gibt etwa in Großbritannien große und interessante historische Industrieanlagen, die – über den National Trust geschützt – die Geschichte der Industrialisierung verdeutlichen. Es wäre interessant, so etwas auch in Österreich zu realisieren.

Noch ein vorletzter Punkt: Eine Aufgabe und Herausforderung für den Denkmalschutz in Österreich ist meiner Ansicht nach die Kommunikation vor Ort, die manchmal sehr schwierig ist. Man hat etwa in den Diskussionen um das Weltkulturerbe in Österreich gesehen, daß es oft unterschiedliche Auffassungen zwischen dem Denkmalschutz und der Bevölkerung vor Ort gibt. Daran kann man, glaube ich, noch arbeiten.

Etwas Interessantes noch ganz zum Schluß: Kollege Morak hat einen Zusammenhang zwischen den Kirchenaustritten und den notwendigen Investitionen bei Kirchen hergestellt. Das habe ich sehr interessant gefunden. Entweder lautet also der zukünftige Slogan der Kirche "Tretet nicht aus, sonst verfallen unsere Kirchen!", oder es kommt vielleicht Bischof Krenn, der in Zusammenhang mit den Austritten oft genannt wird, jetzt beim Denkmalschutz eine besondere Verantwortung zu. Vielleicht können wir das irgendwann einmal noch in einem Gespräch klären. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.09

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt noch eine zweite Wortmeldung der Frau Abgeordneten Dr. Schmidt vor.

Frau Abgeordnete, Sie haben in dieser Debatte noch 7 Minuten Redezeit. (Abg. Dr. Schmidt: Ein bis zwei Minuten!) Also 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

20.09

Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum): Ich weiß, daß das keine Fragestunde ist, aber eine Debatte ist doch wohl auch dazu da, diesem Parlament die eine oder andere Information zu geben und in diesem Zusammenhang vielleicht auch eine Frage zu beantworten, vor allem dann, wenn es eine Frage ist, deren Beantwortung im öffentlichen Interesse liegt und vielleicht nicht nur im Interesse einer Fraktion dieses Hauses.

Ich glaube, man kann durchaus sagen, daß es im öffentlichen Interesse liegt, zu wissen, ob Sie, Frau Ministerin, betreffend die im Juli in London stattfindende Versteigerung der restituierten Kunstgegenstände, die wir der Familie Rothschild – spät genug! – zurückgegeben haben, Vorkehrungen getroffen haben.

Es würde mich interessieren. Ich erwarte mir nicht, daß Sie uns jetzt genaue Strategien erzählen – ich sehe schon ein, daß das nicht gut wäre –, aber ich hätte zumindest gerne gewußt, ob und – in groben Zügen – welche Veranlassungen getroffen wurden. Ich weiß, ich kann Sie nicht mit geschäftsordnungsmäßigen Mitteln dazu bringen, das zu beantworten, aber ich hielte es für einen Akt der Fairneß, daß Sie, da wir gerade darüber reden, ein Sachzusammenhang besteht und die Frage direkt vor uns liegt, uns darüber etwas sagen. – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

20.11

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es hat sich nochmals Frau Bundesministerin Gehrer zu Wort gemeldet. – Bitte.

20.11

Bundesministerin für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten Elisabeth Gehrer: Herr Präsident! Hohes Haus! Es ist eine ganz wichtige Frage, ob der Staat Österreich in der Lage ist, einige dieser wichtigen Kunstwerke wieder zu erwerben. Vor etlicher Zeit, vor einigen Monaten gab es bereits den Vorschlag, eine sogenannte Nationalstiftung zu gründen, die aus Mitteln verschiedener Bereiche dotiert in der Lage ist, derartige Ankäufe zu tätigen. Der Vorschlag zu einer solchen Nationalstiftung wird von mir im besonderen Maße unterstützt. (Demonstrativer Beifall des Abg. Dr. Fischer.)

Demnächst wird auch eine Diskussion mit dem Bundeskanzler darüber stattfinden. Ich glaube, daß die Nationalstiftung sehr wichtig ist, daß wir sie schnell gründen und die dafür notwendigen Mittel, die von den Betreibern dieser Nationalstiftung ins Gespräch gebracht wurden, schnell akquirieren sollten.

Darüber hinaus findet derzeit eine Diskussion statt, ob es möglich ist, mit zusätzlichen Budgetmitteln an einigen Versteigerungen teilzunehmen. Es gibt diesbezügliche Wünsche einiger Museumsdirektoren. Ich muß jedoch ganz klar und deutlich sagen: In meinem Budget ist keine Vorsorge dafür getroffen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

20.12

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Es liegt dazu keine Wortmeldung mehr vor. Die Debatte ist geschlossen.

Ein Schlußwort der Berichterstattung wurde nicht verlangt.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschußantrag getrennt vornehme.

Wir stimmen zunächst ab über den Gesetzentwurf in 1899 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Feurstein, Dietachmayr und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Weiters liegen Verlangen der Abgeordneten Dr. Krüger und Genossen auf getrennte Abstimmung vor.

Ich werde daher zunächst über die von dem erwähnten Abänderungsantrag und von dem Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und dann über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Ich mache darauf aufmerksam, daß der Gesetzentwurf sowie der erwähnte Abänderungsantrag Verfassungsbestimmungen enthalten, und stelle daher zunächst im Sinne der Verfassung und der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Dr. Feurstein, Dietachmayr und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend § 25a eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für § 25a des Gesetzentwurfes in der Fassung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Feurstein, Dietachmayr und Genossen sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. Ich stelle die einstimmige Annahme fest.

Die Abgeordneten Dr. Feurstein, Dietachmayr und Genossen haben einen Abänderungsantrag betreffend § 5 Abs. 5 eingebracht.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür sind, um ein Zeichen der Zustimmung. (Ruf: § 3 Abs. 5! – Abg. Dr. Khol: Zur Geschäftsordnung! Bei uns steht § 3! Damit wir es nicht wiederholen müssen!) Was habe ich gesagt? (Ruf: § 5 Abs. 5!) Ich bitte um Entschuldigung, das war ein Irrtum.

Ich wiederhole, daß die Abgeordneten Dr. Feurstein, Dietachmayr und Genossen einen Abänderungsantrag betreffend § 3 Abs. 5 eingebracht haben.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Dieser Antrag ist einstimmig angenommen worden.

Schließlich stimmen wir ab über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes unter Berücksichtigung des Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Feurstein, Dietachmayr und Genossen.

Jene Damen und Herren, die dem ihre Zustimmung erteilen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Ich stelle ausdrücklich die verfassungsrechtlich erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Entwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Entwurf ist in dritter Lesung mehrheitlich bei Vorliegen der verfassungsmäßig vorgeschriebenen Zweidrittelmehrheit angenommen.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Krüger und Genossen betreffend Grundsteuerbefreiung von Denkmalen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir stimmen jetzt ab über den Antrag des Kulturausschusses, seinen Bericht 1900 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Wer für diese Kenntnisnahme ist, möge ein Zeichen geben. – Diese Kenntnisnahme erfolgt mehrheitlich. Der Bericht ist mehrheitlich angenommen.

17. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über die Regierungsvorlage (1831 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten (UOG 1993), das Universitäts-Organisationsgesetz, das Kunsthochschul-Organisationsgesetz, das Akademie-Organisationsgesetz 1988, das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten der Künste, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert werden (1915 der Beilagen)

18. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Entschließungsantrag 906/A (E) der Abgeordneten Maria Schaffenrath und Genossen betreffend Maßnahmen zur Erleichterung der Väterkarenz (1916 der Beilagen)

19. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 951/A der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Mutterschutzgesetz 1979 und das Elternkarenzurlaubsgesetz 1989 geändert werden (1917 der Beilagen)

20. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Entschließungsantrag 920/A (E) der Abgeordneten Dr. Volker Kier und Genossen betreffend geschlechtergerechten Sprachgebrauch in Verordnungen (1918 der Beilagen)

21. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 1039/A der Abgeordneten MMag. Dr. Madeleine Petrovic und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsmarktservicegesetz 1994 geändert wird (1919 der Beilagen)

22. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 716/A der Abgeordneten Mag. Dr. Heide Schmidt und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das B-VG geändert wird (1920 der Beilagen)

23. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 146/A der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Parteiengesetz, das Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates, das Klubfinanzierungsgesetz 1985, das Bundesgesetz über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984 und die Nationalratswahlordnung 1992 geändert werden (Förderung der Beteiligung von Frauen am politischen Leben) (1921 der Beilagen)

24. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Antrag 147/A der Abgeordneten Mag. Doris Kammerlander und Genossen betreffend ein Bundesverfassungsgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 geändert wird (1922 der Beilagen)

25. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Zweiten Bericht (III-179 der Beilagen) der Bundesregierung betreffend den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst (Gleichbehandlungsbericht) gemäß § 53 Bundes-Gleichbehandlungsgesetz; Berichtszeitraum: 1. Jänner 1996 bis 1. Juli 1997 (1814 der Beilagen)

26. Punkt

Bericht des Gleichbehandlungsausschusses über den Entschließungsantrag 959/A (E) der Abgeordneten Maria Schaffenrath und Genossen betreffend GründerInnenoffensive (1815 der Beilagen)

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Wir kommen jetzt zu den Punkten 17 bis 26 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Für all diese Punkte wurde auf eine mündliche Berichterstattung verzichtet.

Wir beginnen mit der Debatte.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Edith Haller mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 6 Minuten. – Bitte.

20.19

Abgeordnete Edith Haller (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Wie Sie gehört haben, stehen eine Materie zum Bundes-Gleichbehandlungsgesetz sowie weitere neun Tagesordnungspunkte zur Debatte. Ich möchte mich auf jene Punkte konzentrieren, die einwandfrei und klar beweisen, daß dieser Gleichbehandlungsausschuß immer mehr zum Alibiausschuß wird, was ich persönlich sehr bedauere.

Ich möchte mit den beiden Antragen 906/A (E) und 951/A beginnen, denen wir Freiheitlichen inhaltlich nicht unsere Zustimmung hätten geben können. Was aber ist passiert? – Man verweist sie an den Sozialausschuß, ohne vorher zu einer Meinungsfindung darüber im Gleichbehandlungsausschuß zu gelangen. Sie werden einfach an den Sozialausschuß verwiesen. Auf der Tagesordnung der letzten Sozialausschußsitzung in dieser Periode am 30. Juni sind sie natürlich nicht mehr zu finden, sind also praktisch verfallen! Noch dazu war beim Antrag 951/A eine Wiederholung der Abstimmung, ein sogenannter Reassumierungsbeschluß notwendig, damit die Zuweisung überhaupt möglich war. All das sind Dinge, die wir von der Opposition aus demokratiepolitischer Sicht nicht akzeptieren können. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Antrag 147/A betrifft Vereinbarkeit von Familie und politischer Tätigkeit. Es geht darin um eine sechsmonatige Karenzierungsmöglichkeit aufgrund der Geburt eines Kindes und eine anschließende neuerliche Mandatszuweisung. Wir Freiheitlichen wären sehr dafür! Was aber passiert? – Er wird dem Verfassungsausschuß zugewiesen. Natürlich gehört er dorthin, aber auch dieser verfällt dadurch! Außerdem ist es ja nicht unbedingt so, daß ein Antrag dann, wenn er wirklich dem richtigen Ausschuß zugewiesen ist, Aussicht auf Behandlung hat. Ich werde Ihnen das in nächster Folge an der Regierungsvorlage beweisen.

Bei der Regierungsvorlage werden wir Freiheitlichen getrennte Abstimmung verlangen. Sie ist insgesamt kein großer Wurf geworden und eher zahnlos, aber es sind darin Punkte enthalten, die auch unsererseits zu befürworten sind, etwa jene Maßnahmen und Sanktionen, die bei sexueller Belästigung, vor allem Belästigung durch Dritte, aufscheinen. Wir sind ebenfalls dafür, daß bei Verdacht auf sexuelle Belästigung die Anzeige der Disziplinarkommission zugeleitet werden muß und nicht nur kann und daß dasselbe auch an Universitäten zu passieren hat. Und wir sind weiters dafür, daß Rechtspraktikantinnen in diesen Komplex mit einbezogen werden.

Aber, Frau Bundesministerin, Sie können sich sicher an den Fall Seitz-Brandstötter erinnern, bei dem es um die Neubesetzung der Leitung der Abteilung I/A/8 im Wissenschaftsministerium gegangen ist. Damals wurde bei einwandfrei gleich hoher Qualifikation ein Mann vorgezogen, der – zufälligerweise natürlich! – der Schwager des Wiener Bürgermeisters Dr. Häupl ist. (Abg. Dr. Lukesch: Das war eine Sauerei!) Das geschah trotz gleicher Qualifikation und auch trotzdem man die Gleichbehandlungskommission einschaltete, die erkannt hat, daß hier Unrecht geschehen ist. Es ist jedoch daraufhin nichts passiert!

Als ich die Frau Bundesministerin im Ausschuß darauf aufmerksam machte, hat sie süffisant gelächelt und gemeint, daß ihr in dieser Hinsicht nichts vorliege und sie nichts davon wüßte. Ein diesbezüglicher Antrag unsererseits liegt aber bereits – unbehandelt! – seit 16. April 1998 im Verfassungsausschuß und ist, Frau Bundesministerin, natürlich auch Ihrem Ministerium zur Kenntnisnahme zugegangen.

Daran kann man wieder einmal ganz genau erkennen, wie notwendig es wäre, den Bewerbern um Funktionen und Arbeitsplätze auch in höheren Funktionen die Möglichkeit zu geben, Rechtsmittel in Anspruch zu nehmen. Das geht nicht! Man sieht also einmal mehr, daß bei der österreichischen Frauenpolitik unter sozialistischem Einfluß und unter sozialistischer Regie dann, wenn es ums Eingemachte geht, nichts herauskommt, nichts umgesetzt wird! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Graf: Da werden nur Behörden installiert!)

Deshalb habe ich noch einen Antrag einzubringen, den ich jetzt aber nicht dabeihabe und später einbringen werde. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.25

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Frau Abgeordnete Haller hat einen Entschließungsantrag eingebracht, der ausreichend unterstützt ... (Abg. Dr. Khol: Hat sie nicht!) – Bitte um Entschuldigung! Ich stelle fest, daß der Entschließungsantrag nicht eingebracht wurde; er ist noch nicht verlesen worden.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Hlavac. Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

20.25

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz bekommt mit der heute vorliegenden Novelle einen eigenen neuen Abschnitt über die Universitäten – ich möchte das extra betonen, weil ich glaube, daß das besonders wichtig ist. Wir treffen damit Sonderbestimmungen, allerdings nur in dem Sinne, daß die Regelungen des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes an den Universitätsbereich angepaßt werden. Ich möchte allen danken, die sich dafür sehr engagiert haben, allen voran Frau Dr. Sebök, die mit sehr großem Engagement in dieser Sache tätig war. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Weiters möchte ich erwähnen, daß wir im Ausschuß eine Entschließung betreffend die Rechtspraktikantinnen, Unterrichtspraktikantinnen und jene Medizinerinnen, die in Ärzteausbildung stehen, gefaßt haben, die an den Justizminister, an die Gesundheitsministerin und an die Unterrichtsministerin gerichtet ist. Darin wird gefordert, daß die Regelungen des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes auch in diesen Bereichen gelten sollen. Ich halte das für sehr wichtig. Damit wäre es dann erreicht, daß in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes, für die der Bund zuständig ist, eine Regelung für betroffene Frauen besteht.

Ich möchte noch ganz kurz zu den beiden Anträgen Stellung nehmen, die wir, da der Gleichbehandlungsausschuß leider dafür nicht zuständig ist, an den Sozialausschuß überweisen. Inhaltlich sympathisieren wir – das möchte ich hier festhalten – mit vielen darin enthaltenen Punkten, der dafür zuständige Ausschuß ist aber, wie gesagt, der Sozialausschuß. Ich sehe durchaus ein Problem darin, daß der Gleichbehandlungsausschuß nicht sehr viele Kompetenzen hat, und würde mir wünschen, daß wir ein Recht auf Abgabe von Stellungnahmen bekommen. Derzeit ist das nicht möglich, weil das in der jetzigen Geschäftsordnung nicht vorgesehen ist. Vielleicht ist eine Änderung in der nächsten Gesetzgebungsperiode möglich.

Weiters möchte ich den Antrag der Grünen betreffend die Möglichkeit, daß Mandatarinnen, die ein Kind bekommen, für sechs Monate ausscheiden können, danach aber ein Recht auf Rückkehr haben, erwähnen. Wir haben lange darüber diskutiert, und es besteht auch eine gewisse Sympathie für dieses Anliegen. Es sind dazu aber neue und andere Vorschläge eingebracht worden, vor allem die Überlegung, ob ein Mandatar im Krankheitsfall oder im Fall eines schweren Unfalls auf Zeit karenziert werden könnte. Dabei gibt es jedoch so viele Probleme, daß es eigentlich nicht möglich ist, das in der kurzen Zeit, die uns noch zur Verfügung steht, ausreichend zu behandeln, deshalb erfolgte die Zuweisung an den Verfassungsausschuß.

Nicht zustimmen können wir dem Antrag auf Koppelung der Parteienfinanzierung an eine Frauenquote. Wir haben das mit internationalen Expertinnen diskutiert, leider gibt es nirgends eine Regelung, die wir übernehmen könnten. Wir glauben außerdem, daß es Sache der Parteien selbst ist, sich zu überlegen, wie sie für Frauen attraktiver werden, wie sie es schaffen, interessante und vor allem ausreichend viele Frauen auf ihre Listenplätze zu bekommen. Ich halte das für ein Thema, das in den nächsten Wochen und Monaten durchaus aktuell sein wird, denn es stehen Nationalratswahlen vor der Tür, und die Parteien werden die Gelegenheit haben, zu beweisen, daß sie frauenfreundlich sind und den Frauen ein ihnen entsprechendes Gewicht in der Politik zugestehen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.30

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Motter. – Bitte.

20.30

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Das vorliegende Gleichbehandlungsgesetz, das heute beschlossen wird, zieht eine lange Wartezeit nach sich. Trotzdem, meine Damen und Herren, sind darin nur wenige Verbesserungen erkennbar, und die bestehenden Probleme werden weiterhin prolongiert.

Die Gleichbehandlungskommission bleibt nach wie vor ein ineffizientes Instrument, denn um im Fall nachgewiesener Diskriminierung Postenbesetzungen rückgängig zu machen und auch Schadenersatz anzuerkennen, wäre es notwendig, die Kommission zu einer sanktionsfähigen Behörde aufzuwerten. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Gleichzeitig sollten die Gleichbehandlungsbeauftragten aufgewertet werden, indem sie in die Gestaltung der Ausschreibungen einbezogen werden und auch in die Bewerbungsunterlagen Einsicht nehmen könnten. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Diesbezüglich bringen wir heute auch einen Entschließungsantrag betreffend die Ausweitung der Rechte von Gleichbehandlungsbeauftragten ein.

Für uns Liberale und vermutlich für alle, die Frauenanliegen ernst nehmen, ist die Regierungsvorlage auch ein Beispiel dafür, wie Frauenpolitik weiterhin vernachlässigt wird. Frau Kollegin Dr. Hlavac! Ich wünsche mir auch, daß diese Frauenthemen auch im Wahlkampf zur Sprache kommen. Wenn wir uns aber jetzt darauf verlassen, daß sie im Wahlkampf zur Sprache kommen, diese dann aber wieder hintangestellt werden, haben die Frauen, glaube ich, nichts davon!

Meine Damen und Herren! Frauenpolitik auf dem Weg zu einer Gleichbehandlung im Bundesdienst bedürfte einer umfangreichen Novellierung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes. Wie dringend notwendig die Novellierung ist, zeigt auch der zur Debatte stehende Zweite Gleichbehandlungsbericht. Er gibt Auskunft über die Verwirklichung der Gleichbehandlung und der Frauenförderung im Bundesdienst. Und leider müssen wir feststellen, daß es in den einzelnen Ministerien in den letzten Jahren sogar zu einer Verschlechterung gekommen ist. Frauen sind kaum in Leiterfunktionen, wir finden sie kaum in Beiräten oder Kommissionen, denn dort sitzen fast ausschließlich Männer, und nachvollziehbar gut dotierte Posten bleiben den Frauen verschlossen.

Weiters zeigt sich im Bericht auch, daß die Gleichbehandlungsbeauftragten viel zuwenig Rechte und Möglichkeiten haben, um wirklich effizient tätig sein zu können.

Zusammenfassend kann "frau" sagen, daß die jeweiligen Ressortverantwortlichen konkrete Zielvorgaben geben müssen, um mehr Frauen in Führungspositionen und Leitungsfunktionen zu bringen. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Meine Damen und Herren! Der vorliegende Bericht bestätigt uns, daß zu einer tatsächlichen Gleichstellung im Bundesdienst noch ein langer Weg zu gehen ist. Wir könnten den Weg heute verkürzen, wenn Sie unserem Antrag die Zustimmung geben, den ich hiemit einbringen möchte.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Klara Motter, Partnerinnen und Partner zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten (UOG 1993), das Universitäts-Organisationsgesetz, das Kunsthochschul-Organisationsgesetz, das Akademie-Organisationsgesetz 1988, das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten der Künste, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert wird (1831 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage wird in Art. I hinsichtlich folgender Ziffern wie folgt geändert:

1. § 6 Abs. 1 lautet:

"(1) Bei der Besetzung jedes freien Arbeitsplatzes, der innerhalb einer Verwendungs- oder Entlohnungsgruppe einer Funktion- oder Bewertungsgruppe zugeordnet ist und nicht bereits aufgrund von in anderen Bundesgesetzen enthaltenen Bestimmungen über die Ausschreibung von Funktionen oder Planstellen auszuschreiben ist, ist von der Dienststelle, in der der Arbeitsplatz besetzt werden soll, ein geordnetes Ausschreibungs- und Bewerbungsverfahren durchzuführen."

2. § 9 Abs. 1 lautet:

"(1) Bei der Zusammensetzung ist nach Möglichkeit ein paritätisches Verhältnis von Frauen und Männern herzustellen, von in den Dienstrechtsvorschriften vorgesehenen Kommissionen, die zur Vorbereitung von Entscheidungen oder zur Entscheidung in Personalangelegenheiten berufen sind, sind Frauen in der Anzahl zu bestellen, die dem zahlenmäßigen Verhältnis der weiblichen und männlichen Dienstnehmer in dem vom Zuständigkeitsbereich der Kommission betroffenen Personenkreis entspricht. Die Vorsitzende der Arbeitsgruppe oder eine von ihr namhaft gemachte Bedienstete hat das Recht, an den Sitzungen der Kommission oder des betreffenden Senates mit beratender Stimme teilzunehmen. Die Bestimmungen über die Mitgliedschaft und Vertraulichkeit gelten auch für Bedienstete mit beratender Stimme."

3. In § 9 entfällt der Abs. 4.

4. In § 10 Abs. 2 Z 1 wird die Wortfolge "mindestens drei Monate" durch die Wortfolge "mindestens 5 Monate" ersetzt.

5. In § 14 Abs. 2 Z 1 wird die Wortfolge "mindestens drei Monate" durch die Wortfolge "mindestens 5 Monate" ersetzt.

6. In § 15 Abs. 2 Z 1 wird die Wortfolge "mindestens drei Monate" durch die Wortfolge "mindestens 5 Monate" ersetzt.

7. § 18 Abs. 3 lautet:

"(3) Soweit der Nachteil nicht in einer Vermögenseinbuße besteht, hat die Dienstnehmerin oder der Dienstnehmer zum Ausgleich des durch die Verletzung der Würde entstandenen Nachteils Anspruch auf angemessenen Schadenersatz, mindestens in Höhe eines Monatsbezugs des Belästigers/der Belästigerin."

8. § 26 Abs. 1 lautet:

"(1) Jede Ressortleiterin und jeder Ressortleiter hat unter Bedachtnahme auf die Personalstruktur und die regionale Verteilung der Dienststellen ihres oder seines Ressorts im Bundesgebiet mindestens drei Vertretungsbereiche für Gleichbehandlungsbeauftragte festzulegen. Jede Ressortleiterin und jeder Ressortleiter hat gemäß der Anzahl von Dienstnehmern und Dienstnehmerinnen in ihrem/seinem Ressort eine entsprechende Anzahl, mindestens jedoch drei Vertretungsbereiche festzulegen."

9. § 41 Abs. 1 lautet:

"(1) Nach Einholung eines Vorschlages der Arbeitsgruppe für Gleichbehandlungsfragen haben die Leiterin oder der Leiter der Zentralstelle durch Verordnung einen Frauenförderungsplan für das Ressort zu erlassen, der im Bundesgesetzblatt II zu verlautbaren ist."

10. In § 45 wird nach der Wortfolge "Die §§ 1 bis 8 und 10 bis 19" die Wortfolge "sowie die §§ 40 bis 44" eingefügt.

*****

Meine Damen und Herren! Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall beim Liberalen Forum.)

20.37

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Frau Abgeordnete, entschuldigen Sie! Sie haben jetzt den Abänderungsantrag korrekt verlesen. Sie haben auf einen Entschließungsantrag ... (Abg. Motter: Er ist schon eingebracht!) – Verzeihen Sie. Das sorgt immer für Verwirrung: selbständig, unselbständig.

Dann halte ich jetzt einmal fest, daß der Abänderungsantrag, den Frau Abgeordnete Motter soeben verlesen hat, ausreichend unterstützt ist und in die Verhandlung mit einbezogen wird.

Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeordneter Rosemarie Bauer das Wort mit einer Redezeit von 5 Minuten. – Bitte.

20.38

Abgeordnete Rosemarie Bauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Entgegen den Debattenbeiträgen der Damen von der Opposition sehe ich die heutige Beschlußfassung über die Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes absolut nicht negativ, geht es doch darum, daß wir heute Maßnahmen treffen sollen, die die Gleichbehandlungsbeauftragten beziehungsweise die Gleichbehandlungsanwältin vorgeschlagen haben, die aus ihrer Praxis resultieren, wobei sie glauben, daß ihre Aufgaben durch eine diese Novellierung des Gleichbehandlungsgesetzes praktischer und auch greifbarer gestaltet werden können.

In der gebotenen Kürze möchte ich nur ein paar Punkte erwähnen.

Ich verweise in diesem Zusammenhang auf folgende Änderung – es geht ja hier um den öffentlichen Dienst –: Es besteht nun eine flächendeckende Bekanntmachungsfrist für alle Funktionen und Arbeitsplätze, mit denen ein beruflicher Aufstieg verbunden ist, die sogenannte Aushangspflicht auch für jene Positionen, die nicht ausgeschrieben werden, damit die Bediensteten auch sehen, welche Möglichkeiten es gibt.

Ich sehe die Einräumung eines Schadenersatzanspruches insofern auch gut gelöst, als nach oben hin keine Grenze besteht. Das Mindestausmaß von drei Monaten ist aber absolut gerechtfertigt. Ich möchte schon dazu sagen: Man kann natürlich lizitieren, wie man will, aber es geht hier um Steuergeld, das heißt, hier trifft es nicht einmal jemanden Privaten oder jemanden, dem das auch weh tut, sondern hier geht es nur darum, daß diese Abschlagszahlungen faktisch aus Steuermitteln bezahlt werden.

Ich begrüße auch die Beseitigung der Möglichkeit, daß die Dienstbehörde im Falle einer sexuellen Belästigung von der Weiterleitung der Disziplinaranzeige absehen kann. Diesbezüglich sind uns viele Fälle bekannt, in denen das zutrifft, das heißt, das sind dann die Fälle, die einfach unterschlagen werden und im Sande verlaufen.

Und ich begrüße auch – und das ist, glaube ich, eigentlich der wesentlichste Punkt, zumindest für mich – die Erleichterung für die Frauen betreffend Beweislast, daß nämlich sexuelle Belästigung bloß glaubhaft gemacht werden kann. Diesbezüglich ist schon viel Leid entstanden, daher glaube ich, daß man den betroffenen Damen in diesem Punkt sehr stark entgegenkommt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte noch zu zwei Anträgen Stellung nehmen, zum einen betreffend die Koppelung der Parteienfinanzierung an eine Frauenquote: Wir befinden uns jetzt bereits wieder im Kandidatenerfassungsverfahren, und ich muß ehrlich sagen: Das ist so schwierig, weil die Parteien verschiedene Modelle für die Aufstellung haben. Wir alle wünschen uns eine sehr hohe Frauenquote. Der Druck kann aber auch anders erzeugt werden. Wir wissen nicht, ob der Vorschlag effizient wäre. Denn wenn wir gerade das Modell der positiven Unterstützung wählten, dann würde manche Partei die Frauenquote wahrscheinlich überhaupt nicht erreichen, weil das für sie dann eben besser wäre.

Was den Karenzurlaub von einem halben Jahr für Mandatarinnen betrifft, sage ich hier wirklich ganz offen: Ich bin gewählte Mandatarin, ich bin eine Wahlkreismandatarin, ich bin also wirklich von der Bevölkerung, sozusagen von der Basis, gewählt. Meine Kollegin lächelt, denn sie weiß das. Ich muß ganz ehrlich sagen: Mir ist sehr recht, daß es eine Prüfung durch den Verfassungsdienst geben wird, denn wir sollten etwas, was wir auf diese Weise errungen haben, nicht ganz leichtfertig aus der Hand geben. Es ist hart, besonders für Frauen, ein Mandat auf diese Art und Weise zu erringen. Und wir sollten auch im Interesse jener, die uns dann vertreten sollten, schauen, welche rechtliche Absicherung für sie gegeben wäre.

Daher soll das gut geprüft werden, und zwar im Interesse der Frauen. Es geht in beiden Fällen um Frauen, entweder um die Mandatarin selbst oder um eine Nachrückerin; das gilt natürlich auch für Männer, etwa im Krankheitsfalle. Ich sehe daher überhaupt kein Vergehen darin, daß wir das dem Verfassungsausschuß zugewiesen haben. (Beifall bei der ÖVP.)

20.42

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. Ich stelle 10 Minuten Redezeit ein. – Bitte, Frau Abgeordnete.

20.42

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich würde sehr gerne über den Antrag, der mir und Kollegin Pollet-Kammerlander und dem gesamten Grünen Klub besonders am Herzen liegt, nämlich jener betreffend die Koppelung der Frauenquoten an die Parteien- beziehungsweise Klubförderung, diskutieren. Ich hielte das trotz der im Ausschuß geäußerten Bedenken eigentlich für bahnbrechend und wichtig.

Das gilt auch für die anderen Fragen, die Kollegin Bauer jetzt angesprochen hat, nämlich einerseits das Bestreben von Frauen, Mandate auszuüben, und andererseits, daß für Frauen beziehungsweise einzelne Frauen, die möglicherweise auch im eigenen Klub nicht den entsprechenden Rückhalt haben, die Notwendigkeit besteht, ein größeres Schutzbedürfnis auch vom Gesetzgeber anerkannt zu bekommen.

Das ist ein Spannungsfeld, über das ich gerne diskutieren würde. Ich befinde mich aber aufgrund der Situation, daß ich Ihnen jetzt ausschließlich unsere Abänderungsanträge vortragen kann, in Zeitknappheit. Daher kritisiere ich lediglich, daß es trotz der durchaus reichlichen Debatten in Ausschüssen letztlich nicht zu einer wesentlichen Unterstützung von notwendigen Quotenforderungen durch die Regierungspolitik kam.

Nunmehr bringe ich folgende Anträge ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Petrovic und FreundInnen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten (UOG 1993), das Universitäts-Organisationsgesetz, das Kunsthochschul-Organisationsgesetz, das Akademie-Organisationsgesetz 1988, das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten der Künste, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert werden (1831 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (1915 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Artikel I der Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

Nach Z 2 wird folgende Z 2a eingefügt:

"2a. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt:

In ausgegliederten Dienststellen bleibt das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz in diesen weiterhin anwendbar, egal, welche Rechtsform für die auszugliedernde Dienststelle gewählt wird."

*****

Das heißt, mit Männerdomänen wie dem AMS wäre es mit diesem Antrag vorbei, und ich glaube, das wäre notwendig!

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Petrovic und FreundInnen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten (UOG 1993), das Universitäts-Organisationsgesetz, das Kunsthochschul-Organisationsgesetz, das Akademie-Organisationsgesetz 1988, das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten der Künste, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert werden (1831 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (1915 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Artikel I der Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

Die Z 6 wird abgeändert wie folgt:

In § 10 Abs. 2 Z 1 wird das Wort "drei" ersetzt durch "fünf".

Die Z 7 wird abgeändert wie folgt:

In § 14 Abs. 2 Z 1 wird das Wort "drei" ersetzt durch "fünf".

Die Z 8 wird abgeändert wie folgt:

In § 15 Abs. 2 Z 1 wird das Wort "drei" ersetzt durch "fünf".

Nach Z 9 wird folgende Z 9a eingefügt:

"In § 18 Abs. 3 wird nach der Wortfolge ,Anspruch auf angemessenen Schadenersatz‘ der Beistrich durch einen Punkt ersetzt, der letzte Halbsatz entfällt."

*****

"Fünf" meint fünf Monatsgehälter Schadenersatz, wenn eine Frau zu Unrecht übergangen wird.

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Petrovic und FreundInnen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten (UOG 1993), das Universitäts-Organisationsgesetz, das Kunsthochschul-Organisationsgesetz, das Akademie-Organisationsgesetz 1988, das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten der Künste, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert werden (1831 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (1915 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Artikel I der Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

Die Z 3 wird abgeändert wie folgt:

"3. § 6 Abs. 1 lautet:

(1) Die beabsichtigte Besetzung eines Arbeitsplatzes, der innerhalb einer Verwendungs- oder Entlohnungsgruppe einer Funktionsgruppe oder einer Bewertungsgruppe zugeordnet ist und nicht bereits aufgrund von in anderen Bundesgesetzen enthaltenen Bestimmungen über die Ausschreibung von Funktionen oder Planstellen auszuschreiben ist, ist öffentlich auszuschreiben."

*****

Wir wollen eine durchgehende öffentliche Ausschreibung, um jede Benachteiligung von Frauen zu vermeiden. (Beifall bei den Grünen.)

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Petrovic und FreundInnen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten (UOG 1993), das Universitäts-Organisationsgesetz, das Kunsthochschul-Organisationsgesetz, das Akademie-Organisationsgesetz 1988, das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten der Künste, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert werden (1831 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (1915 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Artikel I der Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

Die Z 5 wird abgeändert wie folgt:

"§ 9 lautet:

§ 9 (1) Bei der Zusammensetzung von in den Dienstrechtsvorschriften vorgesehenen Kommissionen, die zur Vorbereitung von Entscheidungen oder zur Entscheidung in Personalangelegenheiten berufen sind, sind Frauen in der Anzahl zu bestellen, die dem zahlenmäßigen Verhältnis der weiblichen und männlichen Dienstnehmer in dem vom Zuständigkeitsbereich der Kommission betroffenen Personenkreis entspricht. Die Vorsitzende der Arbeitsgruppe oder eine von ihr namhaft gemachte Vertreterin hat das Recht, an den Sitzungen solcher Kommissionen oder des betreffenden Senates mit beratender Stimme teilzunehmen. Die Bestimmungen über die Mitgliedschaft und Vertraulichkeit gelten auch für Bedienstete mit beratender Stimme."

*****

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Petrovic und FreundInnen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, das Ausschreibungsgesetz 1989, das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten (UOG 1993), das Universitäts-Organisationsgesetz, das Kunsthochschul-Organisationsgesetz, das Akademie-Organisationsgesetz 1988, das Bundesgesetz über die Organisation der Universitäten der Künste, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 und das Vertragsbedienstetengesetz 1948 geändert werden (1831 der Beilagen) in der Fassung des Ausschußberichtes (1915 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle beschließen:

Artikel I der Regierungsvorlage wird wie folgt geändert:

Nach Z 1 wird folgende Z 1a eingefügt:

"1a. Dem § 1 Abs. 1 Z 3a wird folgende Z 3b angefügt:

Rechtspraktikantinnen und Rechtspraktikanten und"

*****

Ich weiß, daß diesem Antrag zumindest mit einer gemeinsamen Entschließung teilweise Rechnung getragen wurde. Dennoch glaube ich, wir können oder könnten das auch direkt erledigen.

Frau Bundesministerin! Abschließend möchte ich sagen: Es ist dies eine Novelle, von der ich sage, daß sie zu Ende dieses Jahrtausends eigentlich kümmerlich und dürftig ist. Wie gesagt: Wenn wir bei der Frauengleichstellung weiter in diesem Tempo voranschreiten wie bisher, dann wird es etwa im universitären Bereich noch 200 Jahre dauern, und da halte ich es mit dem Motto: Lieber gleich berechtigt als später! (Beifall bei den Grünen.)

20.47

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Alle fünf Abänderungsanträge, die Frau Abgeordnete Dr. Petrovic vorgetragen hat, sind ausreichend unterstützt und werden in die Verhandlungen mit einbezogen.

Zu Wort gemeldet hat sich nun Frau Abgeordnete Mag. Wurm mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 4 Minuten. – Bitte.

20.47

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich wende mich in meinem Debattenbeitrag ausschließlich dem Zweiten Gleichbehandlungsbericht der Bundesregierung über den Stand der Verwirklichung der Gleichbehandlung und Frauenförderung im Bundesdienst zu.

Dieser Bericht ist diesmal wesentlich umfangreicher als der erste. Besonders erfreulich ist, daß nun sämtliche Ministerien einen Bericht verfaßt haben. Trotzdem bin ich nicht wirklich glücklich mit diesem Bericht. Denn es wurde zwar viel Zahlenmaterial zusammengetragen, und das ist auch wichtig als Grundlage für weitere Erkenntnisse. Aber ohne Kommentar, ohne Ausblick und ohne Gesamtüberblick helfen diese nackten Zahlen nicht wirklich weiter. Mir fehlt eine Zusammenfassung für den Berichtszeitraum ebenso wie eine vergleichbare Gesamtgegenüberstellung der Frauenförderung zum vergangenen Gleichbehandlungsbericht. Es werden keine strukturellen Mängel herausgearbeitet und keine Strategien zur Behebung dieser Mängel vorgeschlagen.

So bleibt der Gleichbehandlungsbericht in der jetzigen Vorlage ein zahnloses Instrument, das wenig hilft. Daher würde ich vorschlagen, daß diesem Gleichbehandlungsbericht unbedingt Schlußfolgerungen, die den Entscheidungsträgern in den Ämtern helfen sollen, Benachteiligungen von Frauen in Zukunft zu vermeiden und die Frauenförderung aktiv zu unterstützen, angeschlossen werden. Ein weiterer Vorschlag wäre – und ich glaube, das würde auch die aktive Gleichbehandlung etwas weitertreiben –, daß man der Erfüllung von Personalwünschen so begegnen sollte, daß die Personalstellen dann ausgeweitet werden, wenn das mit einer aktiven Gleichbehandlung verknüpft ist. Das wäre, glaube ich, eine Maßnahme, mit der man einiges bewirken könnte.

Jetzt noch kurz zum Inhalt des Berichtes: Daß die gläserne Decke auch im Bundesdienst noch deutlich erkennbar ist, sieht man an einigen Beispielen. So liegt etwa der Anteil der ordentlichen Universitätsprofessorinnen im Berichtszeitraum unter 4 Prozent. Und da findet sich eine hochinteressante Zahl: Von 1970 bis 1996 hat sich der Frauenanteil bei den Habilitierten mehr oder weniger kontinuierlich von 4 auf 12 Prozent erhöht, also verdreifacht. Schaut man sich aber die Entwicklung bei den ordentlichen Professorinnen an, dann sieht man, daß der Anteil von 1970 bis 1980 von 3 Prozent auf 1,2 Prozent abgesunken ist, also sogar eine Halbierung stattgefunden hat, und erst der Wert des Jahres 1995 wieder jenem von 1970 entspricht.

Es ist meiner Ansicht nach sehr beschämend, daß sich, wenn angesichts dieser Zahlen Bundesminister Einem dafür sorgt, daß in Dreiervorschläge Frauen aufgenommen werden, die gleich qualifiziert sind und dann eher zum Zug kommen als Männer, die Herren Professoren darüber alterieren und sogar Aufrufe in den Wandelgängen der Universitäten machen, daß Frauen nicht in Dreiervorschlägen aufscheinen sollen! Ich meine, das ist beschämend. Denn bei diesen Zahlen können wir wirklich noch einiges an Professorinnen vertragen, auch einiges im Hinblick auf die Habilitierten. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP sowie des Liberalen Forums.)

Ich schließe mich in diesem Zusammenhang der Aussage von Frau Professorin Dr. Eva Kreisky an, die einmal gemeint hat: Das Strukturproblem der Universitäten sind die Männer.

Ich muß zum Schluß kommen, denn das Licht leuchtet schon. Ich hätte noch einiges zu sagen. Ich glaube, daß man das Augenmerk verstärkt auch auf die Bedeutung von Teilzeitbeschäftigung legen muß, die vor allen Dingen von den Frauen angenommen wird. Weiters ist darauf zu achten, wie ernst der Bericht von verschiedenen Ministerien genommen wird. In diesem Zusammenhang fällt mir das Land- und Forstwirtschaftsministerium auf, in welchem es auch Widersprüchlichkeiten gibt, weil es dort in Wirklichkeit anstatt einer Zunahme sogar eine Abnahme an weiblichen Bediensteten in A-Stellen gibt. Wenn man da von einem Erfolg spricht, dann scheint mir das doch unredlich zu sein.

Ich meine, alles in allem ist dieser Bericht als Grundlage gut zu verwenden. Es fehlen nur die Schlußfolgerungen, und daran sollten wir arbeiten! (Beifall bei der SPÖ.)

20.52

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Madl. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

20.52

Abgeordnete Elfriede Madl (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Bundesminister! Ich bringe zunächst folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haller, Madl, Dipl.-Ing. Schöggl und Kollegen betreffend Verbesserung des Rechtsschutzes im Ausschreibungsverfahren

Der Nationalrat wolle beschließen.

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, unverzüglich den Entwurf einer Novelle zum Ausschreibungsgesetz 1989 vorzulegen, der allen Bewerberinnen und Bewerbern um ausgeschriebene Funktionen und Arbeitsplätze im Sinne des Abschnittes II des Ausschreibungsgesetzes 89 eine Parteistellung sowie das Recht, gegen Funktionsbetrauungen Rechtsmittel mit aufschiebender Wirkung zu erheben, einräumt.

Diese Regelung soll auch für alle anderen vergleichbaren Funktionen und Arbeitsplätze im Bundesdienst gelten."

*****

Soweit der Entschließungsantrag. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sehr geehrte Damen und Herren! In diesem Gleichbehandlungsausschuß wurden auch in der Vergangenheit schon Gesetze beschlossen, die die Frauen an und für sich bevorzugen, um einen gewissen Nachholbedarf zu regulieren. Ob man dafür ist oder dagegen, hing von der Einstellung jedes einzelnen ab. Aber wenn nun einmal ein Antrag vorliegt, der eine bestehende Ungleichbehandlung und bestehendes ungleiches Recht ausgleichen soll, dann wird auf einmal in diesem Ausschuß gemauert, und zwar von den Regierungsparteien, auch von der SPÖ, die sich immer als Anwalt der Frauen bezeichnet, über die Einkommensschere zwischen Männern und Frauen jammert und in schönen Sonntagsreden sagt, daß es endlich gelingen muß, bei gleicher Arbeit gleichen Lohn zustande zu bringen.

Wenn einmal etwas geschieht und ein Antrag vorgelegt wird – diesmal ist es halt zufällig eine Oppositionspartei, die ein bestehendes Unrecht aufheben will –, dann wird ganz einfach nur vertagt, gemauert und verschoben. Dann ist es nicht einmal möglich, eine positive Stellungnahme zu einem Antrag zustande zu bekommen, der dann dem zuständigen Ausschuß die Power gibt, um durchzukommen.

Ich spreche vom Antrag 951/A. Denn es ist absolut bestehendes Recht, daß zwar Männern, die Wehrdienst leisten oder beim Bundesheer Zeitsoldaten sind, die Zeit ihres Aufenthaltes beim Bundesheer bei der Bemessung von Rechtsansprüchen zum Beispiel auf Abfertigungen angerechnet wird. Geht hingegen eine Frau in Karenzurlaub, so ist das nicht der Fall! (Demonstrativer Beifall der Abg. Dr. Mertel.) Da klatschen Sie noch! (Abg. Dr. Mertel: Jetzt sind Sie verblüfft!) Mit diesem Antrag der Grünen wäre dieses Unrecht aufgehoben worden. Aber es ist nicht möglich, diesen Antrag zu verhandeln. Zuerst wird vertagt, dann wird sehr spät verhandelt, und die SPÖ stimmt dann zu. Von der Abstimmungspanne möchte ich gar nicht reden, das hat schon meine Kollegin Haller gemacht.

Aber es ist jedenfalls typisch für die SPÖ: Zuerst will sie Anwalt für die Frauen sein, man geht hinaus und spricht von Unrecht des ungleichen Lohnes bei gleicher Beschäftigung. Wenn es dann aber darum geht, bestehendes Unrecht zwischen Männern und Frauen wirklich auszubügeln, dann wird vertagt und das Ganze auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben. Das ist die Taktik der SPÖ! Die Frauen werden sich bei Ihnen bedanken, Frau Kollegin! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.55

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Jetzt kann ich aber festhalten, daß der Entschließungsantrag der Abgeordneten Haller ordnungsgemäß verlesen wurde, unterstützt ist und in die Verhandlung mit einbezogen wird.

Zu Wort gelangt jetzt Frau Abgeordnete Dr. Brinek. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

20.56

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich lese hier: "Frauen sind in der Wissenschaft nach wie vor benachteiligt." – Man könnte sagen: Das wissen wir. Wir wissen es aber seit gestern neu. Denn es ist ein neues Buch vorgestellt worden.

Weiters heißt es, daß "geringe institutionelle Verankerung an den Universitäten" eine wichtige Ursache für diese Schlechterstellung ist. Wesentliche andere Gründe sind etwa das Aufwachsen in von Rollenklischees geprägter Umgebung, die Neigung, im Zweifel den Weg der Unterordnung, der Rücksichtnahme, des Verzichts zu wählen, trotzdem aber die Sorge für die Konfliktlösung übernehmen zu müssen. Ein weiterer Grund dafür ist der Umstand, daß Pflege- und Familienarbeit Sache der Frauen sind, welche aber ein großes Aufstiegshemmnis darstellen. Was sich in frühen Jahren gerne als intendierte Leistung darstellt, wird den Frauen später zum Verhängnis. Dann hört man auch im Bereich der Wissenschaften: Die Kollegin hat sich ja bloß in Kindererziehung habilitiert!

Frau Kollegin Wurm hat angesprochen, daß es mit dem Habilitierungswillen der Frauen eigentlich ganz gut steht und es in den letzten Jahren zu einer Verdreifachung gekommen ist. Ich kann daher die Sorge und die Angst von Minister Einem und Professorin Kreisky nicht teilen, die sie im jüngst veröffentlichten Weißbuch zur Frauenförderung an den Universitäten äußern, nämlich daß die Habilitation eine spezifische Frauenschranke sein soll, weil es ein Old-Boys-Network gebe, und diese daher abzuschaffen sei. Ich meine, daß Frauen mittlerweile gelernt haben, sich den Herausforderungen zu stellen, und daß dieses Old-Boys-Network vielleicht in ein Young-Scientists-Network – Male and Female – umgewandelt werden müßte. Nur wenn wir mitmachen, können wir diese Umwandlung leisten. – Soviel dazu. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bin sehr froh über diese Vorlage. Es wird zwar mit dem Bundes-Gleichbehandlungsgesetz natürlich die Welt nicht neu geschaffen, aber doch ein Stückchen Verbesserung geleistet. Meine Kollegin Bauer hat einige Aspekte und Momente der Novelle bereits angesprochen. Ich verweise etwa auch auf einen Punkt, der mir wichtig erscheint, nämlich auf die Zusammensetzung von Dienstrechtskommissionen: Frauen sollen in jener Anzahl vertreten sein, in der sie auch im jeweiligen Feld und Zuständigkeitsbereich vertreten sind.

Diese Verhältnismäßigkeit wäre auch ein vergleichbarer Zugang zu einem weiteren Punkt des Weißbuchs zur Frauengleichbehandlung: Es sollte eine ähnliche Passage betreffend den Zugang von Frauen zu Forschung und Forschungsprojekten verankert und nicht gesagt werden, daß eine bestimmte Quote erfüllt werden muß, auch wenn es beispielsweise keine Atomforscherinnen gibt.

Ein wichtiger Punkt ist für mich auch der Schadenersatzanspruch, der endlich geeignet sein soll und wird, eine wirksame Abschreckung – wie es nach EU-Recht heißt – darzustellen, damit man nicht salopp sagen kann: Das macht nichts, das Körberlgeld bringen wir schon auf, das bezahlen wir schon, Hauptsache, die Frau haben wir verhindert!

Schließlich komme ich zur Gleichbehandlung an Universitäten insbesondere für jene Personen, die in keinem dauernden Dienstverhältnis stehen, etwa Gastprofessorinnen, Lektorinnen, Studierende. Diese Maßgabe haben wir per Entschließung jetzt auch auf die Rechtspraktikantinnen, die Unterrichtspraktikantinnen und die jungen Medizinerinnen ausgedehnt, damit ihnen nicht gewisse Schicksale widerfahren, wie wir sie ja zuhauf kennen. (Präsident Dr. Brauneder übernimmt wieder den Vorsitz.)

Weiters will ich noch auf ein Instrument hinweisen, das auf europäischer Ebene Gender-Mainstreaming heißt. Ich verstehe die Verbesserung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes als einen diesbezüglichen Baustein. Dieses Mainstreaming zeigt nämlich, daß Frauenpolitik Querschnittspolitik ist. Gender-Mainstreaming versteht sich als Strategie zur systematischen Überprüfung der Auswirkungen von Maßnahmen sowie deren Verbesserung mit dem Ziel der Förderung und der vollständigen Einbindung von Frauen und Männern in alle Bereiche der Gesellschaft.

Es geht nicht um eine Anpassung der Frauen an die Männer oder des Frauenverhaltens an das Männerverhalten, sondern um die Ergänzung der klassischen Instrumentarien zur Gleichbehandlung. (Abg. Dr. Mertel: Sie müssen "Herr Schuster" sagen, nicht "Kollegen"!) Ich sage es. Wir lernen alle miteinander dazu und müssen dabei natürlich aufpassen, den langen Atem nicht zu verlieren.

Als Element dieser Ergänzung gilt das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz, und ich bitte um Ihre Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP.)

21.01

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Bauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

21.01

Abgeordnete Sophie Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Der Zweite Gleichbehandlungsbericht für den Bundesdienst ist sehr ausführlich geschrieben und zeigt auch erfolgreiche Veränderungen von 1995 bis 1997 auf.

Zu diesem Bericht kann man einmal generell festhalten, daß der Frauenanteil im Bundesdienst gestiegen ist, aber prinzipiell im Bereich der Teilzeitbeschäftigung. Ich möchte da schon festhalten, daß Teilzeitbeschäftigung aus finanziellen Gründen nicht alle in Anspruch nehmen können, denn eine Alleinverdienerin kann mit dem Einkommen aus einer Teilzeitbeschäftigung ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten, da ja auch der Verdienst bei den öffentlich Bediensteten in den ersten Jahren ein geringer ist.

Meine Damen und Herren! Wenn man in diesem Bericht die qualifizierten Stellen ansieht, dann kann man schon feststellen, daß der Frauenanteil im Führungskräftebereich minimal ist. Das liegt aber sicher nicht an den fehlenden Qualifikationen bei den Frauen. Es ist interessant, die einzelnen Bundesministerien zu vergleichen und zu sehen, wie es mit der Beschäftigung der Frauen aussieht, und ich möchte den Vergleich von zwei Bundesministerien anstellen.

Im Wirtschaftsministerium zum Beispiel ist im Bereich der Sektionsleiter und im Bereich der Gruppenleiter keine einzige Frau zu finden. Im Abteilungsleiterbereich gibt es 11 Frauen (Abg. Dr. Lukesch: Wer ist Frau Udolf-Strobl?), denen aber 99 Männer gegenüberstehen. Im Referatsleiterbereich – im Bericht ist das nachzulesen – gibt es 16 Frauen. (Abg. Dr. Lukesch: Da gibt es jetzt einen Sektionsleiter!)

Vergleicht man damit das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales, so kann erfreulicherweise angemerkt werden, daß es hier zwei Sektionsleiterinnen, zwei stellvertretende Sektionsleiterinnen sowie drei Gruppenleiterinnen, vier Gruppenleiter-Stellvertreterinnen, 32 Abteilungsleiterinnen, 33 Abteilungsleiter-Stellvertreterinnen und acht Referatsleiterinnen gibt. Hier sieht man, daß die Bereitschaft, Frauen in höheren Positionen einzusetzen, auch umgesetzt worden ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Aus dem Bericht geht hervor, daß Frauen in den höheren Positionen unterrepräsentiert sind, daß ihr Anteil bei den Teilzeitarbeitsplätzen aber sehr hoch ist. Da die Frauen generell in fast allen im Bericht angeführten Bereichen nur in kleinem Ausmaß den Anteil finden, kann der Appell nur an die zuständigen Bundesminister ergehen, den Frauenanteil anzuheben.

Das Bundesministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat vorgezeigt, wie man es machen kann und daß dies auch machbar ist. Aber auch in Ihrem Ressort, Frau Bundesministerin, ist der Frauenanteil ein höherer. Ich hoffe, daß im nächsten Bericht der Anteil der Frauen ein herzeigbarer ist. (Beifall bei der SPÖ.)

21.05

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Jäger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

21.05

Abgeordnete Inge Jäger (SPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begrüße grundsätzlich die Novellierung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, möchte aber ein paar Worte zum Bundes-Gleichbehandlungsbericht sagen.

Ich halte diese weitreichenden legistischen Vorgaben, wie sie im Bundes-Gleichbehandlungsgesetz oder auch im Bundes-Gleichbehandlungsbericht, aber auch in den Arbeitskreisen, die von seiten der Ministerien eingesetzt worden sind, gegeben sind, für eine ganz wichtige Voraussetzung dafür, daß wir in der Umsetzung der Geschlechterdemokratie im Bundesdienst auch weiterkommen.

Der Bundes-Gleichbehandlungsbericht ist – und meine Vorrednerinnen haben das ja schon angesprochen – tatsächlich nicht befriedigend und nicht zufriedenstellend, weil es eben – und das zeigt sich ganz klar – den Männern weiterhin gelingt, gerade in den Positionen, die hohes Einkommen versprechen und hohes Sozialprestige mit sich bringen, ganz klar vorne zu sein. Wenn man zum Beispiel die Situation im Außenamt vergleicht, dann stellt man fest, daß im letzten Gleichbehandlungsbericht unter 69 Botschaftern eine Frau aufschien und im neuen Bericht unter 70 Botschaftern jetzt 2 Frauen zu finden sind. Man hat offensichtlich einen Botschafterposten geschaffen (Abg. Dr. Karlsson: Eine 100prozentige Steigerung!), damit eine zusätzliche Frau aufscheinen kann.

Ebenso – und das ist auch schon angesprochen worden – sieht die Situation an den Universitäten aus, wo es keine einzige Rektorin oder Dekanin gibt. Ich möchte hier auch grundsätzlich einmal Herrn Minister Einem meinen Dank für seine Bemühungen darum aussprechen, daß Frauen im Bereich der Wissenschaft und Forschung vermehrt ihren Platz bekommen. (Beifall bei der SPÖ.)

Mir erscheinen zwei Maßnahmen im Bereich des Bundesdienstes besonders wichtig, und das sind die Qualifizierungsmaßnahmen für Frauen und auch die Aus- und Weiterbildung von Frauen. Auch hier ist es bedauerlich, daß in diesem Berichtszeitraum die Qualifizierungsmaßnahmen eher zurückgegangen sind. Ich denke, da müßte tatsächlich noch mehr getan werden.

Ich habe auch für einen nächsten Bericht noch Wünsche, und zwar eine bessere Vergleichbarkeit der Kategorien, eine bessere Darstellung in Form eines Gesamtüberblicks – auch das haben meine Vorrednerinnen schon gesagt – und auch eine bessere Erläuterung, wie viele Posten ausgeschrieben wurden, wie viele Männer und Frauen sich beworben haben und warum Frauen, wenn sie sich beworben haben, nicht berücksichtigt wurden. Das geht nämlich aus diesem Bericht nicht hervor. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.08

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Horngacher. Freiwillige Redezeitbeschränkung: gleichfalls 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

21.08

Abgeordnete Katharina Horngacher (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Dieses Gleichbehandlungsgesetz trifft Regelungen hinsichtlich Frauenförderung. Es betrifft allerdings nur Frauen im öffentlichen Dienst und im Bundesdienst – eigentlich fast eine Privilegierung dieser Frauen.

Wir haben in Innsbruck seit einiger Zeit eine Gleichbehandlungsanwältin. Ich habe mich nun erkundigt, wie es dort steht, mit welchen Fällen sie besonders befaßt wird. Nach ihren Aussagen betreffen zirka 40 Prozent aller Fälle, mit denen sie konfrontiert ist, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Meistens betrifft es ganz junge Mädchen, und durch Betriebsbesuch und Aussprache ist sie sehr oft in der Lage, diese Übergriffe schnell auf kurzem Wege abzustellen. Ich finde es aber auch sehr sinnvoll, wirklich Bewußtseinsarbeit zu leisten, nämlich dahin gehend, daß es sich dabei nicht um Kavaliersdelikte handelt. Meiner Ansicht nach sollte der Gleichbehandlungsausschuß auch einmal das heiße Eisen "Sexismus in der Werbung" aufgreifen. Was sich da manchmal tut, ist nicht nur geschmacklos, sondern auch mit der Würde der Frau nicht vereinbar. Es hat diesbezüglich einen Antrag gegeben; man sollte ihn bald im Gleichbehandlungsausschuß behandeln und versuchen, über die Parteigrenzen hinweg zu einer Einigung zu kommen und entsprechende Maßnahmen zu setzen. (Beifall bei der ÖVP.)

Der Antrag betreffend Maßnahmen zur Erleichterung der Väterkarenz durch ein weit höheres Karenzgeld – etwa 80 Prozent des Bezuges, wenngleich mit Sockel und Deckelung – erscheint mir sozial nicht ausgewogen. Es wäre schon besser, das Bartenstein-Modell "Karenzgeld für alle" endlich durchzusetzen. (Beifall bei der ÖVP.)

Beim Antrag von Frau Schaffenrath zur Väterkarenz stört mich eine Formulierung sehr. Es geht hier zwar um die Karriere der Frau, aber der Satz "So wirken sich Kinder einzig für Frauen nachteilig aus" ist schon bedenklich. Hier werden Kinder offenbar als Nachteil für Frauen gesehen! Sie bedeuten für Frauen doch fast immer – jedenfalls meistens – Glück, Lebenserfüllung und Freude. (Abg. Motter: Warum für Frauen? Für den Mann nicht?)

Zur Förderung der Frauenanzahl in der Politik: Jener Antrag, der sich darauf bezieht, einen Teil der Parteienförderung auf eine Frauenquote abzustellen, ist nur von Wiener Verhältnissen abgeleitet. Die Kandidatenermittlung in den Wahlkreisen außerhalb der Bundeshauptstadt geschieht anders. Außerdem ist Frauenförderung mit Gewaltmaßnahmen nicht zu betreiben. Es ist für mich nicht der richtige Weg, weil es eine von oben aufgesetzte Vorgangsweise ist.

Unsere Frauenorganisationen und auch unsere Bäuerinnenorganisation haben in den letzten Jahren gezielt Frauenförderung betrieben. Wir haben den Anteil der Gemeinderätinnen in fünf Gemeinderatsperioden von vier Gemeinderätinnen auf 280 steigern können. Wir haben auch eine Reihe von Kammerrätinnen. Allerdings muß man sagen, daß bei Landtag und Nationalrat die Lage wesentlich schwieriger ist. Wir versuchen, den Frauen Selbstbewußtsein zu geben und sie dann, wenn sie in einer Funktion sind, auch zu unterstützen, denn das finde ich besonders wichtig.

Außerdem ist es natürlich – und das darf man hier auch einmal sagen – für eine Frau aus den Bundesländern – ich denke da etwa an Vorarlberg oder Tirol – wesentlich schwieriger, beispielsweise Nationalrätin in Wien zu sein. Schon der Zeitaufwand ist ein weit höherer. Wir wollen aber weiterhin an einer kontinuierlichen Entwicklung arbeiten und volle Unterstützung jenen gewähren, die die Ämter bereits bekleiden.

Es sollte Ziel der Bemühungen sein, so weit zu kommen – sowohl im Arbeitsleben als auch in der Politik –, daß es keine Rolle mehr spielt, ob es sich um eine Frau oder um einen Mann handelt. Erst dann haben wir echte Gleichbehandlung erreicht, wenn einzig zählt, welchen Einsatz jemand bringt. (Beifall bei der ÖVP.)

21.13

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Buder. Freiwillige Redezeitbeschränkung: ebenfalls 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

21.13

Abgeordnete Hannelore Buder (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Ich möchte mich mit den zwei Anträgen – 906/A (E) betreffend die Erleichterung der Väterkarenz und 951/A (E) betreffend eine Änderung des Mutterschutzgesetzes und des Elternkarenzurlaubsgesetzes – beschäftigen. Wir haben diese ja im Gleichbehandlungsausschuß an den Ausschuß für Arbeit und Soziales verwiesen, und, wie unsere Vorsitzende, Frau Abgeordnete Hlavac, schon sagte, wir finden sie inhaltlich gut und könnten sehr wohl vieles damit anfangen, und wir denken doch, daß es die Zukunft bringen wird, daß diese Anträge – oder Teile davon – verwirklicht werden können. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Auch uns Sozialdemokraten tut es leid, daß nur an die 1 000 Väter die Möglichkeit nutzen, Karenzurlaub in Anspruch zu nehmen. Wir wissen, daß dies finanzielle Gründe hat und Väter meist nur dann in Karenzurlaub gehen, wenn das Einkommen der Partnerin, der Frau, ein höheres ist. Wir sozialdemokratischen Frauen haben auch weitgehend bessere Vorstellungen und Vorschläge zu Karenzgeld und Mutterschutz. Nach wie vor fordern wir die Erhöhung des Karenzgeldes sowie eine jährliche Anpassung und natürlich zwei Jahre Karenzgeld für Alleinerzieherinnen. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir können uns eine einkommensbezogene Gestaltung des Karenzgeldes, mit einem Mindestkarenzgeld und mit einer Deckelung, vorstellen. Da das Karenzgeld seit 1996 nicht mehr erhöht wurde, wäre eine Erhöhung auf 6 000 S unbedingt notwendig, um Familien und auch den Frauen das Auskommen annähernd zu ermöglichen. Heute wird es für viele Arbeitnehmerinnen immer schwieriger, die Karenzzeit finanziell zu überbrücken. Bei niedrigen Einkommen sollte es daher auch einen Familienzuschuß geben.

Das Modell eines Karenzgeldes für alle ist sozial- und frauenpolitisch sicher ein falscher Weg. Wir brauchen keine Verteilung der Mittel mit der Gießkanne! Wir wollen nicht weg von der Umverteilung von beitragsleistenden Arbeitnehmerinnen. Wir können uns ein Abgehen vom Versicherungsprinzip nicht vorstellen. (Beifall bei der SPÖ.) Denn wir wollen, daß Frauen Beruf und Familie vereinbaren können, und wir meinen nicht, daß es frauenfreundlich ist, wenn Frauen aus der Erwerbstätigkeit gedrängt werden. Frauen sollen selbstbestimmt entscheiden können. Sie dürfen nicht abhängig sein, vor allem auch nicht finanziell.

Für Gleichstellung, Gleichbehandlung und Chancengleichheit für Frauen sollten wir auch hier nach wie vor vehement eintreten. Um diese Ziele zu erreichen, sind sicher Frauenförderpläne notwendig. Vielleicht kann man als kleinen Erfolg den von der EU-Kommission vorgelegten Dritten Jahresbericht über die Chancengleichheit werten, der als großen Erfolg die Tatsache festhält, daß in den beschäftigungspolitischen Leitlinien für 1999 die Chancengleichheit für Frauen und Männer in der Europäischen Union als Grundsatz festgelegt wurde.

Uns Frauen freut es natürlich immer, wenn man in Zeitungen liest: "Frauen schlagen Männer in Top-Jobs um Längen." – Das ist natürlich für uns Frauen wirklich wieder einmal etwas Erfreuliches. Die Uni Augsburg hat eine Studie erstellt, in der es heißt – und das möchte ich vielleicht auch den Männern zu Gehör bringen –: "Frauen sind offener für Kritik, plazieren diese weitaus geschickter bei anderen und wünschen sich vor allem das Feedback ihrer Mitarbeiter. Sie bevorzugen die Teamarbeit und sind daher auch nicht dem Hierarchiewahnsinn so sehr verfallen wie ihre männlichen Kollegen."

Liebe Frauen! Liebe Männer! Es ist noch vieles für die Gleichbehandlung und die Gleichberechtigung zu tun, aber ich denke, hier von diesem Pult aus sollte das immer öfter erklingen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

21.17

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Zweytick. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

21.18

Abgeordneter Johannes Zweytick (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Ministerin! Hohes Haus! Sie gestatten mir, daß ich meine Ausführungen etwas kürzer halte, da es ja auch heute wieder sehr spät werden wird. Ich denke, es ist schon sehr vieles über den Gleichbehandlungsbericht gesagt worden. Meine Anmerkung dazu: Die Gleichbehandlung inkludiert Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen, die Bereitstellung von Kinderbetreuungsplätzen, die Bereitstellung und die Ausarbeitung flexibler Arbeitszeitformen, sodaß die Vereinbarkeit von Familie und Beruf kein Schlagwort bleibt.

Es ist mir schon klar, daß die notwendigen Veränderungen nicht von heute auf morgen passieren können, da die Maßnahmen auch wohldurchdacht und konzipiert werden müssen. Trotzdem glaube ich, daß es gelungen ist, das Bewußtsein bezüglich der zahlreichen Ungleichbehandlungen zu schärfen, was wiederum den Grundstein für jegliche Veränderung und Erneuerung darstellt. Die zahlreichen Aktivitäten, welche nun in den Bereichen Aus- und Weiterbildung, Kinderbetreuungsmöglichkeiten und flexible Arbeitszeitmodelle gesetzt wurden, sind eindeutig auf die Verabschiedung des Gleichbehandlungsgesetzes zurückzuführen, ohne welches es diese konstruktive Auseinandersetzung und die vielen Ansätze zur Lösung des Problems nicht gegeben hätte.

So wurden im Bundesministerium für Umwelt, Jugend und Familie – um nur einige Beispiele zu nennen – Grundsätze für eine systematische Aus- und Weiterbildung erarbeitet. Das Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnengespräch, in welchem etwa das Thema flexible Arbeitszeitgestaltung wegen Erziehungs- und Familienarbeit behandelt wird, wurde eingeführt. Es liegt nun an uns, dieses Bundesgesetz, welches einen wesentlichen Schritt zur Gleichstellung von Frauen und Männern im Bundesdienst darstellt, weiterzuentwickeln und Schwachstellen zu beseitigen. Dies wird mit der heutigen Novelle, welcher ich sehr positiv gegenüberstehe, passieren. Es muß uns allen – Männern und Frauen gleichermaßen – ein Anliegen sein, die Chancengleichheit herzustellen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu ermöglichen. Dies stellt für mich einen wichtigen Schritt auch für die Familienpolitik dar, welcher wir von der ÖVP uns in besonderem Maße annehmen. Daher auch in diesem Sinne: Karenzgeld für alle! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

21.20

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundesministerin Mag. Prammer. – Bitte, Frau Bundesministerin.

21.20

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer: Herr Präsident! Hohes Haus! Lassen Sie mich auch noch ein paar Bemerkungen zur Novelle des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes und zum Bundes-Gleichbehandlungsbericht machen.

An erster Stelle möchte ich allen Gleichbehandlungsbeauftragten, allen Kontaktfrauen und der Gleichbehandlungskommission sehr, sehr herzlich danken für ihre Arbeit, die sie tun können, seit es dieses Gesetz gibt. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich denke, wir sind es ihnen schuldig, daß sie auch gute, bessere Rahmenbedingungen vorfinden, um ihre Arbeit machen zu können. Sie sind immer wieder die Garantinnen dafür, daß aufgezeigt wird, daß es in Sachen Gleichstellung noch viel zu tun gibt, gerade auch im Bundesdienst. Darum bin ich natürlich auch sehr froh über diese Weiterentwicklung und über diese Novelle des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes, bei der es für mich in erster Linie wesentlich ist, daß wir europäische Normen einführen, ganz konkret die Aufhebung der Schadensobergrenzen. In diesem Punkt haben wir auch Handlungsbedarf gehabt. Hiezu hat auch der Europäische Gerichtshof Eindeutiges gesagt. Darüber hinaus hat natürlich auch der Amsterdamer Vertrag klare Aufträge an die Mitgliedsstaaten gegeben.

Das zweite meiner Überzeugung nach Wesentliche ist, daß es im Kommissionsverfahren nun auch bei Fällen sexueller Belästigung eine Beweiserleichterung, eine Glaubhaftmachung gibt, um auch in diesem Fall zu besseren Rechten der Frauen zu gelangen.

Meine Damen und Herren! Die gesetzliche Ebene ist die eine Sache, die konkrete Situation ist die andere. Aus diesem Grund braucht es auf der einen Seite viele gute rechtliche Maßnahmen, aber gleichzeitig braucht es auch ein Wollen, ein Lobbying und ein konkretes Tun. Hier sind natürlich viele, um nicht zu sagen alle gefordert, in Sachen Gleichstellung auch ständig die Nagelprobe zu machen. (Beifall bei der SPÖ.)

Es ist zu Recht von einigen Rednerinnen darauf hingewiesen worden, daß der Gleichbehandlungsbericht nicht das aussagt, was wir gerne wissen möchten. Ich denke, wir sollten auch da an Veränderungen herangehen. Zum einen ist der Bericht tatsächlich kaum vergleichbar, weil sich auch die Ressorts ständig ändern. Aufgrund dessen ist es schon einmal unmöglich, ein Ressort ständig zu beobachten, ein Ressort ständig auch in Vergleich zu ziehen und auch entsprechende Entwicklungen zu verfolgen. Ich glaube, der nächste Schritt in Sachen öffentlicher Dienst und Berichtswesen müßte darin bestehen, daß wir uns hier auch dazu durchringen, Externe überprüfen zu lassen, was es im Hinblick auf Qualität genau an Veränderungen gegeben hat.

Ich denke, die Frauenförderpläne sind der Anhaltspunkt dafür. Die Frauenförderpläne sind auch wesentlich genauer darzulegen und offenzulegen. Auch hier hat das Gleichbehandlungsgesetz eine weitere Entwicklung genommen, und zwar insofern, als es im Bundesgesetzblatt nun auch zu Veröffentlichungen kommen wird. Mir wäre es lieber gewesen, wenn es tatsächlich Verordnungen geworden wären. Ich kann an dieser Stelle nur sagen: Die sozialdemokratischen Regierungsressorts haben schon seit geraumer Zeit freiwillig die Frauenförderpläne mit Verordnungen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich bedanke mich bei all jenen, die dazu beigetragen haben, daß wir diese Novelle hier noch zu einem Abschluß bringen können. Ich denke, viele, viele Bundesbedienstete, vor allen Dingen auch die Gleichbehandlungsbeauftragten, warten auf diese Veränderungen. Ich möchte mich an dieser Stelle auch bei all jenen bedanken, die bei der Textierung, bei der Verhandlung so intensiv mitgeholfen haben, auch bei Herrn Ministerialrat Böhm aus dem Finanzministerium sowie bei Frau Dr. Seeböck, denn diese haben wirklich maßgeblich dazu beigetragen, daß es ein gutes Gesetz geworden ist. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

21.24

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wir haben kein Schlußwort der Berichterstatter und treten daher in das Abstimmungsverfahren ein, und ich bitte, zu diesem Zweck die Plätze einzunehmen. Das Abstimmungsverfahren wird eine lange Reihe einzelner Abstimmungsvorgänge umfassen.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die über jeden Ausschußantrag getrennt durchgeführt wird.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf betreffend eine Änderung des Bundes-Gleichbehandlungsgesetzes und anderer Gesetze in 1831 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Motter und Genossen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Dr. Petrovic und Genossen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge eingebracht.

Weiters hat Abgeordnete Haller ein Verlangen auf getrennte Abstimmung gestellt.

Wir werden daher zunächst über die von den Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträgen sowie vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich fest, daß das von der Verfassung und auch von der Geschäftsordnung geforderte Anwesenheitsquorum gegeben ist.

Die Abgeordneten Dr. Petrovic und Genossen haben Zusatzanträge eingebracht, die die Einfügung neuer Ziffern 1a sowie 2a in Artikel I zum Inhalt haben.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Daher abgelehnt.

Die Abgeordneten Motter und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel I Z 3 § 6 Abs. 1 bezieht.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Abgelehnt.

Ferner haben die Abgeordneten Dr. Petrovic und Genossen ebenfalls einen Abänderungsantrag zu dieser eben zitierten Bestimmung eingebracht.

So Sie dem beitreten möchten, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Daher abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes, nun in der Fassung der Regierungsvorlage.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies erfolgt durch die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Z 4 in Artikel I, auch in der Fassung der Regierungsvorlage.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Petrovic und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf eine Neufassung des § 9 in Z 5 Artikel I bezieht.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Abgelehnt.

Weiters haben die Abgeordneten Motter und Genossen einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf eine Abänderung des Abs. 1 sowie eine Streichung des Abs. 4 im § 9 Z 5 Artikel I bezieht.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen daher sogleich zur Abstimmung über Artikel I Z 5 § 9, nun in der Fassung der Regierungsvorlage.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Die Abgeordneten Motter und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel I Z 6 § 10, Z 7 § 14 sowie Z 8 § 15 bezieht.

Für den Fall Ihrer Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies erfolgt durch die Minderheit. Daher abgelehnt.

Die Abgeordneten Dr. Petrovic und Genossen haben ebenfalls einen Abänderungsantrag zu den eben erwähnten Ziffern in Artikel I eingebracht.

Für den Fall Ihrer Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über Artikel I Z 6 § 10, Z 7 § 14, Z 8 § 15 sowie Z 9 § 18 Abs. 2, jetzt in der Fassung der Regierungsvorlage.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Daher angenommen.

Die Abgeordneten Dr. Petrovic und Genossen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung einer neuen Z 9a § 18 Abs. 3 in Artikel I bezieht.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Daher abgelehnt.

Ferner haben die Abgeordneten Motter und Genossen einen Zusatzantrag eingebracht, der sich ebenfalls auf die Einfügung einer Bestimmung betreffend § 18 Abs. 3 in Artikel I bezieht.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Abgelehnt.

Die Abgeordneten Motter und Genossen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung einer Bestimmung betreffend § 26 Abs. 1 in Artikel I bezieht.

Ich bitte jene Mitglieder des Hohen Hauses, die dem beitreten wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Artikel I Z 16, jetzt in der Fassung der Regierungsvorlage.

Für den Fall Ihrer Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Die Abgeordneten Motter und Genossen haben einen Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf Artikel I Z 23 bezieht.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen daher sogleich zur Abstimmung über diesen Teil des Gesetzentwurfes in der Fassung der Regierungsvorlage.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Die Abgeordneten Motter und Genossen haben einen Zusatzantrag betreffend Artikel I, Novellierung des § 45, eingebracht.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich Sie um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über Artikel I Z 27 in der Fassung der Regierungsvorlage.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies erfolgt durch die Mehrheit. Angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfs samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Für den Fall Ihrer Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Ausdrücklich stelle ich fest, daß die von der Verfassung vorgesehene Zweidrittelmehrheit vorliegt.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

So Sie dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung geben, bitte ich gleichfalls um ein entsprechendes Zeichen. – Die Zustimmung erfolgt durch die Mehrheit.

Ausdrücklich stelle ich wiederum fest, daß das von der Verfassung geforderte Abstimmungsquorum von zwei Dritteln gegeben ist.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die dem Ausschußbericht 1915 der Beilagen beigedruckte Entschließung.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich Sie um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen. (E 196.)

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Haller und Genossen betreffend Verbesserung des Rechtsschutzes im Ausschreibungsverfahren.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Abgelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Gleichbehandlungsausschusses, seinen Bericht 1916 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

So Sie den Bericht zur Kenntnis nehmen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Den Antrag 906/A (E) weise ich hiermit dem Ausschuß für Arbeit und Soziales zu.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Antrag des Gleichbehandlungsausschusses, seinen Bericht 1917 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

So Sie den Bericht zur Kenntnis nehmen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Der Bericht ist damit zur Kenntnis genommen.

Ich weise den Antrag 951/A dem Ausschuß für Arbeit und Soziales zu.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Gleichbehandlungsausschusses, seinen Bericht 1918 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies die Mehrheit. Angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Gleichbehandlungsausschusses, seinen Bericht 1919 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

So Sie dem zustimmen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir stimmen weiters ab über den Antrag des Gleichbehandlungsausschusses, seinen Bericht 1920 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

So Sie den Bericht zur Kenntnis nehmen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies erfolgt durch die Mehrheit. Der Antrag ist daher zur Kenntnis genommen.

Wir stimmen ab über den Antrag des Gleichbehandlungsausschusses, seinen Bericht 1921 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies erfolgt durch die Mehrheit. Angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Antrag des Gleichbehandlungsausschusses, seinen Bericht 1922 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Den Antrag 147/A weise ich dem Verfassungsausschuß zu.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag des Gleichbehandlungsausschusses, den vorliegenden Gleichbehandlungsbericht III-179 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

So Sie den Bericht zur Kenntnis nehmen, bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Dies erfolgt durch die Mehrheit. Der Bericht ist damit zur Kenntnis genommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Gleichbehandlungsausschusses, seinen Bericht 1815 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Es erfolgt durch die Mehrheit. Angenommen.

Damit ist dieses Abstimmungsverfahren beendet.

27. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1764 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Pensionsgesetz 1965, das Nebengebührenzulagengesetz, das Bundestheaterpensionsgesetz, die Reisegebührenvorschrift 1955, das Bundeslehrer-Lehrverpflichtungsgesetz, das Karenzurlaubsgeldgesetz, das Einsatzzulagengesetz, das Richterdienstgesetz, das Bundes-Personalvertretungsgesetz, das Land- und Forstarbeiter-Dienstrechtsgesetz, das Militärberufsförderungsgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz 1984, das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienst-rechtsgesetz 1985, das Bundesfinanzgesetz 1999 (7. BFG-Novelle 1999), das Dorotheumsgesetz und das Pensionskassengesetz geändert werden und ein Bundesgesetz über die Gründung einer Bundespensionskasse AG erlassen wird (Dienstrechts-Novelle 1999) (1945 der Beilagen)

28. Punkt

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über den unabhängigen Bundesasylsenat geändert wird (1946 der Beilagen)

29. Punkt

Bericht und Antrag des Verfassungsausschusses betreffend den Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird (1947 der Beilagen)

30. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (1852 der Beilagen): Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes – Statut (1948 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen nun zu den Punkten 27 bis 30 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Da auf eine mündliche Berichterstattung verzichtet wurde, treten wir in die Debatte ein.

Als Erstredner gemeldet ist Herr Abgeordneter Jung. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

21.36

Abgeordneter Wolfgang Jung (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Die gegenständliche Regierungsvorlage, die sich mit dem Organisationsstatut des auswärtigen Dienstes befaßt, ist eine mehr als überfällige Arbeit. Es war also höchste Zeit, trotzdem ist sie leider nicht unbedingt das Gelbe vom Ei. Sie wurde sehr schnell erarbeitet. Es wäre noch einiges nachzutragen. (Abg. Dr. Kostelka: Sechs Jahre!)

Ja, aber im Hinblick darauf, von uns aus Einfluß darauf zu nehmen, waren die Möglichkeiten sehr gering, Herr Kollege Kostelka! Sie wissen das auch. (Abg. Dr. Kostelka: Das war auch gut so!) Wir werden dieser Vorlage aus grundsätzlichen Erwägungen trotzdem zustimmen. Ich möchte aber auf einige Punkte eingehen, die wir für falsch und verbesserungswürdig halten.

Frau Staatssekretärin! Ein wesentlicher Punkt betrifft die Position des Generalsekretärs. Er bekommt dadurch eine Machtstellung, die der des Ministers eigentlich gleichgestellt ist. Wenn man weiß, daß der Minister in der Praxis mit dem Flugzeug im Ausland unterwegs ist, dann weiß man auch, daß mit dieser Regelung – und es wäre nicht zum ersten Mal, daß es im Außenamt so ist – der Generalsekretär der eigentliche Außenminister ist.

Ich lese Ihnen folgendes vor: Neben seiner Sektion ist er der unmittelbare Vorgesetzte aller Sektionsleiter im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten und aller nachgeordneten Dienststellen. – Er ist also kein primus inter pares, sondern er ist praktisch der erste Mann. Diese Verteilung der Gewichte im Vergleich zum politischen Verantwortungsträger halten wir für falsch.

Ähnliches kann man über die Position des Generalinspektors sagen, der hier geschaffen wird und der eigentlich eine Art von interner Revision vornehmen soll, der aber auch in den politischen Bereich zur Gänze Einblick erhalten soll. Ich weiß nicht, ob das nicht vielleicht im Hinblick auf die Koalitionen immer der Aufpasser der jeweils anderen Fraktion sein soll. Er kann jedenfalls eine solche Funktion ... (Abg. Schieder: Sicher nicht einmal!) Er kann aber, wenn es sein muß, eine solche Funktion durchaus wahrnehmen.

Manches müßte nicht in einem so wichtigen Bereich wie dem Statut geregelt sein. Die Telekommunikations- und Kurierdienstregelung betrifft eigentlich Durchführungsangelegenheiten, die nicht unbedingt in ein solches Gesetz gehören.

Andere Punkte ergeben aus unserer Sicht falsche Aufgabenzuweisungen. Das betrifft zum Beispiel die Frage von Krisen im Ausland. Es geht dabei um sehr spezifische Regelungen, die eigentlich nicht der Minister treffen sollte, sondern dafür wäre der jeweilige Dienststellenleiter der Verantwortliche. Wenn man solche Dinge hineinnimmt, müßte man auch die Verantwortlichkeit für die Sicherheit in der Botschaft entsprechend zuweisen.

In dieser Hinsicht hat es beträchtliche Mängel gegeben. Ich verweise auf die noch immer offene Anfrage hinsichtlich der Vorgänge um die Botschaft in Belgrad, oder ich verweise auf die 250 verschwundenen Visa-Etiketten an der Botschaft in Luxemburg, was ebenfalls noch aufklärungswürdig ist. Im Sicherheitsbereich bleibt daher noch einiges zu tun.

Zuletzt noch eine nicht unwichtige Sache, wie sie mir aus der Praxis erscheint: Es bleibt sehr vieles offen, was die Familien der Diplomaten betrifft – und zwar unabhängig davon, in welcher Verwendung, ob in A, in B oder auch im unteren Bereich –, die von den Übersiedlungen der Gatten jeweils mit betroffen sind. Die Fristenläufe mit den zwei Monaten, die laut Statut zur Vorbereitung vorgesehen sind, werden in der Praxis hoffentlich länger sein. Sie sind, gelinde gesagt, etwas zu kurz, wenn man die Schulpflicht und andere Dinge ins Auge faßt. Außerdem wird es wohl nicht immer so schlecht geregelt sein wie jetzt, daß so viele Botschaften darauf warten.

Ein weiterer Punkt wäre jener der Sozialversorgung der Ehepartner – in der Masse Frauen –, die heute wirklich im wahrsten Sinne des Wortes durch die Finger schauen. Es wäre hoch an der Zeit, ihnen zumindest im Sozialversicherungsbereich – die meisten sind heute schon berufstätig – die Möglichkeit zu Nachzahlungen einzuräumen und auch eine gewisse Entlohnung zu geben. Denn jeder, der weiß, wie es im Außendienst läuft, hat erkannt, daß die Mitarbeit der Frauen – auch wenn man sie vielleicht nur abwertend im Bereich des Klimaschaffens sieht – eine sehr wichtige Funktion erfüllt, wenn man einen erfolgreichen Dienst leisten will.

Auch für Männer wird das vielleicht in Zukunft zunehmend zu einer Frage werden. Man wird sich hier im finanziellen Bereich etwas einfallen lassen müssen.

Wir stimmen grundsätzlich zu, glauben aber, daß noch vieles zu tun ist. Frau Staatssekretärin, packen Sie es an! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.40

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Mertel. – Bitte.

21.40

Abgeordnete Dr. Ilse Mertel (SPÖ): Herr Minister! Frau Staatssekretärin! Herr Präsident! Hohes Haus! Die Verzögerungen bei den Vorlagen im öffentlichen Bereich sind ja, möchte ich sagen, fast schon üblich, auch wenn wir uns daran noch immer nicht gewöhnt haben. Wir können uns zuletzt vom Vertragsbedienstetengesetz her daran erinnern.

Nun liegt eine Dienstrechts-Novelle vor, die eigentlich ein ganzes Bündel von legistischen Maßnahmen darstellt. Zu ihren Schwerpunkten zählt aus meiner Sicht, daß ein weiterer Schritt in Richtung einer strukturellen Verwaltungsreform gesetzt wird durch den Rückzug des Finanzministeriums aus nicht mehr zeitgemäßen Mitwirkungskompetenzen im Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrecht. Weitere Schwerpunkte sind besoldungsrechtliche Verbesserungen, von der Exekutive bis hin zu den Hochschullehrern, die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für die Gründung einer Bundespensionskasse AG und die Umsetzung einschlägiger EU-Richtlinien betreffend Verbesserungen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes, vor allem im Bereich der Land- und Forstarbeiter, aber auch beim Jugend-Arbeitsschutz.

Dazu gehört auch eine nicht unerhebliche Novelle zum Personalvertretungsgesetz, die einige substantielle Änderungen beinhaltet. So werden erstmals Lehrlinge des Bundes durch Personalvertretungsorgane mit vertreten, daher sind sie auch bei der Personalvertretung wahlberechtigt. Die Funktionsperiode der Personalvertretung wird von vier auf fünf Jahre verlängert, und der § 9 wird aufgewertet, sodaß die Mitwirkungskompetenzen der Personalvertretung gestärkt werden.

Das PVG sieht aber auch wirksamere Sanktionsmechanismen vor. Zum Beispiel kann der Zentralausschuß bei wiederholten Dienstrechtsverletzungen künftig vom Dienstgeber innerhalb einer bestimmten Frist eine Stellungnahme verlangen, und wenn diese Rücklauffrist nicht eingehalten wird, kann der Zentralausschuß Disziplinaranzeige erstatten.

Auch wenn bei Änderungen des Dienstrechtes nicht jede Änderung primär der Transparenz und der Verfahrensbeschleunigung dient, sind diese Nachbesserungen aus der Sicht der betroffenen Dienstnehmer doch oft dringend nötig. So entstand durch das neue Gehaltsschema der Vertragsbediensteten zum Beispiel die Gefahr, daß Sachbearbeiter, Schreibkräfte und Bedienstete der handwerklichen Verwendung während der Ausbildungsphase weniger Geld bekommen hätten als bisher. Das soll künftig durch eine Günstigkeitsklausel für Optanten ausgeschlossen werden.

Andere Beispiele möchte ich aus Zeitgründen nicht erwähnen. Nur noch eine Anmerkung: So unscheinbar manchmal Nachbesserungen aussehen, so wichtig sind sie. Das betrifft zum Beispiel die neue Anknüpfung bei den Ernennungserfordernissen für das Entlohnungsschema h der Vertragsbediensteten, um ungerechtfertigte zeitliche Aufstiegshürden zu vermeiden.

Insgesamt liegt ein Paket vor, das auch eine Reihe von Zusagen gegenüber dem öffentlichen Dienst einlöst. Daher wird meine Fraktion dieser Vorlage zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.43

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. – Bitte, Herr Abgeordneter.

21.44

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die jetzt in Verhandlung stehenden Materien sind eine lose Zusammenstellung von einigermaßen zusammengehörigen Dingen. In einem Punkt ist es sogar ein wenig heiter.

Ich möchte mich zunächst ganz kurz der Dienstrechts-Novelle zuwenden und auf einen Aspekt hinweisen, der aus meiner Sicht bemerkenswert ist. In der Regierungsvorlage können wir im Vorblatt lesen – Sie kennen das, seit Bad Aussee ist das so vorgesehen –: Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich: keine Auswirkungen.

Ich verstehe das schon, Herr Bundesminister. Aber wenn ein 200 Seiten starkes Konvolut, das sich ausschließlich mit Personalrechtsvorschriften beschäftigt und das außerdem die unangenehme Nebenwirkung hat, daß durch diese Novelle das eben erst von der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst verdienstvollerweise herausgebrachte, aktuelle Handbuch zum Dienstrecht – das ist ein sehr praktisches Nachschlagewerk – schlagartig völlig veraltet ist, wenn also etwas, was sich auf über 200 Seiten nur mit dem Dienstrecht beschäftigt, keine Auswirkungen auf die Beschäftigungsverhältnisse und den Wirtschaftsstandort Österreich hat, dann ist das einfach bemerkenswert.

Man könnte meinen, es gebe also keine materiellen Auswirkungen. – Liest man aber nach, dann zeigt sich, daß es sehr wohl materielle Auswirkungen gibt. (Bundesminister Edlinger: Darum geht es in § 14 BHG!) Ja, aber auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort hat das selbstverständlich Auswirkungen! Ich frage Sie zum Beispiel, Herr Bundesminister: Wie viele Beamte waren mit der Ausarbeitung dieser umfangreichen Regierungsvorlage befaßt? – Das war sicherlich beschäftigungswirksam. (Abg. Dr. Graf: Das hat der Minister persönlich gemacht!) Es war vielleicht nicht personalstandsverändernd, wohl aber beschäftigungswirksam.

Daher meine ich: Man sieht, daß so etwas, was man sich in Bad Aussee als eine heitere Sache zur verbesserten Imagepflege ausgemacht hat, sich eben nicht wirklich durchhalten läßt, weil es unglaublich viele Gesetze gibt, in denen unter diesem Punkt dann immer nur "keine" steht. Deshalb wollte ich einmal darauf hinweisen. 200 Seiten Dienstrecht und "keine" Auswirkung auf die Beschäftigung – das muß man schon erwähnen, nicht wahr, Herr Kollege Kostelka? – Schauen Sie nicht so traurig! Wenn man nur Marketing macht, dann ist das manchmal so. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Im übrigen ist diese Materie etwas, dem wir keine Zustimmung geben können. Ich möchte mir Details dazu ersparen, wir haben im Ausschuß lange genug darüber gesprochen.

Weiters geht es jetzt um zwei Tagesordnungspunkte, die beide auf §-27-GOG-Anträge zurückgehen. Diese sind in ihrem Gehalt soweit in Ordnung. Wir konnten ihnen im Ausschuß leider noch nicht zustimmen, weil wir sie erst eine Stunde vor Beginn der Ausschußverhandlungen vorliegen hatten. Aber mittlerweile haben wir sie uns angesehen; sie sind soweit in Ordnung. Es wird beim unabhängigen Bundesasylsenat tatsächlich der Rechtsstandard verbessert.

Der zweite Antrag zielt darauf ab, daß in bezug auf den unabhängigen Bundesasylsenat in der Verfassung die Möglichkeit verankert wird, mit einfachem Bundesgesetz – in Analogie zu den Richtern – eine Altersgrenze einzuziehen. Das ist ebenfalls in Ordnung.

Allerdings ist das Gesetz mit der Altersgrenze, das dazu erst wird beschlossen werden müssen, genau jenes Gesetz, das im anderen §-27-Antrag novelliert wird, nämlich das Bundesgesetz über den unabhängigen Bundesasylsenat. Das heißt, es wurden gleichzeitig zwei §-27-GOG-Anträge eingebracht, zwar mit materiellem Zusammenhang, aber völlig unvollständig, und das eine Stunde vor Beginn der Ausschußsitzung!

Das wollte ich im Plenum sagen, damit es in den parlamentarischen Protokollen nicht untergeht. Es ist zustimmungsfähig, aber wir werden gleich die nächste Novelle machen müssen, damit wir die Verfassung in ihrem neuformulierten Artikel 129c Abs. 4 erfüllen. Das finde ich schade. Dafür können Sie, Herr Bundesminister, am wenigsten, denn das ist ein §-27-GOG-Antrag, also keine Regierungsvorlage. Aber irgendwer muß sie sich ja bestellt haben, und derjenige hat das nicht ganz zu Ende gedacht. – Das wollte ich sagen.

Zum Schluß bleibt mir noch übrig, das Bundesgesetz über die Organisation des auswärtigen Dienstes zu nennen. Dieses scheint uns insofern wohlgelungen zu sein, als es jetzt in klaren Worten und in einem einheitlichen Zusammenhang auf gesetzlicher Ebene Dinge regelt, die bisher, in Verordnungen verstreut, schwer zu finden waren. Daher dient das der Rechtssicherheit, und das ist gut. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

21.48

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. König. Keine Redezeitbeschränkung – oder doch? (Abg. Dr. König: 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung, Herr Präsident!) – Bitte, Herr Abgeordneter.

21.49

Abgeordneter Dkfm. DDr. Friedrich König (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich auf das Statut des diplomatischen Dienstes beschränken. Es ist ein altes Anliegen des diplomatischen Dienstes. Seit 25 Jahren hat man sich darum bemüht, und jetzt wird es Wirklichkeit.

Ich muß sagen, daß einige dazu besonders viel beigetragen haben. Es sind das die beiden außenpolitischen Sprecher, Kollege Schieder und unser Michael Spindelegger, aber selbstverständlich war es nur möglich durch die nachdrückliche Unterstützung des jetzigen Außenministers Dr. Wolfgang Schüssel und der Frau Staatssekretärin, die sich der Sache ebenfalls besonders angenommen hat.

Ich glaube, wir können daher feststellen, daß damit endlich die Voraussetzung dafür geschaffen wurde, für diesen schwierigen Berufszweig, der sich von allen anderen Ressorts unterscheidet, die Möglichkeit einer adäquaten Regelung zu schaffen. Es ist nun einmal etwas anderes im diplomatischen Dienst, wenn man viel Zeit im Ausland verbringt, wenn man jederzeit versetzt werden kann, wenn man darüber hinaus, vor allem im Ausland, jederzeit ansprechbar ist und verfügbar sein muß – also eine ganz andere Arbeitszeit hat – und wenn die Probleme mit der Familie hinzukommen, durch den Wechsel der Schule, mit den Kindern. All das ist eine besondere Schwierigkeit.

In der heutigen Zeit der Härten, der Unsicherheiten und auch der Gefahren für Gesundheit und Sicherheit in manchen Ländern ist es mehr als gerecht, daß man nun ein solches eigenes Statut für den diplomatischen Dienst geschaffen hat.

Das zweite, was man meiner Ansicht nach besonders erwähnen muß – es hat dies auch Kollege Jung hier gesagt –, ist, daß es auch darum geht, Vorsorge für die Familie, vor allem für die Gattinnen, zu treffen. Das Gesetz macht jedenfalls einen ersten Schritt in diese Richtung. Es ist darin vorgesehen, daß sich das Außenministerium bemühen wird, den Gattinnen auch in ihrer beruflichen Situation Hilfe zu leisten. Das ist etwas ganz Wesentliches, weil es für die Integration im neuen Bereich unglaublich wichtig ist.

Aber selbstverständlich ist das nur ein Anfang, und es gehört ausgebaut. Was wahrscheinlich sehr schnell geschehen könnte und sollte, ist, daß man eine entsprechende Führungskraft im Ministerium eigens mit dieser Hilfestellung betraut, damit diese Unterstützung kanalisiert wird und entsprechend geleistet werden kann.

Insgesamt gesehen möchte ich sagen, daß man damit den Angehörigen des auswärtigen Dienstes, die mit viel Engagement ihrer Tätigkeit nachgehen – und wer immer als Abgeordneter international unterwegs war, hat das feststellen können –, nicht nur einen lang gehegten Wunsch erfüllt hat, sondern auch eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit sowie für die Möglichkeit, ihre Familien entsprechend zu versorgen, geschaffen hat. Damit hat die Regierung für unser Ansehen im Ausland und für die Diplomaten, die Österreich dort vertreten, einen entscheidenden Schritt gesetzt, den wir nachdrücklich begrüßen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

21.52

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. – Bitte, Frau Abgeordnete.

21.52

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch wir begrüßen es, daß das Statut für den auswärtigen Dienst endlich Wirklichkeit wird, wiewohl sich jetzt schon abzeichnet, daß es noch verbesserungsfähig ist und deshalb auch verbessert werden wird, wie Sie, Herr Dr. König, schon festgestellt haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe nur ganz kurz Zeit. (Abg. Dr. Khol: Visoki dom!) – Wenn die Tatsache, daß Menschen die Möglichkeit der demokratischen Mitbestimmung genommen wird, indem die Funktionsperioden der Personalvertretungsorgane einfach verlängert werden, weil – wie die Erläuterungen zur Regierungsvorlage sagen – die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst diesen Wunsch geäußert hat, meine sehr geehrten Damen und Herren ... (Abg. Dr. Mertel: Warum, steht auch drinnen!)

Warum? – Wegen der größeren Kontinuität, damit sie sich nicht so oft den Wahlen stellen müssen, meine sehr geehrten Damen und Herren (Abg. Dr. Mertel: Wenn Sie das schon lesen, dann lesen Sie alles!), und damit sie länger in Amt und Würden bleiben! (Abg. Dr. Mertel: Das sagen Sie!) Wenn jemand eine Ahnung davon hat, wie schwierig es ist, Menschen im öffentlichen Dienst für die Arbeit in der Personalvertretung zu gewinnen und dort auch sozusagen die Kontinuität zu wahren, dann sieht er die Absicht der schwarzen Gewerkschaft, die dahinter steht. Was sie damit erreichen will, ist, ihre Sessel, ihre Posten und ihre Macht zu zementieren.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Deshalb kann ich der Dienstrechts-Novelle 1999 keinesfalls meine Zustimmung geben, auch nicht die restlichen, noch verbliebenen Abgeordneten der Grünen. Aber ich gebe meine Zustimmung selbstverständlich dem Statut für den auswärtigen Dienst. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Khol: Das ist ja ein Stakkato! – Abg. Dr. Kostelka: Der Freitag macht es möglich!)

21.54

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pendl. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

21.54

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte mich auf einige wichtige Punkte der vorliegenden Dienstrechts-Novelle 1999 beziehen.

Nach der Beschlußfassung über das Vertragsbedienstetenreformgesetz wird jetzt als weiterer wichtiger Schritt auch das Pensionskassenmodell umgesetzt. Es dient zur Abrundung der eingeleiteten Reform und bringt eine zukunftsorientierte Lösung für den öffentlichen Dienst mit sich.

Ein weiterer wichtiger Bestandteil ist es, darin den Bereichen des Rechnungshofes und der Parlamentsdirektion Rechnung zu tragen, da es dort auch zu einer neuen Gestaltung des Besoldungsschemas kommt. Ich denke, daß diese Bereiche auch für die Zukunft gut qualifizierte Kolleginnen und Kollegen benötigen. Diese Regelung ist wichtig, und sie ist auch ein wesentlicher Beitrag für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen, die seit langem auf diese Umsetzung gewartet haben.

Darüber hinaus werden einige wichtige Fragen im Schulbereich, im Exekutivbereich und im militärischen Bereich einer notwendigen Regelung zugeführt. Auch Fragen wie die Neuregelung – auch das ist eine beispielhafte, moderne Regelung – für den Schulaufsichtsdienst werden umgesetzt. Weiters sind Fragen der Ausbildung, der Eingruppierung, einer Neuregelung von Halbanrechnungen, von Vordienstzeiten, Leistungsprämien, Ernennungserfordernissen, Behalteklauseln, Funktionszulagen sowie Amtstitelfragen betroffen.

Ein ebenso wichtiger Teil dieses Gesetzes betrifft den Bereich der Reisegebührenvorschrift; es wird eine Verwaltungsvereinfachung dadurch herbeigeführt, daß Reiserechnungen nur noch von der auszahlenden Stelle überprüft werden. Darüber hinaus wurde in diesem Bereich die Zuteilungsgebühr einer Neuregelung zugeführt und eine jahrzehntelange Ungerechtigkeit gerade für die Justizwachebeamten bei regelmäßigen Dienstverrichtungen – außerhalb des Dienstorts liegenden Bewachungstätigkeiten – beseitigt.

Im Personalvertretungsgesetz werden einige Organisationsfragen den tatsächlichen Gegebenheiten angepaßt beziehungsweise neu geregelt. Frau Kollegin! Wir sehen es nicht als Nachteil der betroffenen Kolleginnen und Kollegen, wenn die Funktionsperiode auf fünf Jahre verlängert wird.

Alles in allem kann festgestellt werden, daß diese Maßnahmen zahlreiche wichtige Punkte betreffen, die einerseits mehr an Gerechtigkeit für die Bediensteten bringen, andererseits einen wichtigen Beitrag für eine moderne, leistungsorientierte öffentliche Verwaltung darstellen.

Da die Verhandlungen über diese Fragen sehr sachbezogen und ausführlich geführt worden sind und schlußendlich zu einem einvernehmlichen Vorschlag geführt haben, möchte ich die Gelegenheit nützen, um Ihnen, sehr geehrter Herr Bundesminister, aber vor allem auch Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für diese sicherlich sehr anstrengende und nicht immer leichte Arbeit sehr herzlich zu danken. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gestatten Sie mir aber noch eine Bemerkung hinsichtlich meiner Vorrednerin, der Abgeordneten Stoisits, und auch gegenüber dem Abgeordneten Kier. Ich glaube, daß den öffentlich Bediensteten für ihre für unsere Bürgerinnen und Bürger, aber auch für unsere Republik so wichtige Arbeit – die auch für die Wirtschaft und für den Wirtschaftsstandort Österreich von enormer Bedeutung ist – selten, wenn überhaupt gedankt wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich meine, daß wir den Kolleginnen und Kollegen des öffentlichen Dienstes auch einmal Dank und Anerkennung aussprechen sollten. Meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ich möchte das hier und heute zum Ausdruck bringen! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Der vorliegende Gesetzentwurf ist ein wichtiger Beitrag zu einer serviceorientierten, bürgernahen und modernen öffentlichen Verwaltung. Daher stimmen wir von der sozialdemokratischen Fraktion diesem Gesetzentwurf gerne zu. (Beifall bei der SPÖ.)

21.59

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schieder. – Bitte, Herr Abgeordneter.

21.59

Abgeordneter Peter Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Meine Damen und Herren! Sechs Bemerkungen zu diesem Thema. Erstens ... (Ah-Rufe bei der ÖVP.) Honi soit qui mal y pense, Herr Abgeordneter!

Punkt eins: Ich bin froh darüber, daß es das Statut für den auswärtigen Dienst jetzt gibt. Ich glaube, es ist für die Beschäftigten in diesem Bereich wichtig. Herzlichen Glückwunsch dazu!

Zweitens: Ich hätte es gerne gehabt, daß ein bißchen mehr darüber diskutiert wird, ob dieses Statut nicht sinnvollerweise für alle gelten sollte, die im Ausland für die Republik tätig sind, und nicht nur für das auswärtige Amt. Ich glaube, wir müssen überhaupt einmal über den Umfang reden. Manche Dinge zieht das Außenamt zu Recht an sich, manche Dinge laufen nebenher. Das gilt zum Beispiel für die Militärattachés; bei ihnen stellt sich ebenfalls die Frage, warum sie nicht integriert sind. Diese Debatten sollte man meiner Ansicht nach in Zukunft noch einmal führen.

Ich glaube drittens auch, daß der Generalsekretär in diesem Statut ein bißchen stark ausgefallen ist. Es gibt unter den handelnden Personen momentan überhaupt keine Probleme, aber ich könnte mir vorstellen, daß das Verhältnis Minister, Staatssekretärin oder Staatssekretär – wenn ich jetzt von den handelnden Personen absehe – und Generalsekretär unter gewissen Umständen einmal nicht ganz harmonieren könnte.

Viertens: Den Generalinspektor so auszuformen, ist eine gute Idee. Sinnvoll wäre, daß dies der letzte Dienstposten für einen Beamten ist, denn dann wäre er wirklich stark im Amt.

Fünftens und letztens: Ich glaube, es sind viele Schritte zur Modernisierung gesetzt worden, es müßten aber weitere, vor allem auf dem Datengebiet, noch folgen. (Beifall bei der SPÖ.)

22.01

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

22.01

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Ich möchte mich auf fünf kurze Punkte beschränken, die mit einem wichtigen Teil dieses Gesetzentwurfes im Beamtendienstrecht zusammenhängen, nämlich mit den Kunstuniversitäten.

Wir beschließen heute den Abschluß eines sehr großen Reformprojektes. Gemeinsam mit der Reform der Kunstuniversitäten im Organisationsrecht und im Studienrecht wurde auch vereinbart, das Dienstrecht anzupassen. Der vorliegende Entwurf enthält den Abschluß dieser Dienstrechtsanpassung. Ich möchte zunächst wirklich allen danken, die an dieser umfangreichen Materie mitgewirkt haben.

Zum Inhalt könnte man viel sagen. Aber es steht ohnedies alles in den Erläuterungen, die Sie sicherlich studiert haben, sodaß ich das überhaupt weglassen möchte.

Auf einen Punkt möchte ich ausdrücklich hinweisen: Im Zusammenhang mit der Reform der Kunstuniversitäten wurde auch überlegt, ob es hier Fakultätsgliederungen geben soll. Es gibt in einem Fall konkret dieses Vorhaben, und dem möchte ich von dieser Stelle aus eine klare Absage erteilen!

Nächster Punkt: Herr Bundesminister! Wir haben im Universitätsdienstrecht gewisse Probleme, daß Vordienstzeiten jeglicher Art nicht mehr angerechnet werden. Bei Berufungen gerade von verdienstvollen und interessanten Persönlichkeiten, die wir wieder nach Österreich holen möchten, hat es inzwischen schon eine Reihe von Absagen gegeben. Das müßten wir uns noch einmal anschauen.

Und zuletzt: Es ist dies natürlich nicht das Dienstrecht, das zurückgeht auf jene Entschließung, die der Nationalrat 1997 beschlossen hat, in der wir den Auftrag erteilt haben, ein gänzlich neues Universitätsdienstrecht zu schaffen. Diese Aufgabe steht noch bevor. Wir sind aber zuversichtlich, daß auch das, zwar nicht mehr in dieser Gesetzgebungsperiode, aber in der nächsten, gelingen wird und wir dann die Voraussetzungen für moderne Universitäten haben werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.03

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wir haben kein Schlußwort der Berichterstatter.

Ich bitte, die Plätze einzunehmen, denn wir kommen zur Abstimmung, und diese wird über jeden Ausschußantrag getrennt durchgeführt.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Dienstrechts-Novelle 1999 in 1945 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Verlangen der Abgeordneten Dr. Krüger und Genossen auf getrennte Abstimmung vor.

Wir werden daher zunächst über die vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.

Wir kommen zur getrennten Abstimmung hinsichtlich Artikel I Z 54a und Artikel II Z 21, 21a und 21b in der Fassung des Ausschußberichtes.

Für den Fall Ihrer Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang, jetzt in der Fassung des Ausschußberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung erteilen wollen, um ein bejahendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen.

Wir kommen daher sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Entwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung geben wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit.

Ich stelle fest: Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung angenommen.

Nunmehr kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den unabhängigen Bundesasylsenat geändert wird, samt Titel und Eingang in 1946 der Beilagen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht mit Mehrheit und ist daher angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung geben wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist abermals die Mehrheit.

Ich stelle fest: Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1947 der Beilagen.

Bei diesem Gesetzentwurf handelt es sich um ein Bundesverfassungsgesetz. Ich stelle daher fest, daß das von der Bundesverfassung und der Geschäftsordnung vorgesehene Anwesenheitsquorum gegeben ist.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf zustimmen wollen, um ein bejahendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit.

Ich stelle ausdrücklich fest, daß die von der Verfassung vorgesehene Zweidrittelmehrheit gegeben ist.

Wir kommen daher gleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht gleichfalls mit Mehrheit.

Ich stelle fest, daß auch in dritter Lesung die von der Verfassung vorgesehene Zweidrittelmehrheit gegeben ist. Der Gesetzentwurf ist daher in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen schließlich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1852 der Beilagen.

Da dieser Entwurf betreffend ein Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation des auswärtigen Dienstes – Statut Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich fest, daß das von Verfassung und Geschäftsordnung vorgesehene Anwesenheitsquorum gegeben ist.

Ich ersuche nun jene Damen und Herren, die dem Gesetzentwurf ihre Zustimmung geben wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist Stimmeneinhelligkeit. Daher angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung geben wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch dieses erfolgt stimmeneinhellig.

Ich stelle fest: Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung angenommen.

Damit ist dieses Abstimmungsverfahren beendet.

31. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1093/A der Abgeordneten Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Presseförderungsgesetz 1985 geändert wird (1950 der Beilagen)

32. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 154/A der Abgeordneten Dr. Jörg Haider und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Presseförderungsgesetz 1985 aufgehoben wird (1951 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir kommen zu den Punkten 31 und 32 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir kommen zur Debatte.

Als Erstredner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. 6 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

22.09

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Finanzminister! Noch ein Präsident ist zu begrüßen, derzeit Vizepräsident und zukünftiger Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist eines der wichtigsten Grundrechte einer parlamentarischen Demokratie. Teil des Rechtes auf freie Meinungsäußerung ist das Recht, die Stimme auch über ein Medium zu erheben beziehungsweise ein Medium herauszugeben und zu verbreiten. Es ist Aufgabe des Staates, für Medien, um sich artikulieren zu können, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen.

Welchen Weg geht die Republik Österreich? – Es gibt die allgemeine Presseförderung, die hier nicht so sehr im Vordergrund steht, es gibt die besondere Presseförderung, die vom Initiativantrag betroffen ist, und eine ganz besondere Presseförderung, auf die ich dann noch zu sprechen kommen werde.

Worum geht es in diesem Initiativantrag? Anlaß für dessen Einbringung ist, daß die Tageszeitung "Der Standard" durch dieses Gesetz in einem Jahr nicht mehr in den Genuß der Förderung gekommen ist. Was besagt dieses Gesetz? – Es besagt, daß Tageszeitungen, deren Anzeigenteil 22 Prozent im Vergleich zum gesamten Umfang, zum redaktionellen Teil, nicht übersteigt, der besonderen Presseförderung unterliegen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben am Anlaßfall des "Standard" gesehen, wie untauglich und wie ungerecht dieses Prinzip der Presseförderung ist. Was für eine Presseförderung ist das, frage ich Sie, wenn die Anzeigenleiter möglicherweise gegen Ende des Jahres Anzeigenaufträge zur Einschaltung nicht mehr annehmen, weil sie unter Umständen Gefahr laufen, daß sie die Presseförderung verlieren? Daran wird auch diese Mehrjährigkeit, die hier beschlossen werden soll, nichts ändern! Ich frage Sie wirklich: Was ist das für eine Gerechtigkeit gegenüber anderen sogenannten Qualitätszeitungen? Ich frage Sie, wo die Gerechtigkeit der besonderen Presseförderung bleibt, wenn das eine oder andere Medium hier in Wien 25 oder 30 Millionen bekommt, wobei ich von den Parteizeitungen, von der "Neuen Zeit" von der linken Reichshälfte und vom "Volksblatt" von der rechten Seite gar nicht rede.

Aber ich frage Sie: Was ist das für eine Wettbewerbsgleichheit? Wie kommen die "Oberösterreichischen Nachrichten" etwa dazu, daß sie mit Blättern, mit sogenannten Qualitätszeitungen, konkurrieren müssen, die 30 Millionen Schilling im Jahr bekommen? Wie kommen die "Salzburger Nachrichten", die auch eine gesamtösterreichische Ausgabe haben und aus dem Titel der besonderen Presseförderung nichts bekommen, dazu, daß sie mit Zeitungen konkurrieren müssen, die in ihrer Bilanz 25 bis 30 Millionen Schilling als Einnahme jährlich eintragen können? Das kann doch nicht der Weisheit letzter Schluß sein! Und um diese Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen, hat die Freiheitliche Partei den Antrag gestellt, diese besondere Presseförderung abzuschaffen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn es Ihnen abseits der Parteienfinanzierung – "Neue Zeit", "Volksblatt" – wirklich ernst ist um eine Förderung der Medien und der Presse, dann schaffen Sie doch ein medienfreundliches Klima! Dann schaffen Sie die Ankündigungs- und Anzeigenabgabe ab! 10 Prozent: Das ist ein österreichisches Unikum in Europa!

Oder aber Sie ermöglichen den Firmen, die Pflichtveröffentlichungen im Amtsblatt zur "Wiener Zeitung" zu schalten haben, diese Pflichtveröffentlichungen in sogenannten Qualitätszeitungen zu schalten. Das Amtsblatt zur "Wiener Zeitung" beziehungsweise die "Wiener Zeitung" erscheint praktisch unter Ausschluß der Öffentlichkeit. Man könnte beispielsweise eine Ausschreibung machen, bei der sich einige Tageszeitungen bewerben könnten. Das würde auch die Einnahmensituation erheblich verbessern!

Ich könnte mir noch etwas vorstellen: Die Hauszustellung ist für die Medien etwas ganz Wichtiges. So haben beispielsweise die "Oberösterreichischen Nachrichten" einen Abonnementanteil von 90 Prozent. Gerade für den sogenannten Qualitätsbereich könnte ich mir vorstellen, daß der Staat im Wege der Telekom eine Unterstützung für alle Zeitungen bietet. Dadurch würde keine Wettbewerbsverzerrung entstehen und die Hauszustellung auch wirklich funktionieren, und zwar auch zu Preisen, die erwirtschaftbar und vertretbar sind. Denn sonst kommt es zu der Situation, daß etwa der "Standard" die Mediaprint klagen muß – wobei er allerdings verliert –, damit er in den Hauszustellungsdienst mit einbezogen wird.

Also gleichmäßige Förderungsmaßnahmen wären hier gefragt, aber die jetzige Presseförderung geht in eine ganz andere Richtung.

Und dann gibt es noch die ganz besondere Presseförderung, die ich zuerst schon angesprochen habe. Hiebei handelt es sich um eine politische Wettbewerbsverzerrung. Die ganz besondere Presseförderung besteht nämlich darin, daß die Bundesregierung durch ihre Ressorts unnotwendigerweise in verschiedensten Tageszeitungen und Wochenzeitungen massivste Einschaltungen macht, ganze Broschüren herausgibt – etwa das Landwirtschaftsministerium in der Zeitgeistzeitschrift "NEWS" – und sich dadurch indirekt natürlich auch eine positive Berichterstattung erkauft. Ich sage das ganz deutlich!

Ich höre jetzt schon die Worte, ich kann es schon vorwegnehmen, daß man fragen wird: Was halten Sie von der Unabhängigkeit der Journalisten? Das ist eine unglaubliche Unterstellung! – Herr Kollege Cap! Wenn Sie in der Wirtschaft tätig sind und wenn Sie Einblick haben, dann sagen Sie mir: Welche Zeitung schreibt denn gegen ihre wichtigsten Anzeigenkunden? Das ist ja gar nicht zumutbar!

Es ist noch nicht lange her, ich kann mich noch gut erinnern: Während des Wahlkampfs 1995 ist in den Zeitungen gestanden, daß ein Verlagsleiter zu den Grünen gegangen ist und gesagt hat: Wenn ihr bei uns nicht die Einschaltungen macht, dann werdet ihr schon sehen, wie es mit euch in der Nationalratswahl-Berichterstattung ausschaut! – Das ist eine Form der besonderen Presseförderung. Mit diesem Unfug gehört aufgeräumt! Es geht um 400 bis 500 Millionen Schilling im Jahr im Zusammenhang mit diesen Einschaltungen. Wenn es Ihnen wirklich ernst ist, dann schaffen Sie auch diese Form der besonderen Presseförderung ab! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.16

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Cap. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

22.16

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Manchmal habe ich den Eindruck, mein Vorredner leidet einfach an einem – wie man in Wien sagt – "Verfolger". Denn was Sie da beschreiben, würde desaströse Auswirkungen auf die Zeitungen haben. Wenn Sie die besondere Presseförderung abschaffen und wenn Sie Zensuren einrichten wollen (Widerspruch bei den Freiheitlichen), wer wo inserieren darf und wer nicht inserieren darf, dann hätte das entsetzliche Auswirkungen und würde dazu führen, daß es zu einem Massensterben der Zeitungen kommt! (Abg. Dr. Graf: Aber geh! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Ich würde wirklich empfehlen, daß Sie das, was Sie jetzt gesagt haben, einmal im Beisein der Journalisten der betroffenen Zeitungen sagen, statt zu nächtlicher Stunde dahinzuphilosophieren!

Herr Abgeordneter Krüger! Im übrigen habe ich den Eindruck, daß Sie das ganze Presseförderungsmodell überhaupt nicht begriffen haben. Es ist überhaupt das größte Drama an Ihren Ausführungen, daß Sie das gar nicht begriffen haben. Denn die jetzige Verbesserung, die wir mit der Einführung des Stufenmodells vornehmen, bringt wirklich eine Besserstellung und beseitigt die große Ungerechtigkeit. Beispiel: Die "Salzburger Nachrichten" waren wirklich immer über der berühmten Grenze und wurden letztlich um 30 bis 40 Millionen Schilling gegenüber Zeitungen wie "Presse", "Standard" und anderen zurückgesetzt. Jetzt versucht man, das mit dem Stufenmodell abzufedern beziehungsweise abzumildern und in Wirklichkeit gerechter zu gestalten.

Ich möchte einmal all diejenigen, die sich da herstellen und dieses Förderungsmodell diffamieren, wirklich um echte Alternativvorschläge bitten. (Zwischenruf des Abg. Dr. Grollitsch.) Aber hören Sie doch auf! Das ist doch eine ganz andere Diskussion, die Sie da begonnen haben! Er fängt da mit der Hauszustellung an! Da müßten wir überhaupt über Vertrieb, Monopolbildung, Kartell sprechen. Das sind ganz andere Themen, die in diesem Zusammenhang zu diskutieren sind – und nicht Ihre Hauszustellung, die Sie da eingebracht haben.

Ich kenne keinen Gegenentwurf. Mir wäre es auch angenehm gewesen, wenn man sich zum Beispiel in der VÖZ zusammengefunden hätte, um einmal einen akkordierten Entwurf vorzulegen, was sie eigentlich immer schon angekündigt hat. Es ist auch wirklich schwer. Natürlich gibt es eine Konkurrenzsituation unter Zeitungen. (Abg. Dr. Graf: Es gibt eine Konkurrenzsituation um die Subventionen und sonst nichts!) Es gibt einige, die sagen: Schaffen wir das Ganze ab, denn wir brauchen es ohnehin nicht!, und es gibt nicht wenige, die dieses Geld wirklich brauchen. Und wir wollen eine breite Presselandschaft und eine Medienvielfalt, was Sie anscheinend nicht wollen, aus welchen politischen und ideologischen Gründen auch immer!

Kurz und gut: Es war ein Cocktail der Ahnungslosigkeit, den Sie hier eingebracht haben, und Sie sollten sich wirklich auf andere Themen konzentrieren. (Abg. Scheibner: Gestern in der Sicherheitsdebatte sind Sie dort oben im Winkerl gestanden!) Verschonen Sie hier die Presse- und Medienpolitik! Sie hat es nicht verdient, von Ihnen permanent in dieser Form mißhandelt zu werden, Herr Abgeordneter Krüger. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Sie sollten sich vom NATO-Winkerl auch ins Medienwinkerl stellen!)

22.19

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Trattner. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

22.19

Abgeordneter Mag. Gilbert Trattner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei Ihnen kann man wirklich nur sagen: Sie wissen nicht, was Sie sagen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Jetzt werde ich Ihnen einmal etwas sagen: Sie wissen selbst ganz genau, wie die besondere Presseförderung aufgeteilt wird. "Kärntner Tageszeitung": 19 Millionen, "Neue Zeit": 29 Millionen, "Vorarlberger Zeitung": 12,6 Millionen, "Neues Volksblatt": 13,9 Millionen, "Presse": 29,7 Millionen, "Standard": 26,2 Millionen. – Das ist einmal der eine Teil.

Den zweiten Teil der besonderen Presseförderung werde ich Ihnen jetzt auch gleich erklären, weil Sie ja so gescheit sind! – Insgesamt gibt die Bundesregierung noch einmal 163 Millionen Schilling aus. Das ist eine schöne Verteilung! Davon vergibt die SPÖ mit ihren Ministerien 137 Millionen, das sind 83 Prozent, und die ÖVP 26 Millionen. Ist euch das eigentlich ein bißchen bewußt?

Der Spitzenreiter bei dieser ganzen Materie ist natürlich das Bundeskanzleramt. Das Bundeskanzleramt gibt hiefür im Jahre 1998 insgesamt 71 Millionen Schilling aus. (Abg. Scheibner: Wieviel gibt es an "NEWS"?) Ich komme noch zu "News"! An zweiter Stelle liegt der Verkehrsminister, der alles auf die Schiene verlagern will, mit 37 Millionen Schilling. Das müssen Sie sich einmal ansehen! Insgesamt sind es 163 Millionen Schilling. (Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Jetzt kommen die Zeitungen dran. Das Bundeskanzleramt vergibt an die "Kronen Zeitung" allein 8,6 Millionen, damit wir auf der Titelseite sind, das Herrl mit dem Frauerl mit den zwei Hunderln in der Sonntags-"Krone"! Das ist besondere Presseförderung! Da wollen Sie im Zusammenhang mit den Ausführungen von Kollegen Krüger von Zensur reden? Was Sie machen, ist viel schlimmer! Sie kaufen sich nämlich die ganze Presse. Sie kaufen sich den ORF, und Sie kaufen sich die gesamten Printmedien! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Kommen wir nun zu den Werbeeinschaltungen der Tageszeitungen. Ich habe hier ein schönes Diagramm, aus dem hervorgeht, wie sich das inklusive der Presseförderung aufteilt. Spitzenreiter ist die "Presse" mit 45 Millionen: 45 Millionen allein für die "Presse"! Und jetzt kommen wir zu dem schönen Kuchen. – Der "Standard": 5,1 Millionen. Rot verteilt 5 Millionen, ÖVP verteilt 1,7 Millionen. Beim "Format" fällt die Buntheit weg, da ist nur mehr alles rot: SPÖ vergibt 100 Prozent. Dann kommt "News": Da vergeben wir gleich einmal 10,8 Millionen, die ÖVP vergibt auch einen kleinen Betrag von 294 000 S, der Rest entfällt auf die SPÖ.

Herr Kollege Cap! Was soll das? Sie gehen hier zum Rednerpult, beschimpfen unsere Mediensprecher – und wissen gar nicht, wovon Sie sprechen! (Beifall bei den Freiheitlichen.) Wir legen Ihnen das schwarz und weiß auf den Tisch!

Dann kommt noch das nette "profil": Da bleibt auch ein kleines Torteneckerl von 138 000 S für die ÖVP-Regierungsmitglieder übrig, der Rest ist natürlich rot. Dann geht es weiter: Bei "tv-media" bleibt auch nur ein kleines Torteneckerl für die ÖVP-Ministerien übrig, der Rest ist rot. Und dann kommt der Hit, und dann kommt: Aus, Schluß, fertig! Es geht jetzt um den ORF, und da treten Sie immer auf: Da ist es nur mehr rot! (Der Redner persifliert einen Radiospot des Verkehrsministeriums. – Heiterkeit bei den Freiheitlichen.) 54 Millionen Schilling!

Und in Anbetracht dessen erdreisten Sie sich, stellen sich da heraus und wollen über Presseförderung, über besondere und über ganz besondere Presseförderung diskutieren!? Am besten wäre es, Sie gehen überhaupt nicht mehr hier ans Rednerpult und reden über Presseförderung! Denn bei dem schlechten Gewissen, das Sie haben müßten, müßten Sie unserem Antrag längst zustimmen! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.23

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Frieser. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

22.24

Abgeordnete Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Herr Präsident! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Die Volkspartei wird der Novelle zum Presseförderungsgesetz ihre Zustimmung erteilen. Wir bekennen uns zur Förderung von Qualitätszeitschriften, weil sie ein wesentlicher Bestandteil dieser Republik sind. (Abg. Dr. Graf: Die ÖVP bekommt noch immer nichts mit! – Rufe und Gegenrufe zwischen der SPÖ und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Sie werden verstehen, daß ich mich in dieses Zwiegespräch zwischen Cap und Krüger nicht einmischen werde. Ich möchte Ihnen nur ein einziges Beispiel vortragen: In der Steiermark wurde gestern ein Beschluß gefaßt, wie Sie auch in den Zeitungen beziehungsweise in der "Kleinen Zeitung" verfolgen konnten. Das Land Steiermark hat auf die Anzeigenabgabe verzichtet und stellt daraufhin die Medienförderung ein. (Beifall bei der ÖVP.)

Zum Verhältnis: Die Presseförderung beträgt 45 Millionen, der Verzicht aus der Anzeigenabgabe beläuft sich auf 115 Millionen. Das entsprach auch dem Wunsch der Printmedien. Ich glaube, daß dieses steirische Beispiel ein gutes Vorbild ist, und wir sollten gerade im Zuge der Diskussion über die Anzeigenabgabe auch dieses Beispiel diskutieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.25

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Praxmarer. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

22.25

Abgeordnete Mag. Karin Praxmarer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Herr Kollege Cap, das System der staatlichen Presseförderung ist reichlich fragwürdig. Es fördert nämlich nicht den freien Wettbewerb. Im Gegenteil! Vielmehr ist es wettbewerbshemmend und -verzerrend. Und es fördert auch nicht die freie Meinungsäußerung und die Vielfalt der Presseprodukte. In erster Linie fördert dieses System die Abhängigkeit der Medien von Politik und Regierung! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Das ist die Besonderheit, ein österreichisches Spezifikum: Unsere österreichischen Zeitungen brauchen sicherlich den europäischen Vergleich betreffend die Anzahl der Leser nicht zu scheuen. Hingegen findet man nirgends im europäischen Vergleich eine solche Abhängigkeit vom staatlichen und politischen Einfluß und so wenig Freiheit für die Medien.

Neben der allgemeinen Presseförderung werden vor allem mit der besonderen Presseförderung jene Zeitungen bedient, die entweder selbst nicht in der Lage oder gar nicht willens sind, selbst und eigenständig für eine entsprechende wirtschaftliche Basis zu sorgen. Außerdem sorgt, wie Kollege Krüger schon gemeint hat, die ganz besondere Presseförderung mit der Inserateneinschaltung durch verschiedene Ministerien für weitere Subventionen.

Bei uns in Österreich gilt einfach das Motto: Wer zahlt, schafft an! – Ich kann Ihnen ein Beispiel dafür geben. Der Bundeskanzler ist der lebende Beweis dafür: Der Schriftsteller Robert Menasse hat in einem Gastkommentar im "Standard" gewagt, dem Herrn Bundeskanzler Untätigkeit, Mediengeilheit und sogar noch mangelnde Bildung vorzuwerfen. Das erschien im "News" vom 9. Juli 1997. Daraufhin hat der Bundeskanzler Herrn Menasse fragen lassen, ob er denn nicht wisse, daß der "Standard" unter anderem deshalb überhaupt noch existiere, weil ein gewisser Bundeskanzler Klima dafür zuständig sei, daß die Presseförderung in Österreich im europäischen Vergleich noch immer heftig und üppig sprudle. – So der Bundeskanzler.

Wir Freiheitlichen wünschen uns aber unabhängige Medien! Wir wünschen uns wirkliche Freiheit und Unabhängigkeit für die Medien und sind überzeugt, daß auf die staatliche Presseförderung als staatliche Aufgabe durchaus verzichtet werden kann! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.28

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. Eine Redezeitbeschränkung von 3 Minuten wird gewünscht. – Bitte, Herr Abgeordneter.

22.28

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Herr Präsident! Hohes Haus! Ich kann es kurz und einfach machen: Wir vermissen zwar eine umfassende Reform der Presseförderung, und ich darf darauf hinweisen, daß es ein Weißbuch dazu gibt, das sich seit zwei Monaten unter relativem Verschluß befindet. Es ist zwar ein wenig in die Medien durchgesickert, aber eigentlich wurde dieses Weißbuch nicht ernsthaft öffentlich gemacht und vor allem nicht zur Grundlage für eine politische Diskussion genommen.

Wir würden uns eigentlich eine umfassendere Reform der Presseförderung in Richtung qualitative Medienförderung wünschen. Der heute vorliegende Initiativantrag stellt aber immerhin eine Verbesserung in die Richtung dar, daß es vernünftigere Durchrechnungszeiträume für die Betrachtungsweise im alten System gibt, und daher werden wir dem zustimmen.

Was hingegen den Antrag des Herrn Landeshauptmanns Haider betrifft, der radikal alles streichen will, meinen wir: Auf diese Weise werden wir nicht dazu beitragen, seinen Kinderbetreuungsscheck zu finanzieren! – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

22.30

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Restredezeit Ihres Klubs: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

22.30

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die Reform der Presseförderung läßt weiter auf sich warten. Was heute auf der Tagesordnung steht, ist eine Lex für eine bestimmte Zeitung, wiewohl das Ansinnen durchaus sinnvoll ist. Es ist aber keine Reform, und es ist vor allem nicht das, was wir erwarten. Ich schließe mich diesbezüglich den Ausführungen von Herrn Dr. Kier an.

Ich möchte aber diese Gelegenheit nützen, um Sie auf einen Umstand hinzuweisen, den ich auch in Form eines Abänderungsantrages formuliert habe, nämlich die Tatsache, daß es im österreichischen Presseförderungsgesetz keine Möglichkeiten gibt, Medien, die gegen das internationale Übereinkommen zur Beseitigung aller Formen von rassischer Diskriminierung verstoßen, zu sanktionieren. Das ist ein Wunsch, den wir hätten. Deshalb erlaube ich mir, folgenden Antrag einzubringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freunde und Freundinnen betreffend den Initiativantrag der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen über ein Bundesgesetz, mit dem das Presseförderungsgesetz 1985 geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Initiativantrag der Abgeordneten Dr. Kostelka, Dr. Khol und Genossen über ein Bundesgesetz, mit dem das Presseförderungsgesetz 1985 geändert wird (in der Fassung des Ausschußberichtes 1950 der Beilagen) wird wie folgt abgeändert:

1. Z 1 des Initiativantrages lautet wie folgt:

"1. Nach § 2 Abs. 1 Z 1 wird folgende Z 2 eingefügt:

,2. sie müssen dem vom österreichischen Presserat beschlossenen Ehrenkodex für die österreichische Presse entsprechen und insbesondere jede Diskriminierung aus rassischen, religiösen, sexistischen, nationalen oder sonstigen Beweggründen vermeiden;‘"

2. Die Z 2 bis 7 des Abs. 1 werden zu den Z 3 bis 8.

3. Die Z 1 bis 4 des Initiativantrages werden zu den Z 2 bis 5.

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich halte es für nicht zulässig, daß Zeitungen, die rassistisch berichten, die sich nicht an internationale Übereinkommen oder deren Geist halten, Steuergelder und Förderungsgelder bekommen. Eine Bestimmung wie diese würde das ein für allemal abstellen. (Beifall bei den Grünen.)

Ein Zweites, meine sehr geehrten Damen und Herren: Es gibt eine Institution, die prüft, ob sich die Zeitungen, Zeitungsherausgeber, Verleger, die Rundfunkanstalten und auch das Fernsehen sowie die Journalisten, die ja die gemeinsame Verantwortung für die Demokratie und deren Weiterentwicklung tragen, an den Ehrenkodex, den sie sich selbst gegeben haben, halten. Dieser Ehrenkodex stellt sozusagen eine Grundlage für die Arbeit des Presserates dar. Dieser Presserat, der über die Einhaltung dieses Ehrenkodex wacht, bekommt keinerlei Förderungen.

Deshalb bringen wir folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freunde und Freudinnen betreffend Förderung der Tätigkeit des Presserates

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen, wird aufgefordert, dem österreichischen Presserat zur Gewährleistung seiner Unabhängigkeit bei der Wahrnehmung seiner satzungsmäßigen Aufgaben zur Feststellung und Beseitigung von Mißständen im Pressewesen alljährlich einen Zuschuß von zumindest 1 Million Schilling zu gewähren.

*****

1 Million Schilling – das ist ja nichts! Das wäre die Grundlage, die der Presserat braucht, um tatsächlich die nötigen Ressourcen zu haben, um unabhängig agieren zu können und nicht von jenen, die er prüft, abhängig zu sein.

Herr Bundesminister! Ich hoffe, Sie schließen sich dieser Bitte an. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

22.33

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die beiden eben verlesenen Anträge sind ordnungsgemäß eingebracht, entsprechend unterstützt und stehen daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Smolle. – Bitte, Herr Abgeordneter.

22.33

Abgeordneter Karl Smolle (Liberales Forum): Gospod predsednik! Gospod minister! Visoki dom! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! (Abg. Scheibner: Den Minister begrüßen Sie nicht?) Herr Präsident! Herr Minister! Ja, groß und einflußreich müßte man sein – so denken oft die österreichischen Volksgruppen, meine Damen und Herren. Groß und einflußreich müßte man sein (Abg. Steibl: Das haben wir schon gehört!), dann wäre man beliebt und bekäme noch das einschlägige Kleingeld dazu, das man zum Großsein und zum Mächtigsein braucht. Das ist der Anfang meiner Rede, und Gott sei Dank (Abg. Schwarzenberger: Auch das Ende!) ist einer der wichtigsten Missetäter in diesem Bereich, Kollege Khol, gerade in den Raum gekommen. Das freut mich sehr, weil ich diese Worte vor allem an ihn richten möchte.

Kollege Khol! Ich verstehe nicht, warum du auf solche Art und Weise Anträge bremst und in einen toten Ausschuß hineinverweisen läßt. Vielleicht kannst du uns das heute noch kurz erklären.

Wir haben zwei Anträge zum ORF eingebracht: Es geht um die Frage der Beteiligung des ORF, damit die Volksgruppen-Radiogesellschaften günstiger produzieren können, denn wir müssen jetzt 7 Millionen Schilling von dem Geld, das wir als Unterstützung bekommen, gleich weiter an den ORF überweisen. Es geht dringend darum, daß Angehörige der Volksgruppen natürlich auch – und das hat der verstorbene Präsident der Hörer- und Sehervertretung verlangt – zu Mitgliedern der Hörer- und Sehervertretung ernannt werden sollen.

Das sind meine Anträge, meine Damen und Herren! Und was machen Sie damit, Herr Kollege Khol, während die SPÖ zuschaut? – Sie verweisen das in einen Ausschuß, wo Sie mir aber im Frühjahr versprochen haben: Natürlich werden wir das gut und solide ausverhandeln. Jetzt aber haben Sie aus Feigheit, weil Sie keine Entscheidung fällen wollen, das Ganze in den Ausschuß hineingeschoben, Herr Kollege Khol! So haben Sie es auch mit der Presseförderung für Volksgruppen gemacht – hinein in einen toten Ausschuß, hinein in eine Sackgasse! – und machen sich damit lächerlich. Das ist keine staatstragende Haltung, Herr Kollege Khol! Das ist Kleinlichkeit. Das sind die Tricksereien, die Sie schon gelernt haben und die Sie immer besser beherrschen. (Beifall beim Liberalen Forum.) Das ist eine Schande für Sie als Tiroler, der Sie diese Probleme kennen. Da müßten Sie sich anders verhalten. Nur aus irgendwelchen persönlichen Feindlichkeiten, die Sie vielleicht mir gegenüber hegen, schieben Sie Dinge in den Ausschuß! – Das muß man hier auch sagen.

Damit komme ich zurück zur Einleitung: Groß und mächtig muß man sein – das ist wichtig –, dann bekommt man, vor allem von der ÖVP, aber auch vom Bundeskanzleramt, noch Geld nachgeschmissen.

Sie wissen gar nicht, was Sie damit anrichten, Herr Kollege Khol. Wir haben versucht, auch den Artikel 19 zu behandeln, haben sehr intensiv verhandelt, waren knapp davor, im Mai wieder unser Hearing zu veranstalten. Aber was fällt Ihnen ein? – Irgendein Herr Professor Maier und ein Herr Professor Müller, die von irgendwem vorgeschlagen werden, passen Ihnen nicht. Das sind die Tricksereien, mit denen Sie arbeiten. Das soll ernste Politik sein, und mit solcher Politik wollen Sie die nächsten Wahlen gewinnen?! Das ist doch lächerlich! Das ist keine staatstragende Haltung! Sie werden Ihre Rechnung am Wahltag tatsächlich noch präsentiert bekommen.

Ich kämpfe hier, bitte, nicht um große Dinge – da 500 000 S, da eine Million, und die Zeitungen der Volksgruppen können überleben. Aber statt dessen bedienen Sie lieber andere Zeitungen. Ich bin für Presseförderung, ich bin für diese Möglichkeit, die politische Landschaft in ihrer Vielfalt zu gestalten, auch bei den Volksgruppen. Es soll eben diese Pluralität geben.

Herr Kollege Khol! Sie aber wenden diesen Trick an, jeden Antrag, den ich in diesem Zusammenhang einbringe, einfach cool abzuschieben. Wir versuchen gemeinsam mit Kollegen Kostelka immer wieder, Sie wachzurütteln und Ihnen klarzumachen, daß das doch nicht die richtige Methode ist. Sie aber gehen da den einfachen Weg, weil Sie nicht entscheidungsfreudig sind, weil Sie feige sind, Kollege Khol! – Danke. (Beifall beim Liberalen Forum und bei den Grünen.)

22.37

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Da wir kein Schlußwort des Berichterstatters haben, treten wir in das Abstimmungsverfahren ein, und ich bitte, zu diesem Zweck die Plätze einzunehmen.

Wir kommen nun zur Abstimmung, die über jeden Ausschußantrag getrennt durchgeführt wird.

Zunächst gelangen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1950 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Mag. Stoisits und Genossen einen Zusatzantrag eingebracht. Wir werden daher zunächst über den eben erwähnten Zusatzantrag und sodann über den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.

Die Abgeordneten Mag. Stoisits und Genossen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf die Einfügung einer neuen Z 2 im § 2 Abs. 1 bezieht.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem zustimmen wollen, um ein Zeichen. – Dies ist die Minderheit und damit abgelehnt. So erübrigt sich auch eine Abstimmung über die beantragten Änderungen der Ziffernbezeichnungen.

Wir kommen daher nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes.

Für den Fall Ihrer Zustimmung ersuche um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Angenommen. (Abg. Scheibner: Zuerst redet er dagegen, dann stimmt er zu! Kollege Smolle, du hast doch dagegen geredet!)

Wir kommen daher zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch dies geschieht durch die Mehrheit. Ich stelle fest, der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Stoisits und Genossen betreffend Förderung der Tätigkeit des Presserates.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Verfassungsausschusses, seinen Bericht 1951 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

So Sie den Bericht zur Kenntnis nehmen wollen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Der Bericht ist damit zur Kenntnis genommen.

33. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 1100/A der Abgeordneten Dr. Volker Kier, Dr. Peter Kostelka, Dr. Andreas Khol, Mag. Terezija Stoisits, MMag. Dr. Willi Brauneder und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus geändert wird (1949 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich rufe nun den 33. Punkt der Tagesordnung auf.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir kommen daher zur Debatte.

Erste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Karlsson. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

22.40

Abgeordnete Dr. Irmtraut Karlsson (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! In Österreich gibt es erfreulicherweise Einrichtungen, die schwierige Aufgaben trotz anfänglicher Skepsis in unumstrittener und überall – auch international – anerkannter Weise erfüllen. Eine solche Einrichtung ist der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus. Dies ist nicht zuletzt dem Engagement, dem Fingerspitzengefühl, der Empathie und der großen Umsicht von Geschäftsführung und allen Mitarbeitern zu verdanken. (Beifall bei der SPÖ.)

Der heutige Gesetzentwurf ist meiner Meinung nach Ausdruck dieser Wertschätzung der guten Arbeit dieser Institution. Der von allen Parteien dieses Hauses getragene Gesetzesantrag sieht eine Ausweitung der Tätigkeit des Nationalfonds vor, und zwar dahin gehend, daß nunmehr auch Private Leistungen in den Fonds einbringen können sollen. Es können also private Firmen, die Entschädigungen an Opfer des Nationalsozialismus zu leisten haben, dies über die anerkannte Institution des Nationalfonds tun.

Einer ersten Umfrage, über die im morgigen "Kurier" zu lesen ist, zufolge sind auch einige Firmen bereit, dies zu tun. An uns, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, liegt es nun, auf die Umsetzung dieses erfreulicherweise einhellig von allen Fraktionen getragenen Antrages aufmerksam zu achten und diese nachdrücklich einzufordern. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Dr. Kier und Mag. Stoisits.)

22.42

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Schwimmer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

22.43

Abgeordneter Dr. Walter Schwimmer (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus ist auf Initiative des Nationalrates eingerichtet worden und ist beim Nationalrat eingerichtet. In den erst vier Jahren seiner Tätigkeit hat er nicht nur selbst hohes Ansehen errungen, sondern viel zur Reputation Österreichs auf internationaler Ebene beigetragen. Aber was das wichtigste ist: Er hat durch seine Tätigkeit und seine Leistungen das Vertrauen von Zehntausenden Opfern des Nationalsozialismus in Österreich wiederhergestellt. Er hat vielen Menschen die Bindung zu ihrer alten Heimat, in der sie so grausam verfolgt worden sind, wiedergegeben. Der Nationalfonds ist daher absolut geeignet, auch eine neue Aufgabe zu übernehmen.

Ein Unrechtsregime wie der Nationalsozialismus hat viele Facetten. Es war nicht nur die damalige Staatsmacht, nicht nur die damalige Staatspartei, die NSDAP, die Unrecht getan hat, es waren am Unrecht auch private Institutionen, private Firmen direkt und indirekt beteiligt. Es ist erfreulich, daß Rechtsnachfolger solcher Firmen heute bereit sind, das Ihre zur Wiederherstellung von Gerechtigkeit beizutragen. Der Nationalfonds ist ein ausgezeichnetes Instrument, um dabei mitzuwirken, was durch diese Änderung, die wir heute gemeinsam beschließen wollen, möglich gemacht wird, damit eben von jedem Rechtsträger Zuwendungen zur Gewährung von Leistungen an Opfer des Nationalsozialismus und zur Unterstützung von Projekten vom Fonds entgegengenommen werden können und der Fonds zu diesem Zweck Verträge abschließen kann.

Meine Partei wird daher dieser Gesetzesänderung ebenfalls gerne ihre Zustimmung geben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

22.45

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

22.45

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Hohes Haus! Ich kann namens meiner Fraktion beiden Vorrednern nur beipflichten. Der Nationalfonds ist eine hervorragende Einrichtung. Er hat sich in der Praxis bewährt, auch dank der umsichtigen Geschäftsführung, und es ist jetzt an der Zeit, seinen Anwendungsbereich gemäß dem gemeinschaftlichen Antrag auszudehnen.

Ich finde es auch sehr wichtig, daß diese Zuwendungen, die sogenannte belastete Firmen oder deren Rechtsnachfolger an den Fonds leisten, gerecht verteilt werden, denn es soll niemand aus dem unsagbaren Leid Geschäfte machen. Der Garant für eine gerechte Verteilung ist die Einrichtung dieses Nationalfonds. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Es ist auch erfreulich, daß es zu einer völligen Außerstreitstellung dieser Problematik gekommen ist. Ich darf aber den gemeinschaftlichen Antrag von seiten der Freiheitlichen Partei doch auch mit der Hoffnung verbinden, daß die Firmen, die in den Fonds einzahlen, dann auch weitgehend von derartigen Ansprüchen wie Sammelklagen und dergleichen freigehalten werden. Ich glaube, daß es doch Aufgabe des Fonds ist, namens der Republik Österreich Opferverbände zu befriedigen, damit das Geld gerecht verteilt wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben einen Antrag der Freiheitlichen Partei bekommen, der verteilt wurde, sodaß sich eine Verlesung erübrigt. Ich darf nur den Kernbereich ganz kurz referieren: Der Antrag zielt darauf ab, den Anwendungsbereich, den Tätigkeitsbereich des Nationalfonds auch auf jene Altösterreicher zu erweitern, die direkt oder indirekt – sei es durch Zwangsarbeit oder Vertreibung – Opfer des Nationalsozialismus wurden. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.47

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der eben in seinen wesentlichen Punkten vorgetragene Abänderungsantrag wurde mittlerweile im Saale verteilt, ist ordnungsgemäß eingebracht worden und entsprechend unterstützt und steht daher auch mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Dr. Ofner, Dr. Graf, Mag. Haupt, Haigermoser und Kollegen zum Antrag 1100/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus in der Fassung des Ausschußberichtes 1949 der Beilagen geändert wird

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Vorlage in der Fassung des Ausschußberichtes 1949 der Beilagen wird wie folgt geändert:

Das Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus, BGBl. Nr. 432/1995, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 183/1998, wird wie folgt geändert:

1. Die Überschrift lautet:

Bundesgesetz über den Nationalfonds der Republik Österreich für direkte und indirekte Opfer des Nationalsozialismus

2. § 1 lautet:

§ 1. (1) Beim Nationalrat wird ein Fonds zur Erbringung von Leistungen an direkte und indirekte Opfer des Nationalsozialismus eingerichtet. Er trägt die Bezeichnung "Nationalfonds der Republik Österreich für direkte und indirekte Opfer des Nationalsozialismus".

(2) Der Fonds hat das Ziel, die besondere Verantwortung gegenüber direkten und indirekten Opfern des Nationalsozialismus zum Ausdruck zu bringen.

(3) Der Fonds besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit und dient ausschließlich gemeinnützigen Zwecken. Er ist von allen Abgaben befreit.

3. § 2 Abs. 1 lautet:

§ 2 (1) Der Fonds erbringt Leistungen an Personen,

1. die vom nationalsozialistischen Regime direkt oder als Folge des nationalsozialistischen Regimes indirekt aus politischen Gründen, aus Gründen der Abstammung, Religion, Nationalität, sexuellen Orientierung, auf Grund einer körperlichen oder geistigen Behinderung oder auf Grund des Vorwurfes der sogenannten Asozialität verfolgt worden oder auf andere Weise Opfer typisch nationalsozialistischen Unrechts geworden sind oder das Land verlassen haben, um einer solchen Verfolgung zu entgehen; oder die als Altösterreicher indirekt als Folge des nationalsozialistischen Regimes aus Gründen der Abstammung, Religion, Nationalität, sexuellen Orientierung, auf Grund einer körperlichen oder geistigen Behinderung oder auf Grund des Vorwurfes der sogenannten Asozialität bis einschließlich 1948 aus ihrer angestammten Heimat auf dem Gebiet des ehemaligen Österreich-Ungarn ausgesiedelt oder vertrieben worden sind oder dieses Gebiet verlassen haben, um einer Verfolgung zu entgehen; oder die zum Zwecke der Landbeschaffung für militärische Anlagen der Deutschen Wehrmacht in Österreich zwangsausgesiedelt worden sind; die

a) am 13. März 1938 die österreichische Bundesbürgerschaft – als Altösterreicher die Staatsbürgerschaft eines zumindest zum Teil auf dem Gebiete des ehemaligen Österreich-Ungarn gelegenen Staates – und einen Wohnsitz in Österreich – als Altösterreicher einen solchen auf dem Gebiete des ehemaligen Österreich-Ungarn – oder

b) bis zum 31. März 1938 durch etwa zehn Jahre hindurch ununterbrochen ihren Wohnsitz in Österreich – als Altösterreicher auf dem Gebiete des ehemaligen Österreich-Ungarn – gehabt haben beziehungsweise in diesem Zeitraum als Kinder von solchen Personen in Österreich geboren worden sind, oder

c) vor dem 13. März 1938 die österreichische Bundesbürgerschaft – als Altösterreicher die Staatsbürgerschaft eines zumindest zum Teil auf dem Gebiete des ehemaligen Österreich-Ungarn gelegenen Staates – oder ihren zumindest zehnjährigen Wohnsitz dortselbst verloren haben, weil sie wegen des unmittelbar bevorstehenden Einmarsches der Deutschen Wehrmacht das Land – als Altösterreicher den betreffenden zumindest zum Teil auf dem Gebiete des ehemaligen Österreich-Ungarn gelegenen Staat – verlassen haben, oder

d) als Kinder von solchen Personen im Konzentrationslager oder unter vergleichbaren Umständen auch in Österreich geboren worden sind;

an Altösterreicher aus dem Gebiet des ehemaligen Österreich-Ungarn, ausgenommen das Gebiet der Republik Österreich, jedoch nur, wenn sie am 27. April 1995 österreichische Staatsbürger gewesen sind oder ihren Wohnsitz in Österreich gehabt haben; und

2. an Personen im Sinne der Z 1, die vom nationalsozialistischen Regime direkt oder als Folge des nationalsozialistischen Regimes indirekt in der Zeit vom 13. März 1938 bis 15. Mai 1955 durch staatliche Organe oder auf andere Weise zu Dienstleistungen gezwungen oder zwangsverpflichtet wurden und dafür kein angemessenes Entgelt erhielten.

3. § 2 Abs. 3 lautet:

(3) Der Fonds kann auch Projekte unterstützen, die direkten und indirekten Opfern des Nationalsozialismus zugute kommen, der wissenschaftlichen Erforschung des Nationalsozialismus und des Schicksals seiner direkten und indirekten Opfer dienen, an das nationalsozialistische Unrecht und an das Unrecht der Entrechtung und Verfolgung von Altösterreichern und ihrer Aussiedlung und Vertreibung aus ihrer angestammten Heimat als mittelbare Folge des nationalsozialistischen Unrechts erinnern oder das Andenken an alle diese Opfer wahren.

4. Die bisherigen Z "1" und "2" erhalten die Bezeichnung "5" und "6".

*****

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. Die Restredezeit Ihres Klubs, Herr Abgeordneter Dr. Kier, beträgt 18 Minuten. – Bitte.

22.48

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Hohes Haus! Verehrte Damen und Herren! Ich kann mich wirklich kurz fassen. Ich wollte mich eigentlich nur von dieser Stelle aus dafür bedanken, daß es in diesem Fall gelungen ist, in einem wirklichen Diskussionsprozeß, der sich über mehrere Ausschußsitzungen hingezogen hat, einen gemeinsamen Antrag zu entwickeln, den wir heute hier einstimmig werden beschließen können.

Es wurde alles gesagt, was zu sagen ist. Ich glaube, daß durch den heutigen Beschluß dieser Fonds, der in der kurzen Geschichte seiner Existenz schon sehr zum Ansehen der Republik Österreich beigetragen hat, neue Aufgaben übernehmen kann und damit bleibende Leistungen für die Republik Österreich wird erbringen können.

Ich darf insbesondere auch meiner Kollegin Stoisits danken, die schon in der Frühphase dieses Projektes gemeinsam mit mir die ersten Pilotanträge dazu eingebracht hat.

Was nunmehr den Antrag der Kollegen Ofner, Graf und Haupt anbelangt, so meine ich, daß der rechtliche Anknüpfungspunkt, der hier gewählt wird, ein für das Anliegen, das hinter diesem Antrag steht, ungeeigneter ist, denn die Begrifflichkeit "Altösterreicher" ist zwar eine umgangssprachliche, aber keine Rechtsfigur. Daher glaube ich, daß man diese beiden Angelegenheiten nicht in diesem Fonds miteinander verbinden kann. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

22.49

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Die Restredezeit Ihres Klubs beträgt 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

22.50

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Darf ich an die Ausführungen von Herrn Dr. Kier anschließen und mich auch ganz herzlich bedanken, vor allem bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Fonds, für das, was in den letzten Jahren geleistet wurde. Ich bin ja keine Nutznießerin, Klientin oder Besucherin dieses Fonds, aber ich habe schon so viele rührende und bewegende Briefe bekommen, aus denen die große Freude darüber zum Ausdruck kommt, daß es jemanden gibt, der von staatlicher Seite, im Auftrag der Republik, an Opfer des Nationalsozialismus herantritt und sie in gewisser Hinsicht um Verzeihung bittet – so würde ich das in meinen Worten am besten darstellen. Dafür möchte ich mich herzlich bedanken, und das ist auch der Anknüpfungspunkt zur Gesetzesänderung.

Ich möchte auf das große Know-how hinweisen, das sich der Nationalfonds in den letzten Jahren im Umgang mit Opfern des Nationalsozialismus erworben hat. Das Bestehen dieser Möglichkeit, daß Rechtsträger Zuwendungen an den Nationalfonds erbringen können, aus denen dann Leistungen an Opfer erbracht werden, wird, wie ich meine, auch die Tätigkeit des Nationalfonds in den nächsten Jahren wesentlich bestimmen, weil es ja noch eine Problematik zu bewältigen oder zumindest einmal anzugehen gilt, nämlich die der Zwangsarbeiter, die noch keine Gesten von seiten der Republik gesehen oder bekommen haben, aber auch nicht von dort, wo sie ausgebeutet und geschunden und in ihrer Gesundheit vielfach ruiniert wurden. Ich halte es für eine wahrlich gute Entscheidung, daß Sie dem ursprünglichen Antrag Kier, Stoisits gefolgt sind und diese Möglichkeit jetzt auch schaffen.

Der Nationalfonds wird uns in den nächsten Jahren noch oft beschäftigen. Es ist kein erfreulicher Anlaß, es ist aber in dem Sinn eine für uns erfreuliche Tatsache, daß die Republik zwar spät, aber doch zu diesen Gesten, die dort gesetzt werden, steht. Deshalb ergeht mein Dank nun auch an Sie, nämlich dafür, daß es möglich war, diesen Fünfparteienantrag in einer relativ unpolemischen Art auch zustande zu bringen. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Dr. Kier.)

22.52

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wir haben kein Schlußwort des Herrn Berichterstatters.

Ich bitte, die Plätze einzunehmen, denn wir kommen zur Abstimmung, und zwar stimmen wir ab über den Gesetzentwurf in 1949 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Ofner und Genossen einen Zusatzantrag eingebracht.

Wir werden daher zunächst über den Zusatzantrag und sodann über den Gesetzentwurf in der Fassung des Ausschußberichtes abstimmen.

Wir kommen daher zunächst zur Abstimmung über den Zusatzantrag der Abgeordneten Dr. Ofner und Genossen.

Für den Fall Ihrer Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Daher abgelehnt.

Zur Abstimmung steht nun der Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschußberichtes.

Für den Fall Ihrer Zustimmung ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Die Zustimmung erfolgt stimmeneinhellig. Daher angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

So Sie dem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung erteilen wollen, bitte ich gleichfalls um ein entsprechendes Zeichen. – Auch dieses erfolgt einhellig. Ich stelle fest, der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung angenommen.

34. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (1712 der Beilagen): Bundesgesetz über Maßnahmen zur Erhaltung der Gesundheit von Tieren in Betrieben (Tiergesundheitsgesetz – TGG) und über eine Änderung des Bangseuchen-Gesetzes, des Rinderleukosegesetzes und des IBR/IPV-Gesetzes (1996 der Beilagen)

35. Punkt

Bericht des Gesundheitsausschusses über den Bericht (III-185 der Beilagen) der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz zur Lage der VerbraucherInnen 1998 (1736 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen nun zu den Punkten 34 und 35 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Wir haben keine mündliche Berichterstattung und kommen daher zur Debatte.

Erstredner ist Herr Abgeordneter Dr. Salzl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

22.55

Abgeordneter Dr. Stefan Salzl (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Angesichts der späten Stunde werde ich mich auf einige wenige Bemerkungen zum Tiergesundheitsgesetz und zur Änderung des Bangseuchen-Gesetzes, des Rinderleukosegesetzes und des Gesetzes bezüglich der IBR und IPV beschränken.

Diese Regierungsvorlage sieht im wesentlichen die veterinärbehördliche Zulassung und Registrierung von Betrieben sowie deren behördliche Kontrollen vor. Dabei wird die bisherige Art der Tierseuchenbekämpfung durch vorbeugende Gesundheitsprogramme ersetzt, wobei nähere Bestimmungen dazu per Verordnung des Bundes geregelt werden. Derzeit sind folgende Gesundheitsprogramme und die dazu notwendigen Verordnungen geplant: erstens ein Programm zur Bekämpfung von Salmonellen bei Geflügel in älteren Betrieben und zweitens ein Programm zur Bekämpfung der BVD bei Rindern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da Österreich demnächst bei Brucellose, bei Rinderleukose und bei IBR/IPV seuchenfrei erklärt wird, ist auch geplant, daß zukünftig die periodischen Untersuchungen entfallen und auf Stichprobenkontrollen umgestellt wird. Aus diesem Grund wird eben dieser vorliegende Gesetzentwurf auch seitens der Landwirtschaft, die sich ja hier Kosten erspart, begrüßt. Aber auch die Tierärzteschaft hat sich prinzipiell für dieses Gesetz ausgesprochen. Bedenken der Tierärztekammer bestanden lediglich hinsichtlich eines Abänderungsantrages der Regierungsparteien, der vorsah, daß der Landeshauptmann per Verordnung nicht nur Tierärzte, sondern auch andere Personen zur Tierseuchenbekämpfung oder zur Durchführung von Bekämpfungsmaßnahmen heranziehen kann. Dies ist aber mit einer Ausschußfeststellung weitestgehend bereinigt worden. In dieser Ausschußfeststellung wurde festgehalten, daß es sich hierbei selbstverständlich um qualifizierte Personen, wie zum Beispiel amtliche Milchprobenkontrollore und dergleichen, handeln müsse. Damit ist klargestellt, daß die Tierseuchenbekämpfung weiterhin in geordneten Bahnen erfolgen wird.

Aus diesem Grunde werden wir Freiheitlichen diesem Gesetzentwurf auch gerne unsere Zustimmung erteilen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

22.57

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dunst. – Bitte, Frau Abgeordnete.

22.58

Abgeordnete Verena Dunst (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Verabschiedung dieses Gesetzes bedeutet einen wichtigen Schritt zum allumfassenden Schutz der Gesundheit der Tiere, insbesondere der landwirtschaftlichen Nutztiere. Da durch dieses Gesetz auch die rechtlichen Möglichkeiten für die Aufstellung wirksamer Überwachungsprogramme geschaffen werden, ist es auch im Sinne der Verbraucher, für den Menschen von größter Bedeutung. Die derzeitige Gesetzgebung hinsichtlich Tierseuchen ist auf eine aktive Bekämpfung beim Auftreten von Tierseuchen ausgerichtet, während in den einschlägigen EU- und internationalen Normen zunehmend vorbeugende Gesundheitsprogramme im Vordergrund stehen.

Die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für derartige Programme wurde schon lange Zeit von den zuständigen österreichischen Behörden als notwendig angesehen, die Verhandlungen zogen sich jedoch aufgrund budgetärer Fragen über Jahre hinweg. Ich danke daher vor allem der zuständigen Frau Bundesminister Mag. Barbara Prammer dafür, daß es ihr nunmehr gelungen ist, diese langwierigen Verhandlungen zu einem positiven Abschluß zu bringen. Herzlichen Dank, Frau Minister! (Beifall bei der SPÖ.)

Für die österreichische Landwirtschaft sind die in dem Gesetz enthaltenen Verordnungsermächtigungen zur Schaffung EU-konformer Verordnungen insbesondere betreffend Gesundheitsprogramme im Veterinärbereich von größter Bedeutung. Die vorgesehenen Programme zur Überwachung und Bekämpfung in Hühnerbeständen dienen sicherlich dazu, das Vertrauen des Verbrauchers in das Lebensmittel Geflügel wieder zu stärken und die Lebensmittelsicherheit in Österreich weiter zu verbessern. (Beifall bei der SPÖ.)

Auch Regelungen für den Export und den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit Tieren und tierischen Produkten gemäß EU- beziehungsweise internationalen Gesundheitserfordernissen, die in diesem Gesetz verankert sind, kommen der österreichischen Landwirtschaft sehr zugute. Das größte Problem, das in den langjährigen und langwierigen Verhandlungen dieses Gesetzes bestand, nämlich die Gewährung einer Entschädigung für Tiere, die im Zuge der Tierseuchenbekämpfung ausgemerzt werden müssen, konnte positiv gelöst werden.

Frau Minister, auch hier ist Ihr Einsatz besonders hervorzuheben, genauso wie jener der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Gesundheitsministeriums.

Mit diesem Gesetz, das eine weitgehende Harmonisierung mit EU- beziehungsweise auch mit Tiergesundheitsvorschriften ermöglicht, wird für die österreichische Landwirtschaft sichergestellt, daß der hohe Gesundheitsstatus der Nutztierpopulation erhalten und verbessert wird. – Alles Gute für die Landwirtschaft und für die Bauern! (Beifall bei der SPÖ.)

23.00

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Motter. Die Restredezeit Ihres Klubs beträgt 17 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete. (Abg. Dr. Niederwieser: Da kann man schon etwas sagen in 17 Minuten!)

23.00

Abgeordnete Klara Motter (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Liberale werden dem vorliegenden Tiergesundheitsgesetz unsere Zustimmung geben. – Weiters werde mich in aller Kürze den Berichten zur Lage der VerbraucherInnen zuwenden.

Die vorliegenden Berichte geben einen umfassenden Einblick in die Lage der VerbraucherInnen und des Konsumentenschutzes. Diesen Berichten von 1996, 1997 und 1998 liegen nahezu 100 000 aktuelle Beschwerde- und Beratungsfälle sowie telefonische Anfragen aus dem Beobachtungszeitraum von 1. Oktober 1997 bis 30. September 1998 zugrunde.

Es läßt sich feststellen, daß die Zahl der Beschwerdefälle, aber auch der Beratungsfälle von Bericht zu Bericht zunimmt. So werden unter den branchenspezifischen Problemen zum Beispiel die Reisen genannt, die zunehmend zum Gegenstand von Beschwerden werden. Die starke Konkurrenz innerhalb der Branche hat zwar preisdämpfende Wirkung, hat jedoch auch zu einer merklichen Zunahme an Problemen bei der Erbringung der Leistungen geführt.

So ist bei den Rechtsberatungen im Berichtszeitraum eine Steigerung von 9,2 auf 13,2 Prozent feststellbar. 86 Prozent der Reisenden finden andere Voraussetzungen – sprich: Leistungsänderungen –, als vereinbart waren, vor. Geänderte Flugzeiten standen mit 40 Prozent an der Spitze der Beschwerden, gefolgt vom jeweils nicht den Erwartungen entsprechenden Standard der Hotelanlagen mit 33 Prozent, Lärmstörungen mit 31 Prozent und fehlende Infrastruktur mit 20 Prozent. Häufiger als in den vergangenen Berichtsjahren konnte das Hotel nicht bezogen werden.

Ich gebe gerne zu, daß jedem Bürger das Recht zusteht, Beschwerde einzulegen. Aber wenn man weiß, wie lange Beschwerdeerledigungen dauern, und wenn man dann noch dazu ein unbefriedigendes Ergebnis zur Kenntnis nehmen muß, so kann man verstehen, daß der Bürger im wahrsten Sinn des Wortes auf die Palme geht. Frau Ministerin, da ist sicherlich Handlungsbedarf gegeben.

Einen Nachteil in diesem Zusammenhang sehe ich in der Auflassung der Schlichtungsstelle bei der Wirtschaftskammer. Es stellt sich die Frage, ob sie nicht wiedereingeführt werden sollte.

In der Sparte "Moderne Kommunikationstechnologie" wird beim Telefonieren als Hauptproblem die undurchsichtige Gebührengebarung genannt. Versprechungen wie diejenige, daß das Telephonieren im Festnetz billiger werde, sind nicht eingehalten worden; im Gegenteil: Ortsgespräche kosten um bis zu 73 Prozent mehr. Nur wer ausschließlich nach 20 Uhr telefoniert, hat eine niedrigere Telefonrechnung.

Schwachstellen sind nach wie vor auch beim geltenden Gewährleistungsrecht feststellbar. In dieser Hinsicht fallen insbesondere die kurze Gewährleistungsfrist von sechs Monaten und die Beweisproblematik ins Gewicht.

Weiters kennen die wenigsten UnternehmerInnen und VerbraucherInnen den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Dies führt einerseits zu Verwirrung und andererseits dazu, daß manche VerkäuferInnen VerbraucherInnen unter Hinweis auf die Garantie an den Hersteller abschieben, obwohl ein Fall von Gewährleistung vorliegt. Auch da sollte etwas geschehen. Ich glaube nicht, daß gezielte Aufklärung ihre Wirkung verfehlt.

In der Sparte "Verbraucher und Werbung" wurde bei den Pyramidenspielen durch ein richtungsweisendes OGH-Urteil ein erfreulicher Fortschritt erzielt. Der Gesetzgeber hat reagiert und Ketten- sowie Pyramidenspiele ausdrücklich unter Strafe gestellt.

Meine Damen und Herren! Nach wie vor sind die Gewinnspiele in Form von Vorverlosungen einer bestimmten Gewinnchance ungeregelt. Es werden unter falschen Prämissen Hauptpreise vorgegaukelt, die sich als wahre Bauernfängereien herausstellen. Diesbezüglich ortet der Verein für Konsumenteninformation gesetzlichen Handlungsbedarf, und diese Feststellung, meine Damen und Herren, Frau Ministerin, sollte ernst genommen werden.

Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Der Konsumentenschutz ist eine wichtige Angelegenheit. Er sollte sich laufend weiterentwickeln, denn der Bürger und die Bürgerin werden laufend mit neuen Herausforderungen konfrontiert. Dem sollte wirklich Rechnung getragen werden.

Abschließend möchte ich mich bei den verschiedenen Konsumentenschutzorganisationen bedanken, die mich heute anläßlich ihrer Präsentation in der Säulenhalle in beeindruckender Form von ihrer Arbeit überzeugt haben. (Beifall beim Liberalen Forum sowie der Abgeordneten Schwemlein und Mag. Stoisits.)

23.06

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist jetzt Frau Abgeordnete Steibl. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

23.06

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Ich möchte nur auf einen Punkt des Berichtes zur Lage der VerbraucherInnen, nämlich "Ernährung und Lebensmittel", eingehen.

Erstens: Wir haben mit unseren Richtlinien international eine Vorreiterrolle. Das bestätigt, daß der österreichische Weg insbesondere im Bereich Ernährung und Lebensmittel der richtige ist.

Zweitens bestätigt dieser Bericht aber auch, daß wir international zusammenarbeiten müssen und daß umgekehrt intensiver mit Österreich zusammengearbeitet werden muß. Das hat auch die Diskussion heute vormittag gezeigt.

Drittens: Dieser Bericht bestätigt, was wir ja selbst wissen, nämlich daß die Kritik der Grünen beziehungsweise deren Aktionismus nicht gerechtfertigt und fern der Realität ist. Es ist nicht verwunderlich, daß um diese Zeit letztendlich keine Grünen mehr hier im Saal sind: Sie stellen sich nur in der Früh mit Leibchen und sonst irgend etwas hin, damit sie ins Fernsehen kommen.

Viertens: Der Bericht zeigt weiters, daß wir in Österreich den höchsten Anteil an Biobauern haben, wie überhaupt die Qualität unserer bäuerlichen Produkte die beste ist. Ich möchte dazu anmerken, daß Qualität auch einen Preis haben soll. Billig ist nicht immer gut! Die Konsumenten und Konsumentinnen sollten wissen, wie wichtig und gut bäuerliche Produkte – regionale wie auch saisonale – für unser eigenes Wohlbefinden sind. (Beifall bei der ÖVP.)

Das heißt: Kauft heimische Produkte und zahlt etwas dafür! (Beifall bei der ÖVP.)

23.08

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist weiters Herr Abgeordneter Dr. Pumberger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

23.08

Abgeordneter Dr. Alois Pumberger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eingangs tue ich einmal etwas ganz Unübliches: Ich bedanke mich herzlich beim Verein für Konsumenteninformation. Denn er leistet wirklich wertvolle Arbeit im Bereich des Verbraucherschutzes, des Konsumentenschutzes. Aber ich bedanke mich auch bei der Arbeiterkammer, die einen wesentlichen Teil des Konsumentenschutzes übernimmt, und zwar – wie Kollege Maier im Ausschuß gesagt hat – 114 000 Beratungen allein im Jahr 1998; dies allerdings zum Preis von 120 Millionen Schilling, also um ungefähr 1 000 S pro Beratung. Das ist wiederum ein recht stolzer Preis. Aber immerhin, sie machen etwas!

Hingegen vermisse ich wesentliche Arbeit der Konsumentenschutzministerin und ihres Ressorts. (Zwischenruf des Abg. Edler.) Ja, so ist es. – Denn es fehlt in diesem Bericht die persönliche Stellungnahme der Ministerin, es fehlen Perspektiven, Folgerungen aus den Hunderttausenden Beschwerden, die an den Verein für Konsumenteninformation, an das Ministerium und an die Arbeiterkammer herangetragen werden. Keine Perspektiven, keine Folgerungen, wie man sie daraus ziehen und schließen sollte – nichts!

Frau Bundesministerin! Ich gehe davon aus, daß das heute Ihr letzter Auftritt hier im Hohen Haus als Konsumentenschutzministerin ist. Wir beraten den Verbraucherbericht ... (Abg. Dr. Stippel: Geschmacklos! – Abg. Parfuss: Sie wird Finanzministerin!) Na ja! – Auf jeden Fall wird das heute, zu dieser späten Stunde, in dieser Gesetzgebungsperiode ihr letzter Auftritt sein, und da muß man eine gewisse Art von Abrechnung machen.

Frau Bundesministerin! Sie haben in dieser Periode keine wesentlichen Taten gesetzt. (Abg. Fuchs: ... zu später Stunde! Entschuldigen Sie sich!) Sie haben, ganz im Gegenteil, gerade für die Landwirtschaft große Probleme hervorgerufen. Als es um das Gefrierfleisch ging – allein die Inseratenkampagne kostete 30 Millionen Schilling! –, haben Sie mit Ihrer Intervention großen Schaden für die österreichische Landwirtschaft hervorgerufen. (Abg. Fuchs: Aber einen Nutzen für die Konsumenten!) Den Bauern ist bis heute nichts abgegolten worden.

Herr Kollege Donabauer, Sie wissen das nicht? Sie schütteln den Kopf? – Allein die Inseratenkampagne hat 30 Millionen Schilling gekostet! Der Bauer hat nichts davon gesehen, obwohl das aus dem Agrarressort bezahlt worden ist.

Frau Bundesministerin, was haben Sie da gemacht? – Es hat sich herausgestellt, daß Gefrierfleisch über viele Jahre eingefroren und dann an die Konsumenten weitergegeben wird. Warum gibt es nicht endlich eine Frist dafür, wie lange gefrorenes Fleisch maximal aufbewahrt werden darf, um dann an die Konsumenten verkauft zu werden?

Wir haben einen entsprechenden Antrag eingebracht – selbstverständlich wurde er von den Regierungsparteien abgelehnt.

Bedenken Sie auch, daß es bereits eine Kennzeichnungsverordnung für gentechnisch veränderte Lebensmittel gibt. Seit Mai 1997 gibt es die Novel-Food-Verordnung, die die Kennzeichnung von GVO-Lebensmitteln regelt. Seit 1997! – Aber es fehlen bis heute die Durchführungsbestimmungen! (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Mag. Prammer.) Nicht von Ihnen. Sie haben uns im Ausschuß gesagt, Frau Ministerin, daß die Verordnung in Brüssel nicht notifiziert wird. (Bundesministerin Mag. Prammer: Sie reden von ganz verschiedenen Sachen!) Das haben Sie gesagt. (Abg. Leikam: Er verwechselt das!)

Sie haben auch gesagt: Wenn bis September kein Entwurf aus Brüssel kommt, dann werden Sie durchgreifen, dann werden Sie eine österreichische Verordnung machen. (Bundesministerin Mag. Prammer: Zusatzstoffe, Herr Abgeordneter!) Und zwar werden Sie sie genau im September, nämlich einen Monat vor der Nationalratswahl, machen! Da werden Sie die österreichische Bevölkerung hinters Licht führen und eine Pro-forma-Verordnung erlassen. Diese wird die EU später wieder korrigieren, Frau Bundesministerin! Nach der Wahl wird das alles wieder Schall und Rauch sein, und die Konsumenten werden sich wieder nicht darauf verlassen können, daß gentechnisch veränderte Lebensmittel auch richtig gekennzeichnet sind. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Leikam: Pumberger, du wirst nicht nach Zeit bezahlt! Kannst schon aufhören!)

Frau Bundesministerin! Mit keinem Wort haben Sie im Verbraucherbericht die BSE-Situation erwähnt. (Zwischenbemerkung von Bundesministerin Mag. Prammer.) Warum? – Dann verstehen Sie aber den Konsumentenschutz nicht, Frau Bundesministerin. (Abg. Mag. Posch: Die Rede hat ein Grüner geschrieben!) Es gibt den BSE-Bericht des Europäischen Parlaments, der ganz klar besagt, daß die Gefahr noch lange nicht gebannt ist. Das Schreiben ist vom November 1998, es fällt also in den Berichtszeitraum Ihres Verbraucherberichtes. (Abg. Leikam: Pumberger, die falsche Rede erwischt!) Darauf gehen Sie mit keinem Wort ein, Frau Bundesministerin, und das ist besonders schlimm!

Außerdem waren Sie auch in der Angelegenheit mit dem USA-Hormonfleisch sehr zaghaft und zauderhaft. (Abg. Mag. Kukacka: Herr Präsident! Redezeit! – Abg. Leikam: Ein bissel geht’s noch!) Da haben Sie sich bis heute nicht dazu durchringen können, eine massive Aktion zu setzen, Frau Bundesministerin.

Was Sie gemacht haben, haben Sie halbherzig gemacht. Was Sie gemacht haben, haben Sie so gemacht, daß es die Medien hinausgetragen haben, damit Sie in den Augen der Bevölkerung gerade noch medial überleben konnten. (Abg. Dr. Stippel: So ein Stuß!) Effektiv für den Schutz der Konsumenten haben Sie nichts gemacht!

Daher kann ich nur hoffen, daß die Konstellation ab Oktober 1999 eine andere sein wird und daß wir eine bessere ministerielle Vertretung für unsere Verbraucher in Österreich haben! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

23.15

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Parfuss. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

23.15

Abgeordnete Ludmilla Parfuss (SPÖ): Frau Bundesminister! Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! Herr Dr. Pumberger! Meine Kollegin, Frau Abgeordnete Huber, wird auf Ihre Ausführungen replizieren. (Abg. Dr. Stippel: Schade um die Zeit!)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Sie wissen, ich bin Tierfreundin. Aber ich bin auch Menschenfreundin, und aus diesem Grund werde ich meine Ausführungen sehr kurz halten. (Beifall bei der SPÖ.) Denn meine Kollegin, Frau Abgeordnete Verena Dunst, hat sehr ausführlich zum Tiergesundheitsgesetz Stellung genommen. Ich werde nur punktuell kurz zusammenfassen.

Wem dient dieses Tiergesundheitsgesetz? – Es dient vor allem der Vorbeugung gegenüber Tierseuchen, es ist die Grundlage für zu erstellende Untersuchungsprogramme in Tierbeständen, es regelt den Schadenersatz für Nutztiere, an denen wegen positiver Befunde Keulungen vorgenommen werden müssen, und das Tiergesundheitsgesetz bildet die Grundlage für die Umsetzung von EU-Vorschriften.

Die Durchführung wird erst durch Verordnungsermächtigungen möglich. Daher entstehen die Kosten für die Umsetzung der Untersuchungsprogramme nicht direkt aus dem Gesetz.

Die Bundesminister Prammer und Molterer sind übereingekommen, daß die Entschädigungen an die Bauern aus öffentlicher Hand finanziert werden. 75 Prozent des auftretenden Schadens wird der Bund bezahlen. Ich glaube, das ist eine faire Lösung.

Dieses Gesetz nützt im weiten Rahmen den Landwirten und letztendlich den Tieren. Denn Präventivmaßnahmen sind nicht nur in der menschlichen Gesundheitsvorsorge wünschenswert und logisch und steigern nicht nur in diesem Bereich das Wohlbefinden, sondern auch bei den Tieren. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Amon.)

23.17

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Sauer. Gleichfalls 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte. (Abg. Dr. Khol: 2 Minuten!)

23.17

Abgeordneter Willi Sauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf ist es endlich gelungen, zu einer in Zukunft entwicklungsfähigen Grundlage für die längst fällige Umsetzung von EU-Richtlinien und -Verordnungen durch die Veterinärverwaltung des Bundes und der Länder zu kommen.

Diese Grundlage war notwendig, weil in vielen Bereichen Rechtsunsicherheit bestanden hatte. Die Rechtsunsicherheit konnte mit diesem Gesetz beseitigt werden. Bestes Beispiel für Rechtssicherheit ist die Schaffung des Salmonellenbekämpfungsprogramms, aber auch des BVD-Programms.

Nicht zuletzt wird diesem Gesetz große Bedeutung in Richtung der Konsumenten beigemessen, weil dadurch auch ein wesentlicher Anteil an Rechtssicherheit und Sicherheit beim Nahrungsmittelkauf für den Konsumenten gegeben ist.

Die Kofinanzierung durch die EU ist durch dieses Gesetz ebenfalls gegeben – und damit selbstverständlich auch ein volkswirtschaftlicher Vorteil in Richtung Finanzierbarkeit.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Österreich ist ein traditionelles Rinderexportland und bekannt für seine gute Qualität und den im internationalen Vergleich hohen Veterinärstatus. Mit diesem Gesetz können weitere Programme auf freiwilliger Basis entwickelt werden, die zwar viele Mühen und Anstrengungen kosten, aber in einigen Jahren wieder Früchte tragen werden.

Hohes Haus! Ich bedanke mich bei allen, die an dieser Gesetzwerdung mitgearbeitet haben, vor allem bei den Beamten im Ministerium. Eine Zusammenarbeit, wie es sie bei dieser Gesetzwerdung gegeben hat, wünsche ich mir auch in Zukunft! (Beifall bei der ÖVP.)

23.19

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Huber. – Bitte.

23.19

Abgeordnete Anna Huber (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Es war wirklich etwas "schlimm" – wie Sie es genannt haben –, Herr Kollege "Arzt 1", was Sie da von sich gegeben haben. (Abg. Mag. Posch: Das war eine Krüger-Rede!) Es hat – und das kann man eigentlich mit großem Stolz vermelden – insbesondere in der letzten Legislaturperiode, aber vor allem in den letzten sieben bis acht Jahren eine ganze Fülle von Gesetzesänderungen zum Schutz, zum Vorteil und zum Vorzug der Konsumentinnen und Konsumenten gegeben.

Ich darf nur auf ein paar davon verweisen: die Novelle zum Konsumentenschutzgesetz, die Änderungen im Bankwesengesetz, Wertpapieraufsichtsgesetz, Reisebürosicherungsverordnung, Versicherungsvertragsrecht, Bauträgergesetz, Teilzeitnutzungsgesetz, das Verbot von Pyramidenspielen, Maklergesetz. Ich könnte diese Gesetze noch in einer langen Reihe fortsetzen, bis hin zum gestern beschlossenen – was Ihnen offensichtlich auch entgangen ist – EWAG, in dem es um die doppelte Preisauszeichnung bei der Euro-Umstellung geht.

Es gibt offensichtlich auch noch andere Bereiche, in denen konsumentenrelevante Gesetze beschlossen werden. Insbesondere unter Verbraucherschutzministerin Barbara Prammer ist da ein gewaltiger Schub vorwärts gemacht worden. (Beifall bei der SPÖ.)

Trotzdem zeigt der Bericht zur Lage der Verbraucher auch deutlich auf, wo es für die Konsumentinnen und Konsumenten noch etwas zu tun gibt. Da gibt es natürlich eine ganze Reihe von Bereichen, weil sich auch der Markt und die Marktbedingungen durch wirtschaftliche, technische und auch wissenschaftliche Neuerungen rasant verändern.

Der Bericht, der nun vorliegt, ist eine sehr repräsentative und wichtige Bestandsaufnahme, aus der auch hervorgeht, wo wir als Gesetzgeber aktiv werden müssen. Wir stellen fest – auch das zeigt der Bericht zur Lage der Verbraucher auf –, daß gerade Schutzbestimmungen, gesetzliche Bestimmungen, Rechte, die dem Konsumenten zustehen, vom Konsumenten deshalb nicht eingeklagt werden, weil die Kosten einer Klage oder das Risiko, das damit verbunden ist, entweder die wirtschaftlichen Verhältnisse übersteigt oder in keinem Verhältnis zum entstandenen Schaden steht.

Deshalb halte ich die Tätigkeit der Konsumentenschutzstellen – der Arbeiterkammer, des Vereins für Konsumenteninformation – für so wichtig, ihre Beratungstätigkeit, die Vertretung, die sie durchführen, und auch die Musterprozesse und Verbandsklagen, die von diesen Institutionen geführt werden. Ich darf hier im Namen der Verbraucherinnen und Verbraucher herzlichen Dank sagen. (Beifall bei der SPÖ.)

Insbesondere möchte ich – auch an dieser Stelle – allen, die an diesem sehr informativen Bericht mitgearbeitet haben, dafür sehr herzlich danken.

Ich kann wegen der kurzen Redezeit nicht näher – und möchte das auch gar nicht – auf die vielen Problembereiche eingehen, die sich aus diesem Bericht ergeben: Reisen, Finanzdienstleistungen und auch der große Bereich Lebensmittel, der heute im Rahmen der Landwirtschaftsdebatte bereits diskutiert worden ist. (Beifall der Abgeordneten Leikam und Mag. Posch. – Abg. Schwarzenberger: Das war der Schlußapplaus!)

Zum häufigsten Beanstandungsgrund – lassen Sie mich das noch rasch sagen, weil sich ein Drittel der Beschwerden im Bereich der Gewährleistung abspielt –: Am 19. Juni wird die Richtlinie über Verbrauchsgüterverkauf und Garantien für Verbrauchsgüter beschlossen. Dies bringt eine Ausweitung der Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen von sechs Monaten auf zwei Jahre und – das halte ich für besonders wichtig – eine Umkehr der Beweislast für die Konsumenten mit sich. Ich wünsche mir, daß diese Richtlinie so rasch wie möglich in österreichisches Recht umgesetzt wird.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Verbraucherschutz muß permanent auf die auftretenden Probleme, denen sich die Konsumenten gegenübersehen, reagieren. Dafür, daß dies geschieht, ist dieser Bericht eine sehr wichtige Grundlage. (Beifall bei der SPÖ.)

23.23

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Leikam: "Jackie", 2 Minuten!)

23.24

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute den Bericht zur Lage der Verbraucher und Verbraucherinnen. Dieser Bericht umfaßt 100 000 Beschwerden.

Erlauben Sie mir, daß ich diesen Bericht insofern ergänze, als ich darauf hinweise, daß während dieses Zeitraumes auch im Bereich der Arbeiterkammern zusätzlich 140 000 Beschwerden angefallen sind und daß die gesetzlichen Interessenvertretungen der Arbeitnehmer diese Konsumentenarbeit mit 120 Millionen Schilling im Jahr mitfinanzieren.

Man könnte zu den einzelnen Problembereichen Stellung nehmen – dazu fehlt die Zeit. Es ist einerseits eine Querschnittsmaterie, andererseits gibt es Probleme im Bereich der einzelnen Gebietskörperschaften, sowohl bei den Gemeinden als auch bei den Ländern – wenn es um Fragen der Rauchfangkehrer geht – oder auch auf der Bundesebene: in der Frage des Rechtszuganges, in der Frage, wie man beispielsweise die Probleme löst, wenn eine Patientin fehlbehandelt worden ist, wenn also eine Fehldiagnose gestellt worden ist und sie mit einer Chemotherapie behandelt wird, obwohl sie keinen Krebs hat. Das sind Herausforderungen für die Konsumentenpolitik. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch fünf Punkte feststellen. In einer globalen Wirtschaft braucht es globale Konsumentenrechte. (Abg. Mag. Posch: Global denken, global handeln! – Abg. Dr. Khol: Bravo!) Die gibt es derzeit nicht. Unser Anliegen muß es sein, gerade im Rahmen des transatlantischen Dialogs für diese Rechte zu kämpfen und nicht zu akzeptieren, daß im Rahmen der WTO bestimmte Informationsrechte der Konsumenten eingeschränkt werden. (Demonstrativer Beifall und Bravo-Rufe bei SPÖ und ÖVP sowie bei den Freiheitlichen.)

Frau Bundesministerin, es gibt noch weitere Aspekte. Diese werden wir in einem persönlichen Gespräch erörtern. Die Kollegen wollen heimgehen. (Abg. Dr. Graf: Zugabe!)

Hohes Haus! Verbraucherschutz bedarf einer staatlichen Grundfinanzierung. Ich darf Sie ersuchen, die Frau Bundesministerin in ihren Bestrebungen, den Verein für Konsumenteninformation zu unterstützen, auch weiterhin zu unterstützen. (Beifall und Bravo-Rufe bei SPÖ und ÖVP.)

23.26

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schuster. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Demonstrativer Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei den Freiheitlichen.)

23.27

Abgeordneter Johann Schuster (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Abgeordnete sind es natürlich gewohnt, unter Applaus nach vorn zu gehen und wieder wegzugehen. Daher bedanke ich mich dafür sehr herzlich! (Demonstrativer Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei den Freiheitlichen. – Abg. Schwarzenberger: Vorschußlorbeeren!)

Meine Damen und Herren! Der heutige Tag hat mit einem Gesundheitsthema begonnen. Es gab Berichte der Frau Bundesminister Prammer (Ruf bei den Freiheitlichen: Das wissen wir eh! – Heiterkeit), es gab Berichte des Landwirtschaftsministers, und jetzt schließen wir wiederum mit einem Gesundheitsthema, nämlich mit dem Verbraucherbericht 1998. (Ruf bei den Freiheitlichen: Das wissen wir auch!)

Es ist so, daß es in diesem Zeitraum – und so steht es im Bericht – zu einer extremen Verunsicherung für die Konsumenten kam. Warum? – Es gab BSE-Skandale, es gab hormonbehandeltes Fleisch, es gab das Gentechnik-Thema, und heute wissen wir, es gab auch den Dioxinskandal in Belgien. (Abg. Dr. Graf: Das wissen wir! Vorschläge! – Weitere Zwischenrufe. – Präsident Dr. Brauneder gibt das Glockenzeichen.)

Meine Damen und Herren! Wo aus Profitgier und höchster Gewinnmaximierung auch im landwirtschaftlichen Bereich die Grenzen eines sinnvollen, nämlich naturnahen Wirtschaftens überschritten werden, führt das zwangsläufig zu einem Desaster.

Österreich aber, meine Damen und Herren, und diese Bundesregierung (demonstrativer Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei den Freiheitlichen) hat im Zuge der Agrarmarktordnung ein Gütesiegel geschaffen, nämlich das AMA-Gütesiegel. Ich darf Sie, geschätzte Damen und Herren, einladen, daß Sie, wenn Sie morgen den Wochenendeinkauf tätigen, das AMA-Gütesiegel berücksichtigen. Dann sind Sie gut beraten. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

23.28

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Frau Bundesministerin Mag. Prammer. – Bitte, Frau Bundesministerin. (Beifall und Bravo-Rufe bei SPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Heiterkeit bei Bundesministerin Mag. Prammer.)

23.29

Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz Mag. Barbara Prammer: Fünf Sätze dazu; vielleicht sind es auch sechs.

Erstens: Das Tiergesundheitsgesetz ist Gott sei Dank wirklich noch zustande gekommen. Ich freue mich darüber vor allen Dingen deswegen, weil wir jetzt eine Verordnungsermächtigung erhalten werden, um Tiergesundheitsprogramme zustande zu bringen. Ich denke, das ist im Interesse der Landwirtschaft und im Interesse der Konsumenten. Wir werden da viele sehr gute Programme zustande bringen. (Demonstrativer Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie bei den Freiheitlichen.)

Zweitens: Ich danke dem Verein für Konsumenteninformation auch wieder für den Bericht 1998. Wozu machen wir diesen Bericht? – Um konkrete Maßnahmen zu setzen. Herr Abgeordneter Pumberger! Sie haben hier im Hohen Haus bereits weitere Gesetzesvorlagen liegen, die hoffentlich noch vor dem Sommer beschlossen werden. Es ist schon darauf hingewiesen worden: Fernabsatzgesetz, KSchG-Novelle in Sachen Gewinnspiele, die Verbraucherkreditverordnung ist fertig, darüber hinaus gibt es das große Gewährleistungsrecht auf europäischer Ebene. (Abg. Mag. Schweitzer: Zehnter Satz!)

All das haben wir in sehr kurzer Zeit zustande gebracht. Ich danke allen, die daran teilgenommen und dazu beigetragen haben. (Beifall und Bravo-Rufe bei SPÖ und ÖVP.)

23.30

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wünscht vielleicht der Herr Berichterstatter das Wort? – Das ist nicht der Fall. (Heiterkeit.)

Ich bitte, die Plätze einzunehmen, denn wir treten in das Abstimmungsverfahren ein.

Wir gelangen also zur Abstimmung, und zwar wird diese über jeden Ausschußantrag getrennt vorgenommen.

Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 1996 der Beilagen.

Für den Fall Ihrer Zustimmung hiezu bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist stimmeneinhellig angenommen.

Wir kommen daher sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf auch in dritter Lesung zustimmen wollen, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch dies geschieht mit Stimmeneinhelligkeit. Ich stelle fest: Der Gesetzentwurf ist in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen weiters zur Abstimmung über den Antrag des Gesundheitsausschusses, den vorliegenden Bericht zur Lage der Verbraucher und Verbraucherinnen (III-185 der Beilagen) zur Kenntnis zu nehmen.

So Sie den Bericht zur Kenntnis nehmen wollen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit. Der Bericht ist damit zur Kenntnis genommen.

Damit ist die Tagesordnung erschöpft.

Abstimmung über einen Fristsetzungsantrag

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir kommen aber nun zur Abstimmung über den Antrag, dem Ausschuß für Wissenschaft und Forschung zur Berichterstattung über die Regierungsvorlage 1914 der Beilagen betreffend ein Bundesgesetz über die Akkreditierung von Bildungseinrichtungen als Privatuniversitäten eine Frist zu setzen, und zwar bis zum 13. Juli 1999.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Mehrheit, daher angenommen. (Abg. Dr. Khol: Herr Präsident! Darüber haben wir doch schon abgestimmt!) Es liegt mir im Croquis vor.

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen nun zur Verhandlung über den Antrag der Abgeordneten Wabl und Genossen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG betreffend erstens: Umgehung des Kriegsmaterialgesetzes beim Export von Gebrauchtwaffen durch den Bundesminister für Landesverteidigung, zweitens: unrichtige Information des Nationalrates durch den Bundesminister für Landesverteidigung in dieser Angelegenheit, etwa dadurch, daß dieser in der Fragestunde der 175. Sitzung des Nationalrates behauptet hat, daß die Erhebungen der Staatsanwaltschaft in dieser Angelegenheit eingestellt wurden.

Dieser Antrag wurde inzwischen an alle Abgeordneten verteilt.

Der Antrag hat folgenden Wortlaut:

Antrag

der Abgeordneten Wabl, Freunde und Freundinnen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG

Der Nationalrat wolle beschließen:

Zur Untersuchung folgender Gegenstände wird ein Untersuchungsausschuß eingesetzt:

1. Umgehung des Kriegsmaterialgesetzes beim Export von Gebrauchtwaffen durch den Bundesminister für Landesverteidigung;

2. unrichtige Information des Nationalrats durch den Bundesminister für Landesverteidigung in dieser Angelegenheit, etwa dadurch, daß dieser in der Fragestunde der 175. Sitzung des Nationalrats behauptet hat, daß die Erhebungen der Staatsanwaltschaft in dieser Angelegenheit eingestellt wurden.

Zusammensetzung: 5 SPÖ, 4 ÖVP, 3 FPÖ, 1 LIF, 1 GRÜNE.

*****

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die Durchführung einer Debatte verbietet sich zufolge § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung.

Wir kommen daher sogleich zur Abstimmung über diesen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.

Für den Fall Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies ist die Minderheit. Der Antrag ist damit abgelehnt.

Einlauf

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Ich gebe noch bekannt, daß in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 1165/A bis 1173/A eingebracht wurden.

Ferner sind die Anfragen 6455/J bis 6507/J eingelangt

Schließlich ist eine Anfrage des Abgeordneten Wolfgang Jung, 57/JPR, an den Präsidenten des Nationalrates eingebracht worden.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 23.34 Uhr – das ist gleich im Anschluß an diese Sitzung – ein.

Diese Sitzung ist damit geschlossen.

Schluß der Sitzung: 23.34 Uhr