114/AE XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Mag. Ulrike Lunacek, Freundinnen

und Freunde

 

betreffend

 

Einbindung der im Menschenrechtsbereich tätigen Nicht -

Regierungsorganisationen (NGOs) in die Ausarbeitung von Grundlagen

der österreichischen Menschenrechtspolitik

 

 

Österreich hat zwar eine Reihe von Menschenrechtsverträgen sowohl auf der

Ebene der UNO als auch des Europarats ratifiziert, darunter auch das

Internationale Übereinkommen über die Beseitigung aller Formen rassischer

Diskriminierung und nicht zuletzt verpflichtet auch Art. 13 des Amsterdamer

Vertrages Österreich. Die umfassende Umsetzung und der effektive Schutz der

Menschenrechte sind in Österreich allerdings trotzdem nicht gewährleistet. Die

österreichischen nichtstaatlichen Menschenrechtsorganisationen haben in den

vergangenen Jahren wiederholt die Defizite bei der Umsetzung internationaler

menschenrechtlicher Standards, insbesondere im Asylbereich und im

Diskriminierungsschutz, aufgezeigt.

 

Menschenrechte waren in der österreichischen Öffentlichkeit bis vor kurzem

kaum präsent, der Menschenrechtsdiskurs innerhalb von Politik und

Gesellschaft damit marginal. Um einen systematischen und offenen, als

Orientierungslinie geltenden, Menschenrechtsdiskurs zu entwickeln, ist es

notwendig, daß sowohl die politischen Parteien als auch Bundesregierung und

Nationalrat sich der Zusammenarbeit mit Menschenrechtsorganisationen

öffnen.

 

Konkret geht es um die Umsetzung und systematische Überprüfung der

internationalen menschenrechtlichen Standards in Österreich, eine umfassende

Anti - Diskriminierungs - Gesetzgebung, die Ratifizierung des Statuts für einen

Internationalen Strafgerichtshof und die Ausarbeitung und Vorlage eines

Berichts über die Lage der Menschenrechte in Österreich

(Menschenrechtsbericht) seitens der Bundesregierung und die Einbindung von

Nicht - Regierungsorganisationen bei all diesen Schritten zur Verbesserung der

Menschenrechtslage in Österreich.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

Die österreichische Bundesregierung wird ersucht,

 

1) unter Einbindung von im Menschenrechtsbereich tätigen Nicht -

Regierungsorganisationen (NGOs) neue und offensive Standpunkte im

nationalen und internationalen Menschenrechtsschutz auszuarbeiten

 

2) jährlich dem Nationalrat einen Bericht über die Lage der Menschenrechte in

Österreich (Menschenrechtsbericht) vorzulegen.

 

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Ausschuss für

Menschenrechte zuzuweisen.