114/AE XXI.GP
der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Mag. Ulrike Lunacek, Freundinnen
und Freunde
betreffend
Einbindung der im Menschenrechtsbereich tätigen Nicht -
Regierungsorganisationen (NGOs) in die Ausarbeitung von Grundlagen
der österreichischen Menschenrechtspolitik
Österreich hat zwar eine Reihe von Menschenrechtsverträgen sowohl auf der
Ebene der UNO als auch des Europarats ratifiziert, darunter auch das
Internationale Übereinkommen über die Beseitigung aller Formen rassischer
Diskriminierung und nicht zuletzt verpflichtet auch Art. 13 des Amsterdamer
Vertrages Österreich. Die umfassende Umsetzung und der effektive Schutz der
Menschenrechte sind in Österreich allerdings trotzdem nicht gewährleistet. Die
österreichischen nichtstaatlichen Menschenrechtsorganisationen haben in den
vergangenen Jahren wiederholt die Defizite bei der Umsetzung internationaler
menschenrechtlicher Standards, insbesondere im Asylbereich und im
Diskriminierungsschutz, aufgezeigt.
Menschenrechte waren in der österreichischen Öffentlichkeit bis vor kurzem
kaum präsent, der Menschenrechtsdiskurs innerhalb von Politik und
Gesellschaft damit marginal. Um einen systematischen und offenen, als
Orientierungslinie geltenden, Menschenrechtsdiskurs zu entwickeln, ist es
notwendig, daß sowohl die politischen Parteien als auch Bundesregierung und
Nationalrat sich der Zusammenarbeit mit Menschenrechtsorganisationen
öffnen.
Konkret geht es um die Umsetzung und systematische Überprüfung der
internationalen menschenrechtlichen Standards in Österreich, eine umfassende
Anti - Diskriminierungs - Gesetzgebung, die Ratifizierung des Statuts für einen
Internationalen Strafgerichtshof und die Ausarbeitung und Vorlage eines
Berichts über die Lage der Menschenrechte in Österreich
(Menschenrechtsbericht) seitens der Bundesregierung und die Einbindung von
Nicht - Regierungsorganisationen bei all diesen Schritten zur Verbesserung der
Menschenrechtslage in Österreich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die österreichische Bundesregierung wird ersucht,
1) unter Einbindung von im Menschenrechtsbereich tätigen Nicht -
Regierungsorganisationen (NGOs) neue und offensive Standpunkte im
nationalen und internationalen Menschenrechtsschutz auszuarbeiten
2) jährlich dem Nationalrat einen Bericht über die Lage der Menschenrechte in
Österreich (Menschenrechtsbericht) vorzulegen.
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Ausschuss für
Menschenrechte zuzuweisen.