154/AE XXI.GP

 

Entschließungsantrag

 

 

der Abgeordneten Nürnberger, Lackner, Annemarie Reitsamer, Heidrun Silhavy,

Verzetnitsch, Mag. Barbara Prammer

und GenossInnen

betreffend ein Programm aktiver Arbeitsmarktpolitik zur Wiedereingliederung in den

Arbeitsmarkt für 13.000 Langzeitarbeitslose

 

Die Langzeitarbeitslosigkeit stellt noch immer ein zentrales Problem für die österreichische

Arbeitsmarktpolitik dar. Ende März 2000 waren trotz der im Jahr 1999 erreichten

Trendwende auf dem Arbeitsmarkt knapp 23.000 Personen länger als 12 Monate beim

Arbeitsmarktservice arbeitssuchend vorgemerkt. Für ältere Arbeitnehmerinnen und

Arbeitnehmer, für allein stehende Frauen mit Betreuungspflichten, niedrig Qualifizierte und

gesundheitlich beeinträchtigte Menschen ist das Risiko, langzeitarbeitslos zu werden,

besonders hoch. Neben den schwer wiegenden individuellen Folgen langer Arbeitslosigkeit -

deutliche Verarmungsgefährdung, psychische und physische Belastungen, hohe Gefahr

dauerhafter sozialer Ausgrenzung - führt Langzeitarbeitslosigkeit auch zu gravierenden

volkswirtschaftlichen Nachteilen, insbesondere durch den dauerhaften Verlust beruflicher

Qualifikationen der betroffenen Personen.

 

Dennoch nimmt die Bundesregierung das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit offensichtlich

nicht ernst: Das Einfrieren des Budgets für aktive Arbeitsmarktpolitik auf dem Niveau des

Jahres 1999 führt im Ergebnis dazu, dass die Förderung der Beschäftigung

langzeitarbeitsloser Menschen in Betrieben durch die „Besondere betriebliche

Eingliederungsbeihilfe“ gegenüber den Vorjahren deutlich eingeschränkt werden muss.

Gegenüber rund 15.000 Personen, die in den Vorjahren mit diese Beihilfe vor dem Schicksal

der Langzeitarbeitslosigkeit bewahrt werden konnten, können heuer maximal 8.000 Personen

gefördert werden. Das in jüngster Zeit vom zuständigen Bundesminister vorgestellte

Programm ‚,Integra“ ist angesichts der sozialen und wirtschaftlichen Dimension des Problems

Langzeitarbeitslosigkeit in einigen Regionen Österreichs sowohl quantitativ als auch

qualitativ ungenügend. Es erreicht im Jahr 2000 aufgrund fehlender budgetärer Vorsorge

maximal 1.000 Personen und soll zur Begründung von 400 bis 500 Arbeitsverhältnissen

führen - angesichts der 23.000 Langzeitarbeitslosen eine geradezu beschämend niedrige

Zielsetzung. Es zielt zudem nicht auf die unmittelbare Vermittlung langzeitarbeitsloser

Menschen auf arbeits - und sozialrechtlich abgesicherte Arbeitsverhältnisse, sondern

verpflichtet Langzeitarbeitslose zu Arbeitsleistungen bis zu sechs Monaten Dauer ohne

Arbeitsverhältnis.

Die Vergütungen für diese Arbeitsdienste liegen unter den kollektivvertraglichen

Mindestentgelten für vergleichbare Tätigkeiten und sind zudem nur teilweise

sozialversicherungsrechtlich abgesichert. Ob die mit diesem Programm verbundenen

Weiterbildungsmaßnahmen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt für diese Personen tatsächlich

erhöhen können, ist zudem völlig offen und angesichts der budgetären Enge in der aktiven

Arbeitsmarktpolitik äußerst zweifelhaft.

 

Die Auswirkungen dieses Programmes der aktiven Arbeitsmarktpolitik zur

Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt für 13.000 Langzeitarbeitslose sollen sich schon im

Budget 2000 durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben niederschlagen. Daher stellen die

unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Entschließung

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

 

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat binnen eines Monats ein Programm

der aktiven Arbeitsmarktpolitik zuzuleiten, das

 

•   die nachhaltige Wiedereingliederung von 13.000 langzeitarbeitslosen Personen in den

    Arbeitsmarkt auf Arbeitsplätze, die den arbeits - und sozialrechtlichen Bestimmungen

    entsprechen, zum Ziel hat,

•   durch ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Aus - und Weiterbildungsmaßnahmen und

    Beschäftigungsförderung gekennzeichnet ist, sowie ein den Festlegungen des NAP

    entsprechendes Verhältnis der Geschlechter vorsieht,

•   durch eine budgetäre Sonderdotierung zusätzlich zu den laufenden Maßnahmen der

    aktiven Arbeitsmarktpolitik für die übrigen arbeitsmarktpolitischen Zielgruppen (ältere

    Menschen, Frauen, Jugendliche, behinderte Menschen) durchgeführt werden kann.“

 

 

Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales