154/AE XXI.GP
der Abgeordneten Nürnberger, Lackner, Annemarie Reitsamer, Heidrun Silhavy,
Verzetnitsch, Mag. Barbara Prammer
und GenossInnen
betreffend ein Programm aktiver Arbeitsmarktpolitik zur Wiedereingliederung in den
Arbeitsmarkt für 13.000 Langzeitarbeitslose
Die Langzeitarbeitslosigkeit stellt noch immer ein zentrales Problem für die österreichische
Arbeitsmarktpolitik dar. Ende März 2000 waren trotz der im Jahr 1999 erreichten
Trendwende auf dem Arbeitsmarkt knapp 23.000 Personen länger als 12 Monate beim
Arbeitsmarktservice arbeitssuchend vorgemerkt. Für ältere Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer, für allein stehende Frauen mit Betreuungspflichten, niedrig Qualifizierte und
gesundheitlich beeinträchtigte Menschen ist das Risiko, langzeitarbeitslos zu werden,
besonders hoch. Neben den schwer wiegenden individuellen Folgen langer Arbeitslosigkeit -
deutliche Verarmungsgefährdung, psychische und physische Belastungen, hohe Gefahr
dauerhafter sozialer Ausgrenzung - führt Langzeitarbeitslosigkeit auch zu gravierenden
volkswirtschaftlichen Nachteilen, insbesondere durch den dauerhaften Verlust beruflicher
Qualifikationen der betroffenen Personen.
Dennoch nimmt die Bundesregierung das Problem der Langzeitarbeitslosigkeit offensichtlich
nicht ernst: Das Einfrieren des Budgets für aktive Arbeitsmarktpolitik auf dem Niveau des
Jahres 1999 führt im Ergebnis dazu, dass die Förderung der Beschäftigung
langzeitarbeitsloser Menschen in Betrieben durch die „Besondere betriebliche
Eingliederungsbeihilfe“ gegenüber den Vorjahren deutlich eingeschränkt werden muss.
Gegenüber rund 15.000 Personen, die in den Vorjahren mit diese Beihilfe vor dem Schicksal
der Langzeitarbeitslosigkeit bewahrt werden konnten, können heuer maximal 8.000 Personen
gefördert werden. Das in jüngster Zeit vom zuständigen Bundesminister vorgestellte
Programm ‚,Integra“ ist angesichts der sozialen und wirtschaftlichen Dimension des Problems
Langzeitarbeitslosigkeit in einigen Regionen Österreichs sowohl quantitativ als auch
qualitativ ungenügend. Es erreicht im Jahr 2000 aufgrund fehlender budgetärer Vorsorge
maximal 1.000 Personen und soll zur Begründung von 400 bis 500 Arbeitsverhältnissen
führen - angesichts der 23.000 Langzeitarbeitslosen eine geradezu beschämend niedrige
Zielsetzung. Es zielt zudem nicht auf die unmittelbare Vermittlung langzeitarbeitsloser
Menschen auf arbeits - und sozialrechtlich abgesicherte Arbeitsverhältnisse, sondern
verpflichtet Langzeitarbeitslose zu Arbeitsleistungen bis zu sechs Monaten Dauer ohne
Arbeitsverhältnis.
Die Vergütungen für diese Arbeitsdienste liegen unter den kollektivvertraglichen
Mindestentgelten für vergleichbare Tätigkeiten und sind zudem nur teilweise
sozialversicherungsrechtlich abgesichert. Ob die mit diesem Programm verbundenen
Weiterbildungsmaßnahmen die Chancen auf dem Arbeitsmarkt für diese Personen tatsächlich
erhöhen können, ist zudem völlig offen und angesichts der budgetären Enge in der aktiven
Arbeitsmarktpolitik äußerst zweifelhaft.
Die Auswirkungen dieses Programmes der aktiven Arbeitsmarktpolitik zur
Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt für 13.000 Langzeitarbeitslose sollen sich schon im
Budget 2000 durch Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben niederschlagen. Daher stellen die
unterfertigten Abgeordneten folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Nationalrat hat beschlossen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat binnen eines Monats ein Programm
der aktiven Arbeitsmarktpolitik zuzuleiten, das
• die nachhaltige Wiedereingliederung von 13.000 langzeitarbeitslosen Personen in den
Arbeitsmarkt auf Arbeitsplätze, die den arbeits - und sozialrechtlichen Bestimmungen
entsprechen, zum Ziel hat,
• durch ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Aus - und Weiterbildungsmaßnahmen und
Beschäftigungsförderung gekennzeichnet ist, sowie ein den Festlegungen des NAP
entsprechendes Verhältnis der Geschlechter vorsieht,
• durch eine budgetäre Sonderdotierung zusätzlich zu den laufenden Maßnahmen der
aktiven Arbeitsmarktpolitik für die übrigen arbeitsmarktpolitischen Zielgruppen (ältere
Menschen, Frauen, Jugendliche, behinderte Menschen) durchgeführt werden kann.“
Zuweisungsvorschlag: Ausschuss für Arbeit und Soziales