229/A XXI.GP

 

Antrag

gemäß § 26 Geschäftsordnungsgesetz

 

der Abgeordneten Heinz Gradwohl

und Genossinnen und Genossen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das

Bundesfinanzgesetz 2000 geändert werden

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Katastrophenfondsgesetz 1996 und das Bundesfinanzgesetz

2000 geändert werden

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

Artikel 1

Änderung des Katastrophenfondsgesetzes

 

Das Katastrophenfondsgesetz 1996, BGBl. 201/1996, zuletzt geändert durch das

Bundesgesetz BGBl. Nr.78/1999, wird wie folgt geändert:

 

§ 5 Abs. 2 ist folgender Satz anzufügen:

 

„Im Jahr 2000 ist die Rücklage bis zu einem Betrag von 100 Millionen Schilling für die

Finanzierung von Zinsenzuschüssen für Betriebsmittelkredite für nachweislich

dürregeschädigte Landwirte unter der Voraussetzung zu verwenden, dass die Länder einen

gleich hohen Betrag zur Verfügung stellen“: Über die erfolgte Mittelzuweisung ist nach

erfolgter Abrechnung dem Nationalrat nach Regionen gegliedert zu berichten.“

 

Artikel 2

Änderung des Bundesfinanzgesetzes

 

Das Bundesfinanzgesetz 2000, BGBl. I Nr. xxx/2000, wird wie folgt geändert:

 

Im Artikel VII des BFG 2000 wird der Punkt nach Ziffer 15 durch einen Strichpunkt ersetzt

und als Ziffer 16 angefügt:

 

„16. Beim Voranschlagsansatz 1/60156 bis zu einem Betrag von 100 Millionen Schilling für

die Finanzierung von Zinsenzuschüssen für Betriebsmittelkredite für nachweislich

dürregeschädigte Landwirte, sofern ein gleich hoher Betrag von den Ländern zur Verfügung

gestellt werden.“

 

Zuweisungsvorschlag: Budgetausschuss

Begründung

 

Durch die aussergewöhnliche Dürre des heurigen Jahres sind in der Landwirtschaft große

Schäden entstanden. Landeshauptmann Dr. Stix hat bereits gefordert, dass den betroffenen

Landwirten eine entsprechende Unterstützung zu Teil wird.

Der Katastrophenfond verfügt über Rücklagen, welche grundsätzlich zur Finanzierung der

Abgeltung von Schäden aufgrund von Naturkatastrophen gem. § 3 und zur Förderung der

großen Hagelversicherungsprämien zu verwenden sind. Im Jahr 2000 sollen Mittel in der

Höhe von 100 Millionen Schilling für die Finanzierung von Zinsenzuschüssen für

Betriebsmittelkredite für dürregeschädigte Landwirte verwendet werden. Hierüber ist im

Nationalrat ein Bericht zu erstatten.