263/AE XXI.GP

 

E N T S C H L I E S S U N G S A N T R A G

 

 

der Abgeordneten Maga Barbara Prammer, Maga Andrea Kuntzl, Dr. Caspar Einem

und Genossinnen

betreffend: Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirtschaft

 

Die aktuelle Studie über die Einkommensunterschiede, „Einkommen von Frauen und

Männern in unselbständiger Beschäftigung“, dokumentierte in einem nicht unerheblichen

Ausmaß, dass die Einkommensunterschiede zwischen Männern und Frauen, einerseits durch

eventuelle Berufsunterbrechungen aufgrund der Inanspruchnahme eines Karenzurlaubes

entstehen, andererseits jedoch völlig unabhängig von der jeweiligen Biographie der Frau

entstehen und systemimmanent sind. Dies wird insbesondere durch die unterschiedlichen

Anfangseinkommen von Frauen und Männern deutlich. Frauen können diese

Einkommensbenachteiligung und wirtschaftliche Diskriminierung ihr gesamtes Erwerbsleben

nicht mehr aufholen!

Die unterschiedlichen Einkommen und Lebenseinkommen zwischen Männern und Frauen

resultieren -  aufgrund der angesprochenen Studie - auch nicht nur aufgrund der verschiedenen

Aufstiegschancen, sondern auch aus dem Umstand, dass Frauenarbeit geringer entlohnt wird

als gleichwertige Männerarbeit.

 

Fortschritte, die aufgrund des Gleichbehandlungsgesetzes im öffentlichen Bereich erzielt

werden konnten, sind auch für jene Frauen, die in der Privatwirtschaft tätig sind,

einzufordern. Die Realisierung des Gleichbehandlungsgesetzes für den Bereich der

Privatwirtschaft ist daher ehestens von der Bundesregierung vorzulegen.

 

Der gemeinsame Bericht über die Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes 1998 zeigt

deutlich die vorgeschlagenen Maßnahmen auf. Insbesondere von Bedeutung ist:

 

1. Die Verbesserungen, die notwendig sind, weil das österreichische Recht an geltendes EU-

    Recht angeglichen werden muß.

    • Aufhebung der Schadensobergrenze bei Verletzungen des Gleichbehandlungsgebots bei

      der Begründung des Arbeitsverhältnisses und beim beruflichen Aufstieg.

    • Anpassung der Beweislastverteilung an die Beweislastrichtlinien.

 

2. Die Verbesserungen, die notwendig sind, um den Schutz von betroffenen

    ArbeitnehmerInnen wirksam und effektiv zu gestalten.

    • Die Einbeziehung von Personen, die arbeitnehmerInnenähnlich beschäftigt sind, in den

       Geltungsbereich des Gleichbehandlungsgesetzes.

 

3. Die Verbesserungen der Verfahrensmöglichkeiten zur Stärkung von Ansprüchen nach

    dem Gleichbehandlungsgesetz.

 

Diese Forderungen müssen umgehend verwirklicht werden.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird aufgefordert, umgehend, aber bis spätestens Ende dieses Jahres,

dem Nationalrat ein Gleichbehandlungsgesetz für die Privatwirtschaft vorzulegen. Dieser

Entwurf soll insbesondere allen Anregungen des „Gemeinsamen Berichtes über die

Vollziehung des Gleichbehandlungsgesetzes“ folgen.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gleichbehandlungsausschuß beantragt.