300/AE XXI.GP
Eingelangt am: 12.10.2000
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Verwendung der Behindertenmilliarde im Budget 2001
Die Bundesregierung hat nun auch erkannt, daß die berufliche Situation von
behinderten Menschen in Österreich katastrophal ist. Aus diesem Grund ist im
Budget 2001 eine Milliarde Schilling für Strukturmaßnahmen, die sogenannte
„Behindertenmilliarde", für diesen Zweck geplant.
Um sicherzustellen, daß diese Mittel auch tatsächlich für Qualifizierungs - bzw.
Arbeitsassistenzmaßnahmen, die sich an den Interessen und der Berufswünsche der
arbeitssuchenden behinderten Menschen orientieren, eingesetzt werden, müssen
zumindest folgende Punkte erfüllt sein:
1. Die Förderung von Arbeitsplätzen für behinderte Menschen muß
selbstverständlich Teil der Bildungs - und Arbeitsmarktpolitik sein. Es muß
sichergestellt werden, daß die „Behindertenmilliarde“ jedoch NICHT für die Co -
Finanzierung von ESF - Mitteln (wie z.B.: im Projekt „Equal“) bzw. zur Finanzierung
des Ausgleichtaxfonds verwendet werden darf, sondern tatsächlich zusätzlich zu
diesen zur Verfügung gestellt werden muß.
2. Um einerseits die Transparenz bei der Vergabe der Finanzmittel zu gewährleisten
und anderseits das Ziel dieser Strukturmaßnahme, nämlich die Schaffung von
regulären Arbeitsplätzen (am ersten Arbeitsmarkt und mit voller sozialver -
sicherungsrechtlicher Absicherung) sicherzustellen, muß ein Gremium geschaffen
werden, in dem die Mehrheit von behinderten ExpertInnen gestellt wird. Die
behinderten ExpertInnen werden von der Selbstbestimmt Leben Bewegung
Österreich und der ÖAR im gleichen Verhältnis nominiert.
3. Es dürfen nicht weiterhin Gelder in ghettoisierende Maßnahmen („integrative
Betriebe“/Geschützte Werkstätten) fließen. Qualifizierungs - bzw. Arbeitsassistenz -
maßnahmen müssen sich an den Interessen und Berufswünschen der arbeits -
suchenden behinderten Menschen orientieren. Dazu ist es notwendig, daß
behinderte Personen die Leitungsfunktionen in arbeitsmarktpolitischen Projekten
übernehmen. Aus der Erfahrung ist festzuhalten, daß viele bisherige Projekte, mit
wenigen Ausnahmen, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Nichtbehinderte waren,
da mit Projektleitung und Durchführung ausschließlich MitarbeiterInnen ohne
Behinderung beauftragt waren.
4. die Beratungs - und Unterstützungssysteme sind nach dem Peer - Counseling - und
Job - Coaching - Prinzip auszubauen. Damit würde Österreich endlich an inter -
nationale Entwicklungen Anschluß finden, wo das Selbstvertretungsprinzip
behinderter Menschen stark ausgeprägt
ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
1. Die „Behindertenmilliarde“ wird zusätzlich zur Co - Finanzierungen von EFS -
Mitteln und zusätzlich zu den Mitteln des Ausgleichstaxfonds bereitgestellt und
nicht zur Finanzierung dieser herangezogen (lt. Punkt 1)
2. Zur Transparenz dieser Finanzmittel und zur Zielsetzung der
Strukturmaßnahmen wird ein Gremium eingesetzt, welches zur Mehrheit mit
behinderten Menschen besetzt ist (lt. Punkt 2)
3. Die Behindertenmilliarde wird ausschließlich zur Schaffung von Arbeitsplätzen
am ersten Arbeitsmarkt und zu Qualifizierungs - und
Arbeitsassistenzmaßnahmen lt. Punkt 3 verwendet.
4. Das Beratungs - und Unterstützungssystem wird ausschließlich lt. Punkt 4
angeboten und ausgebaut.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales
vorgeschlagen.