300/AE XXI.GP

Eingelangt am: 12.10.2000

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

 

der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Verwendung der Behindertenmilliarde im Budget 2001

 

 

Die Bundesregierung hat nun auch erkannt, daß die berufliche Situation von

behinderten Menschen in Österreich katastrophal ist. Aus diesem Grund ist im

Budget 2001 eine Milliarde Schilling für Strukturmaßnahmen, die sogenannte

„Behindertenmilliarde", für diesen Zweck geplant.

 

Um sicherzustellen, daß diese Mittel auch tatsächlich für Qualifizierungs - bzw.

Arbeitsassistenzmaßnahmen, die sich an den Interessen und der Berufswünsche der

arbeitssuchenden behinderten Menschen orientieren, eingesetzt werden, müssen

zumindest folgende Punkte erfüllt sein:

 

1. Die Förderung von Arbeitsplätzen für behinderte Menschen muß

selbstverständlich Teil der Bildungs - und Arbeitsmarktpolitik sein. Es muß

sichergestellt werden, daß die „Behindertenmilliarde“ jedoch NICHT für die Co -

Finanzierung von ESF - Mitteln (wie z.B.: im Projekt „Equal“) bzw. zur Finanzierung

des Ausgleichtaxfonds verwendet werden darf, sondern tatsächlich zusätzlich zu

diesen zur Verfügung gestellt werden muß.

 

2. Um einerseits die Transparenz bei der Vergabe der Finanzmittel zu gewährleisten

und anderseits das Ziel dieser Strukturmaßnahme, nämlich die Schaffung von

regulären Arbeitsplätzen (am ersten Arbeitsmarkt und mit voller sozialver -

sicherungsrechtlicher Absicherung) sicherzustellen, muß ein Gremium geschaffen

werden, in dem die Mehrheit von behinderten ExpertInnen gestellt wird. Die

behinderten ExpertInnen werden von der Selbstbestimmt Leben Bewegung

Österreich und der ÖAR im gleichen Verhältnis nominiert.

 

3. Es dürfen nicht weiterhin Gelder in ghettoisierende Maßnahmen („integrative

Betriebe“/Geschützte Werkstätten) fließen. Qualifizierungs - bzw. Arbeitsassistenz -

maßnahmen müssen sich an den Interessen und Berufswünschen der arbeits -

suchenden behinderten Menschen orientieren. Dazu ist es notwendig, daß

behinderte Personen die Leitungsfunktionen in arbeitsmarktpolitischen Projekten

übernehmen. Aus der Erfahrung ist festzuhalten, daß viele bisherige Projekte, mit

wenigen Ausnahmen, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen für Nichtbehinderte waren,

da mit Projektleitung und Durchführung ausschließlich MitarbeiterInnen ohne

Behinderung beauftragt waren.

 

4. die Beratungs - und Unterstützungssysteme sind nach dem Peer - Counseling - und

Job - Coaching - Prinzip auszubauen. Damit würde Österreich endlich an inter -

nationale Entwicklungen Anschluß finden, wo das Selbstvertretungsprinzip

behinderter Menschen stark ausgeprägt ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

1.             Die „Behindertenmilliarde“ wird zusätzlich zur Co - Finanzierungen von EFS -

                Mitteln und zusätzlich zu den Mitteln des Ausgleichstaxfonds bereitgestellt und

                nicht zur Finanzierung dieser herangezogen (lt. Punkt 1)

 

2.             Zur Transparenz dieser Finanzmittel und zur Zielsetzung der

                Strukturmaßnahmen wird ein Gremium eingesetzt, welches zur Mehrheit mit

                behinderten Menschen besetzt ist (lt. Punkt 2)

 

3.             Die Behindertenmilliarde wird ausschließlich zur Schaffung von Arbeitsplätzen

                am ersten Arbeitsmarkt und zu Qualifizierungs - und

                Arbeitsassistenzmaßnahmen lt. Punkt 3 verwendet.

 

4.             Das Beratungs - und Unterstützungssystem wird ausschließlich lt. Punkt 4

                angeboten und ausgebaut.

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales

vorgeschlagen.