308/AE XXI.GP

Eingelangt am: 19.10.2000

 

                               ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Walter Posch, Jäger, Ing. Gartlehner und Genossen

betreffend die Anerkennung angestammter Landrechte indigener Völker in Kanada

 

Indigene Völker haben häufig mit Verdrängung aus ihrem angestammten Lebensraum zu

kämpfen. Die schlimmen Folgen einer erfolgten Absiedelung bzw. drastischen Verkleinerung

des Lebensraumes von indigenen Völkern sind hinlänglich bekannt.

Die indigenen Völker Kanadas haben genau mit diesem Problem zu kämpfen, ist doch ihr

Lebensraum weitgehend eingeschränkt. Die Zurückdrängung in kleine Indianerreservate wird

dem Leben der indigenen Völker Kanadas nicht gerecht, vor allem wenn man sich

vergegenwärtigt, daß sich gerade indigene Völker durch und mit ihrem Land identifizieren.

 

Der kanadische Oberste Gerichtshof anerkennt in seiner Delgamuukw - Entscheidung 1997 den

„Aboriginal Title“ als kollektives Eigentumsrecht von indigenen Völkern, die nie ihre Land

abgetreten haben, über ihr gesamtes traditionelles Territorium. Des weiteren sichert Artikel 35

der kanadischen Verfassung die indigenen Rechte, darunter auch die Landrechte, ab.

 

Trotz dieser rechtlichen Voraussetzungen mangelt es in Kanada an der praktischen

Umsetzung. Die kanadische Regierung verfolgt eine zögerliche Politik gegenüber ihrer

indigenen Bevölkerung. Die Indianer sollen ihre Landrechte abtreten, um dann im Gegenzug

keine Teile davon zurückzuerhalten. Dies wird von den indigenen Völkern Kanadas vor

allem im Lichte der Delgamuukw-Entscheidung und der genannten verfassungsrechtlichen

Grundlage nicht akzeptiert.

Kanada betreibt eine aktive Menschenrechtspolitik, man denke nur an das Engagement

Kanadas anläßlich der geplanten Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofes. Daher

verwundert die zögerliche Haltung zu den eigenen indigenen Völkern. Es sollte für die

kanadische Regierung möglich sein, in Verhandlungen sowohl mit den indigenen Völkern als

auch mit den Einwanderern bzw. deren Nachfolgern Ansätze für die gemeinsame Nutzung

und Verwaltung des Landes durch Indigene und Einwanderer bzw. deren Nachfolger zu

finden.

Im Sinne des internationalen Schutzes der Menschenrechte sollte Österreich seinen Einfluß

auf Kanada geltend machen, damit die den indigenen Völkern Kanadas höchstgerichtlich und

verfassungsmäßig zustehenden Rechte auch tatsächlich umgesetzt werden.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

 

                               ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

wird ersucht, in Verhandlungen mit Kanada darauf hinzuwirken, daß

1. „Aboriginal Title“, wie er vom Obersten Gerichtshof Kanadas bestätigt wurde, von der

      kanadischen Regierung als kollektives Eigentumsrecht der indigenen Völker über ihre

      angestammten Territorien anerkannt wird,

2. die kanadische Regierung mit den Indigenen Kanadas im Lichte der Delgamuukw -

    Entscheidung und der verfassungsmäßigen Grundlagen (Artikel 35) Verhandlungen über

    die Landrechte führt und zu einem für beide Seiten zufriedenstellenden Abschluß bringt.“

   

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den außenpolitischen Ausschuß beantragt.