308/AE XXI.GP
Eingelangt am: 19.10.2000
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Walter Posch, Jäger, Ing. Gartlehner und Genossen
betreffend die Anerkennung angestammter Landrechte indigener Völker in Kanada
Indigene Völker haben häufig mit Verdrängung aus ihrem angestammten Lebensraum zu
kämpfen. Die schlimmen Folgen einer erfolgten Absiedelung bzw. drastischen Verkleinerung
des Lebensraumes von indigenen Völkern sind hinlänglich bekannt.
Die indigenen Völker Kanadas haben genau mit diesem Problem zu kämpfen, ist doch ihr
Lebensraum weitgehend eingeschränkt. Die Zurückdrängung in kleine Indianerreservate wird
dem Leben der indigenen Völker Kanadas nicht gerecht, vor allem wenn man sich
vergegenwärtigt, daß sich gerade indigene Völker durch und mit ihrem Land identifizieren.
Der kanadische Oberste Gerichtshof anerkennt in seiner Delgamuukw - Entscheidung 1997 den
„Aboriginal Title“ als kollektives Eigentumsrecht von indigenen Völkern, die nie ihre Land
abgetreten haben, über ihr gesamtes traditionelles Territorium. Des weiteren sichert Artikel 35
der kanadischen Verfassung die indigenen Rechte, darunter auch die Landrechte, ab.
Trotz dieser rechtlichen Voraussetzungen mangelt es in Kanada an der praktischen
Umsetzung. Die kanadische Regierung verfolgt eine zögerliche Politik gegenüber ihrer
indigenen Bevölkerung. Die Indianer sollen ihre Landrechte abtreten, um dann im Gegenzug
keine Teile davon zurückzuerhalten. Dies wird von den indigenen Völkern Kanadas vor
allem im Lichte der Delgamuukw-Entscheidung und der genannten verfassungsrechtlichen
Grundlage nicht akzeptiert.
Kanada betreibt eine aktive Menschenrechtspolitik, man denke nur an das Engagement
Kanadas anläßlich der geplanten Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofes. Daher
verwundert die zögerliche Haltung zu den eigenen indigenen Völkern. Es sollte für die
kanadische Regierung möglich sein, in Verhandlungen sowohl mit den indigenen Völkern als
auch mit den Einwanderern bzw. deren Nachfolgern Ansätze für die gemeinsame Nutzung
und Verwaltung des Landes durch Indigene und Einwanderer bzw. deren Nachfolger zu
finden.
Im Sinne des internationalen Schutzes der Menschenrechte sollte Österreich seinen Einfluß
auf Kanada geltend machen, damit die den indigenen Völkern Kanadas höchstgerichtlich und
verfassungsmäßig zustehenden Rechte
auch tatsächlich umgesetzt werden.
Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
wird ersucht, in Verhandlungen mit Kanada darauf hinzuwirken, daß
1. „Aboriginal Title“, wie er vom Obersten Gerichtshof Kanadas bestätigt wurde, von der
kanadischen Regierung als kollektives Eigentumsrecht der indigenen Völker über ihre
angestammten Territorien anerkannt wird,
2. die kanadische Regierung mit den Indigenen Kanadas im Lichte der Delgamuukw -
Entscheidung und der verfassungsmäßigen Grundlagen (Artikel 35) Verhandlungen über
die Landrechte führt und zu einem für beide Seiten zufriedenstellenden Abschluß bringt.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den außenpolitischen Ausschuß beantragt.