310/AE XXI.GP
Eingelangt am: 19.10.2000
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Karin Hakl, Ing. Gerhard Fallent
und Kollegen
betreffend die Förderung des Fairen Handels
Der europäische Fair Trade Sektor importiert Produkte von 800 000 Erzeugerfamilien aus 45
verschiedenen Entwicklungsländern und verbessert dadurch nicht nur die
Lebensbedingungen von 5 Millionen Menschen in wirtschaftlicher Hinsicht, sondern leistet
auch einen direkten Beitrag zur Demokratisierung, zur gleichberechtigten Einbindung von
Frauen in die Produktion, zum nachhaltigen und umweltverträglichen Wirtschaften, zur
Einführung und Einhaltung arbeitsrechtlicher Mindeststandards in Entwicklungsländern. Er
bietet eine sozial verträgliche Alternative zum bloßen Verbot der Kinderarbeit, das ohne
flankierende Maßnahmen zu Kinderprostitution und Kinderkriminalität führen könnte.
In einem Entschließungsantrag des Europaparlamentes zum Fairen Handel vom 26. Mai
1998 (A4 - 01 98/98 vom 26. Mai 1998) wird unterstrichen, daß sich der Faire Handel als
effizienteste Art der Entwicklungsförderung erwiesen hat. Das Europäische Parlament
sprach sich weiters dafür aus, die Fair Trade Idee in die Lomé - Nachfolgekonvention
aufzunehmen. Es wird ausdrücklich begrüßt, daß seitens der österreichischen
Bundesregierung diese Initiative aufgegriffen wurde und sie die übrigen Mitgliedsstaaten der
Europäischen Union sowie die AKP - Staaten davon überzeugen konnte, der Aufnahme des
Fair Trade Gedankens in die Lomé - Nachfolgekonvention zuzustimmen.
Unter Berücksichtigung der Bedeutung des Fairen Handels als Instrument zur Förderung
einer menschlichen Entwicklung und zur Förderung von Regeln im internationalen Handel,
die im Zeichen einer größeren Gerechtigkeit und eines Gleichgewichtes zwischen Nord und
Süd stehen und in Erwägung des Symbolwertes und der Werbewirkung, die erzielt werden
kann, wenn in allen öffentlichen Einrichtungen auf Erzeugnisse des Fairen Handels
zurückgegriffen würde, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird ersucht,
1. die Förderung des Fairen Handels mit Entwicklungsländern als festen Bestandteil in der
österreichischen
Entwicklungspolitik zu verankern,
2. alle Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit in der Gesetzgebung, im Budget und im
öffentlichen Beschaffungswesen die Förderung des Fairen Handels angemessen
berücksichtigt werden kann,
3. sich in internationalen Gremien - insbesondere der WTO und der EU - dafür einzusetzen,
daß Voraussetzungen geschaffen werden, damit sich diese Form des gerechten, sozial
und ökologisch verträglichen Austausches positiv entfalten kann.
zuzuweisen.