310/AE XXI.GP

Eingelangt am: 19.10.2000

 

                                               ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Karin Hakl, Ing. Gerhard Fallent

und Kollegen

 

betreffend die Förderung des Fairen Handels

 

 

Der europäische Fair Trade Sektor importiert Produkte von 800 000 Erzeugerfamilien aus 45

verschiedenen Entwicklungsländern und verbessert dadurch nicht nur die

Lebensbedingungen von 5 Millionen Menschen in wirtschaftlicher Hinsicht, sondern leistet

auch einen direkten Beitrag zur Demokratisierung, zur gleichberechtigten Einbindung von

Frauen in die Produktion, zum nachhaltigen und umweltverträglichen Wirtschaften, zur

Einführung und Einhaltung arbeitsrechtlicher Mindeststandards in Entwicklungsländern. Er

bietet eine sozial verträgliche Alternative zum bloßen Verbot der Kinderarbeit, das ohne

flankierende Maßnahmen zu Kinderprostitution und Kinderkriminalität führen könnte.

 

In einem Entschließungsantrag des Europaparlamentes zum Fairen Handel vom 26. Mai

1998 (A4 - 01 98/98 vom 26. Mai 1998) wird unterstrichen, daß sich der Faire Handel als

effizienteste Art der Entwicklungsförderung erwiesen hat. Das Europäische Parlament

sprach sich weiters dafür aus, die Fair Trade Idee in die Lomé - Nachfolgekonvention

aufzunehmen. Es wird ausdrücklich begrüßt, daß seitens der österreichischen

Bundesregierung diese Initiative aufgegriffen wurde und sie die übrigen Mitgliedsstaaten der

Europäischen Union sowie die AKP - Staaten davon überzeugen konnte, der Aufnahme des

Fair Trade Gedankens in die Lomé - Nachfolgekonvention zuzustimmen.

 

Unter Berücksichtigung der Bedeutung des Fairen Handels als Instrument zur Förderung

einer menschlichen Entwicklung und zur Förderung von Regeln im internationalen Handel,

die im Zeichen einer größeren Gerechtigkeit und eines Gleichgewichtes zwischen Nord und

Süd stehen und in Erwägung des Symbolwertes und der Werbewirkung, die erzielt werden

kann, wenn in allen öffentlichen Einrichtungen auf Erzeugnisse des Fairen Handels

zurückgegriffen würde, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

                              

                                               ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht,

 

1. die Förderung des Fairen Handels mit Entwicklungsländern als festen Bestandteil in der

     österreichischen Entwicklungspolitik zu verankern,

2. alle Möglichkeiten zu prüfen, inwieweit in der Gesetzgebung, im Budget und im

     öffentlichen Beschaffungswesen die Förderung des Fairen Handels angemessen

     berücksichtigt werden kann,

 

3. sich in internationalen Gremien - insbesondere der WTO und der EU - dafür einzusetzen,

    daß Voraussetzungen geschaffen werden, damit sich diese Form des gerechten, sozial

    und ökologisch verträglichen Austausches positiv entfalten kann.

 

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Außenpolitischen Ausschuß

zuzuweisen.