344/A XXI.GP

Eingelangt am:05.12.2000

 

ANTRAG

 

der Abgeordneten Friedrich Verzetnitsch, Karl Öllinger, Heidrun Silhavy, Nürnberger, Lackner

und GenossInnen

betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, BGBl.

Nr.609, geändert wird

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, BGBl. Nr.609,

geändert wird

 

Der Nationalrat hat beschlossen:

 

1. § 16 Abs 5 wird ersatzlos gestrichen.

 

 2. Dieses Bundesgesetz tritt mit 2.1.2001 in Kraft.

 

 

Begründung:

 

Die Kollektivvertragsparteien haben am 29.11.2000 einen Zusatzkollektivvertrag

abgeschlossen, der eine Beschäftigungsverlängerung für Beschäftigte im Gastgewerbe

bewirkt. Durch die Übertragung von Überstunden und den Verbrauch des Urlaubs kann

erwartet werden, dass sich die Beschäftigungsverhältnisse im Durchschnitt um 14 Tage je

Saison verlängern. Der Verbrauch des Zeitguthabens und des Urlaubsanspruches ist

verbindlich. Die Verordnungsermächtigung nach § 16 Abs 5 ist daher ersatzlos zu streichen.

 

Das Budgetbegleitgesetz, mit welchem die Verordnungsermächtigung normiert wird, tritt mit

1.1.2001 in Kraft, daher ist das Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes mit 2.1.2001 notwendig.

 

Zuweisungsvorschlag: Budgetausschuss