352/AE XXI.GP
Eingelangt am:14.12.2000
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Amon MBA, Mag. Schweitzer
und Kollegen
betreffend Erziehungsvereinbarungen der Schulpartner
Durch die allgemeine gesellschaftliche Entwicklung wird immer mehr der im
§ 2 SchOG verankerte Erziehungsauftrag der österreichischen Schule, der eine
Ergänzung des elterlichen Erziehungsrechts darstellt, eingefordert.
Der schulische Erziehungsauftrag findet u.a. seine Konkretisierung im
Schulunterrichtsgesetz, das der Schule und somit den Lehrern ein System von
erzieherischen Maßnahmen (Erziehungsmittel) zur Verfügung stellt.
Die Weiterentwicklung und Verbesserung der Erziehungssituation an den
österreichischen Schulen ist ein wichtiges Anliegen der inneren Schulreform. Dabei
soll die Zusammenarbeit der Eltern und Erziehungsberechtigten mit der Schule im
Sinne einer Vereinbarungskultur verbessert werden. Neue Erziehungsmittel sollen
auf Schulebene getroffen werden, um einen Ordnungsrahmen zu schaffen, der das
Alter und den Entwicklungsstand der Schüler sowie schulartspezifische und
regionale Erfordernisse berücksichtigt. Durch ein „erzieherisches Frühwarnsystem“
soll die frühzeitige Information der Eltern und der Einsatz von erzieherischen
Begleitmaßnahmen zur Verhaltensförderung ermöglicht und sichergestellt werden.
Zur konfliktlösung und Verhaltensförderung an den Schulen kann ein Gremium
eingerichtet werden, das auch den Erziehungsberechtigten professionelle Hilfe in
Erfüllung ihrer Erziehungspflicht bietet.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschliessungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur wird ersucht, im Rahmen
des Schulunterrichtsrechts diesem Anliegen dadurch Rechnung zu tragen, dass
gesetzliche Grundlagen geschaffen werden,
1. die den Schulpartnern die Kompetenz einräumen, verbindliche
Erziehungsvereinbarungen festzulegen,
2. ein aus den Schulpartnern bestehendes Gremium einzurichten, das befugt ist,
über erzieherische Konsequenzen zu beraten und solche auch zu verfügen,
3. standortbezogene und der jeweiligen Erziehungssituation angemessene
Erziehungsmittel durch die Schulpartner zu schaffen.“
In formeller Hinsicht wird beantragt, diesen Antrag dem Unterrichtsausschuss
zuzuweisen.