361/AE XXI.GP

Eingelangt am: 18. 01. 2001

 

                                               ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Einführung einer verpflichtenden, klaren und transparenten

Kennzeichnung von tierischen Produkten

 

Die negativen Auswirkungen der industriellen Tierhaltung auf Mensch, Tier, Umwelt

und Lebensmittel sind angesichts der letzten Lebensmittelskandale (BSE, Dioxin)

weithin bekannt und der Wunsch nach Sicherheit bei den Konsumentinnen ist

deutlicher denn je festzustellen. An der Rinderseuche BSE wird sichtbar, dass eine

ungebremste Fortentwicklung des bestehenden Systems dieses immer

unberechenbarer und unbeherrschbarer macht. An die Stelle einer tiergerechten,

umweltschonenden und bäuerlichen Landbewirtschaftung und

Lebensmittelerzeugung treten immer häufiger industrielle Formen der Produktion, die

sich hinter sogenannten „Qualitätsprogrammen“ verbergen, die aber keine

ausreichenden Vorgaben für die Haltung, die Fütterung, den Transport und die

Schlachtung der Tiere beinhalten.

 

Nicht zuletzt aufgrund der letzten Lebensmittelskandale ist bei den KonsumentInnen

die Ausrichtung auf den Tier - und Umweltschutz stärker geworden. Oft ist eine

artgerechte Tierhaltung, der Verzicht auf Antibiotika, der schonende Transport bzw.

die schonende Schlachtung der Tiere entscheidendes Kriterium für den Kauf.

Diesem Bedürfnis ist durch eine klare, durchschau- und kontrollierbare

Kennzeichnung Rechnung zu tragen über ein konsequentes

Qualitätssicherungssystem, das von der Produktion über den Transport und die

Schlachtung bis zum Handel reicht. Ziel muß es sein, diese qualitätssichernde,

kundenorientierte und gleichzeitig volkswirtschaftlich rentable Alternative

flächendeckend in Österreich zu etablieren.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

                                               ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung wird ersucht, unverzüglich die Einführung einer

verpflichtenden, klaren, transparenten Produktkennzeichnung von tierischen

Produkten nach einem ganzheitlichen Konzept, das die wesentlichen

Einflußbereiche wie Bodenbewirtschaftung, Tierhaltung, Zucht, Tierfütterung,

Transport und Schlachtung bewertet, zu veranlassen.

 

 

In formeller Hinsicht wird - die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss

vorgeschlagen.