389/AE XXI.GP
Eingelangt am: 2001.03.01
der Abgeordneten Pirklhuber, Glawischnig, Freundinnen und Freunde
betreffend Novellierung des Wasserrechtsgesetzes
Hohe Viehbestände führen zu übermäßigen Gülleanfall. Die Gülle wird auf
grundwassergefährdende Weise „entsorgt“. Hoher Kunstoffdüngereinsatz, um maximale
Erträge zu erreichen, sorgen für eine weitere Zuspitzung des Nitratproblems. 1/5 aller
Grundwassergebiete gelten als Nitrat - belastet.
Der hohe Pestizideinsatz in der Landwirtschaft hat zu einer Kontamination des Trinkwassers
geführt, sodass derzeit über 200.000 Menschen in Österreich Pestizid - belastetes Wasser
trinken.
Das geltende Wasserrechtsgesetz hält jedoch noch immer an der „Unschuldsvermutung“
der Landwirtschaft fest. Laut § 32 Abs 1 WRG gilt die ordnungsgemäße landwirtschaftliche
Bodennutzung - bis zum Beweis des Gegenteils - als geringfügige Einwirkung und nicht als
potentielle Beeinträchtigung. Dies in Verein mit den hohen Schwellenwerten für die
Genehmigungspflicht von Intensivlandwirtschaften in § 32 Abs 2 lit f und g WRG ist nicht
geeignet, eine generelle Trendumkehr zum ökologischen Wirtschaften zu bewirken. Des
weiteren muß die Säumigkeit der Landeshauptleute in der Grundwassersanierung zu einer
Reform der Grundwassersanierung führen, wie dies auch die Nitrat - Richtlinie der EU schon
erfordert. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen;
Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umweltschutz und Wasserwirtschaft wird
aufgefordert, dem Parlament einen Novellenentwurf für das Wasserrechtsgesetz
vorzulegen,
• womit das ,,Landwirtschaftsprivileg“ in § 32 Abs 1 sowie die hohen Schwellenwerte für
den Stickstoffeintrag in § 32 Abs 2 lit f und g aufgehoben werden, damit eine
Trendumkehr in der Landwirtschaft zum wasserverträglichen Wirtschaften eingeleitet
werden muß und
• womit die ortsspezifische Nutzungsbeschränkungen für die bereits belasteten
Grundwassergebiete vom Minister verordnet werden können und
• womit generelle Nutzungsbeschränkungen zur Verhinderung der Nitratverseuchung des
Grundwassers vom Minister verordnet werden können. Insbesondere ist von den hohen
Stickstoff - Grenzwerten wie sie im Aktionsprogramm September 1999 festgeschrieben
sind (210 kg/ha/a), Abstand zu nehmen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft
vorgeschlagen.