389/AE XXI.GP

Eingelangt am: 2001.03.01

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Pirklhuber, Glawischnig, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Novellierung des Wasserrechtsgesetzes

 

Hohe Viehbestände führen zu übermäßigen Gülleanfall. Die Gülle wird auf

grundwassergefährdende Weise „entsorgt“. Hoher Kunstoffdüngereinsatz, um maximale

Erträge zu erreichen, sorgen für eine weitere Zuspitzung des Nitratproblems. 1/5 aller

Grundwassergebiete gelten als Nitrat - belastet.

 

Der hohe Pestizideinsatz in der Landwirtschaft hat zu einer Kontamination des Trinkwassers

geführt, sodass derzeit über 200.000 Menschen in Österreich Pestizid - belastetes Wasser

trinken.

 

Das geltende Wasserrechtsgesetz hält jedoch noch immer an der „Unschuldsvermutung“

der Landwirtschaft fest. Laut § 32 Abs 1 WRG gilt die ordnungsgemäße landwirtschaftliche

Bodennutzung - bis zum Beweis des Gegenteils - als geringfügige Einwirkung und nicht als

potentielle Beeinträchtigung. Dies in Verein mit den hohen Schwellenwerten für die

Genehmigungspflicht von Intensivlandwirtschaften in § 32 Abs 2 lit f und g WRG ist nicht

geeignet, eine generelle Trendumkehr zum ökologischen Wirtschaften zu bewirken. Des

weiteren muß die Säumigkeit der Landeshauptleute in der Grundwassersanierung zu einer

Reform der Grundwassersanierung führen, wie dies auch die Nitrat - Richtlinie der EU schon

erfordert. Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen;

 

Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umweltschutz und Wasserwirtschaft wird

aufgefordert, dem Parlament einen Novellenentwurf für das Wasserrechtsgesetz

vorzulegen,

 

•     womit das ,,Landwirtschaftsprivileg“ in § 32 Abs 1 sowie die hohen Schwellenwerte für

      den Stickstoffeintrag in § 32 Abs 2 lit f und g aufgehoben werden, damit eine

      Trendumkehr in der Landwirtschaft zum wasserverträglichen Wirtschaften eingeleitet

      werden muß und

•     womit die ortsspezifische Nutzungsbeschränkungen für die bereits belasteten

      Grundwassergebiete vom Minister verordnet werden können und

•     womit generelle Nutzungsbeschränkungen zur Verhinderung der Nitratverseuchung des

      Grundwassers vom Minister verordnet werden können. Insbesondere ist von den hohen

      Stickstoff - Grenzwerten wie sie im Aktionsprogramm September 1999 festgeschrieben

      sind (210 kg/ha/a), Abstand zu nehmen.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Land- und Forstwirtschaft

vorgeschlagen.