393/AE XXI.GP
Eingelangt am: 2001.03.02
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
betreffend der Sicherung objektiver, unabhängiger und kostenloser
Konsumenteninformation
Objektive und firmenunabhängige Information ist für KonsumentInnen unerlässlich.
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und Genossen haben an
den Justizminister eine schriftliche Anfrage betreffend ,,Reformmaßnahmen des
Ressorts im Jahre 2001“ gerichtet (1302/J).
In der Anfragebeantwortung (1284/AB XXI.GP) stellte der Justizminister die
Reformmaßnahmen des Ressorts vor, nämlich Prozessvereinfachungen,
einnahmenwirksame Maßnahmen und Sonstige Maßnahmen.
Unter einnahmenwirksame Maßnahmen wurde dem Bundesminister für Finanzen als
eine Reformmaßnahme „die Entgeltlichkeit von Broschüren des
Konsumentenschutzes“ angekündigt.
Dies ist aus mehreren Gründen unverständlich und mit allem Nachdruck abzulehnen.
Broschüren des Konsumentenschutzes sind notwendiger Bestandteil der
Konsumentenaufklärung und Konsumenteninformation in Österreich und stellen eine
unverzichtbare Hilfe insbesondere für Minderjährige sowie für sozial schwache und
benachteiligte Gruppen unserer Gesellschaft dar. Sie geben KonsumentInnen u.a.
die Möglichkeit sich über ihre Rechte und Pflichten kostenlos zu informieren um ihre
Ansprüche auch geltend machen zu können. Darüber hinaus werden diese
Broschüren im schulischen Bereich im Rahmen des Unterrichtsprinzips
,,Konsumentenerziehung" verwendet.
Sollten diese Broschüren in Zukunft nur gegen Entgelt abgeben werden, wird eine
weitere Barriere des Zugangs zum Recht und zur allgemeinen
Konsumenteninformation aufgebaut. Weiters wäre dies mit einem nicht zu
unterschätzenden Administrationsaufwand verbunden.
Mit der Beschlussfassung des ,,Kindschaftsrechts - Änderungsgesetzes 2001“ wurde
unter anderem auch die Altersgrenze für die Erreichung der Volljährigkeit
herabgesetzt, sowie die Geschäfts- und Handlungsmöglichkeiten mündig
Minderjähriger erweitert. Diese Neuregelungen entsprechen einerseits einer
internationalen Tendenz sowie andererseits auch der zunehmenden Reife junger
Erwachsener. Trotzdem dürfen die damit verbundenen möglichen zivil- und
haftungsrechtlichen Probleme nicht übersehen werden, da die Erfahrungen der
österreichischen Schuldnerberatungen eine klare Tendenz zeigen, wonach eine
"Schuldnerkarriere" zunehmend in jüngeren Jahren beginnt. So sind
Kontoüberziehungsmöglichkeiten von vielen mündigen Minderjährigen oft als
„Einstiegsdroge" in die
Verschuldung zu sehen.
Bedauerlicherweise war die österreichische Bundesregierung bislang nicht bereit,
konkrete legistische Maßnahmen vorzusehen, die der Verschuldung Jugendlicher
und junger Erwachsener entgegenwirken (Z.B. Bürgschaftsverträge von
Minderjährigen). Gerade junge Erwachsene wie auch Minderjährige sind aber auch
zumeist über die Risken eines Vertragsabschlusses, insbesondere über die damit
verbundenen Rechte und Pflichten kaum informiert. Durch die vorgenommene
Änderung des „Kindschaftsrechts - Änderungsgesetzes 2001“ wird dieses Problem
noch verstärkt.
Im Bereich der Telekommunikation und Neuen Medien (z.B. Internet) sind vielen
KonsumentInnen die rechtliche Risken nicht bewusst.
Wichtige Fragen, wie man im Internet Angebote findet und woran man seriöse
Anbieter erkennen kann, welche Regeln beim Kaufvertrag - auch bei internationalen
Geschäften - gelten und was man bei der Zahlung beachten muss und wie man im
Streitfall zu seinem Recht kommen kann sind häufig unbekannt.
Auch die Frage der Datensicherheit und -schutz ist in diesem Zusammenhang zu
erwähnen.
Der vielfach vorkommende Tarifdschungel in diesem Bereich stellt besonders für
(mündig) Minderjährige und junge Erwachsene eine Gefahr dar.
Online- und Teleshopping werden immer häufiger vom Konsumenten angenommen.
Offensive Werbemethoden und seriöse Informationen lassen sich jedoch immer
schwerer trennen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert
1. Broschüren des Konsumentenschutzes auch in Zukunft kostenlos an die Schulen
und an die informations- und rechtssuchenden KonsumentInnen abzugeben.
2. Gemeinsam mit der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur,
aufgrund des ,,Kindschaftsrechts - Änderungsgesetzes 2001“ ein Informations- und
Maßnahmenpaket zur Konsumentenerziehung - in dem insbesondere die
Problembereiche der Handlungs- und Geschäftsfähigkeit von (mündig)
Minderjährigen und jungen Erwachsenen behandelt werden - für alle Schultypen zu
erarbeiten, damit dies spätestens im Schuljahr 2001/2002 in den einzelnen
Lehrfächern (Unterrichtsprinzip Konsumentenerziehung) bereits eingesetzt werden
kann.“
3. Die Erstellung von Informationsmaterialien für KonsumentInnen zu den neuen
Kommunikationstechnologien, unter besonderer Berücksichtigung der rechtlichen
Bedingungen und Risken, des Datenschutz- und des Werberechts sowie der
Darstellung der Tarifproblematik, zu veranlassen und diese kostenlos den
informations- und rechtssuchenden KonsumentInnen (inkl. Schulen) zur Verfügung
zu stellen.