393/AE XXI.GP

Eingelangt am: 2001.03.02

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

betreffend der Sicherung objektiver, unabhängiger und kostenloser

Konsumenteninformation

 

Objektive und firmenunabhängige Information ist für KonsumentInnen unerlässlich.

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und Genossen haben an

den Justizminister eine schriftliche Anfrage betreffend ,,Reformmaßnahmen des

Ressorts im Jahre 2001“ gerichtet (1302/J).

In der Anfragebeantwortung (1284/AB XXI.GP) stellte der Justizminister die

Reformmaßnahmen des Ressorts vor, nämlich Prozessvereinfachungen,

einnahmenwirksame Maßnahmen und Sonstige Maßnahmen.

Unter einnahmenwirksame Maßnahmen wurde dem Bundesminister für Finanzen als

eine Reformmaßnahme „die Entgeltlichkeit von Broschüren des

Konsumentenschutzes“ angekündigt.

 

Dies ist aus mehreren Gründen unverständlich und mit allem Nachdruck abzulehnen.

Broschüren des Konsumentenschutzes sind notwendiger Bestandteil der

Konsumentenaufklärung und Konsumenteninformation in Österreich und stellen eine

unverzichtbare Hilfe insbesondere für Minderjährige sowie für sozial schwache und

benachteiligte Gruppen unserer Gesellschaft dar. Sie geben KonsumentInnen u.a.

die Möglichkeit sich über ihre Rechte und Pflichten kostenlos zu informieren um ihre

Ansprüche auch geltend machen zu können. Darüber hinaus werden diese

Broschüren im schulischen Bereich im Rahmen des Unterrichtsprinzips

,,Konsumentenerziehung" verwendet.

Sollten diese Broschüren in Zukunft nur gegen Entgelt abgeben werden, wird eine

weitere Barriere des Zugangs zum Recht und zur allgemeinen

Konsumenteninformation aufgebaut. Weiters wäre dies mit einem nicht zu

unterschätzenden Administrationsaufwand verbunden.

 

Mit der Beschlussfassung des ,,Kindschaftsrechts - Änderungsgesetzes 2001“ wurde

unter anderem auch die Altersgrenze für die Erreichung der Volljährigkeit

herabgesetzt, sowie die Geschäfts- und Handlungsmöglichkeiten mündig

Minderjähriger erweitert. Diese Neuregelungen entsprechen einerseits einer

internationalen Tendenz sowie andererseits auch der zunehmenden Reife junger

Erwachsener. Trotzdem dürfen die damit verbundenen möglichen zivil- und

haftungsrechtlichen Probleme nicht übersehen werden, da die Erfahrungen der

österreichischen Schuldnerberatungen eine klare Tendenz zeigen, wonach eine

"Schuldnerkarriere" zunehmend in jüngeren Jahren beginnt. So sind

Kontoüberziehungsmöglichkeiten von vielen mündigen Minderjährigen oft als

„Einstiegsdroge" in die Verschuldung zu sehen.

Bedauerlicherweise war die österreichische Bundesregierung bislang nicht bereit,

konkrete legistische Maßnahmen vorzusehen, die der Verschuldung Jugendlicher

und junger Erwachsener entgegenwirken (Z.B. Bürgschaftsverträge von

Minderjährigen). Gerade junge Erwachsene wie auch Minderjährige sind aber auch

zumeist über die Risken eines Vertragsabschlusses, insbesondere über die damit

verbundenen Rechte und Pflichten kaum informiert. Durch die vorgenommene

Änderung des „Kindschaftsrechts - Änderungsgesetzes 2001“ wird dieses Problem

noch verstärkt.

 

Im Bereich der Telekommunikation und Neuen Medien (z.B. Internet) sind vielen

KonsumentInnen die rechtliche Risken nicht bewusst.

Wichtige Fragen, wie man im Internet Angebote findet und woran man seriöse

Anbieter erkennen kann, welche Regeln beim Kaufvertrag - auch bei internationalen

Geschäften - gelten und was man bei der Zahlung beachten muss und wie man im

Streitfall zu seinem Recht kommen kann sind häufig unbekannt.

Auch die Frage der Datensicherheit und -schutz ist in diesem Zusammenhang zu

erwähnen.

Der vielfach vorkommende Tarifdschungel in diesem Bereich stellt besonders für

(mündig) Minderjährige und junge Erwachsene eine Gefahr dar.

Online- und Teleshopping werden immer häufiger vom Konsumenten angenommen.

Offensive Werbemethoden und seriöse Informationen lassen sich jedoch immer

schwerer trennen.

 

ENTSCHLIESSUNG

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert

 

1. Broschüren des Konsumentenschutzes auch in Zukunft kostenlos an die Schulen

und an die informations- und rechtssuchenden KonsumentInnen abzugeben.

 

2. Gemeinsam mit der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur,

aufgrund des ,,Kindschaftsrechts - Änderungsgesetzes 2001“ ein Informations- und

Maßnahmenpaket zur Konsumentenerziehung - in dem insbesondere die

Problembereiche der Handlungs- und Geschäftsfähigkeit von (mündig)

Minderjährigen und jungen Erwachsenen behandelt werden - für alle Schultypen zu

erarbeiten, damit dies spätestens im Schuljahr 2001/2002 in den einzelnen

Lehrfächern (Unterrichtsprinzip Konsumentenerziehung) bereits eingesetzt werden

kann.“

3. Die Erstellung von Informationsmaterialien für KonsumentInnen zu den neuen

Kommunikationstechnologien, unter besonderer Berücksichtigung der rechtlichen

Bedingungen und Risken, des Datenschutz- und des Werberechts sowie der

Darstellung der Tarifproblematik, zu veranlassen und diese kostenlos den

informations- und rechtssuchenden KonsumentInnen (inkl. Schulen) zur Verfügung

zu stellen.

 

 

 

 

Zuweisung: Justizausschuss