394/AE XXI.GP

Eingelangt am: 2001.03.02

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

betreffend Neukodifikation des zivilrechtlichen Konsumentenschutzes - ,,KSchG -

NEU"

 

Das Bundesjustizministerium in der BRD hat einen Diskussionsentwurf eines

Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vorgelegt. Das Bundesministerium für Justiz

hat für Österreich nur eine Änderung des Gewährleistungsrechtes im

Gewährleistungsrechts - Änderungsgesetz geplant - die Regierungsvorlage liegt nun

vor.

 

Anlass für die BRD ist u.a. die Umsetzung der Richtlinie 1999/44/EG des

Europäischen Parlaments und des Rats vom 25.Mai 1999 zu bestimmten Aspekten

des Verbrauchsgüterkaufes und der Garantien für Verbrauchsgüter (Umsetzungsfrist

bis 31 Dezember 2001), sowie die Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen

Parlaments und des Rates vom 29.Juni 2000 zur Bekämpfung des

Zahlungsverzuges im Geschäftsverkehr. Nach Ansicht des Bundesministeriums für

Justiz zwingt die Umsetzung bei der Richtlinie zu einer durchgreifenden

„Modernisierung des deutschen Schuldrechts". Ein weiterer wesentlicher Grund liegt

darin, dass die Rechtslage durch zahlreiche Sondergesetzes zum Verbraucherschutz

äußerst unübersichtlich geworden ist.

 

Diese Feststellung gilt grundsätzlich auch für Österreich. Auch Österreich besitzt

bedingt durch zahlreiche Novellierungen des Konsumentenschutzgesetzes - meist

im Zuge der Umsetzung von EU Richtlinien - eine für Rechtsanwender und die

Normadressaten unübersichtliche, widersprüchliche und unsystematische

Rechtslage. Während beispielsweise die Bundesrepublik im Zuge der Umsetzung der

Fernabsatzrichtlinie die Rücktrittsfristen bei Verbrauchergeschäften bereits

vereinheitlicht hat, fehlt in Österreich überdies diese Rechtsbereinigung.

 

Daher ist auch für Österreich generell eine Neukodifikation des zivilrechtlichen

Konsumentenschutzrechts anzustreben - das KSchG ist rechtssystematisch neu zu

strukturieren und die auf verschiedenen Rechtsmaterien aufgeteilten und

zersplitterten Konsumentenschutzbestimmungen sind in ein ,,KSchG - NEU" zu

integrieren. Reisevertragsbestimmungen sind aufgrund der besonderen

Problemstellungen (zivil- und verwaltungsrechtliche Regelungen), in einem für

KonsumentInnen eigenen Reisevertragsgesetz zusammenzufassen.

ENTSCHLIESSUNG

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

Entschließungsantrag

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert,

 

1. eine Neukodifikation des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG NEU)

vorzunehmen und überdies

 

2. ein eigenes Reisevertragsgesetz (analog zur BRD) vorzulegen“

 

 

 

Zuweisung: Justizausschuss