394/AE XXI.GP
Eingelangt am: 2001.03.02
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
betreffend Neukodifikation des zivilrechtlichen Konsumentenschutzes - ,,KSchG -
NEU"
Das Bundesjustizministerium in der BRD hat einen Diskussionsentwurf eines
Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes vorgelegt. Das Bundesministerium für Justiz
hat für Österreich nur eine Änderung des Gewährleistungsrechtes im
Gewährleistungsrechts - Änderungsgesetz geplant - die Regierungsvorlage liegt nun
vor.
Anlass für die BRD ist u.a. die Umsetzung der Richtlinie 1999/44/EG des
Europäischen Parlaments und des Rats vom 25.Mai 1999 zu bestimmten Aspekten
des Verbrauchsgüterkaufes und der Garantien für Verbrauchsgüter (Umsetzungsfrist
bis 31 Dezember 2001), sowie die Richtlinie 2000/35/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 29.Juni 2000 zur Bekämpfung des
Zahlungsverzuges im Geschäftsverkehr. Nach Ansicht des Bundesministeriums für
Justiz zwingt die Umsetzung bei der Richtlinie zu einer durchgreifenden
„Modernisierung des deutschen Schuldrechts". Ein weiterer wesentlicher Grund liegt
darin, dass die Rechtslage durch zahlreiche Sondergesetzes zum Verbraucherschutz
äußerst unübersichtlich geworden ist.
Diese Feststellung gilt grundsätzlich auch für Österreich. Auch Österreich besitzt
bedingt durch zahlreiche Novellierungen des Konsumentenschutzgesetzes - meist
im Zuge der Umsetzung von EU Richtlinien - eine für Rechtsanwender und die
Normadressaten unübersichtliche, widersprüchliche und unsystematische
Rechtslage. Während beispielsweise die Bundesrepublik im Zuge der Umsetzung der
Fernabsatzrichtlinie die Rücktrittsfristen bei Verbrauchergeschäften bereits
vereinheitlicht hat, fehlt in Österreich überdies diese Rechtsbereinigung.
Daher ist auch für Österreich generell eine Neukodifikation des zivilrechtlichen
Konsumentenschutzrechts anzustreben - das KSchG ist rechtssystematisch neu zu
strukturieren und die auf verschiedenen Rechtsmaterien aufgeteilten und
zersplitterten Konsumentenschutzbestimmungen sind in ein ,,KSchG - NEU" zu
integrieren. Reisevertragsbestimmungen sind aufgrund der besonderen
Problemstellungen (zivil- und verwaltungsrechtliche Regelungen), in einem für
KonsumentInnen eigenen Reisevertragsgesetz
zusammenzufassen.
ENTSCHLIESSUNG
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Justiz wird aufgefordert,
1. eine Neukodifikation des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG NEU)
vorzunehmen und überdies
2. ein eigenes Reisevertragsgesetz (analog zur BRD) vorzulegen“