411/A(E) XXI.GP

Eingelangt am: 20.03.2001

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Maga. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

betreffend die Unterstützung der Israelitischen Kultusgemeinde angesichts der

Gefährdung jüdischer Mitbürgerinnen und der inneren Sicherheit sowie der

Demokratie durch antisemitische Äußerungen

 

Die Israelitische Kultusgemeinde in Österreich (in Folge IKG) hat mit großen

finanziellen Problemen zu kämpfen, die aus dem groben Missverhältnis von

Aufgaben und Mitgliederstand der Gemeinde resultieren. Nicht zuletzt aus den

Erfahrungen des Holocaust kommen der IKG Aufgaben wie etwa der Schutz der

eigenen Einrichtungen, die Betreuung von Überlebenden des Holocausts wie auch

die Pflege der religiösen Einrichtungen zu, die andere Religionsgemeinschaften in

dieser Form und in diesem Ausmaß nicht zu übernehmen haben und die mit den

Beiträgen der sehr geringen Zahl an Mitgliedern allein nicht bewältigbar sind.

 

Im Bewusstsein, dass es der industriell organisierte Massenmord an Menschen

jüdischen Glaubens war, der diese Situation herbeigeführt hat, ist es notwendig, die

IKG in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben künftig aus eigener Kraft zu erfüllen.

Dazu notwendig ist einerseits die finanzielle Unterstützung seitens der Republik

Österreich bei der Bewältigung der Probleme der Kultusgemeinde, andererseits aber

auch die Schaffung einer Möglichkeit, die Zahl der jüdischen Glaubensangehörigen

deutlich zu erhöhen, um den Fortbestand der Israelitischen Kultusgemeinde in

Österreich zu sichern. Derzeit nimmt der Mitgliederstand durch Abwanderung

laufend ab.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundesminister für Finanzen werden

ersucht, im Bewusstsein um die Verantwortung für den Fortbestand der kulturellen

und religiösen Vielfalt in Österreich der Israelitischen Kultusgemeinde jene

Unterstützung zukommen zu lassen, die zur Bewältigung der finanziellen Krise ohne

Einschränkung des religiösen, kulturellen und sozialen Lebens der Gemeinde

notwendig ist.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuß vorgeschlagen.