433/AE XXI.GP

 

Eingelangt am:10.05.2001

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Evelin Lichtenberger, Freundinnen und Freunde

betreffend Effizienzsicherung von Geschwindigkeitskontrollen im Straßenverkehr im

Sinne der Verkehrssicherheit

 

Die öffentliche Ankündigung von Geschwindigkeitskontrollen beeinflußt die Effizienz

dieser Kontrollen. Ob dieser Einfluß positiv ist, ist insbesondere dann zweifelhaft,

wenn Ankündigungen sich auf verdeckte Überwachungsmaßnahmen beziehen und

unter genauer Angabe von Standort und Beteiligten erfolgen. Zur Frage der

Präventivwirkung der Ankündigung von Geschwindigkeitskontrollen gibt es jedoch

unterschiedliche ExpertInnenmeinungen. Sowohl die österreichische Ahndungs - und

Rechtspraxis (verhältnismäßig große Spielräume für die Exekutive bei der

Feststellung von Verstößen, faktische Untersagung von Radarwarngeräten etc.;

Rücknahme der in der StVO verankert gewesenen Warnpflicht vor Kontrollen; ...) als

auch innerstaatliche und internationale ExpertInnenstimmen deuten aber auf einen

Regulierungsbedarf zumindest bei detaillierten Warnungen zB via Massenmedien. In

Deutschland laufen beispielsweise Bestrebungen, die mediale Verbreitung von mit

den Überwachungsbehörden nicht abgestimmten Angaben konkreter Standorte

rechtlich zu unterbinden. Desgleichen stellt sich die Frage, wie mit der Verbreitung

von Warnungen über Internet sowie den mit der Verbreitung von satellitenbasierten

Navigationssystemen einhergehenden einschlägigen Möglichkeiten umzugehen sein

wird.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Die Bundesregierung und insbesondere die Bundesministerin für Verkehr, Innovation

und Technologie werden aufgefordert, zu prüfen, inwieweit die derzeitige ungeregelte

Situation hinsichtlich der Bekanntgabe von Geschwindigkeitskontrollen über die

Medien, insbesondere über den Rundfunk, aus Verkehrssicherheitsperspektive

zielführend ist und im Falle zusätzlichen Regulierungsbedarfs dem Parlament zügig

einen entsprechenden Vorschlag zuzumitteln.

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen.