434/AE XXI.GP
Eingelangt am:10.05.2001
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Freundinnen und Freunde
betreffend Schuldenerlaß für die ärmsten Entwicklungsländer
Eine erdrückende Schuldenlast - zum größten Teil unbezahlbar und aufgebläht
durch Zinsen und Zinseszins von säumigen Rückzahlungen - zwingt die verarmten
Länder in Afrika, Asien und Lateinamerika, die Bildungs - und Gesundheitsbudgets zu
kürzen. Dies ist eine unhaltbare Situation, unter der vor allem die Ärmsten zu leiden
haben.
1996 hatten die Weltbank und der Internationale Währungsfond auf multilateraler
Ebene einen Entschuldungs - Plan für die ärmsten Länder beschlossen. Die im
Rahmen der internationalen Entschuldungsinitiative festgelegten Nachlässe, so sie
einmal umgesetzt werden, reduzieren die Schulden zwar, werden aber nicht
ausreichen, um genügend Mittel für eine effektive Armutsbekämpfung freizusetzen.
Laut Berechnungen der Weltbank wird der Schuldendienst für die ersten 22 Länder,
die sich für die Entschuldungsinitiative qualifizieren konnten, nur um durchschnittlich
26,7 % reduziert. Viele Gläubigerländer haben sich daher bereit erklärt, über die
international vereinbarten Mindesterlässe hinauszugehen und die Schulden zur
Gänze zu streichen. Österreich gehörte bisher nicht dazu.
Die von „Erlaßjahr 2000 Österreich“ und von der Österreichischen
Forschungsstiftung für Entwicklungspolitik (ÖFSE) kürzlich herausgegebene Studie
"Zukunft ohne Schulden? Alternativen zur bisherigen Gläubigerpohtik Österreichs
gegenüber den hoch versch uldeten Ländern Afrikas, Asiens und Lateinamerikas“
präsentiert konkrete Vorschläge, wie Österreich im Falle von 22 Schuldnerländern in
Afrika, Asien und Lateinamerika vorgehen könnte. 21 der in der Studie angeführten
Länder waren bereits Ende 1997 mit 20 Milliarden Schilling gegenüber Österreich
verschuldet. Umgerechnet auf die Belastungen der Österreicherinnen pro Kopf
wären das nur maximal 21 Schilling pro Monat über zehn Jahre hinweg, um diese
Länder komplett zu entschulden. Dieser Betrag verringert sich, wenn man die im
internationalen Rahmen ohnehin nachzulassenden bzw. in der Zwischenzeit bereits
nachgelassenen Schulden abzieht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert, über die international
vereinbarten Mindesterlässe hinauszugehen und entsprechend den Vorschlägen der
Studie "Zukunft ohne Schulden" Alternativen zur bisherigen Gläubigerpolitik
Österreichs gegenüber den hochverschuldeten Ländern Afrikas, Asiens und
Lateinamerikas“ (Hg. „Erlaßjahr 2000“ und ÖFSE) den ärmsten Ländern die
bilateralen Schulden unter den in der Studie vorgeschlagenen Bedingungen zur
Gänze zu streichen und in Fällen von Bürgerkrieg oder gravierenden
Menschenrechtsverletzungen einlangende Schuldenrückzahlungen auf ein
Treuhandkonto für Entwicklungsprojekte zu überweisen.
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Finanzausschuß vorgeschlagen.