47/AE XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

der Abgeordneten Dr. Martin Graf, Scheibner, Mag. Haupt, Jung, Dr. Kurzmann, Dr. Ofner und

Kollegen

betreffend EU-Beitrittsbedingungen für die Tschechische Republik und Slowenien

 

Die Rechtsgemeinschaft der Europäischen Union als auch Österreich haben wiederholt

betont, daß ein weiterer Beitritt von Staaten zur EU nicht nur von wirtschaftlichen,

sozialen und ökologischen Rahmenbedingungen abhängig ist, sondern auch davon, daß

in diesen Ländern ein entsprechender Standard der demokratiepolitischen Entwicklung

vorhanden ist. Auch wurde die Bedeutung unterstrichen, die dem Schutz von

Minderheiten und der Förderung ihrer Grundfreiheiten beizumessen ist.

 

Die demokratische Einstellung einer Regierung spiegelt sich aber auch in der Frage

wider, wie sich ein Land zu rechtswidrigen, menschenverachtenden Staatsakten einer

früheren Epoche seiner Geschichte verhält. So sind etwa die Benes - Dekrete, welche

Grundlage für Ermordung, Enteignung und Vertreibung unzähliger Menschen aus ihrer

Heimat in der Tschechischen Republik waren, nie formal aufgehoben worden und noch

weiterhin Bestandteil der tschechischen Rechtsordnung. Gleiches gilt für die AVNOJ -

Beschlüsse im ehemaligen Jugoslawien, welche gleichfalls zur Unterdrückung und

Vertreibung von Minderheiten aus dem heutigen Jugoslawien geführt haben und bis

heute nicht aufgehoben wurden.

 

Die Tschechische Republik und die Republik Slowenien lehnen daher eine Annullierung

der Unrechtsdekrete ab, offensichtlich auch aus dem Grund, sich der Verantwortung für

Eigentumsrückstellungen und Entschädigung und der Wiederherstellung des

Rechtszustandes zu entziehen.

 

Gleichzeitig ist es aber auch unvorstellbar, daß die EU ihre Rechtspositionen verläßt und

die genannten Staaten daher vor einer Aufhebung der ,,Unrechtsgesetze“ in die

Gemeinschaft aufgenommen werden können.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

                              

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

 

 

„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert:

 

1. sich im Zuge der Beitrittsverhandlungen Sloweniens und der Tschechischen Republik

    dafür einzusetzen, daß die derzeit in diesen Staaten bestehenden menschen - und

    völkerrechtswidrigen Benes - Dekrete und AVNOJ - Beschlüsse aufgehoben werden

    und

2. solange von ihrem Vetorecht gegen einen Beitritt Gebrauch zu machen, bis die

    Aufhebung dieser Gesetze vollzogen ist.“

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Menschenrechtsausschuß

vorgeschlagen.