47/AE XXI.GP
der Abgeordneten Dr. Martin Graf, Scheibner, Mag. Haupt, Jung, Dr. Kurzmann, Dr. Ofner und
Kollegen
betreffend EU-Beitrittsbedingungen für die Tschechische Republik und Slowenien
Die Rechtsgemeinschaft der Europäischen Union als auch Österreich haben wiederholt
betont, daß ein weiterer Beitritt von Staaten zur EU nicht nur von wirtschaftlichen,
sozialen und ökologischen Rahmenbedingungen abhängig ist, sondern auch davon, daß
in diesen Ländern ein entsprechender Standard der demokratiepolitischen Entwicklung
vorhanden ist. Auch wurde die Bedeutung unterstrichen, die dem Schutz von
Minderheiten und der Förderung ihrer Grundfreiheiten beizumessen ist.
Die demokratische Einstellung einer Regierung spiegelt sich aber auch in der Frage
wider, wie sich ein Land zu rechtswidrigen, menschenverachtenden Staatsakten einer
früheren Epoche seiner Geschichte verhält. So sind etwa die Benes - Dekrete, welche
Grundlage für Ermordung, Enteignung und Vertreibung unzähliger Menschen aus ihrer
Heimat in der Tschechischen Republik waren, nie formal aufgehoben worden und noch
weiterhin Bestandteil der tschechischen Rechtsordnung. Gleiches gilt für die AVNOJ -
Beschlüsse im ehemaligen Jugoslawien, welche gleichfalls zur Unterdrückung und
Vertreibung von Minderheiten aus dem heutigen Jugoslawien geführt haben und bis
heute nicht aufgehoben wurden.
Die Tschechische Republik und die Republik Slowenien lehnen daher eine Annullierung
der Unrechtsdekrete ab, offensichtlich auch aus dem Grund, sich der Verantwortung für
Eigentumsrückstellungen und Entschädigung und der Wiederherstellung des
Rechtszustandes zu entziehen.
Gleichzeitig ist es aber auch unvorstellbar, daß die EU ihre Rechtspositionen verläßt und
die genannten Staaten daher vor einer Aufhebung der ,,Unrechtsgesetze“ in die
Gemeinschaft aufgenommen werden können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die österreichische Bundesregierung wird aufgefordert:
1. sich im Zuge der Beitrittsverhandlungen Sloweniens und der Tschechischen Republik
dafür einzusetzen, daß die derzeit in diesen Staaten bestehenden menschen - und
völkerrechtswidrigen Benes - Dekrete und AVNOJ - Beschlüsse aufgehoben werden
und
2. solange von ihrem Vetorecht gegen einen Beitritt Gebrauch zu machen, bis die
Aufhebung dieser Gesetze vollzogen ist.“
In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Menschenrechtsausschuß
vorgeschlagen.