485/A XXI.GP

Eingelangt am:05.07.2001

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde

 

betreffend Reform der Wohngesetzgebung

 

In diversen Fachgesprächen und Symposien, die von wichtigen Medien veranstaltet

und begleitet wurden (zB Der Standard), kamen ExpertInnen zu einem Bündel von

Verbesserungsvorschlägen. Nachdem in diesen Gremien sowohl theoretische

Überlegungen als auch praktische Anwendungsfelder intensiv diskutiert wurden,

sollten sie im Zuge der geplanten Erneuerung des Wohnrechts (vgl Initiative von

Minister Michalek) eine entsprechende Berücksichtigung finden. Dazu zählen vor

allem:

 

• Verbesserung eines differenzierten Angebots von Kauf - und Mietobjekten für

   geförderte Bauten

 

• Informationsbörse für alle Wohnformarten

 

• Einfachere und transparentere Mietzinsregelungen mit dem Ziel erhöhter

   Gerechtigkeit:

 

                -              Unter Beibehaltung der Friedenszinse, da diese durch die

                Möglichkeit zur Einhebung der Erhaltungs - und Verbesserungsbeiträge

                (EVB) gemäß § 45 MRG de facto bereits jetzt - zumindest seit 1.3.1994 -

                aufgehoben sind.

                Im Falle des Mietrechtseintrittes durch volljährige Kinder bzw Geschwister

                kommt es bereits jetzt zu einer Anhebung des Hauptmietzinses auf den

                jetzt gültigen Richtwertmietzins, gedeckelt mit dem Kategorie - A - Betrag.

 

                -              Unter Verzicht auf Wohnungseigentum an Substandardwohnungen,

                denn der Wohnrechtsgesetzgeber hat mit dem 3.

                Wohnrechtsänderungsgesetz zum 1.1.1994 aus gutem Grunde die WE -

                Begründung an derartigen Wohnungen verboten.

 

                - Unter Beibehaltung des Mieterschutzes für Geschäftsräumlichkeiten,

                denn die Befristungen wurden bereits durch die WRN 2000 komplett

                liberalisiert. Geschäftsräume werden auch von Kleingewerbetreibenden,

                Vereinen etc gemietet, die keine marktkonformen Mieten zahlen können.

                Überdies würde die „Herausnahme“ der Geschäftsräumlichkeiten auch zu

                einem Entfall verrechnungspflichtiger Einnahmen in der Mietzinsreserve

                führen.

                -              Unter Beibehaltung der Kostendeckung bzw Begrenzung der

                Auslaufgewinne für gemeinnützige (und ehemals gemeinnützige -

                BUWOG etc) Bauvereinigungen. Durch die geplante Möglichkeit der

                Wiedervermietung von Wohnungen zum Richtwertmietzins, dh inkl

                Zuschlägen, käme es zu einer massiven Verteuerung des - bislang

                sozialgebundenen - Wohnungsbestandes bei den Gemeinnützigen.

 

•   Absenkung der Maklerprovisionen für Wohnungen. In Österreich haben wir

     nach wie vor extrem hohe Maklerprovisionen.

 

•   Entfall der Rechtsgeschäftsgebühr für schriftliche Mietverträge (1 % des

    dreifachen Jahresgesamtmietzinses)

 

•   Begrenzung der Zuschläge im System der Richtwertmietzinsbildung. Derzeit

     können Zuschläge zum Richtwert unbegrenzt kumuliert werden.

 

•   Erweiterung des Geltungsbereiches des MRG. Durch die stichtagsbezogenen

    Regelungen (§1 MRG) fallen immer mehr Objekte (Neubauten) aus dem

    Geltungsbereich des MRG heraus.

 

•   Begrenzung der Hausbetreuungskosten (§ 23 MRG). Mit der WRN 2000 wurde

     jegliche betragliche Begrenzung der unter Betriebskosten verrechenbaren

    Aufwendungen für die Hausbetreuung aufgehoben. Es scheint daher

    unumgänglich nötig, wiederum Obergrenzen für die überwälzungsfähigen

    Hausbetreuungskosten einzuführen.

 

• Reform der Wohnbauförderung in folgenden Punkten durch Einwirken auf die

   Länder:

 

-              Größere Treffsicherheit der Wohnbauförderung (sozialere Subjekt

         und ökologischere Objektförderung)

 

-              Investieren in Finanzierungskreisläufe

 

-              Entrümpelung und Deregulierung von Vorschriften der

         Wohnbauförderung

 

                 Verstärkte Förderung von Sanierungen des Altbestands (Anpassung

         an veränderte Lebensgewohnheiten inkl Energiesparmaßnahmen) und

         Mietwohnungen für Junge

 

-              Koppelung der Förderung an hausspezifische Energiepässe mit dem

         Ziel der Erfüllung des Kyotoprotokolls

 

-              Bessere Vereinbarkeit von Wohnen und Arbeiten, alltags - und

         frauenfreundliches Wohnen

 

-              Ausstattung der Wohnungen mit IT - Zugang

-              Integration der Generationen bei gleichzeitiger Befriedigung

         individueller Wohnbedürfnisse

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

Der Minister für Finanzen, der Minister für Wirtschaft & Arbeit und der Minister für

Justiz werden aufgefordert, sowohl bei der Erneuerung des Wohnrechts als auch bei der

Reform der Wohnbauförderung die genannten Vorschläge zentral zu berücksichtigen und

in diesem Sinne auch an die EntscheidungsträgerInnen in den Ländern und Gemeinden

heranzutreten.

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Bautenausschuss vorgeschlagen.