522/AE XXI.GP

Eingelangt am: 23-10-2001

 

Dringlicher Antrag

(gem. § 74a in Verbindung mit § 93 Abs. 2 GOG-NR)

 

 

der Abgeordneten Doris Bures, Helmut Dietachmayr, Sophie Bauer

und GenossInnen

betreffend Anpassung der Pensionen zumindest mit der Inflationsrate

 

 

Die Pensionistinnen und Pensionisten wurden durch die massiven Belastungspakete der schwarz -

blauen Regierung besonders hart getroffen. Das Pensionsbelastungspaket 2000 zusammen mit

dem Budgetbegleitgesetz 2001 führt zu einem realen Einkommensverlust der älteren Menschen.

Am Ende dieser Legislaturperiode werden die ArbeitnehmerInnen und PensionistInnen um

jährlich 43,3 Mrd. ATS weniger Einkommen haben als im Jahr 2000. Unternehmer und

Selbstständige hingegen jährlich 3,7 Mrd. ATS mehr als 2000.

 

Einige Beispiele für die Belastungen und Kürzungen:

 

Das Pensionsbelastungspaket:

Massive Verschlechterungen für Österreichs PensionistInnen bewirkt das

Pensionsbelastungspaket der FPÖVP - Koalition. Das Vertrauen in das Pensionssystem wurde

insgesamt erschüttert - Leistungskürzungen in einem Gesamtvolumen von 53 Mrd. ATS

(Summe der Leistungskürzungen von 2000 bis 2004) bringen viele VertreterInnen der älteren

Generation in unserem Land an den Rande der Existenz. Insbesondere durch:

 

• die Neuregelung der Pensionsanpassung ( - 18,7 Mrd. ATS von 2001 - 2003),

• die Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit,

• die Anhebung des Pensionsantrittsalters bei vorzeitigen Alterspensionen um 18 Monate,

• die Verschärfung der Abschläge bei vorzeitigem Pensionsantritt von 2 auf 3 Prozentpunkte,

• die Reduktion bei den Witwen/Witwerpensionen und

• die Verschlechterungen bei den Invaliditätspensionen

 

verlieren alle derzeitigen und zukünftigen PensionistInnen 53 Mrd. ATS in fünf Jahren.

 

 

Der Bereich der Krankenversicherung:

Die Belastungsmaßnahmen der Koalition im Bereich der Krankenversicherung belasten

insbesondere PensionistInnen durch die starke Erhöhung der Selbstbehalte um über

2,2 Mrd. ATS.

Anhebung der Rezeptgebühr von 45,- auf 56,- ATS.

• Einführung einer Ambulanzstrafgebühr (150,- ATS bei ärztlicher Überweisung, 250,- ATS

   ohne Überweisung, ausgenommen in Notfällen).

Erhöhung des Spitalskostenbeitrages von rund 70,- auf 100,- ATS.

 

Der Beweis für die Auswirkungen dieser unsozialen Belastungspolitik ist die stark gestiegene

Inflationsrate. Die Verbraucherpreise lagen, nach Angaben der Statistik Austria, um 2,6 Prozent

über dem gleichen Vorjahresmonat. Die größte Preissteigerung gab es bei medizinischen

Dienstleistungen (+ 23 Prozent), sowie bei den ambulanten Dienstleistungen (+ 12 Prozent) zu

beobachten.

 

Kürzung des Pensionistenabsetzbetrages:

Durch die Kürzung des Pensionistenabsetzbetrages von 5.500,- ATS ab einer monatlichen

Bruttopension von 20.000,- ATS werden die PensionistInnen wieder belastet, denn bei zirka

26.000,- ATS Bruttopension entfällt der gesamte Pensionistenabsetzbetrag. Belastung für die

betroffenen PensionistInnen: 1,9 Mrd. ATS.

 

Weitere Kürzungen:

 

• Volle Besteuerung der Unfallrenten (vormals steuerfrei).

• Wegfall der beitragsfreien Mitversicherung von kinderlosen Ehepartnern.

• Zusätzliche Belastungen durch Erhöhung von Gebühren, Steuern und Kosten für öffentliche

  Dienste.

 

Die Pensionsanpassung für das Jahr 2001:

Die am 14. November 2000 im Ministerrat beschlossene Pensionsanpassung von 0,8 Prozent

und einer geringen Einmalzahlung ist völlig unangemessen. FPÖ und ÖVP brachen damit alle

Versprechungen, die sie gegenüber den PensionistenvertreterInnen gemacht haben.

 

Der Bundesparteiobmann der ÖVP, Wolfgang Schüssel, hat im Oktober 1999 als Vizekanzler

per Handschlag die "Wertsicherung der Pensionen" versprochen.

 

In einer großen Kampagne haben 208.495 Österreicherinnen und Österreicher durch ihre

Unterschrift die Forderung der PensionistInnen nach einer Pensionsanpassung, die zumindest

die Inflationsrate abgilt, unterstützt.

 

Die Inflationsrate für das Jahr 2000 betrug 2,3 Prozent und die Schätzungen des WIFO

(September 2001) ergeben für das Jahr 2001 eine prognostizierte Inflationsrate von 2,6 Prozent.

Die von der FPÖVP - Koalition beschlossene Pensionsanpassung um 0,8 Prozent bedeutet einen

massiven Einkommensverlust für die PensionistInnen, im Vergleich dazu sind die

Aktivgehälter der Metaller um 3,4 Prozent gestiegen, die Gehälter der Handelsangestellten

stiegen um 3 Prozent.

 

Der Wertausgleich in Form einer Einmalzahlung zur Pension (Volumen von 2,1 Mrd. ATS), der

auf gewisse Gruppen verteilt wurde, hat den realen Einkommensverlust für die PensionistInnen

nicht annähernd ausgeglichen.

 

Insbesondere im Bereich der PensionistInnen im öffentlichen Dienst war die

Pensionsanpassung eine Null - Anpassung, weil gleichzeitig mit dem Pensionsbelastungspaket

eine Erhöhung des Pensionssicherungsbeitrages um 0,8 Prozent vorgenommen wurde.

 

Im § 588 Abs. 4 des Sozialrechtänderungsgesetzes 2000 legte die FPÖVP - Koalition fest, dass es

Abzüge für einen angeblichen "Übergenuss" der PensionistInnen durch zu hohe

Pensionsanpassungen in den Vorjahren gibt. Demnach wurde für die Pensionsanpassung 2001

ein halbes Prozent abgezogen; die Pensionsanpassung 2002 soll um 0,1 Prozent vermindert

werden.

 

Die FPÖ lässt insgesamt, seit sie in der Regierung ist, einen eklatanten Mangel an

Erinnerungsvermögen erkennen. Den vollmundigen Ankündigungen folgen

Durchsetzungsschwächen gegenüber dem Koalitionspartner und daher im Ergebnis ein

gebrochenes (Wahl - ) Versprechen nach dem anderen.

 

Die Pensionsanpassung für das Jahr 2002:

Alle PensionistInnenorganisationen, die dem Österreichischen Seniorenrat angehören, fordern

einhellig die Abgeltung der Teuerungsrate, welche die Statistik Austria für den relevanten

Zeitraum (1. August 2000 bis 31. Juli 2001) mit 2,9 Prozent angibt.

 

Der Präsident des Pensionistenverbandes Österreich, Karl Blecha, verdeutlicht in einer

Aussendung am 15 .Oktober 2001 seine Forderungen:

,,..... die festgestellte Teuerungsrate von 2,9 Prozent liege unter dem Pensionistenpreisindex

der für den Zeitraum August 2000 bis Juli 2001 3,8 Prozent betrage; berücksichtige man

außerdem den "Pensionsraub seit dem Jahr 2000" und die höhere Lebenserwartung müsste die

für die Wertsicherung notwendige Anpassung 4,1 Prozent betragen, erläuterte Blecha.

Es sei "ein sehr weitgehendes Zugeständnis an die Situation, in der wir uns befinden", dass nur

die Abdeckung der im Verbraucherpreisindex ausgewiesenen Teuerung verlangt werde.

Der Bundesparteivorsitzende der ÖVP, Wolfgang Schüssel, vertrat aber zuletzt die

Auffassung, "dass dieser Betrag in voller Höhe nicht aufbringbar sein wird" (APA 103 2001-

10-15/09:58).

 

Und in der Meldung der APA vom 15. Oktober 2001:

"...... Wolfgang Schüssel (V) hat sich allerdings bereits vergangene Woche gegen eine volle

Abgeltung der Inflation für das Jahr 2002 ausgesprochen."

 

Der Bundeskanzler (ÖVP) hat angedeutet, dass im Budget für 2002 nur 4,9 Mrd. ATS

veranschlagt sind (dies entspricht etwa 1,6 Prozent). Nach den Berechnungen des

Sozialministeriums beträgt die Inflationsrate für den Zeitraum 1. August 2000 bis 31. Juli 2001,

aber 2,9 Prozent.

Daher werden die Pensionistinnen und Pensionisten durch die herzlose Politik der blau -

schwarzen Regierung auch im Jahr 2002 einen realen Einkommensverlust erleiden.

 

Diese FPÖVP - Koalition ist mit dem Anspruch angetreten, an ihren Taten gemessen zu werden;

die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

 

 

Entschließungsantrag

 

"Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, eine

Regierungsvorlage einzubringen, die festlegt, dass die Pensionen für das Jahr 2002 zumindest

mit der Inflationsrate für den Zeitraum 1. August 2000 bis 31. Juli 2001, also 2,9 Prozent, erhöht

werden."