53/AE XXI.GP

 

Entschließungsantrag

 

der Abgeordneten Edith Haller, Dolinschek, Hornegger, Knerzl, Schender, Ing. Weinmeier,

Zierler

und Kollegen

betreffend Wiedereinführung der Heimfahrtbeihilfe für Schüler und Lehrlinge

 

Im Zuge des Strukturanpassungsgesetzes 1995 wurde u.a. die Auszahlung der Heim -

fahrtbeihilfe für Schüler und Schülerinnen, die zum Zweck des Schulbesuchs eine

Zweitunterkunft außerhalb ihres Hauptwohnsitzes am Schulort bewohnen müssen, er -

satzlos gestrichen. Dies benachteiligt - wie etliche Beispiele in der Vergangenheit zeig -

ten - gerade Familien in ländlichen und verkehrstechnisch schlecht erschlossenen Regio -

nen gegenüber jenen im städtischen Bereich, wenn diese ihren Kindern eine weiterfüh -

rende Schulausbildung, die es in vergleichbarer Form am Familienwohnort nicht gibt,

nur durch eine Internatsunterbringung am Schulort ermöglichen können. Die Ungleich -

behandlung besteht insbesondere darin, daß Schüler und Schülerinnen, die ihre Schule

vom Hauptwohnort aus täglich - unabhängig von der Entfernung und den daraus resul -

tierenden Kosten - erreichen können, die Schülerfreifahrt bzw. die Schulfahrtbeihilfe

(inkl. Selbstbehalt) hingegen beanspruchen dürfen. Die erhöhte finanzielle Belastung

durch die wöchentlichen Heimfahrten, die diese Familien durch regionale Gegebenhei -

ten für die Ausbildung ihrer Kinder zu tragen haben, wird im Familienlastenausgleichs -

gesetz (FLAG) nach wie vor nicht berücksichtigt und muß aus Eigenmitteln bestritten

werden. Familienminister Dr. Bartenstein hat wiederholt angekündigt, in diesem Bereich

entsprechende Initiativen zu setzen, die bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch aus -

geblieben sind.

 

 

Vor dem Hintergrund der Tatsache, daß sich ab 1999 ein in den Folgejahren ständig

steigender Budgetüberschuß im FLAF ergibt, sollte alles daran gesetzt werden, damit ein

Teil dieser Mittel auch jenen Familien zugute kommt, die aufgrund der oben geschilder -

ten Umstände außerordentliche finanzielle Belastungen für die Ausbildung ihrer Kinder

zu tragen haben.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

                                              

Entschließungsantrag:

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

„Der Bundesminister für Umwelt, Jugend und Familie wird ersucht, umgehend entspre -

chende Maßnahmen zur Abgeltung jener Aufwendungen (Heimfahrtbeihilfe) zu setzen,

die den Eltern durch die Fahrten ihres Kindes zwischen dem Hauptwohnsitz und der

Zweitunterkunft am Schulstandort oder am Ort der Lehrausbildung entstehen, um damit

eine Ungleichbehandlung zwischen Fahrschülern und Heimschülern ehestmöglich zu

unterbinden.“