559/AE XXI.GP

Eingelangt am: 23.11.2001

 

 


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde
betreffend Rücknahme der Taschengeldkürzung bei Heimaufenthalt

Der Bericht über die soziale Lage 1999 weist Menschen mit Behinderung oder

gesundheitlichen Beeinträchtigungen sowohl als langzeit- als auch akut

armutsgefährdet aus.

50 % aller PflegegeldbezieherInnen müssen mit einem Einkommen (inkl. Pflegegeld)

von maximal 12.500 im Monat auskommen. (Badelt/österle 1997)

Im Zuge der Budgetkonsolidierung wurde im Jahr 1996 das monatliche Taschengeld

bei Heimaufenthalten von 20% auf 10 % der Pflegegeldstufe 3 gekürzt

(von ATS 1.138,- auf ATS 569,-)

Eine Rücknahme dieser Taschengeldkürzung ist aus sozialen Gründen unbedingt

notwendig.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, bis
31. März 2002 dem Parlament eine Regierungsvorlage betreffend die Rücknahme
der 1996 erfolgten Kürzung des Taschengeldes bei Heimaufenthalten vorzulegen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales
vorgeschlagen.