57/AE XXI.GP

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

der Abgeordneten Dr. Povysil, Mag. Hartinger, Dr. Pumberger, Mag. Haupt, Fischl

und Kollegen

 

betreffend bundesweite Umsetzung des Krankenanstalten - Arbeitszeitgesetzes

Bereits in Anfragen während der XX.GP wurde die Problematik Arbeitszeit und

Gesundheitsberufe hinterfragt, aber nur teilweise beantwortet: ,,...Ein Mangel an Ärzten

oder Fachärzten kann nicht generell festgestellt werden“,,... Im Jahr 1995 wurde der

zusätzliche Bedarf an Ärzten erhoben, ... auf Grund der ständigen Änderungen der

Strukturen in den Krankenanstalten sind diese Zahlen jedoch nicht mehr aktuell.“

 

Überprüfungen zum Krankenanstaltengesetz (KAG) und Krankenanstalten -

Arbeitszeitgesetz (KA - AZG) durch Arbeitsinspektorate fanden zwar statt, Konsequenzen

aus etwaigen Verstössen, bedingt durch fehlende Sanktionsmechanismen, sind aber

nicht erkennbar. Die Situation scheint sich weiterhin zu verschlechtern.

 

Stellvertretendes Beispiel Oberösterreich: 34 Ärztestellen mehr sieht der

Dienstpostenplan für das Jahr 2000 vor, zusätzlich zum „Ist - Stand“. Nach dem letzten

Stand ist der Fachärztebedarf aber noch höher: etwa 80. Rund 50 Fachärztestellen sind

zwar nicht verwaist, aber nicht nach Plan besetzt, erklärte der zuständige o.ö. Spitäler -

Landesrat. Es ist zwar ein Mediziner angestellt, aber beispielsweise ein Turnusarzt, nicht

ein Facharzt. Vor allem um das Ärzte - Arbeitszeitgesetz zu erfüllen, brauche fast jedes

Landesspital im Schnitt im Jahr 2000 zwei bis drei Fachärzte mehr. Das ist allerdings der

Plan, ob die Stellen auch alle besetzt werden können, bleibt fraglich.

 

Der Ärztebedarf in einzelnen Krankenhäusern, alleine im Jahr 2000: In Steyr werden drei

Neurologen, ein HNO - Arzt, ein Gynäkologe und ein Chirurg gebraucht, in Vöcklabruck

je ein Chirurg und ein Anästhesist. Je ein Internist und ein Gynäkologe fehlen in Bad

lschl, eine Gynäkologie - Facharztstelle muss auch in Freistadt besetzt werden, ebenso in

Gmunden, Schärding und Rohrbach. Ein zusätzlicher Unfallfacharzt wird auch sowohl im

Landeskrankenhaus Gmunden als auch in Rohrbach benötigt, in Rohrbach auch ein

Anästhesist ebenso wie in Enns, wo auch ein Internist abgeht. In Kirchdorf fehlen ein

Chirurg und ein Unfallchirurg. Die Landes - Kinderklinik muss einen weiteren

Kinderchirurgen und einen Radiologen finden. Drei Fachärzte für Kinder - und

Jugendpsychiatrie, für Neurologie und Anästhesie braucht auch die Landesnervenklinik.

Um den Mehrbedarf an Ärzten zumindest teilweise abdecken zu können, wird im

Postenplan auch „umgewandelt“: zu Gunsten der Facharztstellen und vielerorts durch

ein Minus von insgesamt etwa zehn Facharzt - Ausbildungsstellen. Dieser Postenplan

steht auf der Basis der Betriebsvereinbarung mit der Ärztekammer: Sie sieht für eine

Übergangsfrist des Arbeitszeitgesetzes eine mögliche Wochenarbeitszeit von 60, in

Ausnahmefällen von 72 Stunden vor. Allerdings: Auch die Betriebsvereinbarung läuft

Ende 2000 aus und muss neu verhandelt werden.

 

Das Beispiel Oberösterreich spiegelt die Situation des KA -  AZG in den Ländern wieder.

Auch der Mangel an Fachpersonal bundesweit zeigt, trotz Bestehens einer

Bundestrukturkommission, kein hartes Durchgreifen und eine offensichtliche

Vernachlässigung der Aufsichtspflicht bei der Umsetzung dieses Bundesgesetzes.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher den nachstehenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

 

 

Der Nationalrat wolle beschließen:

 

,,Die Frau Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird ersucht, sich im

Rahmen der Bundesstrukturkommisson für konkrete Lösungsansätze zur Einhaltung des

KA - AZG (Einhaltung der Arbeitszeiten, leistungsgerechte Bezahlung, Aufnahme der

fehlenden Fachärzte, Erhalt der Fachausbildungsstellen) einzusetzen und im Rahmen der

Kontrolle des KA - AZG durch Sanktionsmaßnahmen seine Einhaltung sicherzustellen.

Darüber hinaus wird die Bundesministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales ersucht,

dem Nationalrat binnen dreier Monate über die Ergebnisse ihrer Bemühungen zu

berichten."

 

 

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuß vorgeschlagen.