597/A (E)XXI.GP

Eingelangt am: 30.01.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
betreffend Umsetzung Natura 2000 alpiner Raum


Im Rahmen der Etablierung des Schutzgebietssystems Natura 2000 in der alpinen
Region wurde beim Biogeographischen Seminar in Brüssel im Oktober 2001 für
Österreich großer Nachnominierungsbedarf festgestellt. Danach muss die Republik
Österreich für 14 Lebensraumtypen des Anhang l und 20 Arten des Anhang
II der
FFH-Richtlinie zusätzliche Gebiete vorschlagen. Als Zeitvorgabe wurde von der
Kommission Ende Februar 2002 festgelegt. Im März 2002 wird dann in bilateralen
Verhandlungen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Kommission
die endgültige Gebietsliste für den österreichischen alpinen Raum verhandelt. In
diesem Konzertierungsverfahren

Naturschutz liegt im Kompetenzbereich der österreichischen Bundesländer.
Abstimmungen einer gemeinsamen Nationalen Liste verliefen bislang wenig
zufriedenstellend. Aus diesem Grunde wurde auch im Rahmen des letzten
Biogeographischen Seminars für Österreich großer Handlungsbedarf definiert. Im so
genannten Konzertierungsverfahren, also der letzten Phase der Verhandlungen
zwischen Österreich und der EU liegt die Verhandlungskompetenz Österreichs beim
BMLFUW.

Darüber hinaus hat die Europäische Kommission im Rahmen des
Biogeographischen Seminars in Brüssel im Oktober 2001 festgehalten, dass sie eine
Einbeziehung der NGOs im Naturschutzbereich auch in der Phase bilateralen
Verhandlungen sowie einem eventuellen Konzertierungsverfahren ermöglichen wird
und die Zusammenarbeit der NGOs mit den Mitgliedsstaaten ausdrücklich
befürwortet

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden


ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
wird ersucht, eine rasche, effiziente und fachlich fundierte Abstimmung der
österreichischen Bundesländer bei der Erarbeitung der nationalen Liste von
Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung (Natura 2000-Gebiete) zu gewährleisten.

2. Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
wird ersucht, im Rahmen der Entscheidungsfindung und Verhandlungen über die
Gebietsliste einschlägige Experten aus verschiedenen Fachbereichen sowie der
Umweltorganisationen/NGOs einzubeziehen.

3. Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
wird ersucht, umgehend ein nationales biogeographisches Treffen ("Alpen") mit
Vertretern der Bundesländer, der Wissenschaft und der NGOs einzuberufen, um
die weitere Vorgangsweise zu akkordieren.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Umweltausschuß vorgeschlagen.