613/AE XXI.GP
Eingelangt am: 27.02.2002
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Theresia Haidlmayr. Freundinnen und Freunde
betreffend die Umsetzung des Artikel 7 (1) B-VG
Am 17. Februar 1997 fand die Abschlusssitzung der
Arbeitsgruppe " Durchforstung
der österreichischen Rechtsordnung
hinsichtlich diskriminierender Bestimmungen für
Menschen mit Behinderung " statt.
Am 9.7.1997 verabschiedete
das Parlament mit den Stimmen aller Parteien eine
Ergänzung der Bundesverfassung. Im Artikel 7 Abs.1 des B-VG wurden folgende
Sätze angefügt:
"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt
werden. Die Republik (Bund,
Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichstellung von
behinderten und
nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen
des täglichen Lebens zu
gewährleisten."
Diese Ergänzung zum Artikel 7, Abs. 1 B-VG ist seit
14.8.1997 in Kraft.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, dem Nationalrat bis
zum 30. September 2002 einen Ressortbericht mit folgendem Inhalt vorzulegen:
1. Auflistung der
Bundesgesetze und entsprechenden Paragrafen, die in der Zeit
vom 1.3. 2000 bis 31.12.2001 novelliert wurden, ohne diskriminierende
Bestimmungen gemäß Artikel 7, Abs.1 B-VG zu beseitigen.
2. Auflistung der
Bundesgesetze und entsprechenden Paragrafen, welche noch
novelliert werden müssten, um die noch immer vorhandenen diskriminierenden
Bestimmungen gemäß Artikel 7, Abs.1 B-VG zu beseitigen
In formeller Hinsicht wird die
Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales
vorgeschlagen.