613/AE XXI.GP

Eingelangt am: 27.02.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Theresia Haidlmayr. Freundinnen und Freunde

betreffend die Umsetzung des Artikel 7 (1) B-VG

Am 17. Februar 1997 fand die Abschlusssitzung der Arbeitsgruppe " Durchforstung
der österreichischen Rechtsordnung hinsichtlich diskriminierender Bestimmungen für
Menschen mit Behinderung " statt.

Am 9.7.1997 verabschiedete das Parlament mit den Stimmen aller Parteien eine
Ergänzung der Bundesverfassung. Im Artikel 7 Abs.1 des B-VG wurden folgende
Sätze angefügt:

"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund,
Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichstellung von behinderten und
nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu
gewährleisten."

Diese Ergänzung zum Artikel 7, Abs. 1 B-VG ist seit 14.8.1997 in Kraft.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, dem Nationalrat bis

zum 30. September 2002 einen Ressortbericht mit folgendem Inhalt vorzulegen:

1. Auflistung der Bundesgesetze und entsprechenden Paragrafen, die in der Zeit
vom 1.3. 2000 bis 31.12.2001 novelliert wurden, ohne diskriminierende
Bestimmungen gemäß Artikel 7, Abs.1 B-VG zu beseitigen.

2. Auflistung der Bundesgesetze und entsprechenden Paragrafen, welche noch
novelliert werden müssten, um die noch immer vorhandenen diskriminierenden
Bestimmungen gemäß Artikel 7, Abs.1 B-VG zu beseitigen

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuss für Arbeit und Soziales
vorgeschlagen.