621/A XXI.GP

Eingelangt am: 27.02.2002

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Freundinnen und Freunde

betreffend Verwendung des bereitgestellten Budgets im Jahr 2001 zur Schaffung
von Arbeitsplätzen am ersten Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung

Um die Arbeitslosigkeit von behinderten Menschen zu reduzieren, wurde für das Jahr
2001 in diesem Bereich zusätzlich zu den bestehenden Ausgaben eine Milliarde
Schilling bereitgestellt.

Ziel der Bundesregierung war, dass mit dieser zusätzlichen Milliarde im Jahr 2001
Tausende neue Arbeitsplätze am ersten Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung
geschaffen werden.

Das Bundesministeriums für soziale Sicherheit hat im Jahr 2001 von den
eingereichten Projekten insgesamt 375 positiv bewertet und mit Mitteln aus der
Behindertenmilliarde finanziert um das angekündigte Ziel, Tausende Arbeitsplätze
für Menschen mit Behinderung am ersten Arbeitsmarkt zu schaffen, zu erreichen.

Da die Controllingzahlen zu den im Jahr 2001 erzielten neuen Arbeitsplatzschaf-
fungen am ersten Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung noch nicht vorliegen,
ist                                  

1.  eine quantitative Bewertung der einzelnen Projekte - wie viele neue Arbeitsplätze
am ersten Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung wurden vom jeweiligen
Projekt mit welcher Höhe an finanzieller Leistung aus der Behindertenmilliarde
geschaffen - nicht möglich,

2.  eine qualitative Bewertung des neu geschaffenen Arbeitsplatzes - entspricht der
neu geschaffene Arbeitsplatz am ersten Arbeitsmarkt auch den individuellen
Bedürfnissen der behinderte Person, sind technische Hilfsmittel und/oder
persönliche Assistenzleistungen gewährleistet, ist das Arbeitsverhältnis befristet
oder unbefristet, waren bzw. sind weitere Aus- Fort- oder Weiterbildungsmaß-
nahmen notwendig, wann werden diese durchgeführt, wer führt sie durch etc.,
ebenfalls nicht möglich.

Aufgrund dieser fehlenden Daten ist insgesamt nicht überprüfbar, ob das Ziel der
Behindertenmilliarde, tausende bedürfnisgerechte neue Arbeitsplätze am ersten
Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung zu schaffen, erreicht wurde, oder nicht.

Wie bekannt ist, hat sich die Zahl der arbeitslosen behinderten Menschen auch im
Jahr 2001 weiter erhöht. Zum Stichtag 31.12.2001 waren 33.970 Menschen mit
Behinderung arbeitslos gemeldeten. Das ist eine Steigerung gegenüber dem Monat
Dezember 2000 um mehr als 800 Personen.

Um der Behindertenarbeitslosigkeit endlich entgegenzuwirken, ist ein umfassender
Bericht dringend notwendig, um eine rasche Evaluierung der Behindertenmilliarde
und aller anderen Mittel, die im Bereich arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen für
Menschen mit Behinderung bereitgestellt wurden, vorzunehmen. Nur so können neu
entstandene und bereits vorhandene Fehlentwicklungen korrigiert werden.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, bis
spätestens 30. Juni 2002 dem Parlament einen Bericht über die Verwendung der
Behindertenmilliarde und die Finanzierung von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen
für Menschen mit Behinderung über das Jahr 2001 vorzulegen, der insbesondere
folgende Punkte enthält:

1. die lückenlosen Erfassung aller positiv bewerteten Förderungswerber inkl. der
dazu eingereichten Förderunterlagen im Jahr 2001 sowie die Begründung der
positiven Bewertung und die Höhe der bewilligten finanziellen Mittel,
aufgegliedert nach Bundesländern

2.  die lückenlose Auflistung und namentliche Bekanntgabe aller anderen

Förderungsbezieherlnnen, die aus der Behindertenmilliarde Gelder lukrieren
konnten (z. B.: Preisträgerinnen für innovative und kreative Aktivitäten mit und
für Menschen mit Behinderungen etc.) und die jeweilige die Höhe des Preises
bzw. der Förderung

3.  Die lückenlose Auflistung der neu entstandenen Arbeitsplätze am ersten
Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung des jeweils geförderten Projektes
inklusive detaillierte Beschreibung der hinsichtlich quantitativer und qualitativer
Kriterien (It. Punkt 1+2 der Begründung)

4. die Höhe der Aufwendungen im Jahr 2001 aus dem Ausgleichstaxfonds für:

•    Individualförderungen

•    Prämien (Beschäftigung und Werkaufträge)

•    Sonst. Transferleistungen

•    Sonderprogramme (inkl. Ausbildungseinrichtungen)
Subventionen an Vereine und Verbände
Überweisung OFG (ATF intern)
Aushilfen

•    Integrative Betriebe

Errichtung und Einrichtung
Jährliche ordentliche Subventionen
Sonstige Aufwendungen

•    Förderungen Ziel 1 und Ziel 3

Förderungen im Ziel 1 und 3 ESF


Förderungen im Ziel 1 und 3 ATF

•   Technische Hilfen

Technische Hilfe ESF
Technische Hilfe ATF

•    Gemeinschaftsinitiativen

Gemeinschaftsinitiativen ESF
Gemeinschaftsinitiativen ATF

5. die Ausgaben im Jahr 2001 im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik

des AMS für Menschen mit Behinderung, gegliedert nach Art der Aufwendung
und Höhe der aufgewendeten Mittel

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Arbeit und Soziales
vorgeschlagen.