622/A XXI.GP

Eingelangt am: 27.02.2002

 

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG


des Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Freundinnen und Freunde

betreffend Unterstützung für den Kärntner Untersuchungsausschuss zur Aufklärung
der Reisetätigkeit des Kärntner Landeshauptmannes

Der Kärntner Landtag hat 21.2.2002 die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses
beschlossen, welcher die außereuropäischen Reisen von Landeshauptmann Jörg Haider in
dieser Legislaturperiode zu überprüfen hat. Der Untersuchungsausschuss hat unter
anderem folgende Untersuchungsgegenstände bzw. Prüfungsaufträge erhalten:

•    Überprüfung des Zwecks und des Charakters der Reisen (offizielle, halboffizielle oder
private).

•    Überprüfung der Art und Weise der Durchführung der Reisen (Reiseteilnehmer,
stattgefundene offizielle und halboffizielle Kontakte etc.).

•    Überprüfung, ob durch diese Reisen Rechtsvorschriften nationaler und internationaler Art
verletzt wurden.

•    Überprüfung des Gesamtaufwandes, der durch diese Reisen entstanden ist, und wer für
diesen Aufwand im Einzelnen aufgekommen ist.

•    Überprüfung, welche Gegenleistungen von Haider erbracht wurden, wenn
Aufwendungen von dritter Seite übernommen wurden.

Gemäß Art. 69 Abs. 2 der Kärntner Landesverfassung "ist vorher das Einvernehmen
mit dem zuständigen Bundesminister zu pflegen...", wenn "an Gerichte oder
Verwaltungsbehörden des Bundes heranzutreten ist...".

Zu einer lückenlosen Aufklärung dieser Fragen wird es erforderlich sein, dass auch
die Bundesministerien dem Kärntner Untersuchungsausschuss alle ihnen in diesem
Zusammenhang vorliegenden Informationen zur Verfügung stellen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Untersuchungsausschuss des Kärntner
Landtages sämtliche Informationen zur Verfügung zu stellen und Auskünfte zu
erteilen, um eine lückenlose Aufklärung der Hintergründe der Irak-Reise des
Kärntner Landeshauptmannes zu ermöglichen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den außenpolitischen Ausschuss
vorgeschlagen.