636/AE XXI.GP

Eingelangt am: 20.03.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Mag. Ulrike  Sima


und GenossInnen

betreffend Änderung des Gentechnik-Gesetzes

Nach dem Skandal um die illegale Freisetzung von gentechnisch kontaminiertem Mais im
letzten Jahr wurde von Landwirtschaftsminister Molterer eine Verordnung „über die
Verunreinigung von Saatgut mit gentechnisch veränderten Organismen und die
Kennzeichnung von GVO-Sorten und Saatgut von GVO-Sorten (Saatgut-Gentechnik-
Verordnung)" erlassen. Diese legt fest, dass bei Erstuntersuchungen im Rahmen der
Saatgutzulassung das in Österreich verkaufte Saatgut keine gentechnische Kontamination
aufweisen darf, bei Kontrolluntersuchungen darf die Verunreinigung nicht mehr als 0,1%
betragen. Dennoch gibt es auch heuer keine Garantie dafür, dass nicht erneut gentechnisch
verunreinigtes Saatgut auf Österreichs Felder gelangt. Sobald das Saatgut vom Bauer
ausgebracht wurde und es sich in der Erde befindet, ist laut Gesetz nicht mehr der
Landwirtschaftsminister, sondern der Gesundheitsminister im Rahmen der Gentechnik-
Kompetenz zuständig. Da auch trotz Kontrollen eine Kontamination des Saatgut mit GVOs
(gentechnisch veränderten Organismen) nicht ausgeschlossen werden kann, könnte auch
heuer wieder ungewollt Gen-Mais ausgepflanzt werden. Nach derzeitiger Rechtsmeinung des
Gesundheitsministeriums besteht bis zum heutigen Tag eine Gesetzeslücke, da das
unbeabsichtigte Freisetzen von GVOs im Gentechnik-Gesetz nicht geregelt scheint.

Im Gentechnik-Gesetz sind Freisetzungen als „absichtliches Ausbringen" (§ 4 Z 20) definiert,
der Fall von unabsichtlichen, also illegalen Freisetzungen wird mit dieser Definition jedoch
kaum erfasst. Demnach ist bei einer Wiederholung der Vorfälle wieder mit einer
uneinheitlichen Vorgangsweise (manche Felder werden vernichtet, manche nicht) aufgrund
einer mangelnden rechtlichen Basis zu rechnen. Was folglich im Falle von „unabsichtlichen"
Freisetzungen zu geschehen hat, ist gesetzlich weiterhin unklar. Auch der Regress bei den
verantwortlichen Firmen wird durch die unklare gesetzliche Lage erschwert.
Um dem Gesundheitsminister zu ermöglichen, auch im Falle unbeabsichtigter illegaler
Freisetzungen Maßnahmen zu setzen und gegen den Verursacher vorzugehen, muss in einer
Novelle des Gentechnik-Gesetzes die dafür notwenige gesetzliche Grundlage geschaffen
werden. So muss klargestellt werden, dass es sich bei der Auspflanzung von konventionellem
Saatgut, welches mit verschiedenen gentechnisch veränderten Organismen verunreinigt ist
(sofern diese über keine Inverkehrbringungs- und Sortenzulassung in Österreich verfügen),
um eine illegale Freisetzung handelt, für den der Verursacher, also der Saatgut-Erzeuger, voll
haftbar zu machen ist. Darüberhinaus muss der Schadenersatz-Anspruch der betroffen Bauern
sowie die genaue Durchführung der zu treffenden Maßnahmen (Vernichtung der betroffenen
Felder, genaue Vorgangsweise der betroffenen Behörden etc.) festgelegt werden. Nachdem
die nächste Aussaat-Saison in Kürze beginnt, ist eine rasche gesetzliche Änderung dringend
nötig.


Die unterfertigen Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, dem
Nationalrat ehestmöglich eine Novelle zum Gentechnik-Gesetz vorzulegen, welche die in der
Begründung angeführten Grundsätze beinhalten soll.

Informeller Hinsicht wird eine Zuweisung in den Gesundheitsausschuss vorgeschlagen.