698/A(E) XXI.GP
Eingelangt am: 12.06.2002
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
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des Abgeordneten Pirklhuber, Glawischnig, Freundinnen und Freunde
betreffend Schaffung eines Entwicklungs-
und Sicherheitsraumes für eine
gentechnikfreie, nachhaltige
Landwirtschaft
Die Risiken der Freisetzung gentechnisch
veränderter Organismen (GVO) in Bezug
auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit sind bis jetzt nicht
einschätzbar.
Insbesondere die Folgen einer großflächigen Verwendung gentechnisch
veränderten Saatguts in der Landwirtschaft sind mit heutigem Wissensstand
nicht
verlässlich vorhersehbar und es können ähnliche Ergebnisse, wie
beim globalen
Großversuch mit den Chlorierten Kohlenwasserstoffen (DDT, Lindan, etc.)
nicht
ausgeschlossen
werden.
Die bisher auf den Markt
gebrachten gentechnisch veränderten Pflanzensorten sind
in der Praxis den Beweis ihrer pflanzenbaulichen und wirtschaftlichen
Überlegenheit
schuldig geblieben. In einer von der GD für Landwirtschaft in Auftrag gegebenen
und
publizierten Studie1 kommen die Autoren zum Schluss, dass
gentechnisch
veränderte Pflanzensorten keine signifikant niedrigeren Stückkosten
beim Erntegut
bewirken.
Nach wie vor sind wachsender
Teile von Konsumentinnen gegenüber
Nahrungsmitteln aus gentechnisch veränderten Grundstoffen skeptisch.
Der biologische Landbau ist
per Verordnung dazu angehalten, „gentechnikfrei" zu
bleiben.
Auf EU-Ebene wird von Kommissar Fischler die
Einführung GVO-freier Zonen
vorgeschlagen:
„Möglicherweise müssten zukünftig "gentechnikfreie
Zonen"
eingerichtet werden, damit ökologisch wirtschaftende Betriebe weiterhin
100 Prozent
GVO-freie Produkte
anbieten können, so Fischler. Wissenschaftler hatten vor dem
Treffen erklärt,
dass eine Streuung von gentechnisch veränderten Organismen bei
einem großflächigen Einsatz dieser Technologie nicht zu verhindern
sei. Damit Bio-
Betriebe weiterhin selbst geringe GVO-Spuren in ihren Produkten vermeiden
können,
müssten sie räumlich von der konventionellen Landwirtschaft mit
GVO-Einsatz
getrennt werden."2
Eine Koexistenz von GVO freiem Bio Landbau
und GVO Einsatz im konventionellen
Landbau ist insbesondere in der kleinräumigen österreichischen
Agrarstruktur nicht
oder nicht mit vertretbarem Aufwand möglich. Ebenso ist die Vermehrung von
Saatgut, das frei von unbeabsichtigten Verunreinigungen mit GVO ist, in Frage
gestellt.
1 Economic Impacts of Genetically Modified Crops on the Agri-Food
Sector Brüssel 2001, abrufbar
unter: http://europa.eu.int/comm/agriculture/publi/gmo/full_en.pdf
2 @grar.de Aktuell, 19. September 2001
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Um einen Entwicklungs- und
Sicherheitsraum für eine gentechnikfreie nachhaltige
Landwirtschaft zu gewährleisten und um mögliche, nicht vorhersehbare
Fehlentwicklungen durch Gentechnikanwendung zu verhindern, wird die
Bundesregierung und insbesondere der Landwirtschaftsminister aufgefordert,
folgende Maßnahmen zu treffen:
1. ein
umfassendes Konzept zur Errichtung einer gentechnikfreien Zone
Österreich zu erarbeiten - insbesondere unter Bezugnahme auf
Schutzanforderungen für ökologisch sensible Gebiete, für den
biologischen
Landbau sowie die Imkerei und unter
Bedachtnahme auf internationale
Abkommen des Biodiversitäts- und Biosphärenschutzes
2. im ÖPUL
bei sämtlichen Maßnahmen den Verzicht auf GVO -Saatgut als
notwendige Voraussetzung für
Förderungswürdigkeit zu implementieren
3. die
Informations- und Beratungsarbeit zu verstärken, um die Bedeutung einer
gentechnikfreien Landwirtschaft in Österreich darzustellen
4. die
österreichischen Pflanzenzüchter und die Saatgutindustrie in ihrer
Bereitschaft, hochqualitative Sorten und GVO-freies Saatgut auf den Markt
zubringen, zu unterstützen
5. im Bereich
der Wissenschaft und Forschung, Bildung und Beratung,
insbesondere aber auch in der landwirtschaftlichen Beratung, die
Gentechnikfreiheit als wichtiges Ziel zu verankern und entsprechend zu
fördern
6. das gesamte
österreichische Staatsgebiet zur „gentechnikfreien Zone" zu
erklären
7. auf
EU-Ebene, in Kooperation mit Nachbarstaaten sowie im nationalen,
regionalen und lokalen Bereich Initiativen für gentechnikfreie Zonen zu
unterstützen
8. im
Zusammenhang mit der EU-Umwelthaftungs-Richtlinie dafür einzutreten,
dass im Bereich der Gentechnik die Haftung
auch für zugelassene Produkte
nach der verschuldensunabhängigen
Gefährdungshaftung, die auch das
Entwicklungsrisiko mit einschließt, geregelt wird.
In formeller Hinsicht wird die
Zuweisung an den Ausschuß für Land- und
Forstwirtschaft
vorgeschlagen.