698/A(E) XXI.GP

Eingelangt am: 12.06.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

 

                        

                      

des Abgeordneten Pirklhuber, Glawischnig, Freundinnen und Freunde

betreffend Schaffung eines Entwicklungs- und Sicherheitsraumes für eine
gentechnikfreie, nachhaltige Landwirtschaft


Die Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in Bezug
auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit sind bis jetzt nicht einschätzbar.
Insbesondere die Folgen einer großflächigen Verwendung gentechnisch
veränderten Saatguts in der Landwirtschaft sind mit heutigem Wissensstand nicht
verlässlich vorhersehbar und es können ähnliche Ergebnisse, wie beim globalen
Großversuch mit den Chlorierten Kohlenwasserstoffen (DDT, Lindan, etc.) nicht
ausgeschlossen werden.

Die bisher auf den Markt gebrachten gentechnisch veränderten Pflanzensorten sind
in der Praxis den Beweis ihrer pflanzenbaulichen und wirtschaftlichen Überlegenheit
schuldig geblieben. In einer von der GD für Landwirtschaft in Auftrag gegebenen und
publizierten Studie1 kommen die Autoren zum Schluss, dass gentechnisch
veränderte Pflanzensorten keine signifikant niedrigeren Stückkosten beim Erntegut
bewirken.

Nach wie vor sind wachsender Teile von Konsumentinnen gegenüber
Nahrungsmitteln aus gentechnisch veränderten Grundstoffen skeptisch.

Der biologische Landbau ist per Verordnung dazu angehalten, „gentechnikfrei" zu
bleiben.

Auf EU-Ebene wird von Kommissar Fischler die Einführung GVO-freier Zonen
vorgeschlagen: „Möglicherweise müssten zukünftig "gentechnikfreie Zonen"
eingerichtet werden, damit ökologisch wirtschaftende Betriebe weiterhin 100 Prozent
GVO-freie Produkte anbieten können, so Fischler. Wissenschaftler hatten vor dem
Treffen erklärt, dass eine Streuung von gentechnisch veränderten Organismen bei
einem großflächigen Einsatz dieser Technologie nicht zu verhindern sei. Damit Bio-
Betriebe weiterhin selbst geringe GVO-Spuren in ihren Produkten vermeiden können,
müssten sie räumlich von der konventionellen Landwirtschaft mit GVO-Einsatz
getrennt werden."2

Eine Koexistenz von GVO freiem Bio Landbau und GVO Einsatz im konventionellen
Landbau ist insbesondere in der kleinräumigen österreichischen Agrarstruktur nicht
oder nicht mit vertretbarem Aufwand möglich. Ebenso ist die Vermehrung von
Saatgut, das frei von unbeabsichtigten Verunreinigungen mit GVO ist, in Frage
gestellt.

1 Economic Impacts of Genetically Modified Crops on the Agri-Food Sector Brüssel 2001, abrufbar
unter: http://europa.eu.int/comm/agriculture/publi/gmo/full_en.pdf

2 @grar.de Aktuell, 19. September 2001


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Um einen Entwicklungs- und Sicherheitsraum für eine gentechnikfreie nachhaltige
Landwirtschaft zu gewährleisten und um mögliche, nicht vorhersehbare
Fehlentwicklungen durch Gentechnikanwendung zu verhindern, wird die
Bundesregierung und insbesondere der Landwirtschaftsminister aufgefordert,
folgende Maßnahmen zu treffen:

1.   ein umfassendes Konzept zur Errichtung einer gentechnikfreien Zone
Österreich zu erarbeiten - insbesondere unter Bezugnahme auf
Schutzanforderungen für ökologisch sensible Gebiete, für den biologischen
Landbau sowie die Imkerei und unter Bedachtnahme auf internationale
Abkommen des Biodiversitäts- und Biosphärenschutzes

2.   im ÖPUL bei sämtlichen Maßnahmen den Verzicht auf GVO -Saatgut als
notwendige Voraussetzung für Förderungswürdigkeit zu implementieren

3.   die Informations- und Beratungsarbeit zu verstärken, um die Bedeutung einer
gentechnikfreien Landwirtschaft in Österreich darzustellen

4.   die österreichischen Pflanzenzüchter und die Saatgutindustrie in ihrer
Bereitschaft, hochqualitative Sorten und GVO-freies Saatgut auf den Markt
zubringen, zu unterstützen

5.   im Bereich der Wissenschaft und Forschung, Bildung und Beratung,
insbesondere aber auch in der landwirtschaftlichen Beratung, die
Gentechnikfreiheit als wichtiges Ziel zu verankern und entsprechend zu
fördern

6.   das gesamte österreichische Staatsgebiet zur „gentechnikfreien Zone" zu
erklären

7.   auf EU-Ebene, in Kooperation mit Nachbarstaaten sowie im nationalen,
regionalen und lokalen Bereich Initiativen für gentechnikfreie Zonen zu
unterstützen

8.   im Zusammenhang mit der EU-Umwelthaftungs-Richtlinie dafür einzutreten,
dass im Bereich der Gentechnik die Haftung auch für zugelassene Produkte
nach der verschuldensunabhängigen Gefährdungshaftung, die auch das
Entwicklungsrisiko mit einschließt, geregelt wird.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Ausschuß für Land- und
Forstwirtschaft vorgeschlagen.