700/AE XXI.GP

Eingelangt am: 12.06.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Dr. Eva Glawischnig, Freundinnen und
Freunde

betreffend Verbesserungen des Pestizid-Monitorings und Information der Konsumentinnen

Lebensmittelanalysen im Rahmen des nationalen und europäischen Monitorings und
Analysen im Auftrag des BMSG, der Landesregierungen und Umweltorganisationen
haben die seit Jahren anhaltende Pestizidbelastungen von in Österreich auf dem
Markt befindlichem Obst und Gemüse auch heuer wieder bestätigt. Im Rahmen des
EU-weiten Pestizid-Monitorings wurden 1999 in Österreich bei Obst und Gemüse in
ca. 40% der Proben Belastungen festgestellt. Knapp 11% wiesen Überschreitungen
der zulässigen Grenzwerte auf. Im Jahr 2000 wurden laut einem bisher
unveröffentlichten Bericht des Gesundheitsministeriums insgesamt knapp 1000
Proben (Obst, Gemüse, Getreide) gezogen und auf Pestizdrückstände untersucht.
38,5 % der Proben waren mit Pestiziden belastet. Insgesamt 14% der Proben
wiesen Belastungen durch mehrere Pestizide gleichzeitig auf.

In den für die Kontrolle der Anwendung von Pestiziden zuständigen Bundesländern
herrschen massive Kontrolldefizite. Aufgrund fehlender personeller und finanzieller
Ressourcen ist eine Kontrolle der sachgerechten Verwendung von Pestiziden bez.
erlaubter Pflanze und erlaubter Höchstmenge kaum vorhanden. Die jeweils
zuständigen Agrarlandesräte sehen keinen besonderen Handlungsbedarf.

Aufgrund der anhaltend hohen Belastungen und Grenzwertüberschreitungen durch
Rückstände von giftigen Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln erscheint eine
Erhöhung der Anzahl der Kontrollen dringend geboten. Entsprechende budgetäre
Mittel müssen dazu bereitgestellt werden. Nachdem die Aufgabenbereiche und das
Organigramm der Agentur für Ernährungssicherheit und Gesundheit derzeit konkret
abgesteckt werden, erscheint eine diesbezügliche Beauftragung derzeit als prioritär.

Besonders problematisch ist die immer wieder nachgewiesene gleichzeitige
Mehrfachbelastung von Lebensmittel mit verschiedenen Pestiziden. Derzeit gibt
jedoch keine gesetzliche Regelung, die im Pestizidbereich so genannte
Summengrenzwerte für Lebensmitteln festlegt. Da die Analysen auf
Pestizidrückstände zeitlich aufwendig sind, sind die belasteten Produkte bei
Vorliegen der Testergebnisse in der Regel bereits gekauft und konsumiert. Aus
diesem Grund erscheint ein zeitlich früheres Ansetzen der Kontrollen notwendig.

Insbesondere die mediale Berichterstattung in den letzten Wochen lässt bei den
Konsumentinnen immer wieder die Frage aufkommen, welche Lebensmittel
pestizidsbelastet sind und welche nicht. Eine rasche, regelmäßige, transparente und
kontinuierliche Veröffentlichung der amtlichen Untersuchungsergebnisse für
Konsumentinnen erfolgt derzeit nicht. Nur so könnten jedoch die Konsumentinnen
über die Unbedenklichkeit oder Belastungen informiert werden und über ihr
Kaufverhalten letztlich eine sorgfältigere Verwendung von Pestiziden und eine
Minimierung des Pestizid-Einsatzes bewirken.


Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

1.  Der Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen wird
aufgefordert, das Pestizid-Monitoring in Österreich zu verbessern
(Aufstockung personeller und finanzieller Mittel, dichteres Kontrollnetz, höhere
Probenzahl, raschere Analysen, verstärkte Nachkontrollen bei
Grenzwertüberschreitungen).

2.  Der Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen wird
aufgefordert, eine rasche, kontinuierliche und transparente Information der
Konsumentinnen über die Belastung von Lebensmitteln durch
Pestizidrückstände zu gewährleisten und die entsprechenden Stellen mit einer
unverzüglichen Information der Konsumentinnen über die Ergebnisse zu
beauftragen (vierteljährliche Berichte über Untersuchungsergebnisse, Datum
und Ort der jeweiligen Probenname (z.B. Supermarkt inkl. Adresse),
Herkunftsland, Markenname, Produzent, Angabe über Name des gefundenen
Wirkstoffes und Rückstandsmenge in mg/kg).

3.  Der Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen wird
aufgefordert, für Pestizidrückstände in Lebensmitteln Summengrenzwerte
festzulegen.

4.  Der Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen wird
aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um eine verstärkte Kontrollen im
Bereich Anwendung der Pestizide in den Bundesländern sicherzustellen.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Gesundheitsausschuss
vorgeschlagen.