700/AE XXI.GP
Eingelangt am: 12.06.2002
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Dr. Eva
Glawischnig, Freundinnen und
Freunde
betreffend Verbesserungen des Pestizid-Monitorings und Information der Konsumentinnen
Lebensmittelanalysen im Rahmen
des nationalen und europäischen Monitorings und
Analysen im Auftrag des BMSG, der Landesregierungen und Umweltorganisationen
haben die seit Jahren anhaltende Pestizidbelastungen von in Österreich auf
dem
Markt befindlichem Obst und Gemüse auch heuer wieder bestätigt. Im
Rahmen des
EU-weiten Pestizid-Monitorings wurden 1999 in Österreich bei Obst und
Gemüse in
ca. 40% der Proben Belastungen festgestellt. Knapp 11% wiesen
Überschreitungen
der zulässigen Grenzwerte auf. Im Jahr 2000 wurden laut einem bisher
unveröffentlichten Bericht des Gesundheitsministeriums insgesamt knapp
1000
Proben (Obst, Gemüse, Getreide) gezogen und auf
Pestizdrückstände untersucht.
38,5 % der Proben waren mit Pestiziden belastet. Insgesamt 14% der Proben
wiesen Belastungen durch mehrere Pestizide gleichzeitig auf.
In den für die
Kontrolle der Anwendung von Pestiziden zuständigen Bundesländern
herrschen massive Kontrolldefizite. Aufgrund
fehlender personeller und finanzieller
Ressourcen ist eine Kontrolle der sachgerechten Verwendung von Pestiziden bez.
erlaubter Pflanze und erlaubter Höchstmenge kaum vorhanden. Die jeweils
zuständigen Agrarlandesräte sehen keinen besonderen Handlungsbedarf.
Aufgrund der anhaltend hohen
Belastungen und Grenzwertüberschreitungen durch
Rückstände von giftigen Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln
erscheint eine
Erhöhung der Anzahl der Kontrollen dringend geboten. Entsprechende
budgetäre
Mittel müssen dazu bereitgestellt werden. Nachdem die Aufgabenbereiche und
das
Organigramm der Agentur für Ernährungssicherheit und Gesundheit
derzeit konkret
abgesteckt werden, erscheint eine diesbezügliche Beauftragung derzeit als
prioritär.
Besonders problematisch ist die
immer wieder nachgewiesene gleichzeitige
Mehrfachbelastung von Lebensmittel mit verschiedenen Pestiziden. Derzeit gibt
jedoch keine gesetzliche Regelung, die im Pestizidbereich so genannte
Summengrenzwerte für Lebensmitteln festlegt. Da die Analysen auf
Pestizidrückstände zeitlich aufwendig sind, sind die belasteten
Produkte bei
Vorliegen der Testergebnisse in der Regel bereits gekauft und konsumiert. Aus
diesem Grund erscheint ein zeitlich früheres Ansetzen der Kontrollen
notwendig.
Insbesondere die mediale
Berichterstattung in den letzten Wochen lässt bei den
Konsumentinnen immer wieder die Frage aufkommen,
welche Lebensmittel
pestizidsbelastet sind und welche nicht. Eine rasche, regelmäßige,
transparente und
kontinuierliche Veröffentlichung der amtlichen Untersuchungsergebnisse
für
Konsumentinnen erfolgt derzeit nicht. Nur so könnten jedoch die Konsumentinnen
über die Unbedenklichkeit oder Belastungen informiert werden und über
ihr
Kaufverhalten letztlich eine sorgfältigere Verwendung von Pestiziden und
eine
Minimierung des Pestizid-Einsatzes bewirken.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:
Der Nationalrat wolle beschließen:
1.
Der Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen wird
aufgefordert, das Pestizid-Monitoring in Österreich zu verbessern
(Aufstockung personeller und finanzieller Mittel, dichteres Kontrollnetz,
höhere
Probenzahl, raschere Analysen, verstärkte Nachkontrollen bei
Grenzwertüberschreitungen).
2.
Der Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen wird
aufgefordert, eine rasche, kontinuierliche und transparente Information der
Konsumentinnen über die Belastung von
Lebensmitteln durch
Pestizidrückstände zu gewährleisten und die entsprechenden
Stellen mit einer
unverzüglichen Information der Konsumentinnen über die Ergebnisse zu
beauftragen (vierteljährliche Berichte über Untersuchungsergebnisse,
Datum
und Ort der jeweiligen Probenname (z.B.
Supermarkt inkl. Adresse),
Herkunftsland, Markenname, Produzent, Angabe über Name des gefundenen
Wirkstoffes und Rückstandsmenge in
mg/kg).
3.
Der Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen wird
aufgefordert, für Pestizidrückstände in Lebensmitteln
Summengrenzwerte
festzulegen.
4.
Der Bundesminister für Soziale Sicherheit und Generationen wird
aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um eine verstärkte Kontrollen
im
Bereich Anwendung der Pestizide in den Bundesländern sicherzustellen.
In formeller Hinsicht wird die
Zuweisung an den Gesundheitsausschuss
vorgeschlagen.