702/AE XXI.GP

Eingelangt am: 12.06.2002

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

der Abgeordneten Dr Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde


betreffend Umsetzung des Auftrags des Obersten Sanitätsrates zur Minimierung der
Belastung durch elektromagnetische Felder der Mobilfunktelefonie

Seit Beginn des Mobiltelefonie-Netzaufbaus und insbesondere der breiten
Anwendung dieser Technologie in Österreich besteht eine intensive Diskussion über
die Gesundheitsaspekte dieser Technologie und ihrer Anwendung. Auch die
nachdrücklichen Versuche der Betreiber und von Vertretern aus Politik und
Behörden, das bisherige Nichtvorliegen gesicherter wissenschaftlicher Beweise für
biologische Schäden fälschlicherweise in eine Unbedenklichkeit umzudeuten, haben
diese Diskussion nicht abwürgen können. Viele Fragen insbesondere nach
Langzeitwirkungen und nichtthermischen Wirkungen sind nach wie vor unzureichend
untersucht. Dem in jedem Fall dringlich gebotenen Vorsorgeaspekt wird nicht durch
weitestmögliche Minimierung der Belastung durch elektromagnetische Felder, durch
neutrale Information anerkannter Institutionen und durch entsprechende klare
Verortungskriterien für Basisstationen Rechnung getragen, obwohl aktuelle
Messergebnisse etwa in Linz klar die technische Machbarkeit einer weitreichenden
Minimierung belegen. Nach wie vor hat auch „keine Normungsbehörde
Expositionsrichtlinien mit dem Ziel erlassen, vor langfristigen gesundheitlichen
Auswirkungen, wie einem möglichen Krebsrisiko, zu schützen", wie von der WHO
festgestellt und im amtlichen „Teleletter" des BMVIT veröffentlicht.

Mit dem Aufbau der Netze der dritten Mobilfunkgeneration (UMTS) droht sich das
Problem fortzusetzen. In Bezug auf die UMTS-Technologie sind viele technische
Details noch offen, es zeichnet sich aber eine wesentlich höhere Zahl von
Sendestationen trotz nur teilweiser Versorgung des Bundesgebietes ab. Ohne
Änderung des gegenwärtigen, einseitig wirtschaftsfreundlichen und dem
Vorsorgeprinzip widersprechenden Umgangs mit Fragen der Gesundheitswirkungen
der Mobilfunktechnologie und ihrer Massenanwendung würde die Diskussion sich
absehbar verschärft fortsetzen und die Zahl der für Betroffene wie Betreiber
nachteiligen Konfliktfälle sich vervielfachen.

Der Oberste Sanitätsrat (OSR) als Instanz des öffentlichen Gesundheitswesens in
Österreich hat sich zu diesem Thema am 18. November 2000 in einer Resolution
(Verortung und Minimierung) geäußert und diese am 8.3.2002 in einem zentralen
Punkt (Richtwert) ergänzt. Der OSR trifft darin Aussagen zur Frage der biologischen
Schäden an Mensch und Tier, die eindeutig gegen jede Art genereller Entwarnung
und für weitere epidemiologische und experimentelle Studien sprechen. Weiters trifft
er auch Aussagen zur Belastung durch Endgeräte und Sendemasten, die in beiden
Bereichen klare Anstrengungen von den Betreibern und Geräteanbietern fordern.

Daneben fordert der OSR in drei Bereichen Maßnahmen des Gesetzgebers bzw. der
Behörden, die weder im Rahmen der derzeitigen Rechtslage noch im Rahmen der
als Abschluß der Mobilfunk-Petitions-Debatte gefaßten und bisher nicht umgesetzten


Entschließung des Nationalrats vom 31.1.2002 abgedeckt sind. Dabei handelt es
sich um

+ klare Richtlinien für die Verortung von Basisstationen und deren entsprechende
behördliche Prüfung und Genehmigung

+ einen zweijährlich periodischen Bericht über „die neuesten Ergebnisse möglicher
biologischer Wirkungen der Mobilfunktelefonie"

+ das Setzen gesetzlicher Maßnahmen, um „die Betreiber durch gesetzliche
Bestimmungen auch unterhalb der Grenzwerte noch zu einer Minimierung der
Belastung durch elektromagnetische Felder" anzuhalten, sowie das Anstreben eines
Richtwerts „mindestens um den Faktor 100" unter der gegenwärtigen EU-
Ratsempfehlung.

Es erscheint dringend geboten, diese Punkte im Sinne einer Entschärfung der
Konflikte und einer verantwortungsbewussten, zukunftsfähigen Nutzung der
Mobilfunktechnologie zügig umzusetzen und bei der bevorstehenden Novellierung
des Telekommunikationsgesetzes zu integrieren.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie wird aufgefordert, im
Hinblick auf die bevorstehende Novellierung des Telekommunikationsgesetzes
folgende gesetzlich fixierte Maßnahmen zur „Verortung" und „Minimierung möglicher
gesundheitlicher Belastungen" aus der Mobiltelefonie, insbesondere auf der
Grundlage der einschlägigen Resolutionen des Obersten Sanitätsrates vom
18.11.2000 und 8.3.2002, zu treffen - wo nötig in Abstimmung mit anderen
Mitgliedern der Bundesregierung:

1. Verankern klarer Richtlinien für die behördliche Prüfung der Verortung von
Mobilfunkanlagen unter Einschluß gesundheitlicher und ökologischer Kriterien;

2. Anhalten der Betreiber zur Minimierung der Belastung durch elektromagnetische
Felder auch unterhalb der EU-Ratsempfehlung;

3. Fixieren von Richtwerten „mindestens um den Faktor 100" unter der derzeitigen
EU-Ratempfehlung und Prüfung der Anlagen unter diesem Gesichtspunkt;

4. Zweijährlicher periodischer Bericht über „die neuesten Ergebnisse möglicher
biologischer Wirkungen" von Anlagen und Endgeräten im Mobilfunk.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Verkehrsausschuß vorgeschlagen